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EK im Rheinland – EKiR

EKiR: Flurschaden durch Reformen. Pfarrverein fordert Moratorium.

Erklärung des Vorstandes des Evangelischen Pfarrvereins im Rheinland
zu den Vorschlägen der Kirchenleitung zur Haushaltskonsolidierung

Moderne, komplexe Gesellschaften fordern von den Akteuren ständig Entscheidungen, deren Tragweite und Folgekosten nicht realistisch vorhergesagt werden können. Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortung gepflegt wird, Entscheidungen zu korrigieren, wenn sich gravierende Folgen ergeben, die nicht bedacht wurden oder gar nicht vermutet werden konnten.

Wenn in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) wie aktuell zu beobachten, die Entscheidungen für ein neues kirchliches Finanzwesen (NKF) und eine Verwaltungsstruktur-Reform Folgen zeitigen, die die Entscheidungsträger nicht bedacht haben oder nicht voraussehen konnten, dann müssen diese Entscheidungen überdacht und die eingeleiteten Prozesse korrigiert oder gar eingestellt werden.

Es kann nicht sein,

  • dass eine auf Qualitätssicherung zielende Verwaltungsreform die Aufwendungen für Verwaltung so heftig steigert, dass dadurch die Qualität der inhaltlichen Arbeit für Menschen erheblichst geschwächt wird,
  • dass eine der Sorge um die Menschen verpflichtete und deshalb als Körperschaft öffentlichen Rechts hoch geachtete Institution wie die EKiR ihr Personal von Seelsorge und Begleitung auf Verwaltung umschichtet,
  • dass eine von der Basis her arbeitende Gemeinschaft wie die Evangelische Kirche diese Basis durch Leitungsentscheidungen entmachtet und damit viele Kolleginnen und Kollegen, Schwestern und Brüder entmutigt werden,
  • dass eine christliche Gemeinschaft sich mehr von der „Sorge um morgen“ leiten lässt als von den Aufgaben der Gegenwart,
  • dass eine sich auf die Reformation berufende Kirche keine Kosten scheut, wenn es um Verwaltung geht, gleichzeitig aber inhaltlich-theologische Arbeit bespart und ihre öffentlich wirksamen Bildungseinrichtungen streicht und schwächt (ganz abgesehen von der Frage, wie die gesparten Gelder denn angelegt, d.h. die Vermögenswerte erhalten werden sollen!),
  • dass eine ecclesia semper reformanda ihre gegenwärtig nötigen Anpassungs- und Veränderungsprozesse auf die Aspekte von Verwaltung und Betriebswirtschaft reduziert und die Probleme auf dieser Ebene meint lösen zu können…  Zur Erklärung des Vorstands mit Download des Vorabdrucks.

EKiR: Die Zustimmung der SuperintendentInnen zu den „Reformen“ in der EKiR bröckelt: Ein Querschnitt durch die Berichte auf den Herbstsynoden der Kirchenkreise der EKiR.

NKF, Verwaltung, Sparkurs: das sagen die SuperintendentInnen
Ein Querschnitt durch Berichte von Superintendentinnen und Superintendenten der EKiR.

Beitrag vom 17. November 2014 von Andreas Reinhold

Der November ist traditionell der Monat der Herbstsynoden in den Kirchenkreisen der EKiR. Und zu den festen Riten der Kreissynoden gehören die Berichte der Superintendenten bzw. der Superintendentinnen. Die fallen in Ausführlichkeit und Stil natürlich sehr unterschiedlich aus. Inhaltlich kommt man aber in diesem Jahr an bestimmten Themen nicht vorbei. Dazu gehören u.a. auch das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF), die Verwaltungsstrukturreform und die aktuellen Sparvorschläge der Landeskirche.

Zum Überblick bei Andreas Reinhold, KirchenBunt.

Kommentar F.S.: Erstaunlich, dass selbst SuperintendentInnen angesichts der Resultate der der EKiR verordneten Schock-Strategie mittlerweile ihre Zweifel nicht mehr verhehlen.

Richtungslos durch die Nacht

Kommentar zum neuen Sparpaket der EKiR

Von Hans-Jürgen Volk

Wohin steuert die Ev. Kirche im Rheinland? In seinem Blog benennt der Präses der Ev. Kirche im Rheinland aus seiner Sicht die Herausforderung: „Diefünfte Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung  der EKD zeigt allzu deutlich, dass bei evangelischen Kirchenmitgliedern in der Gesamtheit die Verbundenheit mit der Kirche und die religiöse Sprachfähigkeit kontinuierlich abnehmen. Ein zentraler Grund hierfür liegt in der abnehmenden Breitenwirkung der religiösen Sozialisation, je jünger die Befragten sind, umso seltener geben sie an, religiös erzogen worden zu sein, so die Untersuchung.“ Dieser Analyse müsste eigentlich die Ankündigung folgen, die kirchliche Bildungsarbeit zu verstärken. Schaut man sich die von der Kirchenleitung vorgelegte Streichliste an, so ist genau das Gegenteil der Fall: Allein bei den Schulen in kirchlicher Trägerschaft sollen 4,5 Mio. € eingespart werden. Sogar die Kirchliche Hochschule in Wuppertal steht auf dem Prüfstand. Hier will man 1 Mio. € einsparen. Sollte dies in den Verhandlungen mit den anderen Trägern, der westfälischen und der lippischen Landeskirche nicht gelingen, will man sich aus der Trägerschaft zurückziehen. Dies dürfte dann wohl das Aus für die Kirchliche Hochschule bedeuten. Das „Haus der Begegnung“ in Bonn soll aufgegeben werden, womit man eine weitere Mio. einsparen will. Dies betrifft die Arbeit der Akademie und des PTI. Von den 12,3 Mio. € die eingespart werden sollen, entfallen mit 6,5 Mio. € mehr als die Hälfte auf die kirchliche Bildungsarbeit im engeren Sinne. Philipp Melanchthon dürfte in seinem Grabe rotieren.

Sparen ohne Kompass

Es ist nicht erkennbar, welche theologischen Einsichten oder gar reformatorischen Visionen bei diesem erneuten Umbau- und Sparprogramm handlungsleitend sind. Tatsächlich geht es um’s Geld. Genauer: Man setzt alles daran, die durch den „erweiterten Solidarpakt“ der EKD vorgegebenen Standards im Blick auf die Kapitaldeckung zukünftiger Versorgungsansprüche und die Rücklagenbildung möglichst rasch zu erfüllen. Ob diese EKD-Standards und -Vorgaben sinnvoll sind, ist übrigens bisher von keiner Landessynode wahrgenommen und diskutiert worden.

