Archiv der Kategorie:
Schlüsselposition PfarrerIn

EKiR: Empirische Studie zur Abberufungs- und Versetzungspraxis. Teilnehmer gesucht!

01/2015

Solidarische Kirche Rheinland: Aufruf zur Mitwirkung an eigener empirischer Studie zur Abberufsungs- und Versetzungspraxis der EKiR
Die Zielsetzung der empirischen Studie findet sich in dem Aufruf mit anhängendem Fragebogen zur Beteiligung, vgl. S. 17f

EKHN/Beihilfe: Einschnitte bei den stationären Wahlleistungen: Kürzung des verfügbaren Einkommens um 230 € p.a.

Hess. Pfarrerblatt 6/2015, von Werner Böck

Verschlechterung der Beihilfe kommt überraschend

Am Reformationstag 2015 wurden die beihilfeberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN von einem Schreiben der Kirchenverwaltung überrascht. Leider ging es darin nicht um die Bedeutung des Gedenktages, sondern um eine „Änderung“ der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO) mit gravierenden Folgen für die Pfarrerschaft: Denn die Einführung des so genannten „Wahlleistungseigenbeitrags“, der ab sofort Voraussetzung dafür ist, dass stationäre Wahlleistungen auch künftig beihilfefähig bleiben, bedeutet de facto eine Kürzung des verfügbaren Einkommens um 18,90 Euro pro Monat oder beinahe 230 Euro jährlich….

zum Beitrag, vgl. S. 172f

Die Einschnitte in die Pfarrgehälter bzw. die Leitungen gehen also – indirekt – weiter. Das schwarz-grün regiert Hessen geht  bei der Kürzung der Beamtenleistungen voran. Der EKHN folgt…

Der neoliberal formierte Staat baut u.a. auf diese Weise scheibchenweise den Mittelstand, das Rückgrat dieser Gesellschaft ab. Man muss kein Prophet sein, um die Fortsetzungen, etwa bei Kürzungen der Ruhestandsbezüge vorauszusehen.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Teilnehmer an das jährliche Treffen des Pfarrvereins der EKHN im Jahr 2013. Dort posaunte ein Pfarrer, EKHN- und EKD-Synodaler, im Brustton der Überzeugung heraus, (weitere) Kürzungen der Ruhestandsbezüge seien ausgeschlossen. Und schon wird die Beihilfe angehoben. Der Kollege: Ein Beispiel für den Grad an Naivität in der  Organisation Kirche, die jetzt dem Wohnstift Augustinum von der Staaatsanwaltschaft München I in einem Gutachten bescheinigt wurde.

Zu Weihnachten sind die Kirchen voll – zur Abwechslung. Und die Predigten langweilig – wie leider so oft. Der Autor des SZ- Magazins, Marc Baumann, fordert: Die Pfarrer müssen mal richtig den Mund aufmachen.

01/2016, SZ-Magazin, HEFT 52/2015 RELIGION

Himmelherrgottnochmal
VON MARC BAUMANN

Zu Weihnachten sind die Kirchen voll – zur Abwechslung. Und die Predigten langweilig – wie leider so oft. Unser Autor fordert: Die Pfarrer müssen mal richtig den Mund aufmachen.
…Als die Finanzkrise 2008 völlig außer Kontrolle zu geraten schien, kritisierte Bischof Wolfgang Huber in der Weihnachtspredigt, das von der Deutschen Bank vorgegebene Renditeziel von 25 Prozent sei »eine Form von Götzendienst« und »das Geld zum Gott geworden«. Schon im Januar 2009 entschuldigte er sich für seine Kritik bei Josef Ackermann. Da fällt einem die Bibelstelle ein, in der Jesus die Geldwechsler und Händler mit der Peitsche aus dem Tempel vertreibt (Matthäus 21,12ff). Ohne spätere Entschuldigung. Wenn schon ein Bischof seine klaren und endlich mal aneckenden Worte zurücknimmt, traut sich dann ein Pfarrer, seiner sowieso immer kleiner werdenden Gemeinde unbequeme Worte zu sagen? Da wird die Angst vor der Zumutung selbst zur Zumutung: einer mutlosen Predigt. …

So sollte eine gute Weihnachtspredigt sein: unerwartet. Irritierend. Herausfordernd. Früher hat der Dorfpfarrer seinen Schäfchen donnernd die Leviten gelesen. Heutige Pfarrer wirken selbst wie Schäfchen. Man möchte ihnen zurufen wie der Engel einst den Schafhirten in jener Nacht vor 2000 Jahren: »Fürchtet euch nicht!«  Zum Artikel.

