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EKHN: Bericht von der EKHN-Frühjahrssynode vom 08. – 10.05.2014

Neben den Berichterstattungen auf der Internetseite der EKHN
seien noch einige weitere Anmerkungen ergänzt:

1.) Die Beratungen über den Entwurf des umstrittenen Zuweisungssystems der Kirchenleitung, welches kleinere Gemeinden in Existenznöte treiben würde, sind in erster Lesung abgeschlossen worden. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Acht meist ländliche Dekanate hatten sich einem Alternativvorschlag angeschlossen, den zwei Synodale aus dem Dekanat Alzey eingebracht hatten. Vor allem über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden herrschte weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen werden nun bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
2.) Die EKHN und der theologische Nachwuchs: Ausgelöst durch die Anfrage eines Synodalen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit des vierstufigen Prüfsystems für den Theologennachwuchs (a: Potentialanalyse, b: Erstes Theol. Examen, c: Zweites Theol. Examen, d: Einstellungskommission) geriet vor allem das Verfahren der Einstellungskommission in den Fokus der Kritik. Es stellt sich die Frage, ob diese entbehrlich sei, zeige sie doch, dass die Kirchenleitung anscheinend ihren eigenen Prüfungsinstanzen a – c misstraut.
Sowohl Kirchenpräsident Jung betonte die Notwendigkeit einer Veränderung dieses Verfahrens, als auch der neu gewählte Personaldezernent Jens Böhm kündigte in seiner Vorstellungsrede eine baldige Neukonzeption an.
Der Rat der Vikarinnen und Vikare (RdV) hat dazu eine Stellungnahme_des_RdV_zum_Einstellungsverfahren verfasst. (siehe Anhang)
3.) Beteiligungsrechte der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen:
Im Vorfeld der bei dieser Synode zu treffenden Personalentscheidungen (z. B. Wahl des Personaldezernenten) gab es bei nicht wenigen Synodalen Unmut, dass jeweils nur eine Person als Wahlvorschlag seitens der Kirchenleitung präsentiert wurde, trotz der Tatsache mehrerer Bewerbungen. Ein Synodaler formulierte diese Kritik in einer persönlichen Erklärung. Der Kirchensynodalvorstand nahm die Aussagen der Erklärung zur Kenntnis mit der Zusage einer inhaltlichen Prüfung.
4.) Kostenansatz für die Doppik: Bei der Anfrage eines Synodalen ging es darum, ob die von der Synode beschlossenen 9 Mio. Einführungsmittel ausreichen würden und wie momentan der Sachstand sei. In einer sehr ausführlichen Beantwortung der Anfrage gab die Kirchenleitung detailliert Auskunft über die bisher vollzogenen Schritte und deren Kosten. Der aktuelle Stand des Gesamtprojektbudgets zum Stichtag 30.04.2014 beträgt 7, 805 Mio. €.
Die Synode beschloss die Einführung der Doppik in einigen Pilotgebieten zum 01.01.2015. Nun gilt es, die Kostenentwicklung wachsam weiter zu verfolgen.
5.) Einer Neubildungskonzeption der Propsteibereiche durch die Kirchenleitung im Schnellverfahren erteilte die Synode eine Absage. Die geplante Aussetzung der im Juli vakant werdenden Stelle einer Pröpstin / eines Propstes für Südnassau konnte die Kirchenleitung nicht durchsetzen. Erhebliche rechtliche Probleme und Fragen wurden in dem von der Kirchenleitung vorgeschlagenen Weg deutlich. Die vakante Stelle wird nun gemäß Beschluss der Synode zeitnah ausgeschrieben. Die Neubildung der Propsteibereiche soll allerdings weiter verfolgt werden. TK

Anfang vom Ende von KdF (Kirche der Freiheit)? Thies Gundlach will „nicht der letzte Mohikaner sein, der zu dieser Schrift steht“. Sein Vortragstitel „Als Fusionen noch geholfen haben“

Abschied von „Kirche der Freiheit“ (KdF), dem Impulspapier der EKD?
Trauer um die vergeudete Kraft und Zeit seit 2006?

Der Vizepräsident der EKD Thies Gundlach auf der Tagung der Evangelischen Akademie Berlin zur Bilanz von 10 Jahren EKBO am 1. März 2014:
Er wolle nicht der letzte der Mohikaner sein, der zu dieser Schrift stehe. Seinem Vortrag gab er die Überschrift: „Als Fusionen noch geholfen haben“.

Lesen Sie die Zusammenfassung und Kommentierung des Vortrags von Pfrin. Dr. Katharina Dang auf S. 4 der „Mündigen Gemeinde“.

