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Kirchensteuer

EKiR- Synode in Hilden: In den Sand geschrieben! Anmerkungen zur außerordentlichen Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Hilden und zu den Beschlussvorlagen der Kirchenleitung

Von Hans-Jürgen Volk

Wir müssen uns kleiner setzen!“ „Wir werden in Zukunft anders Kirche sein müssen.“ „Schmerzvolle Einschnitte und große Anstrengungen sind erforderlich.“ Imperative, die eine Hingabe an das scheinbar Unausweichliche verlangen, dominieren den sog „Präsesblog“ der EKiR – jedenfalls dort, wo es ums Sparen geht. Wenn „Entscheidungen im Dialog“ vorbereitet werden sollen, dann offenbar nur solche, in denen die Sparvorgaben der Kirchenleitung strenge Beachtung finden. 15% Einsparungen im Haushalt der Landeskirche jetzt bis 2015, 35% insgesamt bis 2018, diese Ansage, herbeigeführt durch einen Beschluss der rheinischen Kirchenleitung Anfang Juli, scheinen wie in Stein gemeißelt. Die Basis dieser Vorgaben ist allerdings mehr als fragwürdig. Die außerordentliche Landessynode, die am 23. November 2013 in Hilden stattfindet, soll diesen Sparkurs absegnen. Die Beschlussvorlagen zur sind hier zu finden.

Die Sparvorgaben der Kirchenleitung haben keine belastbare Grundlage:

  1. Ausgangspunkt der Berechnungen sind die Planungsvorgaben für 2013 mit einem Nettokirchensteueraufkommen von 575 Mio. €. Diese Zahl ist überholt. Der erweiterte Finanzausschuss geht mittlerweile von einem Aufkommen von 593,5 Mio. € für 2013 aus. Dies liegt immer noch eine halbe Mio. € unter dem schon lange bekannten Ergebnis von 2012. Auf Grund der Tatsache, dass die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen 2013 insgesamt deutlich positiver verläuft als im Vorjahr kann man getrost davon ausgehen, dass auch dieser Betrag überboten wird.

  2. Das Netto-Kirchensteueraufkommen ist seit 2005 nominal um deutlich über 20% gestiegen. Alle signifikanten Fakten sprechen im Moment dafür, dass es entgegen der wiederum allzu vorsichtigen Planung (- angenommen wird ein Verteilbetrag von 584,8 Mio. € -) auch 2014 steigen wird.

  3. Der Haushalt der Landeskirche gerät also nicht etwa auf Grund sinkender Kirchensteuereinnahmen unter Druck. Ein entscheidender Faktor ist die unsinnige Doppelung von Substanzerhaltungspauschalen (SEP) und Abschreibungen (AfA) bei Gebäuden, die es sonst in der Doppik weder bei Kommunen noch bei den Ländern gibt. Der landeskirchliche Haushalts wird mit 13,4 Mio. € für Beides belastet. Dies macht etwa 22% der gesamten Haushaltsmittel aus. Die AfA hat ein Volumen von 5,2 Mio. €, SEP von 8,2 Mio. €. Würde man auf die AfA verzichten, reduzierte sich das Defizit des landeskirchlichen Haushalts auf 2,6 Mio. €, bei Abschaffung der SEP würde unter Beibehaltung der AfA selbst nach den Planzahlen für 2013 ein Plus von 400.000 € zu verzeichnen sein.

Fazit: Was in Stein gemeißelt zu sein scheint, ist tatsächlich in den Sand geschrieben und hält einer Überprüfung an den Fakten nicht stand.

Thesen zur Argumentation der KL:

  1. Es sind keine zwingenden Gründe für die enorme zeitliche Verdichtung des ursprünglichen Sparziels von 15% und die Verschärfung auf 35% bis 2018 erkennbar.

Geht man von des Zahlen aus, die der erweiterte Finanzausschuss für 2013 jetzt als Netto-Kirchensteueraufkommen annimmt – 593,5 statt 575 Mio. € – und beseitigt man die Geburtsfehler der rheinischen NKF-Variante, wozu eindeutig die Doppelung von SEP und AfA gehört, reduziert sich das Defizit im Haushalt der Landeskirche erheblich und verwandelt sich unter Umständen sogar in einen Überschuss.

  1. Auf Grund der zeitlichen Verdichtung besteht die Gefahr, dass weder eine inhaltliche Begleitung des Sparprozesses noch eine Überprüfung im Blick auf die funktionalen Folgen ausreichend gewährleistet ist.

Die den Haushalt der Landeskirche betreffenden Sparbemühungen wurden nach einem Beschluss der KL durch die Landessynode 2010 unter der Überschrift „Aufgabenkritik“ auf den Weg gebracht. Die Landessynode installierte zudem einen Ausschuss für Aufgabenkritik, der den Sparprozess inhaltlich begleiten sollte. Handlungsleitende Kriterien ergaben sich aus dem auf der gleichen Synode beschlossenen „Leitbild“ der EKiR „Missionarisch Volkskirche sein“ und nicht zuletzt aus der grundlegenden, zahlreiche Selbstverpflichtungen enthaltenden Schrift aus 2008 „Wirtschaften für das Leben“.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass für die neue KL beide Schriften bestenfalls Fußnoten darstellen, keinesfalls aber eine handlungsleitende Funktion übernehmen sollen. Dieser Eindruck wird bestätigt durch die Vorlage der KL zur Gestaltung des weiteren Beratungsprozesses, in der lediglich die 8 im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ vom 28.09. 2013 entwickelten Kriterien zur Umgestaltung benannt werden. Wie will man eine sinnvolle, theologisch und sozialethisch vertretbare Umgestaltung unserer Kirche bei dem jetzt erzeugten Zeitdruck hinbekommen?

Schon jetzt überlappen sich zahlreiche „Reform“-Projekte, die dringend nach Korrekturen verlangen. Nun folgt auf den nicht abgeschlossen, wenig reflektierten ersten Sparschritt von 15% der wesentlich drastischere von 35% bis 2018. Hiermit wird die für den bbz-Finanzskandal ursächliche Überforderungskultur auf die Spitze getrieben!

  1. Wer sparen will sollte zunächst NKF, die Verwaltungsstrukturreform und andere fragwürdige Reformprojekte auf den Prüfstand stellen und dringend erforderliche Korrekturen herbeiführen!

Dass NKF wie die Verwaltungsstrukturreform, die wie andere „Reform“-Projekte einst propagiert worden sind, um Kosten zu reduzieren, dass genaue Gegenteil bewirken, wird immer deutlicher. (Vgl. hierzu den Beitrag: „NKF und Verwaltungsstrukturreform – ein ‚weiter so‘ führt ins Desaster“.)

