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Kirchenaustritte in Bayern 2014: die „evangelische Kirche in Bayern trifft es besonders hart“.

07/2015, BR


Auch in Bayern ist die Zahl der Kirchenaustritte deutlich höher als im Vorjahr. 2013 traten insgesamt 45.508 Katholiken aus der Kirche aus. 2014 waren es 57.097. Das entspricht einem Anstieg um 25,5 Prozent. Die evangelische Kirche erwischte es noch härter. Nach Auskunft eines Landeskirchensprechers verließen diese 28.400 Personen, 41,5 Prozent mehr als 2013….

Zur Quelle: auf der Seite nach unten scrollen bis zur Überschrift: „Evangelische Kirche in Bayern trifft es besonders hart“.

 

Die Barmer Theologische Erklärung in die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aufnehmen.

07/2015,  Korrespondenzblatt/ Bayern, S. 16, print: 116

Stellungnahme des Rates der Brüder und Schwestern

Die kirchenleitenden Organe haben 2014 angeregt, die die Barmer Theologische Erklärung (BTE) in die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aufzunehmen.

Wir halten diesen Schritt für angebracht und geben zu bedenken, dass dies Konsequenzen für das kirchliche Leben nach sich zieht.
Die Bindung der Kirche an Jesus Christus als „das eine Wort Gottes“ (BarmenI) steht in voller Übereinstimmung mit den reformatorischen Bekenntnissen. Jede Zeit erfordert ihr aktuelles Bekenntnis zu Jesus Christus und der Heiligen Schrift. Was die BTE in ihrer Zeit formuliert hat, kann auch heute Richtschnur christlichen Bekennens sein…

s. S. 14 (print: 116)

SAP oder „Search And Pray“ in der ELK Bayern: „langwieriges IT- Projekt ohne klares Lastenheft, mit noch offenen Problemen und wachsenden Kosten“.

06/2015

Aus dem Bericht von Corinna Hektor, Pfarrvereinsvorsitzende in der ELKBayern


Es stimmt traurig, was zu diesem Thema und der immer noch laufenden Umstellung auf der Synode von Karl Mehltretter für die Synodale Begleitgruppe vorgetragen wurde. Er konstatiert, dass wesentliche Punkte seit langem angemahnt, aber immer noch nicht angegangen wurden. Fast noch schlimmer ist, dass sein Fazit sehr resignativ ausfällt. Kurz gefasst: Nachdem man nicht auf uns hört, können wir genauso gut aufhören. Dabei bräuchten wir hier, wo es um IT geht, tatsächlich die Kompetenz der Ehrenamtlichen, die in diesem Bereich Profis sind bzw. wichtige Vorerfahrung mit solchen Umstellungen haben. Stattdessen haben wir ein langwieriges Projekt ohne klares Lastenheft, mit noch offenen Problemen und wachsenden Kosten (allein 9 Mio für die erste Phase). Das Ergebnis bekam ich im Landeskirchenamt mit „search and pray“ übersetzt. Schade eigentlich – auch wenn es manches erklärt…“

(vgl. S. 6 bzw. print S. 90)

