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Konflikte

EKBO/EKD: Verfahren gegen Pfr. Scheidacker vor dem Kirchengericht der EKD

Der Kirchkreis Wittsotock-Ruppin war noch unter Altbischof Wolfgang Huber als Modellkirchenkreis für eine umfassende Strukturreform auserkoren.In der Umsetzung kam es zu Vorfällen und Ereignissen, die weit über den Kirchenkreis hinaus Aufmerksamkeit erweckten. Betroffene waren nicht allein die Kirchengemeinde Wittstock-Ruppin, sondern auch deren Pfarrer Scheidacker. Gegen ihn läuft derzeit wegen seines Verhaltens ein Verfahren
Aus dem Disziplinarverfahren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gegen Pfarrer Stephan Scheidacker – 0134/3-13 –

Aus der Verteidigungsschift des Anwalts von Pfarrer Scheidacker

„Zusammenfassend ergeben sich folgende sachfremde und daher missbräuchliche Zwecke der vorliegenden Disziplinarklage:
69. Nachdem das beklagenswerte Verfahren gegen die Kirchengemeinde Manker-Temnitztal (M-T) und ihren Pfarrer vor allem auch innerkirchlich bekannt geworden war und viel Kritik hervorgerufen hatte, sollte der betroffene Pfarrer, der zu Unrecht und gegen besseres Wissen als Ursache des Konflikts behandelt wurde, exemplarisch gemaßregelt werden, um die Gefolgschaft der Mitarbeiter im Pfarrdienst für Organisationsreformen der Kirche auch dann sicherzustellen, wenn ein Pfarrer genügend Courage aufbringt, um sich gegen eine Organisationsreform zu stellen, weil er sich ernsthaft an seine Gemeinde gewiesen weiß und die blinde Befolgung von geistlich-seelsorgerlich nicht abgewogenen Wünschen und Anweisungen seines Dienstherrn, dem es bloß um Organisationsfragen geht, abzulehnen müssen glaubt. Dabei ist festzuhalten, dass das bewährte traditionelle Pfarrerbild eines für seinen Arbeitsbereich in voller persönlicher Verantwortung wirkenden und eintretenden Geistlichen unter der Hand zu dem eines bloßen „kirchlichen Funktionärs“ mutiert, der Anordnungen „von oben“ möglichst ohne Ein- oder Widerspruch umzusetzen hat, da ihm sonst – ab-gesehen vom psychischem Druck in den Konventen als Instrumente der Personalführung – dienstrechtliche Konsequenzen drohen (befristete Pfarr-stellenübertragung, Versetzung, Disziplinarverfahren).
70. Darüber hinaus soll die mit der Disziplinarklage verfolgte Amtsenthebung und Versetzung in den Ruhestand personelle Hindernisse für die von der Kirchenleitung beabsichtigte Fusion beider Kirchenkreise beseitigen, die darin liegen, dass Mitarbeiter des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin die Zusammenarbeit mit Herrn Pfr. Scheidacker in den Gremien eines Kirchenkreises ablehnen, was aber die Mitarbeiter des Kirchenkreises Kyritz-Wusterhausen nicht bereit sind zu akzeptieren, heißt es doch in Grundartikel II.6 der Grundordnung der EKBO:

„Die Weigerung, mit anderen Personen und Gremien in Gemeinde und Kirche zusammenzuarbeiten, widerspricht dem Zeugnis der Schrift ebenso wie Verhaltensweisen, mit denen Herrschaft über die Gemeinde ausgeübt wird.“

Zum kirchenpolitischen Hintergrund des Modellkrichenkreises, in dem der „Fall“ Scheidacker entstanden ist, vgl. hier.

Interessengemeinschaft Rechtsschutz für Pfarrerinnen und Pfarrer und Gewaltenteilung in der Kirche

Wir über uns

Wir sind ein Zusammenschluss von Pfarrerinnen und Pfarrern in der evangelischen Landeskirche in Württemberg. Uns verbindet Interesse und Betroffenheit im Hinblick auf den Wartestand. Diese Betroffenheit aktivierte in uns das Ziel, darauf hinzuwirken, dass der Wartestand abgeschafft wird.
Wir treffen uns in dem im Jahre 2000 gegründeten Kreis in regelmäßigen Abständen, beschäftigen uns mit den rechtlichen Fragen rund um den Wartestand. Mehr dazu.

