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Pfarrkonvent Heidelberg analysiert Problemfelder beim Pfarrberuf und artikluiert Forderungen

02/2016, Vereinsblatt Badischer Pfarrverein

„…

Grundsätzlich handelt es sich um die Problemfelder:

• Arbeitszeit-Regeneration-Ruhestands- alter
• veränderte Bedingungen in der Schule
• Übertragung zusätzlicher Arbeitsfelder von anderen, gekürzten kirchlichen Berufen auf den Pfarrberuf
• gesteigerte Erwartungshaltung bei Kasualien
• Rahmenbedingung der Besoldung
Wir fordern:
• Berufseinstufungsbesoldung mit A 14
• Reduktion der Regeldeputate im Religionsunterricht
• Neudefinition der Erreichbarkeit und der Residenzpflicht

• Ausdehnung der Erholungszeit (auch außerhalb der Ferienzeit)
• Zurücknahme des erhöhten Eintrittsalters in den Ruhestand
• Entlastung von Verwaltungsaufgaben

Zu Ausführung und Argumentation vgl. S. 76

Baden: zusätzliche finanzielle Belastungen für die Pfarrerschaft nach Verkauf von Pfarrhäusern.

02/2016, Pfarrverein Baden, Aktuelles
„…
Wenn das zuträfe, wäre natürlich nicht einzusehen, dass Maßnahmen, die zu Lasten der PfarrerInnenschaft gehen (weil die Erfahrung zeigt, dass angemietete Dienstwohnungen teurer sind) und von der PfarrerInnenschaft nicht zu verantworten sind, zu zusätzlichen Belastungen für die PfarrerInnenschaft führen. Wenn die Landeskirche an der Residenzpflicht festhält, gleichzeitig aber den Verkauf von Pfarrhäusern genehmigt, dann darf das nicht zu erhöhten Kosten bei der PfarrerInnenschaft führen.“
der vollständige Bericht, vgl. S. 46, linke Spalte.

EKvW: „von der Kirchenleitung festgelegte Zahl von 20 Aufnahmen in den Probedienst pro Jahr seit nahezu zehn Jahren nicht erreicht“

02/2016, PV-Info – Nr. 3 / Dezember 2015

Die Gerechtigkeitslücke im Gehaltsgefüge und ihre Folgen. Von Pfr. Stephan Buse, EKvW.

„… die von der Kirchenleitung festgelegte Zahl von
20 Aufnahmen in den Probedienst pro Jahr seit nahezu
zehn Jahren nicht erreicht wird.«
Zum Diskussionsbeitrag von Stephan Buse, vgl. S.14

EKHN/Beihilfe: Einschnitte bei den stationären Wahlleistungen: Kürzung des verfügbaren Einkommens um 230 € p.a.

Hess. Pfarrerblatt 6/2015, von Werner Böck

Verschlechterung der Beihilfe kommt überraschend

Am Reformationstag 2015 wurden die beihilfeberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN von einem Schreiben der Kirchenverwaltung überrascht. Leider ging es darin nicht um die Bedeutung des Gedenktages, sondern um eine „Änderung“ der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO) mit gravierenden Folgen für die Pfarrerschaft: Denn die Einführung des so genannten „Wahlleistungseigenbeitrags“, der ab sofort Voraussetzung dafür ist, dass stationäre Wahlleistungen auch künftig beihilfefähig bleiben, bedeutet de facto eine Kürzung des verfügbaren Einkommens um 18,90 Euro pro Monat oder beinahe 230 Euro jährlich….

zum Beitrag, vgl. S. 172f

Die Einschnitte in die Pfarrgehälter bzw. die Leitungen gehen also – indirekt – weiter. Das schwarz-grün regiert Hessen geht  bei der Kürzung der Beamtenleistungen voran. Der EKHN folgt…

Der neoliberal formierte Staat baut u.a. auf diese Weise scheibchenweise den Mittelstand, das Rückgrat dieser Gesellschaft ab. Man muss kein Prophet sein, um die Fortsetzungen, etwa bei Kürzungen der Ruhestandsbezüge vorauszusehen.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Teilnehmer an das jährliche Treffen des Pfarrvereins der EKHN im Jahr 2013. Dort posaunte ein Pfarrer, EKHN- und EKD-Synodaler, im Brustton der Überzeugung heraus, (weitere) Kürzungen der Ruhestandsbezüge seien ausgeschlossen. Und schon wird die Beihilfe angehoben. Der Kollege: Ein Beispiel für den Grad an Naivität in der  Organisation Kirche, die jetzt dem Wohnstift Augustinum von der Staaatsanwaltschaft München I in einem Gutachten bescheinigt wurde.

