An die Interessierten an der Zukunft der Rheinischen Landeskirche!
Als Besucher der ausserordentlichen Landessynode in Hilden kann ich dem Eindruck nur beipflichten, dass die große Mehrheit der Synode die Kirchenleitung dabei unterstützt, deutliche Sparanstrengungen in erheblicher Höhe zur Sanierung des landeskirchlichen Haushaltes und der Versorgungskassen vorzubereiten.
Aus Gemeindesicht ist bei vielen sehr positiv wahrgenommen worden, dass die neue Kirchenleitung mit dem neuen Präses und den neuen Verwaltungs- und Finanz-verantwortlichen nicht primär den Gemeinden eine neue Sparrunde aufdrückt, sondern zuerst die landeskirchliche Ebene einer gründlichen Prüfung unterzieht. Ebenso positiv wird wahrgenommen, dass der Außenwirkung kirchlicher Aufgaben dabei erhöhte Priorität beigemessen wird und besonders intensiv nach Sparmaßnahmen im Innenbereich gesucht werden muss.
Aber: Der Besucher der Landessynode auf der erhöhten Seitentribüne nimmt manche Eindrücke vielleicht anders wahr als die 210 Synodalen und 150 beratenden Mitglieder oder die landeskirchliche Presseabteilung.
1.) Es gab einige kritische Anfragen an die Berechnung des (anscheinend) defizitären landeskirchlichen Haushaltes. Ein saarländischer Superintendent hinterfragte – und stützte sich dabei auf ein Votum von über einhundert zustimmenden Unterschriften, ob bei NKF die „Abschreibung“ von Gebäuden und die gleichzeitige Erhebung einer „Substanzerhaltungspauschale“ nicht eine Doppelung ergebe, die überflüssig sei und im Endeffekt zu einem Haushaltsdefizit führe, das ohne diese Doppelung so nicht entstanden wäre? Auch aus anderen Voten von Synodalen war deutlich die Befürchtung herauszuhören, dass hier durch NKF ein Haushalt künstlich defizitär gerechnet würde. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft würden eine solche Doppelung kennen. Zwar müssen Unterhaltungskosten eingeplant werden: aber dann kann es nur entweder Abschreibung oder Substanzerhaltungspauschale geben. Niemals beides zusammen. Hier sei NKF falsch angelegt.
Wer in einer Ortsgemeinde das Erschrecken mitbekommen hat, wie ordentlich geführte und solide finanzierte Gemeinden durch NKF auf einmal zu notleidenden Gemeinden werden können, kann nachvollziehen, wie eine solche Doppelung Haushalte übermäßig belasten kann und dann zur Begründung für rigide Sparmaßnahmen dient.
Hans-Jürgen Volk hat vor einigen Tagen auf seiner Homepage (http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/in-den-sand-geschrieben.php) auf diese Problematik beim rheinischen NKF hingewiesen:
„Der Haushalt der Landeskirche gerät also nicht etwa auf Grund sinkender Kirchensteuereinnahmen unter Druck. Ein entscheidender Faktor ist die unsinnige Doppelung von Substanzerhaltungspauschalen (SEP) und Abschreibungen (AfA) bei Gebäuden, die es sonst in der Doppik weder bei Kommunen noch bei den Ländern gibt. Der landeskirchliche Haushalts wird mit 13,4 Mio. € für Beides belastet. Dies macht etwa 22% der gesamten Haushaltsmittel aus. Die AfA hat ein Volumen von 5,2 Mio. €, SEP von 8,2 Mio. €. Würde man auf die AfA verzichten, reduzierte sich das Defizit des landeskirchlichen Haushalts auf 2,6 Mio. €, bei Abschaffung der SEP würde unter Beibehaltung der AfA selbst nach den Planzahlen für 2013 ein Plus von 400.000 € zu verzeichnen sein.“
(Eine sehr vereinfachte Erklärung: Man bezahlt monatlich erstens einen Autokredit ab und legt zweitens gleichzeitig einen Betrag zurück, um sich nach Verschrottung des ersten Autos ein neues Auto kaufen zu können. Der Haushalt wird also momentan gleichzeitig für den Kauf zweier Autos belastet. Selbstverständlich müssen normale Unterhaltungskosten für das Auto eingerechnet werden.)
OKR Baucks hat darauf geantwortet, dass die KL das Problem sähe und eine Arbeitsgruppe daran arbeite, dieses Problem zu lösen.
2.) Hier stockt einem der Atem: Seit Jahren wird über NKF intensiv in den Synoden und Gemeinden gestritten, es gab ein Moratorium, es gab eine Neuaufstellung der Verantwortlichen für die Umsetzung und nun erst, nach gefühlten zehn Jahren Leiden unter NKF, wird ein Grundfehler deutlich, der verheerende gravierende Auswirkungen auf die Beurteilung von Finanzlagen hat. Warum wurde dieses Probleme nicht schon vor zehn Jahren offen dargelegt und besprochen? Warum erst heute?
