Archiv der Kategorie:
Kirchenvermögen

„Gottesäcker sterben“ in Sachsen.

07/2015

Zu wenig Bestattungen, zu hohe Kosten: Sächsische Kirchgemeinden müssen ihre Friedhöfe aufgeben.

Der St.-Pauli-Friedhof im Norden der Dresdner Neustadt hat eine große Vergangenheit, aber keine Zukunft mehr. 1862 eröffnet, war er bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu klein. 1900 hat man ihn deshalb erweitert, auf elf Hektar, Platz für gut 30 000 Grabstellen. … Mehr dazu.

 

Reformierte Kirche Baselland Kirche gibt Tagungshaus Leuenberg auf.

07/2015

Ende Jahr zieht sich die reformierte Kirche Baselland vom Leuenberg, dem renommiertesten kirchlichen Bildungshaus der Schweiz, zurück. Um der Tagungsstätte den Neustart als Seminarhotel zu ermöglichen, bewilligte die Synode ein letztes Mal 1,5 Millionen Franken.

Mehr dazu.

Zum Thema  Umgang mit Tagungshäusern vgl. auch Schönberg (EKHN), Schloss Beuggen (Baden), Koppelsberg (Nordkirche)

EKHN-Synode: Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln oder: Welche Strategie verfolgt die Liegenschaftsabteilung der EKHN?

04/2015, EKHN (Ev. Kirche Hessen-Nassau)

Noch vor wenigen Jahren wurden Studentenwohnheime, etwa das in Universitätsnähe gelegene Wohnheim im Roquetteweg in Darmstadt, veräußert. Nunmehr wird in Darmstadt wieder in Studentenwohnheime investiert. Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln? Vielleicht könnte angesichts solcher Schwenks eine Synodale oder ein Synodaler auf die Idee kommen, einmal prinzipiell nach der von der Liegenschaftsabteilung verfolgten Linie oder gar Strategie zu fragen: gibt es eine solche? Wie sieht sie aus? Was darf man noch erwarten? Die Antworten wären nicht allein für die Synodalen wichtig, sondern würden sicher auch jenseits der Synode mit Interesse zur Kenntnis genommen.

„Projekt Studierendenwohnheim Alexanderstraße 39, Darmstadt, Sanierung und Umbau

In Umsetzung des Beschlusse der Kirchenleitung erfolgte der Eigentumsübergang des Studierendenwohnheims von der Technischen Universität Darmstadt (TUD) an die EKHN zum 1. April 2014. Seither wird es vom Wirtschaftsbetrieb Studierendenwohnheime betrieben. Vom Referat Bauwesen Gesamtkirche wurde im Sommer 2014 ein Planerauswahlverfahren für die Objektplanung und die Fachplaner durchgeführt und die Büros beauftragt. Der Bauantrag wurde plangemäß Ende Dezember 2014 bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingereicht. Mit den Umbaumaßnahmen soll nach Auszug der Mieter Mitte Oktober 2015 begonnen werden können. …“

vgl. Vorlage S. 27

EKvW/EKiR: Versorgungskasse der Pfarrer. Die Pensionen sind sicher.

Dieser Beitrag wurde am 10.2.2014 veröffentlicht
…Sind die Pensionen der Pfarrerinnen und Pfarrer sicher?

Ja. Die evangelischen Kirchen in Lippe, dem Rheinland und Westfalen sind rechtlich verpflichtet, ihre Pensionäre zu versorgen.

Die drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sind seit 1971 dabei, gemeinsam einen solchen Kapitalstock aufzubauen. Alle Pensionen der lippischen, rheinischen und westfälischen Kirchen werden also aus einem Topf bezahlt. Die Kapitaldeckung liegt im Moment bei 50 Prozent. Eine Kapitaldeckung von 100 Prozent soll etwa um das Jahr 2040 erreicht werden; dafür fehlen noch rund 2,19 Milliarden Euro.

Die rheinische und die westfälische Kirche haben außerdem in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer unerwartet hohen Kirchensteuer-Einnahmen zurückgelegt, um die Versorgungskasse noch schneller aufzufüllen. Diese zusätzlichen Rückstellungen liegen jedoch bisher auf Sonderkonten und sind noch nicht dem gemeinsamen Kapital zugeflossen.

