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EKvW Westfalen

Neue Probleme bei Implementierung der Doppik

Die Berichte über Probleme bei der Einführung der Doppik reissen nicht ab. Wir hatten darüber am Beispiel der Hannover’schen Landeskirche berichtet. Die vorläufige Spitze bildete sicher das Debakel in der EKiR, das zu einem Zustand führte, bei dem über Jahre hin keine Rechnungsabschlüsse der Landeskirche vorliegen. Nun zeigen sich erneut und immer noch Probleme mit einem aus anderen Landeskirchen schon bekannten Problem in der EKvW. Lesen Sie mehr.

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Pfarrverein EKvW: gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen gefordert

Stellungnahme zur Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrerzum Entwurf eines Kirchengesetzes zur gemeinsamen Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland.

„Grundsätzlich begrüßt der PV den Versuch der EKD mit diesem Kirchengesetz das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Gliedkirchen auf der Basis des Bundesrechts zusammen zu führen. Eine Reduzierung der vielfältigen Unterschiede und Problemstellungen, die sich in der differenzierten Gestaltungen dieses Rechts innerhalb der Gliedkirchen langfristig ergeben haben, wäre dabei wünschenswert. Doch lässt dieser Entwurf erkennen, dass auch in naher Zukunft der Weg zu einer einheitlichen Besoldung und Versorgung der Pfarrschaft – seit langem vom Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland (Pfarrerverband) und einzelnen Pfarrvertretungen gefordert – unerreicht bleibt. Darauf lassen schon die vielfältigen Öffnungsklauseln, von denen auch die EKvW Gebrauch macht, schließen ( vgl. dazu die soeben verabschiedete „Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie der Predigerinnen und Prediger“ vom 13. März 2014 -Kirchliches Amtsblatt 4/30.04.2014- und die Stellungnahme des PV zum Entwurf derselben vom 14.02.2014). So bleibt es bestenfalls bei einem gemeinsamen, allgemeinen Rahmen der Besoldung und Versorgung für diejenigen Kirchen, die es anwenden wollen. Wie damit das im Entwurf vorrangig angestrebte Ziel einer allgemeinen Anwendung von Bundesrecht erreicht werden soll, bleibt unklar. So wird das Gesetz in der vorgelegten Form mittelfristig nicht zu einer vergleichbaren und gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen führen mit einem verbindlichen Grundgehalt ab dem Probedienst von A 13 und einer verbindlichen Höhergruppierung nach A 14 – immer wieder vom PV angemahnt und gefordert. Eine angemessene Alimentation – gerade im Vergleich zu anderen Landeskirchen – ist eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Pfarrdienstes auch in Zukunft.“ Zur Quelle.

Vereinheitlichung und Amtsangemessenheit Pfarrbesoldung

Jahresbericht für die Mitgliederversammlung des Verbandes ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in
Deutschland e.V., 23.9.2013 in Bad Herrenalb: „Dimensionen des Pfarrberufes“

„An einer Vereinheitlichung wird der Verband allerdings unbedingt festhalten, nämlich auf die amtsangemessene Pfarrbesoldung nach A 14. Im Vergleich mit anderen Beamten und deren Ausbildungen ist diese Einstufung unstrittig, auch wenn der Weg dorthin unterschiedlich ist und bestimmt auch bleiben wird. So ist es erfreulich, dass in Hannover die Besoldungsgruppe A 14 wieder eingeführt wird, allerdings erst ab dem 53. Lebensjahr. Es geht dabei sowohl um ein angemessenes Einkommen, als auch um ein ausgewogenes Gehaltsgefüge in den kirchlichen Ämtern…“ Zur Quelle.

Westfalen: hilfreiche Konzepte gegen drohenden Pfarrermangel?

Bis zum Jahr 2030 werde sich die Zahl der benötigten Pfarrer von derzeit fast 2.000 auf rund die Hälfte verringern, heißt es in einem Papier zur Personalentwicklung, über das diese Woche die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld diskutiert…

Erwogen wird unter anderem, die Größe der Gemeinde pro Pfarrstelle auf bis zu 3.500 zu erhöhen. Bislang ist ein Pfarrer für durchschnittlich 2.500 Kirchenmitglieder zuständig.

Außerdem will die EKvW mit offensiver Werbung für das Theologiestudium und einer stärkeren Beteiligung von Ruheständlern einem langfristig drohenden Pfarrermangel begegnen. Mehr dazu ?