Der Begriff „Haushaltskonsolidierung“, den die rheinische Kirchenleitung auch in ihrer Vorlage verwendet, ist angesichts dieses Tatbestands irreführend. Es bedarf keiner Frage, dass auch ein Haushalt der Landeskirche am Ende ausgeglichen sein muss. Von einem „strukturellen Defizit“ ist dann zu reden, wenn dieser Ausgleich über mehrere Jahre hinweg nur durch Rücklagenentnahme gewährleistet ist. In der Vergangenheit war dies zweifellos der Fall. Aus diesem Grund wurden die Predigerseminare der EKiR in Bad Kreuznach und Essen ebenso wie das Pastoralkolleg in Rengsdorf geschlossen oder die Immobilie der Ev. Akademie in Mülheim aufgegeben, um nur einige Beispiele zu nennen. Gespart wurde in der Vergangenheit bereits kräftig und schmerzlich. Wie ausgeprägt das angebliche „strukturelle Defizit“ nun tatsächlich ist und ob es angesichts der positiven Entwicklung bei den Kirchensteuereinnahmen überhaupt noch existiert, kann niemand präzise sagen, da auf Grund der NKF-Umstellung seit 2012 keine Haushaltsabschlüsse vorliegen. Zahlen legte die Kirchenleitung 2013 vor, diese basierten aber auf der viel zu niedrig angesetzten Planung mit einem Verteilbetrag von 575,5 Mio. €. Am Ende waren es etwa 620 Mio. €. Trotzdem blieb das von der Sondersynode in Hilden beschlossene Sparvolumen auf willkürliche Weise konstant. Dies legt den Schluss nahe, dass man für die Zukunft Haushalte anstrebt, die erhebliche Überschüsse mit sich bringen. Hiermit will man den Kapitalstock der Versorgungskasse verstärken und die eigene Rücklagensituation verbessern. Durch solch eine Entwicklung würde die landeskirchliche Umlage in Teilen zu einer verdeckten Versorgungssicherungsumlage.

Fragt man nach einem „Leitbild“, dass hinter den erneuten Spar- und Umbauprozessen steht, so wird eine bedrückende Analogie zu shareholder-value-orientierten Konzernen sichtbar, die trotz guter Ertragslage Kosten reduzieren und Arbeitsplätze abbauen. So wird in der KL-Vorlage ein in theologischer Hinsicht entsprechend dünner Kaffee angeboten: „Die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung ist auch eine inhaltliche Gestaltungsaufgabe. Bei den (mit den jeweiligen Entscheidungen vorgenommenen) inhaltlichen Positionierungen soll das Wissen leiten, dass die Kirchenbilder vielfältig und die Rolle dieser (pluralen) Kirche in einer (religions-)pluralen und säkularisierten Gesellschaft immer wieder neu zu interpretieren sind. Das theologische Thema der Landessynode 2013 mit dem Motto „Inklusion – Gemeinsam verschieden sein“ beschreibt eine wichtige theologische Grundposition unserer Kirche.“ (S. 5 und 6) Derartige Sätze sind eine noch nicht mal sonderlich liebevoll gestaltete Verpackung um das „Sparpaket“. Sie geben in ihrer Allgemeinheit an Orientierung allerdings gar nichts her. Entsprechend unverbindlich wird die Aufgabe umrissen, die dem ständigen theologischen Ausschuss zukommt: „Um die Verbindung von Auftrag und Handeln nicht aus dem Blick zu verlieren, hat die Landessynode den Ständigen Theologischen Ausschuss beauftragt, den Haushaltskonsolidierungsprozess in besonderer Weise aus theologischer und ekklesiologischer Perspektive zu begleiten.“ (Seite 6) – Diese Sätze sind entlarvend: Theologie darf begleiten und kommentieren, gibt aber keinesfalls die Richtung vor.

Der eigentliche Skandal: wofür das Geld mit vollen Händen ausgegeben wird

Angesichts des Kahlschlags in der kirchlichen Bildungsarbeit, des lieblosen und fachlich unqualifizierten Umgangs mit Einrichtungen wie „dem Haus der Stille“ oder der Behindertenseelsorge, bei der das schöne Ziel der Inklusion missbraucht wird für Einsparungen, ist es unerträglich, wofür in der EKiR das Geld mit vollen Händen ausgegeben wird. Nach den Eckdaten für die Haushaltsplanung 2015 fließen demnächst gut 27% des Nettokirchsteueraufkommens in die Kapitalbildung zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche. Dies ist der wichtigste Grund für die schleichende finanzielle Auszehrung von Kirchenkreisen und Gemeinden trotz guter Einnahmesituation.

Hinzu kommen zwei weitere Faktoren:

  • NKF – hier gibt es anscheinende keine Grenze nach oben. Die Frage ist nur, on die Gesamtkosten für die Umstellung der Finanzverwaltung am Ende bei 60 oder gar bei über 100 Mio. € liegen werden.

  • Die Verwaltungsstrukturreform – hier gibt es noch keine Schätzungen, wie teuer das Ganze werden wird. Fakt ist, dass Kirchenkreise im Moment reihenweise neue Stellen in der Verwaltung schaffen, was unter dem Strich dazu führt, Stellen in der Jugendarbeit, der Kirchenmusik oder der Diakonie zu reduzieren.

Zusammengefasst: Die rheinische Kirche kürzt dort, wo es um die Arbeit mit Menschen geht, dagegen fließt immer mehr Geld in die Stärkung von kirchlicher Organisation und Verwaltung. Über 1/4 der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln gehen in Zukunft in Finanzanlagen, was vor allem die Finanzindustrie freuen wird.

Die EKiR – ein Tochterunternehmen der EKD?

Von Hans-Jürgen Volk

Haben Sie schon mal was von einem „erweiterten Solidarpakt“ gehört? Nein? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Landessynodalen, Superintendenten, Vorsitzenden von Pfarrvereinen oder MAV-Vertretern oder sogar langjährigen Mitgliedern von Kirchenleitungen soll es ähnlich gehen. Der „erweiterte Solidarpakt“ wurde im März 2006 von der Kirchenkonferenz der EKD beschlossenen. Durch ihn übt die EKD massiven Einfluss auf die Finanz- und Personalplanung ihrer Gliedkirchen aus. Er dürfte die eigentliche Begründung für den verschärften Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) sein. Die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland folgt in blindem Gehorsam EKD-Vorgaben, die den meisten Mitgliedern ihre Landessynode unbekannt sind.

