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EKHN-Synode: Das neue Zuweisungssystem für Gemeinden – Ein Sieg der Synode über ein fragwürdiges Gebaren der Kirchenleitung.

Von Jürgen Relator

„Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate“, so die offizielle Bezeichnung, war nicht nur ein papierenes, bürokratisches Monster, sondern deckte auch das Vorhaben der Kirchenleitung auf, kleine Gemeinden durch finanzpolitischen Druck in Fusionen treiben zu wollen.
Das z. Z. noch gültige Zuweisungssystem hatte eine Halbwertszeit von gerade mal sechs Jahren. Nach damals schon heftigen synodalen Debatten präsentierte die Kirchenleitung im Jahre 2008 zunächst voller Stolz das derzeit geltende Zuweisungssystem. Es wurde mit großer kirchensynodaler Mehrheit mit der Intention beschlossen, eine Balance zwischen der Grundversorgung insbesondere kleiner Kirchengemeinden und den berechtigten Interessen großer Kirchengemeinden zu schaffen.
Kleine, vorwiegend ländliche Kirchengemeinden mit weniger als 281 Mitgliedern erhalten für ihre Arbeit eine Mindestzuweisung in Höhe von 12.000 €. Dies sicherte die Arbeit in den kleinen Gemeinden. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass insgesamt die Hälfte der EKHN-Gemeinden unterhalb einer Größe von ca. 1160 Gemeindegliedern liegt.
Für die Kirchenleitung war dies jedoch stets ein Dorn im Auge, da hierdurch Fusionen benachteiligt wurden im Blick auf sich zusammenschließende Gemeinden und ihrer finanziellen Einbußen gegenüber vorheriger Einzelgemeinden. Außerdem beklagten sich Gemeinden mit mehreren Gottesdienstorten (sog. Kirchspiele) berechtigterweise über eine finanzielle Benachteiligung im Vergleich mit mehreren kleineren selbständigen Gemeinden.
Die Synode beauftragte die KL, ein Modell vorzulegen, das diese Unwuchten ausgleichen sollte. Gefordert wurden nach Möglichkeit eine Fusionsneutralität, sowie eine Sicherstellung der Gottesdienstorte, und zwar unabhängig ob in einer eigenständigen Gemeinde, in einem Kirchspiel oder in einer fusionierten Gemeinde.

Vorlage eines neuen Entwurfes

In der Frühjahrssynode 2013 legte die KL einen neuen Entwurf vor. Dieser sah vor:
a) Wegfall des Mindestbetrages (12.000 €)
b) 50% Grundzuweisung mit vereinheitlichtem Pro-Kopf-Betrag
c) 50% Grundzuweisung nach zugewiesenen Gemeindepfarrstellen im Dekanat
So kam es zu einem „dualen“ Pro-Kopf-Tarif, der eine Umverteilung zwischen den Dekanaten mit sich brachte. Durch die Koppelung der Zuweisung an die Pfarrstellenbemessung wurden damit viele Dekanate doppelt bestraft: Neben der Kürzung von Pfarrstellen nun auch noch das Abschmelzen der finanziellen Zuweisungen für die Gemeinden! Hierdurch wurde nicht nur die Arbeit zahlreich betroffener kleiner Gemeinden in ihrer Existenz und Substanz massivst gefährdet und in Frage gestellt, sondern sogar die avisierten Fusionsprämien glichen den geplanten Aderlass finanzieller Mittel nicht mehr aus.
In einem weiterentwickelten Papier zur Herbstsynode 2013 eröffnete die KL im Falle von „Gemeindeunterfinanzierungen“ die Möglichkeit, Unterstützung aus einem Überbrückungsfonds (ÜF) in Anspruch zu nehmen (bei eigenem Rücklagenverzehr!) und bei dann keiner dauerhaften finanziellen Perspektive trotz ÜF eine Pauschale in Höhe von 4000 € gewährt zu bekommen.
Zahlreiche Gemeinden wandten sich daraufhin mit Briefen und Eingaben an die KL und warnten, dass diese beträchtlichen Kürzungen erhebliche negative Auswirkungen auf das volkskirchliche Leben in der EKHN haben werden. Es wurde evident, dass das neu kreierte Zuweisungssystem darauf ausgerichtet war, kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet. O-Ton Kirchenleitung: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ – Welch eine verräterische und verachtenswerte Ekklesiologie!
Auch Dekanatssynoden waren besorgt über die Tatsache, dass es in manchen Gemeinden nur noch eine Frage der Zeit sein wird, wann nicht einmal mehr die Finanzierung der gottesdienstlichen Grundversorgung aufrechterhalten werden kann. Die von der Kirchenleitung formulierte Zielsetzung „flächendeckender und lebensbegleitender Präsenz sowie Vielfalt kirchlichen Lebens und kirchlicher Angebote vor Ort“ sahen ländliche Gemeinden und Dekanatssynoden in dem vorgelegten Zuweisungsentwurf konterkariert.

