Archiv für den Monat: Mai 2015

Zentralrat der Ex-Muslime: Sorgen der Pegida-Anhänger ernst nehmen

26.01.15, Video der ARD

Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrates der Ex-Muslime, versteht die Sorgen der Menschen, die für Pegida auf die Straße gehen. „Doch man kann auch etwas anders machen, auf die Straße gehen und genau sagen, was sie möchten. Nicht gegen Ausländer hetzen.“ Den Dialog mit Nazis, Rassisten und Islamisten lehne sie ab, aber man müsse“ schon hören, welche Sorgen diese Menschen haben.“

Der schweizer Soziologe Jean Ziegler begeistert auf der LITCOLOGNE.

16.03.2015

Jean Ziegler beschäftigte sich schon für die UN mit dem Recht auf Essen und dem globalen Nahrungsmittelmangel.
Der Schweizer Soziologe Jean Ziegler begeisterte mit einem fulminanten LitCologne-Auftritt in der Comedia. Hoch die internationale Solidarität, eine Fundamentalkritik an einer Gesellschaft, die Millionen von Menschen verhungern lässt. Von Thomas Geisen

Denn eines seiner Hauptanliegen ist die Entlarvung der seiner Auffassung nach menschenfeindlichen Ökonomie: „Heute ist die mächtigste und zugleich die gefährlichste metasoziale Begründungsweise die „Naturalisierung“ ökonomischer Fakten. Die Ökonomen, die Manager und Banker, die er auch schon mal als Halunken, Räuber oder Mörder bezeichnet, „berufen sich auf sogenannte ‚Naturgesetze der Wirtschaft‘, um den Menschen aus seiner eigenen Geschichte zu vertreiben, um präventiv jeden Ansatz von Widerstand zu brechen und ihre Profite abzusichern.“ Ziel dieser „Wahnidee“: Die Selbstregulierung des Weltmarktes, endlich befreit von aller Einmischung von Staaten, Gewerkschaften, Bürgern.

Ziegler, gegen den es Augstein manchmal etwas schwer hat, appelliert an „alle Aktivisten der weltweiten Zivilgesellschaft“, die er durch den moralischen Imperativ angetrieben sieht, die Kräfte zu bündeln für „eine solidarische Gesellschaft, die Humanisierung des Menschen, die Entfaltung all seiner unendlichen schöpferischen Kräfte, seiner Fähigkeit, glücklich zu sein, zu lieben, kurzum seiner Freiheit“, schreibt er. Und singt in Köln das Hohelied auf die sozialen Bewegungen, die zivil Gesellschaft…  Mehr dazu.

Bezahlung nach Leistung? Ja. Aber in den höchsten Gehaltsstufen anfangen und auch McKinsey nicht aussparen.

05/2015 (06.01.2015, Dt. Pfarrerblatt)

Ein ironisch-erfrischender und erfrischend ironischer Kommentar von Pfr. i.R. Gerhard Kuppler zum Thema des Artikels ‚Bezahlung nach „Leistung“?‘ von Pastor Andreas Kahnt. Hier übernommen mit freundlicher Genehmigung des Autors.

