Archiv der Kategorie:
Reformbegründungen und die Wirklichkeit

Der Geist weht in den Gemeinden

Die evangelische Kirche schrumpft. Mitglieder und Geld werden weniger. Was bedeutet das für die Gemeinden? Viele sagen: „Jetzt erst recht!“ Sie haben spannende Ideen und gestalten ihr Gemeindeleben mit Freude. Einige dieser Gemeinden besucht evangelisch.de in den nächsten Wochen, die Reportagen sind in unserer Serie „Jetzt erst recht! Gute Gemeinde-Ideen“ zu lesen.
Daraus aus dem ersten Beitrag:
… Vielen Pfarrerinnen und Pfarrern stößt die Rede von „Rückbau“ und „Reform“ seit langem sauer auf, vor allem der betriebswirtschaftliche Ansatz wird kritisiert. Hauptamtliche leiden unter Strukturveränderungen: Fusionen mit Nachbargemeinden und der Verkauf von Gebäuden kosten Kraft und Nerven. Auch für Friedhelm Schneider ist „Reformprozess“ mittlerweile ein Reizwort. Der Pfarrer arbeitet als Managementberater und ist Vorstandsmitglied des Vereins wort-meldungen.de. Schneider hat im Pfarrerblatt (Ausgabe 1/2014) ein Fazit zu „Kirche der Freiheit“ veröffentlicht. Seine These: Die Reform sei in Wahrheit ein zentral gesteuerter Umbauprozess, der mit spekulativen Zahlen begründet werde.

Die „einfache Formel“, so Schneider, basiere auf einer Prognose, die „schon falsifiziert“ sei. Die zugrunde liegenden Zahlen stammten aus Mitte der Achtziger Jahre, so Schneider, und „seither kann man feststellen, dass die Kirchensteuern nicht zurückgegangen sind, sondern gestiegen“. Das stimmt: Mit 4,6 Milliarden Euro haben Kirchensteuereinnahmen 2012 einen Höchststand erreicht. Allerdings liege das an der Konjunktur, erklärt Konrad Merzyn: „Wir haben im Augenblick eine relativ florierende Kirchensteuerquelle, aber die langfristige Perspektive hat sich nicht geändert.“ Friedhelm Schneider dagegen hält es für „höchst bedenklich“, überhaupt Prognosen für einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren aufzustellen. „Das ist nicht mal mehr Trendforschung, sondern das ist Astrologie.“… Zum Artikel.

Anbetung von Rationalität? Eine pastoralpsychologische Anfrage an Markus Dröge, „Welche Kirche morgen?“ (DPfBl 12/2013)

von Pfr. i.R.  und Dipl. Psych. Traugott Schall

Kein Geringerer als der der leitende Bischof seiner Kirche, Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, nimmt zu dem in Gang befindlichen sogenannten „Reformprozess“ in der Evangelischen Kirche Brandenburg-Oberlausitz in einem „klärenden Beitrag aus kirchenleitender Sicht“ Stellung. Der Artikel „Welche Kirche morgen?“ (DPfBl 12/2013) dokumentiert seine Ausführungen.
Schon Überschrift und Beginn seiner Ausführungen hinterlassen Erstaunen und Fragezeichen. Die erste Anmerkung seines Artikels informiert, dass diese Ausführungen auf der Synodal­tagung  des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin gehalten wurden. Das lässt aufmerken. Es ist jener Kirchenkreis, der als Modellprojekt durch den Umgang mit der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal über die Grenzen Brandenburgs hinaus eher unangenehm bekannt wurde. Die Internetplattform des „Christlichen Vereins Manker-Temnitztal“ als Nachfolgeorganisation der als Rechtskörperschaft aufgelösten Kirchengemeinde spricht dabei von Erscheinungen, die in Anklängen an kirchenbehördliche Machtanmaßungen im Kirchenkampf längst vergangener Zeit denken lassen. „Pfarrer (wurden) mit Amtsenthebungs- und Disziplinarverfahren  schikaniert und der Vorsitzende des Gesamtkirchenrates weggemobbt“. Der Gemeindebrief ergänzt, dass sich die Ältesten der Gemeinde „Verunglimpfungen, Willkürlichkeiten und einseitigen Auslegungen von Rechtgrundlagen“ ausgesetzt sahen und samt und sonders ihr Amt niederlegten. Sie sahen sich einer „von oben durchgeführten Strukturreform“ (sic!) ausgesetzt. In der Dokumentation wird vom gewaltsamen Eindringen von Kirchenleuten in das Pfarrhaus, einer durch Dritte abgesperrten Kirche vor einem Gottesdienst und anderen Absonderlichkeiten berichtet. Der Bischof nimmt mit keinem Wort dazu Stellung. Er führt in seiner theologischen Grundlegung dagegen eine Reihe profund christlicher Grundsätze auf: „Wo Christus herrscht, da werden Menschen zu Schwestern und Brüdern“….  Zum Artikel von Traugott Schall Anbetung von Rationalität.

