Archiv für den Monat: Juli 2014

Das Zivilcourage-Portal

Das Zivilcourage-Portal stellt ein Forum zum Thema Zivilcourage dar, das den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis fördern soll. Es bietet allgemeine Informationen zum Thema Zivilcourage. Es wird ein Einblick in motivations- und sozialpsychologische Forschungsfragen im Zusammenhang mit Zivilcourage gegeben. Forscher erhalten hier eine Plattform, ihre Arbeit und Materialien interessierten Studierenden und Wissenschaftlern zugänglich zu machen. Zudem werden Angebote zu Zivilcourage-Trainings im deutschsprachigen Raum präsentiert und verschiedene Internetseiten zum Thema Zivilcourage verlinkt. Zum Portal.

Was Firmen (und Kirchen) vom Profi-Fußball in Sachen Führung und Kultur lernen können – Prof. Wolfgang Jennewein/St. Gallen.

Was Prof. Wolfgang Jennewein von der Uni St. Gallen bezüglich des gegenüber dem Sport vergleichsweise rückständigen Managements in Firmen sagt, kann auch auf die Kirchen übertragen werden und lautet dann: „Der Profi-Fußball ist Kirchen weit voraus“. Jennewein stellt das am Beispiel Fussball dar. Trainer wie Jürgen Klopp, Jürgen Klinsmann, Joachim (Jogi) Löw gelten als Musterbeispiele eines neuen, anderen, erfolgsorientierten Managements. Im Basketball wäre Holger Geschwindner, der Trainer von Dirk Novitzky, Beispiel eines neuen, erfolgreichen Managertyps. Über Letzteren brachte das Deutsche Pfarrerblatt ein Interview im Rahmen der Serie „Fragen und Probleme rund um kirchliche Reformprozesse“, dessen Aussagen sich teilweise mit dem decken, was Prof. Wolfgang Jennewein vom Management fordert.

Man kann und sollte fragen: warum gerade im Sport? Warum kann sich gerade im Sport ein neues, an Erfolg orientiertes Management etablieren? Warum hinken die Firmen, warum hinkt die Kirche abgeschlagen hinterher? Ich mutmaße, dass es daher kommt, dass im Sport der Erfolg schnell und klar und eindeutig sichtbar wird. Da kommt es also  – ganz entsprechend gutem Management – auf Resultate an. Und es reicht im Sport nicht, davon nur zu reden. Und der Misserfolg lässt sich nicht kaschieren. Insofern bekommen dann auch völlig unorthodoxe „Manager“ eine Chance – wenn sie ’nur‘ Erfolg haben. Das ist in Unternehmen, das ist auch in der Kirche anders. Da folgt man lieber einer „rechten“, einer orthodoxen Managementauffassung. Und in diesem Mainstream fühlt man sich sicher, jedenfalls kann man so jede Kritik abwehren. Denn man macht ja nur das, was alle machen. Solche Systeme sind also nicht nur wenig innovativ, sie sind auch noch träge und reaktionsschwach. Eine Reaktionsschwäche,  die in der Kirche etwa am Beispiel des Umgangs mit den Folgen – soll man sagen Trümmern ? – des Reformprozesses „Kirche der Freiheit“ anschaulich wird. (FS).

Doch nun zum Thema: was Firmen (und Kirchen) vom Profi-Fussball lernen können. Wir zitieren Prof. Wolfgang Jennewein aus unterschiedlichen Quellen:

12./13. Juli 2014, Interview von Harlad Freiberger in der SZ

…F: Was heißt das übertragen auf das Management?
J: Wichtig ist es, vom Individuum Offenheit zu verlangen. Die Zeit der Spezialisten ist vorbei, Unternehmen brauchen mehr Generalisten, die alles können – so wie im Fußball der moderne Sechser. Er ist der Spielmacher, aber auch defensiv entscheidend. Das heißt: Der Chef muss nicht nur Finanzen beherrschen, wie das über Jahrzehnte der Fall war, sondern auch die Bereiche Produktion und Verkaufen verstehen…

