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EKiR Lösung der Doppik auch für die EKHN

In der letzten Ausgabe berichteten die Wort-Meldungen über die Probleme der Implementierung der Doppik in der EKiR. Finanzdezernent Bauks hatte sie im Bericht zur jüngsten Synode recht schonungslos beschrieben.  Dabei wurden nicht allein die Kosten, sondern auch die Problematik von Funktionalitäten der in der EKiR verwendeten Software MACH benannt. Die Kosten der EKiR waren ursprünglich mit 2 Mio. beziffert und beschlossen. Sie sind längst aus dem Ruder gelaufen und werden mittlerweile (aktueller Stand der halbfertigen Lösung) mit 60 Mio. € taxiert.

Auch die EKHN hatte sich in der Frühjahrssynode 2013 für die Einführung der Doppik entschieden. Der von der Verwaltung angesetzte und der Synode auf der Frühjahrstagung beschlossene Betrag: 9 Mio. €.

Auch die EKHN hat sich mittlerweile, wie die homepage der Software MACH berichtet, wie die EKiR für die MACH- Lösung entschieden:

„Wir haben sehr hohe und sehr vielseitige Erwartungen an die Doppik-Einführung“, so Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent der EKHN. „Wichtig sind uns deshalb sorgfältige Organisation, professionelles Projektmanagement und nicht zuletzt starke Partner. Die MACH AG hat uns mit einer modernen Lösung und einschlägigen praktischen Erfahrungen überzeugt. Wir begegnen uns auf Augenhöhe und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, so Striegler weiter.  Mehr dazu.

Ob der Finanzdezernent die Rede seines rheinischen Kollegen kannte als er dies zu Protokoll gab? Wie die EKHN die Kosten mittlerweile einschätzt? Für welchen Preis der Finanzdezernent die Leistung bei MACH eingekauft hat? Welche Funktionalitäten die umfasst? Wer von den Synodalen kennt die Antworten? F.S.

Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft im landeskirchlichen Vergleich

EKKW: „Das Ergebnis des Zensus 2011 bestätigt für unsere überwiegend ländlich strukturierte Kirche die negative Mitgliederentwicklung. Von rund 5,977 Mio. Einwohnern Hessens gehören… 40,2% der evangelischen Kirche an. Stellt man dies den Vergleichswerten der Volkszählung aus dem Jahr 1987 gegenüber, ergibt sich…ein Rückgang bei der evangelischen Kirche von 11,5 %.“

Der Rückgang beträgt demnach in der EKKW also  (nur) 0,48% p.a. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Datenkonsolidierungen gab und dass Nordhessen eine Abwanderungsregion geworden ist. Dass also dieser Wert eigentlich besser, niedriger ausfiehle.

Die Werte der EKKW liegen bei 0,48% p.a.,

für die Bayerische Landeskirche liegen bei 0,6% p.a.,

für die EKHN bei 0,8 bis 0,9% p.a.,

und für die EKBO bei 1,6% p.a..

Die EKD geht dagegen von durchschnittlich 1,0% Rückgang aus.

51 kw „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

„…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

So endet die wahrscheinlich letzte Vorlage (Drucksache Nr.17/14) des etwas vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Personaldezernenten und stellvertretenden Leiters der Kirchenverwaltung Dr. Walter Bechinger/EKHN. Kein Scherz, ehrlich: „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“
Demgegenüber waren frühere Abschätzungen der Kostenwirkungen aus seiner Feder nachgerade präzise. Etwa die der Neuplanung der Pfarrstellenplanung, der sog. „Pfarrstellenbemessung 2025“. Dort hieß es – wie gesagt vergleichsweise präzise – : „Mit Einsparungen ist vor 2020 nicht zu rechnen“. Gewiss: die Ansprüche des Normenkontrollrates des Bundes (NKR), wären auch damit wohl kaum zu erfüllen gewesen. Denn dieser soll die Auswirkungen und Folgewirkungen von gesetzlichen Maßnahmen auf die Verwaltung, die Wirtschaft und den Bürger vor den Verfahren berechnen. Dies ist nun kein Plädoyer für einen kirchlichen Normenkontrollrat. Aber angesichts einer von Finanzskandalen aufgeschreckter Öffentlichkeit sollten doch gewisse übliche Planungsregeln eingehalten werden wie eben: Vor den Verfahren“ und „berechnen.

