Archiv für den Monat: Juni 2014

Tolerant – Eine christliche Tugend? von Prof. em. Hans-Jürgen Benedict

18.3.2014
Wir haben zwar genug Religion einander zu hassen, aber nicht genug Religion einander zu lieben, hat Jonathan Swift einmal treffend bemerkt. Wieso sind Religionen, die die Liebe und Barmherzigkeit predigen, so oft intolerant?
Tolerant – eine christliche Tugend? Ja, Fragezeichen in der Tat. Denn als Christ stecke ich in einer Falle. Denn einmal abgesehen von der Sorge um das ewige Heil der Menschen, die als Grund der Intoleranz der Kirche lange sogar aus der Liebe abgeleitet wurde (etwa bei Thomas von Aquin) – kann ich, wenn ich voll und ganz von der Wahrheit meines Glaubens überzeugt bin, tolerant gegenüber anderen Glaubenshaltungen sein, mehr noch: ihnen mit Respekt begegnen? Auch das Christentum hat Teil an einer menschlichen Eigenart nämlich der Neigung, nicht nur eigene Überzeugungen zu haben sondern sie dem anderen aufzuzwingen. Wir merken das in kontroversen Diskussionen, in jeder Talkshow, wo es fast allen Diskutanten schon schwerfällt, den anderen ausreden zu lassen. Hat das Christentum diese anthropologische Neigung zur Selbstbehauptung durchbrochen oder sie im Gegenteil verstärkt, weil es sie mit dem Konzept der Liebe verbunden hat… Zum Artikel.

 

Die (katholische) Kirche und die Gewalt gegen Kinder

29. Juni 2014 Von Stephan U. Neumann (Christ in der Gegenwart)

In Irland will die katholische Kirche den Fund von 800 Kinderleichen in einem Massengrab aufklären. Um Vergebung für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen haben Polens Bischöfe gebetet. Gewalt gegen Kinder bleibt dennoch eine schreckliche gesellschaftliche Realität.

Achthundert Kinderleichen wurden achtlos und anonym weggeworfen wie Abfall in eine ehemalige Klärgrube. Die Bevölkerung im katholischen Irland ist schockiert – mal wieder. Denn bereits seit mehr als einem Jahrzehnt berichten ehemalige Heimkinder von Verwahrlosung, Gewalt und sexuellem Missbrauch in staatlich finanzierten und „kontrollierten“ Einrichtungen, die in den überwiegenden Fällen von katholischen Ordensgemeinschaften geführt wurden (vgl. CIG Nr. 24/2009, S. 271). Noch bis weit ins letzte Jahrhundert hinein mussten Frauen, die unverheiratet Kinder gebaren, als „gefallene Mädchen“ in sogenannten Magdalenen-Wäschereien unter sklavenähnlichen Bedingungen schuften… Zum Artikel in „Christ in der Gegenwart“.

Katholikentag VII: Ewiges Kontroversthema Abtreibung der kathol. Kirche wieder präsent

01.06.2014, von Reinhard Bingener und Daniel Deckers

… Das Kontroversthema des Katholikentags ist indes wieder einmal Abtreibung. Kirchenpolitisch ist das ein alter Hut. Über die Frage der Schwangerschaftskonfliktberatung hat sich vor 15 Jahren der deutsche Katholizismus in zwei Lager zerlegt. Rom und seine Unterstützer in Deutschland forderten unter Führung von Kardinal Ratzinger, dass katholische Einrichtungen keine Scheine ausstellen dürften. Die deutschen Bischöfe gehorchten Ratzinger, die meisten unter Murren. Aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken heraus gründete sich der Verein „Donum Vitae“, um Frauen innerhalb des staatlichen Systems durch eine Beratung von einer Abtreibung abzuhalten.

Auf dem Katholikentag liegen sich beide Lager wieder in den Haaren. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer nennt Abtreibung mit höchster seelsorgerlicher Zärtlichkeit ein „Massaker im Mutterleib“. Voderholzer war früher Leiter des Instituts Benedikt XVI. in Regensburg, das der frühere Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller gegründet hat, ehe der frühere Regensburger Professor Joseph Ratzinger, dessen Bruder Georg über Jahrzehnte Leiter der Regensburger Domspatzen war, ihn nach Rom geholt hat. Von Regensburg führen viele Wege nach Rom. Zum Bericht der FAZ.

Kirchenbanken: Probleme im Hintergrund bei der Fusion zum größten evangelische Geldinstitut in Deutschland?

