27.5.15
2. Synodetag: Verhältnis Kirche-Staat
Die Synode begrüsst die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern. Sie hat am zweiten Sessionstag ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Regierungsrates zur Weiterentwicklung verabschiedet. … Mehr dazu.
Communiqué der Synode
27. Mai 2015
Die Synode begrüsst die partnerschaftliche Weiterentwicklung
des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern
Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat am zweiten Sessionstag
ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Regierungsrates zur Weiterentwicklung
des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern verabschiedet. Das Kirchen-
parlament begrüsst, dass die Weiterentwicklung auf partnerschaftliche Weise mit einer
Projektorganisation angepackt werden soll. Es stimmt der Übertragung der Dienst-
verhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer vom Kanton Bern an die Kirchen zu, sofern
ein verlässliches Finanzierungssystem garantiert wird. Der vollständige Text.
Bericht zur Weiterentwicklung von Kirche und Staat:
Acht Leitsätze als Basis für die Totalrevision des Kirchengesetzes
27. März 2015 – Medienmitteilung; Regierungsrat
Zur Mediendokumentation
Der Regierungsrat will das Verhältnis des Kantons zu den drei Landeskirchen weiterentwickeln und das dazugehörige Kirchengesetz anhand von acht Leitsätzen totalrevidieren. Dies ist die Quintessenz eines Berichts des Regierungsrates, den Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus heute (27.3.2015) den Medien vorgestellt hat. Der Bericht basiert auf einer im Jahr 2014 erstellten externen Studie. Die Autoren empfehlen, die Verflechtung von Kirche und Staat stufenweise zu lockern und den Landeskirchen mehr Autonomie einzuräumen. Ein Teil des historisch gewachsenen Staatskirchenrechts sei nicht mehr zeitgemäss. Der Grosse Rat wird den Bericht in der Septembersession 2015 zur Kenntnis nehmen.
…
Historisch gewachsene Verflechtungen
Die Autoren kommen zum Schluss, dass die historisch gewachsene, enge Verflechtung der Landeskirchen mit dem Staat im Kanton Bern eine neue rechtliche Basis braucht. So seien einige Elemente des heutigen Staatskirchenrechts nicht mehr ganz zeitgemäss. Die enge Verbindung sollte aus Sicht der Autoren deshalb stufenweise gelockert und im Gegenzug den Landeskirchen mehr Autonomie und Verantwortung eingeräumt werden. Mit geeigneten Mitteln sei auch eine Partnerschaft zwischen dem Staat und anderen, kleineren und teilweise neuen religiösen Gruppierungen zu suchen. Nötig erscheint den Autoren schliesslich mehr Transparenz bei der Unterstützung der Religionsgemeinschaften… Die Medienmitteilung.