NKF – Pilotkirchenkreis fordert kritische Reflexion und Aufschub der Einführung

Westfalen. „Zum Thema »Einführung NKF-Westfalen« ist zu vermelden, dass die Kreissynode des Kirchenkreises Münster als Pilotkirchenkreis mit großer Mehrheit beschlossen hat, die Kirchenleitung aufzufordern, auf die Einführung des Haushaltsbuches so lange zu verzichten, bis alle theologischen und organisatorischen Fragen, die damit verbunden sind, ausführlich diskutiert und geklärt worden sind.“

vgl. dort PV Aktuell – Ausgabe 01 – 2013, S1 (klicken Sie: Jetzt herunterladen)

Irritationen um personalpolitische Entscheidungen…

Fortsetzung der Vorruhestandsregelung in der EKvW.
Der Beschluss der Fortschreibung der Vorruhestandsregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW durch die Landessynode löst manchmal Irritationen aus. Wird hier nicht ein Berufsstand privilegiert? Verlängerung der Lebensarbeitszeit einerseits per Gesetz (67 Jahre) und die Möglichkeit einer Frühpensionierung andererseits – wie passt das zusammen? Brauchen wir nicht gerade die langjährig Erfahrenen in unserer Kirche? Dies sind nur einige Anfragen. Ausgehend von der noch vorhandenen besonderen Personalsituation in der EKvW geht es im Vorlagen-Papier der Landessynode darum, eine gewisse Flexibilität auf dem „Stellenmarkt“ zu erreichen bzw. zu erhalten. Deshalb wurde dieser Weg der Fortsetzung gewählt. Schließlich ist die Zahl der Ruhestandsversetzung (Regelaltersgrenze) in den Jahren 2012-2015 mit insgesamt 48 Personen äußerst gering. Als mögliche Zielvorgaben wurden deshalb benannt:
„- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um neu berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst möglichst schnell nach Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit die Wahl in eine Pfarrstelle zu ermöglichen
– Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst sowie mit Beschäftigungsauftrag aber auch Veränderungswilligen in andere Stellen, mehr Bewerbungsmöglichkeiten zu schaffen
– finanzielle Entlastung der EKvW
– frühere Reduzierung der Zahl der im Pfarrdienst beschäftigten Personen hin zu einer an der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der EKvW orientierten Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrer“.
Die beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung betrifft die Jahrgänge 1954-57, die bei Nutzung dieser Regelung Pensionsabstriche von mindestens7,2% hinnehmen werden. Bei einer verlängerten Regelaltersgrenze kann sich dieser Betrag um 0,3% pro Dienstmonat erhöhen. Hier sollte man sich im Vorfeld kundig machen. Der PV berät gern.

Pastoren auf dem Abstellgleis – in der Nordkirche und anderswo

Es ist ein Beruf für Berufene: Wer Pastor wird, wird dies in der Regel auf Lebenszeit. Doch Anstellung heißt nicht zwingend auch Beschäftigung. Denn als einzige Institution in Deutschland kennt die Evangelische Kirche noch den Wartestand. Viele Betroffene und Kritiker sehen diese Zeit zwischen zwei Tätigkeiten als ein Abstellgleis auf dem Weg in den Ruhestand, als Belastung und Mobbing.

 

Doppik „das Jahrhundertprojekt“ der Kirchen ?

Bayern

Dieses »Jahrhundertprojekt« der umfassenden Umstellung des Buchungssystems von der Kameralistik zur Doppik brachte zwangsläufig eine Reihe von Schwierigkeiten, Unwägbarkeiten und Fehleinschätzungen mit sich, wie Werner Scheler, der Vorsitzende des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses in einer engagierten Rede deutlich machte.

Eine Warnung zum Thema – aus dem Jahr 2008!

Dies alles sind insoweit Fragen, die man in allen Bereichen der Kirche in gleicher Weise stellen könnte. Im Rahmen dieser Rubrik hat sie eine besondere Relevanz, weil hier ein immenser Nachholbedarf bestand und besteht – und weil die Frage der Qualität erforderlicher Prozesse zur Verbesserung eine hohe Professionalität der Verantwortlichen in den Verwaltungen erfordert. Ist diese nicht vorhanden, wird sich ein solcher Prozess sich in schlichten Datensammlungen erschöpfen – der exorbitante Kosten verursachen wird…

 

Stellungnahme des Vorstandes des westfälischen Pfarrvereins zum NKF-Westfalen

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EKvW: Personalentwicklungskonzept für den Pfarrdienst

Die Landessynode begrüßte den Bericht „Personalentwicklung für den Pfarrdienst in der EKvW bis 2030″ der Personaldezernentin OKR’in Petra Wallmann und nahm ihn in den Grundaussagen zustimmend zur Kenntnis. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des theologischen Nachwuchses und zur Personalplanung und -entwicklung, die Verhältnisbestimmung parochialer und gemeinsamer (Pfarr-)dienst, die Festsetzung der Planzahl von 2250 – 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle, des Korridors für nicht refinanzierte Kreispfarrstellen und einzelner Konzeptionsentwicklungen für unterschiedliche pastorale Dienste. Damit ist ein Weg beschritten, der für eine verantwortliche Gestaltung in der Zukunft hoffen lässt.

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