„Man sollte eine solche Anregung („Bezahlung nach Leistung“, Anm. FS) schon ernster nehmen. Sie stammt vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer Peter Barrenstein. Dieser Arbeitskreis innerhalb der CDU hat sich im Jahr 2000 schon einmal mit dem Thema beschäftigt, wie Pfarrer zu mehr Leistung und Engagement gebracht werden könnten. Damals war von „faulen Pfarrern“ die Rede. Ein Lösungsvorschlag war, für 5-10 Pfarrer einen Dekan einzustellen, der diese dann wohl zu Höchstleistungen antreiben sollen könnte. Demgegenüber ist der jetzige Vorschlag, die erfolgreicheren Pfarrer besser zu besolden doch schon eine Verbesserung. Vielleicht kommt man dann in 15 Jahren auch auf die Idee, dass nicht nur bei Pfarrern, sondern in den meisten Berufen Gestaltungsfreiheit, Selbstbestimmung,Unabhängigkeit von Hierarchien eine wesentlich höhere Motivation sein können als mehr Geld. Beim Pfarrberuf ist das essentiell. Der „Erfolg“ von Verkündigung und Seelsorge ist per se der Leistungskontrolle bzw.dem Leistunsanreiz durch mehr Geld entnommen. Bei Menschen, die in der Kirchengeschichte wirklich etwas bewegt haben, ging es nie ums Geld: Paulus, Augustin, Franziskus, Luther, Spener, Bonhoeffer und und und – die meisten haben sogar bewusst am Rande des Existenzminimus gelebt.
Aber es gibt auch im Pfarramt Bereiche, die durchaus einer Leistungs- bzw Effizienzkontrolle unterzogen werden könnten.
Und so zwischendurch und ganz nebenbei: wir haben doch eine nicht unbeträchtliche Gehaltsabstufung innerhalb der Ämter der Kirche, die von Pfarrern bekleidet werden. „Normale“ Pfarrer, die die o.g. essentiellen Aufgaben der Kirche wahrnehmen, stehen in der Ämter- und damit auch Gehaltshierarchie ganz unten (Endstufe A13-A14), dann kommen die Dekane (A15-A16), dann die Prälaten und Oberkirchenräte (B3) und ganz oben steht leuchtend der Bischof (B9 – 2-3x soviel wie ein normaler Pfarrer). Und je weiter oben, desto weniger beschäftigen sich diese Amtsinhaber mit dem was Kirche zur Kirche macht und sich der Erfolgskontrolle entzieht, sondern mit Fragen der Organisation und Verwaltung, Management und Controlling. In diesen Bereichen kann Leistung zweifellos verifiziert werden, was leider nicht geschieht.
Ich schlage also vor, diese Ämter zum großen Teil auf Leistungsbasis zu besetzen. Ab Dekan aufwärts gibt es nur noch ein reduziertes Grundgehalt (A9 würde ich zugestehen). Der Rest wird auf Leistungsbasis bezahlt.
Bei der Pfarrstellenbesetzung erhalten Prälat und OKR dann eine Vermittlungsprovision, wenn Pfarrer und Gemeinde 5 – 7 Jahre ohne Konflikte, die die Arbeit merklich beeinträchtigen, zusammenwirken. Damit wäre der Ungedeihlichkeitsparagraf wesentlich entschärft. So würde auch deutlich, dass wie in jeder ordentlichen Hierarchie üblich bei Fehlbesetzungen nicht nur die Betroffenen, sondern auch die, die die falsche Personalauswahl getroffen haben, Konsequenzen tragen müssen.
Bei Anfragen/Anträgen an kirchenleitende Ämter wird ein Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen eine Antwort erfolgen muss, sonst gibt es weniger Geld.
Bei Visitationen erhält der Visitator nur Geld, wenn es tatsächlich Veränderungen zum Positiven gibt; bei negativen Folgen ist der Visitator haftbar.
So müssten auch Mittel und Wege gefunden werden, die Personen, die für gescheiterte Kirchenrettungsprogramme verantwortlich sind, die Konsequenzen tragen zu lassen. Barrenstein, der als Direktor der Unternehmensberatung McKinsey das „Evangelische München-Programm“ initiert hat, müsste, da dieses Programm großenteils nicht den geplanten Erfolg hatte, die Kosten für all die unzähligen Beratungen, Sitzungen etc ersetzen. Zuallermindest sollte für dieses Programm einmal eine realtistische kaufmännische Kostenrechnung erstellt werden, die nicht nur die direkten Ausgaben enthält wie Kosten für die Beratungsgesellschaft etc, sondern vor allem den Zeitaufwand für die Sitzungen, Mieten und Pachten, Geschäfts- und Verwaltungsaufwand.
Man kann noch viele solche Felder finden, wo eine leistungsorientierte Besoldung unschwer zu organisieren wäre. Man muss nur ein ganz klein wenig raus aus den alten Mauern der kirchlichen Hierarchie und Neues wagen. Insofern ist Herrn Barrenstein für diese wichtige Anregung sehr zu danken.“

Pure Utopie was Gerhard Kuppler da nicht ohne ironischen Unterton fordert? Mitnichten. Vgl. sie zwei Beiträge in zurückliegenden Ausgaben der Wort-Meldungen, hier (Mein wunderbarer Arbeitsplatz) und hier.

„Auf den Pfarrer kommt es an“, Strukturen sind unbedeutend. Signifikante Parallelen zur 5. KMU in der Hattie-Studie, einer Meta-Studie zu Bildungspolitik.

Die Hattie-Studie. Von Martin Spiewak, DIE ZEIT

14. Januar 2013

Kleine Klassen bringen nichts, offener Unterricht auch nicht. Entscheidend ist: Der Lehrer, die Lehrerin. Das sagt John Hattie. 

… Dabei begründet nicht allein die megalomanische Dimension seines Projektes Hatties Ruf oder die Kälte seines wissenschaftlichen Blicks (»Meinungen gibt es genug; was zählt, ist messbare Evidenz«). Die größte Sprengkraft liegt in seinen Erkenntnissen. Denn diese stehen geradezu quer zur bildungspolitischen Debatte in vielen Ländern. »Wir diskutieren leidenschaftlich über die äußeren Strukturen von Schule und Unterricht«, kritisiert Hattie. »Sie rangieren aber ganz unten in der Tabelle und sind, was das Lernen angeht, unwichtig.«

Zum Artikel.

Anm F.S.: Die Paralleleln zur Reformdiskussion und zu früheren Fehlanalysen in der Kirche sind evident:

1. Die Person des Pfarrers ist ebenfalls von hoher, bislang in der Reformagenda völlig unterschätzten Bedeutung. Das bestätigt jüngst die 5. KMU, Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung. Konträr dazu das Reformkonzept nach „Kirche der Freiheit“: Die Reformer erklärten die PfarrerInnen zum (Finanz-) Problem und sehen einen extrem hohen Stellenabbau vor. Der Prozess ist in Gang.