Wie wird das Geld angelegt?

Das Kapital wird nach Auskunft der Versorgungskasse zu rund 25 Prozent in Aktien angelegt, zu rund 5 Prozent in Immobilien und zu 70 Prozent in fest verzinslichen Rentenpapieren. Davon entfällt den Angaben nach der über wiegende Teil auf Euro-Papiere mit hoher Sicherheit.

Beigemischt sind Anleihen in fremder Währung und ausgewählte Zinspapiere mit höheren Risiken und entsprechenden Zinsaufschlägen. Das Verzinsungsziel für alle Anlagen zusammen liegt bei 4,5 Prozent und wird im Durchschnitt übertroffen.  Zum Beitrag.

Substanzerhaltungsaufwand für Gebäude einer durchschnittlichen Kirchengemeinde bei rund 200.000 €/ Jahr (so Bistum Freiburg) ?

03/2015, von Friedhelm Schneider

In der Zeitschrift für Kirche und Recht (KuR, S. 515ff) erschien 2014 der Aufsatz „Bewertung und Bilanzierung kirchlicher Gebäude“ von Dipl. Finanzwirt Linus Becherer.

Der Autor bewertet den finanziellen Aufwand einer Kirchengemeinde für den herkömmlichen Gebäudebestand aus Kirche, Pfarrhaus, Gemeindehaus und Kindergarten und stellt die bilanziellen Folgen (und erwartete Wirkungen bei den Betroffenen) dar. Damit werden also auch die Absichten der an „kirchlichen Notwendigkeiten orientierte(n) vollständige(n) Bewertung und Bilanzierung der kirchlichen Immobilien bzw. des kirchlichen Vermögens und der Schulden“ deutlich. Das Ergebnis gilt selbstredend nicht allein für das Bistum Freiburg, sondern für alle katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen, darüber hinaus aber auch für Kommunen und Staat in gleicher Weise.

Die Ermittlung des Aufwandes zur Erhaltung der Gebäude erfolgte nach der Immobilienwertvordnung, ein Verfahren, das mit pauschalen Ansätzen operiert. Angeblich würde sich das rechnerische Ergebnis mit dem empirischen Befund aus der Praxis im Bistum Freiburg decken. Danach wird für die Erhaltung p.a. benötigt 
für eine Kirche (2235 qm BGF) 61.149 €
für ein Pfarrhaus (640 qm BGF) 20.121 €
für ein Kindergarten (1071 qm BGF) 48.709 €
für ein Gemeindehhaus (2031 qm BGF) 67.266 €

Fazit: „Somit müßte die Kirchengemeinde jährlich rund 200.000 € zurückstellen, um die langfristigen baulichen Verpflichtungen der Immobilien gerecht zu werden. Allerdings sind die Kirchengemeinden auf Grund ihrer finanziellen Gesamtsituation in der Regel gar nicht in der Lage diese Rückstellungen zu bilden und einzustellen. Deshalb obliegt es den örtlichen Gremien selbst einen Betrag festzulegen, der in der Bilanz berücksichtigt wird.“

Wie also geht die Kirchengemeinde mit dem Problem der Darstellung in der Bilanz um? In diesem Fallbeispiel stellt sie den größeren Teil des rechnerischen Betrages, der faktisch mit Haushaltsmitteln etc. nicht erbracht werden kann, auf der Passivseite als Fremdkapital ein (Verbindlichkeiten aus Bausbstanzerhaltung, im Beispiel: 110.000 €), auf der Aktivseite als „fehlendes Vermögen für Bausubstanzerhaltung“. Unterstellt wird also, die Kirchengemeinde könne 90.000 € tatsächlich als Finanzanlagen (aktiv) zurückstellen. Der größere Betrag wird als „fiktive  Verschuldung“ in die Bilanz eingestellt. Bei einem Wertansatz kirchlicher Gebäude mit 1 € pro Objekt ist die Kirchengemeinde damit schon bei der Eröffnungsbilanz in den Miesen.

