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Besondere Belastungen: Krankenstand, Mobbing, Ungedeihlichkeit, Disziplinarmaßnahmen

EKM – Gustav-Adolf Werk Thüringen: trotz Vergleich vor dem EKD Kirchengericht wurden die Disziplinarverfahren nicht fristgerecht eingestellt.

08/2015, Mitteilungsblatt Thür. Pfarrverein 7-9/2015

Der Vergleich vor dem EKD Kirchengericht sah vor, dass die Verfahren bis 31.05. einzustellen seien.

Auch wurde der Vergleich bis zur Drucklegung des Mitteilungsblatttes von der Kirchenleitung nicht veröffentlicht.

Zur Historie und aktuellem Stand der Kontroverse, vgl. S.4ff

Stress und Strapazen gehen also weiter.  Das Image der Kirche wird weitere beschädigt.

 

 

 

Blog eines Ehepaars in Weimar mobbt katholischen Geistlichen. Ein Leserbrief: „Wir müssen in Zukunft wachsam sein und uns wehren.“

15. AUGUST 2015, TLZ (Thüringische Landeszeitung)
Die Diskussion über die Versetzung von Pfarrer Carsten Kämpf geht weiter. Jetzt schrieb uns Steffi Engelstädter einen Leserbrief. Sie kritisierte unter anderem das Agieren eines Ehepaares, das den Blog „Katholisch in Weimar“ betreibt. Mit Eifer würden Missstände angeprangert.


Über Jahre wurde aufgelistet, kritisiert und süffisant kommentiert: Wo, wann, wie und warum Pfarrer Kämpf agiert, wo er Urlaub macht, wen er in das Gemeindehaus einlädt, welchen städtischen Aktivitäten er nachgeht, ob er in Zivil gekleidet oder als Priester erkennbar ist …
Ich bin als bekennende Christin in der DDR aufgewachsen, kenne so etwas von bestimmten Staatsorganen und bin fassungslos über die Duplizität der Ereignisse… Zum Artikel.

Die systematische Überlastung in Unternehmen rächt sich: Die Zahl der Burn-out-Fälle steigt weiterhin.

7. August 2015, Interview von Nicola Holzapfel mit Nick Kratzer, Münchner Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung (ISF).
„SZ: Herr Kratzer, die Zahl psychischer Erkrankungen nimmt zu. Warum?…“

 

Zum Interview.

Landessynode Württemberg Juli 2015: Personalpolitik in den 90igern hat bei PfarrerInnen langfristig Vertrauen zerstört.

07/2015,

so Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses:
„… Trotz einer falschen Gesamteinschätzung ist dem Artikel an einem Punkt zuzustimmen: dass nämlich diese Art von kurzfristiger Personalpolitik in den 90igern ein Fehler war und langfristig Vertrauen zerstört hat.  Zur Quelle.

An anderer Stelle führt der Autor das Ausmaß des entstandenen Schadens anhand der zu behebenden Defizite aus:

„2. Zur Stärkung des Pfarrberufs muss auch gehören, dass wir sowohl bei unseren Gemeindegliedern als auch bei unseren Pfarrerinnen und Pfarrern das Bewusstsein stärken, Teil derselben Kirche zu sein und sie aus diesem Zugehörigkeitsgefühl Identität und Stärkung erfahren können. Dieses Bewusstsein haben wir in den vergangenen Jahrzehnten vernachlässigt. …“  (sic!)

„Und junge Menschen, die sich für diesen Beruf interessieren, dürfen nicht den Eindruck bekommen, dass ihre Begabung und Arbeitskraft ausgenutzt und zu wenig gewürdigt wird. Das gelingt am einfachsten, wenn sie Pfarrerinnen und Pfarrern begegnen, die ihre Arbeit gern tun und sich mit ihrem Auftrag und mit ihrer Landeskirche identifizieren können. Insofern sind wir dafür verantwortlich, die Rahmenbedingungen des pfarramtlichen Dienstes in den kommenden Jahren so zu gestalten, dass die nächsten Generationen von Pfarrerinnen und Pfarrern ihren Dienst am Evangelium und an den Menschen motiviert und gern tun können und die Arbeitsbedingungen sie nicht hindern, sondern darin fördern, das Evangelium auch in ihrer Zeit glaubwürdig vertreten zu können.“  Zur Quelle.