Gedanken machen über die Entwicklung der Kirche – offener Brief eines KV- Vorsitzenden

In einem offenen Brief schreibt sich der Kirchenvorstandsvorsitzende der hessischen Kirchengemeinde Kirtorf, Wilhelm Metz, seinen Frust über die zunehmende Behinderung und Gängelung der gemeindlichen Arbeit infolge der Reformprozesse vom Leib:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich glaube, es ist an der Zeit, sich einmal ein paar Gedanken über und um die Entwicklungen in unserer Hessen-Nassauischen Landeskirche zu machen.

In den 27 Jahren meiner Arbeit im Kirchenvorstand habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen leichte und schwierige Zeiten durchlebt.

In den letzten Jahren muss ich feststellen, dass es für uns Kirchenvorstände vor Ort immer schwieriger wird.

Dies liegt nicht allein an den immer geringer werdenden Haushaltsmitteln, sondern auch an der Machtgestaltung in unserer Kirche…

Lesen Sie das vollständige Schreiben: Offener Brief des KV-Vorsitzenden Metz an die EKHN Synode.

 

Verein D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der Kirche

Die Ausbreitung von Mobbing wird durch Defizite in der Rechtskultur der Amtskirche begünstigt. Diese ergeben sich insbesondere aus:

  • mangelnder Anerkennung von Rechtsstaatlichkeit,
  • Missachtung gültiger Verfahrensvorschriften,
  • fehlender Transparenz durch unkontrollierbare Verpflichtung zur Verschwiegenheit,
  • der Mitwirkung Bediensteter der Amtskirche an kirchengerichtlichen Entscheidungen, die eine unzulässige Interessenvermengung ermöglicht.

Lesen Sie mehr zu den Fakten, dem Verein D.A.V.I.D. und seiner Arbeit

Protestantismus ohne Partizipation

In der EKiR fragt der neue Präses Manfred Rekowski kritisch nach dem Verlust der Partizipation in der Kirche. Die EKHN hingegen praktiziert sie: im Verfahren um die flächendeckende Dekanatsfusion sind die eigentlich Betroffenen, die Gemeinden und Dekanate, von der Entscheidung ausgeschlossen. Ob die rechtliche Basis für das Verfahren trägt, sei dahin gestellt. Das Ansinnen scheint aber nicht allein aus diesem Grund bedenklich: Kosten und Nutzen stehen in keinem akzeptablen Verhältnis. Was aber viel interessanter ist: dies Vorhaben zeigt, welche Ziele die Reformen verfolgen – und welche Strukturen diese Ziele benötigen.

Dies erfahren sie im Artikel Protestantismus-ohne-Partizipation von Pfr. Friedhelm Schneider.

 

Konflikte durch Hierarchisierung in der EKBO

In der EKBO, der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg, eskalieren Konflikte im Zusammenhang des Verlusts der Gemeindehoheit. Zum konkreten Konfliktfall im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin entnehmen Sie mehr der Ortspresse (Stichworte in der Suche: Pfarrer Scheidacker, u.a.) oder der Gemeinde Wittstock-Ruppin. Die Landeskirche hat auf unsere Anfrage bis heute nicht geantwortet. Zur Seite der EKBO.

Das Beispiel ist im Zusammenhang dieser Ausgabe weniger als mittlerweile, individueller, eskalierender Fall mit seinen speziellen Ausprägungen, interessant. Wie überhaupt die individuellen Komponenten nicht die Ursachen darstellen. Das Grundproblem liegt in der Strukturkonstruktion der Reformen, die die Hoheitsrechte von den Gemeinden abziehen und zentralisieren. Darin liegt der Stoff für Konflikte, die zunächst als Schwelbrände entstehen (werden), um dann plötzlich auszubrechen. Ursachen dieser Problematik werden in dieser Ausgabe im Artikel Protestantismus ohne Partizipation von Friedhelm Schneider analyisert (s.o.). Er analysiert, dass solche Konflikte systembedingt sind und von handelnden Personen nicht ausgelöst, sondern nur verstärkt werden können. Gibt es Alternativen zu derartigen konfliktschaffenden Reformen? Ja. Im Artikel von Ingrid Schneider „Wider die Einheitslösungen“ wird ein solcher systemischer, hier ein systemisch-integraler Ansatz dargestellt (s.u.).

