Archiv für den Monat: Mai 2013

Doppik „das Jahrhundertprojekt“ der Kirchen ?

Bayern

Dieses »Jahrhundertprojekt« der umfassenden Umstellung des Buchungssystems von der Kameralistik zur Doppik brachte zwangsläufig eine Reihe von Schwierigkeiten, Unwägbarkeiten und Fehleinschätzungen mit sich, wie Werner Scheler, der Vorsitzende des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses in einer engagierten Rede deutlich machte.

Eine Warnung zum Thema – aus dem Jahr 2008!

Dies alles sind insoweit Fragen, die man in allen Bereichen der Kirche in gleicher Weise stellen könnte. Im Rahmen dieser Rubrik hat sie eine besondere Relevanz, weil hier ein immenser Nachholbedarf bestand und besteht – und weil die Frage der Qualität erforderlicher Prozesse zur Verbesserung eine hohe Professionalität der Verantwortlichen in den Verwaltungen erfordert. Ist diese nicht vorhanden, wird sich ein solcher Prozess sich in schlichten Datensammlungen erschöpfen – der exorbitante Kosten verursachen wird…

 

Stellungnahme des Vorstandes des westfälischen Pfarrvereins zum NKF-Westfalen

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Bund und IWF gegen „doppisches System“

Kosten der Einführung der Doppik in Bundesländern:

Land Hessen:                        300 Mio. für die Einführung

inkl. Erweiterungen; aber Kosten nur bis 2006; Prozess der Umsetzung lief bis 2009

vgl. Artikel

Land Baden-Württemberg: offiziell 330 Mio. für die Einführung

Der Rechnungshof habe die Kosten des Projekts einschließlich der so genannten Beistellkosten der Ministerien, d. h. der nicht direkt auf NSI gebuchten Kosten der Einführung der neuen Steuerung, sogar auf mindestens 550 Mio. € geschätzt. Lesen Sie mehr.

Land Rheinland-Pfalz, Kommunen: „mindestens 140 Mio.“ für die Einführung (Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Kommunalbericht 2011, auf den Seiten 45ff)

Schlussfolgerung BUND: „erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand“ und

Entscheidung für Erweiterte Kameralistik:

Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens der Modernisierungsoptionen bietet die Erweiterte Kameralistik für den Bund die beste Entwicklungsperspektive… Der IWF begrüßt den Reformansatz mit seiner Ressourcen- und Ergebnisorientierung und den Verzicht auf ein vollständig doppisches System.“

Kritik an Doppik: Entdemokratisierung durch Entmachtung der Gremien

Kritik an Doppelter Buchführung: Instrument für Steuerberater und ein Wirtschaftsprüfer. Erfahrungsbericht aus Karlsruhe

In der Doppik werden, vereinfacht gesagt, statt reiner Zahlungsströme – Eingaben, Ausgaben – sämtliche Ressourcen erfasst, die für eine Leistung oder ein Produkt nötig sind. Das soll die städtischen Finanzen übersichtlicher und nachvollziehbarer abbilden. Folgt man dem Karlsruher Gemeinderat ist aber eher das Gegenteil der Fall. Wirklich helfen würde Doppik nicht, so GfK-Stadtrat Friedemann Kalmbach. Ähnlich sah das KAL-Stadtrat Eberhard Fischer: „Die Berichte erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer.“ Lesen Sie den Artikel.

Kontrollfunktion kaum mehr wahrnehmbar! – Stellungnahme eines Baden-Württembergischen Kreisrates zur Doppik:

Auch nach 2 Jahren praktischer Erfahrung mit der Doppik beim Landkreis kann ich beim besten Willen keine Vorteile gegenüber der Kameralistik erkennen. Für mich ist alles intransparenter und unübersichtlicher geworden. Es wird viel unnützes Papier produziert. Mein Eindruck ist, dass Kreistagskollegen, die nicht aus der Verwaltung kommen, weniger durchblicken und ihre Kontrollfunktion weniger wahrnehmen können als vorher.“ Lesen Sie mehr.