Mir persönlich sind mehrere Kirchenkreise bekannt, die in den letzten Monaten neue Verwaltungsstellen eingerichtet haben. Finanzmittel werden von der Arbeit mit Menschen abgezogen, stattdessen fließen immer mehr Ressourcen in die Verwaltung. Es ist evident, dass die aktuelle Leitung der EKiR die Komplexität der eigenen Landeskirche in Verbindung mit den bereits erfolgten Umstrukturierungsmaßnahmen nicht wirklich beherrscht. Durch den verschärften Sparkurs werden sich die ungewollten Effekte verstärken.

  1. Falsche Grundannahmen führen zu falschen Prognosen.

In Gefolgschaft von Vorgaben der EKD geht die KL von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen von 1% im Jahr aus. Dies wird begründet mit dem demographischen Wandel und dem Mitgliederrückgang. Diese Grundannahme ist schlicht falsch! Seit 1970 hat sich das Kirchensteueraufkommen trotz Mitgliederrückgang vervielfacht. Den demographischen Wandel gibt es in Deutschland seit ca. 150 Jahren. Die nicht akzeptable Diskrepanz zwischen Planzahlen und tatsächlichen Ergebnissen ist zum großen Teil auf diese falsche Grundannahme zurückzuführen. Langfristprognosen über das Jahr 2020 oder gar 2030 hinaus sind unsinnig, da seriöse Aussagen über einen derart langen Zeitraum hinweg weder über das Steueraufkommen, noch die ökonomische Entwicklung oder das Finanzmarktgeschehen möglich sind. Sinnvoll und möglich ist eine transparente Bewertung von Risiken und Chancen, die zu unterschiedlichen Szenarien führt.

  1. Zukünftige Versorgungs- und Beihilfeansprüche sind eine Herausforderung, die nur von einer vitalen Kirche bewältigt werden kann.

Eine bedenklich geringe Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche sind eine große Herausforderung für die EKiR. Was ist der beste Weg, um gegenzusteuern? In dem Beitrag „sparen oder gestalten“ werden hierzu Vorschläge gemacht.

Die Kirchenleitung hält es für geboten, die laufende Arbeit durch den Abzug von Finanzmitteln zu schwächen, um die Kapitalbildung zur Bewältigung zukünftiger Beihilfe- und Versorgungsansprüche zu intensivieren. Diese Reaktion auf eine EKD-Rüge verrät ein bürokratisch-statisches Denken, das verkennt, dass nur eine vitale Kirche kommenden Herausforderungen gewachsen ist. Zudem werden Finanzmarktrisiken sträflich unterschätzt.

Bald werden gut ein Viertel des verfügbaren Kirchensteueraufkommens zur Absicherung von Versorgungsleistungen und Beihilfeansprüchen verwendet. Damit ist die Grenze des Sinnvollen und Vermittelbaren mehr als erreicht. Auch eine Kirche kann man kaputt sparen! Unterstrichen werden muss, dass die Ev. Kirche im Rhein bereits erheblich Anstrengungen bis über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus unternommen hat, um der Herausforderung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche gerecht zu werden.

  1. Gerade im Hinblick auf den bbz-Finanzskandal ist beim Anlagevermögen der EKiR Transparenz und ein professionelles Anlagemanagement erforderlich. Die Empfehlungen der Höppner-Kommission sind zu beachten!

Unter 3.1.4 schreibt die Höppner-Kommission der EKiR ins Stammbuch: „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung. Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ Die Kommission empfiehlt unter 4. eine Reihe von Maßnahmen. Hierbei geht es im klare Leitungsstrukturen und eindeutige Verantwortlichkeiten sowie um ein ethisch orientiertes professionelles Anlagenmanagement.

Hoffentlich lernen Kirchenleitung und Landessynode aus der bbz-Affäre, die bekanntlich die EKiR im Blick auf ihre Rücklagensituation so sehr geschwächt hat, dass sie als Begründung für den von der KL geforderten Sparkurs mit herhalten muss.

Die Geldanlagen der EKHN wurden kürzlich von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter die Lupe genommen, wobei erhebliche Mängel und Risiken sichtbar wurden. Friedhelm Schneider weist in einem eigenen Beitrag auf den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses hin, der auf der Studie der Wirtschaftsprüfer basiert. Die Vermutung, dass in der EKiR ähnliche Mängel vorhanden sind, liegt nahe.

Wirft man einen Blick auf den Verwaltungsrat der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) Dortmund, wachsen Befürchtungen. Dieses Gremium, das den 2-köpfigen Vorstand kontrollieren soll, besteht fast ausschließlich aus TheologInnen und JuristInnen. Ob hier die nötige Kompetenz im Blick auf Anlagemanagement und Investmentrisiken vorhanden ist, darf bezweifelt werden.

  1. Es ist nicht akzeptabel, wie die EKiR mit ihren Beschäftigten umgeht. Das Verhalten der Kirchenleitung befindet sich im offenkundigen Widerspruch zu sozialethischen Positionen der EKiR.

Ein Vorgeschmack auf das, was bei Umsetzung des verschärften Sparkurses auch anderen Arbeitsfeldern droht, ist derzeit bei der Umstrukturierung der Medien und Öffentlichkeitsarbeit zu beobachten. Hiermit ist eine einstmals unabhängige evangelische Publizistik durch die Ansiedlung im LKA nun endgültig zur kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit mutiert. Bedrückend ist, dass durch die Umstrukturierung Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben, die nur unter großen Schwierigkeiten an anderer Stelle eine neue Beschäftigung finden dürften. Bei anderen Berufsgruppen hat die Ev. Kirche im Rheinland quasi eine Monopolstellung als Arbeitgeberin. Sie trifft der Arbeitsplatzverlust noch härter und bedeutet in der Regel das beruflich Aus. Menschen sind jetzt unter Druck, die teilweise jahrzehntelang kompetent und gedeihlich für die Kirche gearbeitet haben und nur wenige Jahre vor ihrem Ruhestand stehen.

Wir wollen so solidarisch mit Armen handeln und uns anwaltschaftlich für die einsetzen, die die Stärkung ihrer Rechte und Lebenschancen brauchen. Auf diese Weise werden Menschen neugierig auf die Gemeinschaft, in deren Praxis Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar leitend sind.“ (Missionarisch Volkskirche sein S. 7 -2.8) – Will jemand ernsthaft behaupten, die vor allem an Finanzgrößen orientierte Vorlage der KL „Umgang mit der finanziellen Situation der Evangelischen Kirche im Rheinland“ würde einer Praxis den Weg bereiten, in der „Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar leitend sind“?

