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EKHN Hessen- Nassau

EKHN: „Frust hat sich auf allen Seiten ins Unermessliche gesteigert.“ Präses Paul Ewald, Dekanat Ried, wirft der Kirchenverwaltung Dilettantismus vor.

23.03.2015


Dilettantismus warf Ewald der Kirchenverwaltung in Bezug auf die Einführung der Doppik in den Pilotdekanaten vor. Die Regionalverwaltung Starkenburg-West laufe am Limit, weil die Systemprogramme nicht funktionierten und sich der Frust auf allen Seiten ins Unermessliche gesteigert habe in den letzten Wochen und Monaten. Vor allem die menschlichen Verbrennungen und Überlastungen durch falsche Planung und die schlechte Umsetzung seien bedenklich und zu kritisieren. …  Zum Bericht.

EKHN-Synode: Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln oder: Welche Strategie verfolgt die Liegenschaftsabteilung der EKHN?

04/2015, EKHN (Ev. Kirche Hessen-Nassau)

Noch vor wenigen Jahren wurden Studentenwohnheime, etwa das in Universitätsnähe gelegene Wohnheim im Roquetteweg in Darmstadt, veräußert. Nunmehr wird in Darmstadt wieder in Studentenwohnheime investiert. Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln? Vielleicht könnte angesichts solcher Schwenks eine Synodale oder ein Synodaler auf die Idee kommen, einmal prinzipiell nach der von der Liegenschaftsabteilung verfolgten Linie oder gar Strategie zu fragen: gibt es eine solche? Wie sieht sie aus? Was darf man noch erwarten? Die Antworten wären nicht allein für die Synodalen wichtig, sondern würden sicher auch jenseits der Synode mit Interesse zur Kenntnis genommen.

„Projekt Studierendenwohnheim Alexanderstraße 39, Darmstadt, Sanierung und Umbau

In Umsetzung des Beschlusse der Kirchenleitung erfolgte der Eigentumsübergang des Studierendenwohnheims von der Technischen Universität Darmstadt (TUD) an die EKHN zum 1. April 2014. Seither wird es vom Wirtschaftsbetrieb Studierendenwohnheime betrieben. Vom Referat Bauwesen Gesamtkirche wurde im Sommer 2014 ein Planerauswahlverfahren für die Objektplanung und die Fachplaner durchgeführt und die Büros beauftragt. Der Bauantrag wurde plangemäß Ende Dezember 2014 bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingereicht. Mit den Umbaumaßnahmen soll nach Auszug der Mieter Mitte Oktober 2015 begonnen werden können. …“

vgl. Vorlage S. 27

Projekt „Doppik“ nun auch in der EKHN mit spürbaren Problemen.

04/2015 , von Horst Kandler (vgl. dazu: EKHN. Der Reformstress geht weiter.)

In der jüngst veröffentlichten Synodendrucksache Nr. 04-1/15 „Bericht der Kirchenleitung“  heißt es: 

„Mit dem Produktivstart im Pilotbetrieb hat sich sehr schnell gezeigt, dass der Scanprozess und die digitale Bearbeitung von Buchungsbelegen einer erheblichen Optimierung bedürfen. Durch eine unzureichende Erkennung der wesentlichen Buchungsinformationen der vom Dokumentenmanagementsystem über eine Schnittstelle in das Buchhaltungsprogramm MACH zu übergebenden Belegdaten kam es zu erheblichen Bearbeitungsrückständen und Belegstaus in den Finanzabteilungen der Pilotkassengemeinschaften, weil die wesentlichen Beleginformationen nun manuell in MACH „nach“erfasst werden mussten und Belege z.T. mehrfach im System vorhanden waren. Zur Abarbeitung des Rechnungsstaus sind nun folgende Maßnahmen beschlossen worden:
– Kurzzeitige personelle Unterstützung bei der Buchführung in den beiden Pilotregionalverwaltungen, bis die anderen Aufgaben Haushaltsplanung und Jahresabschluss weitestgehend abgearbeitet werden konnten.
– Vorübergehendes Aussetzen des Scanprozesses in der Gesamtkirche mit dem Ziel, den Scanvorgang und die dazugehörenden Bearbeitungsformulare so zu standardisieren, dass die Belegerkennung die Buchhaltung unterstützt.“

Was sich hinter dieser eher nüchternen Darstellung verbirgt, wird in einem Artikel von Renate Haller in der Ev. Sonntagszeitung vom 29.03.2015 evident (leider online nicht verfügbar, deshalb hier verkürzt):

