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Besoldung

Klischees über Pfarrgehälter

Dieter Becker bezieht sich in seinem Beitrag auf eine Veröfentlichung der EKHN, die „7 größten Klischees zur Kirchensteuer“.
Dort gibt es einen bemerkenswerten Punkt 4. Dort geht es zwar nicht um Kirchensteuern, sondern um Pfarrgehälter. Und dort heißt es wörtlich:

„4. Klischee: „Das meiste Geld fließt in die Gehälter der Pfarrer“

Ungefähr 75 Prozent der Ausgaben in der EKHN sind tatsächlich die Personalkosten. Die Pfarrer bilden aber nur einen kleinen Teil der Mitarbeiter… Im Haushalt 2014 gehen mehr als 40 Millionen Euro allein in die 600 Kindertagesstätten der EKHN. Weitere große Kostenfaktoren sind aber tatsächlich die Pfarrdienste und die Zuweisungen an die einzelnen Gemeinden.“ Was nun? Handelt es sich nun um ein Klischee oder vielleicht doch nicht oder doch nicht wirklich? Es fehlt ganz offensichtlich immer noch der Mut, klare Zahlen auf den Tisch zu legen. Und damit frühere Behauptungen endlich eindeutig zu korrigieren.

Immerhin zeigt die Überschrift einen gewissen Lerneffekt. Noch vor wenigen Jahren verkündete nämlich die damalige, dann im Amt nicht mehr bestätigte, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN Kopsch  auf der Landessynode (2007), dass die Pfarrgehälter den größte Ausgabenblock des Haushalts darstellen. Woraus sie kausal ableitete, daran müsse dann zuerst gespart werden. Hinter dieser Aussage verbarg sich leider keine höhere Vernunft, sondern schlicht fehlende Logik und nicht vorhandenes Management-Know-How. Als dann das radikale Stellenabbaukonzept der Pfarrstellen 2011 mit der “ Pfarrstellenbessung 2025″ von der Synode beschlossen werden sollte, haben sich einige Theologen zusammen getan und ohne Auftrag für die Synode unter dem Titel „Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft?“ eine Aufklärungsschrift verfasst. Darin wurde der tastächliche Anteil des Pfarrgehälter am Haushaltsvolumen der EKHN für die damals zurückliegenden Jahre auf der Basis der EKHN- Jahresberichte beziffert. Sie lagen bei lediglich 10-12% für den Gemeindepfarrdienst (ohne Versorgungsleistungen). Lesen Sie insbesondere Kp. 1.4. zu speziell dieser Thematik. Diese Wiedergabe (und die Ableitung einiger Kennziffern aus den offiziellen Zahlen der EKHN) wurde damals von den Verantwortlichen als Affront betrachtet. Dieser Realität nähert man sich heute immerhin verbal an: „4.Klischee: „Das meiste Geld fließt in die Gehälter der Pfarrer“.

P.S.: Die Synode hat dann auf der Frühjahrssynode 2012 abweichend vom Entwurf der Kirchenleitung und trotz eindringlich werbender Schlussvoten des Personaldezernenten Bechinger, des Leiters der Kirchenverwaltung Thomas Striegler und last not least des Kirchenpräsidenten Volker Jung die Zustimmung zum radikalen Abbau der Pfarrstellen abgelehnt. Anstelle einer Reduktion von 2% p.a. beschloss sie die Reduktion um nur 1% p.a.

F.S.

 

Prof. Friedrich Wilhelm Graf (München): Die Attraktivität des Pfarrberufs nimmt ab

Der Professor für Systematische Theologie und Ethik, Friedrich Wilhelm Graf (München), vertrat die Ansicht, dass die Attraktivität des Pfarrberufs abnehme. Im Vergleich zu anderen akademischen Berufen sei der Pfarrer nicht angemessen bezahlt. Daher wanderten Theologen in andere Berufe ab. Zudem spiele Theologie im Selbstverständnis vieler Pfarrer keine Rolle mehr. Diese Entwicklungen hätten die Landeskirchen lange Zeit nicht wahrgenommen und als Arbeitgeber nichts dafür getan, den Beruf des Pfarrers attraktiver zu machen. So gebe es für Theologen keinen nationalen Stellenmarkt. Wer in Bayern sein theologisches Examen gemacht habe, könne nicht ohne weiteres als Pfarrer nach Berlin wechseln.