Als wesentliches Ergebnis der Operation wird festgehalten

„Die wirtschaftliche Situation in der Bilanz der Kirchengemeinde wird transparent dargestellt, so dass sichtbar wird, ob und ggf. in welchem Umfang sie sich den heutigen Gebäudebestand noch leisten (fett und kursiv im Original!) kann.“

Solche Zahlen sagen also: die Kirchengemeinde kann sich den Gebäudebestand nicht leisten. Sie muss sich in der Folge von den „Lasten der Gebäude“ (das alte Thema der Kirche in neuem Gewand) befreien. Hätte man diese Bilanz vor 30 aufgestellt, was wäre dann passiert? Die Gemeinde hätte schon vor 30 Jahren angefangen, Ihre Immobilien zu verkaufen… In vielen Fällen hätte sie dann ihre Tafelsilber schon frühzeitig verscherbelt. Das gilt insbesondere für das Bistum Freiburg – einer Region mit den heute höchsten (und in den letzten Jahren mit am stärksten gestiegenen) Immobilienpreisen in Deutschland. Gut also, dass man auf die Idee der Bilanzierung erst heute kommt und nicht schon vor 30 Jahren kam. So wurden zumindest in der zurückliegenden Zeit Schäden durch unnötige Desinvestitionen verhindert. Denn die Wertsteigerungen der zurückliegenden Jahre hätten bei einem früheren Verkauf ja nicht realisiert werden können.

Hier geht es aber mehr noch um die Bewertung der Gebäude und ihres Instandhaltungsaufwandes. Dazu kann man aus drei Perspektiven Stellung nehmen.

1. Immobilienwirtschaftliche Perspektive.  Die Immobilienwirtschaftliche Perspektive unterscheidet sich von der finanzwirtschaftlichen dadurch, dass sie nicht pauschalen Ansätzen operiert, sondern auf der Basis von realen Daten vorauschauend kalkuliert. Zusätzliches Instrument ist dann die Definition von angestrebten Instandhaltungsniveaus für die Gebäude. Die Immobilien müssen nicht – wie die finanzwirtschaftliche Perspektive unterstellt – immer auf höchstem Niveau instand gehalten werden. Eine entsprechende Untersuchung in einem Kirchenkreis der EKiR (Kkrs Ottweiler) im Jahr 2005 von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement hat bestätigt, dass der Bestand auf der Basis der immobilienwirtschaftlichen Perspektive mit deutlich weniger finanziellem Aufwand auf ausreichendem Niveau gehalten werden kann als die doppische Pauschalbewertung/NKF rechnerisch fordert.  

2. Man vergleiche dazu die Erkenntnis der kirchlichen Bauämter der ehemaligen DDR. In Ostdeutschland lag die letzte Bau- und Sanierungsepoche kirchlicher Gebäude vor der Wende 80 Jahre zurück – es war die Kaiserzeit. Die empirisch belegte Erkenntnis:  gerade kirchliche Immobilien (historische Gebäude) müssen hinsichtlich der Substanzerhaltung nicht nur mit hohem Aufwand (s. die Berechnung einer reichen Diözese) auf höchstem Niveau erhalten werden, sondern können über Jahrzehnte auf niedrigem (bzw. in der DDR_Zeit niedrigstem) Stand mit geringstem Aufwand erhalten werden. (Darunter gäbe es dann als Strategie noch die sog. „Überwinterung“, die Erhaltung ohne Budget.) Nimmt man diese Erfahrung aus Ostdeutschland, dann entpuppen sich auf finanzwirtchaftliche Weise errechnete fiktive bilanzielle Millionenprobleme („fehlendes Vermögen für Bauinstandhaltung“) als reine Panikmache.

3. Näher und greifbarer als die beiden ersten Betrachtungen liegt dem Badener Bürger und Christ wahrscheinlich der Vergleich mit dem eigenen Häusle, für das er unter Berücksichtigung unterschiedlicher Größe gegenüber dem Pfarrhaus einen deutlich niedrigeren Ansatz im eigenen Budget einplant. Was er kopfrechnend selbst überschlagen und erkennen kann.