Anm. F.S.: Kirche und IT sowie Kirche und Doppik. Jedes ist ein Kapitel für sich. Ein Drittes ist die Qualität, die Professionalität der Arbeit der Verwaltungen. Sie zeigt sich sowohl in der IT-, als auch in der Doppikfrage. Als Gradmessser kann man z.B die Implementierung von IT-Maßnahmen betrachten. An dieser vergleichsweise einfachen Aufgabenstellung zeigt sich, ob  wenigstens die „handwerkliche“ Seite funktioniert. Und gerade hier waren die Probleme an verschiedenen Stellen, in unterschiedlichen Landeskirchen, nicht zu verheimlichen. Jüngst kam es wieder zu Problemen in der EKHN. In der ELK Bayern erhält man noch tiefere Einblicke in die Arbeitsweise der Administration: sie treibt große Projekte voran, hat aber kein klares Lastenheft! In der EKiR gab der neue Finanzdezernent Bernd Bauks gar zu – dass man ein IT-Produkt bestellt habe, das die erwarteten features gar nicht enthält. Am Ende explodieren die Kosten – für ein Produkt, das man in der bestellten Version gar nicht gebrauchen kann. Und was passiert? Nichts. Die Synoden? Lassen sich vielfach treiben. Die Rechnungsprüfungsämter? Sind an die Leine gelegt. Die Pfarrvereine? Können sich, dort wo sie die Interessen der Pfarrer vertreten, nicht durchsetzen. Nichts in dieser für die Kirche eigentlich wichtigen Frage einer zuverlässigen, schlanken, dienstleistungsorientierten Frage passiert übrigens nicht erst seit jüngster Zeit. Das Problem ist lange bekannt. So redete etwa Konsistorialpräsident Harder 1996 vom „schwerfälligen Apparat einer herkömmlichen kirchlichen Verwaltung“, die wenig den Eindruck einer „wendigen und schalgkräftigen“ Leistungserstellung mache. Wieder wörtlich: „Hier sind Veränderungen hin zu einer professionellen… Verwaltung erforderlich.“ (Nachzulesen in: „Denkmal Kirche?“, Hrsg. Rainer Volp, S.49). Ganz offensichtlich hat sich – betrachtet man die bei den Implementierungsprozessen sichtbaren Professionalisierungsgrad – hier in den letzten 20 Jahren nichts geändert. Reformen, hier hätten sie ansetzen müssen! Reformen – hier erfolgreich umgesetzt – hätten die Schlüsselprofesssion deutlich unterstützen und entlasten können. Die Reformverweigerung fand um die Jahrtausendwende in erster Linie hier – in der Administration – statt. Schließlich konnten sich auch die Verwaltungen gegen einzelne Maßnahmen des dann neoliberal gebürsteten Umbaukonzepts, wie etwa die Einführung der Doppik,  nicht mehr wehren. In der Praxis von „Search and Pray“ zeigt sich: das eigentliche Grundproblem ist nicht behoben. Es gibt nur ein neues tool. Und das wird das Problem nicht entschärfen, sondern steigern. Denn seit der Diskussion um die Doppik, spätestens seit empirische Studien vorliegen, steht die Frage nach deren Sinnhaftigkeit im Raum.

Nun – solche mangelbehaftete Praxis mag in der Kirche weit verbreitet sein. Aber es gibt Ausnahmen. Es gibt das Kirchenamt der EKD!!! Dort, im Olymp intrinsisch gespeister Administrationsprofessionalität strotzen die Mitarbeiter vor Tatendrang und „vor Freude an ganz großen Herausforderungen“. Das wissen wir von OKR Dr. Brinkmann. Wir wissen aber noch mehr: Solcher Tatendrang kann „in der kirchlichen Dienstgemeinschaft auf rein menschliches Maß“ treffen… Richtig, Herr Dr. Brinkmann. Und zwar an ganz vielen Orten! Begeben Sie sich doch einfach aus der Kirchenburg an der Herrenhäuser Straße in Hannover heraus in die Niederungen der Landeskirchenämter (es muss nicht nur Düsseldorf sein), der landeskirchlichen Kirchenverwaltungen und Konsistorien.  

Die ELK Bayern kann derzeit auch den Bedarf an Religionspädagogen nicht decken.

06/2015

Die ELK Bayern kann derzeit auch den Bedarf an Religionspädagogen nicht decken.

Derzeit seien 36 Stellen ausgeschrieben und zur Anstellungsprüfung hätten
sich nur 14 Personen gemeldet.

Hintergrund: von den in diesem Beruf tätigen 750 Personen wird in Bayern 28% des gesamten Unterrichts in evangelischer Religion abgedeckt.

(aus: nachrichten 3/2015 der ELK Bayern, S.85)

20 Jahre „Gleichstellungsartikel“ in der ELK Bayern: Frauenquote verbesserungsbedürftig?

05/2015

„Frauen fördern, nicht bevorzugen“

20 Jahre Gleichstellung per Kirchengesetz: am 30. März 1995 wurde der „Artikel 10a“, der die Förderung von Frauen betont, in der Verfassung der ELKB verankert. Ein Rückblick – ein Ausblick.

Kein Grund, sich auszuruhen
Doch auch wenn die Menschen am 30. März auf 20 Jahre Gleichstellung in der Kirchenverfassung und damit auf ein kirchenhistorisch besonderes Jubiläum blicken können, mag die Frauenbeauftragte nichts davon hören, sich auf solch einem Datum auszuruhen.