Die Aufgabe für die sich der Autor verantwortlich sieht im Bild: aus einem Scherbenhaufen neue Vasen kitten. F.S.

 

 

Wesentliche Grundsätze unseres christlichen Glaubens „mit buchhalterischer und formaljuristischer Selbstgewissheit mitunter von den Rechts- und Personalabteilungen der Kirchen“ übergangen. Vortrag von Prof. Andreas von Heyl.

06/2015

Vortrag „Aus dem Dienst gemobbt – was macht das mit mir? Was kommt danach? Wie geht es weiter?“  Vortrag gehalten auf der Jahrestagung des Vereins D.A.V.I.D. in Eisenach (9.-10.11.2014)

Schon seit etlichen Jahren haben sich diese so genannten „Kooperationskrisen“ zwischen Pfarrern und dem engeren Mitarbeitendenkreis verschärft. Hartmut Stoll, der Gründungsrektor des Haus es Respiratio auf dem Schwanberg, wo viel e derer, die solche Dinge erlebt haben, schließlich für einige Zeit Zuflucht finden, schrieb in seinem Rechenschaftsbericht anläßlich seiner Emeritierung vor etwa zehn Jahren, ich zitiere: „Neben den Erschöpfungskrisen (Burn-out-Syndrom), Beziehungskrisen und den existenziellen und spirituellen Krisen (Sinn-, Berufungs-, geistliche Erschöpfungskrisen), die uns in unserer Arbeit im Haus „Respiratio“ begegnen, mehren sich in den letzten Jahren die Kooperations-Krisen. So vergeht kaum ein Kurs, in dem nicht einer oder mehrere unserer Gäste in einen sehr zugespitzten Konflikt in der Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand oder Kirchengemeinderat, mit Kollegen, Kolleginnen oder Vorgesetzten verwickelt sind. Nach meiner Wahrnehmung werden solche Konflikte häufiger und nehmen auch massivere Formen an.

Der vollständige Text des Vortrags.

 

Reform des Kirchenrechts unter Beachtung staatlicher Grundrechte dringend erforderlich. Offenes Schreiben der INITIATIVE für ein gerechtes Kirchenrecht in der Ev. Kirche in Hessen und Nassau an Präses Rekowski, EKiR

06/2015

Sehr geehrter Herr Präses Rekowski,
aufgrund zahlreicher Hinweise sind wir im Internet auf Ihr Schreiben vom Mai 2015 aufmerksam geworden, in dem Sie sich im Auftrag Ihrer Kirchenleitung bei Ihren lieben Brüdern und Schwestern für die “missliche Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ entschuldigen. Ein solches Entschuldigungs-Schreiben ist sehr zu begrüßen, ebenso die darin angekündigten Änderungen und Verbesserungen. Gleichwohl kann dies nur als ein 1. Schritt verstanden werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir an das heftig umstrittene Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland erinnern, in dem diese behauptet hat, “die Kirche sei nicht durch die Grundrechte gebunden“ (VK 16/2006 vom 17.08.2007). Da das Bundesverfassungsgericht diese falsche Behauptung unreflektiert übernommen hat, dient dieser missglückte Vorgang seither den Gliedkirchen der EKD als Grundlage für ihre Rechtsprechung.