Revisted: Referat „evangelisch Kirche sein“. Von Professor Dr. Eberhard Hauschildt

EKD-Synode November 2007

Referat zum Schwerpunktthema „evangelisch Kirche sein“
von Professor Dr. Eberhard Hauschildt

daraus hier nur die Merksätze:
„Mein 1. Merksatz lautet deshalb:
Kirche sein heißt Kirche sein aus der Bewegung durch Gott.

Mein 2. Merksatz lautet darum: Kirche sein heißt Institution sein.

Mein 3. Merksatz lautet: Evangelisch Kirche sein heißt: Institution sein ja, aber Institution der Freiheit.

Das ist mein 4. Merksatz, der nun die Herausforderung bezeichnet:
Evangelisch Kirche sein heißt Organisation der Freiheit sein.

Evangelisch Kirche sein, so mein 5. Merksatz, heißt ein Hybrid aus Institution und Organisation bilden. Die Evangelische Kirche tut gut daran, mit beiden Motoren zu fahren.

So lautet mein 6.Merksatz: Eine Organisation der Freiheit organisiert die maßgebliche Beteiligung der Mitglieder an den grundlegenden Entscheidungsprozessen.

Damit ergibt sich als mein 7. Merksatz: Kirche als Organisation der Freiheit ist gekennzeichnet durch theologische Auskunftsfähigkeit über den Horizont ihrer Entscheidungen.

Also lautet mein 8. Merksatz: In der Organisation der Freiheit verweisen Gottesbegegnung und Lebenserneuerung aufeinander.

Mein Merksatz 9: Die Organisation der Freiheit trifft als informierte Organisation theologisch kontrollierte Entscheidungen, damit sie für die Situation passen.

Kirche als Organisation der Freiheit, mein 10. Merksatz, ist gestaltete freie Gemeinschaft von Organisationen.

Mein 11. Merksatz dazu lautet: In einer Organisation der Freiheit sind Beteiligungsrechte und Entscheidungsbefugnisse geklärt und in Balance gebracht.

Für all das brauchen wir nicht entweder Theologie oder Zahlen, sondern Theologie und Zahlen, durch Zahlen informierte Theologie und theologisch gewichtete Zahlen.
(Das ist mein 12. Merksatz.)

Gemeinde von Schwestern und Brüdern – Über Herrschaft und Entscheidung in Kirche und Gesellschaft