2. Die Reformer der Kirche diskutieren über äußere Strukturen und versprechen sich und versprachen anderen große Erfolge durch Strukturreformen. Hattie: »Sie rangieren aber ganz unten … und sind, was das Lernen angeht, unwichtig.«
vgl. dazu auch aus der Kirche: Struktur-k(r)ampf in der evangelischen Kirche , Dt. Pfarrerblatt 8/2012, oder heute Bischof Cornelius-Bundschuh, Baden.

Wormser Wort: Die Antwort des Ratsvorsitzenden der EKD. Eine Entgegnung und etliche Kommentare von UnterzeichnerInnen.

05/2015, die Petition „Wormser Wort“ wurde mittlerweile von 1100 Personen unterzeichnet. Auf die Zusendung des Inhalts und des Ergebnisses reagiert nun der Ratsvorsitzende. Wir veröffentlichen zunächst den Wortlaut. im Anschluss veröffentlichen wir eine erste Stellungnahme. Wer von den Lesern die Antwort des Ratsvorsitzenden ebenfalls kommentieren möchte, ist eingeladen, dazu die Kommentarfunktion zu nutzen. 

Es schreibt der persönliche Referent des Ratsvorsitzenden:

„Der Ratsvorsitzende hat Ihr Schreiben persönlich zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten:

In der Petition „Wormser Wort“ wird engagiert gerungen um die Frage nach zukünftigen Ausrichtungen und Gestaltungen der evangelischen Kirche. Mitglieder unserer Kirche haben Zeit und Kraft investiert, um das gemeinsame Nachdenken mit einem neuen Impuls zu versehen. Dieses Engagement begrüßen wir und sehen uns mit den Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition verbunden in der gemeinsamen Aufgabe, kirchliches Leben in der Gegenwart und für die Zukunft zu gestalten. Gerade in einer Kirche, die wie die reformatorisch geprägten Kirchen aus einem Reformimpuls heraus entstanden ist, stellt das Nachdenken über angemessene Strukturen und auftragsgemäßes Handeln eine bleibende, zentrale Aufgabe dar. In der Petition werden die aus den Diskussionen um das Impulspapier „Kirche der Freiheit“ hervorgegangenen Überlegungen in einer Weise dargestellt, die der Richtigstellung bedarf:

1. An keiner Stelle wird im Kontext des Reformprozesses die Fusion von Gemeinden und die Reorganisation von Strukturen anders verstanden denn als Reaktion auf abnehmende Zahlen von Gemeindegliedern oder finanzierbaren Personalstellen. Nicht die Reorganisation kommt zuerst und dann die rückläufigen Zahlen – als ob der Reformprozess den Umbau verursachte oder dieser ohne ihn unnötig sei.

2. Die Forderungen der Petition scheinen von einer Kirche auszugehen, die sich den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen entziehen könnte. Es ist u.E. jedoch eine Illusion, dass unsere Kirche durch die gravierenden Veränderungen ihres Umfelds unverändert bleiben könnte. Gerade die in der jüngsten KMU bestätigten Entwicklungen setzen eine Bündelung von Kräften voraus, um elementare Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können. Über die Richtung der Reorganisation kann man natürlich streiten, aber alles möglichst unverändert zu lassen, entspricht nicht der Dramatik der Herausforderungen.

3. Die Petition arbeitet verschiedentlich mit der Gegenüberstellung von Reorganisationsprozessen und dem „eigentlichen Auftrag“, nämlich der Kommunikation des Evangeliums. Diese Gegenüberstellung verkennt, dass ein kontinuierlicher und langfristig stabiler Verkündigungsdienst eine verlässliche materielle Basis benötigt. M.a.W.: Die Sorge um die Erfüllung des Kernauftrags der Kirche hat immer auch eine materielle und rechtliche Komponente, die durch beständige Reorganisation sicher gestellt werden muss.

4. In der Petition wird der Eindruck erweckt, als wäre hier eine zentralistische Institution am Werk, die analog zu einem großen Unternehmen die evangelische Kirche in Deutschland von oben neu aufstellen wolle. Das wird den Reformbemühungen in keiner Weise gerecht. In den Landeskirchen werden vielfältige Diskussionen um die notwendigen Veränderungen geführt. Dass darin die von der EKD angestoßenen Überlegungen einfließen und weiterentwickelt werden, entspricht dem guten Zusammenwirken innerhalb unserer Kirche.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Goldenstein“

 

Stellungnahme:

Scheinwelten
Es wichtig festzuhalten, dass sich die demografische Entwicklung und andere wichtige Rahmenbedingungen unsere Kirche verändern und also auch Auswirkungen auf die Organisation und den kirchlichen Alltag haben werden. Es gehört zu den Schwierigkeiten der innerkirchlichen Diskussion, dass die „Reformer“ gerne in Abrede stellen, dass Kritiker der Reform die Voraussetzungen der Reform überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist falsch. Es geht um unterschiedliche Antworten auf die Herausforderungen der Zeit.