Mit dem anliegenden Schreiben unserer INITIATIVE haben wir den jetzigen Ratsvorsitzenden der EKD auf diese unhaltbare Situation aufmerksam gemacht und zugleich darum gebeten, sich für die Abschaffung der Paragrafen zum sogenannten “Ungedeihlichen Wirken“ im Pfarrdienstrecht  einzusetzen. Unter Berufung auf diese Rechtsnorm ist sowohl in Ihrer Kirche als auch in anderen Landeskirchen viel Unheil angerichtet worden. Zahlreichen Pfarrern und Pfarrerinnen wurde völlig zu Unrecht die berufliche Existenz zerstört. Beabsichtigt Ihre Kirche, sich auch bei diesen Opfern zu entschuldigen und sie irgendwie zu entschädigen? Ebenso wichtig ist, dass dieser Teufelskreis durch einen christlichen Umgangsstil durchbrochen wird, damit nicht erneut Unrecht geschieht.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn auch Sie sich für eine Reform des Kirchenrechts einsetzen wür-
den, insbesondere für die Abschaffung der erwähnten Paragrafen im Pfarrdienstgesetz, ferner für die Klarstellung, dass die staatlichen Grundrechte auch für die Kirche gelten. Da letztere auf der biblischen Botschaft fußen, sollte dies ein Herzensanliegen aller kirchlichen Repräsentanten sein.
Mit freundlichen Grüßen

INITIATIVE für ein gerechtes Kirchenrecht in der EKHN
gez. Gabriele von Altrock
gez. Dorothea Maier

Burn-out bei Beamten mit A13/14 (LehrerInnen) kostet den Staat durchschnittlich 375 000 Euro. Frage: Was kostet der Burn-out bei PfarrerInnen?

6. Mai 2015,  Lehramtsstudium, SZ

Aussuchen statt ausbrennen

…Ein Lehrer mit Burn-out kostet den Freistaat durchschnittlich 375 000 Euro. Alle erkrankten Lehrer schlagen in Bayern mit 250 Millionen im Jahr zu Buche… Zum Artikel.

Wie hoch liegen die Kosten der Kirche für Burn-out bei PfarrerInnen?

von Friedhelm Schneider

Erkenntnisse über gewisse Gegenstände gewinnt man immer wieder auch durch Quantifizierungen! Z.B. ist die Berechnung der Kosten für Burn-out-Fälle aus organisatorischer Sicht überaus aufschlussreich. Im Freistaat Bayern mit seinen ca. 30.000 Lehrerinnen und Lehrern in Voll-und Teilzeit ist dies passiert. Das Ergebnis – 250 Millionen im Jahr – kann erschrecken. Gutes Management könnte dies aber auch als Herausforderung betrachten, denn diese Kosten sind ja kein Schicksal. Sondern – in gewissem Umfang – vom Management (hier also der Regierung) selbst gemacht. Zu den Ursachen findet man an anderen Stellen der Wort-Meldungen eine Menge Material.

Wir wollen diese Erkenntnisse an dieser Stelle freilich auf die Situation der Kirche, speziell der PfarrerInnen übertragen.

Ab Ende der 90er Jahre wurde abfällig von der Pfarrerkirche gesprochen, PfarrerInnen zum Problem und soll man sagen – zum Sündenbock – erklärt. Thomas Begrich, der EKD Finanzdezernent fuhr über Jahre durch die Lande und erklärte anhand von Charts, dass im Jahre 2030 sämtliche Kirchensteuereinnahmen für die Pfarrgehälter drauf gingen – und dass man gegensteuern müsse (ich selbst sah diese Präsentation auf zwei unterschiedlichen Veranstaltungen, einmal 2008 in Bad Boll und ein zweites Mal 2011 in Wiesbaden). Die Lösung der Zukunft der Kirche sah er im Pfarrstellenabbau. Und an der Zukunft wurde gearbeitet. Und sie wird so ausssehen, dass die PfarrerInnenzahl bis zum Jahr 2028 in etwa halbiert sein wird. Die PfarrerInnen haben nicht mehr allein die gegen die Kirche wirkenden gesellschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. Nein. Auch die innerkirchlichen Veränderungsprozesse werden auf ihrem Rücken ausgetragen. Die Vakanzquote steigt, die sog. Pastorationsdichte sinkt, also das Verhältnis Pfarrer zu Gemeindegliederzahl wird größer. Permanente Strukturereformen kosten Zeit und Nerven. Das Konfliktpotential im innerkirchlichen Umgang, im Umgang mit Haupt- und Ehrenamtlichen, steigt.  Das alles bei Individualiiserungsprozessen in der Gesellschaft, die einen deutlich höheren Grad an individueller Fallbearbeitung mit höherem Zeitaufwand erfordern. Wen wundert es, dass auch die Pfarrer neben Lehrern zu dem Berufsstand mit hohen Burnout-Quote gehören?
Was erforderlich gewesen wäre: ein hohes Maß an Unterstützung (moralisch, aber auch in Form eines Serviceverständnisses von Kirchenverwaltung) für die PfarrerInnen angesichts der externen, gegen die Kirche laufenden Prozesse. Das Gegenteil war der Fall.  Insofern ist es nicht an den Haaren herbeigezogen, die Ursachen nicht zu individualisieren und als Problem der Betroffenen auszuweisen, sondern die systembedingten Ursachen der Burn-out-Problematik in den Blick zu nehmen. Dass es Fehler in der Personalabteilung(en) gab, wird mittlerweile von Leitungskräften unumwunden zugegeben, so etwa von Thomas Striegler (Leiter der Kirchenverwaltung/ EKHN) und Jens Böhm, Personaldezernent). Allerdings ist die Fehlerliste noch – vorsichtig ausgedrückt – rudimentär. So fehlt dabei eben die genannte Position „Vermeidung von Burn-out“ – Fällen. Diese Vermeidung ist nicht nur aus persönlicher Sicht der Betroffenen geboten. Sondern auch aus organisatorischer Sicht, insbesondere dann, wenn sich die Kirche im Zuge des „Reformprozesses“ wirtschaftliche Effizienz auf die Fahnen schreibt. Die Verursachung nicht erforderlicher Ausgaben (hier für Burn-out-Fälle) widerspricht nämlich eklatant dem ökonomischen Prinzip.

