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Doppik in EKHN: Mehrkosten, Intransparenz, Frust: Doppik-Einführung in der EKHN legt Fehlstart hin. Wachsames Dekanat legt Finger in Wunden.

05/2015, von Roland Wolewski

Der ambitionierte Zeitplan für die flächendeckende Einführung der Doppik in der EKHN ab 2016 scheint zu scheitern! Daran konnte auch die hochgelobte, jedoch teure Software mit dem verheißungsvollen Namen „MACH“, was ja irgendwie nach Schnelligkeit und Überschallgeschwindigkeit klingt, nichts ändern – im Gegenteil: MACH scheint mit ein Grund des Absturzes zu sein.
Eigentlich sollte auf der EKHN-Frühjahrssynode (23. – 25.04.2015) das Thema „Doppik“ nur versteckt im schriftlich vorgelegten „Bericht der Kirchenleitung“ unter vielen anderen Themen möglichst geräuschlos abgehandelt werden. Doch dank der Fragen zweier Synodaler in der sog. „Fragestunde“ musste die Kirchenleitung nun doch öffentlich einräumen, dass der avisierte Zeitpunkt einer flächendeckenden Einführung der Doppik ab 2016 wahrscheinlich nicht zu halten ist.
Sogar die von Haus aus kirchenleitungsfreundliche Evangelische Sonntagszeitung berichtet in ihrer Ausgabe am 3.5.2015 in einem eigenen Artikel „Doppik kommt wohl erst später“ über die Missstände:
„Die Software ist fehlerhaft und störanfällig, es werden weiterhin Papierbelege benötigt, weil das Scannen und digitale Verarbeiten nicht funktioniert – die zum 1. Januar 2016 geplante flächendeckende Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens in der hessen-nassauischen Kirche muss wegen zahlreicher Pannen in der Testphase vermutlich um mindestens ein Jahr verschoben werden. Finanzdezernent Heinz Thomas Striegler erklärte in der Fragestunde der Synode, wegen der bisherigen Erfahrungen mit der Doppik in zwei Regionalverwaltungen sei ein Festhalten am Termin „nicht zu verantworten“.
Ein hinzugezogenes Beratungsunternehmen habe klargestellt, dass für ein derartiges Vorhaben in der Regel mehr Personal und Zeit erforderlich seien, als von der Kirche zunächst vorgesehen. Vermutlich werde die mit insgesamt neun Millionen € veranschlagte Einführung der doppelten Buchführung nun eine Million € teurer. Der Software-Lieferant habe Vertragsstrafen zahlen müssen, deren Höhe Striegler nicht bezifferte. Wenn alles funktioniere, werde der Aufwand für die Gemeinden aber im Vergleich zum bisherigen System auf ein Viertel reduziert, versicherte er.“
Da bleibt manches im Trüben – von Transparenz kann man nur bedingt sprechen. Auf die schriftlich eingereichte Frage eines Synodalen, was das Projekt Doppik bisher gekostet hat, wurden 3,68 Mio € beziffert.
Jedoch: Kann das stimmen bei den jetzt evident gewordenen Problemen und Verzögerungen? Wieviel hat eigentlich das extra hinzugezogene Beratungsunternehmen verlangt für seine in der Tat weise, aber nicht neuwertige, sondern durchaus zu erwartende Erkenntnis, dass hier personell, finanziell und zeitlich deutlich fehlgeplant wurde und die von der Synode beschlossenen neun Mio € nicht reichen werden? Wann wird Herr Striegler (oder aus optischen Gründen eine von ihm gebriefte, freundliche, hübsch anzusehende Dame seines Hauses wie bei der Grundsatzentscheidung zur Doppik) vor die Synode treten, um bedeutungsschwanger mit beeindruckendem medialen Einsatz bunt glitzernder Präsentations-Charts auf der Großbildleinwand weitere Millionensummen beschließen zu lassen? Vermutlich wird er dies wohlweislich erst vor der neugewählten Synode ab 2016 tun, dann erinnern sich nämlich nicht mehr allzu viele Synodale daran, mit welcher Euphorie und mit welchen Heilsversprechungen die Kirchenleitung das Projekt Doppik trotz ernstzunehmender Warnungen einst der Synode für „nur“ neun Millionen Euro „verkauft“ hat.
Interessant und hilfreich für ein transparentes Vorgehen wäre es auch, zu erfahren, wie hoch die angesprochene Vertragsstrafe für die Softwarefirma MACH ausgefallen ist. Tatsache ist nämlich, dass die ganze jetzt evident werdende Problematik bei der Doppik-Einführung nichts Neues ist. Die EKiR hat diese Erfahrungen mit MACH bereits schmerzhaft hinter sich, verbunden mit extrem steigenden Ausgaben. Unwidersprochen stehen dort mittlerweile 60 Mio. € Einführungskosten im Raum. Aber anstatt seitens der EKHN daraus die Konsequenz zu ziehen und abzuwarten, wie sich das Projekt mit Hindernissen in der Nachbarkirche entwickelt, tappen die EKHN-Verantwortlichen blindlings in dieselbe Misere und verbrennen ohne Not Kirchensteuermittel in Millionenhöhe. Man kann verstehen, dass diese Tatsache nicht unbedingt in die Öffentlichkeit gelangen sollte, denn nach der Tebartz-Affäre sind auch die ev. Christen wacher und sensibler geworden, was mit ihren Geldern geschieht, die sie ihrer Kirche anvertrauen. Ein Doppik-GAU scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein, auch wenn Herr Striegler tollkühne Behauptungen aufstellt, dass sich der Aufwand für die Gemeinden schlussendlich auf ein Viertel im Vergleich zum bisherigen System reduzieren wird. Das Ganze erinnert an einstige Beteuerungen, dass sich der GAU in einem Atomkraftwerk statistisch wohl kaum einzustellen wird. Wohin sich jedoch die vermeintlich sichere Atomkraft entwickelt hat, wissen wir alle seit Fukushima – wohin sich die Doppik zu entwickeln droht, das zeigen die Erfahrungen in der Rheinischen Kirche oder auch im kommunalen Bereich. Der Bericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz von 2008 (!) „Orientierungsprüfung Kommunale Doppik“  spricht Bände. Vielleicht wäre es für Herrn Striegler und seine Mitarbeitenden angesagt, sich diesen Bericht zu Gemüte zu führen, um sich die Augen öffnen zu lassen. In seinem Kommunalbericht bilanziert der Rechnungshof übrigens ein Jahr später (S. 51): „Sowohl die Orientierungsprüfung „Kommunale Doppik“ als auch die Querschnittsprüfung „Kommunale Eröffnungsbilanzen“ zeigten, dass die Einführung und auch die Umsetzung des neuen Rechnungswesens erhebliche personelle und sachliche Ressourcen binden und zu teilweise beträchtlichen zusätzlichen Aufwendungen für Personal, Schulungen sowie Hard- und Software führten. Die mit der Doppik erwartete Verbesserung in der Steuerung und Transparenz der kommunalen Haushalte hat sich hingegen bei den meisten Kommunen bisher noch nicht oder allenfalls ansatzweise eingestellt.“
Jedenfalls fragt man sich angesichts dieser Erkenntnisse, wann der Tag kommen wird, den Herr Striegler schon so eisern und heilsversprechend im Blick hat: „Wenn alles funktioniere…“ Da werden noch manche schmerzhafte Naherwartungsverzögerungen zu verkraften sein – nicht zuletzt auch pekuniär. Bis dahin gilt es deshalb, den neutestamentlichen Ratschlag nicht aus dem Blick zu verlieren: „Seid wachsam!“
In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass nicht nur die beiden Synodalen das Thema für die Fragestunde der Synode aufgegriffen haben, sondern sich auch die Dekanatssynode des Dekanates Bergstraße entsprechend positioniert hat.
In einem Antrag an die Kirchensynode heißt es: „Die Kirchenleitung soll einen Bericht über die Einführung der Doppik vorlegen.“
Zudem lauten weitere Anträge:

Bildschirmfoto vom 2015-05-09 21:04:38
Sind wir also gespannt, wie die Synode nun reagiert. Noch ist es nicht zu spät – besser jetzt ein Stopp, als weitere Millionen zu verpulvern. Der „Point of no return“ ist nicht mehr allzu weit entfernt. Und dann wird es richtig teuer! Da wird anstatt Reduzierung Erhöhung angesagt sein. Und ein Viertel von neun Millionen (2,25 Mio.) wird auch Herrn Striegler als Nachschlag bei weitem nicht reichen. Und das bei, seiner Aussage nach, sich nur seitwärts entwickelnden Kirchensteuereinnahmen…

Kapitaldeckung als Pensionssackgasse. Von Norbert Blüm. Und weitere Beiträge zum selben Thema.

Norbert Blüm, 19. Januar 2015

Resümee: Kapitaldeckung – eine Sackgasse

Kapitalgedeckte Privatversicherung hat keine ausreichende Antwort auf das Risiko der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, Krankheit etc. und keinen Sinn für Familie. Ihr fehlt dafür der Mechanismus des Solidarausgleichs.

Deutschland macht miserable Erfahrung mit der Riester-Rente. Der Kater kommt noch, wenn die heutigen Rentner in die Rente kommen. Dann werden sie feststellen, dass die Riester-Rente das Loch nicht schließt, das sie mit der von ihr bewirkten Absenkung des Rentenniveaus in das gesetzliche Rentensystem gerissen hat.

Gewinner der Riester-Rente sind die Versicherungskonzerne und die Arbeitgeber, die zur Riester-Rente keinen Arbeitgeber-Beitrag zahlen. Zum Artikel.

Zum selben Thema 1:

Über 70 Prozent der Riester-Verträge in der Zinsfalle

20.01.2015 –
Noch in der Finanztest-Ausgabe 11/2013 wurden Riester-Banksparpläne als heimliche Favoriten vor allem für ältere Sparer genannt, die nur noch 10 bis 15 Jahre bis zur Rente vor sich haben. Gestern meldete Finanztest jedoch: Riester-Rente: Minizinsen belasten Sparer.

Schnell und einfach zur Steuer 2014 speziell für Rentner und Pensionäre
Der Grund liegt in der auf nur noch 0,35 % gesunkenen Umlaufrendite, also der durchschnittlichen Rendite aller umlaufenden Bundesanleihen. Die von Volks- und Raiffeisenbanken angebotenen Riester-Banksparpläne gehen meist von der Zins-Messlatte Umlaufrendite minus ein halber Prozentpunkt aus. Vor einem Jahr lagen diese Umlaufrendite noch bei 1,5 % und der Zins nach Abzug von einem halben Prozentpunkt immerhin noch bei 1 %.