F: Wie kann ein Manager das Spielsystem wechseln?
J: Er muss davon wegkommen zu sagen, dass die Zukunft planbar ist – und hin dazu zu sagen: die Zukunft ist entwickelbar. Es reicht nicht mehr, einen Businessplan zu entwickeln, Ressourcen zu bestellen und so einzusetzen, dass es dem Ziel dient. Heute passiert jeden Tag etwas Neues, man muss stets neue Kompetenzen entwickeln. Gefordert ist Flexibilität, nicht blind wie der General den Plan durchzuexerzieren…

F: Meinen Sie, dass Spitzentrainer da weiter sind als die Spitzenmanager?
J: Der Profi-Fußball ist Firmen weit voraus – um Jahre in Sachen Führung und Kultur…

Zum selben Thema von Prof. Jennewein aus weiteren Quellen: Von Reiseleitern und Fußballtrainern – Prof. Dr. Wolfgang Jenewein zu «Führung in Wandel»

Selbstreflexion und Selbstaktualisierung
«Erfolgreiche Führungskräfte besitzen zwei Eigenschaften: Selbstreflexion und Selbstaktualisierung», sagte Jenewein. Sie würden sich immer weiterentwickeln und veränderten Situationen anpassen. Heute, wo die Komplexität in der Arbeitswelt steige, sich die Umwelt ständig verändere, sei die Weisheit der Vielen gefragt. «Im Management ist die Zeit der Super-CEOs vorbei. In einer komplexen Welt brauchst du Leute, die mitdenken.»
Sein Beispiel: Fußball. Dort habe in den vergangenen Jahren der Tiki-Taka-Fußball der Spanier dominiert. Ein Spielsystem, bei dem alle Abteilungen mit einander vernetzt sind und als eine Einheit, ein «Hochgeschwindigkeitsschwarm» auftreten. Dies sei auch in Unternehmen wichtig. Außerdem solle jeder Mitarbeiter, genau wie jeder Fußballer, immer das Warum einer Aktion vom Teamchef erklärt bekommen. «Viele Organisationen bewegen sich heute vor allem auf der Was-Ebene». Es gehe nur darum, was zu tun ist, nicht um die Gründe. «Wenn Sie über Jahre hinweg aber nur ‹Was› bekommen, denken Sie irgendwann nicht mehr mit.» Zum Artikel.

Für den Erfolg braucht es also eine Vision und die entsprechenden Strukturen?

Erfolg kann man nicht planen. Aber man kann Leistung planen, die dann hoffentlich zum Erfolg führt. Unter dem Plan verstehe ich nicht ein fünfzigseitiges Strategiepapier, das kaum einer gelesen hat und die paar wenigen, die es tatsächlich gelesen haben, nicht verstehen. Ein guter Plan ist leicht verständlich und lässt sich ohne Probleme teilen. Was ebenfalls wichtig ist, aber oft unterschätzt wird, ist die Kultur im Unternehmen, das Gefühl für das Miteinander, auch «Social Glue» genannt. Das ist wichtig, damit die Organisation nicht bei der ersten Krise auseinanderfällt. Zum Artikel.

 

ELK Bayern: Bayerische Vikarinnen und Vikare formieren sich in Vereinigung

…Unsere momentanen Arbeitsschwerpunkte sind:

  •    Kinderbetreuungszuschuss während der PS-Zeiten für Vikarinnen und Vikare mit Kind  (eingeführt seit Mai 2013!)
  •     Arbeitserleichterungen für Pfarrer im Probedienst
  •     gleicher Urlaubsanspruch für Vikarinnen und Vikare und Pfarrerinnen und Pfarrer (noch im Entscheidungsprozess begriffen)
  •     Verbesserungen beim Zweiten Examen
  •     finanzielle Erleichterungen für Vikarinnen und Vikare (z.B. in Form eines Zuschusses für RU-Materialien) bzw.
  •     Gehaltserhöhung für Vikarinnen und Vikare

Zur Quelle.