Ein fiskalisches Korsett mit dem Ziel der Kapitalbildung

Zeitgleich mit der Arbeit am EKD-Impulspapier „Kirche der Freiheit“ wurden verbindliche Regelungen entwickelt, mit denen die Landeskirchen im Machtbereich der EKD fiskalisch auf Linie gebracht werden sollten. Es spricht viele dafür, dass das enge fiskalische Korsett des „erweiterten Solidarpakts“ ein entscheidender Faktor bei den Um- und Rückbauprozessen ist, wie sie in „Kirche der Freiheit“ nahegelegt werden.

Der ursprüngliche „Solidarpakt“ bezeichnet dass nach der Vereinigung Anfang der 90-er Jahre entstandene Finanzausgleichsystem der EKD-Landeskirchen, dass bis auf wenige Ausnahmen den östlichen Landeskirchen zu Gute kam. Der „erweiterte Solidarpakt“ knüpft lediglich begrifflich hieran an. Im Beschluss der Kirchenkonferenz heißt es unter Punkt 5 der Präambel: „Grundlegendes Ziel eines ‚erweiterten Solidarpakts‘ ist es, vorbeugend sicherzustellen, dass keine Gliedkirche in eine solche finanzielle Krise gerät, die die Gemeinschaft aller Gliedkirchen belastet.“ Von der Sache her will der sog. Solidarpakt also den Solidarfall verhindern, indem er die Landeskirchen einem strengen fiskalischen Regiment unterordnet. Diese werden genötigt, im Blick auf eine angeblich sinkende Finanzkraft Zukunftssicherung in Form von Kapitalbildung zu betreiben. Der EKD-Finanzchef Thomas Begrich räumt in einer Sendung von RBB Kulturradio vom 03.08. 2014 mit dem Titel: „Für Pfarrers Rente spekulieren – Kirche an der Börse“ ein, dass das Vermögen, das die einzelnen Landeskirchen alleine für zukünftige Versorgungsansprüche angesammelt haben, bereits jetzt einen Umfang von 10 – 15 Milliarden Euro hat. Bedenkt man, dass die Regelungen des „erweiterten Solidarpakt“ die Landeskirchen darüber hinaus zu weiteren umfänglichen Rücklagenbildungen zwingen, bedenkt man darüber hinaus, dass sich im Besitz der kirchlichen Körperschaften im EKD-Bereich zahlreiche werthaltige Immobilien und Liegenschaften befinden, kann man in etwa erahnen, wie groß das kirchliche Gesamtvermögen ist.

Der „erweiterte Solidarpakt“ erinnert an den „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ der EU. Auch dort geht es um das Sparen um fast jeden Preis, in jedem Fall zu Lasten der Menschen. Allerdings gibt es zwei Unterschiede: 1. Wo der „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ Pakt der EU die Verschuldung der Staaten eindämmen will, geht es beim EKD-Solidarpakt um Kapitalbildung. 2. Die Regelungen des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ sind den nationalen Parlamenten bekannt und werden dort kontrovers diskutiert. Der EKD-Solidarpakt ist dagegen eine Verabredung weniger Bischöfe und Oberkirchenräte im Rahmen des Konklave der Kirchenkonferenz, von der Presbyterien, Kreis- oder Landessynoden, die in der evangelischen Kirche eigentlich entscheiden sollten, bisher so gut wie keine Kenntnis besitzen.

Die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ im Einzelnen

Nimmt man die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ernst, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Moment jedenfalls noch die Kirchengemeinden der EKiR eine größere Gestaltungsfreiheit im Blick auf ihre Finanzen haben, als die Landeskirchen der EKD.

Würden Sie jemanden ernst nehmen, der Ihnen vermitteln will, welche Höhe die Inflationsrate im Jahr 2023 hat? Oder der glaubt, belastbare Aussagen über den Umfang der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer im Jahr 2031 machen zu können?

Basis der Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ist die Nötigung der Landeskirchen zu einer mittelfristigen und einer langfristigen Finanzplanung. Die mittelfristige Finanzplanung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt, die langfristige Finanzplanung soll einen Zeitraum von 15 – 25 Jahren umfassen. Die Finanzplanung soll auf folgenden prognostischen Annahmen beruhen:

  • Entwicklung der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln

  • Prognose des allgemeinen Preisindexes

  • Gemeindegliederzahlen

  • Ausgabenentwicklung

Grundlage der Finanzplanung der Landeskirchen sind Mindeststandards, die von der Kirchenkonferenz auf Vorschlag des Finanzbeirates der EKD festgelegt werden. Diese Mindeststandards umfassen folgende Punkte:

  • Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • Kostenstruktur, insbesondere der Personalkosten

  • Liquidität und Rücklagen

  • Verschuldung

  • Sicherung der Versorgung

Jedes Jahr legen die Landeskirchen bis zum 31. März dem Kirchenamt der EKD einen Bericht zu ihrer finanziellen Situation vor, der nach einem vom Finanzbereit entwickelten und durch die Kirchenkonferenz bestätigten Raster erstellt wird. Die Berichte werden vom Kirchenamt der EKD ausgewertet. Die Ergebnisse berät der Finanzbeirat.

Kommt es bei einer Landeskirche zu erheblichen Abweichungen bei den festgelegten Mindeststandards, ergeht ein Schreiben an die betroffene Landeskirche, dem ein anschließendes Gespräch über Lösungsmöglichkeiten folgen soll.

Greifen diese Maßnahmen nicht und wird durch Kirchenamt und Finanzbeirat eine „Finanzkrise“ einer Landeskirche festgestellt, greifen deutlich härtere Maßnahmen, die von der Kirchenkonferenz „im Benehmen“ mit dem Rat der EKD beschlossen werden. Genannt werden die „Aufforderung zur Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit dem Kirchenamt“ sowie die „Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen durch einen Beauftragten“ der EKD. „Bei erfolgversprechender Mitarbeit der betroffenen Gliedkirchen an der Überwindung ihrer Finanzkrise können Unterstützung durch die Gemeinschaft der Gliedkirchen und weitere begleitende Maßnahmen in Aussicht gestellt werden.“ Ist dies nicht der Fall, greifen Sanktionen, die bis zum Ausschluss weiterer Unterstützung für die betroffene Gliedkirche reichen“ können. Im Klartext: Bei nicht-kooperativem Verhalten gegenüber den EKD-Spielregeln droht der Entzug der Solidarität, also offenbar auch der Entzug der Finanzausgleichsmittel.