Dazu einige Beispiele:
1.Vor 15 Jahren erklärte beispielsweise die Kirchenleitung der EKHN, dass ein Dekanat mindestens 20.000 Mitglieder brauche um „lebensfähig“ zu sein. Bis dahin gab es viele Dekanate, die deutlich kleiner waren, insbesondere im ländlichen Bereich. Entsprechend wurden Dekanate zusammen gelegt. Einige Jahre später erklärte die gleiche Kirchenleitung, dass ein Dekanat 40.000 Gemeindeglieder brauche, um „lebensfähig“ zu sein. Inzwischen ist diese Größe auf 70.000 Mitglieder hoch gesetzt. Die damit verbunden Reorganisationen sind zeitaufwändig, teuer und haben für die Präsenz der Kirche vor Ort und die alltägliche Arbeit wenig feststellbare Verbesserungen, aber sehr viele Nachteile gebracht. Die Festlegung der Gemeindegliederzahl eines Dekanats lässt sich nicht einfach aus „abnehmenden Zahlen und finanzierbaren Personalstellen“ ableiten. Die Zahlen haben jedenfalls mit demographischen Herausforderungen nichts zu tun.

2. Ähnliches gilt für die Größe von Gemeinden und die damit in Beziehung gesetzte Feier des Gottesdienstes. Jahrzehntelang wurde in Diasporadörfern ein sonntäglicher Gottesdienst gehalten, zu dem 10-15 Gemeindeglieder erschienen. Inzwischen hat man die Gemeinden und Pfarrer überzeugt, dass solche Gottesdienste getrost ausfallen können. Die Menschen werden aufgefordert in Nachbardörfer zum Gottesdienst zu gehen. Aus unserer Sicht ist das ein großer Verlust für unsere Kirche. Die jüngste KMU scheint die Auswirkungen dieser Reduktion kirchlicher Arbeit aufzuzeigen. Professor Pollack, einer der wissenschaftlichen Begleiter der Studie, weist auf diesen Zusammenhang eindrücklich hin: „Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Annahme ist der Glaube jedoch kein von der Institution Kirche isolierter rein individueller Akt. Er bedarf vielmehr der institutionellen Unterstützung, und er verkümmert, wenn ihm die kommunikative Unterstützung durch Interaktionen im Raum der Kirche, durch Kontakte zum Pfarrer, durch den Gottesdienst fehlt. Das haben unsere Analysen, die repräsentativ sind und höchsten sozialwissenschaftlichen Standards genügen, immer wieder gezeigt: Intensive kirchliche Praxis und das Bekenntnis zum Glauben an Gott korrelieren hoch.“

3. Es ist ein Merkmal der Reformprozesse, dass sie sich vielfältig selbst überholen. Eine Reform löst die nächste aus. Bei der ersten Dekanatsfusion gab es lange Diskussionen und vielfältige Anfragen aus den Gemeinden. Dann wurde in Synoden von Seiten der Kirchenleitung vorgetragen, man solle doch diesen Reformschritt tun, um endlich wieder zur „eigentlichen Arbeit“ zu kommen. Doch schon wenige Jahre später wurden neue Reformen angestrebt, die die eigentliche Arbeit wiederum behindert haben. So ist zum Beispiel das religionspädagogische Amt der EKHN inzwischen zweimal Mal umgezogen. Die angekündigten Kosteneinsparungen sind nie eingetreten, dafür sind aber deutlich höhere Kosten für Umbau und Neubaumaßnahmen entstanden. Die beschlossenen Evaluationen wurden in der Regel nicht durchgeführt, bzw. waren schon durch weitere Reformen obsolet.

4. Inzwischen hat sich der rheinische Präses Rekowski bei den Pfarrern für Versäumnisse in der Personalpolitik erstmals öffentlich entschuldigt. Wenn Sie schreiben, dass die Kirche ihre Kräfte bündeln müsse, um elementare Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können, dann muss man leider feststellen, dass in der Zeit der Reorganisation von Seiten der Kirchenleitung und den ev. Landeskirchen bewusst auf die Werbung des pastoralen Nachwuchses verzichtet worden ist. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht eine Diskussion notwendig ist, welches die „elementaren Aufgaben“ der Kirche sind. Der Gottesdienst und die Verkündigung jedenfalls gehören dazu. Die Reorganisation unserer Kirche weist an dieser Stelle Defizite auf, die dringend behoben werden müssen.

5. Dass bei den Reformprozessen in vielfältiger Weise eine Zentralisierung der Arbeit vorgenommen wurde, ist eine Kritik, die vielfältig erhoben worden ist. Es ist Teil des Problems, dass die leitenden Stellen dies bestreiten. Deshalb findet man auch keine Verantwortlichen für die vielen Mängel der Reformen. Niemand ist verantwortlich für den fehlenden Pfarrnachwuchs, obwohl die Probleme frühzeitig benannt wurden. Niemand ist für die Probleme der Doppik verantwortlich, obwohl dringend Handlungsbedarf besteht. Damit freilich kommt ein besonderes Problem der Reformprozesse in den Blick: Die Qualität der Kirchenleitungen. Da sie sich gegen Kritik von außen weitgehend immun gemacht haben, wie auch der Brief von Herrn Goldenstein zeigt, fehlt an der entscheidenden Stelle die Reformfähigkeit.