Erste Lesung unterbrochen

Die erste Lesung über den umstrittenen Entwurf wurde in der Herbstsynode 2013 nach heftig formulierter Kritik unterbrochen. Aus der Synode selbst kamen Alternativentwürfe, wobei das Modell der beiden Alzeyer Synodalen Tobias Kraft und Dr. Manfred Sauer eine weite Akzeptanz und Verbreitung fand. In acht oberhessischen Dekanatssynoden wurde das Modell begrüßt und übernommen. (Es sah einen Wegfall der Mindestzuweisung, dafür eine Grundzuweisung für jeden Gottesdienstort vor, zudem einen gestaffelten Pro-Kopf-Tarif in sechs statt bisher vier Größenintervallen. Beim untersten Größenintervall wurde der Tarif deutlich erhöht.) In ihren Beratungen formulierten die Dekanatssynoden ihre Bestürzung über das System der KL und die sich abzeichnenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Grundzuweisungen, weil sie eine ernsthafte Existenzgefährdung für ihre kleineren Gemeinden bedeuteten. Die Mitglieder der Dekanatssynoden befürchteten zudem eine kaum zu verantwortende Schwächung der kirchlichen Arbeit und einen weiteren Abwendungsprozess bisheriger Kirchenmitglieder von ihren Gemeinden.

Gegenentwurf: Das „Alzeyer Modell“

Das im Entwurf der Alzeyer Synodalen ersichtliche Berechnungsergebnis ließ ein Zuweisungssystem erkennen, das weder Gemeindefusionen hemmt noch präferiert, sondern den Verantwortlichen vor Ort die eigene Entscheidung überlässt.
Gleichzeitig federte es weitgehend entstehende „Unwuchten“ ab, führt zu mehr Gerechtigkeit im Ausgleich zwischen den Grundversorgungsbedürfnissen der kleinen Gemeinden und den Interessen der größeren Gemeinden.
Gleichermaßen führte es zu einem Ausgleich zwischen selbstständig kleinen Kirchengemeinden und größeren Kirchengemeinden mit Außenorten bzw. zusätzlichem Predigtstellen. Die Zuweisung war dabei gekoppelt an die jeweilige Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, gerade und auch bei den kleinen Gemeinden, und die zu Grunde gelegte Berechnungsmethode ist einfach und transparent nachvollziehbar.
Zudem war es fast aufkommensneutral (Abweichung +1,7%).

Einigkeit über Sockelbetrag für gottesdienstliche Grundversorgung

In der Frühjahrssynode 2014 wurde die erste Lesung dann abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Zwar erachtete die KL das „Alzeyer Modell“ als fusionshemmend, was sich aber in der Praxis nicht stringent nachvollziehbar darstellen ließ. Unterstützt durch einen zusätzlichen Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses Carsten Simmer herrschte aber über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten und gemäß dem Antrag des Synodalen Simmer „Fusionsverluste“ durch einen Einmalbetrag kompensieren zu wollen. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen wurden bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
Nach einer weiteren Vorlage der KL bezugnehmend auf den Antrag Simmer sollte zunächst der Sockelbetrag für einen Gottesdienstort nur bei fusionierten Gemeinden zum Tragen kommen. Die Frage, ob hierbei noch einmal der Versuch der KL gestartet wurde, die von ihr so sehr gewünschten Fusionen auf diesem Wege nun doch durchzusetzen, bleibt (mit vornehmer Zurückhaltung) offen. Jedenfalls informierten die Alzeyer Synodalen den federführenden Verwaltungsausschuss, dass diese Berechnungsmethode das Ansinnen der Synode aushebeln würde. Auch der Synodale Simmer erkannte, dass dies nicht dem Duktus seines Antrages entsprach. So wurde klar, dass die Gottesdienstpauschale jeder Gemeinde zuerkannt werden muss. Berechnungsbeispiele belegten die Tatsache, dass die Ergebnisse für die Gemeinden denen des „Alzeyer Modells“ sehr ähnelten und man sich somit auf eine Kompromisslinie einigen konnte.
So übernahm der Verwaltungsausschuss selbst die alternative Vorlage für die Herbstsynode 2014.
Das Modell sieht vor, dass jeder Gemeinde eine Gottesdienstpauschale von 5000 € gezahlt wird. Zudem gibt es eine Grundzuweisung nach Gemeindegliederzahl (z. Z. 23,45 €), mindestens aber 3000 €. Zusätzliche Predigtstellen werden mit Pauschalen bedacht, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richten: wöchentlich 5000 €, 14-täglich 3000 €, monatlich 2000 €.
Ein evtl. eintretender Fusionsnachteil wird mit einer Ausgleichszahlung (Kapitalisierungsfaktor 25 Jahre) kompensiert. Hier entstehen ansehnliche Summen, die manche Gemeinden sicherlich über eine Fusion werden nachdenken lassen. Doch liegt hier auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential in der dann fusionierten Gemeinde, die möglicherweise aus mehreren Dörfern besteht: Wie wird dieses gewonnene Geld „gerecht“ verteilt? Z. B. bei einer nötigen Baumaßnahme an der Kirche in Dorf A wird es investiert, bei einer späteren Baumaßnahme in Dorf B fehlt es dann vielleicht und schafft Missgunst im dann fusionierten Kirchenvorstand.
Zudem bevorteilt das System durch einen nicht gestaffelten Pro-Kopf-Tarif die größeren Gemeinden deutlich.