Staatsleistungen an die Katholischen Bistümer 1949 – 2010

Ein Statistik über die Zahlungen der Länder an die Kath. Kirche von 1949 bis zum Jahr 2010.
Addiert man die Nominalwerte, ergibt sich eine Summe von 6,4 Mrd. €. Würde man die tatsächliche Kaufkraft der früheren Werte in heutigen Beträgen angeben, wäre der tatsächliche Betrag deutlich höher:
Ein leicht nachvollziehbarer Denkschritt soll uns dort hinführen.  Nehmen wir das Ergebnis des letzten Jahres, also 2010. Diesen Wert setzen wir ins Verhältnis zu den Kirchensteuereinnahmen der kathol. Kirche desselben Jahres. Die Leitungen betrugen ca. 200 Mio. €, die Kirchensteuereinnahmen ca. 5 Mrd. €. Die Staatsleistungen betragen dann also ca. 4% der Kirchensteuereinnahmen. Das gilt entsprechend wie in 2010 für den ganzen Zeitraum ab 1949 bis heute – unabhängig vom jeweiligen absoluten Wert. Das hieße dann in einer vereinfachten Berechnung, dass die Kirche 25 Jahre braucht um ein volles Kirchensteueraufkommen (25 x 4%) vom Staat zu erhalten. Die prozentualen Werte sind ja in jedem Jahr identisch (4%). In heutigem Geldwert wäre ein Jahreskirchensteueraufkommen = ca. 5 Mrd. €. . Und dieser Betrag wird in ca. 25 Jahren erreicht. In 50 Jahren wären es dann ca. 10 Mrd. (=200%); in 60 Jahren, seit den 50iger Jahren also, ca. 12 Mrd. € – in heutigem Geldwert. Man kann das Ganze natürlich auch kompliziert und genau mit entsprechenden, die jeweiligen Zeitwerte berücksichtigenden mathematischen Formeln errechnen. Muss man aber nicht. Ergebnis: seit dem 2. Weltkrieg hat die kathol. Kirche an Staatsleistungen einen Betrag erhalten, der etwa 2 Jahresaufkommen an Kirchensteuern entspricht.

Zur Statistik der Staatsleitungen.

Entwicklung der Kirchensteuer ab 1953: fehlende Finanzkrise schafft Argumentationskrise

Interessant, sich einmal die Entwicklung der Kirchensteuer in der Langfristperspektive anzusehen. s. EKD-Statistik.

Spannend wird die Zeit ab Mitte der 80iger Jahre. Damals begann die EKD bekanntlich mit ihren Langfristprognosen bis 2030. Sie prognostizierte pessimistisch einen Rückgang um 50%. Glücklicherweise treffen Langfristprognosen nur selten ein. Karl Popper warnte übrigens schon 1948 in seinem Buch „Prognose und Prophetie in den Sozialwissenschaften“ vor (Langfrist-) Prognosen. Popper: „Die Anwendung der Methode der bedingten Prognosen bringt uns nicht sehr weit. Denn die auffallendsten Aspekte der historischen Entwicklung sind nicht zyklisch. Die Bedingungen ändern sich und es ergeben sich Situationen, die sich sehr stark von allem unterscheiden, was jemals vorher geschehen ist…“. Langfristprognosen sind also zum Scheitern verurteilt. Bezüglich der EKD- Kirchenfinanzen ist das Scheitern der Prognose bisher erfreulich: im Jahres- und EKD- Durchschnitt sanken die Kirchensteuereinnahmen nicht. Vielmehr stiegen die Kirchensteuereinnahmen bspw. ab 1985 bis heute um 1,5% p.a. ! „Reiche“ Landeskirchen mögen etwas über, „arme“ unter diesem Schnitt liegen. Von einer Finanzkrise kann da also nicht die Rede sein. (vgl. dazu auch Bistum Mainz)

Natürlich ist das den Finanzdezernenten nicht verborgen geblieben. Dankend lehnten sie daher die vom Staat angebotene Kompensation für Einnahmeverluste infolge der Einkommensteueränderung von rot-grün im Jahr 2000 ab. Auch wissen die Dezernenten um die Fehlerhaftigkeit ihrer früheren Prognosen. Um nicht in allzu große argumentative Nöte zu geraten, entdeckte man dann vor einigen Jahren das Argument, die Werte der Kirchensteuerentwicklung seien nicht nominal, sondern real (also inflationsbereinigt) darzustellen. Die Behauptung scheint auf den ersten Blick eine gewisse Plausibilität zu besitzen. Diese Argumentation verfängt aber nicht, wie mittlerweile verschiedentlich ausgeführt wurde. Vgl. dazu u.a. Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft  (Artikel „Pfarrstellenbemessung 2025“, insbes. die S. 6f )

EKBO: bisher Zuwachs der Kirchensteuereinnahmen um + 11,29% im Vergleich zum Zeitraum 2012

aus Jahresbericht 2013 für die Landesynode der EKBO vom 23.-26.10.13

Wirtschaftliche Entwicklung. Finanzen

„Die Entwicklung der Kirchenlohnsteuer in Berlin und Brandenburg zeichnet diese positive Situation am Arbeitsmarkt in den ersten acht Monaten des Jahres nach: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist jeweils ein Zuwachs zu verzeichnen (+ 12,98% und
35 + 6,09%). Dies führt insgesamt bei der Kirchensteuer zu einem Plus von 11,29% gegenüber dem Vorjahreszeitraum (+ 13,42% in Berlin und + 4,66% in Brandenburg,
jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Ähnlich ist die Entwicklung im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, die für den Bereich Görlitz von Bedeutung ist: Für die
ersten acht Monate des Jahres 2013 ist ein Zuwachs bei der Kirchensteuer von insgesamt 6,04% (davon Kirchenlohnsteuer + 6,09% und Kircheneinkommensteuer + 5,88%)
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gemeldet worden.“ Lesen Sie mehr.

Vgl. im Vergleich zu den Prognosezahlen zu den Kirchensteuereinnahmen 2013 der EKHN ist die EKBO ganz offen realistisch und stellt anstelle der Prognose 2013 die Statistik der bisherigen Monate des Jahres dar. Dann fällt die Darstellung realistisch und überaus positiv aus. Im Vergleich zur EKHN-Prognose 2013, die – wie auch in den Vorjahren – immer ein Minus ausweist. Auch für das Jahr 2013! Kommentar? Irre Prognose!