„Geht frau nach der gefühlten Gleichstellung, dann gilt diese heute vielen erreicht. Bei der tatsächlichen Gleichstellung dagegen sehe ich das glänzende Gold noch nicht so weit verbreitet. Dafür bleiben für eine Gleichstellungsbeauftragte, die einen doppelten Auftrag hat, Impulsgeberin zu sein und ein Wächterinnenamt auszuüben noch Wünsche offen“, sagt Dr. Beyer. Noch regelrecht „unentwickelt“ etwa seien deren Beteiligungsrechte, die in einem klaren Verfahrensweg zu vereinbaren wären; diese gälte es, durch Veto- und Klagerechte abzusichern.

Und eine standardmäßige Gleichstellungsprüfung müsse noch implementiert sowie Geschlechterquotierungen beispielsweise bei Gremienbesetzungen ernsthaft erwogen werden. „Und“, ergänzt Dr. Beyer, „nachdem zur Gleichstellung immer auch Bilder der gleichen Wertschätzung, Würde und Rechte gehört, könnte dies sich ausdrücken in einer Gender policy für die Öffentlichkeitsarbeit – eine inklusive Sprache und ein inklusive Bebilderung, Visualisierung.“ 

Deren Umsetzung hoffentlich keine weiteren 20 Jahre dauert.

 Mehr dazu.

Anteil von Frauen in der ELK Bayern in

Landeskirchenrat, allgemein                                 36%

Referentinnen im Landeskirchenamt:                  22%

Leitungen nachgeordneter Einrichtungen           23%
Aus: ELKB in Zahlen, Frauengleichstellungsstelle

Landeskirchenamt Abt.Leiter                                 0%

Landessynode:                                                        36%

Vors. der ständigen Ausschüsse:                          22%

 

Pfarrerinnen:                                                          37%

Dekaninnen:                                                   17%/ 19%

 Regionalbischöfinnen:                                          50%

 

Fazit:

Die Frauen sind in der ELKB insbesondere in pastoral-theologischen  Handlungsfeldern stark vertreten. Auf der Führungsebene der Dekane finden sich allerdings prozentual nur halb so viele Frauen wie in den Pfarrämtern.

Ein deutliches Gefälle ist sichtbar gegenüber der Administration allgemein, und zwar ganz speziell zu den Spitzen-Führungsämtern, also den Regionalbischöfen (50%) und den Abteilungsleitern (Dezernenten, 0%). Dieser Umstand ist um so bemerkenswerter, als im  Zuge des Reformprozesses  gerade die  Spitzenfunktionen der Administration (Finanzdezernenten, Jurist. Dezernenten und Personaldezernenten) mit der gängigen Reformstrategie („einfache Formel“) ganz entscheidenden  Einfluss auf die Entscheidungen und die (neoliberale) Ausrichtung  der Reformen gewonnen haben und noch immer inne haben. Kurz: Frauen fehlen in der der ELKB derzeit in den eigentlichen Machtpositionen. (F.S.)  

 

 

 

Widerspricht das Ergebnis des 1. Theologischen Examens 2014/II in der ELK Bayern der EKD Prüfungsordnung?

05/2015

Zum Sachverhalt  des 1. Theologische Examens 2014/II mit hoher Durchfallquote:

Aus dem Korrespondenzbaltt 05/2015 des Pfarrvereins Bayern:

„Mit seiner erschreckend hohen Durchfallquote – von 27 KandidatInnen haben nur 12 bestanden! – veranlasste die Mitglieder der Pfarrerkommission zu deutlichen Nachfragen. Dabei stand neben den Mutmaßungen aus der Presse auch die Frage im Raum, ob und in wieweit die Examensreform ursächlich sein könnte. So gibt es inzwischen Noten von 1,0 über 1,3 … bis 4,7 und 5,0. Wobei zu beachten ist, dass 4,3 schon nicht-bestanden ist! Die angenommene »Mitte« liegt aber für viele Prüfer vermutlich immer noch bei 3,5. Neu ist auch, dass man in einem Einzelfach durchfallen kann – dafür aber auch nur dieses Fach wiederholen muss. …“ vgl. S. 12

Erläuterung und Quelle: § 14 Prüfungsordnung der ELK Bayern:
„Bestehen des ersten Teils der Prüfung

(1) Der erste Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nach dem in § 13 Abs. 5 angegebenen Berechnungsschlüssel alle Fachprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) bewertet worden sind.“

Wie ein Kommentar zur Sache klingt der Artikel von Volker Henning Drecoll, Dt. Pfarrerblatt (April 2015)

„… Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich… Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…”

Nicht konform zur aktuellen Praxis heißt es in der Prüfungsordnung der EKD:

§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem
Abschluss Erste Theologische Prüfung bzw. Magister Theologiae 10 Semester. Dies basiert auf der für das Studium der Evangelischen Theologie erforderlichen Studienzeit von vier Semestern im Grundstudium, vier Semestern im Hauptstudium und zwei Semestern in der Integrationsphase. Dazu treten bis zu zwei Semester für das Erlernen der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Sprachen.