Einmütige Verabschiedung in der Synode

Dennoch: Nach einer kurzen Debatte – weniger über das System und seiner Zahlen selbst – sondern eher um Definitionsfragen hinsichtlich eines Gottesdienstortes wurde das vorgelegte Zuweisungssystem mit wenigen Enthaltungen beschlossen!! Dies bewirkte beim Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent ltd. OKR Striegler ein ungläubiges sich verwundern. Sein Erstaunen artikulierte er wortreich vor der Synode – eine eher peinliche Reaktion bei dieser Vorgeschichte und dem letztlich damit deutlich werdenden Versagen seiner eigenen Leute.
Gottlob, dass die Modelle seines Hauses nicht zum Zuge kamen, das hätte nicht nur ein finanzielles Desaster bei vielen kleinen Gemeinden zur Folge gehabt, sondern auch einen nicht wiedergutzumachenden Vertrauensverlust von Ev. Kirche verursacht. Schade für die teure (Arbeits)Zeit, die Kraft, die Nerven und den Verdruss, die das Modell der KL gekostet und ausgelöst hat. Ich denke, der Imageschaden der KL in den kleinen Gemeinden wird noch lange und nachhaltig spürbar sein.

Entscheidung zu Sonntagsarbeit vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig

25.11.14, EKHN: Sonntagsschutz: „Leipziger Urteil hilft Diskussion“

Dürfen Bierbrauer oder Mitarbeiter in Call-Centern und Videotheken am Sonntag in Hessen arbeiten? Darüber hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto) entschieden und enge Grenzen gesetzt. Die evangelische Kirche findet das Urteil hilfreich für die Diskussion um den Wert der Sonn- und Feiertage in ganz Deutschland.

Mehr dazu.

„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“

Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

München, 21. November 2014

Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bezüglich der persönlichen Lebensführung müssen nach Ansicht der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche endlich auch in kirchlichen Arbeitsverhältnissen gelten.
Die katholische Reformbewegung begrüßt deshalb die differenzierenden kirchlichen Äußerungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2014, die eine baldige und hoffentlich positive Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für nach Scheidung wiederverheiratete und homosexuell lebende Menschen erwarten lassen.
Auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen sollte die römisch-katholische Kirche auf staatliche Privilegien wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verzichten, denn das Einfordern von Privilegien widerspricht dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 76).

Zur Stellungnahme.

Themen und live- Berichterstattung im Blog von der EKHN- Synode 19.-22.11.14

09.11.2014 Themen der EKHN-Kirchensynode
Vom 19. bis 22. November tagt in Frankurt die Kirchensynode der EKHN mit Abgeordneten aus allen Dekanaten. Hier geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigen Themen und verlinken auf ausführliche Beiträge, Kommentare und Diskussionen zu den einzelnen Themen. Diese Übersicht wird bis zur Synodaltagung täglich aktualisiert (vollständige Tagesordnung ganz am Ende). Von der Kirchensynode selbst berichten wir dann überwiegend im FB-Blog.
Zunächst die wichtigsten bzw. für uns interessantesten Themen:
(die folgende Sammlung wird bis zum 19. November noch fortwährend ergänzt!)