Aus der Satzung der Vereinigung Bayerischer Vikarinnen und Vikare,
Pfarrerinnen und Pfarrer (VBV), (Stand: 28.09.2013)

… 2. Zweck der VBV
2.1 Die VBV versteht sich als berufsständische Vertretung aller
Vikarinnen und Vikare, Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst der ELKB.
2.2 Sie versteht sich als Forum, Informationen auszutauschen und zur Klärung strittiger Fragen Raum zu geben.
2.3 Sie will neue Formen der Zusammenarbeit in der Kirche fördern. Sie arbeitet
ständig an den Strukturen der Kirche mit und begleitet die Entscheidungen kirchlicher Organe kritisch.
2.4 Sie bemüht sich um Einübung und Durchsetzung demokratischer Entscheidungsprozesse und die weitestmögliche Einbeziehung aller Betroffenen
in diese sowie um die ständige Überprüfung hierarchischer Strukturen auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit.
2.5 Sie bemüht sich um Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen innerhalb der Pfarrerschaft.
2.6 Aufgrund ihrer theologischen und kirchenpolitischen Verantwortung behandelt sie auch
andere gesellschaftspolitisch relevante Themen.

Zur Quelle.

 

„Ökumene baut Brücken. Ökumene auf dem Weg zum Reformationsjubiläum 2017“. Von Prof. Dr. Johannes Brosseder

Prof. Dr. Johannes Brosseder starb am 10. Juni 2014 im Alter von 77 Jahren und wurde am 11. Juli 2014 in München beigesetzt. Zum Nachruf von wir-sind-Kirche.

Die wort-meldgungen erinnern an ihm mit seinem grundlegenden Vortrag auf der Bundesversammlung  von Wir-sind-Kirche am 22. März 2014 in Regensburg.

Daraus hier:
…Mit in diese ökumenische Wirklichkeit gehören die unter Johannes Paul II. und
Benedikt XVI. geförderten gegenläufigen Bewegungen, die die freiere Luft des Gesprächs, des Hörens und Hin hörens, des Lernens, des Wagnisses und des Versuchs nicht mögen – und demgegenüber Gesprächsverweigerung,  Ghettomentalität, Gehorsam, autoritäres Durchgreifen der „großen Zentrale“ und vieler kleinerer Zentralen usw. bevorzugten und dieses alles geradezu als Heilmittel von Gebrechen jeglicher Art anpriesen. Dieses
hatte Konsequenzen für die Ökumene: einerseits nämlich Stagnation auf dem Weg des aufeinander Zugehens der Christen und andererseits entweder Protest oder Auszug oder Verbitterung oder Resignation bei denen, welche die römisch-katholische Kirche mit guten Gründen auf dem diametral entgegengesetzten Weg wähnen, den sie auf dem Vaticanum II gegangen ist und gegangen sehen wollte. Diese antiökumenische Geisteshaltung als
Element der ökumenischen Wirklichkeit der letzten Jahre implizierte eine an die vorkonziliare Epoche anknüpfende geistliche Grundhaltung, in der das je Eigene fraglos triumphalistisch verherrlicht, das Andere und Fremde als mit lauter Defekten behaftet betrachtet wurde. Nicht mehr die eigene Umkehr, Erneuerung und Reform („perennis reformatio“) waren im Bewusstsein präsent und wurden dementsprechend öffentlich artikuliert, sondern gefordert wurden in der kirchlichen Öffentlichkeit geradezu selbstverständlich die Umkehr, Erneuerung und Reform der anderen, da „wir“ ja schon
so vieles getan haben. …