Riester-Banksparpläne: Minizins von 0,5 % oder gar Negativzinsen… Zum Artikel.

zum selben Thema 2:

Lebensversicherer stoppen Auszahlungen

01/2015 Durch ein neues Gesetz dürfen Lebensversicherer bestimmte Reserven nicht auszahlen. Nach Informationen unserer Redaktion sind davon entgegen erster Erwartungen auch große Versicherer betroffen.
Zahlreiche Lebensversicherer müssen ihre Auszahlungen teilweise stoppen. Durch ein neues Gesetz sind die Unternehmen gezwungen, bestimmte Reserven nicht an ausscheidende Kunden auszuzahlen, wenn dadurch Zinsgarantien für die übrigen Kunden gefährdet würden.
Im Vorfeld hatten Experten erwartet, dass nur einige finanzschwächere Versicherer unter diese Schutzregel fallen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche greift die Regel nun aber branchenweit und betrifft auch große Versicherer. So dürfen die Lebensversicherer R+V, AachenMünchener, Generali, Debeka, Cosmos, Ergo, Axa und Bayern-Versicherung keine von der Neuregelung betroffenen Reserven mehr ausschütten. Nur im Voraus zugesagte Beteiligungen fließen in Einzelfällen weiter an die Kunden. Allein diese Anbieter stehen für knapp ein Drittel der in Deutschland versicherten Summe.
Quelle: Wirtschaftswoche
Anmerkung JB: Wieder einmal zeigt sich, dass kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme bereits bei kleineren systemischen Krisen am Finanzmarkt ihren großen Versprechungen nicht mehr nachkommen können. Zur Quelle.

zum selben Thema 3:

Trotz dieser negativen Erfahrungen setzten die Kirchen uneingeschränkt auf… Kapitaldeckung der Pensionen. So die EKHN. Im folgenden Interview erläutert Thomas Striegler, EKHN Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung in Personalunion, die zukünftige Verteilung der Pensionsverpflichtungen am Beispiel der EKHN:

???

T.S.: Wir haben unsere Beamtinnen und ­Beamten sowie unsere Pfarrerinnen und Pfarrer dort (Evangelischen Ruhe­gehaltskasse) rückversichert und Teile der ­Altersversorgung über die Evangelische ­Ruhegehaltskasse geregelt. Genauer gesagt, haben wir etwa zwei Drittel der gesamten Altersversorgungsansprüche über die ERK rückgedeckt, ein Drittel lastet auf unseren jährlichen Haushalten.

??? Und wie sorgen Sie für die Ruheständler vor?
T.S.: Wir haben vor mehr als 20 Jahren die ­sogenannte Versorgungsstiftung der Evan­gelischen Kirche in Hessen und ­Nassau ­gegründet. Sie soll genau dieses Drittel­ der Altersversorgung, das nicht über die ­Ruhe­gehaltskasse abgeschirmt ist, aus Kapital­anlageerträgen decken und damit den kirchlichen Haushalt entlasten… Zur Quelle.

Anm. FS: Offensichtlich bestehen Zweifel, ob das Klappt. Denn schon Ende 2013 war die Stiftung zu 101% ausfinanziert. Nun strebt man das Ziel 120% Ausfinanzierungsgrad an. Warum wohl? Erklärung:  man traut der eigenen Strategie zur Finanzierung zukünftiger Versorgungsleistungen schon heute selbst nicht mehr. Aber man geht diesen Weg unbeirrt weiter. Noch einmal Norbert Blüm: „Der Kater kommt noch“.

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen…“ (FAZ-Artikel vom 24.12.2014)

FAZ-Artikel vom 24.12.2014: Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen… (vgl. auch Wort-Meldungen vom 05.01.14)

