Archiv der Kategorie:
Thema des Monats

Herbstsynode der EKBO – wichtige Finanzbeschlüsse

Der Herbstsynode der EKBO wird äußerst wichtige Finanzentscheidungen treffen. Es geht dabei nicht nur um die Finanzierung der Kreiskirchlichen Verwaltungsämter sondern um die Zukunft der Eigenständigkeit und Überlebensfähigkeit der Gemeinden.

Die Vorlagen sind einsehbar unter der Drucksache 11.  Zwei Varianten stehen zur Auswahl. Es sieht so aus, dass die Kritik im Vorfeld in den Kirchenkreisen so stark war, dass die Kirchenleitung auch mit der Möglichkeit rechnet, dass die Synode dem 2. Vorschlag zustimmt und damit die Verantwortung für die KVÄ bei den Kirchenkreisen bleibt und damit scheinbar alles beim Alten.

Übersehen wird dabei leicht, dass über das Pflichtleistungsgesetz auch abgestimmt werden soll.
Neu ist zur bisherigen Praxis vor allem die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die natürlich viel Arbeit macht (= Kosten verursacht), ebenso ihre ständige Aktualisierung und statistische Auswertung. Dies ist aber alles auf der EKD-Synode 2010 schon beschlossen und in der EKBO seit 2012 eingeführt worden sowie der Sinn des neuen Buchungsprogramms Kigst. Wie man bei den Arbeitszeitberechnungen für eine Vollzeitkraft sieht, schafft eine Kraft wesentlich weniger Buchungen als vorher mit der Kameralistik.

Hingewiesen wird auf die Erfahrungen in der Pfalz und der EKM sowie einer Evaluation aus der Württembergischen Landeskirche, aus denen ja gerade die Kritik zu hören ist, so aus dem Rheinland von Hans-Jürgen Volk mit Hinweis auf http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/verwaltungsstrukturreform-und-nkf.php.

Die Kritiker werden die Synode als Erfolg verbuchen, wenn die zweite Version durchkommt und gar nicht merken, dass es grundsätzlich doch im sogenannten Reformprozess weitergeht, sprich, dass es in Hannover und Berlin möglich wird, einen Überblick über sämtliche Immobilien- samt Inventar-Vermögenswerte einen stets aktuellen Überblick zu haben – und dies auch noch bei entsprechendem Passwort mobil auf dem Handy.

Die dafür nötigen Kosten werden den Gemeinden aufgebürdet:
– durch Vorwegabzug von 2013 (Überschüssen dank hoher Kirchensteuer)
– durch Gebühren für Zwangs-Verwaltung unserer Rücklagen und für Bauhaushalte
– und durch die weitere Finanzierung der teuren technischen Ausstattung durch die Kirchenkreise, von denen bisher öffentlich noch nicht die Rede war, jedenfalls bei uns nicht.

Deutlich wird auch, dass wir in den Gemeinden demnächst die Kirchenbücher elektronisch führen sollen. Das heißt für uns Mehrarbeit und hat mit dem Eintragen in echte Bücher als irdische Exemplare des biblischen Buches des Lebens, in das unsere Namen geschrieben sind, nichts mehr zu tun. Da haben es die Orthodoxen doch gut, die gar nichts aufschreiben.

In den ganzen Texten und auch in den allermeisten Stellungnahmen kommen die Ehrenamtlichen in den Gemeinden, die sich bisher um Baufragen gekümmert haben, überhaupt nicht vor, wie überhaupt das Potential, was Ehrenamtliche in den Gemeinden auch auf dem Gebiet der Verwaltung leisten und bei der Pflege von Gebäuden, Friedhöfen usw. Bei uns ist das jedenfalls sehr, sehr viel. Den Gemeinden werden hiermit, sämtliche Rechte entzogen, etwas in Eigenregie zu machen. Wie Sachbearbeiter in den KVÄ’s es bei den Entfernungen schaffen sollen, die in den Vorlagen genannten Zahlen von z.B. Wohnungen wie bei einer normalen Wohnungsverwaltung zu verwalten, ist mir schleierhaft. Es wird sich auf sorgfältig abgeheftete Papiere beschränken, die dann dort in Ordnern stehen und die wir vor Ort ausfüllen müssen.