Johannes Paul II. und Benedikt XVI. folgten in ihrer Lehrverkündigung einer objektiv antiökumenischen Grundausrichtung. Ihnen ging es um das Konservieren und um die Wiedereinführung gegenreformatorischen kirchlichen Gedankenguts und kirchlicher Praxis, insbesondere um jene aus dem 16. und 19. Jahrhundert. Diese antiökumenische Grundausrichtung ging durchaus mit vielen Zeichen freundschaftlicher Verbundenheit mit den Repräsentanten der anderen christlichen Kirchen und mit Worten der Unumkehrbarkeit des ökumenischen Weges einher. …

Vorschläge:

… Ein Weiteres: Der Begriff der „Hierarchie“ zur Bezeichnung des kirchlichen Amtes und der hierarchischen Struktur der Kirche sollte endlich fallengelassen werden. Er verdeckt ein ökumenisch mögliches gemeinsames Verständnis des kirchlichen Amtes sowie des Wesens der Kirche, das in zahlreichen Dokumenten schon zum Ausdruck gebracht worden ist


ist schlechterdings theologisch nicht einzusehen, warum nur die Kopien von Monarchen, angereichert um die Machtfülle des fürstlichen Absolutismus, ein geeignetes Modell für die Verkündigung des Evangeliums sein sollen, nicht jedoch Modelle, die der neuzeitlichen Demokratie entstammen und zudem den Vorteil haben, biblischem und altkirchlichem synodalem und konziliarem Denken näher zu stehen als jene, die säkular durch die französische Revolution abgeschafft worden sind und deren Ineffizienz sich sogar einst in den kommunistischen Diktaturen Osteuropas herumgesprochen hatte. …

Zum vollständigen Vortrag.

Katholische Theologin Johanna Rahner wirft Protestanten Profilneurose vor

epd.

Die katholische Theologieprofessorin Johanna Rahner hat den deutschen Protestanten eine „konfessionelle Profilneurose“ vorgeworfen. Derzeit machten die Protestanten nicht den besten Eindruck, sagte Rahner der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Man scheint immer noch nicht sagen zu können, was protestantisch heute heißt, ohne sich am Katholizismus abzuarbeiten“, ergänzte die Theologin, die im Sommersemester den Tübinger Lehrstuhl des katholischen Kirchenkritikers Hans Küng übernommen hat.

Im Blick auf den 500. Jahrestag der Reformation gehe die Profilierungsnot so weit, dass Martin Luther zum „Erfinder der Demokratie, der Freiheit und der Toleranz“ stilisiert werde, sagte Rahner. Sie empfahl stattdessen, das Erbe der Reformation als ein gemeinsames Erbe des Christentums wahrzunehmen… Zum Artikel.

Vatikanbank: Scheidender Vatikanbank-Chef Freyberg klagt über Intriganten in Kurie

In seinem „Aktuellen Lexikon“ auf S. 4 schreibt die Süddeutsche am 10.07. zu „Vatikanbank u.a.: „Seinen dubiosen Ruf verdankt das 1942 von Pius XII. gegründete IOR vor allem kriminellen Verwicklungen in den 1970er- und 1980er-Jahren. Mafia-Kreise nutzten das Institut für Geldwäsche und nicht zu kontrollierende Transfers.“
Beitrag:  Scheidender Vatikanbank-Chef Freyberg klagt über Intriganten in Kurie:

„Manchmal hat man das Gefühl, dass sich gerade an der Kurie nicht nur die besten Köpfe, sondern auch große Intriganten tummeln“, sagte Freyberg der „Bild“-Zeitung (Mittwochsausgabe). Er habe nahezu alle Betraterverträge bei der Bank gekündigt. Gegen einen ehemaligen Anwalt des „Instituts für religiöse Werke“ (Instituto per le Opere di Religione, IOR) ermittelten inzwischen die Behörden. 200-mal habe er Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche gestellt und 3.000 Konten geschlossen, sagte Freyberg: „Damit habe ich mir nicht nur Freunde gemacht.“… Mehr dazu.