Hintergrundinformation zum Dissens und Konflikt zwischen der EKBO und dem dortigen Gemeindebund erfahren Sie in zwei Beiträgen, die im Deutschen Pfarrerblatt (02/2013) veröffentlicht waren:

EKBO Organisierte Erweckung in Berlin-Brandenburg

Die EKD strebt mit »Kirche der Freiheit« nichts anderes als einen Erweckungsprozess von oben nach unten an1. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wie die Kirchenleitungen in die Lage versetzt werden sollen, eine Erweckung zu organisieren. Nach den Vorstellungen der EKD haben sie sich hierbei vorrangig der kirchlichen Mittelebene (Kirchenkreise, Dekanate) zu bedienen, die zur Umsetzung von Reformen in den Kirchengemeinden am besten geeignet sei2. Darüber hinaus wird der Pfarrberuf als Schlüsselberuf für die Umsetzung der Reformen angesehen, weil nur er für die ganze Landeskirche stehe und der Dienstaufsicht unterliege, die das wirksamste Mittel landeskirchlicher Rechtsaufsicht darstelle3.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Hoffmann, Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg und das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus, Potsdam:

Kommunikationsprozesse gestalten und Wandlungen in der Volkskirche fördern

Schon in den 90er Jahren fanden in Brandenburg (und in den östlichen Landeskirchen allgemein) flächendeckend Fusionen von Kirchenkreisen, kirchliche territoriale Gebietsreformen, statt. Angesichts eines relativ hohen Mitgliederrückgangs1  und zurückgehender Zuweisungen an die Kirchenkreise, namentlich für Personal2, sucht man z.B. im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin Antworten mit dem Ziel der Personal- und Finanzsicherheit und dem Ziel der »Strukturanpassung zur Verbesserung des kirchlichen Lebens vor Ort« 3.

Lesen Sie das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus.

Krankenstand als Gradmesser maskierter Konflkte

Wie sich Konflikte in Betrieben in Krankheitsbildern manifestieren, schildert  Rainer Funk in seinem Vortrag “ Harmonie um jeden Preis?  Vom Umgang mit verdeckten und maskierten Konflikten“.
Dazu eine Zusammenfassung des Buchs Krankenstand als Gradmesser von Dr. Katharina Dang.

Er stellt u.a. fest: “ Die hohen Quoten an Krankmeldungen in autoritär geführten Betrieben im Vergleich zu solchen, in denen ein hohes Maß an Mitbestimmung und Demokratisierung der Arbeitsvorgänge realisiert wird, spricht eine deutliche Sprache. Ein hoher Krankenstand ist ein Indiz für die Häufung von maskierten Konflikten.“ (S.4).

Vgl. dazu das Thema der Aktion April 2013 auf dieser Plattform.

 

„Ist die Kirche noch zu retten?“

Ist die Kirche noch zu retten?“ – das fragt der Tübinger Kirchenkritiker und Weltethos- Spezialist Hans Küng in seinem neuen Buch, das vor kurzem im Piper Verlag erschienen ist.

Die Menschen sind am Ende ihrer Geduld, wollen mitbestimmen, auch in den Gemeinden mitbestimmen. Mitbestimmen, wer ihre Bischöfe sind; sie wollen Frauen in den Ämtern sehen, sie wollen Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten haben, die zu Pfarrerinnen und Pfarrern gemacht werden. Ein Interview mit dem Romkritiker Hans Küng im SWR.

EKBO: Erstes Versetzungsverfahren nach dem neuem Pfarrdienstrecht

Das erste Versetzungsverfahren nach dem neuen Pfarrdienstgesetz der EKD könnte erneut Pfarrer Stephan Scheidacker betreffen, den letzten – wenn auch ungültig – Abberufenen des alten Unionsrechts.

Zum Artikel

EKHN: Pfarrstellenbemessung – Kein ‚überproportionaler Abbau‘?!

Kirchengemeinde Albig: Kein überproportionaler Abbau

Stellungnahme des Ev. Kirchenvorstands Albig und des Ev. Kirchenvorstands Heimersheim zum neuen Pfarrstellenbemessungsmodell und der geplanten Pfarrstellen-Reduzierung

1. Wir lehnen die geplante überproportionale Reduzierung der Pfarrstellen in unserem Dekanat Alzey grundsätzlich ab. Der Wegfall von fast einem Drittel aller Pfarrstellen bis 2025 würde den Charakter der kirchlichen Arbeit grundlegend verändern, unsere Wirkungsmöglichkeiten in unverantwortlicher Weise einschränken und die volkskirchlichen Strukturen aufs Spiel setzen.

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