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ELK in Bayern

Kirchenaustritte in Bayern 2014: die „evangelische Kirche in Bayern trifft es besonders hart“.

07/2015, BR


Auch in Bayern ist die Zahl der Kirchenaustritte deutlich höher als im Vorjahr. 2013 traten insgesamt 45.508 Katholiken aus der Kirche aus. 2014 waren es 57.097. Das entspricht einem Anstieg um 25,5 Prozent. Die evangelische Kirche erwischte es noch härter. Nach Auskunft eines Landeskirchensprechers verließen diese 28.400 Personen, 41,5 Prozent mehr als 2013….

Zur Quelle: auf der Seite nach unten scrollen bis zur Überschrift: „Evangelische Kirche in Bayern trifft es besonders hart“.

 

Widerspricht das Ergebnis des 1. Theologischen Examens 2014/II in der ELK Bayern der EKD Prüfungsordnung?

05/2015

Zum Sachverhalt  des 1. Theologische Examens 2014/II mit hoher Durchfallquote:

Aus dem Korrespondenzbaltt 05/2015 des Pfarrvereins Bayern:

„Mit seiner erschreckend hohen Durchfallquote – von 27 KandidatInnen haben nur 12 bestanden! – veranlasste die Mitglieder der Pfarrerkommission zu deutlichen Nachfragen. Dabei stand neben den Mutmaßungen aus der Presse auch die Frage im Raum, ob und in wieweit die Examensreform ursächlich sein könnte. So gibt es inzwischen Noten von 1,0 über 1,3 … bis 4,7 und 5,0. Wobei zu beachten ist, dass 4,3 schon nicht-bestanden ist! Die angenommene »Mitte« liegt aber für viele Prüfer vermutlich immer noch bei 3,5. Neu ist auch, dass man in einem Einzelfach durchfallen kann – dafür aber auch nur dieses Fach wiederholen muss. …“ vgl. S. 12

Erläuterung und Quelle: § 14 Prüfungsordnung der ELK Bayern:
„Bestehen des ersten Teils der Prüfung

(1) Der erste Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nach dem in § 13 Abs. 5 angegebenen Berechnungsschlüssel alle Fachprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) bewertet worden sind.“

Wie ein Kommentar zur Sache klingt der Artikel von Volker Henning Drecoll, Dt. Pfarrerblatt (April 2015)

„… Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich… Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…”

Nicht konform zur aktuellen Praxis heißt es in der Prüfungsordnung der EKD:

§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem
Abschluss Erste Theologische Prüfung bzw. Magister Theologiae 10 Semester. Dies basiert auf der für das Studium der Evangelischen Theologie erforderlichen Studienzeit von vier Semestern im Grundstudium, vier Semestern im Hauptstudium und zwei Semestern in der Integrationsphase. Dazu treten bis zu zwei Semester für das Erlernen der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Sprachen.

§ 4 Fristen
(1)
Die Prüfungsanforderungen sind so zu gestalten, dass die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae (1. Theol. Examen, Anm. FS) innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.
(2)
Die Fakultäten stellen durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können.“

Anm. F.S. :

1. Im Bericht des Korrespondenzblattes wird die Durchfallquote zwar als Begriff erwähnt aber leider nicht in Prozentzahlen benannt. Es sind ca. 55% – der 27 KandidatInnen. Der Kandidaten, die nach Sichtung der Prüfungsaufgaben zur Prüfung überhaupt angetreten sind! Bei Berücksichtigung aller „Examensinteressenten“ (mögliche Freiversuche!) wäre die Quote sicher noch deutlich ungünstiger. Leider fehlen entsprechende Angaben zu diesem Punkt.

2. KandiatInnen haben nach der EKD Prüfungsordnung den Anspruch, das Examen in der Regelstudienzeit von 10 Semestern (+ 2 Sprachsemester) ablegen zu können. Entsprechend sind die Prüfungsordnungen zu gestalten. KandidatInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben den Anspruch, „dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können“. Das war bei diesem Examen ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Das ist aus der Durchfallquote ganz eindeutig zu schließen. Insofern verstößt diese Prüfung ganz offensichtlich gegen die EKD Prüfungsordnung.