§ 4 Fristen
(1)
Die Prüfungsanforderungen sind so zu gestalten, dass die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae (1. Theol. Examen, Anm. FS) innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.
(2)
Die Fakultäten stellen durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können.“

Anm. F.S. :

1. Im Bericht des Korrespondenzblattes wird die Durchfallquote zwar als Begriff erwähnt aber leider nicht in Prozentzahlen benannt. Es sind ca. 55% – der 27 KandidatInnen. Der Kandidaten, die nach Sichtung der Prüfungsaufgaben zur Prüfung überhaupt angetreten sind! Bei Berücksichtigung aller „Examensinteressenten“ (mögliche Freiversuche!) wäre die Quote sicher noch deutlich ungünstiger. Leider fehlen entsprechende Angaben zu diesem Punkt.

2. KandiatInnen haben nach der EKD Prüfungsordnung den Anspruch, das Examen in der Regelstudienzeit von 10 Semestern (+ 2 Sprachsemester) ablegen zu können. Entsprechend sind die Prüfungsordnungen zu gestalten. KandidatInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben den Anspruch, „dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können“. Das war bei diesem Examen ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Das ist aus der Durchfallquote ganz eindeutig zu schließen. Insofern verstößt diese Prüfung ganz offensichtlich gegen die EKD Prüfungsordnung.

3. Möglicherweise liegt die Ursache des Ergebnisses nicht (allein) an den StudentInnen, sondern hat etwas mit der Examensreform zu tun. Sucht man nach Mängeln der Reform, sticht sofort eine Regelung ins Auge:  alle Fachprüfungen, also jede einzelne Prüfung in jedem Fach, muss eine Bewertung erhalten, die mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) erreicht. Dieser Paragraph gibt jedem Prüfer die Macht zwar nicht über Sein oder Nicht-Sein, aber doch über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Dass der Gescheiterte im Zweifelsfall nicht die gesamte Prüfung,, sondern nur ein Fach wiederholen muss, wird ihn/sie kaum trösten. Es kostet in jedem Fall ein halbes Jahr. Diese Regelung setzt also eine Souveränität der Prüfer voraus, die nicht jeder Prüfer, akademischer Grad hin akademischer Grad her, mitbringen muss. Ob das Thema in dieser Prüfung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis. Unabhängig davon besteht hier ganz offensichtlich Revisionsbedarf  bei dieser Examensreform.

4. An anderen Stellen wurde schon ausgeführt, dass Theologiestudenten und Quereinsteiger bzw. Prädikanten von den Landeskirchen absolut divergent behandelt werden: höhere Anforderungen hier, abgeflachte dort.  Dieses Beispiel unterstützt und unterstreicht diesen Eindruck.

Doppik in der ELK Bayern: Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt, bleibt aus Sicht der Pfarrer-Kommission offen. Pilotprojekt für Kirchengemeinden.

05/2015

…Die Neufassung der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) – trotz ihres Namens ein Gesetz – wurde von Dr. Kranjcic vorgestellt, der sich sehr bemühte, die Vorteile der Doppik in der Fassung des Handelsgesetzbuches auch für Nicht-Buchhalter verständlich zu erläutern. Die erneute Umstellung verzichtet endgültig auf kamerale Elemente und verlangt damit von allen »eine neue Denke«. Die bisherigen Rücklagen werden z.B. vollständig abgeschafft. Auch die Buchungszeitpunkte verändern sich. Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt, bleib aus Sicht der Kommission offen.