Was nun:
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Haben die verantwortlichen Verwaltungsmenschen das nicht gesehen und gewusst? Das ist sehr unwahrscheinlich, da auch Menschen, die ursprünglich aus der Kommunalverwaltung (ohne diese Doppelung) kommen, jetzt in einflussreichen Stellen und Ausschüssen in unserer Kirche tätig sind: Aber dann wären ihnen wegen Unfähigkeit dringend solche Aufgaben zu entziehen! NKF wäre in ganz schlechten Händen.
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Oder haben sie jahrelang das Problem vor den Synodalen, der KL und den Gemeinden verschwiegen? Und bekämen so die Synodalen Recht, die auf der Synode durch NKF eine künstliche Schlechterrechnung der Finanzen befürchteten? Sollten so insgeheim kirchenpolitisch motiviert Sparmaß-nahmen und Strukturveränderungen zu Lasten der Gemeinden und der theologischen und diakonischen Arbeiten der Landeskirche gepuscht werden?
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Oder?
Das Misstrauen, dass hier nicht von allen Beteiligten im finanziellen Bereich mit offenen Karten gespielt wurde, war bei einigen Synodenvoten deutlich zu spüren. Hier muss die KL dringend für Klarheit sorgen, bevor dieses Misstrauen auf die neue Kirchenleitung selbst übergreifen kann.
3.) Und dann kamen noch zwei Voten, die bei mir Erstaunen und Erschrecken hervorgerufen haben: Der von der Kirchenleitung berufene Synodale Preutenvorbeck, Verwaltungsleiter des KK Jülich, gab etwas überraschend in der Diskussion ein Votum ab, dass man mit weiteren Kostensteigerungen bei NKF zu rechnen habe und diese dringend nötig seien. Der Finanzchef OKR Baucks, stimmt ihm zu und bedankte sich ausdrücklich für diesen Hinweis. Man müsse auch technisch auf dem neuesten Stand sein. Und es gäbe keine Alternative zum Weitermachen. Das blieb so stehen. Keine weiteren Voten dazu.
Anscheinend stehen weitere 1,1 Millionen € zur Debatte.
War das Resignation, dass sich niemand von den Synodalen gegen diese neuere Kostensteigerung wehrte? Hatte man das schon eingeplant und abgehakt? Gilt das Projekt als unberechenbar und unbeherrschbar?
Aber die Bedeutung einer solchen Haltung ist unbegreifbar: Da wird über die Existenz landeskirchlicher Arbeit hautnah diskutiert: der Fortbestand der Schulen oder des Internates in Hilden, über die Kirchliche Hochschule oder andere landeskirchliche Arbeitsfelder an, mit und für Menschen: und gleichzeitig werden Millionenbeträge für neue Methoden der Finanzverwaltung ausgegeben: Kein einziges Gemeindeglied wird einen kleinen Vorteil von NKF haben oder verspüren, aber entscheidende kirchliche Arbeitsgebiete müssen wegfallen. Mitarbeiter zittern um ihre Arbeitsplätze.
Es ist unglaublich und unbegreifbar: Da werden Verwaltungsträume und erhoffte Verbesserungen seit Jahren mit immer mehr Millionenbeträgen subventioniert (Ende nicht absehbar) und die dringend notwendige Arbeit an und für Menschen wird zurückgefahren. Ich habe noch nirgendwo von Einsparungen bei der Verwaltung durch Synergieeffekte gehört, aber dauernd wird mir von neuen Stellen und ausufernden Kosten für die Verwaltung berichtet.
Darf für eine Kirche NKF wichtiger sein als die Arbeit mit Menschen? Darf man für dieses Projekt im Rechnungswesen noch weiter unabsehbare Millionenbeträge ausgeben, ohne dass das Ende der Fahnenstange in Sicht ist?
Ein begrenzter, teilweiser Stopp dieser Finanzumstellung NKF könnte mit fünf Schritten Ruhe in die ganze Sache bringen:
a) Alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die noch nicht umgestellt haben, stoppen den Prozess der Umstellung umgehend.
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Sie müssen nicht mehr teuer zu bezahlende externe Berater einkaufen, weil der Personalmarkt sonst keine geeigneten Personen für die Umstellung hergibt.