Spiegel: „Die Kirchen wollen die Verwaltung ihres Vermögens schlagkräftiger machen. Zwei hauseigene Geldinstitute schließen sich deshalb zusammen – es entsteht eine Bank mit einer Bilanzsumme von acht Milliarden Euro.

…Um die Fusion zu stemmen, holen sich die beiden Institute Hilfe vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der Branchenverband sichert mit einer Bürgschaft Risiken bis zu einer Höhe von 139 Millionen Euro ab. Dies sei eine Präventionsmaßnahme, betont EKK-Vorstand Katzenmayer. Keine der beiden Banken sei in der Not, Sicherungsmittel zu beantragen. Der BVR wollte sich nicht dazu äußern…“ Zum Artikel.

Die Süddeutsche schreibt am 26.06.14 zum selben Thema (nur in der Printversion):

„Auch die Kirchenbanken kämpfen mit sehr irdischen Problemen. So verlor die Acredobank, eines der ältesten kirchlichen Institute, bei Spekulationsgeschäften erst einen zweistelligen Millionenbetrag und dann seine Eigenständigkeit. 2005 wurde die Bank, die vor allem in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern aktiv war, von der EKK übernommen. Bei der Sanierungsfusion half auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken aus. Ganz anders soll es bei der aktuell anstehenden Fusion zwischen der EKK und der EDG sein.

Aus einer „Position der Stärke“ verhandelten beide Seiten, hieß es im Dezember, als
beide Häuser ihre Fusionspläne publik machten. Keine Rede war darin von Risi-
ken im Kreditportfolio der EDG oder der Sicherungsbürgschaft, die der Partner EKK
deswegen bei der Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen Bankenverban-
des beantragt hatte. Thomas Katzenmayer, Chef der EKK, verteidigt das dama-
lige Stillschweigen, verweist auf Zwänge der Verfahrensregeln…“

Pfarrverein EKvW: gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen gefordert

Stellungnahme zur Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrerzum Entwurf eines Kirchengesetzes zur gemeinsamen Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland.

„Grundsätzlich begrüßt der PV den Versuch der EKD mit diesem Kirchengesetz das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Gliedkirchen auf der Basis des Bundesrechts zusammen zu führen. Eine Reduzierung der vielfältigen Unterschiede und Problemstellungen, die sich in der differenzierten Gestaltungen dieses Rechts innerhalb der Gliedkirchen langfristig ergeben haben, wäre dabei wünschenswert. Doch lässt dieser Entwurf erkennen, dass auch in naher Zukunft der Weg zu einer einheitlichen Besoldung und Versorgung der Pfarrschaft – seit langem vom Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland (Pfarrerverband) und einzelnen Pfarrvertretungen gefordert – unerreicht bleibt. Darauf lassen schon die vielfältigen Öffnungsklauseln, von denen auch die EKvW Gebrauch macht, schließen ( vgl. dazu die soeben verabschiedete „Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie der Predigerinnen und Prediger“ vom 13. März 2014 -Kirchliches Amtsblatt 4/30.04.2014- und die Stellungnahme des PV zum Entwurf derselben vom 14.02.2014). So bleibt es bestenfalls bei einem gemeinsamen, allgemeinen Rahmen der Besoldung und Versorgung für diejenigen Kirchen, die es anwenden wollen. Wie damit das im Entwurf vorrangig angestrebte Ziel einer allgemeinen Anwendung von Bundesrecht erreicht werden soll, bleibt unklar. So wird das Gesetz in der vorgelegten Form mittelfristig nicht zu einer vergleichbaren und gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen führen mit einem verbindlichen Grundgehalt ab dem Probedienst von A 13 und einer verbindlichen Höhergruppierung nach A 14 – immer wieder vom PV angemahnt und gefordert. Eine angemessene Alimentation – gerade im Vergleich zu anderen Landeskirchen – ist eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Pfarrdienstes auch in Zukunft.“ Zur Quelle.

Vereinheitlichung und Amtsangemessenheit Pfarrbesoldung

Jahresbericht für die Mitgliederversammlung des Verbandes ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in
Deutschland e.V., 23.9.2013 in Bad Herrenalb: „Dimensionen des Pfarrberufes“

„An einer Vereinheitlichung wird der Verband allerdings unbedingt festhalten, nämlich auf die amtsangemessene Pfarrbesoldung nach A 14. Im Vergleich mit anderen Beamten und deren Ausbildungen ist diese Einstufung unstrittig, auch wenn der Weg dorthin unterschiedlich ist und bestimmt auch bleiben wird. So ist es erfreulich, dass in Hannover die Besoldungsgruppe A 14 wieder eingeführt wird, allerdings erst ab dem 53. Lebensjahr. Es geht dabei sowohl um ein angemessenes Einkommen, als auch um ein ausgewogenes Gehaltsgefüge in den kirchlichen Ämtern…“ Zur Quelle.