Die einzelnen Landeskirchen sind also im Blick auf ihre Finanzen seit März 2006 nicht mehr Herrin im eigenen Haus. Sie müssen sich den vom Finanzbeirat vorgegeben Mindeststandards unterordnen und stehen unter Aufsicht der EKD. Dies bestätigt der Finanzchef der EKD Thomas Begrich im bereits erwähnten RBB-Feature: „Im Erweiterten Solidarpakt […] sagen wir: Es sollen aus den aktuellen Haushalten nicht mehr als 10 Prozent aufgewandt werden müssen, um die Pensionen der jetzt im Ruhedienst befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen. Um das erreichen zu können, muss man ungefähr siebzig Prozent Kapitaldeckung haben.“ „Und solche finanziellen Mindeststandards werden dann auch von uns im Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft der Gliedkirchen überwacht. „

Die EKiR und der „erweiterte Solidarpakt“

Im Vorwort von „Schöne neue Welt“ schreibt Aldous Huxley 1946: „Die größten Triumphe der Propaganda wurden nicht durch Handeln, sondern durch Unterlassung erreicht. Groß ist die Wahrheit, größer aber, vom praktischen Gesichtspunkt, ist das Verschweigen von Wahrheit.“

Beklemmend aktuell ist dieses Zitat im Blick auf die Krisen und kriegerischen Konflikte unserer Zeit. Noch beklemmender muss es allerdings für einen evangelischen Christen sein, dass Teile der kirchlichen Leitungsebene sich die hinter dieser Aussage stehende Geisteshaltung zu eigen gemacht haben.

Tatsache ist, dass in keinem öffentlich zugänglichen Dokument, dass der rheinischen Landessynode vorgelegt wurde, der Begriff „erweiterter Solidarpakt“ auftaucht und dass die Unwissenheit über sein Regelwerk nicht nur die Masse der Landessynodalen, sondern sogar langjährige Mitglieder der Kirchenleitung betrifft. Jetzt stellt sich heraus, dass ohne die Wucht dieses Reglements der ab Juli 2013 initiierte brutal verschärfte Sparkurs der damals neuen Kirchenleitung um Manfred Rekowski so kaum denkbar wäre.

Zunächst fragt man sich, welche Personen den Beschluss der Kirchenkonferenz vom März 2006 zu verantworten haben. Der potentielle Teilnehmerkreis aus dem Rheinland ist überschaubar. Der damalige Präses Nikolaus Schneider sowie Vizepräsident Christian Drägert sind an erster Stelle zu nennen. Hinzukommt der Finanzdezernent Georg Immel und evtl. noch Vizepräses Petra Bosse Huber. Ihnen war die Schieflage bei der Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungsansprüche gegenüber der EKiR bestens bekannt. Ihnen muss bewusst gewesen sein, in welchen fiskalischen Schwitzkasten die rheinische Kirche durch das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ gerät und sie auf lange Zeit zu immer neuen „Sparrunden“ nötigt mit dem Ziel verstärkter Kapitalbildung. Nicht ohne Brisanz ist der Tatbestand, dass dieser Personenkreis die politische Verantwortung für den bbz-Finanzskandal trägt, der einige Jahre später den Rücklagenbestand der rheinischen Kirche um einen Betrag von deutlich über 20 Mio. € reduziert hat.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Georg Immel erstmals im Finanzbericht von 2006 auf ein „landeskirchliche Frühwarnsystem“ verweist. Hierbei ging es Immel darum, Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu motivieren, den Bestand ihrer Rücklagen und Schulden nach Düsseldorf zu melden, von wo aus die Daten an die EKD zur Auswertung weitergeleitet werden sollten. Er begründet dies mit einem Beschluss von Kirchenkonferenz und Rat der EKD, „ein sogenanntes ‚Frühwarnsystem‘ auf EKD-Ebene einzuführen, um frühzeitig Fehlentwicklungen oder Fehlsteuerungen in Gliedkirchen erkennen und darauf reagieren zu können“ (Seite 9, 10). Immel trug seinen Bericht im Januar 2006 vor, erst im März 2006 fasste die Kirchenkonferenz der EKD den endgültigen Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“. Dennoch wird man davon ausgehen können, dass die Vorüberlegungen Immel bekannt waren und seine Ausführungen bestenfalls Teilinformationen, also die halbe Wahrheit enthielten. In seinen Erläuterungen zur Versorgungssicherung ab S. 12 des Berichts erwähnt Immel weder „Frühwarnsystem“ noch den „Solidarpakt“, obwohl das eigentliche Ziel des „Solidarpakts“ – verstärkte Kapitalbildung – vor allem auf die Sicherung zukünftiger Versorgungsansprüche abzielt. Im Finanzbericht von 2007, als das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ verbindlich und den Eingeweihten bekannt war, geht Immel erneut auf das „Frühwarnsystem“ ein (S. 7-9), ohne wirkliche Informationen zu liefern.

Das Jahr 2006 war nicht nur für die rheinische Kirche eine Zäsur. Mit dem „erweiterten Solidarpakt“ war ein höchst effizienter Hebel geschaffen, mit dem Grundelemente aus „Kirche der Freiheit“ umgesetzt werden konnten. Trotz erheblich steigender Kirchensteuereinnahmen wurden Gemeinden, Kirchenkreisen und Gemeinden Mittel entzogen und in Verbindung mit einer unseriösen Langfristprognostik, nach der dauerhaft die kirchliche Finanzkraft nur sinken kann, das Gefühl subjektiver Armut vor Ort verstetigt. Faktisch handelt es sich um eine Umverteilung von unten nach oben, denn Mittel, die die Arbeit vor Ort hätten stärken können, werden dem Zugriff von Presbyterien und Kreissynoden entzogen.

Seit 2006 kann man in der rheinischen Kirche eine wachsende Dynamik bei Rückbauprozessen und dem Abbau von Arbeitsplätzen beobachten. 2011 verdoppelte die EKiR die Versorgungssicherungsumlage und führt mittlerweile ein knappes Viertel ihres Kirchensteueraufkommens der Versorgungsicherung zu.