3. Möglicherweise liegt die Ursache des Ergebnisses nicht (allein) an den StudentInnen, sondern hat etwas mit der Examensreform zu tun. Sucht man nach Mängeln der Reform, sticht sofort eine Regelung ins Auge:  alle Fachprüfungen, also jede einzelne Prüfung in jedem Fach, muss eine Bewertung erhalten, die mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) erreicht. Dieser Paragraph gibt jedem Prüfer die Macht zwar nicht über Sein oder Nicht-Sein, aber doch über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Dass der Gescheiterte im Zweifelsfall nicht die gesamte Prüfung,, sondern nur ein Fach wiederholen muss, wird ihn/sie kaum trösten. Es kostet in jedem Fall ein halbes Jahr. Diese Regelung setzt also eine Souveränität der Prüfer voraus, die nicht jeder Prüfer, akademischer Grad hin akademischer Grad her, mitbringen muss. Ob das Thema in dieser Prüfung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis. Unabhängig davon besteht hier ganz offensichtlich Revisionsbedarf  bei dieser Examensreform.

4. An anderen Stellen wurde schon ausgeführt, dass Theologiestudenten und Quereinsteiger bzw. Prädikanten von den Landeskirchen absolut divergent behandelt werden: höhere Anforderungen hier, abgeflachte dort.  Dieses Beispiel unterstützt und unterstreicht diesen Eindruck.

Doppik in der ELK Bayern: Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt, bleibt aus Sicht der Pfarrer-Kommission offen. Pilotprojekt für Kirchengemeinden.

05/2015

…Die Neufassung der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) – trotz ihres Namens ein Gesetz – wurde von Dr. Kranjcic vorgestellt, der sich sehr bemühte, die Vorteile der Doppik in der Fassung des Handelsgesetzbuches auch für Nicht-Buchhalter verständlich zu erläutern. Die erneute Umstellung verzichtet endgültig auf kamerale Elemente und verlangt damit von allen »eine neue Denke«. Die bisherigen Rücklagen werden z.B. vollständig abgeschafft. Auch die Buchungszeitpunkte verändern sich. Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt, bleib aus Sicht der Kommission offen.

Neue Erkenntnisse über die Umsetzung der Doppik im Bereich der Kirchengemeinden und der mittleren Ebene erwartet man sich vom »ergebnisoffenen Feldversuch« in Augsburg. Hier soll gestuft und über zwei Jahre gestreckt ausprobiert werden, was sich wie am besten umsetzen lässt. Die nötigen Verordnungen und Handlungsanweisungen können dann passgenau (neu) geschrieben werden. Das gibt dem System die nötige Flexibilität und allen die Möglichkeit, Regelungen nochmals zu überdenken. Allerdings stellt auch Herr Dr. Kranjcic die Frage, ob auf allen Ebenen Mitarbeitende sind, die die nötige Ausbildung bzw. die Kompetenzen mitbringen um das neue System umzusetzen.  Lesen auf S. 15f

„Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch.“ Zum Bericht von Landesbischof Bedford- Strohm vor der Landessynode der ELKB.

16.03.2015, Bad Wörrishofen, Bericht des Landesbischofs, S. 16f:

„Wenn wir auf den Gott vertrauen, der uns geschaffen hat und der uns jeden Tag begleitet und erhält und uns die Zukunft öffnet, woraus leben wir dann eigentlich? … Oder leben wir aus der certitudo, der Gewissheit, zu der uns Jesus mit dem berühmten Wort aus der Bergpredigt Mut macht: „Seht die Vögel am Himmel! Sie säen nicht, sie ernten nicht. Sie sammeln nicht in die Scheunen. Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel mehr als sie? Darum sollt ihr nicht sorgen!“ (Mt 6,26.31).

Wenn ein Finanzreferent dieses Wort zum Planungsprinzip für die kurz- mittel- und langfristige Finanzplanung machen würde, wären seine Tage gezählt und das zu recht. Denn wer jetzt nicht vorsorgt und sich etwa Gedanken macht, wie die Pensionsverpflichtungen unserer Mitarbeiter erfüllt werden können, verschiebt die Lasten auf die, die nach uns kommen. Das ist zwar erheblich bequemer für uns, aber eben auch verantwortungslos. Aber wie genau lässt sich das im Voraus erfassen, was uns da an Verpflichtungen für die Zukunft anvertraut ist? Und welchen Aufwand sind wir bereit, dafür zu treiben? Und das unter Annahmen, deren Zuverlässigkeit keiner vorher genau beurteilen kann. Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus? Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.Trotzdem wird heute gefordert etwa die Pensionsverpflichtungen für jeden einzelnen Personalfall genau auszurechnen, um eine möglichst genaue Ausweisung der dafür in die Bilanz einzustellenden Beträge zu gewährleisten. Hinter solchen Anforderungen stehen grundsätzliche Entwicklungen. Unter dem Stichwort „Qualitätsmanagement“ haben sich in der Wirtschaft insgesamt, aber auch bei uns in der Kirche, die Anforderungen an die Qualitätsnachweise der jeweiligen Arbeit deutlich erhöht. Der gute Sinn ist das Aufspüren von Schwachstellen und die tatsächliche Verbesserung von Prozessen. Aber wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass der Aufwand dadurch immer höher wird. Nicht nur müssen die jeweiligen Akteure ihre Prozesse verbessern, sie müssen es auch so genau dokumentieren, dass diejenigen, die die Qualität dann kontrollieren sollen, dafür auch die Grundlage haben. Sowohl für das Dokumentieren als auch für das Kontrollieren sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, soll die eigentliche Arbeit nicht liegen bleiben….“

