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Schlüsselposition PfarrerIn

„Beihilfe-Skandal im Lande Hessen perfekt: Heimliche Beihilfe-Änderung für Beamte wird ohne vorherige Anhörung zum 01.11.2015 umgesetzt! Kirchenbeamte und PfarrerInnen betroffen.

11/2015

Wie vorher schon berichtet, wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert. Dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zur Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!

Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten! Mehr dazu.

Beamten-Informationen:

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.
Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

Domestizierung von PfarrerInnen in der Hannover’schen Landeskirche und der EKiR.

10/2015

Hannover‘ sche Landeskirche:

„…In aller „Freiheit“ wird geleitet: Kirche habe kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit, sagte neulich ein Jurist im LKA. Mir scheint, es gibt auch ein erhebliches Defizit an klaren nachvollzíehbaren Regeln, leider fast immer zulasten der PastorInnen. Es sind ja eben nicht faule, unfähige KollegInnen, sondern meistens die profilierten, kreativen, aktiven, ja auch widerständigen und kritischen KollegInnen, die in Konflikte geraten. Inzwischen aber auch zunehmend kranke, angeschlagene, ausgebrannte, depressive Amtsgeschwister…“ Mehr dazu.

 

EKiR:
Seit wir Anfang Juni an die Öffentlichkeit gegangen sind, bekommen wir immer wieder Zuschriften von Pfarrer/innen, Presbyter/innen und kirchlichen Mitarbeiter/innen, die sich zwar positiv zu den Zielen dieser Initiative äußern, sich aber vorerst nicht aktiv beteiligen wollen. Und das hat nicht nur damit zu tun, dass man für ein über den üblichen Dienst gehendes Engagement keine Kapazitäten mehr frei hat. Denn es mehren sich die Rückmeldungen, die einen Grund nennen, der mich sehr nachdenklich stimmt und dem bisher kaum öffentliche Beachtung geschenkt wurde: Kritische Stimmen zu den Reformprozessen sind – nicht nur innerhalb der EKiR – scheinbar unerwünscht.  Mehr dazu.

 

 

Zu Situation, Stimmung und Zufriedenheit der Pfarrer in Mecklenburg und Pommern.

10/2015, aus: Sprengelbericht Mecklenburg und Pommern der Bischöfe Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) auf der Landessynode der Nordkirche (24.-26.-09.2015)

… III Spezifische Probleme und Herausforderungen

Kirche wird im Wesentlichen als „Vor-Ort-Kirche“ erfahren. Aus Nähe und Überschaubarkeit
entsteht auch die Bereitschaft zur Beteiligung und zum Mittun. Und genau dort begegnen wir
heute einem Dilemma. Denn es ist offensichtlich immer schwieriger, den Menschen noch nahe
zu sein. Nicht nur deswegen, weil sich die Zuständigkeitsbereiche von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern immer mehr erweitern, sondern vor allen Dingen auch deswegen, weil die Veränderungen einen tiefen Wandel der Pastorenrolle herbeiführt. Das „Mehr-Gemeinden-Pfarramt“ bringt eine prinzipielle Schwierigkeit mit sich, die auch durch noch so viele Aktivitäten des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin nicht aufzuheben ist. Es gehört zum Pfarrbild, dass der Pfarrer Teil der Gesellschaft vor Ort sein will. Er lässt sich auf ein Leben mit den Menschen, für und mit denen er arbeitet, ein.
„Nun hat eine große empirische Untersuchung in England und Wales gezeigt, dass bereits ab drei in unterschiedlichen Dörfern zu versorgenden Predigtstellen diese Identifikation mit der jeweiligen Kommune unmöglich wird. Das führt dazu, dass der Pastor nicht mehr Teil der Gesellschaft des Ortes ist, sondern dieses nur noch vortäuscht. Das aber lässt sowohl ihn wie auch die Gemeindeglieder unbefriedigt. Nähe ist nicht mehr vorhanden, sondern wird lediglich behauptet. Dazu kommt der Stress, den Bedürfnissen der verschiedenen Gemeinden gerecht zu werden, die gesamte Verwaltung für verschiedene Gemeinden erledigen zu müssen und die Kontakte zu den Repräsentanten verschiedener Kommunen. Die Pastorinnen und Pastoren fühlen sich überfordert…“  Zum Bericht.