Unbezahlte Rechnungen
Die Einführung der doppelten Buchführung bringt Probleme in rund 20 Kirchengemeinden Darmstadt. Ärger mit Telefon- und Stromanbietern sowie mit Handwerkern – die Einführung des Doppik-Verfahrens in der hessen-nassauischen Kirche hat wegen unbezahlter Rechnungen mancherorts für Ärger gesorgt.
Mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über tatsächlich entstandene Kosten soll die doppelte Buchführung, das Doppik-System, bringen. (…) In zwei Pilotregionen (…) wird es getestet. Dabei ist einiges schief gelaufen.
Zum neuen System gehört das Scanverfahren. (…) Zum einen waren die Scanner nicht überall pünktlich zum Starttermin 1. Januar geliefert, zum anderen funktionierte die damit verbundene Software nicht richtig (…) „(…) die Softwareentwicklung war noch nicht so weit, wie wir das erwartet hatten (…)“. In den Regionalverwaltungen seien „unvollständige Belegfragmente“ angekommen. Ergo wurden die Rechnungen nicht bezahlt. Die Gemeinden, im guten Gefühl, die Rechnungen zum Bezahlen ordnungsgemäß auf den Weg gebracht zu haben, waren überrascht, als Mahnungen ankamen. Zum Teil haben sie die Rechnungen dann selbst überwiesen, was zu doppelten Bezahlungen führte. Denn auch in den Regionalverwaltungen wurden die Papiere (…) nach aufwendigem Nacharbeiten, um alle notwendigen Daten zusammenzubekommen, dann auch bezahlt.
Die Regionalverwaltung (…) hatte im Vorfeld der Systemumstellung alle Lastschriftverfahren gekündigt. Das bedeutet, auch die Rechnungen von Strom-, Wasser- und Telefonanbietern wurden nicht mehr einfach abgebucht, sondern mussten überwiesen werden. „Zum Teil hatten die Gemeinden Angst, dass ihnen der Strom abgestellt wird.“ Bei einer Gemeinde sei sogar ein Inkassobüro erschienen, um das fehlende Geld einzutreiben. Auch Handwerker seien sehr ärgerlich gewesen, als ihre Rechnungen nicht bezahlt wurden. Das Scanverfahren ist nun fürs erste gestoppt, und in den Regionalverwaltungen helfen jeweils zwei Zeitarbeitskräfte, das Liegengebliebene aufzuarbeiten. Die angefallenen Mahngebühren zahlt die Gesamtkirche. (…)“

Frage: Wer trägt eigentlich die Kosten für das „aufwendige Nacharbeiten“, die doppelten Bezahlungen, die Zeitarbeitskräfte? Wie hoch sind sie zu beziffern?
Wer repariert eigentlich den hervorgerufenen Imageschaden der Ev. Kirche bei Handwerkern oder Versorgungsbetrieben?
Und das alles ist ja erst der Anfang…

P.S.: was nicht zu erwarten war: dieser Reformpatzer wird sogar in der Sonntags-Zeitung der EKHN mit einem Artikel bedacht („Unbezahlte Rechnungen“, 29.03.2015, S. 16). Kehrt die Kirchenpresse zur Abbildung realer Vorgänge und Probleme zurück? 

EKHN: der Reformstress geht weiter. Pilotprojekt zur Implementierung der Doppik gescheitert.

In der EKHN spricht sich herum, dass das Pilotprojekt zur Einführung der Doppik Anfang des Jahres abgebrochen werden musste. Abschlüsse werden ausbleiben. Die geplante generelle Einführung Anfang 2016 steht damit zur Diskussion. Forderungen nach einer Verschiebung der Implementierung werden von hochrangigen Mitarbeitern laut.

In dem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass sich die EKHN für eine IT- Spielart entschieden hat, die etwa in der EKiR schon für erheblichen Verdruss sorgte.

Prinzipieller kann man sich aber fragen: wieso gibt es eigentlich nur die Forderung der Verschiebung? Gibt es keine Synodalen, die spätestens jetzt – nach einer in der damaligen Synodalsitzung an Argumenten raren,  äußerst dürftigen Diskussion um die Ablösung der Kameralistik durch die Doppik (NKF) – aufmerken? Sollte nicht der Pfarrverein zum Schutz seiner eigenen Mitglieder, der betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer, die Gelegenheit nutzen, dies  dies im wesentlichen nutzlose aber kostenträchtige Projekt noch einmal prinzipiell in Frage zu stellen? 

Und was sagt der Pfarrverein?

Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN
Mitgliederversammlung am 11.02.2015
Vorstandsbericht Dr. Martin Zentgraf

„…
Jede Veränderung birgt Vorteile und Nachteile – Wie sich dies im Blick auf die Umstellung von der Kameralistik zur Doppik in unserer Kirche letztlich auswirken wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls entstehen völlig neue Herausforderungen – etwa: Wie künftig die Abschreibungen auf kirchliche Gebäude von Gemeinden refinanziert werden sollen. Wir vermuten, dass uns hier Diskussionsstoff für die kommenden Jahre erhalten bleibt…  „

Jede Veränderung birgt also Vorteile und Nachteile… Kommentar zu derartigen tiefschürfenden, nachgerade philosophisch anmutenden Ausführungen gefällig? F.S.