Fazit: Der Blick in die Bilanz reicht ganz offensichtlich nicht, um die Realität der Immobilienlage realitätsnah zu erkennen, darzustellen und daraus eine plausible Immobilienstrategie für die Kirche abzuleiten. Kein professioneller Immobilienbesitzer würde allein mit bilanziellen oder finanzwirtschaftlichen Zahlen seinen Bestand steuern. Auch die Kirche will dies nicht. Mit der Bilanz wird offensichtlich eine ganz andere, leicht durchschaubare  Absicht verfolgt. Aber: man erkennt die Absicht und man ist verstimmt. Leute mit gesundem Menschenverstand, von denen es vor Ort sehr viele Menschen gibt, werden sich durch solche bilanzielle Dramatisierungen und Panikmache also nicht blenden lassen. Was aber bei und mit solchen Operationen passieren wird: die betroffenen Menschen werden verstimmt, sie werden den Glauben verlieren. Nicht den Glauben an Gott, aber den Glauben an die (real existierende) Kirche. Man vergleiche dazu das Anwachsen der Kirchenmitglieder, die sich der Kirche nur noch wenig Verbundenen  in der 5. KMU (evangelischerseits) und die Kirchenaustrittszahlen. Diese Ergebnisse resultieren natürlich nicht hauptsächlich aus der aus der bilanziellen Darstellung abgeleiteten falschen Immobilienstrategie, aber sie werden dadurch gefördert.

Das Bistum Köln veröffentlicht seine Vermögensbillanz

Das Bistum Köln hat seine Vermögenswerte offen gelegt. Oder zumindest einen Teil davon. Bei der Zählung des Vermögens wurde, soweit es die Bilanz zulässt ein geringer Wert angenommen. Tatsächlich verfügt das Bistum über deutlich mehr als die errechneten 3,35 Milliarden Euro.

Für Christoph Fleischmann ist trotzdem ein gutes Zeichen. Die Kirche wird sich gegenüber den klammen Kommunen und Ländern nicht mehr als arme Kirchenmaus darstellen können.

Eine andere Erkenntnis zieht der Kölner Stadtanzeiger. Die Banken der Kirche werden zu einem großem Teil aus fachfremden Männern besetzt. Die von der Kirche gerne von anderen eingeforderte gute Unternehmensführung ist im eigenen Haus nicht umgesetzt.

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen…“ (FAZ-Artikel vom 24.12.2014)

FAZ-Artikel vom 24.12.2014: Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen… (vgl. auch Wort-Meldungen vom 05.01.14)