Friedhelm Schneider

EKHN Jahresbericht 2012/2013 IV: Die Realwertstatistiken der Kirchensteuereinnahmen

von Friedhelm Schneider. Die Kirchensteuereinnahmen steigen nominal. Das passt nicht zur „großen Erzählung“ der Finanzdezernate sinkender Steuern. Immer und immer wieder wird daher auf die Entwicklung der (inflationsbereinigten, daher niedrigeren) Realwerte rekurriert, um die genannten Thesen zu stützen. Durch die Betonung des Realwertes – wie es auch wieder im Jahresbericht der EKHN 2012/2013 (vgl. S. 6) geschieht – wird suggeriert, der EKHN ginge es finanziell schlecht. Das ist natürlich grober Unfug und eine Irreführung der LeserInnen. Bei einer traumhaften Steigerung der Kirchensteuern um 9% von 2011 auf 2012 (real: 7%), kann davon keine Rede sein. Im Vergleich lagen die Steigerungsraten etwa in den 80iger Jahren bei durchschnittlich 3,5% (EKD- Statistik; vgl. Lienemann, Finanzen der Kirche, S. 868) und in den Nuller Jahren bei durchschnittlich 1,5% (EKHN Statistik in: Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft, (vgl. Artikel „Pfarrstellenbemessung 2025“, S.5). Das passt kaum zur „großen Erzählung“ der Finanzabteilungen. Und da die Fakten diese Erzählung nicht stützen, bemüht man also den Realwert der Steuerentwicklung. Aber auch da gibt die EKHN- Statistik eine vielleicht erstaunliche Auskunft: selbst an der Realwertentwicklung ist erkennbar, dass der Wert von 2012 real genau so hoch ausfällt wie die Werte Anfang der 90iger Jahre! Und damals fielen die Steuereinnahmen  die konjunktur- und wiedervereinigungsbedingt besonders hoch aus. Und dass die Kirchen im Jahr 2000 ein Angebot des Staates auf Kompensation der Kirchensteuerausfälle infolge der Einkommensteuerreform verzichtet haben, wäre auch noch zu berücksichtigen. vgl. den Artikel von Prof. Lührs in den zeitzeichen.
Kurz: der Realwert von 1992 und der von 2012 sind identisch. Eine Aussage, die nicht ins Konzept der großen Erzählung passen will. Man muss nachhelfen. Das geschieht mit einer auf wie gesagt hohem Realwertniveau beginnenden und tatsächlich leicht nach unten zeigenden Trendlinie.  Ist die Trendlinie nur ganz leicht schräg, so die dahinter stehende Aussageabsicht aber stark schräg. Denn eine arme EKHN gibt es nicht. Dazu mehr in den nächsten Ausgaben.

 

Jahresbericht 2012/13 der EKHN III: von irren und irrenden Prognosen

von Friedhelm Schneider

Die Kirchensteuereinnahmen steigen 2013, sie stiegen auch schon 2012. Das will zur „große Erzählung“ der kirchlichen Finanzabteilungen,  der Sage von den sinkenden Kirchensteuern aufgrund sinkender Kirchenmitliedschaftszahlen, der in der EKiR so betitelten „einfachen Formel“, ganz und gar nicht passen. 

Wie geht man damit um? Ein Blick in den neuen Jahresbericht der EKHN für 2012/2013 gibt Auskunft (Vgl. S. 6. Überschrift: „Gute Haushaltssituation auch dank vorausschauender Planung“).

Dieser Beitrag lohnt der genaueren Analyse. Wir nehmen Sie in mehreren, kleinen Schritten in dieser und den kommenden Ausgaben vor. Dieser Beitrag verdeutlicht a. wie stark (und erfreulich positiv) wie auch in den letzten Jahren die Realität von den früheren Prognose abweicht (vgl. 1.); b. wie die Prognosen gemacht werden.

 

1. Irrende Prognosen

Vergleichen wir das Ergebnis der letzten Jahre 2011 und 2012 mit der letzten Prognose für diesen Zeitraum  gemäß den veröffentlichten Zahlenangaben der EKHN (!) aus dem Jahr 2011 (entnommen dem Reader zur Pfarrstellenbemessung der EKHN von 2011):

Diagramm IrrendeIrrende_Prognose Prognosen

(zum download Diagramm Irrende Prognosen)

Wir stellen fest: die – negativen, weil einen Kirchensteuerrückgang der Nettokirchensteuer (!) prognostizierenden Zahlen für 2011 und 2012 sind nicht eingetroffen. Die tatsächlichen Einnahmen liegen in 2011 um 24 Mio. € über der Prognose (+ ca. 6%) und im Jahr 2012 sogar um 37 Mio. € (+ 9%) über der im Jahr 2011 für das Jahr 2012 getroffenen Prognose. Nun könnte man sagen: Prognosen können fehlen. Das stimmt. Das müssten sie aber bspw. Nicht in einem Jahr wie 2013. Der Staat verzeichnet wiederum Steigerungen der Lohn- und Einkommensteuer, die sich auch in 2013 bei der Kirchen durch höhere Kirchensteuereinnahmen niederschlagen werden. Die Prognose für 2013 lautet aber wieder Einbruch. Und zwar um ca. 6% wie schon im Jahr 2011. Empirisch ist sie schon heute widerlegt. Man kann das nicht allein mit Dilettantismus erklären. Wie aber dann?

2. Irre Prognosen

Auch ein Vergleich der Prognosen aus dem Jahr 2011 für den Zeitraum von 2011 bis 2014 mit den Prognosen von heute, 2013, für den Zeitraum von 2013 bis 2016 ist aufschlussreich.Hier in zwei Abbildungsversionen:

Diagramm IrreIrre_ Prognosen Prognosen

(download Diagramm Irre Prognosen)

Wir stellen eine nahezu identische Prognosekurve in Bezug auf den statistischen Ausgangswert (jeweils der erste Balken) für die jeweiligen Folgejahre fest. Das mag erstaunen. Denn mit den unterschiedlichen empirischen Wirtschaftsdaten von 2011 und 2013 können die identischen Prognosen ja nicht erklärt werden. Es verwundert auch, dass die Prognosen nicht den Mitgliederrückgang abbilden. Denn dieser Kausalzusammenhang zw. Mitgliederrückgang und Rückgang der Finanzmittel ist ja wesentliches Fundament der „großen Geschichte“ der kirchlichen Finanzabteilungen. Handelt es sich bei der Prognose etwa nur um einen in der Software eingestellten Prognosealgorithmus, der der Einfachheit halber – und weil man unterstellt, dass niemand nachprüft – auf Dauer gestellt wurde? Dies ist natürlich eine ironische Unterstellung – klar. Der ernste Hintergrund: es fällt den Finanzdezernenten zunehmend schwerer, die Diskrepanz zwischen dem Dogma der „einfachen Formel“ und der empirischen Realität zu kaschieren. Solche Diskrepanzen sind untrügliche Zeichen für  – untaugliche – Ideologien. Davon muss sich die Kirche dringend verabschieden. Denn Ideologien führen zuerst in die autoritäre Herrschaft – und in fortgeschrittenem Stadium zu einer Verwandlung der Existenz aus der Wirklichkeit ins Geschichtsbuch. Die DDR lässt grüßen. Und das hat die Reformation, das hat der Protestantismus nicht verdient.