Die Doppik und der Griechenlandeffekt oder: Rechnerische Verarmung und steigende Kapitalkosten

Über mögliche, positive Zielsetzungen im Zusammenhang der Doppik haben wir berichtet. Auch darüber, dass diese positiven Zielsetzungen durch einer Erweiterte Kameralistik kostengünstig in gleicher Qualität beschafft werden könnte.

Reden wir aber auch einmal von den negativen Folgen bzw. Begleiterscheinungen der Doppik in Form der rechnerischen, bilanziellen Verschuldung, hier zunächst am Beispiel der Stadt Rüsselsheim. Die Eröffnungsbilanz für die Stadt Rüsselsheim weist ein Eigenkapital von rund 173,8 Mio. Euro aus. Das jährliche Defizit beträgt derzeit rund 40 Mio. €. „bleibt es weiterhin bei einem jährlichen Defizit von rund 40 Millionen Euro, wird das Eigenkapital spätestens in gut vier Jahren aufgezehrt sein. Die Stadt würde dann als überschuldet gelten.“ Und das bei einem Vermögen von 584. Mio. €.

Hier soll nicht die Lage von Rüsselsheim analysiert werden, sondern die Folgewirkungen der Doppik bei der Anwendung in Kommunen und Staat (gemäß den Landesgesetzen der schwarz-gelben hessischen Landesregierung).

Schon heute beträgt das Eigenkapital nur ca. 30%. Die Höhe des Eigenkapitals ist aber Kriterium für das Bonitätsrating, wenn die Stadt (oder der Staat) Finanzmittel von Banken benötigt. Sinkt das Eigenkapital, sinkt das Rating. Die Folge beschreibt wikipedia: Die Herabstufung des Ratings bezeichnet man auch als Downgrade,… Verschlechtert sich das Rating, steigen die Kapitalkosten, da die Konditionen für die Fremdkapitalbeschaffung aus Schuldnersicht unattraktiver werden, beispielsweise durch höhere Zinsen, Erfordernis von Sicherheiten oder geänderte Rückzahlungsbedingungen“.

Damit kommen wir zum eigentlichen Zweck der Bilanzen: „Der Zweck der Bilanzanalyse besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit Hilfe eines umfassenden Kennzahlensystems zu beurteilen und daraus Hinweise für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Das Bilanzrating ist für die Beurteilung des Kreditrisikos von großer Bedeutung. Fachleute aus dem Bankenbereich gehen davon aus, dass sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei etwa 80 Prozent aller Unternehmen das Kreditrating signifikant verschlechtert hat oder sich verschlechtern wird, wenn die Geschäftszahlen für das Jahr 2009 bewertet werden. Als direkte Folge drohen höhere Kreditzinsen und Kreditkürzungen.“Lesen Sie mehr.

Nehmen wir das Land Hessen. Ein reiches Bundesland, „Geber“ und (deswegen bekanntlich neben Bayern) Kläger im Länderfinanzausgleich.

Die Eröffnungsbilanz des Landes weist rein rechnerisch ein negatives Eigenkapital von 58 Mrd. Euro aus.“ So die Lesart der Landesregierung.

Eines der reichsten Bundesländer hoch überschuldet“, so könnte man titeln. Das ist nicht passiert, als das Land Hessen 2009 die Eröffnungsbilanz vorlegte. Warum nicht? Und warum rechnen wir uns arm? Ist es die Lust am Mimikri? Wohl kaum. Was dann? Betrachten wir die Folgen für das Rating des Landes. Welche Bonitätsstufe würde man für ein reiches deutsches Bundesland unterstellen? Tripple A, das dreifache A, die beste und günstigste Stufe? Gefühlsmäßig ja. Aber bei einem negativen Eigenkapital liegen wir da verkehrt. Das reiche Land Hessen hat nur noch den AA-Standard, zahlt infolgedessen also höhere Zinsen. Profitieren tun damit die Banken. Die Einführung der Doppik erweist sich damit in Hessen als kaschiertes Instrument der Banken“förderung“.