vgl. s.S. 16f 

Anmerkung F.S.: 

Beim Lesen stellen sich zwei Fragen:

1. Wann ist genug genug?

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

1.  Wann ist genug genug?

Zum   „Vermögen der Kirche“ heißt es:

„Das Vermögen der Kirche“ im Sinne eines einheitlichen verfügbaren Vermögensbestandes gibt es nicht. Nehmen wir allein die Immobilien: Der Wert dieser Gebäude ist nur schwer bezifferbar. Kirchengebäude haben in der Regel keinen realen Handelswert.

Auf der Aktiva-Seite der Bilanz (Vermögen) stehen 1,7 Milliarden Euro im Versorgungsfonds und weitere 1,2 Milliarden Euro an Wertpapierbesitz und Immobilien. Trotz dieser Summen steht auf der Aktiva Seite noch ein Fehlbetrag von 100 Millionen Euro, denn die finanziellen Verpflichtungen der Landeskirche (Passiva) sind um 100 Millionen Euro größer als das Vermögen: Für die Altersversorgung der Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind 2,6 Milliarden Euro aufzuwenden. Darüber hinaus ist die Landeskirche weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 500 Millionen Euro eingegangen – etwa verbindliche Zusagen für die Finanzierung von Instandsetzungen von Kirchen oder Gemeindehäusern.“

Die sich aus de finanzmathematischen Berechnungen ergebenden Verpflichtungen in Höhe von 2,6 Mrd. € sind also gedeckt.

Betrachten wir die Sache etwas genauer: Bei den (Pensions-) Verpflichtungen der Landeskirche hängen die Ergebnisse wesentlich von den unterstellten Annahmen über Entwicklungen in ferner Zukunft (!) ab:

„Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus?“ fragte der Bischof (.s.o.).

Beide alternativen Ansätze sowohl des Abzinsungsfaktors als auch der Gehaltssteigerungen lassen Fragen aufkommen:

a. Dauerhafte Gehaltssteigerungen von jährlich 2 oder 3 % ? Schauen wir zurück in die Vergangenheit:  Der Pfläzische Pfarrverein hatte errechnet, dass in den zurückliegenden  Jahren eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 % eingetreten sei. Das Ergebnis dürfte in Bayern kaum abweichen. An eine langjährige Steigerung um 3 % p.a. – das käme einer Verdoppelung des Gehalts ca. 24 Jahren gleich –  dürfte im LKA in München wohl selbst niemand glauben. Mal andersherum gefragt: wie wäre es, wenn die PfarrerInnen in Bayern dauerhaft eine Gehaltserhöhung von „nur“ 1,5% verlangten? Der Finanzdezernent würde vermutlich – zu Recht – aus allen Wolken fallen. Genauso dürften jetzt die PfarrerInnen aus allen Wolken fallen, wenn bei finanzmathematischen Berechnungen Gehaltserhöhungen in doppelter Höhe (im Falle der 3%) unterstellt werden. Klar ist: das hier durch die so bestückte Formel produzierte Ergebnis wird deutlich zu hoch ausfallen. Das gilt übrigens für beide Annahmen, auch die von 2% Gehaltssteigerung p.a. 

b. Abzinsungsfaktor. Der Abzinsungsfaktor wird abgeleitet von bzw. benötigt wegen der Inflationsrate. Für die Bestimmung ist also die Inflationsrate erforderlich. Die aktuelle Inflationsrate beträgt 1,6 %: „Wie in der Schnellmeldung am 13. Februar 2015 mitgeteilt, … ergibt sich daraus für das gesamte Jahr 2014 ein Anstieg von + 1,6 % (auch kalenderbereinigt)  (vgl. Statist. Bundesamt) . Der aktuelle Wert liegt von 1,6% also bei ca. 40 % des ungünstigen (3,5%)  und bei ca. 65% des günstigsten unterstellten Berechnungswertes (2,5%).