Nach Grafs Beobachtung zeichnen sich mehrere Trends ab, etwa eine „Feminisierung des Pfarrberufs“. Derzeit seien 32,8 Prozent der Pfarrer weiblich; bei Theologiestudenten stellten Frauen bereits die Mehrheit. Zudem nehme unter angehenden Theologen ein „evangelikaler, neu-pietistischer Frömmigkeitstypus“ zu. Ferner setze sich die EKD nicht ausreichend mit der eigenen Identität auseinander. Graf kritisierte in diesem Zusammenhang die Benennung des Katholiken und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio (Bonn) zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Reformationsjubiläum 2017. Auch werde die anhaltend hohe Zahl von Kirchenaustritten in Zukunft zu ökonomischen Problemen führen. Lesen Sie mehr bei Idea.

Besoldung : Gehören Pfarrfamilien bald zu den Armen (in Niedersachsen)? und Maßnahmegesetz II zur Pfarrbesoldung EKvW

schon älter, aber noch lesenswert: von admin   am 09.11.2006 06:00 (1267 x gelesen)
Das Statistische Landesamt gab am 8. November die Armen- und Reichenquote in Niedersachsen bekannt. Demnach gilt als arm, wer monatlich netto 582 Euro oder weniger Einkommen hat. Das Nettoeinkommen eines 48-jährigen Pfarrers in der Braunschweigischen Landeskirche, verheiratet, 4 Kinder, beträgt zur Zeit rd. 3.700 Euro, woraus sich ein Nettoeinkommen für jedes Familienmitglied in Höhe von 617 Euro ergibt. Das Nettoäquivalenzeinkommen liegt allerdings höher, nämlich bei rund 880 Euro. Ein solches Einkommen ist jedoch immer noch deutlich unter dem Durchschnittseinkommen von 1164 Euro…
Zwar sind Familien mit 4 und mehr Kindern heutzutage selten, aber gerade unter Pfarrerinnen und Pfarrern ist dies nicht ganz so außergewöhnlich. Und auch das Einkommen einer Pfarrfamilie mit nur zwei Kindern würde sich schon deutlich unter dem Durchschnittsnettoeinkommen in Niedersachsen bewegen, das bei 1164 Euro pro Person liegt.
Die Angaben zeigen, dass der Kind-Bestandteil des Gehaltes längst nicht ausreicht, um eine angemessene Vergütung (Alimentation) sicherzustellen.
Die Meldung des Statistischen Landesamtes in Niedersachsen finden Sie hier.

Mehr dazu.

Dazu aus der EKvW: 05/2013: „Maßnahmegesetz II“ und Besoldungseinschnitte

Hannover: Wiederherstellung von A 14 in Sicht

August 2013. Erfolg für HPV und PA: Synode für Rücknahme der Streichungen von Anneus Buisman und Andreas Dreyer

Vielleicht waren wir als Pfarrerschaft naiv, als wir seinerzeit, vor rund 15 Jahren, einer befristeten teilweisen Gehaltskürzung zustimmten, um zusätzliche Stellen für den Nachwuchs in kirchlichen Berufen zu ermöglichen. Fünfzig zusätzliche Pfarrstellen sollten für einen Zeitraum von rund zehn Jahren geschaffen werden, dafür war man bereit, ebenfalls befristet auf ein Jahrzehnt bis zu 2,5% Abschlag beim Gehalt und die Streckung um zwei Dienstalters-Stufen bis zum Erreichen der Durchstufung nach A14 zuzustimmen (vom 39. auf das 43. Lebensjahr verschoben). Nicht mehr bei Erreichen der zehnten, sondern erst bei der zwölften Stufe sollte der (im Übrigen einzige) Aufstieg während der gesamten Dienstzeit erfolgen… Zum hoffnungsvoll endenden Artikel.

Jahresbericht der EKHN 2012/2013 Teil II: Bonuszahlung oder Kompensation für vorausgegangene Gehaltskürzung?

Der neue Jahresbericht hat es in sich

Neben den Ausführungen des Kirchenpräsidenten über die „Wahrheit der Kirchensteuer“ („In Wahrheit verhält es sich anders…“ S.4) und seinem Fauxpas über die Höhe der Kirchensteuer – „acht Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer“ – in Wahrheit sind es allerdings neun Prozent, finden sich weitere irreführende Aussagen:
Auf Seite 8 wird über die Verwendung der Mehreinnahmen (+ 32,5 Mio €) berichtet: „Die EKHN zahlt jedem (…) Mitarbeitenden eine Zulage von 40 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens aus dem Vorjahr.“ (11,3 Mio €) Das klingt großzügig, bei manchen Lesenden des Jahresberichtes kommt es aber so an, als würde dies zusätzlich zu den allgemein gültigen Tarifen des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Leider erklärt der Jahresbericht nicht, dass der größte Teil dieser Bonuszahlungen lediglich die zuvor festgeschriebenen Gehaltskürzungen bei kirchlich Mitarbeitenden kompensiert.