Schon Einzelobjekte können Kommunen in bilanzielle Schieflage bringen.

Aber nicht allein große Bilanz von Großstädten oder Ländern können durch die Regeln der Bilanzierung zu rechnerisch negativen Ergebnissen führen. In einer Kommune reichen oft einzelne Gebäude, die diesen Effekt auslösen:  „Der Wertverlust von Kulturgütern drückt die kommunale Haushaltsbilanz: Eine Stadt mit vielen historischen Bauwerken rutscht aufgrund der neuen Doppik unverschuldet ins bilanzielle Minus“. Vgl. den Artikel.

Folgen der Doppikeinführung: Ausgewiesene Erhöhung der Verbind-lichkeiten und damit Verringerung des Eigenkapitals am Beispiel der Hansestadt Hamburg

Ferner wurde auf den 31.12.2007 eine Konzernbilanz erstellt, in welcher die Abschlüsse der Tochtergesellschaften, Sondervermögen, Landesbetriebe und sonstiger Beteiligungen konsolidiert wurden. Der Abschluss ermöglichte erstmalig einer Gesamtschau auf den Konzern Hamburg durch Konsolidierung der Vermögenswerte und Schulden der Gebietskörperschaft. Die genannte Passivierung von Rückstellungen und die Konsolidierung der Tochtergesellschaften liefert die primäre Begründung dafür, dass die Verbindlichkeiten der Stadt nicht 23,7 Mrd. Euro, sondern 63,7 Mrd. Euro betragen! Lesen Sie mehr.

Doppik/NKF: Mittelentzug durch Rückstellungen für Beihilfe

Durch die Bilanzierung müssen – gemäß der selbst definierten Bilanzierungsregelungen ! – nunmehr auch Rückstellungen für die Beihilfeverpflichtungen gebildet werden. Der Bayerische Finanzdezernent räumt ein, dass diese „Erkenntnis… relativ neu“ sei. War man früher zu dumm? Wohl kaum. Man hat die Frage von Chancen und Risiken der Rückstellungen einfach anders bewertet. Heute erleben wir einen nie dagewesenen Niedrigstzinssatz. In einer solchen Zeit erlegt man sich ohne Not die Verpflichtung zu hohen Rückstellungen auf. Denn die im folgenden genannten Beträge machen ca. 60% des Haushaltsvolumens eines Rechnungsjahres der betreffenden Landeskirchen aus und sind mithin kein Pappenstiel. Bei kritischen Gremien wird man dies wohl etwas differenzierter begründen müssen, als die Erläuterungen zu den Bilanzen dies bisher vorgenommen haben. Denn zugleich muss man das Risiko, das von dieser Position für den Haushalt ausgeht, als äußerst gering einschätzen.

Ev.-Luth. Landeskirche Bayern

„Die Erkenntnis, dass Beihilfeverpflichtungen für Pensionäre

rückstellungspflichtig sind, ist relativ neu. Deshalb wurde hierfür auch im Haushalt der ELKB in der Vergangenheit noch keine Vorsorge getroffen. Für die erforderlichen bis zu 303 Mio. Euro müssen wir eine realisitische Idee zur Finanzierung entwickeln, die zunächst mit einem Drittel bereits

vorhandener Finanzmittel auskommt. Dieser Weg ist dann mit dem Finanzausschuss abzustimmen, ein gangbarer Weg wird

zu finden sein.“ Lesen Sie den vollständigen Bericht des Dezernenten.

Württembergische Landeskirche

Die Rückstellungen zur Absicherung der Versorgungsverpflichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ihre Beamtinnen und Beamten zum 31. Dezember 2011 ergeben sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Heubeck AG, Köln, vom 12. November 2009 über die Altersversorgungssysteme der Landeskirche.

Nicht abgesichert ist jedoch das Risiko der Landeskirche für Beihilfeverpflichtungen im Ruhestand gegenüber Pfarrerinnen und Pfarrern. Danach beträgt der Teilwert der Beihilfeverpflichtungen für die Zeit des Ruhestands aller aktiven sowie bereits im Ruhestand befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer 396,07 Millionen Euro (davon für Aktive 235,47 Millionen Euro, für Ruheständler 160,60 Millionen Euro).