von Maximilian Heßlein, Pfarrer der Christusgemeinde Heidelberg

Die sechs Thesen der Barmer Theologischen Erklärung und die dazu gehörenden Verwerfungssätze – sie sind übrigens im Evangelischen Gesangbuch der Badischen Landeskirche unter der Nummer 888 einzusehen – gehören wohl zu den in der Kirche meist zitierten Texten der letzten Jahrzehnte. Sie sind nach meiner Wahrnehmung das neue Bekenntnis der Evangelischen Kirche in Deutschland geworden. Ihre Wirkungsgeschichte ist hoch und an ihrer Aktualität und Zeitlosigkeit besteht kein Zweifel. Es sind auf der Grundlage der Schrift entwickelte Glaubenssätze für das Leben der Kirche in einer feindlichen, die kirchliche Existenz bedrohenden Welt. Damit haben diese Sätze nicht nur Wirkkraft für die Kirche selbst, sondern auch für die Gesellschaft, in der die Kirche existiert.
Solches Bekennen aber führt ja immer auch zu Konsequenzen. Die praktische Umsetzung ist gefragt. Was also mache ich mit den Dingen, die ich da bekenne, ganz konkret? Welche Folgen hat der so artikulierte Glaube für mein Handeln?
In der Kirche dieser Tage wird dabei immer wieder vor allem um die vierte These gerungen:
Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Das ist im Rückgriff auf Luthers Priestertum aller Gläubigen das Grunddogma evangelischen Kirchenverständnisses heute. Die Kirche ist so gesehen in letzter Konsequenz ein herrschaftsfreier Raum, eine Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern, in der Jesus Christus als der Herr handelt. Weil niemand Herr ist außer Christus allein, kann auch keiner über den anderen herrschen. Vielmehr wird in einem freien Miteinander das Wort Gottes in die Welt getragen. Allein das ist die Aufgabe und der Grund unseres Tuns.
Wie aber mache ich das, wenn ich mit der Kirchen auch einen in dieser Welt existierenden Betrieb am Laufen halten muss? Schließlich wissen auch die Barmer Autoren in der fünften These um die Existenz der Kirche in der Welt. Sie ist noch kein Paradies, sondern sie besteht neben der geistlichen Gemeinschaft als weltliche Organisation inmitten der noch nicht erlösten Welt. Sie ist an wirtschaftliche Grundbedingungen gebunden. Ihre Räume heizen sich nicht allein durch die Wärme der Liebe. Ihr Personal, Pfarrerinnen und Pfarrer, Sekretärinnen und Hausmeister, Verwalter und Architektinnen und auch der Bischof können nicht allein von Gotteslohn leben. Die Kirche muss Löhnen zahlen, Arbeitsmaterial beschaffen und ihre Schätze pflegen. In all diesem Tun ist sie als Organisation eingebunden in weltliches Handeln. Ist auch in dieser Organisation Jesus Christus der alleinige Herr der Kirche?
In diesem Spannungsfeld von geistlicher Gemeinschaft und weltlicher Organisation entstehen immer wieder Konflikte um die Wahrnehmung und Wahrung von Interessen und Bedürfnissen. Die Kirche hat in diesen Tagen vor allem mit schwierigen wirtschaftlichen Prognosen zu tun. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden wohl auf mittlere Sicht deutlich weniger werden. So steht es zumindest zu befürchten, wenn man den aktuellen Prognosen der Kirchenleitungen folgt. Zugleich ist die bauliche Substanz kirchlicher Gebäude teilweise in einem beklagenswerten Zustand. Die Arbeitsbelastung wird in manchen Bereichen auf immer weniger Schultern verteilt, während an anderer Stelle ausgebaut wird, um die Komplexität der vorgegebenen Abläufe noch im Griff zu behalten.
Dass dabei übrigens die Mündigkeit der einzelnen Schwestern und Brüder gleich mit aufgegeben wird, steht auf einem Blatt, das bisher nur sehr wenige entdeckt haben. Denn je komplexer und spezialisierte die Dokumente oder Pläne sind, desto weniger kann ich selbst einen Überblick behalten. Zurzeit ist das vor allem im Blick auf neue Haushaltspläne deutlich erkennbar. „Wissen ist Macht“, heißt es bei Francis Bacon. Das mögliche Wissen wird aber auf kaltem Weg an vielen Stellen gerade abgebaut. Das wiederum steigert die Macht und damit die Herrschaft derer, die über spezielles Wissen verfügen.
Herrschaft wird dann ausgeübt, wenn jemand Macht über mich gewinnt, über mein Leben zu entscheiden. Wenn ich gezwungen werde, Dinge anders zu tun, als ich das will, dann werde ich beherrscht. Geht das im Glauben? Geht das also in der Kirche, die ich von diesem Glauben nicht trennen kann?
Die Frage, die sich im Zusammenhang der Wahrnehmung der organisatorischen Interessen und des geistlichen Lebens dann stellt, ist letztlich: Hat jemand das Recht über mein geistliches Leben zu bestimmen, weil es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten angezeigt ist, eine Kirche zu verkaufen oder eine Gemeinde zu fusionieren, die Liturgie oder Gottesdiensthäufigkeit in meiner Nähe zu verändern? Hat überhaupt jemand in der Kirche das Recht, Gelder zur Verfügung zu stellen oder zu entziehen?
Wenn ich nun die These 4 ernst nehme, dann bleibt eigentlich nur der Schluss, dass es eine solche Herrschaft nicht geben kann. Niemand soll unter einer Entscheidung seine Freiheit verlieren. Also müssen Entscheidungen in diesem Feld in einem breit angelegten Kommunikationsprozess unter Beteiligung der Betroffenen geschehen. Es besteht die Aufgabe, die Menschen mitzunehmen, ihre Mündigkeit und ihr Priestertum zu wahren und zugleich nicht zu einem Stillstand im Handeln zu kommen. Das ist zeitintensiv und gesprächsintensiv. Das braucht eine ungeheuer große Wahrnehmung der verschiedenen Menschen einer Gemeinde, eines Stadtteils oder eines Bezirks. Das braucht auch den nahen Kontakt zu den Menschen, Ansprechbarkeit, Freundlichkeit, Ruhe und unendlich viel Zeit und Muße, sich auf Sorgen und Nöte einzulassen.
Nicht zufällig weist die fünfte These nicht nur auf die Verantwortung der Regierenden, sondern auch auf die Verantwortung der Regierten hin. So haben die Regierenden eigentlich keine andere Aufgabe als den Diskussions- und Kommunikationsprozess am Laufen zu halten und fortzuführen, für sein Gelingen zu sorgen und eine Entscheidungsfindung aller Betroffenen zu ermöglichen. Es geht nicht um das Durchsetzen eines Standpunkts, sondern um das Suchen und Finden desselben, der dann in die Tat umgesetzt wird. Die Regierten aber haben die Aufgabe, sich an diesem Prozess zu beteiligen und nicht die Füße hochzulegen und hinterher zu meckern oder alles besser zu wissen. Die Beteiligung der Betroffenen ist aktiv und passiv für dieses Bild der Herrschaftsfreiheit konstitutiv.
Wenn ich nun aber zu dem Schluss komme, dass die Gleichheit aller und die Herrschaftsfreiheit für die und in der weltlichen Organisation der Kirche gilt, dann gilt sie auch darüber hinaus in der Welt selbst. Das heißt sie gilt auch in unserer Gesellschaft, ist zumindest erstrebenswert und als politisches Ziel festzuhalten. Es geht also darum, im Licht des befreienden Gotteswortes ein gesellschaftliches Gebäude zu errichten, in dem die Menschen, die von einer Entscheidung betroffen sind, auf dem Weg der Entscheidungsfindung mitgenommen werden. Sie müssen gefragt und gehört werden und eine gemeinschaftlich getroffene Entscheidung darf die geäußerten Sichtweisen nicht außer Acht lassen. Das ist ein mühsamer Weg, der auch immer wieder dazu nötigt, den Blick des anderen anzunehmen.
Entscheidend für das Gelingen dieses Vorhabens und der Umsetzung dieses Entscheidungsbildes aber ist der Bruch des hergebrachten Verständnisses verschiedener hierarchischer Ebenen, als gäbe es Menschen, die oben sind, und Menschen, die unten sind. Nein, diese verschiedenen Ebenen sind, Barmen zu Ende gedacht, nicht vorgesehen. Es gibt außer Gott niemanden, der über mir steht. Es gibt aber außer Gott am Karfreitag auch niemanden unter mir. Das Gottesbild darin ist noch einmal eine eigene Diskussion wert.
Einen Konsens wird es auf unseren Weg zu verschiedenen Entscheidungen nicht immer geben können. Das gehört zum Status der Erlösungsbedürftigkeit dazu. Aber die Aufgabe steht unter dem Zuspruch Gottes, dass er letztlich alle Dinge trägt. So ist die Suche und der gemeinsame Weg der Entscheidungsfindung schon der eigentliche Zielpunkt.