Neue Erkenntnisse über die Umsetzung der Doppik im Bereich der Kirchengemeinden und der mittleren Ebene erwartet man sich vom »ergebnisoffenen Feldversuch« in Augsburg. Hier soll gestuft und über zwei Jahre gestreckt ausprobiert werden, was sich wie am besten umsetzen lässt. Die nötigen Verordnungen und Handlungsanweisungen können dann passgenau (neu) geschrieben werden. Das gibt dem System die nötige Flexibilität und allen die Möglichkeit, Regelungen nochmals zu überdenken. Allerdings stellt auch Herr Dr. Kranjcic die Frage, ob auf allen Ebenen Mitarbeitende sind, die die nötige Ausbildung bzw. die Kompetenzen mitbringen um das neue System umzusetzen.  Lesen auf S. 15f

„Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch.“ Zum Bericht von Landesbischof Bedford- Strohm vor der Landessynode der ELKB.

16.03.2015, Bad Wörrishofen, Bericht des Landesbischofs, S. 16f:

„Wenn wir auf den Gott vertrauen, der uns geschaffen hat und der uns jeden Tag begleitet und erhält und uns die Zukunft öffnet, woraus leben wir dann eigentlich? … Oder leben wir aus der certitudo, der Gewissheit, zu der uns Jesus mit dem berühmten Wort aus der Bergpredigt Mut macht: „Seht die Vögel am Himmel! Sie säen nicht, sie ernten nicht. Sie sammeln nicht in die Scheunen. Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel mehr als sie? Darum sollt ihr nicht sorgen!“ (Mt 6,26.31).

Wenn ein Finanzreferent dieses Wort zum Planungsprinzip für die kurz- mittel- und langfristige Finanzplanung machen würde, wären seine Tage gezählt und das zu recht. Denn wer jetzt nicht vorsorgt und sich etwa Gedanken macht, wie die Pensionsverpflichtungen unserer Mitarbeiter erfüllt werden können, verschiebt die Lasten auf die, die nach uns kommen. Das ist zwar erheblich bequemer für uns, aber eben auch verantwortungslos. Aber wie genau lässt sich das im Voraus erfassen, was uns da an Verpflichtungen für die Zukunft anvertraut ist? Und welchen Aufwand sind wir bereit, dafür zu treiben? Und das unter Annahmen, deren Zuverlässigkeit keiner vorher genau beurteilen kann. Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus? Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.Trotzdem wird heute gefordert etwa die Pensionsverpflichtungen für jeden einzelnen Personalfall genau auszurechnen, um eine möglichst genaue Ausweisung der dafür in die Bilanz einzustellenden Beträge zu gewährleisten. Hinter solchen Anforderungen stehen grundsätzliche Entwicklungen. Unter dem Stichwort „Qualitätsmanagement“ haben sich in der Wirtschaft insgesamt, aber auch bei uns in der Kirche, die Anforderungen an die Qualitätsnachweise der jeweiligen Arbeit deutlich erhöht. Der gute Sinn ist das Aufspüren von Schwachstellen und die tatsächliche Verbesserung von Prozessen. Aber wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass der Aufwand dadurch immer höher wird. Nicht nur müssen die jeweiligen Akteure ihre Prozesse verbessern, sie müssen es auch so genau dokumentieren, dass diejenigen, die die Qualität dann kontrollieren sollen, dafür auch die Grundlage haben. Sowohl für das Dokumentieren als auch für das Kontrollieren sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, soll die eigentliche Arbeit nicht liegen bleiben….“

vgl. s.S. 16f 

Anmerkung F.S.: 

Beim Lesen stellen sich zwei Fragen:

1. Wann ist genug genug?

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

1.  Wann ist genug genug?

Zum   „Vermögen der Kirche“ heißt es:

„Das Vermögen der Kirche“ im Sinne eines einheitlichen verfügbaren Vermögensbestandes gibt es nicht. Nehmen wir allein die Immobilien: Der Wert dieser Gebäude ist nur schwer bezifferbar. Kirchengebäude haben in der Regel keinen realen Handelswert.

Auf der Aktiva-Seite der Bilanz (Vermögen) stehen 1,7 Milliarden Euro im Versorgungsfonds und weitere 1,2 Milliarden Euro an Wertpapierbesitz und Immobilien. Trotz dieser Summen steht auf der Aktiva Seite noch ein Fehlbetrag von 100 Millionen Euro, denn die finanziellen Verpflichtungen der Landeskirche (Passiva) sind um 100 Millionen Euro größer als das Vermögen: Für die Altersversorgung der Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind 2,6 Milliarden Euro aufzuwenden. Darüber hinaus ist die Landeskirche weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 500 Millionen Euro eingegangen – etwa verbindliche Zusagen für die Finanzierung von Instandsetzungen von Kirchen oder Gemeindehäusern.“

Die sich aus de finanzmathematischen Berechnungen ergebenden Verpflichtungen in Höhe von 2,6 Mrd. € sind also gedeckt.

