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Besoldung

Badischer Pfarrverein will Beihilfekürzungen die Zähne zeigen

04/2015, Pfarrverein Baden, s.S. 63

Zum 1. Januar 2013 wurde in Baden-Württemberg die Beihilfeverordnung (BVO) geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde beschlossen, dass die Beihilfe für Auslagen, Material- und Laborkosten von zahnärztlichen Behandlungen wie
• konservierende Leistungen (z. B. Zahnfüllungen und Provisorien)
• prothetische Leistungen (z. B. Brücken und Prothesen) und
• Eingliederungen von Aufbissbehelfen und Schienen (so genannte Knirscherschienen) von 100 % auf 70 % gekürzt wird. Auf den Betroffenen kommen also unter Umständen erhebliche Mehrkosten zu.

vgl. S. 63

Pfarrverein Pfalz: Pfarrbesoldung: Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.

aus:  Aktuelle Informationen der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landes­kirche) Nr. 20/2014

„3. Pfarrbesoldung

In den letzten Monaten haben wir uns wiederum eingesetzt für die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer: Gescheitert ist die Vertretung in der vergangenen Wahlperiode an der Frage nach der Zurücknahme der Kürzungen im Bereich der Pfarrbesoldung. Die Anrechnung von Studium und Vikariat wurde bei der Übernahme der neuen Landesbesoldung erreicht. Die Jahrgänge zwischen 1956 und 1970 konnten von der Verschiebung der Durchstufung geschützt werden, aber diese Jahrgänge waren bei der Einstellung vielfach von Teildienstregelung betroffen. Daher hat die Vertretung folgende Regelung vorgeschlagen: Der sogenannte Zwangsteildienst in der z.A. Zeit sollte bei der Berechnung der Dienstzeiten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Dies wurde vom Landeskirchenrat abgelehnt und stattdessen, im Vorgriff auf die Bestimmungen des neuen Landesbeamtengesetzes, eine gesonderte Regelung bei der Verlängerung der Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus, angeboten. Dieser Vorschlag ist keine Lösung im Sinne der Anfrage. Die Vertretung wird bei der Beschlussfassung des neuen Landesbeamtengesetzes wieder einen Vorstoß machen und weiterhin die Berücksichtigung der Zeiten fordern.

Völlig außerhalb der Zuständigkeit der Vertretung und des Landeskirchenrates ist die Deckelung der linearen Anpassung der Besoldung 5 Jahre 1 %. Leider gibt es in diesem Bereich nur das Versprechen, dass unter bestimmten Bedingungen die Deckelung von 1 % pro Jahr in dieser Wahlperiode angehoben wird. In anderen Bundesländern gab es dazu bereits Verfahren, aber strittig ist und bleibt der Begriff der sogenannten amtsangemessene Alimentation. Die Einschätzung lässt sich nicht verhandeln. Die Preissteigerung wird im Rahmen der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst immer wieder angepasst, aber eben seit der letzten Landtagswahl nur zu 1%. Damit wird die Besoldung tatsächlich gekürzt. Pfarrerinnen und Pfarrer werden somit doppelt gestraft, sowohl die Konsolidierung des Landeshaushaltes als auch die Konsolidierung des landeskirchlichen Haushaltes wird über die Besoldung angestrebt und dies bei einer zunehmenden Arbeitsverdichtung. Dabei wird zwar eine Einsparung erreicht, allerdings mit einer Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992. Dies ist ein Jammern auf einem relativ hohem Niveau, aber es und bleibt eine Tatsache, dass im Vergleich die Beamtenbesoldung immer weiter von der allgemeinen Einkommenssteigerung abgekoppelt wird. Dies entspricht zwar der allgemeinen Beamtenschelte, aber hat keine Begründung in der Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten.
Hier geht es um Gerechtigkeit, aber auch um eine faktische Belastung der Pfarrfamilien aufgrund tatsächlicher Verluste von fast 20 % – 30 % weniger Einkommen, wohlgemerkt im Vergleich zu der früheren Einkommenssituation. Diese Minderung des Einkommens geschieht bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.“

Neue Lust an Leitung III: Der Vorsitzende des Pfarrverbandes, Pastor Andreas Kahnt, zum neuen Vorstoß von Peter Barrenstein (McKinsey, FAKD, AEU) zur leistungsorientierten Bezahlung für PfarrerInnen.