Was wirklich angedacht ist und kommen soll, kann man sehr gut auf der EKD-Seite zu Finanzen sehen: http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/Konzept_fuer_die_kirchliche_erweiterte_Kameralistik_-_Neufassung_2011.pdf. Dort auf S. 3 heißt es unter dem Abschnitt “Erweiterte Kameralistik”: “Einem umfassenden Berichtswesen kommt aufgrund veränderter Darstellungen, aber auch komplexer werdender Informationen zukünftig eine besondere Bedeutung zu. So sind detaillierte Vorberichte für die Haushaltsplanung wie auch ein Anhang für den Jahresabschluss unabhängig vom Rechnungsstil vorgesehen.”

Aus der Vorlage 11 wird aber nun auch ersichtlich, wer beraten hat: das Unternehmen Steria Mummert Consulting (http://www.steria.com/de/), das auch die Rheinische Kirche beraten hat. Mit “Salz der Erde” 2007 begann dieser Prozess für das Kollegium des Konsistoriums! Auf der Herbstsynode 2007 wurde er in der Drucksache 07 der Synode erstmalig zur Kenntnis gegeben.

Die Ziele der neuen Haushaltsordnung waren schon in der 17seitigen Begründung der neuen HKVG der Frühjahrssynode der EKBO 2010 auf S.. 2, der Drucksache 08 deutlich ausgesprochen worden: Hinweisend auf die EKD HHO wird gesagt: „ Ziel war die Entwicklung eines Ressourcenaufkommens- und verbrauchskonzeptes, das die Transparenz der kirchlichen Haushalte verbessert und deren wirtschaftliche Steuerung erleichtert. Auch soll das gesamte mobile und immobile Vermögen und die Schulden der kirchlichen Einrichtungen im Vermögensnachweis (bisher Vermögensrechnung) erfasst und bewertet werden. Ein Paradigmenwechsel soll dadurch eingeleitet werden, das bei der Planung und Darstellung die Ergebnisse der kirchlichen Arbeit, also der- mit den Worten der EKD-Papiere – ‚Output – der Einrichtung Kirche im Vordergrund stehen.“….“Dies wird im Haushaltsbuch für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder … dargestellt. Dadurch stehen denjenigen, die über Haushalte zu entscheiden haben, Informationen zur Verfügung, anhand derer beurteilt werden kann, welche kostenmäßige Auswirkung die jeweilige Entscheidung hat. Dabei geht es um eine Befähigung zur strategischen Steuerung einer Körperschaft mit Hilfe eines ‚entscheidungsorientierten Rechnungswesens‘, dessen wichtigstes Instrument die Ziel- und Leistungsbeschreibungen sind. “(Hervorhebungen von K.D.)
Die Synode der EKBO hat eine Alternative: Die Annahme der Vorlage 12, den Antrag des Sprengels Marzahn, die Verwaltungskosten in der EKBO nicht zu erhöhen. Damit allerdings müssten dann auch die frühere Fehlentscheidung korrigiert werden, die Bilanzeröffnungen zur Pflicht macht.
Dr. Katharina Dang

Wandel im Reformdiskurs

Immer wieder kann ein Wort über den Erfolg oder Misserfolg einer Idee entscheiden. Es fällt wesentlich leichter Soldaten mit einem robusten Mandat los statt in einen Krieg hinein zu schicken. Wir schicken lieber Rüstungsgüter zu stabilisierenden Staaten im nahem Osten statt Despoten mit Panzern zu beliefern.

In den politischen Debatten zeigt sich das ein Vokabular, aus der Wirtschaft, das viele Reformdiskurse geprägt hat nun verbrannt ist. Die Bankenkrise hat einen ganzen Reformjargon mit in den Abgrund gerissen. Ehemals überzeugende Schlagworte, wie Kapital, Wettbewerb, Exzellenz oder Verwertung haben nun einen faden Beigeschmack.

Verschiedene Lobbyorganisationen, die schon immer Reformen für ihre Klienten in den Medien und der Politik vorangetrieben haben, legen sich nun ein neues Vokabular zu.

Dieses mal versuchen sie mit neuen Buzzwords die öffentliche Meinung für ihre alten Ideen zu gewinnen. Jetzt ist es Nachhaltigkeit, Eigenständigkeit oder die Kompetenzen mit denen eine Mehrheit gefunden werden soll.