Aber hier: „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

In aller Kürze zum Hintergrund. Im Konkreten Fall werden die Ausgaben der Landeskirche durch die Vorlage des OKR in Zukunft ganz offensichtlich steigen. Dafür gibt es drei Gründe:
1. die Anpassung der Urlaubesregelung der Kirchenbeamten an eine EKD-Regelung. Sie führt zu einer Erhöhung des Urlaubsanspruchs
namentlich für jüngere Kirchenbeamte.
2. den rückwirkenden Vollzug der Regelung ab 2011, der bis 2016 zu zusätzulich erhöhtem Urlaubsanspruch führt.
3. die Einfürung der Sabbatjahrregelung auch für Kirchenbeamte (!) analog der Regelungen für Pfarrerinnen und Pfarrern.
Die Kosten dafür werden nun wiefolgt bestimmt:

Dazu wird in der Drucksache festgestellt: „Finanzielle Auswirkungen: Die Zahl der jüngeren Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten, die durch die Neuregelung einen erhöhten Urlaubsanspruch erhalten, ist überschaubar. Außerdem wird durch die Übergangsregelung versucht, ihre urlaubsbedingte Abwesenheit zu entzerren. Daher werden aller Voraussicht nach keine Vertretungskräfte eingestellt, so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

Logik? Sollten tatsächlich keine Vertretungskräfte eingestellt werden, was in der Vorlage praxisfern unterstellt wird, dann wären die finanziellen Auswirkungen
(hinsichtlich der Ausgaben) gleich Null. Hier wird aber konstatiert, sie wären nicht bezifferbar. Richtig jedenfalls ist, und da ist diese Vorlage leider nur allzu typisch: die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen werden hier im Vorfeld auch weitreichender Beschlüsse nicht ermittelt (s.o.- Pfarrstellenbemessung). Obwohl das selbstverständlich – wie etwa hier unter Zuhilfenahme der Grundrechenarten – durchaus darstellbar wäre. Nehmen wir nur Beispiel 3, die Sabbatregelung für Kirchenbeamten.
Sie haben demnach in Zukunft alle 10 Jahre Anspruch auf 3 Monate (= 90 Tage) „Sabbatjahr“, oder pro Jahr 9 Tage. Der Einfachheit gerechnet auf 270 Arbeitstage sind das 3% ihrer Arbeitszeit. Die Kosten steigen also für den Punkt 3, Sabbatjahr, um 3%. Man könnte dies nun auch in absoluten Zahlen beziffern. Die EKHN hat x Kirchenbeamte, sie verdienen im Schnitt… etc. pp. Hier jedoch gilt:  „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

Friedhelm Schneider

Dekanatsfusion in der EKHN: „keine reine Sparmaßnahme“!

Aus 47 werden 25 – die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat eine Reform der Dekanatsstruktur beschlossen. Die Kirchenleitung betont: Die Gebietsreform sei keine reine Sparmaßnahme… Mehr dazu.

„…keine reine Sparmaßnahme.“ Das ist noch etwas verklausuliert. Und das ist nicht die vollständige Nachricht. Doch ein Satz mit Sprengkraft. Noch einmal für Ungläubige: „Die Kirchenleitung betont: Die Gebietsreform sei keine reine Sparmaßnahme.“ Der Inhalt ist zwar völlig evident. Die Spatzen pfiffen es in der EKHN von den Dächern, als Synodale in einem einzigen Fall (!) einmal eine vergleichen Aufstellung laufender Kosten erhielten. Diese Aufstellung enthielt freilich keine Gesamtaddition. Ein Synodale/r, der die Addition kurzerhand selbst durchführte, stellte Mehrkosten nach der Dekanatsfusion in Höhe mehrerer 10 Tausend € fest – für diese eine betreffende Fusion. Dabei sei dahin gestellt, ob es sich denn schon um eine Vollkostenrechnung gehandelt hat.

Bekanntlich wurden die Gebietsreformen (Fusionen von Gemeinden, Dekanaten, Landeskirchen) bisher aber in allen Landeskirchen und auf allen Ebenen immer als Sparmaßnahmen, als Maßnahmen zur Konsolidierung von Haushalten etc. „verkauft“. Bisher. Damit bricht jetzt die EKHN. Und dafür, allein dafür, in diesem Zusammenhang aber leider auch: nur dafür – muss man sie loben.