Auf den Pfarrer kommt es an. Von Reinhard Bingener, FAZ

18.04.2014  ·  Von Reinhard Bingener

Das Gericht ohne Richter wird vermutlich ebenso ein Hirngespinst bleiben wie das Krankenhaus ohne Arzt. Bei der Kirchengemeinde ohne Pfarrer ist man dem Paradox schon einige Schritte näher gekommen: Gemeinden, die zusammengelegt werden, und solche, die über lange Zeit ohne Pfarrer auskommen müssen; Kirchenmitglieder, die den Namen des für sie zuständigen Pfarrers nicht kennen, und Gemeindeämter, die telefonisch nur an Dienstagen von neun bis elf erreichbar sind. Der Befund gilt für beide großen Kirchen. Überspitzt gesagt: Mit dem Verzicht auf einen besonderen Priesterstand ist in der evangelischen Konfession in der Theorie kühn vorweggenommen, was die katholische Kirche hierzulande in Ermangelung von Nachwuchs inzwischen an vielen Orten praktiziert.
Zum Artikel der FAZ.

 

Petition an Bischof Wölki, Berlin: Pfarreiengemeinschaft statt Großraumgemeinde

Als Vertreter der Initiativgruppe sagte der frühere Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Hans Joachim Meyer, die Unterstützer der Petition teilten „die Sorge, wie trotz des zunehmenden Priestermangels die Pastoral im Erzbistum lebendig bleiben kann“. Die bereits vor zehn Jahren erfolgten Gemeindefusionen hättendazu geführt, dass das Erzbistum“nicht wenige Menschen dabei verloren“ habe. An der Übergabe nahm auch der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse teil, der ebenfalls dem ZdK angehört. Er erklärte, es gehe den Kritikern um einen anderen Weg des Reformprozesses. „Dieser muss von den Erfordernissen der Gemeinden ausgehen, nicht von der Zahl der zur Verfügung stehenden Priester“.  Zum Artikel in der „Mündigen Gemeinde“, S. 10.

Fehlentscheidung Fusion

Der Fehler Fusion ist beliebt – und führt selten zu Lernfortschritten, nicht nur in der Kirche:
…Die größte und auch umstrittenste Akquisition war der teure Einstieg in den US-Mobilfunk-Markt. Noch unter Ron Sommer als Chef vollendete die DT im Jahr 1. Juni 2001 die Übernahme der Wireless-Netzbetreiber Voicestream und Powertel zu einem Gesamtvolumen von insgesamt 59 Milliarden (!) US-Dollar.
Auch wenn in den USA inzwischen ein beachtlicher Teil des Umsatzes der DT generiert wird (16,1 Milliarden Euro, 2010), kann das Engagement schon jetzt als ein Reinfall gelten. Ähnlich wie der Automobilhersteller Daimler hat sich ein deutsches Vorzeigeunternehmen bei den mit einem Einstieg in den riesigen US-Markt verbundenen Synergie-Effekten und Wachstumschancen offenbar verschätzt. Zum Artikel.

Christoph Meyns – Kirchenreform und betriebswirtschaftliches Denken. Modelle. Erfahrungen. Alternativen

Im Januar 2013 hat Christioph Meyns  an der Evangelisch-theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum  mit einer Arbeit  mit dem Titel „Mangaement als Mittel der Kirchenreform. Betriebswirtschaftliche Anätze zur Bewältigung kirchlicher Rückbau-, Reorganisations- und Neuorientierungsprozesse“  promoviert, Im Juni 2013 ist die Disserttation  unter dem o.g Titel im Güthersloher Verlagshaus erschienen (ISBN-978-3-579-08166-3).

Meyns stellt gleich zu Beginn fest, dass der Begriff „Kirchenreform“ irreführend sei, da es in der evangelischen Kirche derzeit „um eine Restrukturierung unter dem Vorzeichen leerer Kassen im Konflikt zwischen konkurrierenden Bestandsinteressen“ gehe (S. 12f).

Wer diese aus interner jahrelanger Kenntnis der Vorgänge geschriebene Studie gelesen hat, der kann nicht mehr für die uns bis heute angepriesene Reform sein. Meyns, mittlerweile designierter Landesbischof der Braunschweigischen Landeskirche,  spricht mit sehr klaren Worten aus, worum es bei dem Versuch der Umsetzung der teuer bezahlten Ratschläge von Unternehmensberatungen geht.

 

 

 

Fusionen als Kostentreiber

Wie lautet die gängige Begründung für Fusionen? Einsparungen !