Zwischenbemerkung zu den Grundlagen der finanzmathemat. Berechnungen : die in den Zukunftsberechnungen getroffenen Unterstellungen der ELKB treffen nach heutiger Sicht ganz offensichtlich nicht zu. Und zwar weder mit den geringeren, noch mit dem höheren Ansätzen. Sie sind definitiv zu hoch angesetzt. Der Bedarf an zukünftigen Finanzmitteln dürfte demnach aus heutiger Sicht also bei realistischer Sicht niedriger liegen als bisher angesetzt. Kleine Änderungen der Ausgangslage zeitigen aber große Wirkungen. Bedford-Strohm (s.o.): „Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.“

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

Die Besonderheit der bayerischen Landeskirche: sie hat noch immer Teile der Pensionslasten bei der BfA abgesichert, hat also den Ausstieg anderer Landeskirchen aus der BfA (etwa der EKHN, ((vgl. S.11)) oder Badens) nicht mitvollzogen. Die BfA finanziert sich bekanntlich auf der Basis von Umlagen, also einem anderen Finanzierungsmodell als die Kapitaldeckung über Anlagen. Dadurch ist die ELKB weniger abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes wie andere Landeskirchen. Damit sind die (im Bericht des Bischofs unerwähnten) Risiken der Pensionslasten der ELK Bayern auf zwei Finanzierungsarten gestreut – und allein dadurch niedriger als die anderer Landeskirchen. Die erhöhte Sicherheit ist selbstredend ein enormer Vorteil. Denn die Risiken lassen sich ebenfalls mit Zahlen beziffern. Etwa durch derzeit sündteure Rückversicherungsprämien, die für gewöhnlich zur Absicherung derartiger Risiken zu zahlen sind. Auf solche Zahlungen kann also die ELKB zumindest in einem gewissen Umfang verzichten ohne gleich gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das sieht bei anderen Landeskirchen anders aus.

Resumée:  Mit Zahlen kann man viele Menschen beeindrucken – und einschüchtern. Im realen Leben und Management hilft allein das leider nicht weiter. Problematisch wird es, wenn man eine solche Bezifferung schon als Beweis einer Qualitätssicherung apostrophiert. Spätestens seit der Qualitätssicherungsaffären im Altenheim- und Pflegesektor erweckt man ja schon bei Verwendung dieser Begrifflichkeit Verdacht. Richtig ist: ein Betrieb kann durch Planung und (richtige) Strategien der Vorsorge gewisse Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsverpflichtungen vermeiden. Unsicherheiten und Gefahren nämlich, die aus dem eigenen Betrieb, der eigenen Verwaltung, kommen. Das zu tun ist geboten. Durch die Höhe der Rücklagen und insbesondere infolge der Verteilung der Risiken auch auf die BfA (Umlagenfinanzierung) steht die ELK Bayern hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen gut da. Das dürfte Bischof Bedford-Strohm gemeint haben, wenn er vom Planungsprinzip des Finanzdezernenten spricht.  

Sind also – nach heutiger Sicht bei den hier verfügbaren Angaben – die Pensionsrücklagen der ELKB hoch genug?  Realistisch betrachtet wird man festhalten: die ELKB ist wohl kaum untersichert. Eher stellt sich die Frage der Übersicherung:  Es bleibt die Frage, auf welcher empirischen Basis und mit welcher (hoffentlich doch noch plausiblen) Begründung hier getroffene Unterstellungen für die Entwicklung von Gehältern (2 oder 3%?) und Inflation (2,5, 3,5% ?) getroffen werden. Übersichert? Gibt es das? Aus Sicht des Zahlungsempfängers (des Pensionärs) ist das sicher kein kein Problem. Wohl aber aus Sicht des „Betriebs“, gerade im Falle der Kirche. Noch nirgendwo in einem offiziellen Papier der Kirche vom Problem der Übersicherung gelesen? Immerhin findet man dazu etwas bei Lukas, etwa im Gleichnis vom reichen Kornbauern (Lk. 12) – als ersten Anhaltspunkt.