Denn bislang wurde über Jahre hin gegenteilig argumentiert. Diese bekannte Argumentation referiert Christoph Meyns (designierter Landesbischof in Braunschweig) für Nordelbien (heute Nordkirche) in einem Artikel im Deutschen Pfarrerblatt:
„Mit dem weiteren Absinken des Kirchensteueraufkommens infolge der Absenkung der Spitzensteuersätze in der Einkommensteuer nach 1999 nahm der Personalabbau dann ein Ausmaß an, das eine umfassende Reorganisation der Strukturen von Landeskirchen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden notwendig machte… Unabhängig von der Entwicklung in den Ortsgemeinden griff der Nordelbische Reformprozess von 2003 bis 2009 umfassend in die Organisations- und Leitungsstrukturen der landeskirchlichen Ebene und die der Kirchenkreise ein…  Das Ziel der Reform bestand darin, auch mit weniger finanziellen Ressourcen die mit der Arbeit der landeskirchlichen Dienste und Werke und der der Kirchenkreise verbundenen inhaltlichen Anliegen so weit wie möglich zu erhalten. Um die dafür notwendigen Synergie- und Effizienzgewinne zu erzielen, schuf man größere Organisationseinheiten, veränderte Leitungsstrukturen und stärkte die horizontale und vertikale Verknüpfung von Arbeitsfeldern.“

Und nun die EKHN: Die Kirchenleitung betont: Die Gebietsreform sei keine reine Sparmaßnahme. Effizienzgewinne? Das war einmal. Die anderen Landeskirchen sollten das nun einfach auch eingestehen, unabhängige Evaluationen durchführen, und dann nüchtern das Resultat ihrer Strukturreformen bilanzieren.  Auch auf die Gefahr hin, dass es weh tut, dass man sich von alten, bequemen, aber falschen Denkmustern verabschieden muss. Tut man es nicht, wird es – teuer! Reiche Landeskirchen können solche Kosten vielleicht – vordergründig betrachtet – wegstecken. Aber Landeskirchen wie Nordelbien, mittlerweile zusätzlich fusioniert zur Nordkirche, mit einem Pro-Kopf-Kirchensteuereinkommen, das nur 2/3 der EKHN beträgt, werden darunter ganz erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Wenn dann freilich – auf der Basis falscher Erwartungen und Reformhypothesen – gleich mehrere Fusionprozesse – auch noch ein landeskirchlicher – bei knappen Mitteln implementiert werden, dann sind deprimierende Ergebnisse zu erwarten. Meyns im selben Artikel: Die Reformprozesse lösen „bei den verantwortlichen Leitungspersonen und den von Veränderungen betroffenen Menschen Gefühle der Unsicherheit, Angst, Ohnmacht, Trauer und Wut aus. Krankenstand und Personalfluktuation steigen an“. Quod erat demonstrandum.

Friedhelm Schneider

„Doa moach ma‘ halt a Revolution – damit a Ruah is…“

Glosse zur Entscheidung der EKHN-Synode über die flächendeckenden Dekanatsfusionen in der EKHN.

Für die des Bayerischen nicht Mächtigen: „Da machen wir halt eine Revolution, damit wieder Ruhe ist“, so würde man den Titel auf hochdeutsch übersetzen. Der Satz wird einem angesehenen Münchner Schumacher aus dem Umfeld Eisners zugeschrieben, der den Ausschlag für die „Münchner Revolution“ und die Etablierung der nur kurze Zeit andauernden Räterepublik in Bayern 1919 gegeben haben soll. Nimmt man das bayerische Lokalkolorit dieser – wahren – Geschichte weg und abstrahiert, dann bleibt die generell gültige Erkenntnis: sind Prozesse erst weit genug vorangetrieben, dann lassen sie sich nicht ungestraft wieder stoppen. Dann steht bei der Entscheidung nicht mehr die Sinnhaftigkeit des zu entscheidenden Vorhabens eine Rolle, sondern die Vermeidung größeren Übels. Dann muss was passieren – damit wieder Ruhe einkehrt. Da mag es sich um eine Revolution handeln oder um Reformen. So kann man diesen Satz denn als Kommentar zu unterschiedlichen Prozessen um Reformvorhaben verwenden, sei es den Entscheidungen der Landessynode der EKiR (s. Beitrag Alberti) oder auch denen der EKHN um die Dekanatsfusionen:

„Seit Donnerstag tagt die Kirchensynode der EKHN in Frankfurt. Einer der wichtigen Tagesordungspunkte gleich am ersten Tag war die Neuordnung der Dekanatsgebiete – ein Thema, das bekanntermaßen auch in den Evangelischen Dekanaten Biedenkopf und Gladenbach kontrovers diskutiert wird.

Viele der Einwände und Bedenken kamen auch in den Wortmeldungen zur ersten Lesung zur Sprache – ebenso wie Argumente für einen möglichst raschen Zusammenschluss. In diesem Sinne sprachen sich auch unsere Landessynodalen Detlef Ruffert und Gerhard Failing aus.

Seit vielen Jahren rede man über die Fusion und verschwende unverhältnismäßig viel Energie dafür, so Ruffert: Es sei Zeit, sich endlich wieder dem Wesentlichen zuzuwenden. Angesichts des ständigen Hin und Hers bestehe die Gefahr, dass Kirche nicht mehr ernst genommen werde, mahnte Ruffert und appellierte in diesem Sinne für ein möglichst rasches Umsetzen der Vorlage.“ – Oder: ‚Doa moach ma‘ halt a Revolution, damit a Ruah is!‘

Friedhelm Schneider

 

 

EKHN-Synode: Studie zu den Kapitalanlagen in Höhe von 2,2 Mrd. € gibt zu denken

von Friedhelm Schneider.

Zweifel kommen einem, betrachtet man die zentralen, im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der EKHN (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanlagen der EKHN) für die Herbstsynode 2013 genannten Kritikpunkte:  komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte an der Organisation der Kapitalanlagen. Zur Anlagestrategie  wird kritisch angemerkt: Dachfonds nicht erforderlich – Overlay-Management unüblich – ALM-Studie zu Risiko-Rendite-Profil veraltet – fehlende Diskussion um Anlagestrategien und Umsetzungsvarianten.

Überraschenderweise findet sich in der Darstellung des Rechnungsprüfungsausschusses kein Hinweis auf Verluste der langfristigen (!) Finanzanlagen während des Finanzcrashs 2007. Hier erführe man gerne mehr. Auch so hat es der Bericht in sich (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanalgen der EKHN). Er sticht schon formal heraus: offiziell der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses,  wird der Text sogleich vom Finanzdezernenten Thomas Striegler kommentiert. Allein dieser Vorgang ist bemerkenswert und weist auf die Brisanz des Ergebnisses. Der mit Fachtermini gespickte Wortlaut (s.o.) gibt diese Brisanz aber nur stark verklausuliert und für den Laien (also die betroffenen Synodalen) nicht oder kaum nachvollziehbar wider. Die Synodalen  werden also, wollen sie den Bericht vor ihrer Entscheidung der Entlastung verstehen, die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  anfordern müssen und durch entsprechende Nachfragen die allgemein verständliche Wiedergabe des Inhalts fordern müssen. Diese – entgegen den öffentlichen Beteuerungen der zurückliegenden Wochen – völlig intransparente und verschleidernde Darstellung ist zu rügen. Dafür dürfte nicht der Rechnungsprüfungsauschuss verantwortlich zeichnen. Letzterem muss man attestieren, dass er seiner Aufgabe der Kontrolle der Kirchenleitung mit dieser Prüfung gerecht wurde.  Das erfordert nicht nur Sachverstand, sondern auch Mut. Den hatte in dieser Periode schon der Verwaltungsausschuss in Sachen Pfarrstellenbemessung 2025 bewiesen, als er die Vorlage der KL einer 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen abwies.

Zu erwarten und zu befürchten ist, dass das Ergebnis bei Prüfungen in anderen Landeskirchen nicht besser ausfallen würde. Insofern sind entsprechende Prüfungen in allen Landeskirchen und der EKD unbedingt zu fordern – bevor die Presse und Öffentlichkeit beim nächsten bekannt werdenden Finanzskandal (und sei er auch in der katholischen Kirche) genau an dieser Stelle die Versäumnisse der Synoden anprangert.