Aber nun zu den Fakten. Ein Versuch der Quantifizierung der Burn-out-Kosten für PfarrerInnen.

Da hilft die Berechnung des Landes Bayern zu den Kosten von Burn-outfällen bei den Lehrkräften. Sie liegen nach diesen Angaben bei 375.000 p.P. Im Falle von Pfarrern dürften die Kosten ziemlich identisch ausfallen. Die absoluten Zahlen für das Land Bayern werden mit 250 Mio. € beziffert, bei 30.000 LeherInnen. Auf die Kirche übertragen könnte man ganz grob und vorläufig (also vor detaillierten Berechnungen durch die Finanzabteilungen oder, weil es sich um eine Verschwendung von Mitteln handelt, der Rechnungsprüfungsämter !) überschlagen:

diese Kosten in Höhe von ca. 250 Mio. fallen im Freistaat Bayern bei einer Anzahl von 30000 Lehrkräften an. Die Statistik der Kirchen weisen ca. 20000 PfarrerInnen aus (ebenfalls Voll- und Teildienst). Rein mathematisch sind  die Kosten der Kirchen für Burn-out-Fälle der PfarrerInnen also mit rund 160 Mio. € zu beziffern. Abzüglich der Fälle, wo man die Ursachen in individuellen Dispositionen sehen kann, sind dann die Restkosten den Personaldezernaten bzw. dem Gesetzgeber EKD (Pfarrdienstrecht) anzulasten.

 

Persönliches Gesundheitscoaching. Neues Präventives Angebot in der EKvW.

06/2015,

Gute Arbeit in kirchlichen Arbeitsfeldern

Über Belastungen im Arbeitsalltag wird viel geredet und geschrieben. Wie in anderen Berufen auch, registrieren Mitarbeitende in kirchlichen Arbeitsfeldern erhöhte Anforderungen, die durch Beschleunigung und Arbeitsverdichtung entstehen. Im Pfarrberuf kommen einige berufsspezifische Faktoren hinzu.

Diese Website will informieren über bereits vorhandene Möglichkeiten und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prophylaxe. Und da gibt es ab Januar 2015 neue Möglichkeiten innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen! Vor allem will sie aber dazu ermutigen, die eigene Gesundheit bewusst in den Blick zu nehmen.

Neues Präventives Angebot ab April 2015: Persönliches Gesundheitscoaching
Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihren Alltag als kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Pfarrerin oder Pfarrer für Leib und Seele gesund zu gestalten.

Zur Seite der EKvW.