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Sie müssen nicht mehr noch unfertige Konzepte ausprobieren und teures Lehrgeld bezahlen.
b) Die linke Seite des Haushaltsbuches wird vorerst in allen Institutionen auf Eis gelegt. Die oft als „Haushaltslyrik“ verspottete linke Seite mit den Zielvorstellungen ist für die Gemeinden und Kirchenkreise weitgehend uninteressant und überflüssig. Wo wichtige Ziele sich anbieten, werden Gemeinden sie auch ohne linke Seite im Blick haben und über die notwendigen Finanzen beraten. Wenn Gemeinden oder Kirchenkreise aber ernsthaft sich auf die Zielformulierungen und Zieldiskussionen einlassen würden, hätten sie im ganzen Jahr für nichts anderes mehr Zeit. Was nützen von der Verwaltung vorgeschlagene leere Worthülsen? Oder vom Vorsitzenden mühsam überlegte Zielvorschläge? Oder leer abgegebene Seiten? Angesichts der vielfach herrschenden Finanznot ist nicht die Aufstellung des Haushaltsplanes der richtige Ort, sich über Prioritäten klar zu werden.
c) Nur die Institutionen, die schon umgestellt haben, führen diesen Prozess weiter. Sie experimentieren mit den noch offenen Problemen, optimieren die Prozesse und Methoden und bilden einen kompetenten Mitarbeiterstab aus. Ziel sollte die Ausarbeitung eines einheitlichen NKF-Modells sein, das preiswert und sparsam ist, das leicht verständlich und verwaltungstechnisch beherrschbar ist, das auf andere Kirchengemeinden und Kirchenkreise übertragbar ist und das für Presbyterien und KSV-Mitglieder überschaubar und verständlich ist, damit die Leitungskompetenz bei den dafür zuständigen Gremien bleibt und nicht auf die Verwaltung übergeht. Nur diese Kirchenkreise investieren vorerst in dieser Experimentier- und Erprobungsphase auch in neue Hard- und Software.
Für die Ausarbeitung eines solchen NKF – Modells reichten einige engagierte Kirchenkreise und Gemeinden aus. Es muss nicht die ganze Landeskirche zu einem superteuren Experimentierplatz werden.
d) Erst wenn das angestrebte optimierte Modell erfolgreich den Praxistest bestanden hat, kopieren die anderen Kirchenkreise, Gemeinden und Werke dieses Modell. Inzwischen wird es dann genügend kompetente Verwaltungsmitarbeiter geben, die dieses fertige Modell preiswert in Nachbarkirchenkreisen und Gemeinden einführen können.
e) Die linke Haushaltsseite bleibt optional: Nur wer für seine Institution diese linke Seite für sinnvoll und sachgerecht hält, macht sie zum Teil des Haushaltsbuches.
Diese linke Haushaltsseite ist kein notwendiger Bestandteil von NKF, sondern ist die zusätzliche Einführung eines neuen Führungssystems in der Kirche. Dieses System hat mit NKF im Kern nichts gemein.
Bei der Einführung von NKF im Rheinland wird nicht nur die Buchführung umgestellt auf doppelte Buchführung, sondern es wird mit der linken Haushaltsplanseite gleichzeitig ein neues Management-System für die Leitung von Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche eingeführt: „management by Objectives“
“Management by Objectives (MbO) (zu Deutsch: Führung/Führen durch Zielvereinbarung) ist eine Methode aus der Betriebswirtschaftslehre zur Führung von Mitarbeitern eines Unternehmens.
Ziel dieses Verfahrens ist es, die strategischen Ziele des Gesamtunternehmens und der Mitarbeiter umzusetzen, indem Ziele für jede Organisationseinheit und auch für die Mitarbeiter gemeinsam festgelegt werden.“ (wikipedia)
Eine solche Methode hat nichts direkt mit dem Finanzwesen zu tun und ist somit nicht zwingend mit der Einführung der doppelten Buchführung zu verbinden.Durch diese Koppelung wird aber die Einführung der doppelten Buchführung verkompliziert und für Presbyterien und KSVs kaum durchschaubar: Notgedrungen müssen sie der Verwaltung die Handhabung überlassen und Teile ihre Leitungsfunktion abgeben.
Sollte nicht in einer Kirche gelten: Besser einige Jahre Zweigleisigkeit für Haushaltspläne und Abschlüsse -das klappt ja im Moment auch- als weiter dieses NKF-Fass ohne Boden zu füllen und dafür die Arbeit an Menschen zu kappen.
Die Landessynode könnte hier im Januar 2014 die (zeitweise) Notbremse ziehen, ohne die ganze Umstellung in Frage zu stellen und viel Geld vergeblich ausgegeben zu haben.
Viele Grüße und Gottes Segen für Ihrer Arbeit
Manfred Alberti
p.s.: Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Schwächen und Gefahren des Verwaltungsstrukturgesetzes, das am 01.April 2014 so in Kraft tritt, wenn die Landessynode 2014 es nicht noch verändert und einen finanziellen Rahmen setzt, können Sie finden auf: www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de Kap. A 2 Verwaltungsstrukturgesetz 2013 Kritische Analyse