Diesen Monat beleuchten wir den Wendel im Reformdiskurs. Welche Methoden werden verwendet um Interessen zu verschleiern und die Demokratie zu unterwandern?

Den Anfang macht ein Interview mit Jochen Krautz zu den neuen Bildungsreformdebatten in den Nachdenkseiten. Hier zeigt sich exemplarisch, wie es Lobbyisten gelingt eine Debatte ohne Sachverstand neu zu besetzten. Die alten Konzepte werden mit neuen Schlagworten versehen wieder angepriesen. Alles um die Bildung aus den Fängen des Staates in die Freiheit der Wirtschaft zu führen. Wie immer gilt, wer sich diesem Fortschritt entgegen stellt, ist ein konservativer Bremser.

Demokratie als Lebensform

von Martin Honecker

Die heutige westeuropäische Demokratie ist eine Folge historischer Erfahrungen. Damit ist sie veränderbar und reformierbar. Doch auch eine Erosion des bisherigen demokratischen Systems ist nicht auszuschließen. Martin Honecker fragt nach dem Verhältnis der evangelischen Kirche zu Staat und Demokratie und nach den Aufgaben, die sich der Kirche wie einzelnen Christen in einer politischen Kultur der Zukunft stellen. Zum Artikel.

Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit. (Karl Valentin)

Wenn man derzeit das politische Geschehen verfolgt, kann man Karl Valentin nur zustimmen. Wir Bürger müssen schauen, was uns gezeigt wird – und durchschauen, was im Hintergrund eigentlich abläuft…

Politiker wechseln in die Wirtschaft. Lobbyisten arbeiten in der Politik. Solche personelle Platzwechsel gefährden die Demokratie. (Vgl. „Die Unterwanderte Demokratie“).

Solche Platzwechselspiele werden aber nicht allein von Individuen vollzogen, sondern auch von Institutionen. Wir erinnern uns an das Verfassungsgerichtsurteil, das den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubt. Eine Entscheidung, die der frühere CDU- Minister Schäuble lange Jahre zuvor auf politischem Wege herbeiführen wollte, aber immer am parlamentarischen Widerstand scheiterte. Das Verfassungsgericht hat diese Aufgabe für die Politik erledigt. Ergo: eine eigentlich die die Kompetenz der Politik fallende Entscheidung wird an einem anderen Ort – dem Gericht – zugunsten einer bestimmten politischen Interessengruppe entschieden.

 

Ähnliche, kompetenzüberschreitende Vorstöße von Institutionen konnte man auch in den zurückliegenden Monaten feststellen:

Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder wegen der „Schuldenbremse“ nur noch konjunkturell bedingte Schulden aufnehmen.  Baden-Württemberg soll deshalb 30.000 Stellen im öffentlichen Dienst streichen, so der dortige Rechnungshof.

Der Fall des baden-württembergischen Rechnungshofes zeigt: „Angesichts der Schuldenbremse wird es in den nächsten 15 Jahren nur dann möglich sein, Sicherheit und Daseinsvorsorge zu garantieren, wenn die Einnahmen des Staates verbessert werden“.  Mit weniger Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dürfte diese Garantie kaum zu leisten sein.“ Zur Quelle.

Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009, S. 32.)

Die Rechnungshöfe machen also Politik. Was reitet sie dabei?

Was also sind die Aufgaben von Rechnungshöfen? Beispielhaft sei dies anhand des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz dargestellt. In der Selbstdarstellung heißt es:

Aufgabe des Rechnungshofs ist insbesondere die Prüfung

  • der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
  • etc.“

Entscheidend sind dabei die Prüfungsmaßstäbe. Es heißt weiter:

Prüfungsmaßstäbe sind die Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns (§ 90 Landeshaushaltsordnung).

Unter Ordnungsmäßigkeit ist nicht nur die buchhalterische Korrektheit, sondern ganz allgemein die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu verstehen.