 

48- Stunden-Woche und Dienstordnung für Pfarrer in Bayern

Mit jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer in der ELKB soll in den nächsten Jahren eine Dienstordnung vereinbart werden. Vor dem Entwurf einer Dienstordnung wird der Arbeitsumfang auf der Grundlage eines Arbeitszeitmodells berechnet und gegebenenfalls verändert. Die fertige Dienstordnung beschreibt die verschiedenen – eventuell reduzierten – Aufgaben einer Pfarrerin, ohne jedoch Arbeitszeiten zu nennen.

Aus der Tabelle Zeitbedarf
Tabelle 2: Zeitbedarf für gemeindliche Aufgaben

Aufgabe                            Zeitbedarf

Gottesdienst                     8,5 Std.

Kasualie                             5 Std.

etc.

Die Texte zum Thema.

60% fallen in Bayern durch das theologische Examen

In Bayern sind 60% aller KandidatInnen im erstem Versuch durch das theologische Examen gefallen. Die Ursachen sind noch nicht klar. Die Landeskirche spricht vorerst von einem Ausrutscher. Dennoch soll das Examen genau untersucht werden.

Bayern: Die nächste PfarrerInnen-Generation: Studienbedingungen – Motivation – Werbung. Von Dr. Gerhardt Knodt

von Dr. Gerhardt Knodt, Neuendettelsau

Vorbemerkungen:
An den Anfang stelle ich ein paar Kennzahlen zur Nachwuchssituation unserer Landeskirche: Im Moment stehen mehr als 420 Studierende auf der Anwärterliste für das geistliche Amt. Das ist die größte Landesliste im Raum der EKD. Nach dem Tiefststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Studierenden bei gut 50 stabilisiert. Im letzten Studienjahrmeldeten sich bei der Kirchlichen Studienbegleitung 59 Studierende an. Zu den Examensanmeldungen kommen die Absolventen der Pfarrverwalterausbildung und Übernahmen geeigneter Personen aus anderen (Landes-)kirchen. Ich beschränke mich auf meinen Verantwortungsbereich, die Begleitung der Studierenden auf das Pfarramt. Dazu beginne ich mit den Studienbedingungen:

Mehr dazu.

Homepage der Bayerischen Landeskirche: Was uns bewegt – Freihandelsabkommen TTIP

Am Ende bleibt nur noch Wahl zwischen Ja und Nein

Verhandelt wird zwischen der EU-Kommission, vertreten durch den Handelskommissar (Karel de Gucht, Belgien) und dem US-Handelsministerium. In der EU haben weder die Kommissare, noch die Abgeordneten des Europa-Parlamentes, geschweige denn die Abgeordneten der Nationalparlamente Einblick in die Verhandlungsdokumente…

Auf der anderen Seite haben einige hundert Industrielobbyisten exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt in den Vertrag zu diktieren. Ziel ist es, die Verhandlungen geheim abzuschließen und den demokratisch gewählten Vertretungen der Bürger/-innen dann nur noch die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung zu lassen…

Die Kommission hält neben den Verhandlungsdokumenten auch das Verhandlungsmandat geheim – also das, worüber verhandelt wird. Dieses ist jedoch von der US-Regierung veröffentlicht und auf diesem Weg bekannt geworden. In den USA gibt es zunehmend Widerstand gegen eine Verhandlung ohne Beteiligung des Kongresses…

Zum Artikel.

ELK Bayern: Notsituationen beflügeln Kreativität der Verwaltung. Möglichkeiten zur Vertretung vakanter Pfarrstellen der ELKB – eine Übersicht.

Folgende Optionen vakante Pfarrstellen zu vertreten bzw. Entlastung bei einer Pfarrstellenvertretung zu ermöglichen sind gegeben.
Punkte 1-7

Schlussbemerkung:
Die Auflistung zeigt, dass das Personalreferat und der Landeskirchenrat seit 2007 viele Anstrengungen unternommen und Maßnahmen beschlossen und umgesetzt haben, um der Vakanzproblematik zu begegnen…  Zur Seite.

Herbstsynode der ELK Bayern soll über die Barmerer Erklärung beraten

Die Bayrische Landeskirche denkt über den institutionellen Umgang mit der den Barmarer Thesen nach. Auf der Herbstsynode soll ein Ausschuss beraten, ab die Kirchenverfassung Bezug auf die Erklärung nehmen soll. Vorher, soll eine breite Diskussion stattfinden.

Wir wünschen viel Erfolg.

Hier geht es zur Quelle.