Die Realität sieht bei Lichte besehen anders aus. Da transparente Zahlen in der Kirche offiziell nicht vorliegen, vielleicht auch nicht erwünscht sind, hier die finanziellen Folgen von Fusionen im Bereich Gesundheitswesen:

„Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den letzten Jahren rapide gesunken. 1992 waren es über 1000 Kassen, 2011 nur noch 146. Diese Entwicklung ist von der Politik gewollt und gefördert worden. Angeblich, um Verwaltungskosten einzusparen. Seltsam ist nur, dass diese Verwaltungskosten trotzdem in die Höhe geschossen sind, von umgerechnet 6,17 Milliarden Euro im Jahr 1992 auf 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2011.“ Lesen Sie den Artikel in Cicero.

Fusionen sind also kein Allheimittel, sondern – Kostentreiber. Vlg. dazu auch die in den Wort-Meldungen schon an anderer Stelle vorgestellte Studie des Bundesrechnungshofs.

 

Fusionen ohne Spareffekt und Fusionskonzepte mit wenig Aussagekraft

Kirchen sind seit Jahren im Fusionsrausch. Für die EKD stellt die Reduktion der Landkirchen auf 8-12 im Impulspapier „Kirche der Freiheit“ eines der Leuchtfeuer dar (Leuchtfeuer 11). Aber fusionieren sollen auch Dekanate/Kirchenkreise, Verwaltungsämter, Kirchengemeinden. Sind Fusionen das Allheilmittel?

Wer die Beschlussgrundlagen von Fusionen näher studiert, stellt fest, dass die Zielvorstellungen meist nebulös und vage formuliert werden (Synergieffekte, Effizienzsteigerung). Fehlanzeige besteht hinsichtlich von entsprechenden plausiblen Kostenberechnungen der Vollkosten solcher Maßnahmen. Also als Kosten für den Prozess selbst inklusive Beraterkosten, der eigenen Personalkosten in Form von Kostenansätze für die Arbeitszeit des eigenen Personals, Kosten für die Anpassungsprozesse unterschiedlicher „Kulturen“, Kosten für Kollateralschäden wie Akzeptanz- oder Imageverluste, Kosten für Gebäudeinvestition bzw. -abschreibungen bei Verkäufen etc., ggf. steigenden Folgekosten) im Vergleich zu den zu erwartenden und zu beziffernden Einsparungen. Wem es ein Trost ist: das passiert auch anderswo, z.B. bei den Krankenkassen. Dort wurden derartige Fusionen allerdings anschließend vom Bundesrechnungshof einer Überprüfung unterzogen – mit wenig schmeichelhaftem Ergebnis. Aufgrund der Ähnlichkeit der Problematik wird man die Ergebnisse des Rechnungshofs auf kirchliche Fusionsprozesse übertragen dürfen – so lange jedenfalls, bis die eigentlich zuständigen Rechnungsprüfungsämter der Landeskirchen entsprechende Prüfungen vorgenommen haben.

Bericht des Bundesrechnungshofs zu Krankenkassenfusionen

In dem Rechnungshofbericht heißt es, Fusionen bänden „erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen“, führten „zu keinen deutlichen Synergieeffekten“ und seien „mit erheblichen, zum Teil dauerhaften zusätzlichen Aufwendungen verbunden“. Dem stünden „nur geringe Einsparungen gegenüber“, so zitiert der Focus.

Fusionskonzepte mit wenig Aussagekraft

Der Gesamteindruck des Bundesrechnungshofs ist: „Die den Fusio­nen zugrunde liegenden Konzepte waren meist lückenhaft, uneinheitlich und wenig aussagekräftig. Angaben zu Auswirkungen auf Organisation, Personal und Finanzen fehlten überwiegend.“

Hintergrund: 1992 bis 2010 ging die Zahl der Krankenkassen durch Fusionen von 1397 auf 160 zurück. Der Bundesrechnungshof prüfte für mehr als ein Viertel der 2007 bis 2009 vollzogenen Fusionen die wirtschaftlichen Auswirkungen. Mit den Verschmelzungen sollten Leistungs- und Verwaltungsausgaben einge­spart werden – was offensichtlich selten gelang…

Denn einen effizienzsteigernden Einfluss konnte der Rechnungshof bei den GKV-Fusionen nicht feststellen. Sie wurden – man Vergleiche die Situationen in den Kirchen – genehmigt, „ohne dass die wirtschaftlichen Folgen transparent waren“, kritisiert der Bundesrechnungshof…

Dafür stiegen bei fast allen untersuchten Fusionen die Verwaltungsausgaben im Jahr der Vereinigung an, im Einzelfall um bis zu 18 %. Und auch in den ersten drei Folgejahren sanken die Verwaltungsausgaben nicht.

Bei der Hälfte der vom Bundesrechnungshof untersuchten Fusio­nen erhöhten sich die Vorstandsvergütungen um bis zu 25 %! Mehr dazu.