 

„Evangelische Kirche gegen TTIP“

02.03.2015, FR

Vorbehalte gegen das umstrittene transatlantische Freihandelsabkommen TTIP gibt es auch in der evangelischen Kirche. Brigitte Bertelmann, die Wirtschaftspolitik-Referentin im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der hessen-nassauischen Landeskirche, fordert eine Grundsatzdebatte über den Vertrag….

Die offiziellen Versicherungen, der transatlantische Freihandel werde Wachstum und Wohlstand für alle bringen, halte sie nicht für überzeugend: „Es ist nicht gesichert, dass die EU-Staaten, die es am nötigsten hätten und die am meisten unter Arbeitslosigkeit leiden, diejenigen sein werden, die von mehr freiem Handel profitieren.“…

Kritik äußerte die Wirtschaftswissenschaftlerin daran, dass die enge wirtschaftliche Anbindung der EU an die USA mit einer Wertegemeinschaft begründet wird. „Es gibt natürlich viele Dinge, die uns verbinden“, sagte sie. „Aber es ist oberflächlich, von einer Wertegemeinschaft zu sprechen, ohne sich genauer damit auseinanderzusetzen, was damit gemeint ist.“ Zum Artikel.

Anmerkungen zur Pfarrstellensituation in der EKHN

Der ehemalige Personaldezernent der EKHN Dr. Walter Bechinger wurde auf der Frühjahrssynode 2014 feierlich und ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet.