Irreführend ist auf S. 9 die Erklärung über die Zweckbestimmung der Kirchbaurücklage: „Sie dient der Unterhaltung und Erhaltung von Kirchen, Gemeindehäusern, Kindertagesstätten und anderen Gebäuden.“ In Wahrheit verhält es sich anders (s.o.): Die Kirchbaurücklage dient nach Beschluss der Synode einzig dem Erhalt von Kirchengebäuden. Eventuelle Auszahlungen für genannte andere Zwecke wären illegitim und eine grobe Verletzung synodaler Beschlüsse.

Anonymus (Unter diesem Namen können Beiträge von unterschiedlichen Autoren eingestellt werden. Die Namen der Autoren sind der Redaktion bekannt.)

Später Erfolg für den Hannover’schen Pfarrverein: Synode für Rücknahme der Streichungen

von Anneus Buisman und Andreas Dreyer

Vielleicht waren wir als Pfarrerschaft naiv, als wir seinerzeit, vor rund 15 Jahren, einer befristeten teilweisen Gehaltskürzung zustimmten, um zusätzliche Stellen für den Nachwuchs in kirchlichen Berufen zu ermöglichen. Fünfzig zusätzliche Pfarrstellen sollten für einen Zeitraum von rund zehn Jahren geschaffen werden, dafür war man bereit, ebenfalls befristet auf ein Jahrzehnt bis zu 2,5% Abschlag beim Gehalt und die Streckung um zwei Dienstalters-Stufen bis zum Erreichen der Durchstufung nach A14 zuzustimmen (vom 39. auf das 43. Lebensjahr verschoben). Nicht mehr bei Erreichen der zehnten, sondern erst bei der zwölften Stufe sollte der (im Übrigen einzige) Aufstieg während  der gesamten Dienstzeit erfolgen.

Dann folgte wenig später die vom Staat auch auf die Kirche übertragene sog. Kanther-Reform von 1997, die vieles von dem, wovon man zuvor ausgegangen war, zu Makulatur werden ließ. Denn die Dienstalters-Stufen wurden nun ohnehin vollkommen verändert und gestreckt (die entscheidende Durchstufung von A13 nach A14 wurde dadurch um eine Jahrzehnt vom 43. auf das 53. Lebensjahr verschoben), es folgte per Synodenbeschluss die komplette Streichung von A14. Nur der Pfarrerschaft wurde als einziger kirchlicher Dienst-Gruppe das Gehalt gekürzt, sowohl SuperintendentInnen als auch Kirchenbeamte kamen trotz anderslautendem Synodenbeschluss vollkommen ungeschoren davon. Nach zähem Ringen dann die kleine Zubilligung, immerhin ein vermindertes A14 ab dem 53. Lebensjahr zu zahlen. Soweit die Vorgeschichte.

Lesen Sie, wie es zum späten Erfolg der Pfarrvertretung kam und wie dieser aussieht.

Wachsender Druck auf die Professionen

Auf die Professionen wächst der Druck. Den geringsten Anteil am wachsenden Druck haben externe Faktoren. Das Thema wurde in den wort-meldungen schon in einzelnen Aspekten  (vgl. 1.) gesichtet. Hier finden Sie eine Zusammenfassung und Vervollständigung.