Demokratie in der Kirche II: Aus schmerzlichen Erfahrungen nichts gelernt?

von Friedhelm Schneider

Demokratie in der Kirche. Spannend ist nicht nur der Kontrast zwischen formaler Struktur und der Praxis (s.o.), bei dem man sich an parallele Phänomene in der Politik erinnert fühlt. Spannend ist ein zweites, wichtiges Thema. Es kommt zum Ausdruck im selben Beitrag des Synodenpräses der EKHN (Jahresbericht der EKHN 2013/2014, S. 12-16) „Wie demokratisch kann Kirche sein?“ – Wie demokratisch kann also Kirche sein? Der Synodenpräsident sieht und zieht Grenzen:

„Sie sehen also auch Grenzen. Welche?
OELSCHLÄGER: »Als Kirche sind wir eine Glaubensgemein­schaft, das entspricht nicht eins zu eins dem Staat. Deshalb unterscheiden wir uns als Synode von einem Parlament. Drei Unterschiede will ich benennen. Erstens haben wir bewusst kein klares Gegenüber von Regierung und Parlament. Beide sind bei uns miteinander verschränkt. Bei uns ist das Parlament – also die Synode – mit zwei Personen in der Regierung – also der Kirchenleitung – vertreten…“

Das folgt damit etwa in einer Rede vom damaligen Präses der EKiR  Nikolaus Schneider vertretenen Legislative und Exekutive zu vermengen. Gerade solche in der EKiR traditionelle Gemeindelage führte aber dazu dass, die Kontrollfunktion des Parlament/ der Synode sträflich vernachlässigt wurde. Die Folge: der bbz-Skandal, der es bundesweit in die Gazetten schaffte. Die daraufhin eingesetzte Kommission, der der frühere Ministerpräsident Höppner vorstand, forderte daher in ihrem Prüfbericht, „diese Landeskirche möge sich eine neue Kirchenverfassung geben, in welcher der innerkirchlichen Gewaltenteilung künftig mehr Gewicht zukommen solle“. Vgl. daui auch den damaligen Kommentar von Pfr. Hans-Jürgen Volk.

Das Problem ist an der Stelle allerdings nicht nur ein EKiR- Problem, sondern ein generelles. Wer Strukturen schafft, die nicht auf Balance und Kontrolle, sondern auf vermeintlich Harmonie setzt, der also Legislative und Exekutive (und vielleicht auch noch die Jurisdiktion)  vermengt, der riskiert Skandale. Siehe bbz, siehe Finanzskandal München, oder auf katholischer Seite mit dem Skandal um den Bischofspalast in Limburg.  Man hätte hoffen sollen, die Kirche habe aus Prüfberichten wie dem der Höppner-Kommission, den Kritiken der kathol. Pfarrer- Initiative Limburg oder schlicht den schmerzlichen Erfahrungen gelernt. Offensichtlich nicht. Wer Skandale riskiert, schadet der Kirche. Insofern ist das auf vordergründig auf Harmonie zielende Verhalten von Synodalpräsident Ölschläger in der Kirche nicht unbekannt, es ist aber hoch problematisch. Denn es ist mit der Grund dafür, dass die Kirche sich gerade in dem Zustand befindet, in dem sie nun mal ist. Auch die EKHN.

 

EKHN: Vakanzen von Pfarrstellen – schon heute ein Problem?

In der Septemberausgabe des EKHN- Amtsblattes sind 20,5 Vollzzeitäquivaltente nur für Gemeindepfarrstellen (darunter etliche 0,5 Stellen) ausgeschrieben. Das sind ca. 2% aller Gemeindepfarrstellen – in nur einem Monat. Insgesamt kann man damit auf eine Vakanzquote von mindestens 8% schließen. Ca. 3 Prozent sind erforderlich, um die die Fluktuation zu gewährleisten.

Gibt es also schon heute ein Problem fehlender PfarrrerInnen?  Noch vor der erst 2017 anhebenden Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge? Und das in der EKHN, die den eigenen Bestand pro Jahr um ca. ein Dutzend zu Lasten anderer Landeskirchen stablisiert? Die also von anderen Landeskirchen ca. ein Dutzent PfarrerInnen/VikarInnen pro Jahr übernimmt?