Doch zum EKHN- Bericht. Was war Gegenstand?  „Die risikoorientierte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes befasste sich im Berichtsjahr 2012 schwerpunkmäßig mit der Prüfung der Geldanlagen der EKHN.  Ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde vom Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Anlagerichtlinien und der geldanlagenbezogenen Organisation innerhalb der EKHN beauftragt.“  Die Prüfung erfolgte in mehreren Komplexen:  Komplex 1.) Infos/Entscheidungen auf Ebene EKHN Komplex 2.) Anlagerichtlinie/Anlagestrategie Komplex 3.) Dachfondsstruktur  Dazu nur wenige Ausschnitte: 1.1 Die derzeit verfolgte aktive Anlagestrategie erfordert im Wesentlichen eine angemessene Organisationsstruktur, um die eingegangenen Risiken zu kontrollieren, sowie die Fähigkeit, marktbedingte (temporäre) Wertschwankungen zu akzeptieren. Die aktuelle Organisationsstruktur und die derzeitigen personellen und fachlichen Ressourcen der EKHN (insb. im Hinblick auf Funktionstrennung, Compliance, Risikomessung/Risikomanagement) werden dem Anlagevolumen und der Komplexität der Anlagen nicht vollständig gerecht. 1.2 Die handelnden Personen in der Vermögensanlage der EKHN haben gem. Stellenplan hauptberuflich andere Funktionen zu erfüllen. Die zeitliche Beanspruchung von wesentlichen Entscheidungsträgern und handelnden Personen in der Vermögensanlage ist nach Auffassung der externen Prüfer zu hoch; dies gilt in geringerem Maße auch für die Versorgungsstiftung. 1.3 Durch die Änderung des § 3 Kirchenverwaltungsgesetz vom 14. Mai 2011 ist die unabhängige Kontrolle der wesentlichen Struktur- und Anlageentscheidungen eingeschränkt. Die Funktionstrennung sollte durchgehend gestärkt werden. Insbesondere sind die Funktionen Risikomanagement, Controlling und Compliance von der operativen Verantwortung derzeit nicht vollständig getrennt. Das Mandat und die fachliche Qualifikation der Kontrollfunktionen sollten weiter ausgebaut werden.  2.3 Die Aufnahme von zentralen (quantitativen) Leitplanken für die Anlage in die Anlagerichtlinie (z.B. Eckdaten der Allokation, zulässige Instrumente) wird vorgeschlagen. Eine Zusammenfassung zentraler „Leitplanken“ in der Anlagerichtlinie könnte die Transparenz erhöhen und den Handlungsrahmen absichern. (Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verweist auf die „Empfehlungen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagenmanagement“ des Bundesfinanzministeriums vom 8.2.2013 – siehe Anlage)  3.1 Das Anlageuniversum und Volumen wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, die Komplexität des Portfolios hat sich erhöht. Rendite und Sicherheit sind von der gewählten Organisationsvariante Dachfonds unabhängig und könnten auch ohne Dachfonds erfüllt werden. Die Entscheidung für vier „Fonds / Teilvermögen“ (hier organisiert als Dachfonds) ist jedoch sinnvoll, da sie eine individuelle Allokation und Steuerung der unterschiedlichen „ALM-Profile“ sowie individuelle Ausschüttungen ermöglichen… Eine ALM-Studie (ALM=Asset-Liability-Management) ist die zentrale Grundlage zur Definition eines für die Zwecke der EKHN angemessenen Rendite-/ Risikoprofils; sie sollte ca. alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Die derzeit vorliegende ALM- Studie wurde im Jahr 2006 erstellt. Bei der Versorgungsstiftung werden ALM Studien regelmäßig durchgeführt, zuletzt 2009. Die Kirchbaurücklage ist erst im Jahr 2009 errichtet worden und konnte somit im Jahr 2006 nicht in die Studie einbezogen werden.  3.6 Das mit der Kapitalanlagengesellschaft für die Treuhandanlagen und die Kirchbaurücklage vereinbarte „Overlay-Management“ kann Wertschwankungen nach unten abmildern, stellt jedoch keine „Garantie“ für eine tatsächliche Verlustbegrenzung unter Stressbedingungen dar. Zudem ist dieses Mandat mit signifikanten Kosten (rd. 1 Mio. Euro pro Jahr) verbunden. 3.7 Am Markt sind vergleichbare Strukturen auch ohne Overlay verbreitet. Sofern eingesetzt, werden Overlays von langfristigen Anlegern üblicherweise zur Absicherung von Aktien- und Währungsrisiken verwendet;  Zins- / Rentenrisiken (wie im Falle der EKHN) sind von untergeordneter Bedeutung. Als langfristiger Anleger könnte die EKHN auf das Overlay verzichten…  3.8. Empfehlung: 1. Es wird eine ergebnisoffene Diskussion struktureller Alternativen zum derzeitigen EKHN- Modell in der Vermögensanlage empfohlen. Die strategischen Alternativen und Umsetzungsvarianten sollten beschrieben und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Alternativen im Hinblick auf die Rangfolge der Ziele Vermögenserhalt, Ethik, Rendite (Ausschüttung), Risiko und Kosten in strukturierter Form abgewogen und bewertet werden. Dabei sind bestehende Zielkonflikte zu thematisieren und zu berücksichtigen. 2 Zentrale Steuerungsimpulse sollten von der EKHN definiert werden. Wesentliche steuerungsrelevante Kennzahlen sollten auf Grundlage einer aktuellen ALM-Studie abgeleitet und von der MMaster-KAG umgesetzt werden. …  Der von der Kirchenleitung nach der Finanzkrise begonnene Prozess einer Professionalisierung des Managements der Geldanlagen sollte fortgeführt werden, jedoch sind hierfür strukturelle Veränderungen im Risikomanagement sowie bei Beibehaltung der derzeitigen aktiven Anlagestrategie ein signifikanter personeller Ressourceneinsatz notwendig.“