Von Ilona Bechtoldt-Werle

Die Aussage des FAZ-Artikels ist erschütternd:
„Wo die Gläubigen mit besonders üppigen Gehältern gesegnet sind, kaufen sie sich einfach ihren Pfarrer selbst.“
Wenn ich Pfarrerin wäre, würde ich das nicht mit mir machen lassen, abhängig zu sein von Sponsoren oder Mäzenen, die mein Gehalt finanzieren. Von welcher Dauer ist denn dieser Deal? Was geschieht, wenn ich etwas predige, was den Damen oder Herren Spendern nicht gefällt? Muss ich dann mit Gehaltskürzungen oder gar Entlassung rechnen? Nicht umsonst hat sich nach der Reformation bei den Pfarrpersonen ein beamtenähnlicher Status entwickelt, damit sie den Verkündigungsdienst des Evangeliums in Freiheit und Unabhängigkeit in einem volkskirchlichen Umfeld ausüben können. Gerade die EKHN hat doch bisher immer auf diese Unabhängigkeit und Freiheit so großen Wert gelegt! Das scheint nun vorbei zu sein. Hier zeigt sich nicht nur ein „geschmeidiger“ Prozess des Personalabschmelzens, sondern ebenso „geschmeidig“ die Aushöhlung des volkskirchlichen Prinzips. Wir sind damit auf dem Weg in amerikanische Verhältnisse und fördern damit in der Tat die Ökonomisierung der Kirche. Den Kauf von EKHN-PfarrerInnen müsste die Kirchenleitung eigentlich unterbinden, denn wenn dieses Modell weiter um sich greift, wird es viele Verlierer-Gemeinden geben, die sich den Kauf einer Pfarrperson nicht werden leisten können. Damit führt man auf geschmeidige Art eine im vorletzten Jahrhundert überwundene ekklesiologische Struktur wieder ein: Reiche, meist städtische Gemeinden mit üppiger Personalausstattung; dagegen arme, meist ländliche Gemeinden, die noch nicht mal mehr etwas für ihre darbenden Kirchenmäuse übrig haben werden, geschweige denn noch eine Pfarrperson im Pfarrhaus wohnen haben werden.
Ja, lieber Herr von Ditfurth, Sie haben das richtig erkannt:
„Mit dem Verständnis von Kirche ist das nicht zu vereinbaren.“
Nun begründen die Herren Oberkirchenräte Striegler und Böhm das geschmeidige Abschmelzen des Pfarrpersonals mit der Aussage: „Die Pensionslast werde jedes Jahr erdrückender.“ Die Wahrheit sieht jedoch anders aus:
Zwar steigen die Ruhestandsverpflichtungen an, jedoch ein Großteil der Pensionsansprüche ist momentan abgedeckt durch Leistungen aus der BfA (Einzahlungen bis 2003 – von daher sinkend) und der Evangelischen Ruhegehaltskasse Darmstadt (ERK). Zitat Striegler vom 03.12.2014 : „Wir haben etwa zwei Drittel der gesamten Altersversorgungsansprüche über die ERK rückgedeckt.“ Diese mit Eintritt der Pension entstehenden Lasten sind insoweit für die EKHN kostenneutral. Die Anzahl der Empfänger spielt dabei keine Rolle, da den Ausgaben personenbezogene Einzahlungen und Ansprüche gegenüberstehen. Hinzu kommt, dass für die aus dem aktiven Dienst Ausscheidenden keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen müssen. Unter dem Strich sinkt also die Belastung des EKHN-Haushalts für diesen Teil der Versorgung. Der verbleibende Teil der Altersversorgungsansprüche in Höhe von einem Drittel lastet laut Stiegler auf den jährlichen Haushalten. Doch auch hier hat die EKHN klugerweise Vorsorge betrieben. Zitat Striegler (s.o.): „Wir haben vor mehr als 20 Jahren die sogenannte Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegründet. Sie soll genau dieses Drittel der Altersversorgung, das nicht über die Ruhegehaltskasse abgeschirmt ist, aus Kapitalanlageerträgen decken und damit den kirchlichen Haushalt entlasten.“ Die Versorgungsstiftung hat (Zitat:) „zurzeit einen Abdeckungsgrad der Verpflichtungen von über 100 Prozent“. Ziel des Deckungsgrades ist laut Haushaltsplan 2015 111,1% der Verpflichtungen.
Momentan liegt der Anteil der Versorgungsleistungen für Pfarrpersonen und Kirchenbeamte sowie deren Hinterbliebenen aus dem laufenden EKHN-Haushalt bei ca.13 Mio. €
Fazit: Für die EKHN ist die Pensionierungswelle im Hinblick auf die Pensionslasten im Grunde ein Nullsummenspiel.
Und noch etwas: Geht man realistischerweise davon aus, dass in den nächsten Jahren (ab 2017) ca. 20 – 30 Pfarrpersonen mehr in den Ruhestand eintreten, als Nachwuchs generiert werden kann, bedeutet dies zusätzlich durch Rückgang an Gehaltszahlungen eine jährliche Einsparung in Höhe von 1,2 – 1,8 Mio €, jeweils jährlich um den selben Betrag wachsend, bis die Pensionierungswelle ab ca. 2027 abgeebbt ist.
Wer angesichts dieser Zahlen Fehler der Kirchenleitung in der Außendarstellung wittert, liegt goldrichtig.
In der Tat: „Da darf man auch etwas vorausschauende Planung erwarten. Das hat auch die EKHN erkannt: Erstmals setze sie im Haushalt 2015 auf eine „kaufmännische Buchführung“, kündigte sie im November an. Das sorgt für Transparenz und eine bessere Übersicht über die Kosten.“
Nun, dazu ist zu bemerken, dass die geplanten Kosten für die Einführung der neuen kaufmännischen Buchführung in Höhe von über 9 Mio € der EKHN anscheinend keine Last sind. Ob die beschworene Transparenz und die bessere Übersicht der Kosten dafür dann tatsächlich eintreten, ist sehr stark zu bezweifeln. Empirisch zeigt sich, dass überall da, wo die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, nicht nur die Einführungskosten explodieren (in der EKiR mittlerweile bei geschätzten 60 Mio. €), sondern auch die laufenden Kosten durch den Mehrbedarf an Verwaltungsfachkräften nicht nur „geschmeidig“ steigen. Denn die erwartete Transparenz und bessere Übersicht der Kosten, das zeigt die Erfahrung, ist einem Laiengremium Kirchenvorstand, das in der Regel nicht nur aus Bankern, Ökonomen oder Finanzwirten besteht, ohne teure Expertenhilfe kaum noch zu vermitteln.

Die angebliche kirchliche Finanzkrise wird erneut umetikettiert. Ultimative Volte in der Finanzkrisenargumentation der EKD.

Erinnern wir uns: bei der kirchlichen Rede von der Finanzkrise stand am Anfang die „einfache Formel“ (Finanzkrisenvariante I). Als diese Erklärung von der Empirie falsifiziert war, wurde die Finanzkrise durch sinkende reale Kirchensteuerverluste erklärt. Danach seien die Kirchensteuereinnahmen zwar tatsächlich gestiegen, aber (leider) nur nominal. Also „nur“ mit dem gestiegenen Wert, der tatsächlich im Rechnungswesen erscheint (!). Der reale Wert, der die Inflation und deren Kaufkraftverlust berücksichtigt, der sei aber in Bezug auf den Ausgangszeitpunkt der Berechnung gesunken. Das Sinken des Realwertes – das belege Krise. Das war also die zweite Stufe der Finanzkrisenargumentation. Dass das Ergebnis einer solchen Berechnung eine im Kontext der kirchlichen Sparpolitik stark zu relativierende Information liefert, haben wir an anderer Stelle ausgeführt (vgl. den Artikel, insbes. S. 6, 7). 