Von Ilona Bechtoldt-Werle

Die Aussage des FAZ-Artikels ist erschütternd:
„Wo die Gläubigen mit besonders üppigen Gehältern gesegnet sind, kaufen sie sich einfach ihren Pfarrer selbst.“
Wenn ich Pfarrerin wäre, würde ich das nicht mit mir machen lassen, abhängig zu sein von Sponsoren oder Mäzenen, die mein Gehalt finanzieren. Von welcher Dauer ist denn dieser Deal? Was geschieht, wenn ich etwas predige, was den Damen oder Herren Spendern nicht gefällt? Muss ich dann mit Gehaltskürzungen oder gar Entlassung rechnen? Nicht umsonst hat sich nach der Reformation bei den Pfarrpersonen ein beamtenähnlicher Status entwickelt, damit sie den Verkündigungsdienst des Evangeliums in Freiheit und Unabhängigkeit in einem volkskirchlichen Umfeld ausüben können. Gerade die EKHN hat doch bisher immer auf diese Unabhängigkeit und Freiheit so großen Wert gelegt! Das scheint nun vorbei zu sein. Hier zeigt sich nicht nur ein „geschmeidiger“ Prozess des Personalabschmelzens, sondern ebenso „geschmeidig“ die Aushöhlung des volkskirchlichen Prinzips. Wir sind damit auf dem Weg in amerikanische Verhältnisse und fördern damit in der Tat die Ökonomisierung der Kirche. Den Kauf von EKHN-PfarrerInnen müsste die Kirchenleitung eigentlich unterbinden, denn wenn dieses Modell weiter um sich greift, wird es viele Verlierer-Gemeinden geben, die sich den Kauf einer Pfarrperson nicht werden leisten können. Damit führt man auf geschmeidige Art eine im vorletzten Jahrhundert überwundene ekklesiologische Struktur wieder ein: Reiche, meist städtische Gemeinden mit üppiger Personalausstattung; dagegen arme, meist ländliche Gemeinden, die noch nicht mal mehr etwas für ihre darbenden Kirchenmäuse übrig haben werden, geschweige denn noch eine Pfarrperson im Pfarrhaus wohnen haben werden.
Ja, lieber Herr von Ditfurth, Sie haben das richtig erkannt:
„Mit dem Verständnis von Kirche ist das nicht zu vereinbaren.“
Nun begründen die Herren Oberkirchenräte Striegler und Böhm das geschmeidige Abschmelzen des Pfarrpersonals mit der Aussage: „Die Pensionslast werde jedes Jahr erdrückender.“ Die Wahrheit sieht jedoch anders aus:
Zwar steigen die Ruhestandsverpflichtungen an, jedoch ein Großteil der Pensionsansprüche ist momentan abgedeckt durch Leistungen aus der BfA (Einzahlungen bis 2003 – von daher sinkend) und der Evangelischen Ruhegehaltskasse Darmstadt (ERK). Zitat Striegler vom 03.12.2014 : „Wir haben etwa zwei Drittel der gesamten Altersversorgungsansprüche über die ERK rückgedeckt.“ Diese mit Eintritt der Pension entstehenden Lasten sind insoweit für die EKHN kostenneutral. Die Anzahl der Empfänger spielt dabei keine Rolle, da den Ausgaben personenbezogene Einzahlungen und Ansprüche gegenüberstehen. Hinzu kommt, dass für die aus dem aktiven Dienst Ausscheidenden keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen müssen. Unter dem Strich sinkt also die Belastung des EKHN-Haushalts für diesen Teil der Versorgung. Der verbleibende Teil der Altersversorgungsansprüche in Höhe von einem Drittel lastet laut Stiegler auf den jährlichen Haushalten. Doch auch hier hat die EKHN klugerweise Vorsorge betrieben. Zitat Striegler (s.o.): „Wir haben vor mehr als 20 Jahren die sogenannte Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegründet. Sie soll genau dieses Drittel der Altersversorgung, das nicht über die Ruhegehaltskasse abgeschirmt ist, aus Kapitalanlageerträgen decken und damit den kirchlichen Haushalt entlasten.“ Die Versorgungsstiftung hat (Zitat:) „zurzeit einen Abdeckungsgrad der Verpflichtungen von über 100 Prozent“. Ziel des Deckungsgrades ist laut Haushaltsplan 2015 111,1% der Verpflichtungen.
Momentan liegt der Anteil der Versorgungsleistungen für Pfarrpersonen und Kirchenbeamte sowie deren Hinterbliebenen aus dem laufenden EKHN-Haushalt bei ca.13 Mio. €
Fazit: Für die EKHN ist die Pensionierungswelle im Hinblick auf die Pensionslasten im Grunde ein Nullsummenspiel.
Und noch etwas: Geht man realistischerweise davon aus, dass in den nächsten Jahren (ab 2017) ca. 20 – 30 Pfarrpersonen mehr in den Ruhestand eintreten, als Nachwuchs generiert werden kann, bedeutet dies zusätzlich durch Rückgang an Gehaltszahlungen eine jährliche Einsparung in Höhe von 1,2 – 1,8 Mio €, jeweils jährlich um den selben Betrag wachsend, bis die Pensionierungswelle ab ca. 2027 abgeebbt ist.
Wer angesichts dieser Zahlen Fehler der Kirchenleitung in der Außendarstellung wittert, liegt goldrichtig.
In der Tat: „Da darf man auch etwas vorausschauende Planung erwarten. Das hat auch die EKHN erkannt: Erstmals setze sie im Haushalt 2015 auf eine „kaufmännische Buchführung“, kündigte sie im November an. Das sorgt für Transparenz und eine bessere Übersicht über die Kosten.“
Nun, dazu ist zu bemerken, dass die geplanten Kosten für die Einführung der neuen kaufmännischen Buchführung in Höhe von über 9 Mio € der EKHN anscheinend keine Last sind. Ob die beschworene Transparenz und die bessere Übersicht der Kosten dafür dann tatsächlich eintreten, ist sehr stark zu bezweifeln. Empirisch zeigt sich, dass überall da, wo die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, nicht nur die Einführungskosten explodieren (in der EKiR mittlerweile bei geschätzten 60 Mio. €), sondern auch die laufenden Kosten durch den Mehrbedarf an Verwaltungsfachkräften nicht nur „geschmeidig“ steigen. Denn die erwartete Transparenz und bessere Übersicht der Kosten, das zeigt die Erfahrung, ist einem Laiengremium Kirchenvorstand, das in der Regel nicht nur aus Bankern, Ökonomen oder Finanzwirten besteht, ohne teure Expertenhilfe kaum noch zu vermitteln.