Stimmungslage und Zufriedenheit der Pfarrer in der EKvW

aus PV- Info, Nr 2/ September 2015, von Jan-Christoph Borries, Vorstandsvorsitzenden des Evangelischen Pfarrvereins in Westfalen
»Meine Erfahrung aus vielen Gesprächen ist die, dass viele Pfarrerinnen und Pfarrer den Eindruck haben, sich mit ihrer Arbeit, ja in ihrer ganzen Existenz als Pfarrerinnen und Pfarrer auf einer schiefen Ebene zu befinden. Sie arbeiten viel, müssen schwerwiegende Umstrukturierungen meistern, sich mit immer mehr Verwaltungsaufgaben herumplagen und bei alledem werden Akzeptanz und Wertschätzung von Kirche und Gemeinde in der Bevölkerung immer geringer. Kirchenaustritte, abnehmende Teilnehmerzahlen in den Gottesdiensten, gekoppelt mit erheblicher Arbeitsverdichtung, überfordern viele. Nicht wenige empinden die ganze Entwicklung der letzten Jahre als persönliche Kränkung. Auch die überraschend hohe Zahl derer, die von der in diesem Jahr auslaufenden 58er-Regelung in unserer Kirche Gebrauch machen, ist ein Spiegelbild dieser Stimmungslage.«
vgl. S 13ff

Über Lebensräume im Pfarrhaus. Von Prof. Ilona Nord

10/2015, Hess. Pfarrerblatt

… Schluss
Die Faszination Pfarrhaus ist vielerorts einer Ernüchterung gewichen, die Kostenkalkulationen und kulturelle Bedeutung miteinander in eine Bilanz gebracht haben. Im Dienstrecht von allen Landeskirchen der EKD ist die Residenzpflicht fester Bestandteil, aber längst haben sich auch Kirchenleitungen davon gelöst, das Pfarrhaus als einzigen Lebensraum für den Pfarrberuf zu deklarieren. Übergemeindliche Pfarrämter und architektonische und verwaltungsbezogene Gründe haben dazu geführt, dass viele Gemeinden keine neuen Pfarrhäuser mehr bauen, das Pfarrhäuser verkauft werden und Dienstwohnungen angemietet werden. Der Pfarrberuf befindet sich‚im Wandel‘ und ‚auf der Schwelle‘, in einem Transformationsprozess und mit ihm die Signatur und die Funktionen des Pfarrhauses. Im August 2013 trafen sich in Ratzeburg Pfarramtsstudierende aus Kiel und aus Hamburg, um ihr Gemeindepraktikum gemeinsam vor zubereiten. Auf dieser Tagung haben Uta Pohl-Patalong und ich mit 42 Theologiestudierenden, die derzeit in der Nordkirche ihr Praktikum machen, auch über das Pfarrhaus gesprochen. Es ist kein Zufall, dass wir über das Wohnen im Pfarrhaus gesprochen haben, denn für viele ist dieses Thema bereits im vierten Semester mehr als belastend. Wir haben keine Konzepte diskutiert, sondern im Grunde ging es erst einmal darum nur aufzunehmen, was emotional belastet. Der Tenor hieß: „Eigentlich ist es sinnlos darüber zu sprechen, denn wir können ja sowieso nichts verändern.“ Die Residenzpflicht ist dabei der eine Aspekt, dessen Folgen für die persönliche Lebensführung und den persönlichen Bedarf an Mobilität nicht recht eingeschätzt werden kann, das andere ist das Gefühl, einer übermächtigen Sozialkontrolle ausgesetzt zu werden, permanent erreichbar zu sein und kein Privatleben mehr zu haben. Es gibt keinen direkten inneren Zusammenhang zwischen diesen Befürchtungen und Statistiken aus dem Jahr 2012, wonach jede fünfte Ehe in einem evangelischen Pfarrhaus geschieden wird, doch es zeigen sich besondere Belastungen…  Zum Artikel vgl. S. 128ff.