„Beihilfe-Skandal im Lande Hessen perfekt: Heimliche Beihilfe-Änderung für Beamte wird ohne vorherige Anhörung zum 01.11.2015 umgesetzt! Kirchenbeamte und PfarrerInnen betroffen.

11/2015

Wie vorher schon berichtet, wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert. Dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zur Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!

Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten! Mehr dazu.

Beamten-Informationen:

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.
Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

Über Lebensräume im Pfarrhaus. Von Prof. Ilona Nord

10/2015, Hess. Pfarrerblatt

… Schluss
Die Faszination Pfarrhaus ist vielerorts einer Ernüchterung gewichen, die Kostenkalkulationen und kulturelle Bedeutung miteinander in eine Bilanz gebracht haben. Im Dienstrecht von allen Landeskirchen der EKD ist die Residenzpflicht fester Bestandteil, aber längst haben sich auch Kirchenleitungen davon gelöst, das Pfarrhaus als einzigen Lebensraum für den Pfarrberuf zu deklarieren. Übergemeindliche Pfarrämter und architektonische und verwaltungsbezogene Gründe haben dazu geführt, dass viele Gemeinden keine neuen Pfarrhäuser mehr bauen, das Pfarrhäuser verkauft werden und Dienstwohnungen angemietet werden. Der Pfarrberuf befindet sich‚im Wandel‘ und ‚auf der Schwelle‘, in einem Transformationsprozess und mit ihm die Signatur und die Funktionen des Pfarrhauses. Im August 2013 trafen sich in Ratzeburg Pfarramtsstudierende aus Kiel und aus Hamburg, um ihr Gemeindepraktikum gemeinsam vor zubereiten. Auf dieser Tagung haben Uta Pohl-Patalong und ich mit 42 Theologiestudierenden, die derzeit in der Nordkirche ihr Praktikum machen, auch über das Pfarrhaus gesprochen. Es ist kein Zufall, dass wir über das Wohnen im Pfarrhaus gesprochen haben, denn für viele ist dieses Thema bereits im vierten Semester mehr als belastend. Wir haben keine Konzepte diskutiert, sondern im Grunde ging es erst einmal darum nur aufzunehmen, was emotional belastet. Der Tenor hieß: „Eigentlich ist es sinnlos darüber zu sprechen, denn wir können ja sowieso nichts verändern.“ Die Residenzpflicht ist dabei der eine Aspekt, dessen Folgen für die persönliche Lebensführung und den persönlichen Bedarf an Mobilität nicht recht eingeschätzt werden kann, das andere ist das Gefühl, einer übermächtigen Sozialkontrolle ausgesetzt zu werden, permanent erreichbar zu sein und kein Privatleben mehr zu haben. Es gibt keinen direkten inneren Zusammenhang zwischen diesen Befürchtungen und Statistiken aus dem Jahr 2012, wonach jede fünfte Ehe in einem evangelischen Pfarrhaus geschieden wird, doch es zeigen sich besondere Belastungen…  Zum Artikel vgl. S. 128ff.

Aus dem Lot. Gehaltsgefüge in der Kirche entwickelt sich auseinander. Ein Kommentar von Anneus Buisman.

09/2015, Hannoverscher Pfarrverein
„…
Das war bisher irgendwie plausibel: die Einkommen richteten sich nach Verantwortung, nach Länge, Qualität und Kosten der Ausbildung, nach zusätzlichen Aufgaben usw. Übermäßige Spreizungen wurden vermieden.

Aber nun gerät es anscheinend aus dem Lot. Die Ausschreibung von Kirchenamts-Leiter-Stellen zeigt es an. Gab es dort bisher als höchste Vergütungsstufe A 14, soll es nun A 15 werden. Und das für Beschäftigte, die weit überwiegend ihre vom ersten Tag an bezahlte Ausbildung als Vollfinanzierung bzw- alimentierung von der Kirche erhalten haben, sprich: keineswegs ein selbstfinanziertes Studium auf eigenes Risiko vorfinanzieren mussten.
Dies wiederum läßt nun die Superintendenten nicht ruhen. Als Aufsichtspersonen mit akademischer Ausbildung müssen sie dann ja A 16, das höchste Gehalt der A-Tabelle, bekommen, eine Stufe über den KA-Leitern. Die Debatte darum hat in den synodalen Gremien begonnen… „. Zum Beitrag.