All‘ diese Anstrengungen waren nach dem Urteil der EKD-Aufseher offenbar unzureichend. Im März 2013 gab die EKiR die aktuellen Daten, die nach dem „erweiterten Solidarpakt“ gefordert werden, an das EKD-Kirchenamt weiter. Offenbar kam im Mai 2013 so etwas wie einen „blauen Brief“ aus Hannover. Am 10. Juli 2013 kündigt Präses Manfred Rekowski in einer Videobotschaft eine drastische Verschärfung des „Sparkurses“ an. Über den Zeitraum von mehreren Wochen gibt es in seinem Blog eine durchaus spannende Diskussion. Allerdings werden weder die tatsächlichen Hintergründe des fiskalischen Parforceritts benannt, noch fachliche Fragen befriedigend beantwortet. Die Sondersynode in Hilden Ende November 2013 folgt diesem Muster. Rekowski plaudert zwar von der „Troika“ und dem EKD-„Sparkommissar“, der ins Haus stehen könnte. Die Heiterkeit der Synode ob dieser Äußerungen belegt jedoch, dass der dramatisch ernste Hintergrund dieser „humoristischen“ Einlagen, nämlich die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ den Synodalen weitgehend unbekannt sind. Synoden werden so in Teilen zu einer reinen Akklamationsfassade. Die Ziele stehen fest, sie kommen aus dem intransparenten Dunst der EKD. Gestaltet werden darf die Umsetzung, hier ist „Partizipation“ gefragt.

Fakt ist, dass die EKiR mehr denn je an der kurzen Leine der EKD nach einer Road-Map geführt wird, die nur wenigen Eingeweihten bekannt ist. Was bedeutet es – auch verfassungsrechtlich – für diese Landeskirche mit einer immer noch ausgeprägt basisorientierten presbyterial-synodalen Ordnung, wenn die in Finanz- und Strukturfragen entscheidenden Weichenstellungen durch Verabredungen des Finanzbeirates und der Kirchenkonferenz der EKD getroffen werden, deren Inhalte der Landessynode bestenfalls verschwommen bekannt sind, wenn überhaupt? Nicht mehr die Landessynode bestimmt die Richtung – von Presbyterien und Kreissynoden gar nicht zu reden – sondern ein kleiner Kreis von Bischöfen und Oberkirchenräten in Gremien der EKD.

Der „erweiterte Solidarpakt“ – die kritischsten Punkte

Was bewegt die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD zu der mutmaßlichen Verabredung, den Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“ nicht zu veröffentlichen? Es war tatsächlich bis vor kurzem ein „Pakt, den keiner kennt“, wie es der Journalist Christoph Fleischmann mehrfach formuliert hat. Dieser Tatbestand offenbart eine nahezu unglaubliche Missachtung von Synoden durch führende Verantwortungsträger der Evangelischen Kirche. Er zerstört Vertrauen.

Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:

  1. Der „erweiterte Solidarpakt“ ist ein Steuerungsinstrument – durchaus vergleichbar mit dem EU-„Stabilitäts- und Wachstumspakt“ – das die evangelischen Landeskirchen in eine höchst einseitige Finanzorientierung drängt. Die Frage einer nachhaltigen Finanzierung insbesondere im Blick auf Versorgungs- und Beihilfeansprüche erscheint als die herausragende Zukunftsfrage kirchenleitenden Handelns, dem sich alle anderen Aspekte wie die Situation der Beschäftigten oder die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen im Wirkungsbereich der Kirche unterzuordnen haben.

  2. Verschärft wird diese für die Kirche insgesamt schädlich Einseitigkeit durch eine von der EKD vorgeschriebene Prognostik, die auf falschen Grundannahmen beruht. Hierzu gehört die bis heute empirisch nicht zu belegende Behauptung, die Mitgliederentwicklung hätte einen messbaren Einfluss auf die Finanzkraft der Kirche. Ein Blick auf längere Zeiträume am Beispiel der EKiR widerlegt dies vielmehr:

EKiR

1970

1990

2005

2013

Gemeindeglieder in Mio.

3,856

3,269

2,952

2,707

Nettokirchensteuer-

Aufkommen in Euro

200 Mio.

580 Mio.

492 Mio.

620 Mio.

  1. Ähnlich fragwürdig ist eine Prognose bezüglich des allgemeinen Preisindexes, die als ein Element der Finanzplanung gefordert wird. Aussagen über die Inflationsrate in 10 oder gar 25 Jahren machen zu wollen entbehrt jeder Grundlage und ist reine Kaffeesatzleserei. Der Preisindex orientiert sich im übrigen nicht an der tatsächlichen Kostenstruktur der Kirche, sondern an den Ausgaben einer Durchschnittsfamilie. Der Euro hat im Blick auf die Anschaffung elektronischer Geräte, die für die kirchliche Arbeit kein unwichtiger Kostenfaktor sind, erheblich an Wert gewonnen, da Computer, Handys und Notebooks günstiger geworden sind. Bei den Löhnen und Gehältern müsste er zumindest konstant geblieben sein, und dies ist der weitaus größte Kostenpostenkirchlicher Arbeit.

  2. Auf Grund der bei Lichte besehen höchst subjektiven Annahme, die Finanzkraft der Kirche würde sich in Zukunft erheblich reduzieren, drängt die EKD ihre Landeskirchen dazu, Geld durch „Sparrunden“ aus dem System kirchlicher Arbeit herauszuziehen und Zukunftssicherung durch Kapitalbildung zu betreiben. Soll diese Strategie im Sinne ihrer Urheber erfolgreich sein, setzt dies folgendes Szenario zwingend voraus: 1. Die Finanzmarktentwicklung muss in den kommenden Jahrzehnten so stabil sein, dass auch für kirchliche Finanzanlagen verlässliche Renditen erwirtschaftet werden können. 2. Eine Voraussetzung dafür ist ein stetiges Wirtschaftswachstum. – Wer’s glaubt, wird selig, oder auch nicht!

EKiR: Landeskirchenrätin Antje Hieronimus droht in Sachen Verwaltungsstrukturreform mit Zwangsmaßnahmen auf der Veranstaltung im Kirchenkreis Moers

Von Hans-Jürgen Volk

Bei einer Veranstaltung im Kirchenkreis Moers zur Verwaltungsstrukturreform vom 20. Mai 2014, die in Vorbereitung einer am darauffolgenden Wochenende stattfindenden Kreissynode durchgeführt wurde, standen plötzlich Drohungen im Raum, die jeden offenen Diskurs abwürgen. Landeskirchenrätin Antje Hieronimus bedrohte Leitungsgremien, die nicht der der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform mitarbeiten würden, mit dem Disziplinarrecht und deren Auflösung.