Synode EKM: „Kalte Enteignung“ von Gemeinden. Kritik an Verpachtungssystem der mitteldeutschen Kirche

21.11.2014 — epd

Magdeburg/Erfurt (epd). Bauern und Pfarrer haben das Vergabesystem für Pachtland der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) scharf kritisiert.

Die jetzige Regelung störe den Frieden in den Gemeinden, sagte der Präses der Synode des Kirchenkreises Egeln in Sachsen-Anhalt, Erik Hannen, der «Magdeburger Volksstimme» (Donnerstagsausgabe). Stattdessen sollten die Gemeindekirchenräte bei der Vergabe eingebunden werden. Die Kirchengemeinden seien Opfer einer «kalten Enteignung» geworden, beklagte Hannen… Mehr dazu.

Wie kommt Kirchenland in Bauernhand?

2. September 2014, Mitteldeutsche Kirchenzeitung

Kirchenland: Um die Neuverpachtung von Feldern und Wiesen gibt es in Tryppehna bei Möckern einen handfesten Streit – Kirchenaustritt inklusive.

Alle zwölf Jahre gibt es neue Pachtverträge für das begehrte Kirchen- und Pfarrland. Doch die Vergaberichtlinien und die Folgen daraus sorgen für Unmut. Zwei aktuelle Beispiele aus Sachsen-Anhalt.


Vorwurf: Kirchengemeinde soll nur abnicken

Pfarrer Vibrans suchte vor der Vergabe das persönliche Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin im Kreiskirchenamt. Ergebnislos. »Das Land, das Bauer Nagel und der Agrargenossenschaft weggenommen wurde, hat jetzt zum Großteil ein Großbauer, der seine Angestellten jeden Winter in die Arbeitslosigkeit entlässt. Ob er das in sein Pachtangebot geschrieben hat?« Auch Martin Vibrans bemängelt an den Vergaberichtlinien einiges. Die Frage der Monokulturen zum Beispiel. Oder die Frage Kirchenmitgliedschaft/aktives Engagement in der Kirche. Außerdem verweist er darauf, dass die neuen Pachtverträge im Frühjahr hätten abgeschlossen sein müssen, damit die Bauern planen können. »Man beruft sich immer auf den Punktekatalog, ohne sich in der Kirchengemeinde zu vergewissern. Die darf nur noch nicken«, so Vibrans. Er will, dass das Mitspracherecht der Gemeinden erhöht wird und dass Ausnahmen möglich sein sollten.

Wenn am 27. August (nach Redaktionsschluss) der Gemeindekirchenrat Möckern zu seiner nächsten Sitzung zusammentritt, wird das Thema Verpachtung ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Auch an anderer Stelle laufen Gespräche, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Unabhängig vom Ausgang ist schon Schaden angerichtet: Der Ruf der Kirche hat gelitten. Und einen ersten Austritt gab es im Zusammenhang mit der Vergabepraxis des Pachtlandes auch schon. Zum Artikel.