 

Wir sind sicher: das nächste mal wird alles besser. Mindestens aber wird der Prognosealgorythmus geändert werden…

Kürzlich meinte jemand im Gespräch, in der Finanzpolitik der Kirche bräuchte es eine neue Ernsthaftigkeit. Er dürfte recht haben.

 

Göring-Eckhardt: Kircheneigene Steuerverwaltung nicht teurer als staatliche

EKD-Synodenpräses widerspricht anderslautenden Behauptungen

Die Kirchenfinanzierung in Deutschland beruht ganz wesentlich auf dem Kirchensteuersystem. Trotz der Verfassungsvorgabe der Trennung von Staat und Kirche wird der Kirchensteuereinzug von den Kirchenmitgliedern durch die staatlichen Finanzämter vorgenommen. Es wird seitens der Kirchenrepräsentanten immer wieder behauptet, die Kirchen würden dadurch eine Menge Geld sparen. Eine kircheneigene Steuerverwaltung würde für die Kirchen mit viel höheren Verwaltungskosten verbunden sein. Der Staat verlangt als Entschädigung für die Dienstleistung der Finanzämter zwischen zwei bis vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen. Zum Beitrag.

Zur geflissentlichen Erinnerung: Kirche verzichtete auf Kompensation durch Verluste der Einkommensteuerreform 2000

Der Rückgang der Kirchensteuern wird immer wieder als Grund für Downsizing-„Reformen“, für Personalabbau, Fusionen, Doppik/NKF, Zentralisierung etc. bemüht. Allerdings zeigt die Statistik zum einen nominal deutliche Steigerungen der Kirchensteuerentwicklung – (vgl. auch die Entwicklung der Kirchensteuer in der EKiR) parallel zu den daran gekoppelten staatlichen Steuereinnahmen.

Zum anderen verzichteten die Finanzdezernenten auf eine Kompensation für den Rückgang der Kirchensteuern infolge einer Steuerreform. Die Höhe der aktuellen Kirchensteuer ist also zu einem gewissen Anteil hausgemacht und gewollt.

 

„Die Hauptursache des Rückgangs der Kirchensteuern in diesem Zeitraum waren die Steuerreformen der rot-grünen Koalition ab 1999. Die sukzessive Entlastung vor allem der höheren Einkommensgruppen löste seitdem unmittelbar eine Minderung der Kirchensteuereinnahmen aus. Dieser Rückgang war 1999/2000 keine Überraschung. Denn die Finanzbehörden der Länder und des Bundes hatten beide Kirchen über die beabsichtigten Steuerreformen informiert und insbesondere darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Reformen zu einem strukturellen Absinken der Kirchensteuern führen würden. Die staatlichen Stellen hatten an diesem Absinken ausdrücklich kein Interesse.

Deshalb hatte eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzressorts unter Leitung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck 1999/2000 den Finanzreferenten der Landeskirchen und Diözesen Vorschläge zur Vermeidung der Verluste unterbreitet. Es wurde angeregt, die Kirchensteuer von der Einkommensteuer zu entkoppeln und sie mit einem verminderten Satz an das Bruttoeinkommen zu binden. Doch die Vorschläge wurden innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zunächst von der katholischen Kirche, dann von den evangelischen Kirchen abgelehnt.“ Zum Artikel von Prof. Herrmann Lührs in den zeitzeichen 2009.

Jahresbericht 2012/13 der EKHN I

Kirchliche Finanzpolitik und Steuerungsgrößen. Darüber hatten wir vor Kurzem in den Wort-Meldungen schon berichtet. Fazit: finanzwirtschaftliche Größen sind nur operative, aber keine strategischen Steuerungsgrößen. Folgerung: die Theologen sind im Besitz der theologischen, soziologischen Steuerungsgrößen – und müssen damit (wieder) leiten.

Das wird aber nur gelingen, wenn sie, die Theologen, die Basisdaten und -informationen aus der Finanzwirtschaft auch einbeziehen. Handelt es sich zudem um notorische Basisdaten, wie etwa die Höhe des Anteils der Kirchensteuer an Lohn- und Einkommensteuer, die jedem Kirchensteuer zahlenden Mitglied der Landeskirche bekannt sind, dann sollte es in keinem Falle ein Vertun geben.

Nun schreibt der Kirchenpräsident der EKHN, Dr. Volker Jung, im Leitartikel des jüngsten Hochglanz- Jahresberichts der EKHN: „… In Wahrheit verhält es sich anders, das zeigt gerade die Kirchensteuer. Der Staat zieht diesen Beitrag – acht Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer – zusammen mit den beiden genannten Abgaben ein.“ Da lohnte es, aufmerksam Korrektur zu lesen. Und da lohnt es noch immer, möglichst frühzeitig zu korrigieren. Da lohnte es ggf., diese Ausgabe noch einmal einzustampfen und korrigiert neu aufzulegen. Denn der Anteil der Kirchensteuer beträgt in der EKHN neun Prozent. Und jedes Kirchenmitglied der EKHN weiß es. Und ergo könnte der Imageschaden für die EKHN größer sein als die Kosten einer – korrigierten –  Neuauflage.

Lesen Sie den Jahresbericht.

 

 

 

2013 nimmt die EKiR so viel Kirchensteuern ein, wie lange nicht mehr. Ein Grund 35% des Haushalts sparen zu wollen.

Ein Paukenschlag –

Rheinische Kirche kündigt verschärften Sparkurs an

Trotz gestiegener Einnahmen:

betriebsbedingte Kündigungen sind nicht ausgeschlossen!

Von Hans-Jürgen Volk

Wenn Unternehmen trotz hoher Gewinne Arbeitsplätze abbauen, gab es dazu in der Vergangenheit berechtigterweise kritische Stellungnahmen von exponierten Vertretern der Ev. Kirche wie dem EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider. Nun kündigt die Ev. Kirche im Rheinland einen drastisch verschärften Sparkurs an – trotz einer Steigerung des Nettokirchensteueraufkommens von etwa 24% seit 2005.

Die nachfolgende Übersicht dokumentiert, dass die Einnahmesituation der rheinischen Kirche seit 2005, abgesehen von einem moderaten Rückgang, der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 ausgelöst wurde, sich seit nunmehr 8 Jahren stabil in eine positive Richtung entwickelt hat:

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Nettokirchen-steuer-Aufkommen (Verteilbetrag)

in Euro

492 Mio.

499 Mio.

562 Mio.

599 Mio.

584,8 Mio.