 

Deutscher Richterbund gegen Fusionen bei Gerichtsbarkeiten

Der Deutsche Richterbund stemmt sich gegen Fusionen, die ohne den Nachweis von Verbesserungen aufoktroiert werden sollen:

„Der DRB lehnt die Schaffung einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und die Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit ab. Vorteile einer solchen Reduzierung der Gerichtsbarkeiten werden lediglich behauptet, Belege in Form von nachprüfbaren Zahlen und überzeugende Konzepte zur Zusammenlegung fehlen. Die selbstständigen Fachgerichte haben sich seit Jahrzehnten bewährt, sie genießen bei allen Beteiligten großes Vertrauen. Ohne den Nachweis von Verbesserungen dürfen bewährte Gerichtsstrukturen nicht allein aus fiskalischen Gründen und um Richter leichter versetzen zu können zerstört werden“. Deutscher Richterbund

Protestantismus ohne Partizipation

Wie Partizipation heute organisiert wird um Beteiligung vorzutäuschen, beschreibt Prof. Burchardt in seinem Artikel (s.o.). Bei Burchhardt findet sich u.a. eine erhellende Passage darüber, wie Partizipation heute im Gefolge der Reformen postdemokratisch gestaltet, man könnte sagen: inszeniert wird. Man betrachte auf dem Hintergrund dieser Beschreibung die Vorgänge in den eigenen, bekannten synodalen und presbyterialen Gremien der mittleren oder der landeskirchlichen Ebenen, sowie Beiträge zum Thema des Monats Juni „Professionen“.

„…Ich selbst (Prof. Burchardt) habe bspw. an einer Schulung des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE – Bertelsmann Stiftung, Anm. F.S.) teilgenommen, bei der Führungskräfte der Universitäten darin unterrichtet wurden, wie man gewünschte Gremienentscheidungen herbeiführt – natürlich unter Wahrung des demokratischen Scheins. Schon die Zusammensetzung der Gremien beruht auf einem Schlüssel, der einerseits Mehrheiten garantieren soll, andererseits die Verlierer und Kritiker der Reform insofern einbezieht, dass sie zwar zu Wort kommen, aber keine Gestaltungsmacht entfalten können. Partizipation bedeutet allerdings nur noch, die Implementierung ausführen zu müssen; Kritik ist erwünscht, insofern diese innerhalb des Reformrahmens Optimierungen vornimmt, eine Abstimmung über den Reformrahmen selbst oder eine wirkliche Gestaltungsmacht wird den Beteiligten nicht zugestanden. Das Geheimnis der Partizipationsökonomie besteht darin, dass man einerseits auf die beteiligten als Ressource angewiesen ist, andererseits aber vermeiden muss, dass sie den Prozess selbst verhindern, oder maßgeblich gestalten. Hilfreich ist es in diesem Zusammenhang auch immer, wenn man eingespielte Strukturen zerschlägt und ein Klima von Konkurrenz und gegenseitigem Misstrauen schafft…“

Man lese diese Zeilen aber auch als Einleitung und Erläuterung zum folgenden Artikel „Protestantismus ohne Partizipation“. Diese in diesem Vorwort geschilderte Praxis kennt man auch in der EKHN zur Genüge. Aber sind die Zeiten, in denen man Prozesse solcherart kaschiert hat, jetzt vorbei? Zeigt man jetzt die Destruktion demokratischer Strukturen ungeschminkt? Der folgende Beitrag von Pfr. Friedhelm Schneider über die flächendeckende Dekanatsfusion in der EKHN unter dem Gesichtspunkt des Entzugs der Herrschaftsrechte der Basis („Alle Gewalt geht vom Volke aus“) beschreibt eine neue Stufe der Entwicklung und reflektiert die Problematik des neuen Steuerungssystems der mittleren Ebene:

Protestantismus ohne Partizipation

Syndrom Kirchenreformen nach EKD-Muster

„Was ist los in der evangelischen Kirche? Falsche Analysen führen zu paketweisen Reformmaßnahmen wie Zentralisierung und Hierarchisierung, Doppik, Fusionen auf allen Ebenen. Maßnahmen, die keinem etwas nützen, wohl aber viele Leute mit unnötigen Aufgaben beschäftigen, um nicht zu sagen: lahm legen. Das ist die Kirche der Selbstbeschäftigung in Reinkultur. Und so platzte vor einiger Zeit einem – ansonsten völlig ‚unverdächtigen‘ – Pfarr-Kollegen in kleinerer Dienstrunde, bei der über die geplante Fusion der betreffenden Dekanate gesprochen wurde, der Kragen. Vehemenz und Zitatauswahl der Äußerung lassen darauf schließen, dass bei dem gewählten Fluch…“ Lesen Sie Protestantismus ohne Partizipation.

(erschienen auch im Hess. Pfarrerblatt, 3/2013).