Wer handelt eigentlich fortgesetzt rechtswidrig?

Gewiss, die Kirchenordnung sieht schon immer für Leitungsgremien, die fortgesetzt rechtswidrig handeln, Sanktionen vor. Insofern sind die Ausführungen von Hieronimus nicht weiter aufregend. Dennoch kann man getrost davon ausgehen, dass ein Mitglied des Kollegiums mit ähnlichen Äußerungen in den 90-er Jahren kaum auf Verständnis gestoßen wäre…

Die entscheidende Frage ist doch, wer handelt hier eigentlich fortgesetzt rechtswidrig? Hier haben die Kirchengemeinden Alpen und Rheinberg ein Rechtsgutachten zur Verwaltungsstrukturreform in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass begründete Zweifel an der Konformität dieses Projekts mit wesentlichen Grundlagen unserer Kirchenordnung bestehen. Die Kirchenordnung wurde zwar in einigen Punkten durch Beschlüsse der Landessynode verändert, um sie den Anforderungen der im Wesentlichen durch das Beratungsinstitut Kienbaum entwickelte Verwaltungsstrukturreform anzupassen. Das Gutachten bestreitet allerdings ein Recht der Landessynode, den Gemeinden wesentliche Kompetenzen zu entziehen. Somit müssten sich die Äußerungen von Hieronimus eigentlich gegen die Leitungsorgane der Landeskirche richten…

Zum Artikel.

Ein Hauch von Barmen

3. Juni 2014 von Andreas Reinhold

…Unsere Kirche ist keine Kirche Jesu Christi mehr, wenn sie nach Regeln funktioniert, die der Botschaft unseres Herrn widersprechen. Folgen wir dem eingeschlagenen Weg einer Monetarisierung in weiten Bereichen kirchlicher Arbeitsfelder, wird dies zwangsläufig der Fall werden. Darum: Ein Hauch von Barmen täte uns gut in diesen Zeiten. Denn in einem hat unser Präses vollkommen recht: Der christliche Glaube segnet nicht alles ab – auch nicht innerhalb der Kirche. Zum Artikel

EKiR: Pläne für Gemeindezentrum – Initiative will Kirchbauten retten

13.04.2014 Von Jan Sting, Alkenrath.

Rolf Müller (l.) und Werner Schramm sind Mitglieder der Initiative, die sich für die Alkenrather Kirchenbauten einsetzt.
Die Kirchbauten in Alkenrath sollen abgerissen werden. Ein Investor hat Interesse an dem Gelände bekundet. Für Rolf Müller das falsche Zeichen in einem Stadtteil mit sozialer Schieflage. Er will den Abriss verhindern.

„Alkenrath geht den Bach runter“, sagt Rolf Müller, der nun die Interessengemeinschaft zum Erhalt der Kirchbauten in Alkenrath gegründet hat. Denn der Stadtteil leide. Soziale Wohnbauten wurden an Fonds veräußert. Der Vandalismus schreite voran und viele der alten Alkenrather, die bereits seit den Gründerzeiten in den 50er-Jahren im damals städtebaulich hoch gelobten Viertel leben, würden gerne fortziehen. Aber es fehle das Geld. Und auch die evangelische Kirche ziehe sich aus dem Stadtteil zurück. Das Gemeindezentrum ist geschlossen, die Stelle einer engagierten Jugendleiterin wurde gestrichen.
Ein „himmelschreiendes Unding“ ist das nach Ansicht Müllers, denn in keinem Stadtteil Leverkusens gebe es solche soziale Schieflagen wie in Alkenrath. Gangs streiften durch das Viertel, säßen stundenlang an Bushaltestellen, während im Gemeindezentrum gar nichts mehr passiere. „Just dort wird einem Investor für dickes Geld ein Filetstück angeboten, und die Kirchbauten sollen alle entfernt werden?“, fragt Müller. Im Gegenzug werde die Friedenskirche in der gut betuchten Waldsiedlung saniert. „Und die Alkenrather erhielten Spendenaufrufe zur Finanzierung der Friedenskirche. Die verstanden die Welt nicht mehr.“… Zum vollständigen Aufruf „Pläne für Gemeindezentrum Initiative will Kirchbauten retten“

Leider kein Aprilscherz! – Das Ende der presbyterial-synodalen Ordnung der EKiR

01. April 2014 von Manfred Alberti

Ein kirchengeschichtlich bedeutsames Datum für die Rheinische Kirche ist der heutige 01. April 2014. Mit dem Inkrafttreten des Verwaltungsstrukturgesetzes endet die 400 jährige starke Stellung der Gemeinden als Fundament der presbyterial – synodalen Ordnung im Rheinland.

Nach dem Verwaltungsstrukturgesetz verbleiben keine relevanten Verwaltungsbereiche mehr in der Selbstverwaltung der Gemeinde, da die wesentlichen Aufgaben (insbesondere Personalwesen, Finanzfragen und die Bau- und Liegenschaftsangele-genheiten) der gemeinsamen Verwaltung im Kirchenkreis übertragen werden.

Ein von mehreren niederrheinischen Gemeinden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Landessynode mit dem Verwaltungsstrukturgesetz die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft hat und deshalb rechtswidrig gegen die höherrangige Kirchenordnung verstösst. Die presbyterial – synodale Ordnung ist aber der nicht veränderbare Kern der evangelischen Kirche im Rheinland.

Zusammen mit dem Neuen Kirchlichen Finanzwesen (NKF), das die Finanzen vieler Gemeinden deutlich schlechter rechnet, zerstören die Ausgaben für eine ausufernde Verwaltung, die für die Gemeindearbeit nur geringen Nutzen bringt, die Strukturen der Gemeinden. Das Geld für Gemeindearbeit wird immer knapper.

Die Landessynode der Rheinischen Kirche erfüllt damit Vorgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland, die u. a. durch das Leitbild „Kirche der Freiheit“ von 2006 eine Organisation der Evangelischen Kirche von oben nach unten propagiert hat. Inzwischen rücken aber selbst höchste Vertreter der EKD von diesem Leitbild „Kirche der Freiheit“ ab: Nicht – wie gedacht und erhofft – die Strahlkraft überregionaler „Leuchtfeuer“ macht die evangelische Kirche attraktiv, sondern die Lebendigkeit vieler unterschiedlicher Gemeinden, die durch eine großen Bandbreite ehrenamtlicher Arbeit und Glaubensverkündigung Menschen für den Glauben begeistern können.