Die 1000plus-Schwangerenberatung und was Katholischsein bedeutet

10. Mai 2014, von Harald Stollmeier

Drei deutsche Bistümer (Speyer, Augsburg, Freiburg) haben Spendenwerbung der Schwangerenberatung Pro Femina/1000plus in ihren Gemeinden verboten; das Erzbistum Freiburg droht Pastören dabei sogar mit persönlicher Haftung. Die Begründungen sind verwandt: Im Wesentlichen heißt es jeweils, die Diözese habe eigene Angebote, denen 1000plus Arbeit und vor allem Spendengelder entziehe.

Ermutigung kommt dagegen aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart: Weihbischof Thomas Maria Renz lobt die Arbeit von 1000plus und hebt hervor, dass 1000plus Frauen helfe, die gerade nicht von den diözesanen Strukturen erreicht würden.

Im Grunde ist alles ganz einfach: Solange pro Jahr über 100.000 Babys im Mutterleib getötet werden, kann es noch lange nicht zu viele Hilfsangebote für ungeplant schwangere Frauen geben. Was also treibt die 1000plus-feindlichen Bistümer um?…  Mehr dazu.

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Frankreichs Burka-Verbot ist rechtmäßig

Zwei fast zeitgleiche Urteile zu Möglichkeiten und Grenzen Religionsausübung im säkularen Staat wie sie konträrer kaum ausfallen können: einmal aus der EU zu Frankreichs Verschleierungsverbot, zum andern aus den USA (US–Supreme Court gibt Klage christlicher Unternehmer statt). Die Urteile werden zeigen die tiefen kulturellen Gräben zwischen altem und neuem Kontinent auch in Fragen der Religionsausübung. Man darf auf die weitere theologisch-wissenschaftliche und staatsrechtliche Debatte gespannt sein. Vergleichen Sie dazu auch Jürgen Habermas: Wie viel Religion verträgt der liberale Staat?  (FS).

1. Juli 2014 Von Kim Björn Becker, SZ

Die Debatte hat das Land jahrelang gespalten, immer wieder haben in Frankreich Befürworter und Gegner eines Verschleierungsverbots ihre Argumente vorgebracht und heftig gestritten. 2011 trat eine Regelung in Kraft, die das Tragen von Vollschleier in der Öffentlichkeit verbietet. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg das Verbot für rechtmäßig erklärt: Es stelle keine Verletzung der Menschenrechte dar, urteilten die Richter. Es sei „legitim“, wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle… Zum Artikel.

 

US–Supreme Court gibt Klage christlicher Unternehmer statt.

Zwei fast zeitgleiche Urteile zu Möglichkeiten und Grenzen der Religionsausübung im säkularen Staat wie sie konträrer kaum ausfallen können: einmal aus der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Frankreichs Verschleierungsverbot, zum andern aus den USA (hier). Die Urteile werden zeigen die tiefen kulturellen Gräben zwischen altem und neuem Kontinent auch in Fragen der Religionsausübung. Man darf auf die weitere theologisch-wissenschaftliche und staatsrechtliche Debatte gespannt sein. Vergleichen Sie dazu auch Jürgen Habermas: Wie viel Religion verträgt der liberale Staat?  (FS).

02.07.2014 Von Stefan Rehder

Der US-Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika, hatte Anfang der Woche mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, die Regierung könne nicht verlangen, das Unternehmer enge Geschäftsbeziehungen unterhielten, die gegen ihre religiösen Überzeugungen verstießen. Die Finanzierung sogenannter „präventiver Gesundheitsdienste“, die auch Angebote zur Sterilisation sowie der Abgabe von Kontrazeptiva enthielten, welche frühabtreibende Wirkungen entfalten könnten, „belasteten“ christliche Unternehmer „erheblich“ bei der „Ausübung ihrer Religion“ und stellen daher einen Verstoß gegen den 1993 erlassenen „Religious Freedom Restoration Act“ (RFRA) dar. Zum Artikel in der Tagespost.