EKHN: Dekanatsfusion, Finanzzuweisung, Doppische Haushaltsführung – Kirchenvorstände fordern Beteiligung und offene Aussprache

Mit drei Beschlüssen haben sich die Evangelischen Kirchengemeinden Maulbach, Appenrod und Dannenrod zur aktuellen Kirchenpolitik in der EKHN zu Wort gemeldet. Sie pochen unter anderem auf ihre Beteiligungsrechte und fordern die Dekanatssynode auf, den wichtigen kirchenpolitischen Themen Raum zu geben. Mehr dazu.

EKHN: Sind die Dekanatsfusionen überhaupt rechtens?

Wir berichteten vor einigen Wochen, dass das Dekanat Oppenheim in Sachen Zwangsfusion der Dekanate den Gang vor das kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht plant. Vgl. Beitrag.

Der Synodale Kraft wirft zwischenzeitlich in einem Leserbrief der E. Kirchenzeitung die Frage nach der gesetzlichen Grundlage der Dekanatsfusionen auf: „Konfusion durch Fusion?
Präses Ulrich Oelschläger hat Recht, wenn er in seinem Leserbrief zu dem Artikel »Keine Begeisterung« (Ausgabe Nr. 40 ) betont, dass nicht die Kirchenleitung, sondern die Kirchensynode das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung unserer Kirche bildet. Jedoch dürfte im Blick auf die Neuordnung des Dekanats Oppenheim Paragraf 2 der Dekanatssynodalordnung zur Anwendung gelangen: »Über die Neubildung, Grenzveränderung oder Auflösung von Dekanaten beschließt die Kirchenleitung, wenn die beteiligten Kirchenvorstände und Dekanatssynoden zustimmen, andernfalls die Kirchensynode.« Der Duktus dieses Paragrafen liegt meines Erachtens darin, dass sich Dekanatsneubildungen von »unten«, also von den Dekanaten und ihren Kirchengemeinden her entwickeln und bei Einvernehmen die Kirchenleitung letztendlich darüber befindet. Hier ist nun der umgekehrte Weg eingeschlagen worden:… Lesen Sie den Leserbrief der Ev. Kirchenzeitung „Konfusion durch Fusion?“

Derweil hält der Widerstand von Dekanatsseite an:

Echo-online. DARMSTADT-DIEBURG. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ordnet die Dekanate neu. Im Zuge dessen soll das Dekanat Darmstadt-Land mit Sitz in Ober-Ramstadt mit dem Dekanat Darmstadt-Stadt fusionieren. Im Dekanat Darmstadt-Land stoßen die Pläne auf Widerstand. Schon bei der Herbstsynode im vergangenen Jahr hatte sich das Kirchenparlament gegen einen Zusammenschluss mit Darmstadt-Stadt ausgesprochen. . Dazu mehr.