In einem Artikel in Horizont E, Oldenburgische Landeskirche, wird nun unter der Hand eine interessante neue, dritte Stufe, ein Superlativ der Kriseninterpretation geliefert. Und die geht so: „Nach absoluten Zahlen geht es uns in der Tat sehr gut“, räumt Begrich zu Beginn des Gesprächs ein nicht ohne einschränkend hinzuzusetzen, dass unter Berücksichtigung der echten Geldwerte nicht mehr Geld zur Verfügung stehe als Mitte der 1990er Jahre.“ (S. 4, fett und kursiv F.S.) Krise ist hier nicht mehr, dass heute real weniger Mittel zur Verfügung stehen als zu den Glanzzeiten Mitte der 90iger Jahre (Krisenargument Stufe II). Als Krise wird deklariert, wenn die Finanzlage real „nur“ unverändert ist. (Wohlgemerkt: bei nominal gestiegenen Einnahmen der Kirchensteuer von 3,6 Mio. € im Jahr 2005 auf über 5 Mrd. € im Jahr 2014.). 

Es ist interessant, dass bei der verblüffenden superlativen Finanzkrisenargumentation III, fast die gleichen Vokabeln verwendet werden wie bei der Finanzkrisenargumentation II. Dabei unterscheidet sich der Inhalt deutlich. Denn wenn die verfügbaren Mittel selbst real gleich blieben, wo ist dann, bitteschön, noch die Krise? Da ist nichts mehr mit Kausalkette. Krise ist keine Schlussfolgerung bei nominal stark gestiegenen und selbst real gleich bleibenden Kirchensteuern. Die Argumentation zeigt sich als das, was sie eigentlich schon immer war: ein Narrativ mit oft geringem Unterhaltungswert. Die nunmehr fehlende Logik fällt aber gar nicht auf, hat man sich doch in der Kirche seit 20 Jahren an die Beschwörung der Finanzkrise gewöhnt. Ich räume ein, auch mir ist der Unterschied tatsächlich erst jetzt, beim zweiten Lesen aus gegebenem Anlass (s.u.) aufgefallen.

Die Rede von der Finanzkrise und darauf aufbauende Reformen hat die Kirche stark beschädigt. Wie groß der Flurschaden ist, zeigt die bemerkenswerte Reaktion des Pfarrvereins der EKiR. Sie fordert ein Moratorium der Reformmaßnahmen (s.u.). Die Pfarrerschaft nimmt damit spät ein Korrektiv wahr, zu dem die eigentlich andere berufenen Organe der Kirche in der Kirche (hier der EKiR) offensichtlich nicht mehr in der Lage sind. Wichtig wäre, die unselige und unsinnige Finanzargumentation als Basis einer Kirchenstrategie endlich zu verabschieden. Diesen Weg beschreitet in der EKM Bischöfin Ilse Junkermann. Siehe dazu den entsprechenden Beitrag in dieser Ausgabe.

Wie sagte ein mittelständischer, ehrenamtlich in der Kirche engagierter Unternehmer: es brauche eine neue Ernsthaftigkeit in der Finanzpolitik der Kirche. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Friedhelm Schneider

P.S.: Auch in anderen Landeskirchen wird der Fakt eingeräumt, dass die Kirchensteuer real seit 2 Jahrzehnten auf gleichem Niveau liegt. Aber es wird nicht offen erklärt, sondern verschämt verschleiert. So wird z.B in der EKHN im Finanzbericht von Dezernent Thomas Striegler der jüngsten Synode eine Grafik verwendet, in der die Kurve der realen Kirchensteuerentwicklung kommentiert wird durch die Bemerkung: „Kurve bewegt sich seitwärts“.

Entwicklung der Kirchensteuer

EKHN-Synode: Das neue Zuweisungssystem für Gemeinden – Ein Sieg der Synode über ein fragwürdiges Gebaren der Kirchenleitung.

Von Jürgen Relator

„Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate“, so die offizielle Bezeichnung, war nicht nur ein papierenes, bürokratisches Monster, sondern deckte auch das Vorhaben der Kirchenleitung auf, kleine Gemeinden durch finanzpolitischen Druck in Fusionen treiben zu wollen.
Das z. Z. noch gültige Zuweisungssystem hatte eine Halbwertszeit von gerade mal sechs Jahren. Nach damals schon heftigen synodalen Debatten präsentierte die Kirchenleitung im Jahre 2008 zunächst voller Stolz das derzeit geltende Zuweisungssystem. Es wurde mit großer kirchensynodaler Mehrheit mit der Intention beschlossen, eine Balance zwischen der Grundversorgung insbesondere kleiner Kirchengemeinden und den berechtigten Interessen großer Kirchengemeinden zu schaffen.
Kleine, vorwiegend ländliche Kirchengemeinden mit weniger als 281 Mitgliedern erhalten für ihre Arbeit eine Mindestzuweisung in Höhe von 12.000 €. Dies sicherte die Arbeit in den kleinen Gemeinden. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass insgesamt die Hälfte der EKHN-Gemeinden unterhalb einer Größe von ca. 1160 Gemeindegliedern liegt.
Für die Kirchenleitung war dies jedoch stets ein Dorn im Auge, da hierdurch Fusionen benachteiligt wurden im Blick auf sich zusammenschließende Gemeinden und ihrer finanziellen Einbußen gegenüber vorheriger Einzelgemeinden. Außerdem beklagten sich Gemeinden mit mehreren Gottesdienstorten (sog. Kirchspiele) berechtigterweise über eine finanzielle Benachteiligung im Vergleich mit mehreren kleineren selbständigen Gemeinden.
Die Synode beauftragte die KL, ein Modell vorzulegen, das diese Unwuchten ausgleichen sollte. Gefordert wurden nach Möglichkeit eine Fusionsneutralität, sowie eine Sicherstellung der Gottesdienstorte, und zwar unabhängig ob in einer eigenständigen Gemeinde, in einem Kirchspiel oder in einer fusionierten Gemeinde.

