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Personalentwicklung

Die ELK Bayern kann derzeit auch den Bedarf an Religionspädagogen nicht decken.

06/2015

Die ELK Bayern kann derzeit auch den Bedarf an Religionspädagogen nicht decken.

Derzeit seien 36 Stellen ausgeschrieben und zur Anstellungsprüfung hätten
sich nur 14 Personen gemeldet.

Hintergrund: von den in diesem Beruf tätigen 750 Personen wird in Bayern 28% des gesamten Unterrichts in evangelischer Religion abgedeckt.

(aus: nachrichten 3/2015 der ELK Bayern, S.85)

PAPST FRANZISKUS, SIE BRAUCHEN LEBENDIGE GEMEINDEN UND DIE GEMEINDEN BRAUCHEN SIE! Offener Brief an Papst Franziskus von der Pfarrer-Initiative Deutschland.

Mai 2015, Pfarrer-Initiative Deutschland

Papst Franziskus, Ihre Vision von Kirche bewegt uns: eine Kirche in der Spur und im Geist Jesu nahe bei den Menschen, ihnen in Respekt und Offenheit verbunden, auf Augenhöhe, als echte Weggefährtin – zugewandt gerade jenen, die am Rand stehen und besonderer Solidarität bedürfen. Statt Gräben zu vertiefen, führen Sie zusammen. Statt zu urteilen, suchen Sie zu verstehen. Statt Türen zu schließen, öffnen Sie Herzen. Hier wird die Urform von Kirche, wie Jesus sie uns vorgelebt hat, endlich wieder spürbar. Unsere Bischöfe begegnen dem Priestermangel überall auf der Welt immer öfter mit der Zusammenlegung aktiver und lebendiger Pfarrgemeinden zu anonymen und unüberschaubaren Großstrukturen. Fusionieren scheint das Rezept der Stunde. Doch in den neuen Pfarr-Großverbänden geht der persönliche Kontakt zu den Menschen verloren. Die Sakramente und der Priester entfernen sich immer weiter vom Alltag der KirchenbürgerInnen.  Der vollständige Brief.

„Göttin Inge“ vergibt Kirchen-Videopreis. Werbung für Kirchen-Berufe in der EKHN.

12.03.2015

Hollywood-Feeling in Frankfurt: Mit einem Videowettbewerb im Internet wirbt die hessen-nassauische Kirche für beruflichen Nachwuchs. Jetzt wurden die Sieger gekürt – unter anderem von keiner Geringeren als „Göttin Inge“ höchstselbst. Zur Seite der EKHN.

Berufsbegleitender Masterstudiengang Evangelische Theologie an der Uni Marburg seit 2007. Aktuell dritter Jahrgang mit 23 Studierenden.

05/2015

Seit 2007 bietet die Philipps-Universität Marburg den berufsbegleitenden Masterstudiengang Evangelische Theologie an. Damit war sie Vorreiter in ganz Deutschland. Vom klassischen Theologiestudium unterscheidet er sich vor allem in den Lernformen. Lange Phasen der eigenständigen Arbeit wechseln sich mit intensiven Präsenz-Blöcken ab, bei denen die Studierenden in Hofgeismar im Predigerseminar gemeinsam mit den Dozentinnen und Dozenten lernen und leben. Dass der Studiengang insgesamt nur drei Jahre dauert, irritiert nur auf den ersten Blick. Schaut man genauer hin, dann wird klar, dass alle Teilnehmenden schon zuvor ein vollständiges Studium absolviert haben und dabei die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten erlernt haben. Bei einigen der Master-Kandidaten ging dieses erste Studium bis hin zur Promotion. Im Theologiestudium geht es deshalb vor allem darum, die bisherigen wissenschaftlichen Kompetenzen nun auf das breite Spektrum der theologischen Disziplinen zu richten. Mittlerweile findet der Studiengang zum dritten Mal statt. Einige der Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs sind inzwischen im Pfarramt angekommen. Teilnehmende des zweiten Durchgangs stehen bereits im Vikariat. Am aktuellen dritten Jahrgang nehmen 23 Studierende teil – Studierende aus ganz Deutschland, Studierende mit unterschiedlichster beruflicher Herkunft und mit ganz verschiedenen Motiven. Zur Seite.

Widerspricht das Ergebnis des 1. Theologischen Examens 2014/II in der ELK Bayern der EKD Prüfungsordnung?