Lesen Sie die Erläuterungen zur Bilanz der Württembergischen Landeskirche.

Verschlankung von Verwaltung als Problem erkannt

Ausgangslage des aktuellen Kernproblems am Beispiel EKiR:

Hans-Jürgen Volk berichtet zu einer Folge des Verwaltungsstrukturgesetztes des EKiR von 2011: „Ein weiterer Nebeneffekt des so beschlossenen Kirchengesetztes ist es, dass sich die vor allem im Jahr 2011 noch so heftig geführte Debatte zum Thema „Personalplanung“ als Seifenblase entpuppt. Ein kirchliches Handlungsfeld, nennen wir es „kirchliche Organisation und Verwaltung“, erhält einen Sonderstatus und zwar deswegen, weil es angeblich den 5 verbliebenen Handlungsfeldern „Gottesdienst und Kirchenmusik“, „Gemeindearbeit und Seelsorge“, „Erziehung und Bildung“. „Diakonie und soziale Arbeit“ und „Ökumene“ gesamtumfänglich dient, so die ideologische NKF-Begründung. Und weil das so ist, sind der Pfarrer, die Kirchenmusikerin oder der Jugendleiter durchaus entbehrlich, keineswegs aber der IT-Spezialist, die Controllerin oder der Bauingenieur. Personalplanung betrifft nur die offenkundig nicht so bedeutsame Arbeit mit Menschen. Dort, wo es um „kirchliche Verwaltung und Organisation“ geht, wird ein Stellen- und Kostenaufbau vorprogrammiert, wohingegen der personelle und finanzielle Einsatz für die Arbeit mit Menschen reduziert werden soll.“

Die Problematik steigender Verwaltungskosten reflekiert der Antrag des Synodalen Superintendent Dr. Kenntner, EKiR:

Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten Pfarrdienst) zu bringen.“ Lesen Sie den vollständigen Antrag Beschluss 6-Verwaltungsaufgaben an die Synode der EKiR von  Superintendent Dr. Kenntner.

Braunschweig

„Mit Beratungen zu Strukturreformen und neuen Perspektiven für das Diakonische Werk hat die Synode der braunschweigischen Landeskirche am Sonnabend ihre Tagung in Goslar abgeschlossen. Detlev Fey, Oberkirchenrat bei der EKD, sprach sich vor dem Kirchenparlament dafür aus, angesichts von sinkenden Mitgliederzahlen und abnehmenden Kirchensteuereinnahmen das Landeskirchenamt zu verkleinern. Die Landessynode beauftragte Fey, seine Untersuchung der kirchlichen Verwaltung fortzusetzen und im Mai ein Gutachten vorzulegen.“ Lesen Sie mehr.

Anmerkung F.S.: Was soll man davon halten, wenn sich die EKD für so etwas wie ein schlanke Verwaltung stark machen möchte? Wurden nicht jahrelang mit dem Reformprogramm die Verwaltungsbudgets permanent ausgeweitet – zu Lasten der inhaltlichen Arbeit der Kirche? Ist ein Saulus zum Paulus geworden? Oder handelt es sich doch nur um einen Trojaner, mit dem das Thema Landeskirchenfunsion in attraktivem Gewand noch einmal aufs Tapet gebracht werden soll? wort-meldungen.de wird die Sache verfolgen und berichten.

Vielversprechender erscheint uns der folgende Passus des Bischofsberichts der EKM:

EKM: aus dem Bischofsbericht von Ilse Junkermann

…3. Leichtes Zelt: leichte Verwaltung

Zum leichten Zelt gehört auch eine ‚leichte Verwaltung’. Eine Verwaltung, die vor Ort auch von nicht-beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeübt werden kann, die bei komplexen und schwierigen Vorgängen bei den Beruflichen und Ausgebildeten Unterstützung finden bzw. diese an sie übergeben kann. Lesen Sie ggf. den Kontext.