Schade, dass die Evangelische Kirche im Rheinland jetzt noch diesen falschen Weg zu einer Zentralisierung der Verwaltung und Leitung umsetzt und damit viele Gemeinden in grosse Schwierigkeiten und finanzielle Nöte stösst.

Der 01. April 2014 bedeutet mit dem Ende der Selbstverwaltung der Gemeinden die Zerstörung eines Kerns des rheinischen evangelischen Gemeindeverständnisses.

 

Finanzkontrolle zunehmend unter Kontrolle (Thema des Monats)

von Friedhelm Schneider

„Transparenz und Kontrolle“ – hieß der letzte Beitrag zum Thema des Monats. Mit dem zweiten Aspekt, der Kontrolle, genauer: der Finanzkontrolle, wollen wir heute fortfahren.
Angesichts der Affären um den Bischofspalais von Limburg, aber auch den bbz- Skandal in der EkiR oder der Finanzanlageskandal in München, und deren mediale Ausschlachtung dämmert die Bedeutung der Finanzkontrolle. Auf evangelischer Seite kann man sich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass Kontrollmechanismen tendenziell reduziert werden. Dazu einige Beispiele:
In den Gremien, also in Synoden (Kreis- oder Landessynoden), werden Rückfragen zu Haushaltsplänen oder bei der Abnahme von Jahresrechnungen – so sie denn gestellt werden – von den Vorsitzenden oder Dekanen/Superintendentinnen unterdrückt oder zurückgewiesen. Es bedarf, so berichten unbeirrte Fragende, eines erheblichen Standvermögens und Selbstbewußtseins, diesem ‚moralischen‘ (oder unmoralischen?) Druck zu widerstehen. Diese ziemlich billige Masche der Verhandlungsführer rührt natürlich oftmals daher, dass diese selbst nicht selten nicht in der Lage sind qualifizierte Antworten zu geben. Das mit der Doppik einhergehende Problem besteht aber darin, dass dort auch eigentlich einfache Vorgänge für Laien – und auch für Mitarbeiter – nicht mehr nachvollziehbar dargestellt sind. “Die Berichte (gemeint: der Doppik, Anm. F.S.) erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer”, findet ein Stadtrat einer Kommune. Es findet eine Entdemokratisierung statt – und jegliche Kontrolle wird unterdrückt.

Hier sind die Wort-Meldungen offen für illustrierende Beiträge, die auch anonym abgedruckt werden können. Institutionalisiert ist die Kontrolle in allen Institutionen in Form der Rechnungsprüfung in Rechnungshöfen oder Rechnungsprüfungsämtern. Aufgrund der Problematik müsste das Ziel der Institution darin bestehen, der Kontrolle eine möglichst starke Struktur und Position zu geben. Die zweite Möglichkeit die Kontrolle zu stärken besteht darin, das Amt mit Personen auszustatten, die durch Erfahrung und Kompetenz ein entsprechendes Standing haben.
1. Zur Strukturfrage: Traditionell ist die Rechnungsprüfung innerhalb des Landeskirchenamts als eigenständige Abteilung angesiedelt. Sie ist dann aber der Leitung des Landeskirchenamtes und/oder der Kirchenleitung unterstellt. Sie ist also der Instanz unterstellt, die sie selbst auch kontrollieren soll. Diese Position ist denkbar schlecht, weil ziemlich schwach. Aus dieser Position können Dekanate geprüft werden, aber kaum die dienstlich „vorgesetzte“ Behörde, die Landeskirche,  selbst. In der EKHN hatte man dies Problem vor 10 Jahren erkannt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte Erfolg mit seiner Eingabe, die Rechnungsprüfung der Synode, also der Legislative zuzuordnen, zu unterstellen. Damit ist die Position strukturell gestärkt. Diese Stärke kommt aber nur dann wirklich zum Tragen, wenn die Synode ihre Funktion der Legislative wahrt. Und keine Vermischung mit der Exekutive stattfindet. Das Erfordernis der „Gewaltenteilung“ einzuhalten, war die entscheidende Erkenntnis der Höppner-Kommission, die den bbz-Skandal in der EkiR aufgearbeitet hatte.
Ist die EKHN den Weg der Stärkung der Finanzkontrolle auf struktureller Basis gegangen, so schlug die EkiR mit der Neuordnung der Rechnungsprüfung vor wenigen Jahren den umgekehrten Weg ein. Und zwar dadurch, dass sie die Kontrolle der Landeskirche nicht einer für die ganz spezifischen Fragestellung besonders ausgestatteten Kontrollbehörde übertrug, sondern einer von mehreren, für die Kirchenkreise zuständigen regionalen Prüfungsbehörde, die eben in der Region Düsseldorf ihr Aufgabengebiet hat: Artikel 147a. Die regionale Rechnungsprüfungsstelle, in der die Landeskirche Mitglied ist, nimmt die Rechnungsprüfung der Landeskirche und deren Einrichtungen wahr. Der Rechnungsprüfungsvorstand dieser Rechnungsprüfungsstelle entlastet die an der Ausführung des Haushaltes und der Wirtschaftsführung Beteiligten der Einrichtungen der Landeskirche. Das Nähere regelt ein Kirchengesetz. Es darf vermutet werden, dass diese „schwache“ Struktur schon als solche die Leistungsfähigkeit des Amtes beeinträchtigt. Das kommt dann zum Problem der – von der Höppnerkommission monierten – fehlenden Gewaltenteilung noch erschwerend hinzu.
2. Zur Personalfrage: selbstverständlich ist die zahlenmäßige und fachlich qualifizierte Ausstattung der Ämter wichtig. Es kommt aber auch auf eine Amtsleitung an, die die Aufgabenstellung, die das Amt erfordert vor gerade im Zuge von Umbauprozessen oftmals von den regeln abweichenden Ansprüchen anderer Abteilungen stellt. Kurz: es braucht eine umsichtige, kompetente, es braucht aber vor allem eine erfahrene und standfeste Amtsleitung. In der EKHN fand gerade ein Wechsel in der Amtsleitung statt. Und das Los des neuen Amtsleiter fiel auf eine Person, die wie man hört, gerade mal 30 Lenze zählt. Ohne jemandem persönlich zu nahe treten zu wollen: das Kriterium der Erfahrung dürfte bei dieser Auswahl kaum  gezählt haben. Warum eigentlich nicht?
Alles aktuelle Beispiele. Beispiele, die zeigen, dass Kontrolle von leitenden Kräften immer wieder geknebelt und geknechtet wird. Dabei wird das Interesse in der Regel – so unterstellen wir – nicht darin liegen, die Aufdeckung doloser, krimineller Handlungen zu unterbinden. Nein. In der Regel dient die Unterdrückung der Finanzkontrolle dazu, das eigene Image der Person von jeglicher Kritik  frei zu halten. Und Kritik gehört zum Geschäft der Finanzkontrolle – in den Fällen, in denen sie angebracht ist. Denn die Rechnungsprüfung untersucht ja nicht nur dolose Fälle, sondern ihre Aufgabe besteht darin, auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten und Maßnahmen, also die Zweck-Mittel-Relation zu überprüfen oder auch die Funktionsfähigkeit von Verwaltungseinheiten zu prüfen. Da können unliebsame Ergebnisse ans Licht kommen, die das Image von Dezernenten nicht immer stützen: „komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte.“ So etwa in einer Studie zu den Finanzanlagen der EKHN,  veranlasst durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt. Das tut weh, wenn man als Verantwortlicher Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung in Personalunion betroffen ist. Wen wundert es, wenn die Amtsleitung und also die Finanzkontrolle geschwächt werden sollte? Dass diejenigen, die bei der Beschneidung und Beeinträchtigung der Kontrollfunktion willig mitspielen, für den nächsten Skandal mit- verantwortlich sind, sei hier schon vorausblickend vermerkt.