(BB) (Name des Autors ist der Redaktion bekannt)

 

 

Widerspricht das Ergebnis des 1. Theologischen Examens 2014/II in der ELK Bayern der EKD Prüfungsordnung?

05/2015

Zum Sachverhalt  des 1. Theologische Examens 2014/II mit hoher Durchfallquote:

Aus dem Korrespondenzbaltt 05/2015 des Pfarrvereins Bayern:

„Mit seiner erschreckend hohen Durchfallquote – von 27 KandidatInnen haben nur 12 bestanden! – veranlasste die Mitglieder der Pfarrerkommission zu deutlichen Nachfragen. Dabei stand neben den Mutmaßungen aus der Presse auch die Frage im Raum, ob und in wieweit die Examensreform ursächlich sein könnte. So gibt es inzwischen Noten von 1,0 über 1,3 … bis 4,7 und 5,0. Wobei zu beachten ist, dass 4,3 schon nicht-bestanden ist! Die angenommene »Mitte« liegt aber für viele Prüfer vermutlich immer noch bei 3,5. Neu ist auch, dass man in einem Einzelfach durchfallen kann – dafür aber auch nur dieses Fach wiederholen muss. …“ vgl. S. 12

Erläuterung und Quelle: § 14 Prüfungsordnung der ELK Bayern:
„Bestehen des ersten Teils der Prüfung

(1) Der erste Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nach dem in § 13 Abs. 5 angegebenen Berechnungsschlüssel alle Fachprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) bewertet worden sind.“

Wie ein Kommentar zur Sache klingt der Artikel von Volker Henning Drecoll, Dt. Pfarrerblatt (April 2015)

„… Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich… Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…”

Nicht konform zur aktuellen Praxis heißt es in der Prüfungsordnung der EKD:

§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem
Abschluss Erste Theologische Prüfung bzw. Magister Theologiae 10 Semester. Dies basiert auf der für das Studium der Evangelischen Theologie erforderlichen Studienzeit von vier Semestern im Grundstudium, vier Semestern im Hauptstudium und zwei Semestern in der Integrationsphase. Dazu treten bis zu zwei Semester für das Erlernen der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Sprachen.

§ 4 Fristen
(1)
Die Prüfungsanforderungen sind so zu gestalten, dass die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae (1. Theol. Examen, Anm. FS) innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.
(2)
Die Fakultäten stellen durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können.“

Anm. F.S. :

1. Im Bericht des Korrespondenzblattes wird die Durchfallquote zwar als Begriff erwähnt aber leider nicht in Prozentzahlen benannt. Es sind ca. 55% – der 27 KandidatInnen. Der Kandidaten, die nach Sichtung der Prüfungsaufgaben zur Prüfung überhaupt angetreten sind! Bei Berücksichtigung aller „Examensinteressenten“ (mögliche Freiversuche!) wäre die Quote sicher noch deutlich ungünstiger. Leider fehlen entsprechende Angaben zu diesem Punkt.

2. KandiatInnen haben nach der EKD Prüfungsordnung den Anspruch, das Examen in der Regelstudienzeit von 10 Semestern (+ 2 Sprachsemester) ablegen zu können. Entsprechend sind die Prüfungsordnungen zu gestalten. KandidatInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben den Anspruch, „dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können“. Das war bei diesem Examen ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Das ist aus der Durchfallquote ganz eindeutig zu schließen. Insofern verstößt diese Prüfung ganz offensichtlich gegen die EKD Prüfungsordnung.

3. Möglicherweise liegt die Ursache des Ergebnisses nicht (allein) an den StudentInnen, sondern hat etwas mit der Examensreform zu tun. Sucht man nach Mängeln der Reform, sticht sofort eine Regelung ins Auge:  alle Fachprüfungen, also jede einzelne Prüfung in jedem Fach, muss eine Bewertung erhalten, die mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) erreicht. Dieser Paragraph gibt jedem Prüfer die Macht zwar nicht über Sein oder Nicht-Sein, aber doch über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Dass der Gescheiterte im Zweifelsfall nicht die gesamte Prüfung,, sondern nur ein Fach wiederholen muss, wird ihn/sie kaum trösten. Es kostet in jedem Fall ein halbes Jahr. Diese Regelung setzt also eine Souveränität der Prüfer voraus, die nicht jeder Prüfer, akademischer Grad hin akademischer Grad her, mitbringen muss. Ob das Thema in dieser Prüfung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis. Unabhängig davon besteht hier ganz offensichtlich Revisionsbedarf  bei dieser Examensreform.

4. An anderen Stellen wurde schon ausgeführt, dass Theologiestudenten und Quereinsteiger bzw. Prädikanten von den Landeskirchen absolut divergent behandelt werden: höhere Anforderungen hier, abgeflachte dort.  Dieses Beispiel unterstützt und unterstreicht diesen Eindruck.