EKBO: Zog die Synode die Notbremse? Konsistorialpräsident Seelmann von Synode nicht im Amt bestätigt

2. Ausgabe der „protestantischen“ Zeitung „Die Mündige Gemeinde“
an die Synodalen der EKBO während der Frühjahrssynode übergeben.

Am 4. und 5. April 2014 tagte die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, um den sogenannten Reformprozess weiter voranzutreiben. Dazu benötigt wird vor allem das Geld der Gemeinden, die die dann äußerst aufgeblähte Verwaltung finanzieren sollen. Nach dem Willen der Kirchenleitung sollen fortan Ein-Personen Vorstände diese Verwaltungsämter leiten, kontrolliert nur von zwei Personen aus jedem Kirchenkreis, darunter jeweils dem Superintendenten. Nachdem die Herbstsynode 2013, der das Gesetz in zwei Varianten vorgelegt worden war, keine der beiden beschloss, war die erneute Vorlage des Vorhabens an sich schon dreist, erst recht aber ihre Form. Ohne die ausführliche Begründung und Diskussionswiedergabe wie im Herbst, wurde es den Synodalen in Form von zwölf Seiten Änderungen des bisherigen VÄG-Gesetzes zugestellt. Nur für eingeweihte Fachleute waren die Änderungen zu überblicken. Selbst der sogar von der Projektgruppe, die dieses Gesetz ausarbeitete, abgelehnte „Rechtsträgersockelbetrag“, tauchte im Gesetzestext auf, wenn auch unscheinbar in Klammern. Kleine Gemeinden sollen durch diesen „Betrag“ gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, mit dem sie für ihre bloße Existenz und dafür, dass sie damit der Verwaltung Arbeit machen, kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Durchgesetzt hatte die Herbstsynode nur, dass nun regionale Unterschiede möglich sein werden. Dafür aber würden die Gemeinden den Verwaltungsämtern finanziell vollständig ausgeliefert.
Die erste Berichterstattung über die Synode schweigt über den Beschluss der Synode. Doch zeigt die mit großer Mehrheit verweigerte Zustimmung  der Synodalen zu einer um drei Jahre verlängerte Amtszeit von Konsistorialpräsident U. Seelemann, dass es Probleme gibt.