Von Pfr. Friedhelm Schneider

  1. Gesellschaftliche-technische Entwicklung: Steigerung der Anforderungen beruflich-fachlicher Natur (übliche Entwicklungsprozesse; heute höhere Entwicklungsdynamik, die zu berufsspezifische Zusatzaufgaben wie etwa der Erziehungsfunktion bei Lehrern führen;)
  2. Personalmanagement: 2.1. Arbeitsverdichtung infolge Personalmangels, Stellenabbau, Unterbesetzung der Stellen, 2.2. Erhöhung des Leistungsdrucks (Richter: Steigerung der Fallzahlen, Ärzte: einheitliche Budgets für Krankheitsfälle, Professoren),
  3. Arbeits- und Dienstrecht: Erbringung zusätzlicher, teilweise fachfremder Leistungen und Arbeiten (Dokumentationen, Kontrollsysteme, Drittmittelbeschaffung, Verwaltung, komplizierte Abrechnungssysteme bei ÄrztInnen)
  4. Kostendruck der Institution durchgereicht an Mitarbeiter/Profession
  5. Organisationsstruktur: Verstärkte Einbindung von Ehrenamtlichkeit in Leitungsfunktion (vgl. Abschnitt „Konstruktionsfehler“) führt zu erhöhtem Aufwand für die Professionellen, Kräfteverzehr, Konflikten
  6. Arbeits- und Dienstrecht (Versetzbarkeit, Wartestand; Befristungen wie Wissenschaftszeitvertragsgesetz vgl. S.20 an Unis;, ‚Saisonverträgen‘ bei LehrerInnen)
  7. persönlicher ökonomischer Druck (Institutionsabhängige: seit etwa 2000 kein nennenswerter Inflationsausgleich beim Gehalt; Kürzungen von Gehaltszulagen wie Weihnachtsgeld, Kürzung der Mittel für Fortbildungsmaßnahmen, verzögerte Durchstufungen, etc.; bei Ärzten: div. Reglementierungen wie SGB V)
  8. Steigerung des Arbeitsaufwandes infolge von dauerhaften Reformprozessen (Umgestaltung des Arbeitsfeldes, neue Instrumente, neue Steuerungsstrukturen  etc.)

 

Der Dritte Weg – Das kirchliche Arbeitsrecht in der politischen Bewertung

Ottmar Schreiner (MdB)

 

Der Dritte Weg ist darauf angelegt, eine wesentliche Funktion der Tarifautonomie zu ersetzen: nämlich die Herstellung einer Verhandlungslage, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer „auf Augenhöhe“, also unabhängig und gleichgewichtig gegenüberstehen. Dabei ist der Einfluss der Arbeitgeberseite beim Dritten Weg keineswegs einheitlich. In einigen evangelischen Landeskirchen gibt es die Vetorechte der Synode. Bei der KODA (Arbeitsrechtsordnung der katholischen Kirche) hat der Bischof das letzte Wort.

Ich will gar nicht bestreiten, dass auch diese Varianten auf eine faire Lohnfindung zielen, die im Einklang mit dem kirchlichen Selbstverständnis stehen. Allerdings ist der gleichzeitige Anspruch der Kirchen, ihren Arbeitnehmern eine dem Tarifsystem gleichwertige Verhandlungsposition bei Lohnkonflikten einzuräumen, kaum nachvollziehbar.

Vor wenigen Tagen (Ausgabe vom 3./4.03.2012) berichtete die „Saarbrücker Zeitung“, das Bistum Trier wolle massiv sparen. Unter anderem soll die Katholische Akademie geschlossen und die Mittel für die Kindertagesstätten jährlich um knapp drei Millionen Euro gekürzt werden. Scharfe Kritik an den Plänen äußerte die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV): „’Der gesamte Kostensenkungsprozess ist in diesem Umfang nicht notwendig’, heißt es in einer Stellungnahme, die Schließung der Katholischen Akademie sei nicht notwendig. Zudem kritisiert die 2700 Mitarbeiter vertretende GMAV die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit am Klärungsprozess: ‚Der Generalvikar wollte uns ausdrücklich nicht beteiligen. Die Ergebnisse waren zementiert’.“ Eine Partnerschaft „auf Augenhöhe“ sieht anders aus!

Wer den Kirchen gut will, der kann ihnen nur anraten, einen das eigene Selbstverständnis bedrohenden Dauerkonflikt mit erheblichen Teilen der eigenen Belegschaften und ihrer Vertretungen abzuwenden. Das heißt dann aber auch, der in Sonntagsreden immer wieder betonten Bedeutung von Gewerkschaften auch praktische Konsequenzen folgen zu lassen. Warum sollte all dies sich um Himmels Willen nicht mit einer christlich inspirierten Unternehmenskultur vertragen können?

Lesen Sie den Vortrag von Ottmar Schreiner, MdB

Wer muss die Arbeitsbücher eines Lehrers bezahlen?

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.13 zum Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs von Lehrkräften.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das in bestimmten Fällen auch für die Pfarrer interessant sein dürfte, sofern es auf deren Situation angewendet werden kann.