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird geprüft, ob

  • das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln sowie
  • die Beschränkung der eingesetzten Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang

angestrebt und erreicht wurde.“

Die Ordnungsmäßigkeit bezieht sich auf ungesetzliches Verhalten, sog. dolose Handlungen. Sie bleiben hier außen vor. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen stehen heute im Vordergrund. Es geht um die Prüfung der Zweck-Mittel-Relation. Dies wird auf zweierlei Weise präzisiert. Es geht auch im Falle Beschränkung der Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang um die Prüfung der Angemessenheit des Mitteleinsatzes für die von der Politik definierten Aufgaben.

Das also ist die Aufgabe der Rechnungshöfe/Rechnungsprüfungsämter. Der baden-württembergische Rechnungshof hat also nicht darüber zu entscheiden, ob das Land seinen Beitrag zu Stuttgart 21 streichen soll oder 30.000 Lehrerstellen. Das hat nicht der Rechnungshof, das hat auch nicht das Verwaltungsgericht, das muss, soll und darf das Parlament entscheiden – und verantworten. Der Rechnungshof könnte wohl aber mit seiner Kompetenz darlegen, ob die Zweck-Mittel-Relation etwa bei Stuttgart 21 oder in der Bildungspolitik angemessen sind (s.o.).

Die Demokratie basiert auf Gewaltenteilung. Und darauf, dass die Institutionen die ihnen jeweils innerhalb des Systems zugewiesenen Funktionen wahrnehmen. Rechnungshöfe sollten also bei ihren eigenen Aufgaben bleiben. Da ist wahrlich genug zu tun. Sie würden damit der Demokratie einen guten Dienst erweisen. Und den Bürgern die Arbeit ersparen, über die Einhaltung des Auftrages der jeweiligen Institutionen zu wachen. So lange das nicht geschieht, gilt Karl Valentins: „Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit.“

Friedhelm Schneider

 

 

Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen

von Werner Rügemer

Exakt vier Monate vor der Bundestagswahl sorgte Ende Mai die Mitteilung für Schlagzeilen, dass Eckart von Klaeden, bislang Staatsminister im Kanzleramt und damit Teil des engsten Führungskreises um Angela Merkel, nicht mehr für das Parlament kandidiert, sondern zum Ende des Jahres Cheflobbyist des Daimler-Konzerns werden wird. Dieser Fall ist nur das jüngste Beispiel dafür, wie eine Person aus dem engsten Machtzirkel fast ohne jede Karenzzeit die Seiten wechselt, um für die Wirtschaft auf die Politik einzuwirken. Dieser Vorgang betrifft allerdings nur die herkömmliche, gewissermaßen klassische und zum Glück inzwischen keineswegs mehr unkritische Vorstellung, die wir von „Lobbyismus“ haben. Sie besagt: Lobbyisten wirken von außen in das Parlament, in die Regierung, in die Verwaltung und in die Parteien hinein. Und in der Tat: Diese Art Lobbyismus besteht nach wie vor und expandiert unvermindert weiter.[1]

Weitaus wichtiger ist jedoch eine neue Form des Lobbyismus, die noch gar nicht als solche bezeichnet wird: Diese Lobby sitzt längst im Staat, und vielfach wird sie von ihm sogar bezahlt. Dagegen helfen keine Karenzzeiten und auch nicht das schönste Lobbyregister, wie es gegenwärtig vielfach vorgeschlagen wird.[2]

Zum Artikel in den Blättern für Dt. und Internationale Politik.

 

Das Ende der Nachkriegsdemokratie

Der Klassenkampf ist zurück. Überall im Westen wollen die Menschen wissen, wer für die Krise bezahlt. Dabei ist dies längst entschieden: Bei der Verteilung der Konkursmasse des Schuldenstaats zählen die Ansprüche der Gläubiger mehr als die seiner Bürger. Der europäische Wohlfahrtsstaat ist Geschichte. Der Artikel der SZ über Wolfgang Streeks „Ende der Nachkriegsdemokratie“

 

Die Fiskalkrise der Währungsunion stellt die kontinentaleuropäische Variante einer weltweiten Entwicklung in den reichen Demokratien dar, in deren Verlauf ein zweiter Souverän in Gestalt der internationalen „Finanzmärkte“ zu den Staatsvölkern und mit diesen konkurrierend hinzugetreten ist. Heute ist offenkundig und fast schon selbstverständlich, dass die gewählten Regierungen der Länder des demokratischen Kapitalismus zwei Herren auf einmal dienen müssen, deren Ansprüche oft nicht gegensätzlicher sein könnten.