„Ehre, wem Ehre gebührt“, so lautet ein gängiges Sprichwort. Doch wie mag es dabei den Menschen ergangen sein, die von der desaströsen Personalpolitik des Herrn Dr. Bechinger hautnah, oder sagen wir besser existentiell betroffen waren oder noch sind?
Das Credo, an dem Herr Dr. Bechinger während seiner Amtszeit bis zuletzt eisern festgehalten hat, war die Zahl der Pfarrstellen zu verringern. Zu Beginn seines Wirkens Anfang der 2000er Jahre wurde dieser Grundsatz seiner Personalpolitik damit begründet, dass die Zahl der Mitglieder in der EKHN drastisch zurückgehen würde und die Finanzkraft der EKHN damit eine Konstanz bei der pfarramtlichen Versorgung sich keinesfalls mehr wird leisten können. Die unangenehme Aufgabe, die Stellenstreichungen vor Ort in den betroffenen Gemeinden zu kommunizieren und umzusetzen, überließ man dann aber doch lieber den Dekanatssynodalvorständen, kaschiert unter den neuen Zauberwörtern „Stärkung der Mittleren Ebene“ bzw. „Dekanatsstrukturreform“. Trotz der permanent bis in die ersten Jahre des neuen Jahrtausends wiederholten Aussage, die EKHN habe viel zu viele Pfarrpersonen, wurden seltsamerweise zeitgleich immer mehr Vakanzsituationen evident. Die Reaktion, an der Herr Dr. Bechinger unerbittlich festhielt: Stellenstreichungen! Damit wurde auch die Vakanzproblematik gelöst. Die Logik ist einfach und schlüssig: Wo es keine Stellen gibt, kann es auch keine Vakanzen geben.
1998 gab es noch 1201 Gemeindepfarrstellen, 2001 wurden 1150 Gemeindepfarrstellen ausgewiesen, seit 2007 sind es noch 1036, im Haushaltsplan 2015 steht nun die Zahl 1006.
Im April 2007 verkündete die stellv. Kirchenpräsidentin Cordelia Kopsch vor der Kirchensynode, dass man in Zukunft von einer jährlichen 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgehen müsse. Einwänden aus der Synode begegnete sie mit dem Hinweis, dass die Zahl der Pfarrpersonen nicht mehr ausreiche, mit denen die Stellen besetzt werden könnten. Das Dilemma nahm seinen Lauf: Anstatt eines bisher ständig behaupteten Personalüberhanges wurde nun eine sich weit öffnende Personallücke deutlich. Hektisch machte der Begriff von „neuen pastoralen Räumen“ die Runde, in denen statt Koexistenz der Pfarrpersonen nun Kooperation gefragt sei, die die „pastorale Grundversorgung“ in Zukunft sichern soll.
Gleichzeitig bastelte man an einem neuen „gerechteren“ Pfarrstellenbemessungsmodell, bei dem „alternativlos“ (Zitat Dr. Bechinger) von einer jährlich 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgegangen wurde. Einen Paradigmenwechsel gab es aber dabei in der Begründung: Musste in der Vergangenheit immer die Litanei der zurückgehenden Finanzen herhalten, war diese Argumentation bei steigenden Kirchensteuereinnahmen plötzlich auch vor der Kirchensynode nicht mehr stichhaltig und vertretbar. Jetzt musste die angeblich überdurchschnittliche „Pastorationsdichte“ in der EKHN herhalten, um den zukünftigen Personalnotstand zu verschleiern. Auch hier wurde auf alte Lösungsrezepte zurückgegriffen, die Herr Dr. Bechinger gerne durchgesetzt hätte: Stellenkürzungen! Damit würde sogar die sich abzeichnende zukünftige Vakanzproblematik schon hier und heute gelöst. Was nicht ausgesprochen wurde, aber jedem denkenden Menschen klar war: Wo es keine Stellen mehr gibt, wird es auch keine Vakanzen geben. In dieses System passte dann auch die Absicht, durch Abschmelzung und Kürzung finanzieller Mittel in einem neu kreierten Zuweisungssystem kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ Die dahinter steckende Ekklesiologie ist mehr als fragwürdig! Nach außen propagierte die Kirchenleitung jedoch breitbrüstig, an einer flächendeckenden Präsenz der EKHN als missionarische Volkskirche auch zukünftig festhalten zu wollen, zudem die Vielfalt gemeindlichen Lebens und ihre unterschiedlichen Gestalten weiterhin in der Fläche zu ermöglichen.
Diese unglaubwürdige, un-glaubliche Handlungsweise hatte und hat zur Folge, dass die Zahl der am Gemeindepfarrdienst interessierten jungen Menschen weiter sank (trotz steigender Studierendenzahlen insgesamt), können sie sich doch leicht ausrechnen, welche „Mega-Pfarrstellen“ sie dereinst zu versorgen haben oder hätten. Sorgenvolle Hinweise auf einen sich damit abzeichnenden Trend zu „katholischen“ Verhältnissen, wurden von kirchenleitenden Personen als schizoid“ bezeichnet.
Trotz eindrucksvoll powerpoint-medial präsentierten Zahlen und projizierter glitzernder, sich im Sinkflug befindlichen bunten Kurven, ging die Synode den „alternativlosen“ Weg des Herrn Dr. Bechinger nicht mit, ungeachtet vehementer Auftritte des Finanzreferenten und Höchstselbst des Herrn Kirchenpräsidenten. Statt 2 Prozent wurde nur eine 1 prozentige jährliche Kürzung der Pfarrstellen beschlossen, kongruent dem durchschnittlichen Mitgliederverlust in der EKHN in Höhe von 0,9 % pro Jahr. Gleichzeitig beauftragte die Synode die Kirchenleitung mit diesem Beschluss ein Zeichen nach außen zu setzen und noch verstärkter für das Theologiestudium zu werben, was auch hoch und heilig versprochen wurde. Doch leider scheint der Ruf der EKHN nach mehr Nachwuchs nur auf verhaltenes Echo zu stoßen. Allerdings voller Enthusiasmus verkündigte jüngst OKR Jens Böhm als Nachfolger von Dr. Bechinger