Um das Problem fehlenden Personals zu kaschieren, sollten der Pfarrstellenabbau mit dem Plan der Pfarrstellenbemessung ab 2012 um 2% p.a. reduziert werden. Dem folgte die Synode nicht. Damit werden die Amtsblätter auch in Zukunft mit den Ausschreibungen der freien Stellen die Defizite der Personalpolitik an die Öffentlichkeit bringen.

Ganz nebenbei: der Personaldezernent der EKHN, Walter Bechinger, offiziell verantwortlich für die Personalpolitik der Landeskirche seit Mitte der 90er Jahre, wurde jüngst auf der Frühjahrssynode 2014 der EKHN verabschiedet.

EKHN: Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen im ehemal. RPZ der EKHN Kronberg-Schönberg

Über Probleme des Verkaufsbeschlusses und seiner Umsetzung wurde hier schon berichtet. Aufgrund des langen Leerstands des hochpreisigen Objektes kam jetzt ein Vorschlag der Kirchengemeinde Schönerg zur aktuellen Verwendung des Tagungszentrums in nobler Lage:

Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schönberg:

Soll die Stadt Kronberg einen Teil der Flüchtlinge, die kommen werden, im leerstehenden Übernachtungshaus des ehemaligen Religionspädagogischen Studienzentrums (RPZ) in Schönberg unterbringen? Diese Frage stellte Axel Gollnick, der Vorsitzende des Kirchenvorstands der Evangelischen Markus-Gemeinde auf einer Gemeindeversammlung am 20. Juli…

„Sie können mich anrufen wenn es Probleme gibt“, riet Gemeindepfarrer Jochen Kramm den Skeptikern. Als nächter Nachbar hätte er beste Sicht auf das Haus. Die jetzige Verlassenheit des Gebäudes sei nicht wünschenswert. „Wenn Sie Menschen integrieren wollen, brauchen Sie Menschen, die in ihrer Nähe wohnen“, ergänzte Pfarrerin Katharina Stoodt-Neuschäfer. Die Königsteiner Pfarrerin berichtete von dem „total überraschenden Zuspruch“ des Freundeskreises für Flüchtlingshilfe in Königstein, von Evangelischen, von Katholiken und auch von Menschen, die nicht der Kirche angehörten. Unter den Königsteiner Flüchtlingen seien auch Familien mit Kindern. Man kümmere sich darum, dass alle Menschen einen Deutschkurs bekommen. „Die Leute lernen Deutsch.“ Zum Beitrag in EKHN-aktuell.

EKHN: Lebhafte Diskussion in Dekanatssynode Alsfeld. Klage vor Kirchlichem Verfassungsgericht angedroht.

VOGELSBERGKREIS – (trg). Das Evangelische Dekanat Alsfeld hat sich gegen die bereits beschlossene Fusion mit dem Nachbardekanat Vogelsberg ausgesprochen und will dazu nötigenfalls vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht klagen. Einen entsprechenden Antrag der Kirchengemeinden Eifa und Altenburg hat die Dekanatssynode bei ihrer Tagung am Freitag mit knapper Mehrheit angenommen. Wie auch bei anderen Verhandlungspunkten war dem Beschluss eine ungewohnt lebhafte Debatte vorangegangen… Mehr dazu.

Antireformatorische Verirrungen. Ein überfälliger Einspruch gegen kirchliche Eignungstests von Pfarramtsstudierenden. Von Prof. Lukas Ohly.

Deutsches Pfarrerblatt 06/2014. Von Lukas Ohly.

„… Die Idee aufwändiger kirchlicher Eignungstests stammt aus der Zeit des Überangebots an Pfarramtskandidaten, nämlich aus den 90er Jahren. Dabei hatte sich bereits in dieser Zeit abgezeichnet, dass die Zahl an Theologiestudierenden mit dem Berufsziel Pfarramt drastisch zurückgehen würde. Schon damals haben Theologieprofessoren den Trend der Kirchenleitungen kritisiert, theologische Kriterien in ihren personalpolitischen Entscheidungen zu missachten und stattdessen auf Mittel des ökonomischen Krisenmanagements zurückzugreifen.1 Flankiert wurde diese Kritik von pastoraltheologischen Studien, die die Professionalität der Pfarramtsausübung an Kriterien banden, die sich nicht mit einer instrumentellen Logik bestimmen lassen.2 Dies gilt sogar für Untersuchungen pastoraltheologischer Herausforderungen, die sich ausdrücklich der betriebswissenschaftlichen Perspektive öffneten.3 Dass der Pfarrer anders ist4, hatte sich zwar landläufig herumgesprochen, taugte aber nicht als ökonomisches Selektionsprinzip. Schon damals wurde vor einem Vertrauensverlust der Kirche bei seinem theologischen Nachwuchs gewarnt.5 Studien belegen seitdem, dass auch erfolgreiche Bewerber nur eine geringe corporate identity zu ihrem Arbeitgeber aufweisen…“ Lesen Sie den vollständigen Artikel.