Theorie des Terminstundenmodells zur Erfassung der Arbeitszeit von PfarrerInnen von Michael Westerhoff, Fachbereich Personalentwicklung der EKvW. Und die Konfrontation mit der Praxis durch Andreas Kahnt, Vorsitzender des Verbandes Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer Deutschlands e. V.

aus: PV-Info 2/2015 vom September 2015

Wie viel ist 75 Prozent von unendlich?
Ein Modell zur Erfassung von Arbeitszeit im Pfarramt

Michael Westerhoff, Fachbereich Personalentwicklung der EKvW


Terminstundenmodell – Grundidee
✤ Volle Stelle entspricht 21 Zeitstunden/ Woche, in denen die Pfarrerin/
der Pfarrer an Terminen präsent oder „im Kontakt“ ist
(Terminstunden) und 21 Zeitstunden Vorbereitungszeit/Woche
= 42 Zeitstunden Gesamtarbeitszeit
✤ Erfasst und geplant werden nur die Terminstunden
✤ Planung entspricht Erfassung: In die Planung fließen alle dienstlichen
Termine entsprechend ihres zu erwartenden Stundenumfangs ein, in
der Erfassung die tatsächlich geleisteten dienstlichen Termine
✤ 20 Terminstunden gehen als fest verplante Zeit ein, 1 Terminstunde
wird für Unvorhergesehenes berücksichtigt.
✤ Gesamtplanung und -erfassung legt eine TerminstundenJahresumfang
von 966 Stunden zugrunde (ganze Stelle)
✤ Fahrtzeit sollte 6 Stunden/Woche nicht überschreiten


Und die Reaktion von Pfr. Andreas Kahnt, Vorsitzender des Verbandes Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer Deutschlands e. V

Ihre Vorträge sind meiner Meinung nach zu sehr der Gegenwart verhaftet. Wir
gehen aber auf einen enormen Pfarrermangel zu. Ihre Vorschläge sind in absehbarer
Zeit wahrscheinlich Makulatur. Das Berufsbild, dem die meisten von uns noch
verhaftet sind, wird sich so nicht mehr leben lassen. Wir werden weniger, die Ansprüche
an unseren Beruf und die Individualisierung unserer Gesellschaft mit ihren
Folgen für den Pfarrberuf aber nicht. Die Gemeindegliederzahlen werden auch nicht
in gleichem Maße zurückgehen. Die Arbeit verteilt sich also anders. Wir werden den
Erwartungen von Gemeindegliedern nicht mehr gerecht werden können. Und den
Erwartungen, die wir an uns selbst haben, auch nicht.
Wahrscheinlich werden die meisten hier im Raum dann im Ruhestand sein – o. k.,
mal abgesehen von den jüngeren, aber auf die kommen die bedrängenden Fragen
dann ja in besonderer Weise zu. Aber die Fragen sind ja jetzt schon da. Wir haben
doch gerade von einer Pfarrerin gehört, die weg wollte von ihrer Stelle, weil es nicht mehr ging – und es ging ja wohl tatsächlich nicht mehr. Die Arbeit war nicht mehr zu leisten. Wie soll das gehen, wenn der Pfarrermangel durchschlägt? Wie wird unser Beruf in Zukunft in Zeiten des Pfarrermangels noch lebbar sein? Darauf hätte ich mir Antworten gewünscht!

vgl. S. 8ff

Einspruch gegen die Rückzugsmentalität in der Kirche. Und: Erfahrungen mit Kirche als Arbeitgeber. Ursache für Pfarrermangel.

10/2015, von Herbert Erchinger
„…
Wir haben vom Evangelium und von der spirituellen Gemeinschaft her so viele Chancen. Nutzen wir sie! Gehen wir in die Offensive! Ich beobachte in den offiziellen Ebenen dagegen eine zunehmend defensive Rückzugsmentalität in der Kirche. Auch das entmutigende Gerede von der Minderheitenkirche nervt. Breiten wir lieber fröhlich unseren Teppich aus, statt ihn verzagt einzurollen!…

Auch den Pfarrermangel lasse ich als Rückzugsargument nicht gelten. Er ist ja zT selbstverschuldet. Da die Landeskirche in den 90er Jahren manchen Vikar in die Arbeitslosigkeit entließ, durfte man sich nicht wundern, dass in der Folge die Zahl der Theologie Studierenden abnahm auf Grund mangelnder Berufsperspektive. Ein verbitterter entlassener Vikar erzählte mir damals, der zuständige Vorgesetzte habe die Namen der Entlassenen verlesen und dann fortgesetzt: Nun singen wir das Lied „Vertraut den neuen Wegen“ EG395 ….“  Zum Beitrag.