den staunenden Synodalen während der Herbstsynode 2014 bei seiner ersten Stellenplanrede zum Haushalt eine frohe Botschaft: Die Zahl der Theologiestudierenden auf der Liste der EKHN hat sich erhöht! Unterlegt mit einer grünen (damit wahrscheinlich seiner Hoffnung Ausdruck verleihenden) Grafik und einer steil nach oben zeigenden Kurve wurde die Erhöhung vom Jahr 2013 mit 262 Studierenden auf sage und hier schreibe 269 in 2014 gefeiert. Noch besser sieht das Ganze im Vergleich zu 2010 aus: Eine Steigerung von 246 auf aktuell 269. Ja, das sind innerhalb von fünf Jahren tatsächlich 9,4% mehr. Man mag das als Erfolg bejubeln, kann aber auch genauso gut aus diesen Zahlen herauslesen, dass vielmehr der Ruf der EKHN als glaubwürdige und solide Arbeitgeberin eher nachhaltig ruiniert zu sein scheint. Ob dafür Herrn Dr. Bechinger Ehre gebührt, sei dahingestellt.
Jedoch: In Sachen Sparen und Kürzen hat Herr Dr. Bechinger durchaus eine beachtenswerte Bilanz vorzuweisen. Jede vakante volle Pfarrstelle spart der EKHN im Jahr ca. 60.000 €. Allein in den Ausgaben des EKHN-Amtsblattes September und Oktober 2014 sind 33,25 Vollzeitäquivalente nur für Gemeindepfarrstellen (darunter viele 0,5 Stellen und etliche zum zweiten oder wiederholten Male) ausgeschrieben. Daneben stehen 5,25 Stellen übergemeindliche Stellen zur Ausschreibung. Zudem gibt es versteckte Vakanzen. Z. B. all jene (meist halben) Stellen, die dereinst nur befristet bis 31.12.2014 ausgeschrieben wurden und oftmals unbesetzt blieben und seitdem durch Vakanzvertretungen verwaltet werden und wahrscheinlich gar nicht mehr erneut ausgeschrieben werden, trotz ihrer nun verlängerten Ausweisung bis 31.12.2016. Bei einer vierjährigen Vakanz solch einer halben Stelle spart die EKHN Finanzmittel in Höhe von ca. 120.000 €, abzüglich der 132 € Schwierigkeitszulage, die eine vakanzvertretende Pfarrperson brutto monatlich erhält. Dann sind es korrekterweise „nur“ 113.664 €. Nimmt man einmal an, dass allein die im September- und Oktoberamtsblatt ausgeschriebenen Stellen durchschnittlich ein dreiviertel Jahr vakant sind, dann summiert sich dies auf eine Ersparnis von über 1,68 Mio €. Da absehbar ist, dass trotz Stellenstreichungen die Zahl der Vakanzen in naher Zukunft weiter steigen wird, spart dadurch die EKHN auf Dauer ein ordentliches Sümmchen ein; und das trotz steigender Pensionslasten, die allerdings zu einem großen Teil noch aus BfA-Ansprüchen bzw. aus der Versorgungstiftung gedeckt werden. Dies schmälert die „Verdienste“ des Herrn Dr. Bechinger nicht wirklich. Allerdings versucht die Kirchenleitung nun mittels eines neuen Internetwerbeauftritts die Kurve der Zahl der Studierenden weiter hoch zu puschen. Unter www.machdochwasduglaubst.de erklärt ein auf dem Foto angestrengt aussehender Kirchenpräsident, dass man sein Glück im Beruf als Pfarrer in der EKHN finden könne und eine „Simpleshow“ zeigt den Weg zum Pfarrberuf. Also alles ganz simpel! Fragt man da vielleicht nach den drei alten Sprachen, die es zu lernen gilt, erklärt eine permanent lächelnde Theologiestudentin: „Kein Problem!“ Da kann man nur resümieren: Nun denn, viel Glück!
Ausgesuchte nette Pfarrerinnen präsentieren sich und ihren tollen Beruf, bei dem es besonders wichtig ist, dass man ihn liebt, weil zugegebenermaßen die Arbeitssituation manchmal extreme Züge annehme, wie der „blonde Engel“ Martina Schefzyk ausführt, unterlegt durch ein Bild mit tiefem Dekolleté. Auch der auf der Herbstsynode 2014 unterlegenen Propstkandidatin Clarissa Graz merkt man es als Gemeindepfarrerin an, „dass sie das breite Spektrum ihres beruflichen Engagements genießt.“ „Es kann nie langweilig werden“, verkündigt sie strahlenden Gesichtes. „Mit der Zeit gehend, gastfreundlich, offen, modern, in ihrer Außendarstellung up to date, auch via App auf dem Handy informiert, damit die Themen und Botschaften auch junge Menschen erreichen“ so zeigt sie sich den Menschen ihrer Gemeinde, die nicht fromm den Blick nach innen richten und sich nicht allein mit Glaubensfragen und Theologie beschäftigen. Allerdings ihr Outfit in einem auffällig großflächig gemusterten Kleid, das scheint zu dem seriös-schwarzen Blazer irgendwie nicht zu passen. Da passt es aber umso mehr, dass in ihrer Gemeinde über Veranstaltungen und nächtliche Events ganz oben unterm Kirchendach mit „Licht, Klang und Wein“ sofort im Internet darüber berichtet wird, natürlich auf einer benutzerfreundlichen, frisch aufgemachten und aktuellen Homepage.
Augenblick mal…? Warum wollte Frau Graz eigentlich diese Super-Gemeinde verlassen?
Ebenso betont Pfarrer Christoph Kiworr, dass er seinen Beruf liebt: „Dass die Menschen nach dem Pfarrer schauen, ist kein Problem“, sinniert er mit verklärt-mystischem Blick direkt aus dem Pfarrhaus auf die Dorfkirche.
Da drängt sich insgesamt dem unbedarften Betrachter schon die Frage auf, warum eigentlich der EKHN ihr Nachwuchs abhandengekommen ist…?
Nun aber: Man darf im Blick auf diese mediale Glaubenslust- und Glücks-Kampagne gespannt sein auf die nächste Zahl, die Herr OKR Böhm präsentieren wird. Denn jetzt setzt die EKHN noch eins drauf: „Bewerbungen externer Studierender, Vikare und Pfarrvikare sind willkommen.“(!) Herr Böhm macht, was er glaubt. Bravo!