EKiR: Zentrales Bewerbungsverfahren: Entmündigung der Presbyterien Offener Brief an die Kirchenleitung von Pfarrerin Christina van Anken.

Die EKHN betrachtet ihre früheren Auswahlverfahren für PfarrerInnen, das Assessmentcenter und die Potentialanalayse mittlerweile als Altlasten. Die EKiR will derartige unzeitgemäße Instrumente  weiterhin einsetzen – und erfährt Widerspruch.

12/2015

… Zunächst ist festzustellen, dass das aufwändige Verfahren nicht der aktuellen und erwartbaren Situation Rechnung trägt: es wirkt dem Nachwuchs-/TheologeInnenmangel nicht entgegen, sondern verstärkt die Problematik noch, schreckt es einerseits Interessierte ab, und siebt zum anderen Personen aus, die laut Examina und MentorInnenbeurteilung nach dem Vikariat durchaus für den Pfarrdienst geeignet sind…  Der vollständige Text.

Landessynode Württemberg: Ausweitung der Prädikantenaufgaben vom Theologischen Ausschuss der Synode abgelehnt.

Die Abwertung des Pfarrdienstes und die Aufwertung des Prädikantendienstes, wie in einigen Landeskirchen praktiziert, wird von Pfarrvertretern kritisch gesehen. Der Theol. Ausschuss der Synode der ELK Wüürttemberg stellt sich hinter die PfarrerInnen.

12/2015

„…Eine generelle Übernahme von Kasualdiensten wie Bestattungen und Trauungen durch Prädikantinnen und Prädikanten komme für den Theologischen Ausschuss nicht in Frage, erklärte dessen Vorsitzender Dr. Karl Hardecker. Damit wurde der Antrag zur Änderung der Prädikantenordnung abgelehnt….  Zur Quelle vgl. S. 9.

EKvW: Pastorations-Undichte: schon 2031 soll das Verhältnis 1: 3500 Realität sein.

11/2015,

Auf einem Artikel der letzten Wort-Meldungen wurde berichtet:

Wie unbegründet die Sparziele sind zeigt sich an den Zukunftsprognosen. Wenn man die Kirchensteuern an die Mitglieder koppeln will, wäre es sinnvoll so viele Stellen zu sparen, dass gleichbleibend viele Mitglieder eine Pfarrstelle finanzieren. Die Pläne sehen aber vor, dass statt 2500 Gemeindeglieder im Jahr 2040 3500 eine Pfarrstelle finanzieren. Nicht einmal mit der eigenen Schwarzmalerei kann man anscheinend konsequent rechnen.

Dazu fand sich folgender Kommentar, den wir nicht vorenthalten wollen:

Wer aufmerksam den aktuellen Personalbericht der EKvW liest, der entdeckt, dass nicht, wie oben behauptet in 2040 3500 Gemeindeglieder eine Pfarrstelle finanzieren sollen, sondern bereits im Jahr 2031. Zur Quelle, S. 15!

Der sog. „doppelte Arbeitsvertrag“. Kirchenpräsident Joachim Liebig, Anhalt.

Synodalbericht zur Lage der Landeskirche
Frühjahrssynode 2015, Kirchenpräsident Joachim Liebig

17./18.04.2015; hier: 11/2015

 

„Bei jeder Art von Personalfragen geht die Fachwelt inzwischen von einem sogenannten doppelten Arbeitsvertrag aus… Gleichzeitig mit diesem Arbeitsvertrag wird jedoch immer auch ein psychologischer Vertrag geschlossen. …Auf allen Ebenen der Landeskirche wird immer wieder deutlich, wie vor allem der psychologische Vertrag durch Veränderungen auf der einen oder anderen oder beiden Seiten in eine Schieflage gerät. Reorganisation von Einrichtungen, Veränderungen im Stellenzuschnitt oder Veränderung der familiären Situation eines Arbeitnehmers können die Auslöser sein. Gerade wenn diese Veränderungen sich abzeichnen, gilt es, durch gute Kommunikation, Teilhabe und Transparenz das (hoffentlich) bestehende Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern zu bewahren. Kommt es zum Bruch des psychologischen Arbeitsvertrages, geht es immer zu Lasten der Motivation aller Mitarbeitenden. Eine ansteigende Zahl von Krankheitstagen, der so genannte Dienst nach Vorschrift und ähnliche Erscheinungsformen sind Ausdruck eines gebrochenen psychologischen Arbeitsvertrages. …  Zur Quelle.