Erfahrungen von PfarrerIn mit kirchenleitendem Handeln: Gesundheit klein gekriegt

10/2015, Hess. Pfarrerblatt,

Leserbrief von Pfr. i. R. Gerhard Roos, Stadland
zu OKR/Personaldezernent Jens Böhm/EKHN: „was kommt den da auf uns zu?“

Unsere Generation hat die Kirche verändert, ist aber auch durch deren Tradition und Strukturen stark verändert worden. Der „Anpassungsprozess“ der Revolutionäre, den Jens Böhm im „Ausblick“ anspricht, war von der erschreckten Administration sichtlich beabsichtigt. So wurde mein Dienstauftrag binnen sieben Jahren drei Mal stark modifiziert, teilweise drastisch erschwert. Den jeweiligen nicht nur „heimlichen Revolutionär“ hat der „unerforschliche Ratschluss der Kirchenleitung“, wie mein Großvater gerne ironisch zu sagen pflegte, selten klein gekriegt, lediglich seine Gesundheit. Hoffentlich geht die aktuelle kirchliche Administration mit der „Generation Y“ behutsamer um!. Mehr dazu, vgl. S. 27+28.

 

Aus dem Lot. Gehaltsgefüge in der Kirche entwickelt sich auseinander. Ein Kommentar von Anneus Buisman.

09/2015, Hannoverscher Pfarrverein
„…
Das war bisher irgendwie plausibel: die Einkommen richteten sich nach Verantwortung, nach Länge, Qualität und Kosten der Ausbildung, nach zusätzlichen Aufgaben usw. Übermäßige Spreizungen wurden vermieden.

Aber nun gerät es anscheinend aus dem Lot. Die Ausschreibung von Kirchenamts-Leiter-Stellen zeigt es an. Gab es dort bisher als höchste Vergütungsstufe A 14, soll es nun A 15 werden. Und das für Beschäftigte, die weit überwiegend ihre vom ersten Tag an bezahlte Ausbildung als Vollfinanzierung bzw- alimentierung von der Kirche erhalten haben, sprich: keineswegs ein selbstfinanziertes Studium auf eigenes Risiko vorfinanzieren mussten.
Dies wiederum läßt nun die Superintendenten nicht ruhen. Als Aufsichtspersonen mit akademischer Ausbildung müssen sie dann ja A 16, das höchste Gehalt der A-Tabelle, bekommen, eine Stufe über den KA-Leitern. Die Debatte darum hat in den synodalen Gremien begonnen… „. Zum Beitrag.

Pfarrerschaft: Radikale Vereinzelung bei zunehmender Entsolidarisierung.

09/2015, Pastorenausschuss Hannover, Herbert Dieckmann

‚„Nur ich habe dieses Problem!“
So reagiert zunächst einmal jene KollegIn,
-die auf unverständliche Anweisung ihres Sups zu ihrer KG von 3.000 GG noch zwei weitere vakante Kirchengemeinden mit dann insgesamt 7.800 GG pastoral versorgen soll,

-die kurz vor ihrem 57. Geburtstag mit einem Sup-Versetzungsantrag bedroht wird,

-die vom KV und Sup so bedrängt wird, dass sie in die Psychiatrie flüchten muss,

-die keine Chance sieht, dass ihre sanierungsbedürftige Dienstwohnung endlich renoviert wird,

-die über Jahre mehrere Tausend Euro an Nebenkosten zu viel bezahlt hat,

-die von ihrem Sup. öffentlich in der Zeitung angegriffen wird,

-die sich von ihrem KKA (Kirchenkreisamt)-Leiter gezwungen sieht, ein ungünstiges Wlan-System und einen unvorteilhaften PC-Wartungsvertrag mit dem KKA beizubehalten.

„Bei der KollegIn ist das auch kein Wunder! Mir kann so etwas nicht passieren.“‚

Zum Bericht.