EKHN Jahresbericht 2012/2013 IV: Die Realwertstatistiken der Kirchensteuereinnahmen

von Friedhelm Schneider. Die Kirchensteuereinnahmen steigen nominal. Das passt nicht zur „großen Erzählung“ der Finanzdezernate sinkender Steuern. Immer und immer wieder wird daher auf die Entwicklung der (inflationsbereinigten, daher niedrigeren) Realwerte rekurriert, um die genannten Thesen zu stützen. Durch die Betonung des Realwertes – wie es auch wieder im Jahresbericht der EKHN 2012/2013 (vgl. S. 6) geschieht – wird suggeriert, der EKHN ginge es finanziell schlecht. Das ist natürlich grober Unfug und eine Irreführung der LeserInnen. Bei einer traumhaften Steigerung der Kirchensteuern um 9% von 2011 auf 2012 (real: 7%), kann davon keine Rede sein. Im Vergleich lagen die Steigerungsraten etwa in den 80iger Jahren bei durchschnittlich 3,5% (EKD- Statistik; vgl. Lienemann, Finanzen der Kirche, S. 868) und in den Nuller Jahren bei durchschnittlich 1,5% (EKHN Statistik in: Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft, (vgl. Artikel „Pfarrstellenbemessung 2025“, S.5). Das passt kaum zur „großen Erzählung“ der Finanzabteilungen. Und da die Fakten diese Erzählung nicht stützen, bemüht man also den Realwert der Steuerentwicklung. Aber auch da gibt die EKHN- Statistik eine vielleicht erstaunliche Auskunft: selbst an der Realwertentwicklung ist erkennbar, dass der Wert von 2012 real genau so hoch ausfällt wie die Werte Anfang der 90iger Jahre! Und damals fielen die Steuereinnahmen  die konjunktur- und wiedervereinigungsbedingt besonders hoch aus. Und dass die Kirchen im Jahr 2000 ein Angebot des Staates auf Kompensation der Kirchensteuerausfälle infolge der Einkommensteuerreform verzichtet haben, wäre auch noch zu berücksichtigen. vgl. den Artikel von Prof. Lührs in den zeitzeichen.
Kurz: der Realwert von 1992 und der von 2012 sind identisch. Eine Aussage, die nicht ins Konzept der großen Erzählung passen will. Man muss nachhelfen. Das geschieht mit einer auf wie gesagt hohem Realwertniveau beginnenden und tatsächlich leicht nach unten zeigenden Trendlinie.  Ist die Trendlinie nur ganz leicht schräg, so die dahinter stehende Aussageabsicht aber stark schräg. Denn eine arme EKHN gibt es nicht. Dazu mehr in den nächsten Ausgaben.

 

EKHN: Dekantssynode für Gang vors Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht in Sachen Zwangsfusion der Dekanate

Dekanats Oppenheim. Einig sind sich alle, dass solch eine Fusion zwar von der Landeskirche avisiert wird, aber innerhalb der Propstei und Dekanate nicht erwünscht ist. „Wir können auch gut in den bisherigen Strukturen unsere Arbeit verrichten“, erklärt Pfarrerin Manuela Rimbach-Sator… Pfarrer Richard Dautermann kritisierte, dass das bisherige Vorgehen der Landeskirche dem synodalen Prinzip widerspreche: „Dass wir als betroffene Synoden kein Mitspracherecht bei den Fusionsverhandlungen haben und es im schlimmsten Falle eine Zwangsfusion geben könnte, hebelt das synodale Prinzip aus.“. Daher möchte er beim Kirchlichen Verwaltungsgericht eine Prüfung anfordern, ob die Kirchenleitung der EKHN rechtlich befugt sei, solch eine weitreichende Entscheidung ohne Anhörung der Synodalen zu treffen. Diesem Vorschlag wurde von den Synodalen mit großer Mehrheit zugestimmt…

Mehr dazu.