Vorlage eines neuen Entwurfes

In der Frühjahrssynode 2013 legte die KL einen neuen Entwurf vor. Dieser sah vor:
a) Wegfall des Mindestbetrages (12.000 €)
b) 50% Grundzuweisung mit vereinheitlichtem Pro-Kopf-Betrag
c) 50% Grundzuweisung nach zugewiesenen Gemeindepfarrstellen im Dekanat
So kam es zu einem „dualen“ Pro-Kopf-Tarif, der eine Umverteilung zwischen den Dekanaten mit sich brachte. Durch die Koppelung der Zuweisung an die Pfarrstellenbemessung wurden damit viele Dekanate doppelt bestraft: Neben der Kürzung von Pfarrstellen nun auch noch das Abschmelzen der finanziellen Zuweisungen für die Gemeinden! Hierdurch wurde nicht nur die Arbeit zahlreich betroffener kleiner Gemeinden in ihrer Existenz und Substanz massivst gefährdet und in Frage gestellt, sondern sogar die avisierten Fusionsprämien glichen den geplanten Aderlass finanzieller Mittel nicht mehr aus.
In einem weiterentwickelten Papier zur Herbstsynode 2013 eröffnete die KL im Falle von „Gemeindeunterfinanzierungen“ die Möglichkeit, Unterstützung aus einem Überbrückungsfonds (ÜF) in Anspruch zu nehmen (bei eigenem Rücklagenverzehr!) und bei dann keiner dauerhaften finanziellen Perspektive trotz ÜF eine Pauschale in Höhe von 4000 € gewährt zu bekommen.
Zahlreiche Gemeinden wandten sich daraufhin mit Briefen und Eingaben an die KL und warnten, dass diese beträchtlichen Kürzungen erhebliche negative Auswirkungen auf das volkskirchliche Leben in der EKHN haben werden. Es wurde evident, dass das neu kreierte Zuweisungssystem darauf ausgerichtet war, kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet. O-Ton Kirchenleitung: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ – Welch eine verräterische und verachtenswerte Ekklesiologie!
Auch Dekanatssynoden waren besorgt über die Tatsache, dass es in manchen Gemeinden nur noch eine Frage der Zeit sein wird, wann nicht einmal mehr die Finanzierung der gottesdienstlichen Grundversorgung aufrechterhalten werden kann. Die von der Kirchenleitung formulierte Zielsetzung „flächendeckender und lebensbegleitender Präsenz sowie Vielfalt kirchlichen Lebens und kirchlicher Angebote vor Ort“ sahen ländliche Gemeinden und Dekanatssynoden in dem vorgelegten Zuweisungsentwurf konterkariert.

Erste Lesung unterbrochen

Die erste Lesung über den umstrittenen Entwurf wurde in der Herbstsynode 2013 nach heftig formulierter Kritik unterbrochen. Aus der Synode selbst kamen Alternativentwürfe, wobei das Modell der beiden Alzeyer Synodalen Tobias Kraft und Dr. Manfred Sauer eine weite Akzeptanz und Verbreitung fand. In acht oberhessischen Dekanatssynoden wurde das Modell begrüßt und übernommen. (Es sah einen Wegfall der Mindestzuweisung, dafür eine Grundzuweisung für jeden Gottesdienstort vor, zudem einen gestaffelten Pro-Kopf-Tarif in sechs statt bisher vier Größenintervallen. Beim untersten Größenintervall wurde der Tarif deutlich erhöht.) In ihren Beratungen formulierten die Dekanatssynoden ihre Bestürzung über das System der KL und die sich abzeichnenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Grundzuweisungen, weil sie eine ernsthafte Existenzgefährdung für ihre kleineren Gemeinden bedeuteten. Die Mitglieder der Dekanatssynoden befürchteten zudem eine kaum zu verantwortende Schwächung der kirchlichen Arbeit und einen weiteren Abwendungsprozess bisheriger Kirchenmitglieder von ihren Gemeinden.

Gegenentwurf: Das „Alzeyer Modell“

Das im Entwurf der Alzeyer Synodalen ersichtliche Berechnungsergebnis ließ ein Zuweisungssystem erkennen, das weder Gemeindefusionen hemmt noch präferiert, sondern den Verantwortlichen vor Ort die eigene Entscheidung überlässt.
Gleichzeitig federte es weitgehend entstehende „Unwuchten“ ab, führt zu mehr Gerechtigkeit im Ausgleich zwischen den Grundversorgungsbedürfnissen der kleinen Gemeinden und den Interessen der größeren Gemeinden.
Gleichermaßen führte es zu einem Ausgleich zwischen selbstständig kleinen Kirchengemeinden und größeren Kirchengemeinden mit Außenorten bzw. zusätzlichem Predigtstellen. Die Zuweisung war dabei gekoppelt an die jeweilige Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, gerade und auch bei den kleinen Gemeinden, und die zu Grunde gelegte Berechnungsmethode ist einfach und transparent nachvollziehbar.
Zudem war es fast aufkommensneutral (Abweichung +1,7%).