Die Wort-Meldungen hatten das Thema vom KirchenBunt aufgegriffen. Und setzen es hiermit fort:

Peter Barrentstein wird nicht müde, Lanzen für die „leistungsgerechte“ Bezahlung für PfarrerInnen brechen. Jüngst geschah dies in einem Interview in „Christ und Welt“. Die www.wort-meldungen.de berichteten.

Bezahlung nach „Leistung“? von Pastor Andreas Kahnt 09.12.2014

Wie kommt es nur, dass in letzter Zeit wieder mal laut darüber nachgedacht wird, ob Pfarrerinnen und Pfarrer nach Leistung bezahlt werden sollten? Noch dazu mit so eindrucksvollen Anreizen wie hier und da ein Blumenstrauß oder ein Abendessen mit Partner/-in für herausragende Leistungen (vgl. „idea“ 48/2014). Schon treten Stechuhren und Leistungsnachweise vor mein geistiges Auge; Dokumentationen zu jeder pfarramtlichen Tätigkeit sind regelmäßig mit der Fahrtkostenabrechnung zur Leistungsschau einzureichen. Und ich dachte, wir hätten das Thema in den Diskussionen um das Pfarrerdienstgesetz und das Besoldungsgesetz der EKD überwunden… Der vollständige Text.

Interessanter Hinweis zur Genese des Vorstoßes der leistungsorientierten Bezahlung im Kommentar von Lothar Grigat (ehem. Dekan, EKKW), 10.12.2014:

Andreas Kahnt hat ja so recht: in den Beratungen ums Pfarrerdienstgesetz der EKD war in der dienstrechtlichen Kommission lange über mögliche Leistungsüberprüfungen im Pfarrdienst diskutiert worden, weil von seiten der Dienstrechtler immer wieder dieser Gedanke eingebracht worden ist, aber von unserer Seite her mit all den guten Argumenten, die Kahnt vorbringt, in Abrede gestellt worden, so dass im fertigen Gesetz aus gutem Grund kein Wort mehr davon zu finden ist. Insofern ist eine neuerliche Diskussion darüber obsolet. Und keine Pfarrerin/kein Pfarrer sollte sich auf solche Überlegungen einlassen! Zur Quelle. Leitung und Führung

Wenn man zeitlich parallel zur Entstehung des Pfarrdienstgesetze nach Quellen der Leistungsorientierten Besoldung sucht, wird man wiederum bei Peter Barrenstein fündig:

In der Dokumentation des im „Rahmen von Kirche im Aufbruch“  veranstalteten Workshops „ Leitung und Führung in der Kirche – Orientierung in einem zentralen Handlungsfeld” (Berlin Schwanenwerder, 17.-19. Oktober 2008) findet sich im Impulsreferat von Peter Barrenstein eine Grafik mit Schwachstellen der Führung zwei entscheidende Punkte:

1. Skepsis gegenüber Leistungsanforderungen und -messung

2. Wenig Erfolgskontrolle

Erfolgskontrolle ist dabei ein überaus wichtiger Hinweis – wenn man sie zunächst einmal auf die hoch dotierten externen Beraterteams anwenden würde.

 

Präses der EKD-Synode Irmgard Schwaetzer contra Peter Barrenstein (McKinsey, AEU,FAKD): »Pfarrer brauchen Ermutigung statt Druck«

Bezahlung nach »Likes«?» – Die EKD-Synodenpräses Irmgard Schwaetzer ist dagegen, Pfarrer nach Erfolg zu bezahlen.  Die Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, widerspricht Vorschlägen, Pfarrer nach Erfolg zu bezahlen.

Geistliche brauchten keinen Druck, sondern Ermutigung, um sich neuen Aufgaben zu stellen, schreibt sie in einem Beitrag für die »Zeit«-Beilage »Christ & Welt«. Damit widerspricht Schwaetzer dem langjährigen Unternehmensberater Peter Barrenstein. Erfolgreiche Pfarrer sollten mehr Gehalt bekommen »oder eine reizvolle Aufgabe«, hatte der Vorsitzende des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer argumentiert. Zur Quelle.

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Neue Lust auf Leitung in der EKD II: Peter Barrentstein, Führungsakademie der EKD, sieht keinen Reformstress und fordert Bezahlung der Pfarrer nach Leistung.