05/2015

Zum Sachverhalt  des 1. Theologische Examens 2014/II mit hoher Durchfallquote:

Aus dem Korrespondenzbaltt 05/2015 des Pfarrvereins Bayern:

„Mit seiner erschreckend hohen Durchfallquote – von 27 KandidatInnen haben nur 12 bestanden! – veranlasste die Mitglieder der Pfarrerkommission zu deutlichen Nachfragen. Dabei stand neben den Mutmaßungen aus der Presse auch die Frage im Raum, ob und in wieweit die Examensreform ursächlich sein könnte. So gibt es inzwischen Noten von 1,0 über 1,3 … bis 4,7 und 5,0. Wobei zu beachten ist, dass 4,3 schon nicht-bestanden ist! Die angenommene »Mitte« liegt aber für viele Prüfer vermutlich immer noch bei 3,5. Neu ist auch, dass man in einem Einzelfach durchfallen kann – dafür aber auch nur dieses Fach wiederholen muss. …“ vgl. S. 12

Erläuterung und Quelle: § 14 Prüfungsordnung der ELK Bayern:
„Bestehen des ersten Teils der Prüfung

(1) Der erste Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nach dem in § 13 Abs. 5 angegebenen Berechnungsschlüssel alle Fachprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) bewertet worden sind.“

Wie ein Kommentar zur Sache klingt der Artikel von Volker Henning Drecoll, Dt. Pfarrerblatt (April 2015)

„… Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich… Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…”

Nicht konform zur aktuellen Praxis heißt es in der Prüfungsordnung der EKD:

§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem
Abschluss Erste Theologische Prüfung bzw. Magister Theologiae 10 Semester. Dies basiert auf der für das Studium der Evangelischen Theologie erforderlichen Studienzeit von vier Semestern im Grundstudium, vier Semestern im Hauptstudium und zwei Semestern in der Integrationsphase. Dazu treten bis zu zwei Semester für das Erlernen der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Sprachen.

§ 4 Fristen
(1)
Die Prüfungsanforderungen sind so zu gestalten, dass die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae (1. Theol. Examen, Anm. FS) innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.
(2)
Die Fakultäten stellen durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können.“

Anm. F.S. :

1. Im Bericht des Korrespondenzblattes wird die Durchfallquote zwar als Begriff erwähnt aber leider nicht in Prozentzahlen benannt. Es sind ca. 55% – der 27 KandidatInnen. Der Kandidaten, die nach Sichtung der Prüfungsaufgaben zur Prüfung überhaupt angetreten sind! Bei Berücksichtigung aller „Examensinteressenten“ (mögliche Freiversuche!) wäre die Quote sicher noch deutlich ungünstiger. Leider fehlen entsprechende Angaben zu diesem Punkt.

2. KandiatInnen haben nach der EKD Prüfungsordnung den Anspruch, das Examen in der Regelstudienzeit von 10 Semestern (+ 2 Sprachsemester) ablegen zu können. Entsprechend sind die Prüfungsordnungen zu gestalten. KandidatInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben den Anspruch, „dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können“. Das war bei diesem Examen ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Das ist aus der Durchfallquote ganz eindeutig zu schließen. Insofern verstößt diese Prüfung ganz offensichtlich gegen die EKD Prüfungsordnung.

3. Möglicherweise liegt die Ursache des Ergebnisses nicht (allein) an den StudentInnen, sondern hat etwas mit der Examensreform zu tun. Sucht man nach Mängeln der Reform, sticht sofort eine Regelung ins Auge:  alle Fachprüfungen, also jede einzelne Prüfung in jedem Fach, muss eine Bewertung erhalten, die mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) erreicht. Dieser Paragraph gibt jedem Prüfer die Macht zwar nicht über Sein oder Nicht-Sein, aber doch über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Dass der Gescheiterte im Zweifelsfall nicht die gesamte Prüfung,, sondern nur ein Fach wiederholen muss, wird ihn/sie kaum trösten. Es kostet in jedem Fall ein halbes Jahr. Diese Regelung setzt also eine Souveränität der Prüfer voraus, die nicht jeder Prüfer, akademischer Grad hin akademischer Grad her, mitbringen muss. Ob das Thema in dieser Prüfung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis. Unabhängig davon besteht hier ganz offensichtlich Revisionsbedarf  bei dieser Examensreform.

4. An anderen Stellen wurde schon ausgeführt, dass Theologiestudenten und Quereinsteiger bzw. Prädikanten von den Landeskirchen absolut divergent behandelt werden: höhere Anforderungen hier, abgeflachte dort.  Dieses Beispiel unterstützt und unterstreicht diesen Eindruck.