Betrachten wir die Sache etwas genauer: Bei den (Pensions-) Verpflichtungen der Landeskirche hängen die Ergebnisse wesentlich von den unterstellten Annahmen über Entwicklungen in ferner Zukunft (!) ab:

„Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus?“ fragte der Bischof (.s.o.).

Beide alternativen Ansätze sowohl des Abzinsungsfaktors als auch der Gehaltssteigerungen lassen Fragen aufkommen:

a. Dauerhafte Gehaltssteigerungen von jährlich 2 oder 3 % ? Schauen wir zurück in die Vergangenheit:  Der Pfläzische Pfarrverein hatte errechnet, dass in den zurückliegenden  Jahren eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 % eingetreten sei. Das Ergebnis dürfte in Bayern kaum abweichen. An eine langjährige Steigerung um 3 % p.a. – das käme einer Verdoppelung des Gehalts ca. 24 Jahren gleich –  dürfte im LKA in München wohl selbst niemand glauben. Mal andersherum gefragt: wie wäre es, wenn die PfarrerInnen in Bayern dauerhaft eine Gehaltserhöhung von „nur“ 1,5% verlangten? Der Finanzdezernent würde vermutlich – zu Recht – aus allen Wolken fallen. Genauso dürften jetzt die PfarrerInnen aus allen Wolken fallen, wenn bei finanzmathematischen Berechnungen Gehaltserhöhungen in doppelter Höhe (im Falle der 3%) unterstellt werden. Klar ist: das hier durch die so bestückte Formel produzierte Ergebnis wird deutlich zu hoch ausfallen. Das gilt übrigens für beide Annahmen, auch die von 2% Gehaltssteigerung p.a. 

b. Abzinsungsfaktor. Der Abzinsungsfaktor wird abgeleitet von bzw. benötigt wegen der Inflationsrate. Für die Bestimmung ist also die Inflationsrate erforderlich. Die aktuelle Inflationsrate beträgt 1,6 %: „Wie in der Schnellmeldung am 13. Februar 2015 mitgeteilt, … ergibt sich daraus für das gesamte Jahr 2014 ein Anstieg von + 1,6 % (auch kalenderbereinigt)  (vgl. Statist. Bundesamt) . Der aktuelle Wert liegt von 1,6% also bei ca. 40 % des ungünstigen (3,5%)  und bei ca. 65% des günstigsten unterstellten Berechnungswertes (2,5%).

Zwischenbemerkung zu den Grundlagen der finanzmathemat. Berechnungen : die in den Zukunftsberechnungen getroffenen Unterstellungen der ELKB treffen nach heutiger Sicht ganz offensichtlich nicht zu. Und zwar weder mit den geringeren, noch mit dem höheren Ansätzen. Sie sind definitiv zu hoch angesetzt. Der Bedarf an zukünftigen Finanzmitteln dürfte demnach aus heutiger Sicht also bei realistischer Sicht niedriger liegen als bisher angesetzt. Kleine Änderungen der Ausgangslage zeitigen aber große Wirkungen. Bedford-Strohm (s.o.): „Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.“

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

Die Besonderheit der bayerischen Landeskirche: sie hat noch immer Teile der Pensionslasten bei der BfA abgesichert, hat also den Ausstieg anderer Landeskirchen aus der BfA (etwa der EKHN, ((vgl. S.11)) oder Badens) nicht mitvollzogen. Die BfA finanziert sich bekanntlich auf der Basis von Umlagen, also einem anderen Finanzierungsmodell als die Kapitaldeckung über Anlagen. Dadurch ist die ELKB weniger abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes wie andere Landeskirchen. Damit sind die (im Bericht des Bischofs unerwähnten) Risiken der Pensionslasten der ELK Bayern auf zwei Finanzierungsarten gestreut – und allein dadurch niedriger als die anderer Landeskirchen. Die erhöhte Sicherheit ist selbstredend ein enormer Vorteil. Denn die Risiken lassen sich ebenfalls mit Zahlen beziffern. Etwa durch derzeit sündteure Rückversicherungsprämien, die für gewöhnlich zur Absicherung derartiger Risiken zu zahlen sind. Auf solche Zahlungen kann also die ELKB zumindest in einem gewissen Umfang verzichten ohne gleich gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das sieht bei anderen Landeskirchen anders aus.