13.11.14, Gespräch mit Peter Barrentstein, Führungsakademie der EKD, Berlin/ McKinsey
mit Wolfgang Thielmann, Christ & Welt

Leider steht der Text nicht im Netz. daher hier wenige, sprechende Zitate. Die Personalführung der EKD hat einen Namen: Peter Barrenstein/FAKD. Das erklärt das Gewicht der folgenden Aussagen:

…C & W: Sollte ein erfolgreicher Pfarrer mehr Gehalt bekommen?

Barrenstein: Ja, selbstverständlich. Oder eine reizvolle Aufgabe. Die Wirtschaft
achtet darauf, gute Leute zu fördern und Leistungsbereitschaft zu belohnen…

C & W: Die Theologieprofessorin Isolde Karle sieht die evangelische Kirche im
Reformstress. Sie hat ein Buch gegen den Erneuerungsprozess geschrieben…Barrenstein: Ich sehe keinen Reformstress…

C & W: Wie kann die Kirche Pfarrer unter Handlungsdruck setzen?

Barrenstein: Sie muss Pfarrer stärker nach Leistung bezahlen…Der typische Pfarrer bekommt ja gar nicht mit, wie gut oder schlecht seine Predigt ist…

C & W: Gehen Sie regelmäßig zum Gottesdienst?
Barrenstein: Ich gehe selten in Gottesdienste…

Braunschweigische Landeskirche: Pfarrverdienst und Nettoäquivalenzeinkommen.

Das Statistische Landesamt in Niedersachsen hat am 8. November festgestellt, dass Menschen mit einem Nettoeinkommen von 582 Euro und weniger als „arm“ gelten. Eine Pfarrfamilie mit 4 Kindern verdient netto pro Kind (nur nach Steuerabzug) geringfügig über 600 Euro pro Person. Erst das Kindergeld, das seitens des Statistischen Landesamtes mit berücksichtigt wird, hebt diesen Betrag um weitere rund 100 Euro.
Da in die Statistik Sozialabgaben aber mit einfließen, muss auch beim Pfarrer/innengehalt noch der Anteil für die Krankenversicherung abgezogen werden, so dass das Gehalt pro Person bei 630 Euro liegt.
Wird das Nettoäquivalenzeinkommen lt. Sozialhilfeskala errechnet, so steigt das Pro-Kopf-Einkommen auf rd. 780 Euro, liegt aber noch immer deutlich unter dem
Durchschnittseinkommen.

Der genannte Grenzwert von 582 Euro markiert die Hälfte des Netto-Durchschnittseinkommens in Niedersachsen. Es wird klar festgestellt, dass „sehr große Haushalte mit 5 und mehr Personen“ besonders belastet sind:
unter ihnen sind 33,7% von Armut betroffen.

Es kommt zwar nicht häufig vor, dass Familien vier und mehr Kinder haben. Die Tatsache aber, dass auch bei kleineren Familien das Einkommen deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt, lässt erkennen, dass Pfarrer/innen weit unter dem Wert ihrer Arbeit vergütet werden, die vom Umfang her (Zeit, Verantwortung usw.) weit über dem Durchschnitt liegt. Zur Quelle.

Pfarrverein EKvW: gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen gefordert

Stellungnahme zur Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrerzum Entwurf eines Kirchengesetzes zur gemeinsamen Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland.

„Grundsätzlich begrüßt der PV den Versuch der EKD mit diesem Kirchengesetz das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Gliedkirchen auf der Basis des Bundesrechts zusammen zu führen. Eine Reduzierung der vielfältigen Unterschiede und Problemstellungen, die sich in der differenzierten Gestaltungen dieses Rechts innerhalb der Gliedkirchen langfristig ergeben haben, wäre dabei wünschenswert. Doch lässt dieser Entwurf erkennen, dass auch in naher Zukunft der Weg zu einer einheitlichen Besoldung und Versorgung der Pfarrschaft – seit langem vom Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland (Pfarrerverband) und einzelnen Pfarrvertretungen gefordert – unerreicht bleibt. Darauf lassen schon die vielfältigen Öffnungsklauseln, von denen auch die EKvW Gebrauch macht, schließen ( vgl. dazu die soeben verabschiedete „Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie der Predigerinnen und Prediger“ vom 13. März 2014 -Kirchliches Amtsblatt 4/30.04.2014- und die Stellungnahme des PV zum Entwurf derselben vom 14.02.2014). So bleibt es bestenfalls bei einem gemeinsamen, allgemeinen Rahmen der Besoldung und Versorgung für diejenigen Kirchen, die es anwenden wollen. Wie damit das im Entwurf vorrangig angestrebte Ziel einer allgemeinen Anwendung von Bundesrecht erreicht werden soll, bleibt unklar. So wird das Gesetz in der vorgelegten Form mittelfristig nicht zu einer vergleichbaren und gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen führen mit einem verbindlichen Grundgehalt ab dem Probedienst von A 13 und einer verbindlichen Höhergruppierung nach A 14 – immer wieder vom PV angemahnt und gefordert. Eine angemessene Alimentation – gerade im Vergleich zu anderen Landeskirchen – ist eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Pfarrdienstes auch in Zukunft.“ Zur Quelle.