 

„Kirchenreformen im Vergleich“ – Eine Besprechung von Heft 2 -2013 „Evangelische Theologie“

Von Hans-Jürgen Volk (vgl. auch www.zwischenrufe-diskussion.de)

1. Ein Forschungsprojekt – Motive und Ziele der Reformen. Zur Besprechnung.

2. „Kirche unter Druck“ – Blick auf die evangelischen Landeskirchen und die EKD. Zur Besprechnung.

3. Blick nach Außen – Die ev.-methodistische Kirche, der Bund Freier evangelischer Gemeinden und die Katholische Kirche. Zur Besprechnung.

4. Resümee und kritische Anfragen. Zur Besprechnung.

Hier die Besprechnung des Beitrages von Christoph Meyns: „Kirche unter Druck“

Der mitunter peinlichen „Aufbruch“-Rhetorik exponierter Kirchenfunktionäre stellt Christoph Meyns nüchtern die Realität kirchlicher Rückbauprozesse mit all ihren Konflikten und schmerzhaften Verlusten gegenüber, wobei er sich vor allem auf Erfahrungen aus der Nordelbischen Kirche stützt. Auf Grund der gegenwärtigen ökonomischen Perspektiven hält er einen weiteren Verlust an Finanzkraft und die daraus folgende Notwendigkeit einer Fortsetzung der Rückbauprozesse für wahrscheinlich.

Meyns stellt in diesem Zusammenhang zwei Forderungen auf:

  • Konsequenter Abschied „von ökonomischen Denk- und Sprachmustern“. „Mikroökonomisch orientierte Analysen, die religiöse Gemeinschaften als Unternehmen auf dem Markt der Sinnangebote interpretieren, und darauf aufbauende betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen sind nicht in der Lage, die für die Vitalität und Stabilität religiöser Überzeugungen, Praktiken und Zugehörigkeiten wichtigen Faktoren zu erfassen.“
  • Die evangelische Kirche muss sich „davon lösen, den Erfolg ihrer Arbeit an sichtbaren Maßstäben zu messen“. Im Blick auf die „seit Jahrzehnten parallel zueinander laufende Zahl der Austritte aus der evangelischen und der katholischen Kirche“ stellt Meyns fest: „Die Kirchen können das Verhalten ihrer Mitglieder im Rahmen der geltenden staatskirchenrechtlichen Regelungen so gut wie nicht beeinflussen.“

Bemerkenswert sind die Anmerkungen von Meyns zum Finanzdiskurs. Völlig korrekt sieht er in der schlechten Beschäftigungslage der 90-er Jahre und vor allem in der staatlichen Steuerpolitik die Ursache für den Verlust an Finanzkraft der Kirchen an. „Die Ursachen für die gegenwärtigen Schwierigkeiten der evangelischen Kirche liegen also nicht im angeblichen Konkurrenzdruck durch andere Sinnanbieter auf einem Markt religiöser und weltanschaulicher Angebote …, sondern in der starken Abhängigkeit ihrer institutionellen Stabilität und ihres wirtschaftlichen Wohlergehens von der staatlichen Religions- und Steuerpolitik.“

Bedeutsam ist der Hinweis von Meyns auf Forschungen zur Steuermoral, nach denen „dass lokal vorhandene Wissen um die Höhe der Steuereinnahmen und ihre Verwendung zusammen mit der Möglichkeit, darüber mitzuentscheiden, das Vertrauen der Steuerzahler und ihre Bereitschaft zur Zahlung von Steuern stärkt.“ Und umgekehrt gilt: „Je weiter weg die steuererhebende Körperschaft und je anonymer der Einzug, desto schwächer fällt dagegen die Zahlungsbereitschaft aus.“ Nun haben die Landeskirchen nicht nur bei der Kirchensteuer ihrem Drang zur Zentralisierung nachgegeben – in der rheinischen Kirche steht z.B. das formal noch existierende Ortskirchensteuerprinzip in Frage – und damit „wahrscheinlich ungewollt der Anonymisierung des Mitgliedschaftsverhältnisses und der Distanzierung von der Kirche Vorschub geleistet“.