Einigkeit über Sockelbetrag für gottesdienstliche Grundversorgung

In der Frühjahrssynode 2014 wurde die erste Lesung dann abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Zwar erachtete die KL das „Alzeyer Modell“ als fusionshemmend, was sich aber in der Praxis nicht stringent nachvollziehbar darstellen ließ. Unterstützt durch einen zusätzlichen Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses Carsten Simmer herrschte aber über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten und gemäß dem Antrag des Synodalen Simmer „Fusionsverluste“ durch einen Einmalbetrag kompensieren zu wollen. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen wurden bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
Nach einer weiteren Vorlage der KL bezugnehmend auf den Antrag Simmer sollte zunächst der Sockelbetrag für einen Gottesdienstort nur bei fusionierten Gemeinden zum Tragen kommen. Die Frage, ob hierbei noch einmal der Versuch der KL gestartet wurde, die von ihr so sehr gewünschten Fusionen auf diesem Wege nun doch durchzusetzen, bleibt (mit vornehmer Zurückhaltung) offen. Jedenfalls informierten die Alzeyer Synodalen den federführenden Verwaltungsausschuss, dass diese Berechnungsmethode das Ansinnen der Synode aushebeln würde. Auch der Synodale Simmer erkannte, dass dies nicht dem Duktus seines Antrages entsprach. So wurde klar, dass die Gottesdienstpauschale jeder Gemeinde zuerkannt werden muss. Berechnungsbeispiele belegten die Tatsache, dass die Ergebnisse für die Gemeinden denen des „Alzeyer Modells“ sehr ähnelten und man sich somit auf eine Kompromisslinie einigen konnte.
So übernahm der Verwaltungsausschuss selbst die alternative Vorlage für die Herbstsynode 2014.
Das Modell sieht vor, dass jeder Gemeinde eine Gottesdienstpauschale von 5000 € gezahlt wird. Zudem gibt es eine Grundzuweisung nach Gemeindegliederzahl (z. Z. 23,45 €), mindestens aber 3000 €. Zusätzliche Predigtstellen werden mit Pauschalen bedacht, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richten: wöchentlich 5000 €, 14-täglich 3000 €, monatlich 2000 €.
Ein evtl. eintretender Fusionsnachteil wird mit einer Ausgleichszahlung (Kapitalisierungsfaktor 25 Jahre) kompensiert. Hier entstehen ansehnliche Summen, die manche Gemeinden sicherlich über eine Fusion werden nachdenken lassen. Doch liegt hier auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential in der dann fusionierten Gemeinde, die möglicherweise aus mehreren Dörfern besteht: Wie wird dieses gewonnene Geld „gerecht“ verteilt? Z. B. bei einer nötigen Baumaßnahme an der Kirche in Dorf A wird es investiert, bei einer späteren Baumaßnahme in Dorf B fehlt es dann vielleicht und schafft Missgunst im dann fusionierten Kirchenvorstand.
Zudem bevorteilt das System durch einen nicht gestaffelten Pro-Kopf-Tarif die größeren Gemeinden deutlich.

Einmütige Verabschiedung in der Synode

Dennoch: Nach einer kurzen Debatte – weniger über das System und seiner Zahlen selbst – sondern eher um Definitionsfragen hinsichtlich eines Gottesdienstortes wurde das vorgelegte Zuweisungssystem mit wenigen Enthaltungen beschlossen!! Dies bewirkte beim Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent ltd. OKR Striegler ein ungläubiges sich verwundern. Sein Erstaunen artikulierte er wortreich vor der Synode – eine eher peinliche Reaktion bei dieser Vorgeschichte und dem letztlich damit deutlich werdenden Versagen seiner eigenen Leute.
Gottlob, dass die Modelle seines Hauses nicht zum Zuge kamen, das hätte nicht nur ein finanzielles Desaster bei vielen kleinen Gemeinden zur Folge gehabt, sondern auch einen nicht wiedergutzumachenden Vertrauensverlust von Ev. Kirche verursacht. Schade für die teure (Arbeits)Zeit, die Kraft, die Nerven und den Verdruss, die das Modell der KL gekostet und ausgelöst hat. Ich denke, der Imageschaden der KL in den kleinen Gemeinden wird noch lange und nachhaltig spürbar sein.

Protestantismus zwischen Bildungsreligion und kirchlichem Banaljournalismus. Von Dieter Becker

Das Thema wird ausgeführt speziell am Beispiel Veröffentlichung zu Geld, Finanzen, Vermögen der EKHN, s. dazu die Publikation der EKHN, auf die sich Dr. Dieter Becker bezieht.