„Der Pfarrer im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Rechtsschutz“. Von Dr. Armin Schwalfenberg. Vortrag und Presseerklärung.

Presseerklärung des Vereins zur Unterstützung evangelischer Theologinnen und Theologen, die von Mobbing, Abberufung und Entlassung betroffen sind

12.05.15

Zur Veröffentlichung der Analyse „Der Pfarrer im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Rechtsschutz“

von Dr. Armin Schwalfenberg vom 25.04.2015 Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer können auch nach dem neuen Pfarrdienstrecht der EKD (PfDG.EKD) jederzeit aus ihrer Stelle wegversetzt (früher:„abberufen“) werden, wenn es zu einer „nachhaltigen Störung“ (früher: „ungedeihliches Wirken“) kommt, ohne dass dazu ein Fehlverhalten oder Versagen ihrerseits nötig wäre und ohne dass ein Rechtsschutz vor staatlichen oder kircheneigenen Gerichten gegen so eine „Bestrafung ohne Verschulden“ existieren würde. Auf dieses „Damoklesschwert“ über dem Pfarramt macht eine von Rechtsanwalt Dr. Armin Schwalfenberg aus Herborn im Auftrag der Hilfsstelle erstellte Analyse aufmerksam, die ab sofort allen Interessierten zum Download auf der Seite www.hilfsstelle.de zur Verfügung steht…  Zur Seite.

Verein zur Unterstützung evangelischer Theologinnen und Theologen, die von Mobbing, Abberufung und Entlassung betroffen sind.

06/2015

§ 2 Vereinszweck
1) Zweck des Vereins ist es,
a) den Erfahrungsaustausch Betroffener untereinander zu ermöglichen
b) die Belange Betroffener in der Öffentlichkeit bekannt zu machen
c) betroffene Theologinnen/Theologen, andere kirchliche
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und deren Familien zu beraten, sowie psycho-sozial
und seelsorgerlich zu begleiten
d) Abberufungen aus der Pfarrstelle möglichst zu verhindern
e) gegen Psycho-Streß und Mobbing in der Kirche zu wirken
f) willkürlicher Handhabung des Rechts in der Kirche entgegenzuwirken,
und damit einen Beitrag zur Erhaltung des freiheitlich-demokratischen
Rechtsstaates zu leisten und die Freiheit der Verkündigung des Wortes Gottes in
der Kirche sichern zu helfen.
Die angestrebte rechtliche Sicherheit und Fairness bei Konflikten zwischen
Christen versteht der Verein auch als Verpflichtung für seine internen Umgangs-
und Arbeitsweisen.
2) Der Verein verfolgt seine Zwecke
a) durch Aufklärung über Mobbing,
b) durch Seelsorge an Mobbingopfern,
c) durch Arbeit an Themenstellungen wie „das Verhältnis von Theologie und
Recht, das Verhältnis von Staat und Kirche, das Verhältnis von Kirche und Recht“.
In Verfolgung seines Zweckes organisiert der Verein Diskussionsveranstaltungen,
Tagungen, Seminare, Begegnungen, Selbsthilfegruppen und Pressekonferenzen
für alle an der Thematik interessierten Bürger, Christen, kirchliche Mitarbeiter,
Theologen, Juristen, Politiker und Mobbingopfer.
Der Verein betreibt oder fördert Veröffentlichungen in Zeitschriften, Zeitungen
und Literatur oder anderen Medien.
Der Verein führt Gespräche mit kirchlichen, politischen, staatlichen oder
sonstigen gesellschaftlichen Instanzen und Einrichtungen, verfaßt und übergibt
Eingaben oder führt Interviews. (vgl. auch § 4 Zusammenarbeit)
Der Verein begleitet exemplarische Streitfälle und trägt mit seinen Mitteln und
Möglichkeiten im Sinne des Vereinszweckes zur Durchführung bei. Dazu kann er
auch Musterprozesse führen oder fördern.Er richtet nach Bedarf und Möglichkeit Beratungsstellen ein und stellt die
erforderlichen Einrichtungen (z.B. Büro…) und Mitarbeiter, Seelsorger und
Berater bereit.

Zum Portal des Vereins.