Versorgungssicherung: Dissens zwischen Rheinland und Westfalen

EKvW: Pensionen sind sicher!

Von Hans-Jürgen Volk

Hintergrund für den drastischen Sparkurs der Ev. Kirche im Rheinland ist vor allem die Situation der Versorgungskasse Dortmund, die von den Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe gemeinsam getragen wird. Nach Ansicht der Finanzverantwortlichen der EKiR reichen die bisherigen Anstrengungen nicht aus, um zu einer befriedigenden Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zu kommen. Dabei fließen jetzt schon 22% des Nettokirchensteueraufkommens jährlich dem Kapitalstock der Versorgungskasse zu. Aus Westfalen hört man dagegen ganz andere Töne. In einem epd-Bericht kann man folgende Stellungnahme wahrnehmen: „Keine Notwendigkeit für höhere Zahlungen an die Versorgungskasse sieht dagegen die benachbarte westfälische Landeskirche …. An den Daten habe sich nichts geändert, sie würden nur neu interpretiert, sagt der westfälische Oberkirchenrat Arne Kupke, der dem Verwaltungsrat der Versorgungskasse angehört. Der gemeinsam vereinbarte Weg der drei Landeskirchen in NRW, jährlich 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für die Versorgung aufzuwenden, sei solide und sicher und führe bis 2040 zur Ausfinanzierung der Ansprüche.“

Sonderkonten mit zusätzlichem Kapital zur Versorgungssicherung

Bekräftigt wird die westfälische Bewertung des Sachverhalts in einem Artikel von „Unsere Kirche“ mit dem Titel „Die Pensionen sind sicher“. Hierin heißt es: „In regelmäßigen Abständen werden die Annahmen, die der Berechnung zugrunde liegen, mit versicherungsmathematischen Gutachten überprüft. Bisher, so die Auskunft der Versorgungskasse, sei damit zu rechnen, dass der Beitragssatz von 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen ausreichend ist.“ Auf diesem Weg soll bis 2040 eine Kapitaldeckung von 100% erreicht werden. Deutlich wird, dass die Verantwortlichen der Versorgungskasse und die Leitung der westfälischen Landeskirche in ihrer Einschätzung dicht beieinander liegen. Es sind die Rheinländer, die eine Sonderposition einnehmen.

Elektrisieren muss allerdings der folgende Tatbestand: „Die rheinische und die westfälische Kirche haben außerdem in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer unerwartet hohen Kirchensteuer-Einnahmen zurückgelegt, um die Versorgungskasse noch schneller aufzufüllen. Diese zusätzlichen Rückstellungen liegen jedoch bisher auf Sonderkonten und sind noch nicht dem gemeinsamen Kapital zugeflossen.“ Öffentlich war bisher im Rheinland von diesen Sonderkonten keine Rede. Hier wüsste man gerne, welche Folgen die Berechnung dieser zusätzlichen Mittel auf die Ausfinanzierung insgesamt hat.

Begrenzte Wirkung von Nachhaltigkeitsfiltern

Des Weiteren wird in dem informativen Beitrag auf die Problematik ethischer Kriterien sowie zukünftiger Risiken eingegangen. Die relativ begrenzte Wirkung von Nachhaltigkeitsfiltern wird deutlich: „Allerdings, so betont Wolfram Gerdes, Vorstand für Kapitalanlagen und Finanzen, könne bei den weltweiten Aktivitäten der Versorgungskasse nicht jede Einzelne von mehreren tausend Investitionen selber überprüft werden.Außerdem müsse immer eine Abwägung von ethischen Kriterien, Rendite und Sicherheit getroffen werden, um die Versorgung der Pensionäre nicht zu gefährden.“ Diese Ausführungen dokumentieren gut das Dilemma einer Kirche, die sich derart massiv im Finanzmarktgeschehen engagiert.

Im Blick auf die Risiken für die Versorgungskasse folgt die an sich recht gut informierte Autorin der oberflächlichen Bewertung der kirchlichen Verantwortungsträger: „Das mit Abstand größte Risiko liegt in der Möglichkeit anhaltend niedriger Zinsen … Sollte die derzeitige Niedrigzins-Phase noch jahrelang anhalten, muss über eine Beitragserhöhung nachgedacht werden.“ Die derzeit niedrigen Zinsen sind wohl lediglich ein Symptom der immer noch instabilen Verhältnisse im Finanzmarktgeschehen, dass sich von der Realwirtschaft gelöst hat. Ein Blick in die Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts macht deutlich, welche Risiken auch dem von Kirchen angelegten Kapital tatsächlich drohen.

Vergleiche zu dem Thema die informativen Beiträge von Christof Fleischmann:

Sparen für die RenteDie evangelischen Landeskirchen tragen immer mehr Geld auf die Finanzmärkte.
Geld. Macht. Wenig. Das ethische Investment der Kirchen übt kaum Einfluss auf Unternehmen aus.