 

Die Fiskalkrise und die Einheit Europas von Wolfgang Streek, In: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2012, 7–17.

 

 

Keine Demokratie innerhalb der Kirche?

IV: In der aktuellen Statistikbroschüre der EKD heißt es: »Kirchenleitung zeichnet sich im deutschen Protestantismus auf allen Ebenen durch demokratische Strukturen aus«5. Das Vorwort der Broschüre stammt vom Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider.

V: Zu Beginn des Jahres 2013 schlug eine von Reinhard Höppner geleitete Kommission der Synode der Evang. Kirche im Rheinland (EKiR) vor, diese Landeskirche möge sich eine neue Kirchenverfassung geben, in welcher der innerkirchlichen Gewaltenteilung künftig mehr Gewicht zukommen solle. Präses Nikolaus Schneider lehnte dies mit Berufung auf die Barmer Theologische Erklärung ab. Die Synode sei in einem gewissen Sinne Exekutive, Legislative und Judikative in einem. Schneider wörtlich: »Damit ist sie im politischen Sinn nicht demokratisch.«6

Was gilt denn nun?

Aus: Demokratie innerhalb der Kirche? von Eberhard Pausch.

Verfassungsrecht oder Gnadenrecht ?

In einer früheren Ausgabe des Hess. Pfarrerblattes erschien der Artikel „Protestantismus ohne Partizipation“ von Friedhelm Schneider. Der Artikel bemängelt die Aushöhlung demokratischer Rechte der kirchlichen Basis am Beispiel der Dekanatsfusionen der EKHN. In einem Leserbrief desselben Organs antwortete der Synodale Weißgerber. Er stellt dar, die Synode könne – unabhängig von der Regelung des novellierten Kirchenrechts –  sehr wohl weiterhin auf die Stimme der Dekanate hören und deren Stimmungen in ihre Entscheidungen einbeziehen. Da das Hess. Pfarrerblatt Reaktionen auf Leserbriefe nicht zulässt, erfolgt die Verfassungsrecht oder Gnadenrecht?

Die Agonie einer Kirchenverfassung

Von Hans-Jürgen Volk

Einst war die presbyterial-synodale Ordnung so etwas wie der „Markenkern“ der Ev. Kirche im Rheinland. Spätestens die Presbyteriumswahlen 2012 dokumentieren, dass sich diese einstmals basisorientierte Kirchenverfassung dem Zustand der Agonie nähert. Jeder, dem diese Landeskirche auf Grund ihrer Grundordnung am Herzen liegt, kann über den Ausgang der Wahlen nur betrübt sein. Besorgniserregend ist noch nicht einmal so sehr die magere Wahlbeteiligung von landeskirchenweit 11,5%. Da gab es in der Vergangenheit noch ärgere Quoten (2004: 10,7% oder 2000 10,3%). Bedrückender ist der Tatbestand, dass bestenfalls in 50% aller Wahlbezirke auf Grund ausreichender Wahlvorschläge überhaupt gewählt werden konnte. Lesen Sie den Artikel.

Postdemokratie – jenseits der Nationalstaaten?

 

Claus Leggewie im Gespräch mit Carolin Emcke über seine Vision von Europa rund ums Mittelmeer.

Zur Debatte um die Postdemokratie gehört auch die Frage der Utopielosigkeit. Die politischen Debatten beschränken sich zur Zeit vielfach auf Krisenbewältigung, Sparreformen und das Verhindern des Zusammenbruchs Europas. Aber es dringen kaum mehr europäische Erzählungen in die Öffentlichkeit, die einen neuen Horizont aufzeigen, die ein positives Bild davon zeichnen, wie wir in Europa jenseits der alten nationalstaatlichen Konzepte und Haushalte leben wollen. Dagegen setzt der Kulturwissenschaftler Claus Leggewie mit seinem neuen Buch eine Vision von Europa rund ums Mittelmeer. Eine Gegend, über die wir momentan vor allem aus Berichten über Flüchtlinge hören, die auf dem Weg nach Europa ihr Leben riskieren, und die Leggewie stattdessen als Region für ein neues staatliches Modell anbieten will.

Das vollständige Gespräch.