Bezahlung der Pfarrrer in Westfalen unter Niveau der übrigen Gleidkirchen der EKD

Eingereicht als Kommentar bei den Wort-Meldungen am 03.09.2015 um 12:34:
„In der Evangelischen Kirche von Westfalen erhalten Pfarrerinnen und Pfarrer seit 2015 vier Tage Sonderurlaub zum 25-jährigen Ordinationsjubiläum. Ebenso ist geplant, zu 10jährigen, 20 jährigen und anderen Ordinationsjubiläen, die Pfarrerinnen und Pfarrer zu Feierstunden einzuladen.
Was nicht geplant ist: Die Anhebung der Besoldung der westfälischen Pfarrerinnen und Pfarrer auf das Niveau der übrigen Gliedkirchen der EKD. So bleiben die westfälischen Pfarrerinnen und Pfarrer deutschlandweit diejenigen mit dem geringsten Gehalt. Ändern wird sich das erst, wenn der auch in Westfalen zu beobachtenden Rückgang beim theologischen Nachwuchs zu Problemen bei den Pfarrstellenbesetzungen führt. Noch gibt es dafür einen zu hohen Überhang von Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst und anderen Beschäftigungsverhältnissen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut hat. Gleichwohl haben auch in Westfalen Kirchengemeinden in eher ländlich strukturierten Randgebieten bereits heute Schwierigkeiten, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Pfarrstellen zu finden. Wie das erst ab 2020 aussieht, wenn jährlich voraussichtlich mehr als 100 Pfarrstellen vakant werden, das mag man sich kaum ausmalen.“

Die Wissenschaft der Bonuszahlungen. Die in Studien aufgezeigte Problematik hier in Karikaturform.

07/2015

In einigen Landeskirchen, z.B. der EKHN, wurde vor Jahren das Weihnachtsgeld abgeschafft. Es wurde ersetzt durch „Bonuszahlungen“. Das kann bei Menschen, die geistige Leistung erbringen, schief gehen…

Dan Pink beschreibt in diesem Video sehr anschaulich, dass Incentives / Bonus-Zahlungen oftmals ihre Wirkung verfehlen. Ursprünglich wurde diese Form der Entlohnung für Akkordarbeiter im Industriezeitalter entwickelt. Bei rein mechanischen Aufgaben funktioniert es wunderbar.
Schwierig wird es jedoch, wenn Menschen geistige Leistung einbringen. Dan Pink zeigt mit Hilfe wissenschaftlicher Studien, wieso es dann schief geht.

scrollen Sie nach unten durch. Klicken Sie das letzte video an.

EKM: Mietwert der Dienstwohnungen z.T. erheblich angehoben

06/2015, Pfarrverein Thüringen

Dienstwohnungsvergütung
Vor genau zehn Jahren bekamen alle Thüringer Pastorinnen und Pfarrer die Aufforderung, zukünftig jährlich eine Gebäudeversicherungsumlage zu zahlen. Der Vereinsvorstand erarbeitete ein Muster für einen Widerspruch. Dieses wurde oft genutzt und hatte zahlreiche förmliche Widersprüche aus der Pfarrerschaft zur Folge. Die danach vom Landeskirchenamt versendeten pauschal erarbeiteten Bescheide waren rechtlich äußerst schlecht begründet, gingen auch nicht auf die einzelnen Widerspruchsinhalte ein, waren aber durchweg abschlägig. Es wäre damit in allen Fällen nur noch der Weg zur Schlichtungsstelle, dem damaligen Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, möglich gewesen.
Seitens des Vorstandes des Thüringer Pfarrvereins war damals auf eine im Jahr zuvor gegebene Zusage der Kirchenleitung bestanden worden, diese Problematik gemeinsam sinnvoll zu lösen. Das wurde einvernehmlich nachgeholt. Die Versicherungsumlage wurde fallengelassen.

Nun wurde Anfang dieses Jahres der Mietwert der Dienstwohnungen z.T. erheblich, nach unserer Kenntnis bis zu 50% angehoben. Dies sollte sogar rückwirkend für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erfolgen. … Mehr dazu.