In der Berichterstattung auf der Webseite der EKBO  werden neben ratlosen Stimmen aus der Kirchenleitung Synodale zitiert, die nicht namentlich genannt werden wollten:  Da heißt es u.a.: „Vielleicht sei der Präsident auch stellvertretend für die oft nicht besonders geliebte Kirchenleitung abgestraft worden, vermutet ein anderer.“ Er „ habe die Quittung für das ‚autoritäre Gehabe der letzten zehn Jahre‘ bekommen, sagt ein anderer Kirchenparlamentarier. Sie hätten den Eindruck, Seelemann nehme sie nicht ernst, sagen wieder andere.“ (http://www.ekbo.de/nachrichten/1091064/– Zugriff am 5.4.2014)

„Schafft es die EKBO-Synode, die Notbremse zu ziehen?“ hatten die Protestanten vom „Gemeindebund in der EKBO“, durch das Verteilen ihrer Zeitung mit dem Leitartikel von Rechtsanwalt Georg Hoffmann gefragt. Noch ist die Frage nur für Insider beantwortet. Doch die Erfüllung der acht Forderungen des Vorstands bedeutet eine Kehrtwendung um 180 Grad. Umkehr heißt aber immer auch Anerkennung von Schuld, Fehlentwicklungen, Fehlprognosen, Vertrauen in die falschen Ratgeber und vieles mehr. Viel Arbeit wartet auf die Synodalen.

Dr. Katharina Dang

 

Prof. Michael Welker zu Aussagekraft und Logik langfristiger Prognosen

aus einem Vortrag von Prof. Möller:
„Ich weiß noch gut, wie schon im Jahr 1986 diese Hochrechnungsstrategie der EKD veröffentlicht wurde, im Jahr 2030 gebe es ein Drittel weniger evangelische Kirchenmitglieder. Mein Kollege Michael Welker[1] rechnete nach derselben Logik weiter und fand heraus, das dann in 100 Jahren alle evangelischen Christen verschwunden sind und in 150 Jahren alle Deutschen. „Würde man den Zeitraum (sc. der Hochrechnung) deutlich verkürzen, unterbliebe die Sensation der Hochrechnung. Würde man den Berechnungszeitraum aber verlängern, so verlöre sich die Plausibilität, und die Hochrechnung der EKD würde als reine Spekulation offensichtlich“. Stattdessen schlug Welker vor, die Kirche solle sich doch lieber auf die Fragen und Enttäuschungen der Menschen heute konzentrieren und die Menschen aufsuchen, die heute die Kirche verlassen, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Viele von ihnen sind ja ausgetreten, weil niemand sie jemals aufgesucht hat.“

Zum Vortrag von Prof. Möller, Abschnitt: Geistlicher Widerstand 3.

Anmerkung F.S.: Interessant ist auch der Ursprung der „einfachen Formel“, der EKD Langzeitprognosetechnik Mitte der 80iger Jahre! Dass sich die Wirklichkeit von diesen damaligen Prognosen völlig abweichend entwickelt hat, belegen mittlerweile empirische Studien, etwa „Rätsel – Erkenntnisgewinne – Aufklärung“, insbes. Kap. 3. Solche Langzeitprognosen entpuppen sich damit als pure Astrologie.

 

 

 

Versorgungssicherung: Dissens zwischen Rheinland und Westfalen

EKvW: Pensionen sind sicher!

Von Hans-Jürgen Volk

Hintergrund für den drastischen Sparkurs der Ev. Kirche im Rheinland ist vor allem die Situation der Versorgungskasse Dortmund, die von den Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe gemeinsam getragen wird. Nach Ansicht der Finanzverantwortlichen der EKiR reichen die bisherigen Anstrengungen nicht aus, um zu einer befriedigenden Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zu kommen. Dabei fließen jetzt schon 22% des Nettokirchensteueraufkommens jährlich dem Kapitalstock der Versorgungskasse zu. Aus Westfalen hört man dagegen ganz andere Töne. In einem epd-Bericht kann man folgende Stellungnahme wahrnehmen: „Keine Notwendigkeit für höhere Zahlungen an die Versorgungskasse sieht dagegen die benachbarte westfälische Landeskirche …. An den Daten habe sich nichts geändert, sie würden nur neu interpretiert, sagt der westfälische Oberkirchenrat Arne Kupke, der dem Verwaltungsrat der Versorgungskasse angehört. Der gemeinsam vereinbarte Weg der drei Landeskirchen in NRW, jährlich 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für die Versorgung aufzuwenden, sei solide und sicher und führe bis 2040 zur Ausfinanzierung der Ansprüche.“