Anna Tamenta

EKHN-Synode: Das neue Zuweisungssystem für Gemeinden – Ein Sieg der Synode über ein fragwürdiges Gebaren der Kirchenleitung.

Von Jürgen Relator

„Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate“, so die offizielle Bezeichnung, war nicht nur ein papierenes, bürokratisches Monster, sondern deckte auch das Vorhaben der Kirchenleitung auf, kleine Gemeinden durch finanzpolitischen Druck in Fusionen treiben zu wollen.
Das z. Z. noch gültige Zuweisungssystem hatte eine Halbwertszeit von gerade mal sechs Jahren. Nach damals schon heftigen synodalen Debatten präsentierte die Kirchenleitung im Jahre 2008 zunächst voller Stolz das derzeit geltende Zuweisungssystem. Es wurde mit großer kirchensynodaler Mehrheit mit der Intention beschlossen, eine Balance zwischen der Grundversorgung insbesondere kleiner Kirchengemeinden und den berechtigten Interessen großer Kirchengemeinden zu schaffen.
Kleine, vorwiegend ländliche Kirchengemeinden mit weniger als 281 Mitgliedern erhalten für ihre Arbeit eine Mindestzuweisung in Höhe von 12.000 €. Dies sicherte die Arbeit in den kleinen Gemeinden. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass insgesamt die Hälfte der EKHN-Gemeinden unterhalb einer Größe von ca. 1160 Gemeindegliedern liegt.
Für die Kirchenleitung war dies jedoch stets ein Dorn im Auge, da hierdurch Fusionen benachteiligt wurden im Blick auf sich zusammenschließende Gemeinden und ihrer finanziellen Einbußen gegenüber vorheriger Einzelgemeinden. Außerdem beklagten sich Gemeinden mit mehreren Gottesdienstorten (sog. Kirchspiele) berechtigterweise über eine finanzielle Benachteiligung im Vergleich mit mehreren kleineren selbständigen Gemeinden.
Die Synode beauftragte die KL, ein Modell vorzulegen, das diese Unwuchten ausgleichen sollte. Gefordert wurden nach Möglichkeit eine Fusionsneutralität, sowie eine Sicherstellung der Gottesdienstorte, und zwar unabhängig ob in einer eigenständigen Gemeinde, in einem Kirchspiel oder in einer fusionierten Gemeinde.

Vorlage eines neuen Entwurfes

In der Frühjahrssynode 2013 legte die KL einen neuen Entwurf vor. Dieser sah vor:
a) Wegfall des Mindestbetrages (12.000 €)
b) 50% Grundzuweisung mit vereinheitlichtem Pro-Kopf-Betrag
c) 50% Grundzuweisung nach zugewiesenen Gemeindepfarrstellen im Dekanat
So kam es zu einem „dualen“ Pro-Kopf-Tarif, der eine Umverteilung zwischen den Dekanaten mit sich brachte. Durch die Koppelung der Zuweisung an die Pfarrstellenbemessung wurden damit viele Dekanate doppelt bestraft: Neben der Kürzung von Pfarrstellen nun auch noch das Abschmelzen der finanziellen Zuweisungen für die Gemeinden! Hierdurch wurde nicht nur die Arbeit zahlreich betroffener kleiner Gemeinden in ihrer Existenz und Substanz massivst gefährdet und in Frage gestellt, sondern sogar die avisierten Fusionsprämien glichen den geplanten Aderlass finanzieller Mittel nicht mehr aus.
In einem weiterentwickelten Papier zur Herbstsynode 2013 eröffnete die KL im Falle von „Gemeindeunterfinanzierungen“ die Möglichkeit, Unterstützung aus einem Überbrückungsfonds (ÜF) in Anspruch zu nehmen (bei eigenem Rücklagenverzehr!) und bei dann keiner dauerhaften finanziellen Perspektive trotz ÜF eine Pauschale in Höhe von 4000 € gewährt zu bekommen.
Zahlreiche Gemeinden wandten sich daraufhin mit Briefen und Eingaben an die KL und warnten, dass diese beträchtlichen Kürzungen erhebliche negative Auswirkungen auf das volkskirchliche Leben in der EKHN haben werden. Es wurde evident, dass das neu kreierte Zuweisungssystem darauf ausgerichtet war, kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet. O-Ton Kirchenleitung: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ – Welch eine verräterische und verachtenswerte Ekklesiologie!
Auch Dekanatssynoden waren besorgt über die Tatsache, dass es in manchen Gemeinden nur noch eine Frage der Zeit sein wird, wann nicht einmal mehr die Finanzierung der gottesdienstlichen Grundversorgung aufrechterhalten werden kann. Die von der Kirchenleitung formulierte Zielsetzung „flächendeckender und lebensbegleitender Präsenz sowie Vielfalt kirchlichen Lebens und kirchlicher Angebote vor Ort“ sahen ländliche Gemeinden und Dekanatssynoden in dem vorgelegten Zuweisungsentwurf konterkariert.