Die Ursachen für die „gegenwärtigen Schwierigkeiten der ev. Kirche“ sah Meyns in der zu großen Staatsnähe bzw. in der ausgeprägten Abhängigkeit von politischen Entscheidungen. Erstaunlich und ein wenig widersprüchlich ist, dass er dennoch eine Verstärkung der „Lobby-Arbeit bei Parteien, Parlamenten und Regierungen“ fordert und am bisherigen Kirchensteuereinzugsverfahren offenbar trotz allem festhalten will. Dass es sich hierbei womöglich nur um einen pragmatischen Zwischenschritt handelt, legt sein Hinweis auf die Arbeiten der Ökonomin Elinor Ostrom zu gemeinwirtschaftlichen Ansätzen nahe.

Sinkende Mitgliedszahlen der Evangelischen Landeskirchen in Deutschland?

Pastorin Dr. Katharina Dang hat sich den viel beschworenen demographischen Wandel anhand der Bevölkerungspyramide auf der Webseite des Statistischen Bundesamts und weiteren im Internet und privat zugänglicher Quellen etwas genauer angesehen. Sie stellt fest, dass bisher allgemein festgestellte Tatsachen, Gründe haben, die auf den ersten Blick an der Bevölkerungspyramide zu sehen sind, nämlich die Kriegsfolgen von 1918 und 1945 und die Folgen der Pille seit 1965 sowie die allgemeine Stimmung in der Gesellschaft. Die Zahl der Kirchenmitglieder aber ist abhängig vor allem von der Konfession der jeweils in den letzten 80 Jahren ins heutige deutsche Staatsgebiet Eingewanderten bzw. hier Aufgenommenen sowie von dem Erbe, das die DDR konfessionell und weltanschaulich hinterlassen hat.

Scharfe Kritik an der EKBO. Susanne Kahl Passoth auf dem Fachtag „Diakonie und Kirche“ am 10.April 2013 in Lobetal

Susanne Kahl Passoth äußert scharfe Kritik an der EKBO im Blick auf die Stellungnahme zur Armutsproblematik in Deutschland und an dem Verhältnis von Kirche und Diakonie. Sie warnt vor einem Bruch zwischen beiden.

Susanne Kahl-Passoth, seit Sept. 2002 Direktorin des DWBO, Mitglied des Diakonischen Rates des DW der EKD und Beauftragte für die Diakonie der EKBO: Zwischen den Stühlen – Erwartungen an Diakonie und Kirche, in:Dokumentation „Diakonie und Kirche – gemeinsam auf dem Weg? Fachtag am 10. April 2013 in Lobetal“, S. 27 ff.

„Kirche in unserer Region vertreten durch die Synode war nicht einmal in der Lage im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung das Thema Armut aufzunehmen. Diakonie und Kirche gehen einem offenen Konflikt aus dem Weg, interessieren sich so gut wie nicht füreinander, reden nicht miteinander, allenfalls übereinander, gehen jede ihren Weg und entfernen sich immer weiter voneinander. Im Grunde gab es ein Nebeneinander, wenig Miteinander von Anfang an. Diakonie bemüht sich in der Regel aber auch nicht um Kirche. Sie kann manchmal ganz schön arrogant sein.„Wir können es besser als die Kirche!“ z.B. mit Geld umgehen.“ (S. 27)

„Damals im 19. Jahrhundert war das auch nicht einfach zwischen dem Centralausschuss und dem Kirchenbund. Man gründete einen Verständigungsausschuss. So etwas brauchen wir heute dringender denn je. Sonst kommt es zum Bruch. Wir müssen wieder ein Interesse füreinander entwickeln. Wir müssen wieder lernen miteinander zu reden und vor allem einander zuzuhören ohne Gängelei, Besserwisserei, Arroganz als Schwestern und Brüder. Das Evangelium könnte eine Kraft entwickeln…“ (S. 29)