Sonderkonten mit zusätzlichem Kapital zur Versorgungssicherung

Bekräftigt wird die westfälische Bewertung des Sachverhalts in einem Artikel von „Unsere Kirche“ mit dem Titel „Die Pensionen sind sicher“. Hierin heißt es: „In regelmäßigen Abständen werden die Annahmen, die der Berechnung zugrunde liegen, mit versicherungsmathematischen Gutachten überprüft. Bisher, so die Auskunft der Versorgungskasse, sei damit zu rechnen, dass der Beitragssatz von 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen ausreichend ist.“ Auf diesem Weg soll bis 2040 eine Kapitaldeckung von 100% erreicht werden. Deutlich wird, dass die Verantwortlichen der Versorgungskasse und die Leitung der westfälischen Landeskirche in ihrer Einschätzung dicht beieinander liegen. Es sind die Rheinländer, die eine Sonderposition einnehmen.

Elektrisieren muss allerdings der folgende Tatbestand: „Die rheinische und die westfälische Kirche haben außerdem in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer unerwartet hohen Kirchensteuer-Einnahmen zurückgelegt, um die Versorgungskasse noch schneller aufzufüllen. Diese zusätzlichen Rückstellungen liegen jedoch bisher auf Sonderkonten und sind noch nicht dem gemeinsamen Kapital zugeflossen.“ Öffentlich war bisher im Rheinland von diesen Sonderkonten keine Rede. Hier wüsste man gerne, welche Folgen die Berechnung dieser zusätzlichen Mittel auf die Ausfinanzierung insgesamt hat.

Begrenzte Wirkung von Nachhaltigkeitsfiltern

Des Weiteren wird in dem informativen Beitrag auf die Problematik ethischer Kriterien sowie zukünftiger Risiken eingegangen. Die relativ begrenzte Wirkung von Nachhaltigkeitsfiltern wird deutlich: „Allerdings, so betont Wolfram Gerdes, Vorstand für Kapitalanlagen und Finanzen, könne bei den weltweiten Aktivitäten der Versorgungskasse nicht jede Einzelne von mehreren tausend Investitionen selber überprüft werden.Außerdem müsse immer eine Abwägung von ethischen Kriterien, Rendite und Sicherheit getroffen werden, um die Versorgung der Pensionäre nicht zu gefährden.“ Diese Ausführungen dokumentieren gut das Dilemma einer Kirche, die sich derart massiv im Finanzmarktgeschehen engagiert.

Im Blick auf die Risiken für die Versorgungskasse folgt die an sich recht gut informierte Autorin der oberflächlichen Bewertung der kirchlichen Verantwortungsträger: „Das mit Abstand größte Risiko liegt in der Möglichkeit anhaltend niedriger Zinsen … Sollte die derzeitige Niedrigzins-Phase noch jahrelang anhalten, muss über eine Beitragserhöhung nachgedacht werden.“ Die derzeit niedrigen Zinsen sind wohl lediglich ein Symptom der immer noch instabilen Verhältnisse im Finanzmarktgeschehen, dass sich von der Realwirtschaft gelöst hat. Ein Blick in die Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts macht deutlich, welche Risiken auch dem von Kirchen angelegten Kapital tatsächlich drohen.

Vergleiche zu dem Thema die informativen Beiträge von Christof Fleischmann:

Sparen für die RenteDie evangelischen Landeskirchen tragen immer mehr Geld auf die Finanzmärkte.
Geld. Macht. Wenig. Das ethische Investment der Kirchen übt kaum Einfluss auf Unternehmen aus.