Erste Lesung unterbrochen

Die erste Lesung über den umstrittenen Entwurf wurde in der Herbstsynode 2013 nach heftig formulierter Kritik unterbrochen. Aus der Synode selbst kamen Alternativentwürfe, wobei das Modell der beiden Alzeyer Synodalen Tobias Kraft und Dr. Manfred Sauer eine weite Akzeptanz und Verbreitung fand. In acht oberhessischen Dekanatssynoden wurde das Modell begrüßt und übernommen. (Es sah einen Wegfall der Mindestzuweisung, dafür eine Grundzuweisung für jeden Gottesdienstort vor, zudem einen gestaffelten Pro-Kopf-Tarif in sechs statt bisher vier Größenintervallen. Beim untersten Größenintervall wurde der Tarif deutlich erhöht.) In ihren Beratungen formulierten die Dekanatssynoden ihre Bestürzung über das System der KL und die sich abzeichnenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Grundzuweisungen, weil sie eine ernsthafte Existenzgefährdung für ihre kleineren Gemeinden bedeuteten. Die Mitglieder der Dekanatssynoden befürchteten zudem eine kaum zu verantwortende Schwächung der kirchlichen Arbeit und einen weiteren Abwendungsprozess bisheriger Kirchenmitglieder von ihren Gemeinden.

Gegenentwurf: Das „Alzeyer Modell“

Das im Entwurf der Alzeyer Synodalen ersichtliche Berechnungsergebnis ließ ein Zuweisungssystem erkennen, das weder Gemeindefusionen hemmt noch präferiert, sondern den Verantwortlichen vor Ort die eigene Entscheidung überlässt.
Gleichzeitig federte es weitgehend entstehende „Unwuchten“ ab, führt zu mehr Gerechtigkeit im Ausgleich zwischen den Grundversorgungsbedürfnissen der kleinen Gemeinden und den Interessen der größeren Gemeinden.
Gleichermaßen führte es zu einem Ausgleich zwischen selbstständig kleinen Kirchengemeinden und größeren Kirchengemeinden mit Außenorten bzw. zusätzlichem Predigtstellen. Die Zuweisung war dabei gekoppelt an die jeweilige Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, gerade und auch bei den kleinen Gemeinden, und die zu Grunde gelegte Berechnungsmethode ist einfach und transparent nachvollziehbar.
Zudem war es fast aufkommensneutral (Abweichung +1,7%).

Einigkeit über Sockelbetrag für gottesdienstliche Grundversorgung

In der Frühjahrssynode 2014 wurde die erste Lesung dann abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Zwar erachtete die KL das „Alzeyer Modell“ als fusionshemmend, was sich aber in der Praxis nicht stringent nachvollziehbar darstellen ließ. Unterstützt durch einen zusätzlichen Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses Carsten Simmer herrschte aber über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten und gemäß dem Antrag des Synodalen Simmer „Fusionsverluste“ durch einen Einmalbetrag kompensieren zu wollen. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen wurden bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
Nach einer weiteren Vorlage der KL bezugnehmend auf den Antrag Simmer sollte zunächst der Sockelbetrag für einen Gottesdienstort nur bei fusionierten Gemeinden zum Tragen kommen. Die Frage, ob hierbei noch einmal der Versuch der KL gestartet wurde, die von ihr so sehr gewünschten Fusionen auf diesem Wege nun doch durchzusetzen, bleibt (mit vornehmer Zurückhaltung) offen. Jedenfalls informierten die Alzeyer Synodalen den federführenden Verwaltungsausschuss, dass diese Berechnungsmethode das Ansinnen der Synode aushebeln würde. Auch der Synodale Simmer erkannte, dass dies nicht dem Duktus seines Antrages entsprach. So wurde klar, dass die Gottesdienstpauschale jeder Gemeinde zuerkannt werden muss. Berechnungsbeispiele belegten die Tatsache, dass die Ergebnisse für die Gemeinden denen des „Alzeyer Modells“ sehr ähnelten und man sich somit auf eine Kompromisslinie einigen konnte.
So übernahm der Verwaltungsausschuss selbst die alternative Vorlage für die Herbstsynode 2014.
Das Modell sieht vor, dass jeder Gemeinde eine Gottesdienstpauschale von 5000 € gezahlt wird. Zudem gibt es eine Grundzuweisung nach Gemeindegliederzahl (z. Z. 23,45 €), mindestens aber 3000 €. Zusätzliche Predigtstellen werden mit Pauschalen bedacht, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richten: wöchentlich 5000 €, 14-täglich 3000 €, monatlich 2000 €.
Ein evtl. eintretender Fusionsnachteil wird mit einer Ausgleichszahlung (Kapitalisierungsfaktor 25 Jahre) kompensiert. Hier entstehen ansehnliche Summen, die manche Gemeinden sicherlich über eine Fusion werden nachdenken lassen. Doch liegt hier auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential in der dann fusionierten Gemeinde, die möglicherweise aus mehreren Dörfern besteht: Wie wird dieses gewonnene Geld „gerecht“ verteilt? Z. B. bei einer nötigen Baumaßnahme an der Kirche in Dorf A wird es investiert, bei einer späteren Baumaßnahme in Dorf B fehlt es dann vielleicht und schafft Missgunst im dann fusionierten Kirchenvorstand.
Zudem bevorteilt das System durch einen nicht gestaffelten Pro-Kopf-Tarif die größeren Gemeinden deutlich.