Resumée:  Mit Zahlen kann man viele Menschen beeindrucken – und einschüchtern. Im realen Leben und Management hilft allein das leider nicht weiter. Problematisch wird es, wenn man eine solche Bezifferung schon als Beweis einer Qualitätssicherung apostrophiert. Spätestens seit der Qualitätssicherungsaffären im Altenheim- und Pflegesektor erweckt man ja schon bei Verwendung dieser Begrifflichkeit Verdacht. Richtig ist: ein Betrieb kann durch Planung und (richtige) Strategien der Vorsorge gewisse Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsverpflichtungen vermeiden. Unsicherheiten und Gefahren nämlich, die aus dem eigenen Betrieb, der eigenen Verwaltung, kommen. Das zu tun ist geboten. Durch die Höhe der Rücklagen und insbesondere infolge der Verteilung der Risiken auch auf die BfA (Umlagenfinanzierung) steht die ELK Bayern hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen gut da. Das dürfte Bischof Bedford-Strohm gemeint haben, wenn er vom Planungsprinzip des Finanzdezernenten spricht.  

Sind also – nach heutiger Sicht bei den hier verfügbaren Angaben – die Pensionsrücklagen der ELKB hoch genug?  Realistisch betrachtet wird man festhalten: die ELKB ist wohl kaum untersichert. Eher stellt sich die Frage der Übersicherung:  Es bleibt die Frage, auf welcher empirischen Basis und mit welcher (hoffentlich doch noch plausiblen) Begründung hier getroffene Unterstellungen für die Entwicklung von Gehältern (2 oder 3%?) und Inflation (2,5, 3,5% ?) getroffen werden. Übersichert? Gibt es das? Aus Sicht des Zahlungsempfängers (des Pensionärs) ist das sicher kein kein Problem. Wohl aber aus Sicht des „Betriebs“, gerade im Falle der Kirche. Noch nirgendwo in einem offiziellen Papier der Kirche vom Problem der Übersicherung gelesen? Immerhin findet man dazu etwas bei Lukas, etwa im Gleichnis vom reichen Kornbauern (Lk. 12) – als ersten Anhaltspunkt.

 

48- Stunden-Woche und Dienstordnung für Pfarrer in Bayern

Mit jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer in der ELKB soll in den nächsten Jahren eine Dienstordnung vereinbart werden. Vor dem Entwurf einer Dienstordnung wird der Arbeitsumfang auf der Grundlage eines Arbeitszeitmodells berechnet und gegebenenfalls verändert. Die fertige Dienstordnung beschreibt die verschiedenen – eventuell reduzierten – Aufgaben einer Pfarrerin, ohne jedoch Arbeitszeiten zu nennen.

Aus der Tabelle Zeitbedarf
Tabelle 2: Zeitbedarf für gemeindliche Aufgaben

Aufgabe                            Zeitbedarf

Gottesdienst                     8,5 Std.

Kasualie                             5 Std.

etc.

Die Texte zum Thema.

Bayern: Die nächste PfarrerInnen-Generation: Studienbedingungen – Motivation – Werbung. Von Dr. Gerhardt Knodt

von Dr. Gerhardt Knodt, Neuendettelsau

Vorbemerkungen:
An den Anfang stelle ich ein paar Kennzahlen zur Nachwuchssituation unserer Landeskirche: Im Moment stehen mehr als 420 Studierende auf der Anwärterliste für das geistliche Amt. Das ist die größte Landesliste im Raum der EKD. Nach dem Tiefststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Studierenden bei gut 50 stabilisiert. Im letzten Studienjahrmeldeten sich bei der Kirchlichen Studienbegleitung 59 Studierende an. Zu den Examensanmeldungen kommen die Absolventen der Pfarrverwalterausbildung und Übernahmen geeigneter Personen aus anderen (Landes-)kirchen. Ich beschränke mich auf meinen Verantwortungsbereich, die Begleitung der Studierenden auf das Pfarramt. Dazu beginne ich mit den Studienbedingungen:

Mehr dazu.