Parallelen mit Finanzproblemen bei Kommunen und Kirchengemeinden. Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommunales Eigentum: 42 Milliarden Euro Substanzverlust seit 2003 – Investitionsrückstand allein 2013 um 4,5 Milliarden gewachsen
Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben auch 2013 wieder massiv von ihrer Substanz gezehrt. Die Abschreibungen auf kommunale Bauten, Infrastruktureinrichtungen, Maschinen und den sonstigen Kapitalstock lagen im vergangenen Jahr um knapp 4,5 Milliarden Euro höher als die Investitionen der Kommunen. Damit setzte sich der Wertverlust beim kommunalen Eigentum im 11. Jahr in Folge fort. Seit 2003 haben die Abschreibungen die Investitionen um insgesamt 42 Milliarden Euro übertroffen. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
“Viele Kommunen müssen offensichtlich weiter auf Verschleiß fahren, da gibt es keine Trendwende”, erklärt IMK-Forscherin Dr. Katja Rietzler. Die Expertin für öffentliche Finanzen hat die kommunale Abschreibungs- und Investitionsbilanz auf Basis der aktuellsten Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) kalkuliert. Ihr längerfristiger Vergleich zeigt: Der Wertverlust im vergangenen Jahr war der dritthöchste seit 2003. Die positive Entwicklung der Gemeindefinanzen – im vergangenen Jahr wiesen die deutschen Städte und Gemeinden in der VGR einen Einnahmeüberschuss von 3,5 Milliarden Euro aus – gebe offensichtlich nur einen Teil der Realität wieder, warnt die Forscherin: “Die Kommunen insgesamt haben nicht genug Spielraum, um auch nur die Abschreibungen auszugleichen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich finanzstarke und finanzschwache Städte und Gemeinden immer weiter auseinanderentwickeln. In den ärmeren Kommunen dürfte der Investitionsrückstand also besonders drastisch wachsen.” Zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommentar Friedhelm Schneider: das Problem ist ein doppeltes. Es ist
a. ein reales Problem, denn die Kommunen sind unterfinanziert: „Die massiven Steuersenkungen der vergangenen 15 Jahre hinterlassen ihre Spuren“, erklärt die Wissenschaftlerin. Nach Berechnungen des IMK haben Bund, Länder und Gemeinden durch die Steuerrechtsänderungen seit Ende der 1990er-Jahre bis 2013 per Saldo 484 Milliarden Euro weniger eingenommen.“ In Hessen klagten deshalb Kommunen vor dem Staatsgerichtshof und bekamen Recht: „Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt.“ Insoweit ist das Thema ein politisches Problem bzw. ein Versagen der Politik.  Vgl. Artikel der FR.
b. Das Problem ist b. ein Rechnerisches und rührt her insbesondere von den pauschalen Abschreibungen für den Immobilienbestand. Unter dem Vorzeichen eines technokratisch verstandenen Ressourcenverbrauchskonzepts werden Eigentümer/rechtsträger oftmals arm gerechnet. Auch reiche hessische Kommunen können betroffen sein. Das Problem ist bekannt und bei den Wort-Meldungen schon des Öfteren diskutiert worden: „Doppik/NKF. Sie entzieht den Rechtsträgern in der Gegenwart die Mittel. Dieses Ressourcenverbrauchskonzept ist zum Teil richtig, wird aber dann zum Zwangsregime, wenn Mittel in Größenordnungen entzogen werden, die in der Zukunft real gar nicht benötigt werden. Als Beispiel diene die EKiR. Sie bildet Rücklagen für Gebäude gleich doppelt (!) – einmal als Abschreibung und ein weiteres mal als sog. Substanzerhaltungspauschale. Ein Superintendent hat das auf der Synode in Hilden zu Recht beanstandet. Hier wird ökonomischer Druck erzeugt durch rechnerische (!) Verarmungen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die pauschalen Abschreibungen etwa für den Ressourcenverbrauch bei Immobilien unpräzise und in der Regel deutlich zu hoch ausfallen. Das dürfte bei Kommunen ähnlich sein. vgl. Artikel im Dt. Pfarrerblatt von Friedhelm Schneider.
Fazit: das Instrument der Doppik verschärft die Finanzlage der Kommunen auf rechnerische Weise dramatisch.In der Verbindung, besser: der Addition von a. = Unterfinanzierung und b. = rechnerische Verarmung werden die Eigentümer, hier die Kommunen, endgültig in die Knie gezwungen. Sie sind im bilanziellen Minus, in den roten Zahlen und erhalten schließlich eine Zwangsverwaltung von Regierungspräsidium. Die demokratische Legitimation wird auf der Basis der Finanzpolitik ausgehebelt. Die monarchische Zwangsverwaltung des Regierungspräsidiums ist – scheinbar innerhalb der demokratischen Ordnung – etabliert.