SOS Pfarrdienst! Von Hans-Jürgen Volk.

05/2015

Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.

Man muss Alarm schlagen. Vor allem in den strukturschwachen Peripherieregionen der evangelischen Kirche im Rheinland ist die Grundversorgung pastoraler Dienste nicht mehr gesichert. Immer häufiger treten Situationen auf, in denen Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen, weil eine Beerdigung, ein Hochzeitsjubiläum oder eine Trauung ansteht. In den ländlichen Kirchenkreisen treten zum Teil erhebliche Lücken bei der Notfallseelsorge auf. Die Demographie schlägt hier voll zu. Pfarrerinnen und Pfarrer werden immer weniger und immer älter. Verbindet sich dieser Tatbestand mit einem repressiven, wenig einfühlsamen Leitungsstil auf Kirchenkreisebene, steigt der Krankenstand. Kolleginnen und Kollegen gehen aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension, die Belastung für die verbliebenen wächst. Diese Situation ist für unsere Kirche brandgefährlich. Wenn Menschen in Krisensituationen nicht mehr zeitnah einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin finden, baut sich Frust auf, der den Mitgliederverlust beschleunigen dürfte.

Grundlage für die Pfarrstellenplanung in der Ev. Kirche im Rheinland sind immer noch die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, dass eine organisierte Reduktion des Pfarrdienstes zum Ziel hat. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 nimmt demgegenüber die Herausforderung in den Blick, vor dem die evangelische Kirche im Rheinland bereits jetzt schon in strukturschwachen Regionen steht und die in wenigen Jahren prägend für die Situation des Pfarrdienstes sein wird: es droht ein bedrückender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Handreichung „Zeit für’s Wesentliche“, mit der der nicht mehr zu übersehenden Überforderung vieler Kolleginnen und Kollegen im Pfarrberuf u.a. durch das Instrument der Arbeitszeitvereinbarung entgegengewirkt werden soll.

Ein uneinheitliches Bild

Lange Zeit wurde der Pfarrdienst in erster Linie unter Kostengesichtspunkten wahrgenommen. Diese galt es deutlich zu reduzieren. So wurde ab dem Jahr 2006 eine ganze Theologengeneration in die Wüste geschickt. Fast noch bedrückender war der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen im Sonderdienst, von denen viele seit Jahren im kirchlichen Dienst waren, sich im mittleren Alter befanden und in ihrer Mehrzahl Familie hatten. Der Sonderdienst wurde konsequent abgebaut, allzu viele fanden von da an keine Anstellung mehr in ihrer Kirche und bleiben auf der Strecke. Auch reguläre Pfarrstellen wurden massiv reduziert.
Erst seit kurzem wird auch auf Landessynoden die Problemanzeige gemacht, dass sich die Anzahl der Vakanzen vor allem in strukturschwachen Regionen häuft. Es wird immer schwerer, im Saarland, im Hunsrück, im nördlichen Ruhrgebiet oder im Westerwald frei werdende Pfarrstellen in einem angemessenen Zeitraum zu besetzen. Mit einem Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 liegt ein Versuch vor, dieser Situation gerecht zu werden. Kernpunkt ist die ehrgeizige Zielvorgabe von 1000 Pfarrstellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die im Jahr 2030 vorgehalten werden sollen. Dies bedeutet zwar immer noch eine deutliche Reduzierung der aktuell vorhandenen Pfarrstellen, ist aber angesichts der niedrigen Zahlen an Theologiestudenten nur unter großen Anstrengungen erreichbar.
Nun haben offenbar längst nicht alle Kirchenkreise der EKiR diesen deutlichen Perspektivwechsel der Landessynode nachvollzogen. Einige Superintendenten missverstehen anscheinend die von der Landessynode anvisierte Zielvorgabe als Aufforderung, den Pfarrstellenabbau im eigenen Kirchenkreis möglichst rasch voranzutreiben. Eine unheilvolle Eigendynamik haben die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien entwickelt, nach denen im 5-Jahresrythmus ein Pfarrstellenrahmenkonzept neu justiert werden muss, wobei die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen eine entscheidende Rolle spielt.
Die Kreissynoden müssten im Herbst 2015 Pfarrstellenrahmenkonzepte neu beschließen. Allerdings liegen noch keine Zahlen der Landeskirche vor, die die Grundlage hierfür bilden. Der Grund hierfür könnte die Spannung in der Zielsetzung sein zwischen den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien und dem Beschluss zur Pfarrstellenplanung. Bei den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien dominiert der Wahrnehmung des Pfarrdienstes als Kostenfaktor. Neben einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Pfarrstellen steht das Ziel im Vordergrund, Pfarrstellen nach Vorgaben der Personalplanungskonferenz (Superintendentenkonferenz + Kollegium des LKA) zu reduzieren.
Die Pfarrstellverteilungsrichtlinien von 2008 stellen heute einen bürokratischen Anachronismus dar, der zudem durch die einseitige Orientierung an Gemeindegliederzahlen als vorrangigem Kriterium für die Pfarrstellenverteilung die Peripherieregionen und die strukturschwachen Gebiete der rheinischen Kirchen benachteiligt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, angesichts der niedrigen Zahlen beim theologischen Nachwuchs Pfarrdienst zu organisieren und freiwerdende Stellen besetzen zu können. Bereits in wenigen Jahren – etwa ab 2018 – gehen die ersten geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, was die auf uns zukommende Mangelsituation noch einmal verschärfen dürfte. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung der Landessynode 2015 will dem entgegenwirken, in dem durch verschiedene Maßnahmen der Pfarrberuf wieder attraktiver gemacht werden, die Anzahl der durch Neuzugänge zu besetzenden Stellen auf 50 pro Jahr angehoben und verstärkt für Theologiestudium und Pfarramt geworben werden soll.