Vereinheitlichung und Amtsangemessenheit Pfarrbesoldung

Jahresbericht für die Mitgliederversammlung des Verbandes ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in
Deutschland e.V., 23.9.2013 in Bad Herrenalb: „Dimensionen des Pfarrberufes“

„An einer Vereinheitlichung wird der Verband allerdings unbedingt festhalten, nämlich auf die amtsangemessene Pfarrbesoldung nach A 14. Im Vergleich mit anderen Beamten und deren Ausbildungen ist diese Einstufung unstrittig, auch wenn der Weg dorthin unterschiedlich ist und bestimmt auch bleiben wird. So ist es erfreulich, dass in Hannover die Besoldungsgruppe A 14 wieder eingeführt wird, allerdings erst ab dem 53. Lebensjahr. Es geht dabei sowohl um ein angemessenes Einkommen, als auch um ein ausgewogenes Gehaltsgefüge in den kirchlichen Ämtern…“ Zur Quelle.

Bayern: Pfarrverein sieht Willkommenskultur für Vikare durch Nebenbezugsregelung in Frage gestellt

Ausschnitt aus einem Artikel des langjährigen Vors. des Bayr. Pfarrvereins Klaus Weber
im aktuellen bayerischen Korrespondenzblatt.

dort:
„4. d. Das neue Pfarrbesoldungsgesetz (S. 98):

… Deutliche Kritik übten wir an der Einordnung der Anwärterbezüge – wie im
staatlichen Gesetz – unter den »Nebenbezügen«. »Sie verstehen sich als Hilfe
zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildung«, so heißt es in
der Begründung zum Gesetz. Ob man mit dieser Regelung den Vikarinnen und Vikaren
nach dem langen und anspruchsvollen Studium wirklich eine Willkommenskultur in unserer Kirche, von der immer wieder die Rede ist, bereitet, ist mehr als fraglich. Wir werden uns im
Laufe dieses Jahres intensiv damit befassen, die Einkommenssituation näher
zu beleuchten und Verbesserungen zu erarbeiten…“

ELK Hannover: Vertane Chance… Wertschätzung sieht anders aus. Ein Kommentar von Anneus Buisman und Andreas Dreyer.

Kommentar zur halbherzigen Wiederherstellung des A-14 Gehalts für PfarrerInnen

9. April 2014 Buisman/Dreyer
Ganz klar eine Chance vertan, verspieltes Vertrauen wiederzugewinnen und ein Signal der Wertschätzung an ihre Pfarrerschaft auszusenden,  hat die Konföderation mit ihrer halbherzigen, späten und durch quälend lange Diskussionen geprägten Wiederherstellung des A14-Pfarrgehalts für PastorInnen, die nun zum 1.1.2015 (warum nicht früher?) kommen wird, und auch dies erst ab dem 53. Lebensjahr. Früher, bis 1996 wurde schließlich mit Vollendung des 39. Lebensjahres durchgestuft. Der Berg kreißte und gebar eine Maus: Wer diesen äußerst bescheidenen Minimalkonsens jetzt noch als Erfolg hinstellen will, dem kann man nur sagen: er hat die Stimmungslage der Pfarrerschaft, die nicht nur die damalige Kürzung, sondern auch all diese Diskussionen jetzt als Kränkung an ihrer Arbeitsleistung und ihrer Wertschätzung empfinden musste, nicht erkannt… Zum Kommentar.