Doppik in EKHN: Mehrkosten, Intransparenz, Frust: Doppik-Einführung in der EKHN legt Fehlstart hin. Wachsames Dekanat legt Finger in Wunden.

05/2015, von Roland Wolewski

Der ambitionierte Zeitplan für die flächendeckende Einführung der Doppik in der EKHN ab 2016 scheint zu scheitern! Daran konnte auch die hochgelobte, jedoch teure Software mit dem verheißungsvollen Namen „MACH“, was ja irgendwie nach Schnelligkeit und Überschallgeschwindigkeit klingt, nichts ändern – im Gegenteil: MACH scheint mit ein Grund des Absturzes zu sein.
Eigentlich sollte auf der EKHN-Frühjahrssynode (23. – 25.04.2015) das Thema „Doppik“ nur versteckt im schriftlich vorgelegten „Bericht der Kirchenleitung“ unter vielen anderen Themen möglichst geräuschlos abgehandelt werden. Doch dank der Fragen zweier Synodaler in der sog. „Fragestunde“ musste die Kirchenleitung nun doch öffentlich einräumen, dass der avisierte Zeitpunkt einer flächendeckenden Einführung der Doppik ab 2016 wahrscheinlich nicht zu halten ist.
Sogar die von Haus aus kirchenleitungsfreundliche Evangelische Sonntagszeitung berichtet in ihrer Ausgabe am 3.5.2015 in einem eigenen Artikel „Doppik kommt wohl erst später“ über die Missstände:
„Die Software ist fehlerhaft und störanfällig, es werden weiterhin Papierbelege benötigt, weil das Scannen und digitale Verarbeiten nicht funktioniert – die zum 1. Januar 2016 geplante flächendeckende Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens in der hessen-nassauischen Kirche muss wegen zahlreicher Pannen in der Testphase vermutlich um mindestens ein Jahr verschoben werden. Finanzdezernent Heinz Thomas Striegler erklärte in der Fragestunde der Synode, wegen der bisherigen Erfahrungen mit der Doppik in zwei Regionalverwaltungen sei ein Festhalten am Termin „nicht zu verantworten“.
Ein hinzugezogenes Beratungsunternehmen habe klargestellt, dass für ein derartiges Vorhaben in der Regel mehr Personal und Zeit erforderlich seien, als von der Kirche zunächst vorgesehen. Vermutlich werde die mit insgesamt neun Millionen € veranschlagte Einführung der doppelten Buchführung nun eine Million € teurer. Der Software-Lieferant habe Vertragsstrafen zahlen müssen, deren Höhe Striegler nicht bezifferte. Wenn alles funktioniere, werde der Aufwand für die Gemeinden aber im Vergleich zum bisherigen System auf ein Viertel reduziert, versicherte er.“
Da bleibt manches im Trüben – von Transparenz kann man nur bedingt sprechen. Auf die schriftlich eingereichte Frage eines Synodalen, was das Projekt Doppik bisher gekostet hat, wurden 3,68 Mio € beziffert.
Jedoch: Kann das stimmen bei den jetzt evident gewordenen Problemen und Verzögerungen? Wieviel hat eigentlich das extra hinzugezogene Beratungsunternehmen verlangt für seine in der Tat weise, aber nicht neuwertige, sondern durchaus zu erwartende Erkenntnis, dass hier personell, finanziell und zeitlich deutlich fehlgeplant wurde und die von der Synode beschlossenen neun Mio € nicht reichen werden? Wann wird Herr Striegler (oder aus optischen Gründen eine von ihm gebriefte, freundliche, hübsch anzusehende Dame seines Hauses wie bei der Grundsatzentscheidung zur Doppik) vor die Synode treten, um bedeutungsschwanger mit beeindruckendem medialen Einsatz bunt glitzernder Präsentations-Charts auf der Großbildleinwand weitere Millionensummen beschließen zu lassen? Vermutlich wird er dies wohlweislich erst vor der neugewählten Synode ab 2016 tun, dann erinnern sich nämlich nicht mehr allzu viele Synodale daran, mit welcher Euphorie und mit welchen Heilsversprechungen die Kirchenleitung das Projekt Doppik trotz ernstzunehmender Warnungen einst der Synode für „nur“ neun Millionen Euro „verkauft“ hat.
Interessant und hilfreich für ein transparentes Vorgehen wäre es auch, zu erfahren, wie hoch die angesprochene Vertragsstrafe für die Softwarefirma MACH ausgefallen ist. Tatsache ist nämlich, dass die ganze jetzt evident werdende Problematik bei der Doppik-Einführung nichts Neues ist. Die EKiR hat diese Erfahrungen mit MACH bereits schmerzhaft hinter sich, verbunden mit extrem steigenden Ausgaben. Unwidersprochen stehen dort mittlerweile 60 Mio. € Einführungskosten im Raum. Aber anstatt seitens der EKHN daraus die Konsequenz zu ziehen und abzuwarten, wie sich das Projekt mit Hindernissen in der Nachbarkirche entwickelt, tappen die EKHN-Verantwortlichen blindlings in dieselbe Misere und verbrennen ohne Not Kirchensteuermittel in Millionenhöhe. Man kann verstehen, dass diese Tatsache nicht unbedingt in die Öffentlichkeit gelangen sollte, denn nach der Tebartz-Affäre sind auch die ev. Christen wacher und sensibler geworden, was mit ihren Geldern geschieht, die sie ihrer Kirche anvertrauen. Ein Doppik-GAU scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein, auch wenn Herr Striegler tollkühne Behauptungen aufstellt, dass sich der Aufwand für die Gemeinden schlussendlich auf ein Viertel im Vergleich zum bisherigen System reduzieren wird. Das Ganze erinnert an einstige Beteuerungen, dass sich der GAU in einem Atomkraftwerk statistisch wohl kaum einzustellen wird. Wohin sich jedoch die vermeintlich sichere Atomkraft entwickelt hat, wissen wir alle seit Fukushima – wohin sich die Doppik zu entwickeln droht, das zeigen die Erfahrungen in der Rheinischen Kirche oder auch im kommunalen Bereich. Der Bericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz von 2008 (!) „Orientierungsprüfung Kommunale Doppik“  spricht Bände. Vielleicht wäre es für Herrn Striegler und seine Mitarbeitenden angesagt, sich diesen Bericht zu Gemüte zu führen, um sich die Augen öffnen zu lassen. In seinem Kommunalbericht bilanziert der Rechnungshof übrigens ein Jahr später (S. 51): „Sowohl die Orientierungsprüfung „Kommunale Doppik“ als auch die Querschnittsprüfung „Kommunale Eröffnungsbilanzen“ zeigten, dass die Einführung und auch die Umsetzung des neuen Rechnungswesens erhebliche personelle und sachliche Ressourcen binden und zu teilweise beträchtlichen zusätzlichen Aufwendungen für Personal, Schulungen sowie Hard- und Software führten. Die mit der Doppik erwartete Verbesserung in der Steuerung und Transparenz der kommunalen Haushalte hat sich hingegen bei den meisten Kommunen bisher noch nicht oder allenfalls ansatzweise eingestellt.“
Jedenfalls fragt man sich angesichts dieser Erkenntnisse, wann der Tag kommen wird, den Herr Striegler schon so eisern und heilsversprechend im Blick hat: „Wenn alles funktioniere…“ Da werden noch manche schmerzhafte Naherwartungsverzögerungen zu verkraften sein – nicht zuletzt auch pekuniär. Bis dahin gilt es deshalb, den neutestamentlichen Ratschlag nicht aus dem Blick zu verlieren: „Seid wachsam!“
In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass nicht nur die beiden Synodalen das Thema für die Fragestunde der Synode aufgegriffen haben, sondern sich auch die Dekanatssynode des Dekanates Bergstraße entsprechend positioniert hat.
In einem Antrag an die Kirchensynode heißt es: „Die Kirchenleitung soll einen Bericht über die Einführung der Doppik vorlegen.“
Zudem lauten weitere Anträge:

Bildschirmfoto vom 2015-05-09 21:04:38
Sind wir also gespannt, wie die Synode nun reagiert. Noch ist es nicht zu spät – besser jetzt ein Stopp, als weitere Millionen zu verpulvern. Der „Point of no return“ ist nicht mehr allzu weit entfernt. Und dann wird es richtig teuer! Da wird anstatt Reduzierung Erhöhung angesagt sein. Und ein Viertel von neun Millionen (2,25 Mio.) wird auch Herrn Striegler als Nachschlag bei weitem nicht reichen. Und das bei, seiner Aussage nach, sich nur seitwärts entwickelnden Kirchensteuereinnahmen…

Doppik in der ELK Bayern: Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt, bleibt aus Sicht der Pfarrer-Kommission offen. Pilotprojekt für Kirchengemeinden.

05/2015

…Die Neufassung der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) – trotz ihres Namens ein Gesetz – wurde von Dr. Kranjcic vorgestellt, der sich sehr bemühte, die Vorteile der Doppik in der Fassung des Handelsgesetzbuches auch für Nicht-Buchhalter verständlich zu erläutern. Die erneute Umstellung verzichtet endgültig auf kamerale Elemente und verlangt damit von allen »eine neue Denke«. Die bisherigen Rücklagen werden z.B. vollständig abgeschafft. Auch die Buchungszeitpunkte verändern sich. Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt, bleib aus Sicht der Kommission offen.