Realismus in Sicht

Ein Kollege aus der Ev. Kirche Hessen Nassau sagte mir vor einiger Zeit: „Ihr Pfarrer aus der EKiR geltet in den Augen anderer Landeskirchen ziemlich pauschal als geschädigt.“ Dieses Urteil ist gewiss ungerecht, dafür sind die Verhältnisse in der rheinischen Kirche zu vielgestaltig. Dennoch hat man an der EKiR den Pfarrdienst in der Vergangenheit mit einer Konsequenz unattraktiv gemacht, der gegenüber das bisher allzu zaghafte Gegensteuern noch keine wirksame Kompensation darstellt.
Ein realistisches Szenario wurde auf der Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen von Superintendent Burkhard Kamphausen vorgetragen: „In der Landeskirche gibt es zurzeit 1963 Pfarrstellen, von den rund 90 Prozent besetzt sind. Es werden künftig viele Pfarrer altersbedingt ausscheiden.“ Schlimmstenfalls könne es so aussehen, das es 2030 noch etwa 550 Stellen gebe. Dem soll entgegengesteuert werden. Kamphausen: „Wir wollen 1000 Stellen halten und besetzen. Dazu werden wir den Pfarrdienst sichern und stabilisieren.“ (Aus einem Artikel der WZ vom 26.04. 2015)
Wohltuender Realismus gepaart mit einigen interessanten und konstruktiven Akzenten wurde auch in einem Vortrag von Vizepräses Pistorius auf der selben Synode sichtbar – gut zusammengefasst in einem Pressebericht der EKiR. Pistorius grenzt sich hier ab gegenüber dem Programm des EKD-Impulspapieres „Kirche der Freiheit“. „Von einem in manchen kirchlichen Kreisen beliebten ‚Wachsen gegen den Trend‘ könne nur dann ernsthaft gesprochen werden, ‚wenn wir dabei allein auf die Kraft des heiligen Geistes hoffen und vertrauen‘.“ Weiter heißt es in dem Bericht: “ Unrealistische Zukunftsvisionen und Machbarkeitsvorstellungen dürften die Kirche und ihre Mitarbeitenden nicht in eine Erschöpfungsdepression führen. ‚Wäre es nicht ein angemessenes und geistlich begründetes Ziel, wenn die Evangelische Kirche unserer Gesellschaft Vorbild dafür wird, sich solide kleiner zu setzen, oder sich zumindest mit einem normalen jährlichen zyklischen Wachstum zufrieden zu geben?‘, fragte Pistorius selbstkritisch.“ Bezogen auf den Pfarrdienst und die Entwicklung der Gemeinden setzt er offenbar stärker auf Regionalität und dezentrale Entscheidungsfindungen: ‚Wenn wir nicht nur der Not gehorchen wollen, ist es unsere Aufgabe, über unsere Gemeinden und Pfarrbilder nachzudenken und sie auf einen guten Weg zu bringen‘, sagte Pistorius. Von den unterschiedlichen Formen von Kooperationen und anderer Formen der regionalen Zusammenarbeit über neuen Gemeindeformen bis hin zur Ausgestaltung des Pfarrdienstes gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Kirche in der Zukunft zu formen. ‚Diese Arbeit wird im Wesentlichen in den Presbyterien und Kirchenkreisen mit den entsprechenden Ortskenntnissen zu leisten sein‘, so der Vizepräses weiter: ‚Das Landeskirchenamt und die Personalabteilung sehen ihre Aufgabe in der Beratung und Prüfung sowie der anschließenden rechtlichen Absicherung. Es geht darum, Spielräume zu eröffnen.’“
Was Pistorius hier formuliert, bedeutet eine bemerkenswerte Akzentverschiebung gegenüber dem oft autokratischen, die Basis bevormundenden Stil der alten Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider. Dem bewährten Prinzip der Subsidiarität soll offenbar wieder stärkere Geltung verschafft werden. In der Tat brauchen wir starke Presbyterien, die auf Kirchenkreisebene und wenn nötig darüber hinaus angesichts der uns bevorstehenden Situation den örtlichen Gegebenheiten angepasste Kooperationsmodelle – nicht nur beim Pfarrdienst – entwickeln. Die Rechtsetzungen durch die KL und die Landessynode gingen in der Vergangenheit allerdings oft in eine andere Richtung. Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien verbauen Spielräume, ebenso dass nur teilweise außer Kraft gesetzte zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren – von der in verschiedenen Regionen der Landeskirche kaum zu finanzierenden Verwaltungsstrukturreform, die Presbyterium zentrale Rechte entzieht, ganz zu schweigen. Noch fehlt eine umfassende rechtliche Absicherung im Blick auf die verbal durchaus vorgenommene Neubewertung der Situation des Pfarrdienstes in der EKiR.

Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durch’s Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.
Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig emphatischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“
Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit. (Wie bedrückend sich Einzelschicksale darstellen können, habe ich in dem Beitrag “ … und die im Dunkel sieht man nicht“ angedeutet.)

Was dringend zu tun wäre

Der Realismus von Pistorius sowie die Geste von Rekowski sind zu begrüßen. Dennoch muss man die Frage stellen, ob die Kirchenleitung in vollem Umfang die jetzt schon prekäre Situation des Pfarrdienstes insbesondere in den strukturschwachen Regionen wahrnimmt. Hier geht es darum, dass die Basisversorgung an pastoralen Diensten – Seelsorge, Verkündigung und Katechese – nur noch unter größten Anstrengungen aufrecht erhalten werden kann. Zudem nehme ich einen bedrückenden Zusammenhang wahr: In Regionen, in denen überdurchschnittlich viele Pfarrstellen abgebaut wurden, scheinen sich Krankheitsfälle und ein sich daraus ergebendes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aus Gesundheitsgründen zu häufen. Folgendes wäre zu tun:
Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien von 2008 bedürfen dringend einer Korrektur. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass nicht mehr die Reduktion des Pfarrdienstes im Vordergrund steht – die ergibt sich von selbst – , sondern die Herstellung einer möglichst optimalen Versorgung an pastoralen Diensten mit den vorhandenen Menschen.
Das „zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren“ gehört auch für die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO abgeschafft. Auch deswegen wird es Rekowski schwer haben, mit seiner Bitte um Entschuldigung durchzudringen, weil es für diese Personengruppe noch in Kraft ist. Theologen sollten sich bei entsprechender Qualifikation ohne diese Hürde auf freie Pfarrstellen bewerben können. Anstelle des „zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens“ könnte eine intensivere Beratung der Anstellungsträger durch das Landeskirchenamt bzw. bei Gemeindepfarrstellen durch den KSV treten. Dies wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, um der kommenden und in Teilen schon vorhandenen Personalnot im Pfarrdienst zu begegnen.

EKKW: Studie zu „Gesundheitsressourcen und Belastungspotenzialen im Pfarrberuf“: Verpflichtung des Dienstgebers für bessere Rahmenbedingungen

Work-Life-Balance im Pfarrberuf

Andreas Rohnke, Hess. Pfarrerblatt 02/2015


Im Rahmen der kurhessischen Studie zu „Gesundheitsressourcen und Belastungspotenzialen im Pfarrberuf“ wurden neben anderen Faktoren auch die Zusammenhänge von Work-Life-Balance und der arbeitsbezogenen Gesundheit untersucht. 5 Einige der Ergebnisse sollen hier vorgestellt werden…

Fazit:

Sehr viel wirksamer als die persönlichen Einstellungen zum eigenen Dienst sind also objektive Arbeitsbedingungen, die durch die Berufsgruppe nur bedingt zu beeinflussen sind. Daraus leitet sich eine Verpflichtung für den Dienstgeber ab, im Rahmen seiner Fürsorgepflichten, stärker als bisher die Arbeitsbedingungen in den Blick zu nehmen und durch geeignete Maßnahmen zu beeinflussen. Dadurch lassen sich Krankheitskosten minimieren, die Zufriedenheit mit dem Pfarrberuf steigern und im Blick auf die Rekrutierungsproblematik die Attraktivität des Berufs erhöhen.

Zum Artikel scrollen Sie nach unten auf S. 38.

Bemerkungen zur Situation der Theologiestudierenden. „12-14 Semester sind durchschnittlich…“ Von Volker Henning Drecoll.

04/2015, Dt. Pfarrerblatt

Die Kirchen klagen über mangelnden theologischen Nachwuchs. Dass die Situation keineswegs rosig ist, kann Volker Drecoll bestätigen. Das gilt auch für die aktuellen Rahmenbedingungen in Studium und Beruf. Dennoch könnte sich das Pfarramt der Zukunft flexibler präsentieren und damit den interessierten Studierenden Anreize für die Berufs- und Lebensplanung bieten. …

„Verheerend ist die faktische Auswirkung des Bologna-Prozesses an den Universitäten insgesamt. Durch die Betonung des Bachelors verschieben sich die Gewichte im Studium zugunsten des Grundstudiums. Das Hauptstudium reduziert sich auf wenige Semester,..

Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich…

Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…“

Die Steigerung der Anforderung an die TheologiestudentInnen, die kürzlich mit dem Ergebnis des Examens der ELK Bayern schlagartig sichtbar wurde, scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. Der Druck auf  die StudentInnen nimmt nach Volker Decroll generell zu.  Das kontrastiert mit der weiten Öffnung zum Pfarramt etwa durch Ausweitung der pfarramtlichen Tätigkeiten für Prädikanten. Das kontrastiert ebenfalls mit „light- Studiengängen“ wie z.B. dem in Marburg, also dem einfachen Weg des Masterstudiengangs Theologie im Anschluss an einen Bachelor oder aus einem anderen Beruf heraus als „Spätberufene“. Auf der EKD-Seite entscheidet man sich für diesen Weg „nach der Karriere“:

„Späte Pfarrer
Menschen entscheiden sich nach ihrer Karriere fürs Predigen als Beruf

03. September 2014


2007 startete das kostenpflichtige Angebot an der Marburger Uni. Alle drei Jahre beginnt ein Kurs mit 25 Leuten. „Wir haben genau die bunte Mischung, die wir wollten“, sagt Annegret Schnath vom Fachbereich Evangelische Theologie: Mediziner, Juristen, Journalisten, Lehrer, Ökotrophologen, zwischen dreißig und siebzig Jahre alt. Einige bessern ihr Wissen auf. Etwa ein Fünftel will tatsächlich Pfarrer werden. Viele Landeskirchen hatten bisher Vorbehalte, die „späten Pfarrer“ einzustellen. Aber vielen „bricht der Pfarrernachwuchs weg“, wie Schnath erklärt….

Anm. von F.S.

 

EKvW sucht „Bodenpersonal“ und spricht mit ihrer Seite verstärkt Quereinsteiger mittleren Alters (40-50 J.) an

03/2015, EKvW (Ev. Kirche Westfalen)

Möchtest Du gerne mit Menschen arbeiten, deine Kreativität auch im Beruf ausleben und Veränderungen aktiv gestalten? Dann ist die Evangelische Kirche von Westfalen für Dich ein interessanter und attraktiver Arbeitgeber. Für unsere vielfältigen Aufgaben in den Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen und Schulen suchen wir junge Leute, die als Gottes Bodenpersonal an unserer „Kirche mit Zukunft“ bauen. Zum Portal „Bodenpersonal gesucht!

Theologie studieren, Examen machen – und dann?

06.02.2013

Für viele Studentinnen und Studenten der katholischen Theologie stellst sich irgendwann einmal die Frage, ob sie ihre Zukunft in einem kirchlichen Beruf oder in der freien Wirtschaft sehen.
Eine solche Entscheidung zu treffen, ist schwer. In diesem Film kommen Menschen zu Wort, die diese Entscheidung für sich getroffen…  Zum Video.