560,00 Mio.

570,00 Mio.

594 Mio.

Über 600 Mio.

Schätzung

Im gleichen Zeitraum wurden bereits durch massiven Stellenabbau und durch die Schließung landeskirchlicher Einrichtungen Kosten reduziert. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung der kirchlich Beschäftigten bewegt sich in einem äußerst bescheidenen Rahmen. Sie liegt in langjährigem Mittel deutlich unterhalb der Inflationsrate. Bisher waren trotz dieser Sachverhalte auf der Ebene der Landeskirche bis 2023 Einsparungen um 15% vorgesehen Nun sollen diese Vorgaben bis 2015 umgesetzt werden und bis 2018 Kostenreduzierungen im Haushalt der Landeskirche um brutale 35% erfolgen.

Positiv: ein neuer Stil – Einstieg zu einem ergebnisoffenen Diskurs?

Anerkennenswert ist, dass die neue Kirchenleitung den neuen Sachverhalt offen kommuniziert hat – z.B. durch eine Pressemitteilung sowie durch eine Videobotschaft von Präses Rekowski. Einen neuen Stil signalisiert die Veröffentlichung eines Schreibens an die Mitglieder der Landessynode, VerantwortungsträgerInnen in landeskirchlichen Ausschüssen, Werken und Einrichtung sowie die Superintendentinnen und Superintendenten.

Entscheidend ist nun, ob die löbliche Transparenz und die deutlich signalisierte Bereitschaft zur offenen Diskussion und ehrlichen Partizipation tatsächlich einen umfassend ergebnisoffenen Diskurs eröffnet. Dieser müsste bereits bei der Frage ansetzen, ob die anvisierten Sparmaßnahmen angesichts der positiven Einnahmeentwicklung gerechtfertigt sind. Denkt man an die Regionalkonferenzen des Jahres 2011, in dem die Themen Personalplanung und Verwaltungsstrukturreform im Mittelpunkt standen, so waren damals Detailveränderungen möglich, die wesentlichen Grundentscheidungen standen aber nicht zur Disposition – Scheinpartizipation. Was Matthias Burchardt in seinem Beitrag „Liebesgrüße aus Gütersloh“ zur gesellschaftlichen Rolle der Bertelsmannstiftung schreibt, lässt sich gut auf die von oben gelenkten kirchlichen Diskurse übertragen: „Die Zuspitzung auf Problemlösungen und Ergebnisorientierung funktionalisiert die Demokratie als nachgelagertes Potential flexibler Bewältigungsreaktionen auf externe Sachzwänge. Eine offensive Gestaltung oder Veränderung der Verhältnisse, aus denen die vermeintlichen Sachzwänge erwachsen, ist nicht vorgesehen.“ Ersetzt man den Begriff „Demokratie“ durch „presbyterial-synodale Ordnung“, so erhält man eine treffende Beschreibung kirchenleitender Top-Down-Strategien. Rekowski wie Weusmann haben mit ihren Bewerbungsreden vor der Landessynode im Januar 2013, die diese schließlich in die beiden wichtigsten Ämter der rheinischen Kirche wählte, mit unterschiedlicher Intensität andere Akzente gesetzt. Insofern kann man noch hoffen, dass es einen breiten und ergebnisoffenen Diskurs geben wird.

Auf der anderen Seite ist es derart unfassbar, wie insbesondere mit den Beschäftigten der Kirche umgegangen wird – Einsparungen um 35% bis 2018 bei gleichzeitiger Steigerung des Netto-Kirchensteueraufkommens zwischen 2005 und 2013 um ca. 24% -, dass man vermutlich auf die angeblichen „Sachzwänge“ im Zusammenhang mit zukünftigen Versorgungs- und Beihilfeansprüchen verweist und die vorgegebenen Sparziele als „alternativlos“ darstellt. Wir werden sehen!

Zukunftssicherung durch Kapital – zu Lasten der Beschäftigten

Bereits mit den „Sparankündigungen“ suspendiert sich die Ev. Kirche im Rheinland von den eigenen sozialethischen Standards bzw. setzt sie für den internen Gebrauch außer Kraft. Was ist der Hintergrund?

Der angesprochene Brief der Kirchenleitung beginnt mit dem Satz: „Wie können wir auch in Zukunft unsere Leitvorstellung „missionarisch Volkskirche sein“ verwirklichen, wenn unsere Mitgliederzahl seit 1970 um fast ein Drittel gesunken ist und weiter kontinuierlich sinkt und unsere Finanzkraft nicht zuletzt dadurch nachhaltig geringer wird?“ Offenbar verbirgt sich hinter diesem Einstieg, der einmal mehr den irreführenden Zusammenhang zwischen Mitgliederentwicklung und Finanzkraft herstellt, die Erkenntnis, dass man ohne diese Übung die angekündigten Sparmaßnahmen weder intern noch nach außen vermitteln könnte. Dennoch ist er eine Irreführung, wie der Blick auf die folgenden Zahlen verdeutlicht:

1970

1977

1987

1990

2000

2007

2013

Gemeindeglieder in Mio.

3,856

3,604

3,318

3,269

3,113

2,92

2,74

Nettokirchensteuer-

Aufkommen in Euro

200 Mio.

350 Mio.

440 Mio.

580 Mio.

551 Mio.

562 Mio.

Ca. 600 Mio.

Richtig ist also: seit 1970 hat die Ev. Kirche im Rheinland etwa 1/3 ihrer Mitglieder verloren. Das ist außerordentlich betrüblich. Gleichzeitig hat sich das Netto-Kirchensteueraufkommen verdreifacht. Wenn man also einen Zusammenhang zwischen Mitglieder- und Kirchensteuerentwicklung empirisch feststellen will, müsste man eine Kirchenaustrittsbewegung initiieren, um die kirchlichen Einnahmen zu beflügeln. Dies ist natürlich genauso großer Mumpitz wie die Behauptung, eine sinkende Mitgliederzahl würde zwangsläufig und berechenbar die Finanzkraft der Kirche schwächen. Im Zeitraum von 33 Jahren geschah das Gegenteil: die Finanzkraft stieg trotz Mitgliederverlust.

Unbestritten ist, dass es spätesten seit 1994 zu Einbrüchen bei den Kirchensteuereinnahmen kam. Diese sind zurückzuführen auf steuerpolitische Maßnahmen, die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.