Zum Glück gibt‘ s den Segen. Eine Öffentlichkeitskampagne der EKHN.

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Die EKHN setzt ihre Öffentlichkeitskampagne, bestehend aus Briefwurfsendung, Plakatierung (s. Foto) und Begleitmaterial für Gottesdienste fort. Diesmal mit dem Thema: „Zum Glück gibt‘ s den Segen“.

Was halten die LeserInnen der Wort-Meldungen davon?

EKHN: Bericht von der EKHN-Frühjahrssynode vom 08. – 10.05.2014

Neben den Berichterstattungen auf der Internetseite der EKHN
seien noch einige weitere Anmerkungen ergänzt:

1.) Die Beratungen über den Entwurf des umstrittenen Zuweisungssystems der Kirchenleitung, welches kleinere Gemeinden in Existenznöte treiben würde, sind in erster Lesung abgeschlossen worden. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Acht meist ländliche Dekanate hatten sich einem Alternativvorschlag angeschlossen, den zwei Synodale aus dem Dekanat Alzey eingebracht hatten. Vor allem über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden herrschte weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen werden nun bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
2.) Die EKHN und der theologische Nachwuchs: Ausgelöst durch die Anfrage eines Synodalen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit des vierstufigen Prüfsystems für den Theologennachwuchs (a: Potentialanalyse, b: Erstes Theol. Examen, c: Zweites Theol. Examen, d: Einstellungskommission) geriet vor allem das Verfahren der Einstellungskommission in den Fokus der Kritik. Es stellt sich die Frage, ob diese entbehrlich sei, zeige sie doch, dass die Kirchenleitung anscheinend ihren eigenen Prüfungsinstanzen a – c misstraut.
Sowohl Kirchenpräsident Jung betonte die Notwendigkeit einer Veränderung dieses Verfahrens, als auch der neu gewählte Personaldezernent Jens Böhm kündigte in seiner Vorstellungsrede eine baldige Neukonzeption an.
Der Rat der Vikarinnen und Vikare (RdV) hat dazu eine Stellungnahme_des_RdV_zum_Einstellungsverfahren verfasst. (siehe Anhang)
3.) Beteiligungsrechte der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen:
Im Vorfeld der bei dieser Synode zu treffenden Personalentscheidungen (z. B. Wahl des Personaldezernenten) gab es bei nicht wenigen Synodalen Unmut, dass jeweils nur eine Person als Wahlvorschlag seitens der Kirchenleitung präsentiert wurde, trotz der Tatsache mehrerer Bewerbungen. Ein Synodaler formulierte diese Kritik in einer persönlichen Erklärung. Der Kirchensynodalvorstand nahm die Aussagen der Erklärung zur Kenntnis mit der Zusage einer inhaltlichen Prüfung.
4.) Kostenansatz für die Doppik: Bei der Anfrage eines Synodalen ging es darum, ob die von der Synode beschlossenen 9 Mio. Einführungsmittel ausreichen würden und wie momentan der Sachstand sei. In einer sehr ausführlichen Beantwortung der Anfrage gab die Kirchenleitung detailliert Auskunft über die bisher vollzogenen Schritte und deren Kosten. Der aktuelle Stand des Gesamtprojektbudgets zum Stichtag 30.04.2014 beträgt 7, 805 Mio. €.
Die Synode beschloss die Einführung der Doppik in einigen Pilotgebieten zum 01.01.2015. Nun gilt es, die Kostenentwicklung wachsam weiter zu verfolgen.
5.) Einer Neubildungskonzeption der Propsteibereiche durch die Kirchenleitung im Schnellverfahren erteilte die Synode eine Absage. Die geplante Aussetzung der im Juli vakant werdenden Stelle einer Pröpstin / eines Propstes für Südnassau konnte die Kirchenleitung nicht durchsetzen. Erhebliche rechtliche Probleme und Fragen wurden in dem von der Kirchenleitung vorgeschlagenen Weg deutlich. Die vakante Stelle wird nun gemäß Beschluss der Synode zeitnah ausgeschrieben. Die Neubildung der Propsteibereiche soll allerdings weiter verfolgt werden. TK