»Die Kirche im Dorf lassen!« Vorstandsbericht des Vorsitzenden des Pfarrrverbandes Deutschland, Pfr. Andreas Kahnt

11/2015, Deutsches Pfarrerblatt

Seinen Vorstandsbericht anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Evang. ­Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland stellte der Vorsitzende Andreas Kahnt dieses Jahr unter die Überschrift »Die Kirche im Dorf lassen!« und übte damit indirekt Kritik am Reform­prozess der EKD und an einem Pfarrbild, das mehr und mehr zum Gemeindemanagement mutiert.
„Dieser Bericht gibt einen Überblick über aktuelle und – soweit bereits sichtbar – zukünftige Herausforderungen, denen sich der Verband zu stellen hat. Er zeigt Chancen und Grenzen auf. Er beschreibt Veränderungen und erzählt von der Kontinuität, mit der der Verband sich für Pfarrerinnen und Pfarrer, für ihren Beruf, für ihren rechtlichen Status und damit für die gesamte Kirche engagiert. Nur wenn wir uns verändern, werden wir bleiben, was wir sind. Diese Einsicht mag uns helfen, die Scheu vor Veränderungen zu überwinden und mit Freude und Zuversicht den Herausforderungen aus diesen Veränderungen zu begegnen. Damit »die Kirche im Dorf« bleibt und wir als Teil von ihr mittendrin!“  Der vollständige Text des Berichts.

Der neue Rat der EKD – ohne PfarrerIn. Die Schlüsselposition wird in keiner Vorstellungsrede erwähnt.

Ohne PfarrerIn – das meint selbstredend nicht die Berufsausbildung der Personen, sondern ihre aktuelle Funktion der Person im Organisationssystem. Da ist die ausgebildete Pfarrerin eben – Kirchenleitung, die Dekanin Kirchenleitung in der Region (EKHN-Sprachregelung). In der neuen EKD- Synode ist also in diesem Sinne kein Pfarrer vertreten:

gewählt sind:

6 Theologen aus Kirchenleitungen
1 Dekanin
1 Verbandsvertreter
3 Berufspolitiker (darunter Kerstin Griese)
2 aus Wirtschaft (Boehringer Ingelheim) und Bankwesen (Marlehn Thieme, Ex- Deutsche Bank Direktorin)
2 Juristen (Jura-Professor, Kirchenjuristin)

Immerhin vier der Gewählten benötigten zwischen 6 bis 11 Wahlgängen.

vgl. ekd

Interessant bei den Vorstellungsreden ist zudem, dass zwar – hin und wieder – Reformthemen (Institution, Landeskirchenkirchenfusion, Gemeindefusion) angetippt werden, aber dann ohne irgendwelchen auch nur kritisch-anfragenden Klang. Kein einziges mal unter sämtlichen Vorstellungsreden wird das Wort Pfarrer/Pfarrerin, also die „Schlüsselposition“, erwähnt. Bisweilen werden durchaus große Aufgaben oder Vorhaben erwähnt, aber – wer soll sie denn umsetzen? Will die Kirche nicht nur Verlautbarungskirche, sondern Kirche der Taten werden, dann wird sie überlegen müssen, wie man die Fehler im Personalmanagement der zurückliegenden 2 Jahrzehnte endlich bearbeitet. Aber dafür, für diese wichtige Aufgabe, könnte die geeignete Person im Rat fehlen. Auf jeden Fall hat sie sich in den Vorstellungsreden nicht geoutet. (F.S.)

Erste Erfahrungen mit der Dienstordnung für PfarrerInnen in Bayern.

11/2015, Korrespondenzblatt, Hans-Friedrich Schäfer


Ich sehe in der Festlegung von 48 Wochenstunden
als Obergrenze durchaus
einen Erfolg unserer Bemühungen. Bei
der Umsetzung zeigt sich aber, dass die
Wochenarbeitszeit einer Pfarrerin/eines
Pfarrer schwer zu berechnen ist, da es
innerhalb des Kirchenjahres Zeiten mit
unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen
gibt. Die Arbeit auf Jahreswochenstunden
hochzurechnen, ist ein
Lösungsweg. Nicht gelöst ist aber damit
das Problem, dass sich erfahrungsgemäß
Belastungen über mehrere Wochen hinziehen,
für die keine zeitnahe Entlastung
möglich ist. Denn die Phasen, in denen
es in der Gemeinde ruhiger ist, gibt es
sehr selten. … Mehr dazu.
vgl. S. 150 – Mehr dazu..