Bayern: Pfarrverein sieht Willkommenskultur für Vikare durch Nebenbezugsregelung in Frage gestellt

Ausschnitt aus einem Artikel des langjährigen Vors. des Bayr. Pfarrvereins Klaus Weber
im aktuellen bayerischen Korrespondenzblatt.

dort:
„4. d. Das neue Pfarrbesoldungsgesetz (S. 98):

… Deutliche Kritik übten wir an der Einordnung der Anwärterbezüge – wie im
staatlichen Gesetz – unter den »Nebenbezügen«. »Sie verstehen sich als Hilfe
zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildung«, so heißt es in
der Begründung zum Gesetz. Ob man mit dieser Regelung den Vikarinnen und Vikaren
nach dem langen und anspruchsvollen Studium wirklich eine Willkommenskultur in unserer Kirche, von der immer wieder die Rede ist, bereitet, ist mehr als fraglich. Wir werden uns im
Laufe dieses Jahres intensiv damit befassen, die Einkommenssituation näher
zu beleuchten und Verbesserungen zu erarbeiten…“

Ost-Pfarrer kritisieren Gauck nach Befürwortung militärischer Einsätze der Bundeswehr.

von Markus Decker, FR:

Ein offener Brief ostdeutscher Protestanten richtet sich gegen Joachim Gaucks Plädoyer für mehr Auslandseinsätze der Bundeswehr. Die Pfarrer erinnern Gauck an seinen Aufruf zum Gewaltverzicht im Jahr 1989. Zum Artikel.

Berliner Zeitung:

Die einstigen Berufskollegen erinnern den Bundespräsidenten in einem gemeinsamen Brief an dessen Friedensbotschaften aus gemeinsamen DDR-Zeiten. Seine Äußerungen empfinden sie als „höchst bedenklich“. Zum Artikel.

Polen: Katholische Ärzte verweigern Hilfe

06. Juni 2014, von Lukas Plewnia

Dreitausend katholische Ärzte fordern weitreichende Rechte, die ihnen die Beachtung ihres Glaubens auch im Beruf erlauben. Doch Gesundheitsminister Arlukowicz hält dagegen und plant keine Gesetzesänderung in diesem Bereich. Kann sich hier die Kirche durchsetzen?…

Circa dreitausend polnische Ärzte möchten ihren Glauben auch im Beruf leben (von circa 160.000 in Polen praktizierenden Ärzten). Dabei geht es um das Ablehnen von Eingriffen, die gegen katholische Dogmen verstoßen. Die Mediziner können jedoch schon heute ohne weiteres bestimmte Eingriffe oder die Verschreibung von bestimmten Medikamenten ablehnen, müssen dem Patienten allerdings einen anderen Mediziner nennen, der diese Gewissensprobleme nicht hat… Zum Artikel.

Orthodoxe Diözese – Kirche steht Geld eines insolventen Spenders zu

03. Juni 2014 Von Ekkehard Müller-Jentsch
Spenden an eine Kirche, die sich ausschließlich aus milden Gaben finanziert, sind sakrosankt. Ein Insolvenzverwalter möchte 33.000 Euro von der Russisch Orthodoxen Diözese in München zurück, die ein Gläubiger gespendet hatte – vergebens…

Spenden an eine Kirche, die sich ausschließlich aus milden Gaben finanziert, sind sakrosankt – das ist einem ungewöhnlichen Prozess vor dem Oberlandesgericht München (OLG) zu entnehmen. Ein Insolvenzverwalter fordert dort von der Russisch Orthodoxen Diözese insgesamt 33 000 Euro Spendengeld eines Gläubigen zurück, der inzwischen bankrott ist und vor allem einer Krankenkasse viel Geld schuldet. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Kirche des Münchner Erzbischofs Mark zur Zahlung verurteilt, weil sie sich an den Spenden sozusagen bereichert habe. Doch der Insolvenz-Senat des OLG hält diese Betrachtungsweise für „unglücklich“… Zum Artikel in der SZ.