Fazit: Der Hintergrund der angekündigten Sparanstrengungen ist keineswegs eine prekäre Einnahmesituation. Prognostizierte Kosten der Zukunft lösen vielmehr den gegenwärtigen Finanzdruck aus. (Aktuell ist in diesem Zusammenhang der Beitrag vom März 2011 „Die Zeiten für die abhängig Beschäftigten der Ev. Kirche im Rheinland werden (noch) härter“)

Auf Seite 2 des Schreibens der Kirchenleitung werden die tatsächlichen Gründe für den Finanzalarmismus benannt:

Zinsentwicklung (bbz lässt grüßen): Wir befinden uns in einer Niedrigzinsphase, deren Ende nicht abzusehen ist. Einigermaßen sicher angelegtes Kapital erbringt kaum mehr eine Rendite oberhalb der Inflationsrate. Da kirchliche Körperschaften über zum Teil recht üppige Rücklagen verfügen, bedeuten niedrige Zinsen Einnahmeverluste.

Versorgungskasse: Die niedrigen Zinsen machen bekanntlich den Versicherern zu schaffen. Die klassische Lebensversicherung scheint ein Auslaufmodell zu sein. Modelle der privaten kaitalgedeckten Altersvorsorge wie die Riester-Rente verlieren immer mehr an Popularität. Mit den gleichen Problemen wie die Versicherungsunternehmen hat die Versorgungskasse für PfarrerInnen und Kirchenbeamte zu kämpfen.

Vor einiger Zeit wurde entschieden, alles was möglich ist dem Kapitalstock der Versorgungskasse zuzuführen, die tatsächlich vordem durch kaum fassbare Fehlentwicklungen in eine Schieflage geraten war. Seit der Zeit hat die rheinische Kirche ein fragwürdiges Luxusproblem: Je höher das Kirchensteueraufkommen ist, desto umfangreicher fallen die Zuzahlungen an die Versorgungskasse aus, was auch bei einer guten Finanzentwicklung der Landeskirche, den Kirchenkreisen und den Gemeinden fiskalisch die Luft zum Atmen nimmt. Im Schreiben von Rekowski und Weusmann wird dies so ausgedrückt: „Bei der Versorgungssicherungsumlage wirkt sich aus, dass das zugrunde liegende Kirchensteueraufkommen aufgrund aktualisierter Schätzungen in der Planung erhöht wurde, wodurch sich der prozentuale Anteil ebenfalls erhöht.“ So kommt es zu der paradoxen Situation, dass gespart werden muss, weil die Einnahmen steigen.

Demographie: Mehrfach wird in dem Schreiben das Thema „demographischer Wandel“ sehr allgemein und unpräzise angesprochen. So liest man die von Alarmismus geprägten Sätze: „Und grundsätzlich müssen wir feststellen: Je später wir auf die seit langem bekannten demografischen Veränderungsprozesse reagieren, umso höher müssen unsere Sparmaßnahmen dann ausfallen. Je länger wir warten, desto härter werden uns die Folgen treffen.“ Zur Klarstellung: der demographische Wandel bei der Mitgliedschaft hat auf die Finanzentwicklung spätestens seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 eben sowenig einen empirisch nachweisbaren Einfluss auf die Einnahmen wie die Mitgliederentwicklung. Allerdings stellt die Altersstruktur der Mitarbeiterschaft ein großes Problem dar – vor allem im Blick auf zukünftige Versorgungsansprüche und Beihilfeleistungen. Aus diesem Grund wird, wie im Schreiben erwähnt, ab 2014 eine Beihilfesicherungsumlage eingeführt von zunächst 1% des Kirchensteueraufkommens, die „voraussichtlich“ auf 3% angehoben werden soll. Offenbar besteht die Absicht, ähnlich wie bei der Versorgungskasse einen Kapitalstock aufzubauen, um zukünftige Ansprüche abzusichern.

Neues kirchliches Finanzwesen (NKF): Erwähnt wird im Schreiben nur die Substanzerhaltungspauschale, die im Haushalt der Landeskirche den stattlichen Betrag von 8,2 Mio. € ausmacht, also grob 12% der gesamten Haushaltsmittel. Gewiss ist es sinnvoll, Rückstellungen zur Substanzerhaltung von Gebäuden zu bilden. Die rheinische NKF-Variante des NKF erzwingt allerdings durch eingebaute Automatismen die pauschale Ansammlung von Kapital in erheblichem Umfang und völlig unabhängig von der Einzelsituation, was nicht nur Immobilien betrifft. So entsteht ein offensichtlich gewollter Druck, sich von Personal und insbesondere von Immobilien zu trennen, um stattdessen Kapital aufzubauen.

Zusammengefasst: Die Ev. Kirche im Rheinland hat kein Problem mit ihren Einnahmen. Die Entwicklung der vergangen Jahres ist in dieser Hinsicht zumindest befriedigend und rechtfertigt in keiner Weise den von der neuen Kirchenleitung betriebenen Finanzalarmismus. Sie hat allerdings Probleme mit fragwürdigen Beschlüssen und Entscheidungen. Schon seit längerem besteht im Blick auf Versorgungskasse und Beihilfeproblematik die Strategie, durch die Ansammlung von Kapital Zukunft sichern und zukünftige Haushalte entlasten zu wollen. Hinter dieser Strategie steht die fragwürdige Hypothese, die Finanzkraft der Kirche würde sich im Zeitraum vom 2002 – 2030 halbieren. Hinzu kommt die rheinische NKF-Variante mit ihrer Tendenz, ebenfalls Geldmittel in unvernünftigem Umfang für Rücklagen und Rückstellungen aus der laufenden Arbeit abzuziehen. Man will also Sparen unter der Androhung von betriebsbedingten Kündigungen, um Kapital zur angeblichen Zukunftssicherung aufzubauen. Um die Zukunft zu sichern, wird die Kirche der Gegenwart nachhaltig beschädigt und damit ihre Zukunft erst recht aufs Spiel gesetzt.

Eine fragwürdige Strategie mit Risiken und Nebenwirkungen

Im Kern geht es um eine ernst zunehmende Problematik, auf die nicht nur die Ev. Kirche im Rheinland, sondern ebenso andere Landeskirchen wie auch weite Teile des öffentlichen Dienstes zu steuern. Es geht um die Altersstruktur der Beschäftigten, insbesondere derer, die in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Dies sind überwiegend Pfarrerinnen und Pfarrer abhttp://www.agentur-aim.com/downloads/kirche/KVIID-Kirchenkrise-welche_Krise.pdfer auch etliche Kirchenbeamte. Insgesamt macht diese Gruppe noch nicht einmal 10% aller Beschäftigten im kirchlichen Kernbereich aus. Würde man die diakonischen Einrichtungen hinzurechnen, wäre der Prozentsatz noch wesentlich geringer. Diese Gruppe hat einen Rechtsanspruch auf Pensionen und Beihilfen. Etwa ab 2018 wird die Gruppe der sogenannten Babyboomer sukzessive in den Ruhestand gehen. Etliche Jahre später ist der Punkt erreicht, an dem die Anzahl der Ruheständler die der aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer um ein Mehrfaches übertreffen wird. Diese gewaltige Herausforderung darf man keineswegs bagatellisieren. Es handelt sich allerdings um ein Szenario, dass sich frühestens in 10-15 Jahren einstellen wird. Jetzt schon tragfähige Lösungen für diese zukünftigen Belastungen entwickeln zu wollen, ist eher ein Ausdruck menschlicher Hybris als von vorausschauender Vernunft. Die jetzt eingeschlagene Strategie des verschärften Sparens mit dem Ziel, Kapital aufzubauen um zukünftige Haushalte zu entlasten, hat erhebliche Risiken und Nebenwirkungen.