Neue Erkenntnisse über die Umsetzung der Doppik im Bereich der Kirchengemeinden und der mittleren Ebene erwartet man sich vom »ergebnisoffenen Feldversuch« in Augsburg. Hier soll gestuft und über zwei Jahre gestreckt ausprobiert werden, was sich wie am besten umsetzen lässt. Die nötigen Verordnungen und Handlungsanweisungen können dann passgenau (neu) geschrieben werden. Das gibt dem System die nötige Flexibilität und allen die Möglichkeit, Regelungen nochmals zu überdenken. Allerdings stellt auch Herr Dr. Kranjcic die Frage, ob auf allen Ebenen Mitarbeitende sind, die die nötige Ausbildung bzw. die Kompetenzen mitbringen um das neue System umzusetzen.  Lesen auf S. 15f

Nordkirche: Aufregung auf dem Land: Pfarrstellen sollen wegfallen. Werden einer kranken Kirche „immer mehr Körperteile amputiert“?

vom 29. April 2015, Schleswiger nachrichten

HAVETOFT | Die vielen kleinen Kirchengemeinden in Angeln haben Angst. Angst davor, dass sie künftig ohne Pastor dastehen. Denn im Zuge der geplanten Einrichtung von „Gemeindlichen Handlungsräumen“ könnten der ländlichen Region zwischen Kappeln, Schleswig und Flensburg mit ihren insgesamt 40 Kirchen künftig statt 27,5 nur noch 20 Pfarrstellen zustehen. So steht es in der ersten Übersicht, die die Leitung des Kirchenkreises auf einer kircheninternen Informationsveranstaltung zum Thema in Havetoft vorgestellt hat…

Pastor Hergen Köhnke aus Kropp rechnete in Havetoft vor, dass nur gut 25 Prozent der Kirchensteuereinnahmen als Gemeindezuweisung (14 Prozent) und Gemeindepfarrstellen (11,8 Prozent) vor Ort ankämen. Er verglich die Kirche mit einem kranken Patienten, dem immer mehr Körperteile amputiert werden. „Eine Amputation des Beines – 20 Prozent der Gemeindepfarrstellen – spart drei Prozent der kirchlichen Ausgaben ein. Selbst mit der Amputation aller Gemeindepfarrstellen käme man nicht über einen Kürzungsbetrag von zwölf Prozent hinaus… Zum Artikel.

 

Leserbrief zum Artikel von Rudolf Schlüter

Betr.: „Kirche gibt die ländliche Region auf“ 3.5.2015

Um das Jahr 1300 steht die kirchliche Organisation in Angeln mit über 40 Kirchen und Pfarreien. Und daran hat sich in den nächsten 700 Jahren sehr wenig geändert. Ein Erfolgsmodell sollte man meinen. Aber die Kirchenleitung sieht das anders. Die Organisation soll grundlegend verändert werden. Man erfindet die „Gemeindlichen Handlungsräume“. Schon diese Wortschöpfung lässt bürokratisches und verwaltungstechnisches Denken erkennen. Es geht nicht mehr um Seelsorge, eigentlich Markenzeichen der Kirche, sondern um den Aufbau einer hierachischen und bürokratischen Struktur. Es wird amputiert, wie es so schön im Artikel ausgedrückt wird. Alle sogenannten Reformen der letzten Jahre haben gezeigt, sie waren nicht effektiv. Das wird von der Kirchenleitung aber nicht zugegeben, sondern man versucht die nächste Reform. Aber ohne das Fußvolk mit einzubinden. Begründet wird diese Reform mit schwindenden Einnahmen und Mitgliederzahlen. Davon wird seit Jahren geredet, aber die Einnahmen sind in den letzten Jahren sehr gestiegen.
Wenn Pröpstin Lenz-Aude vom Guten Hirten gesprochen hat, dann sei sie hier daran erinnert, dass der Gute Hirte das 100. Schaf sucht, also Seelsorge betreibt.
Mit der Schaffung der „Gemeindlichen Handlungsräume“ wird nicht nur meiner Meinung nach die Seelsorge heruntergefahren. Das kann es doch wohl nicht sein. Der hl. Ansgar dreht sich im Grabe herum, wenn er von diesen Plänen in seinem Missionsbezirk erfährt. Er hat sich nicht träumen lassen, dass sein Bistum ein Koloß der Verwaltungshierachie wird. Es sei daran erinnert, dass „er den Blinden Auge, den Lahmen Fuß und den Armen ein wahrer Vater sein wollte“. Das heißt aber bei den Menschen zu sein, das Leben mit ihnen zu teilen, mit intensiver Arbeit in der Gemeinde.
Herzlichen Dank an Herrn Köhnke, dass er einmal aufgezeigt hat, was von den Kirchensteuern bei den Zahlern wieder ankommt. Das gibt doch sehr zu denken.
Mein Vorschlag: Gründung einer „bekennenden und praktizierenden Kirche“, damit sich die „verwaltende Kirche“ einmal rechtfertigen und auseinandersetzen muß. Anfänge gibt es schon in der EKD, nachzulesen im Internet unter „Wormser Wort.de“.

„Halbe Stelle? Halbe Kirchensteuer!“ Wie eine Stadtgemeinde in der EKHN auf den Abbau einer halben Pfarrstelle reagiert.

05/2015

Mit Beginn des neuen Jahres 2015 hat die Dreikönigsgemeinde Wiesbaden nur noch Anspruch auf eine halbe Pfarrstelle. Diese Tatsache bewegt die Menschen; viele Fragen werden geäußert, auch Empörung und Enttäuschung über die Art, wie über unsere Gemeinde auf der Ebene der Kirchenleitung geurteilt wird….

Manche antworten auch salopp: „Halbe Stelle? Halbe Kirchensteuer!“ Mehr dazu.