Einmütige Verabschiedung in der Synode

Dennoch: Nach einer kurzen Debatte – weniger über das System und seiner Zahlen selbst – sondern eher um Definitionsfragen hinsichtlich eines Gottesdienstortes wurde das vorgelegte Zuweisungssystem mit wenigen Enthaltungen beschlossen!! Dies bewirkte beim Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent ltd. OKR Striegler ein ungläubiges sich verwundern. Sein Erstaunen artikulierte er wortreich vor der Synode – eine eher peinliche Reaktion bei dieser Vorgeschichte und dem letztlich damit deutlich werdenden Versagen seiner eigenen Leute.
Gottlob, dass die Modelle seines Hauses nicht zum Zuge kamen, das hätte nicht nur ein finanzielles Desaster bei vielen kleinen Gemeinden zur Folge gehabt, sondern auch einen nicht wiedergutzumachenden Vertrauensverlust von Ev. Kirche verursacht. Schade für die teure (Arbeits)Zeit, die Kraft, die Nerven und den Verdruss, die das Modell der KL gekostet und ausgelöst hat. Ich denke, der Imageschaden der KL in den kleinen Gemeinden wird noch lange und nachhaltig spürbar sein.

EKHN: Eindrücke von der Herbst-Kirchensynode 2014

27.11.14 von Lincoln Pessoa

Den Verlauf der Kirchensynode habe ich über die TV-Kurzberichte verfolgt, auch den Text des zusammenfassenden Berichts gelesen. Im Großen und Ganzen ja erfreuliche, gute Nachrichten.
Einiges in der Art der Öffentlichkeitsarbeit aber verwundert doch sehr.
Eine der ersten Headlines war sinngemäß „Pfarrberuf boomt“. Das ist doch irreführend. Die Zahl der Pfarramtkandidaten ist von 262 im Jahr davor auf 269 gestiegen, das ist ein minimaler Progress. In den besten Zeiten hatte die EKHN 1.000 und mehr eingeschriebene Theologie-Studenten/-innen. Solche Zahlen sind doch wirklich kein Grund zur Euphorie. Und … es ist auch keine wirklich redliche sachliche Berichterstattung.
So wie die `Hofberichterstattung´ Zensur übt bei Themen, welche von der Kirchenverwaltung/-Leitung nicht so sehr geliebt sind z.B. Beigaben/Springerdienste, so sehr werden Themen „gepuscht“, welche jetzt die Jugend motivieren sollen. Es gibt doch sehr, sehr gute Gründe, warum die Studierendenzahlen in Evangelische Theologie so drastisch nach unten gegangen sind, die engen Grenzen der Landeskirchen, die Ideologisierung in Amt und Verwaltung, die Systemträgheiten und übertriebenen „Prüfungen“ an manchen Stellen wie z.B. die Potentialanalyse, welche längst abgeschafft werden müsste.
Jedenfalls kommen zwei Freunde von mir aus ihrer professionellen Einstellung und jahrzehntelangen Berufserfahrung zu einer ähnlichen Einschätzung der Lage, ein promovierter Theologe, eben aus theologischer Perspektive, ein Diplom-Psychologe, der in der Wissenschaft empirisch (Diplom-Arbeit in experimenteller Psychologie) gearbeitet hat und auch über psychotherapeutische Ausbildungen verfügt.
Bei allen positiven Entwicklungen in der EKHN gibt reflexiven Denkern und Denkerinnen solche ideologieverdächtige Art der Öffentlichkeitsarbeit ebenso Grund zur Kritik wie das rigide Personalmanagement, weil die entsprechenden Organe gar nicht offen für die reale Zukunft sind.

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Themen und live- Berichterstattung im Blog von der EKHN- Synode 19.-22.11.14

09.11.2014 Themen der EKHN-Kirchensynode
Vom 19. bis 22. November tagt in Frankurt die Kirchensynode der EKHN mit Abgeordneten aus allen Dekanaten. Hier geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigen Themen und verlinken auf ausführliche Beiträge, Kommentare und Diskussionen zu den einzelnen Themen. Diese Übersicht wird bis zur Synodaltagung täglich aktualisiert (vollständige Tagesordnung ganz am Ende). Von der Kirchensynode selbst berichten wir dann überwiegend im FB-Blog.
Zunächst die wichtigsten bzw. für uns interessantesten Themen:
(die folgende Sammlung wird bis zum 19. November noch fortwährend ergänzt!)