Die Lösung des Problems hieße: outputorientiert steuern. Das erfordert einen höheren Einsatz an… Konzeptions- und Planungsintelligenz. Das Instrument der Doppik ist dafür ungeeignet. Denn die Ansätze sind pauschal und basieren nicht auf realen Daten. Nur so – auf der Basis realer Daten – wäre dem Problem beizukommen. Das ist bei der Kirche identisch. Dafür gibt es in der Kirche auch seit langem Lösungsansätze, wie bei K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement seit ca. 10 Jahren praktiziert. vgl. K.IM.org

 

 

Kirchenkrise – welche Krise? Zur Selbstkasteiung der Binnenkirchler

von Dieter Becker

Wir basteln uns eine Kirchenkrise
Die Rede von der Krise der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Bistümer ist (noch) allerorts zu hören. Mit martialischen Begriffen wie „hochexplosives Gemisch aus Versorgungskosten, Teuerungsrate und schrumpfenden Einnahmen“ (so das ev. Papier „Kirche der Freiheit“ (KdF), 2006, S. 7) werden seit ungefähr 2005 Furcht, Angst und Schrecken verbreitet und das Kirchenvolk auf ein „Heulen und Zähneklappern“ eingeschworen. Kurz auf einen empirischen Punkt gebracht: Bis 2030 sei mit 33% weniger Mitgliedern und mit 50% weniger Kirchensteuern zu rechnen. (KdF, S. 21)


Dass diese Zahlen schlichter Unsinn sind prospektiven Anfängertum entspringen, soll mit einigen Zahlen verdeutlicht werden. Denn: Empirisch gesehen ist nichts dramatisch. Es ist einfach alles höchst NORMAL. Zum Artikel.

Quo vadis, EKiR? Über die Reform-ut-ation einer noch presbyterial-synodal strukturierten Landeskirche.

von Andreas Reinhold

Nun ist seit geraumer Zeit eine Entwicklung nicht nur innerhalb der EKiR erkennbar, die Entscheidungs- und Richtlinienkompetenzen in übergeordnete Ebenen (Kirchenkreis, Landeskirche) transferiert und eine stärkere Hierarchisierung mit teilweise verheerenden Auswirkungen auf die Ortsgemeinden bewirkt.5 Begründet wurde und wird dies hauptsächlich mit der Schaffung einer strafferen, effizienteren und damit wirtschaftlicheren Organisationsstruktur, innerhalb der finanzielle Mittel eingespart und vermeintlich effektiver eingesetzt werden können. Prognostizierte Einbußen bei den Kirchensteuereinnahmen, befürchtete Kirchenaustrittszahlen und die Sorge um eine ausreichend gefüllte Pensionskasse bildeten dabei die argumentative Basis, mit der Presbyterien und Kirchenkreise zu entsprechenden Maßnahmen bewogen und Synoden zu entsprechenden Beschlüssen geführt wurden. Dieser Prozess war und ist unübersichtlich vielschichtig und findet bis heute in mehreren Bereichen nahezu gleichzeitig statt. Stichwortartig seien an dieser Stelle genannt:

– die Verwaltungsstrukturreform, mit der Kirchengemeinden dazu angehalten wurden, ihre eigenständigen Ämter vor Ort zugunsten einer zentralisierten Verwaltungsstelle auf Kirchenkreisebene aufzugeben;
– die Personalplanung, die immer deutlicher auf Kirchenkreisebene gehoben wird;
– die Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF), mit dem auf allen Ebenen von der kameralistischen auf die doppische Buchhaltung umgestellt wurde, um einen verbesserten Kontroll- und Steuerungsmechanismus in der Hand zu haben…

Eine theologische Begründung all dieser Maßnahmen, die in weiten Teilen die Entscheidungshoheit der Presbyterien und damit einen Grundpfeiler evangelischen Kircheseins im Rheinland aufheben, zumindest aber einschränken, gab und gibt es bis heute nicht! Vielmehr wurden sie fast ausschließlich mit der erwarteten schlechten finanziellen Gesamtsituation der EKiR gerechtfertigt. Die den Presbyterien, Kreis- und Landessynoden vorgelegten und prognostizierten Zahlen und die hinter diesen Zahlen stehenden Berechnungsmodelle (Stichwort „einfache Formel“10) wurden von den einzelnen Gremien kaum hinterfragt und alternative Szenarien nicht in den Blick genommen. Die Konsequenz: Es gibt keinen Plan B! Die EKiR ist in eine Einbahnstraße eingebogen, die sich für die Ortsgemeinden als Sackgasse entpuppt. Denn alle Entscheidungen der vergangenen Jahre folgen einer einzigen Strategie, die eine Kapitalanhäufung bei gleichzeitiger Etatkürzung in nahezu allen kirchlichen Arbeitsbereichen zum Ziel hat. Zum Artikel.