Externe Risiken:

Finanzmarktentwicklung – wer durch Akkumulation von Kapital Zukunft sichern will, macht sich abhängig vom Finanzmarktgeschehen. Die jetzige Strategie der Kirchenleitung im Blick auf die Versorgungsproblematik setzt Stabilität der Finanzmärkte für die kommenden Jahrzehnte voraus. Der Nachweis, dass dies eine bestenfalls eine naive Illusion ist, wird an anderer Stelle geführt werden. Er wird überzeugend erbracht von so unterschiedlichen Autoren wie Fredmund Malik, Dirk Müller oder Sarah Wagenknecht und vielen anderen. Ein Grundproblem: es befinden sich Finanzprodukte mit wachsendem Volumen im Umlauf, die ein Vielfaches des Weltbruttosozialproduktes ausmachen. Dem gegenüber steht eine ebenso rasch wachsende Verschuldung von Privatpersonen und Staaten. Der Punkt an dem sich abzeichnet, dass die Schulden in immer größerem Umfang nicht mehr bedient werden können und damit das Finanzvermögen entwertet wird, ist bereits überschritten. Kapital, dem kein tatsächlicher Gegenwert gegenübersteht, wird mit Recht als „Schaumgeld“ bezeichnet. Offensichtlich wird der Tatbestand, dass die Fragilität und Unberechenbarkeit des aktuellen Finanzmarktgeschehens etwas mit der Versorgungskasse und anderem angelegtem Kapital der Kirche zu tun hat, konsequent verdrängt.

Wirtschaftliche Entwicklung, Veränderungen beim Steuerrecht – Dies sind die beiden Faktoren, die die Kirchensteuereinnahmen und natürlich indirekt auch die Kapitalerträge wesentlich beeinflussen. Kirchliche Finanzprognosen rechneten bisher in der Regel ökonomische Eckdaten der Gegenwart sowie den aktuellen steuerrechtlichen Rahmen schlicht für die Zukunft hoch. Die einzige einigermaßen verlässlich zu berechnende Konstante ist jedoch die Mitgliederentwicklung. Mag die Mitgliederentwicklung bis heute die Finanzkraft der Kirche erkennbar nicht beeinflusst haben, so wird dennoch auf Grund der mutmaßlich sinkenden Zahl der Gemeindeglieder ein Verlust an Finanzkraft prognostiziert, da man die wesentlichen Faktoren, die die Finanzkraft der Kirche tatsächlich beeinflussen, trotz ihrer Variabilität schlicht zu Konstanten erklärt. Diese Art von Prognostik ist das Papier nicht wert, auf dem sie noch so eindrucksvoll dargestellt wird. Einfacher ausgedrückt: wer so rechnet, liegt garantiert falsch. Denn im Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Steuerrecht ist eine große Bandbreite an möglichen Entwicklungen denkbar. Aus diesem Grund rät Fredmund Malik in seinem Buch „Management – das A und O des Handwerks“, Frankfurt 2007, Unternehmen, die erfolgreich sein wollen, dringend von einer derart eindimensionalen Prognostik ab und empfiehlt stattdessen das Arbeiten mit unterschiedlichen Szenarien (z.B. S. 142).

Interne Nebenwirkungen:

Auswirkungen auf die Motivation der Beschäftigten – bereits die Sparrunden der Vergangenheit, erst die 15%-Sparvorgabe für die landeskirchliche Ebene bis 2023, haben für erheblich Unruhe, Existenzdruck und Demotivation gesorgt. Die nochmalige drastische Verschärfung des Sparkurses trotz steigender Einnahmen während der vergangenen 8 Jahre ist in ihrer Auswirkung auf die Beschäftigten kaum absehbar. Selbst einem börsennotierten Großkonzern würde man ein derart unsoziales Verhalten nicht nachsehen. Die Kirche ist mehr als der Konzern angewiesen auf die Motivation ihrer Beschäftigten. Diese zu zerstören und langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Kostenfaktoren zu degradieren, beschädigt die Zukunft der Kirche.

Kirchenkreise und Gemeinden – Von der Versorgungssicherungsumlage, der Beihilfesicherungsumlage sowie NKF sind Kirchenkreise und Gemeinden genauso betroffen wie die Landeskirche. Folgt man der im Schreiben von Rekowski und Weusmann eingeschlagenen Logik, sind auch hier Einsparungen in ähnlicher Größenordnung unabweisbar. Eine interessante Frage ist in diesem Zusammenhang, wie unter den angeblich drastisch verschärften finanziellen Rahmenbedingen die Folgekosten von NKF, die Verwaltungsstrukturreform oder die neue IT-Struktur finanziert werden sollen.

Pfarrstellen – Manche Pfarrerinnen und Pfarrer sind der Überzeugung, es sei letztlich eine gute Sache und in ihrem Interesse, wenn die Landeskirche sich in einem derartigem Ausmaß um Versorgungsicherheit bemüht. Faktisch wird so der Pfarrdienst enorm verteuert. Dies bereitet den Weg für eine weitere drastische Reduktion von Pfarrstellen.

Was jetzt geboten ist: tatsächliche Transparenz vor allem im Blick auf die Lage der Versorgungskasse, auch würde man gerne exakt und an Hand von Zahlen belegt wissen, wie die Kirchenleitung zu derart drastischen Sparmaßnahmen kommt. Das Schreiben von Rekowski und Weusmann kann hier nur ein erster Schritt sein.

Zuletzt: Für mich persönlich besteht die größte Enttäuschung darin, dass die neue Kirchenleitung offenbar bisher nicht bereit ist, sich kritisch mit der reichlich missglückten Reformphase seit 2006 auseinanderzusetzen, was gewiss auch unter Kostengesichtspunkten lohnend und geboten wäre. Stattdessen wartet man mit einem „Kassensturz“ auf, bei dem sich eine fragwürdige Kontinuität in der Denkweise und Methodik zur Vergangenheit abzeichnet. Der Stil ist neu, bei den Inhalten folgt man tapfer der Spur auf den alten Gleisen.