Daraus hier der:

IV. Schluss
Der Versuch, Heterogenität durch funktionale Vielfaltsthesen oder Simplifizierungen„einzufangen“, erweist sich aus zwei Gründen als ein evangelisches Problem. Einerseits ist der Begriff „Vielfalt“ nichts anderes als eine Begriffsgröße von Heterogenität. Er entzieht sich eigentlich funktional planbaren Konzepten. Und das ist gut evangelisch: Denn nach dem Evangelium ist menschliche und sogar die eigene Wandlungs-Vielfalt „unendlich“. Jeder evangelischen Schublade fehlt der Boden! Menschen, ich und du, sind fragmentarisch, zerfasert und einem Ordnungsprinzip gegenüber flüchtig. Das (!) ist die Ausgangsbasis der Verkündigungsbotschaft: Die Gnade Gottes ist – nach menschlichen Ermessen – nicht begrenzbar. Andererseits besteht die Gefahr, dass der Anker „Vielfalt“ zu einem banalen Alltagswissen abgleitet. Banalismen kennzeichnen den Verlust des evangelischen Bildungsauftrags. Letztlich geht es um die Frage, ob wir Evangelium „verkündigen“ oder – lediglich – „Kommunikation des Evangeliums“ betreiben. Kommunikation ist und bleibt immer Menschenwerk. Methodisch schick und peppig zu kommunizieren – das ist letztlich menschlicher Banalismus – trotz social media, Rhetorik oder Powerpoint. Verkündigung dagegen ist der Wirkkraft des Geistes und eben nicht der menschlich-kommunikativen Machbarkeit unterworfen (man/frau lese: Augsburger Bekenntnis Abschnitt V: Vom Predigtamt!).
Somit sind Bußrufe angebracht: Verkündigt das Evangelium und hängt die Kommunikation an den Haken zu dem Hamster! Lernt wieder Bildungsjournalismus oder – für Pfarrpersonen – Verkündigung! Haltet die Welt nicht für doof banal oder facebookig! Einem evangelischen Christen sitzt ein evangelischer Geist auf den Schultern; hoffentlich. Regt Synapsen an, nicht auf! Bildet, und seid nicht bild(ungs)-banal! Also: Seid evangelisch – um Gottes willen!

Den Artikel im Hess. Pfarrerblatt 2/2014 lesen.

Klischees über Pfarrgehälter

Dieter Becker bezieht sich in seinem Beitrag auf eine Veröfentlichung der EKHN, die „7 größten Klischees zur Kirchensteuer“.
Dort gibt es einen bemerkenswerten Punkt 4. Dort geht es zwar nicht um Kirchensteuern, sondern um Pfarrgehälter. Und dort heißt es wörtlich:

„4. Klischee: „Das meiste Geld fließt in die Gehälter der Pfarrer“

Ungefähr 75 Prozent der Ausgaben in der EKHN sind tatsächlich die Personalkosten. Die Pfarrer bilden aber nur einen kleinen Teil der Mitarbeiter… Im Haushalt 2014 gehen mehr als 40 Millionen Euro allein in die 600 Kindertagesstätten der EKHN. Weitere große Kostenfaktoren sind aber tatsächlich die Pfarrdienste und die Zuweisungen an die einzelnen Gemeinden.“ Was nun? Handelt es sich nun um ein Klischee oder vielleicht doch nicht oder doch nicht wirklich? Es fehlt ganz offensichtlich immer noch der Mut, klare Zahlen auf den Tisch zu legen. Und damit frühere Behauptungen endlich eindeutig zu korrigieren.

Immerhin zeigt die Überschrift einen gewissen Lerneffekt. Noch vor wenigen Jahren verkündete nämlich die damalige, dann im Amt nicht mehr bestätigte, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN Kopsch  auf der Landessynode (2007), dass die Pfarrgehälter den größte Ausgabenblock des Haushalts darstellen. Woraus sie kausal ableitete, daran müsse dann zuerst gespart werden. Hinter dieser Aussage verbarg sich leider keine höhere Vernunft, sondern schlicht fehlende Logik und nicht vorhandenes Management-Know-How. Als dann das radikale Stellenabbaukonzept der Pfarrstellen 2011 mit der “ Pfarrstellenbessung 2025″ von der Synode beschlossen werden sollte, haben sich einige Theologen zusammen getan und ohne Auftrag für die Synode unter dem Titel „Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft?“ eine Aufklärungsschrift verfasst. Darin wurde der tastächliche Anteil des Pfarrgehälter am Haushaltsvolumen der EKHN für die damals zurückliegenden Jahre auf der Basis der EKHN- Jahresberichte beziffert. Sie lagen bei lediglich 10-12% für den Gemeindepfarrdienst (ohne Versorgungsleistungen). Lesen Sie insbesondere Kp. 1.4. zu speziell dieser Thematik. Diese Wiedergabe (und die Ableitung einiger Kennziffern aus den offiziellen Zahlen der EKHN) wurde damals von den Verantwortlichen als Affront betrachtet. Dieser Realität nähert man sich heute immerhin verbal an: „4.Klischee: „Das meiste Geld fließt in die Gehälter der Pfarrer“.

P.S.: Die Synode hat dann auf der Frühjahrssynode 2012 abweichend vom Entwurf der Kirchenleitung und trotz eindringlich werbender Schlussvoten des Personaldezernenten Bechinger, des Leiters der Kirchenverwaltung Thomas Striegler und last not least des Kirchenpräsidenten Volker Jung die Zustimmung zum radikalen Abbau der Pfarrstellen abgelehnt. Anstelle einer Reduktion von 2% p.a. beschloss sie die Reduktion um nur 1% p.a.

F.S.

 

Kirchen zeigen sich offen in der Frage einer Ablösung der Staatsleistungen

Die Kritik an staatlichen Zahlungen für die Kirchen hält an – seit Monaten entzündet sich die Debatte an den – historisch begründeten – sogenannten Staatsleistungen. In Frankfurt beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion mit dem Thema. Zum Bericht über die Diskussion.

Kirchen zeigen sich offen in der Frage einer Ablösung der Staatsleistungen – Finanzdezernent Striegler: Hessen-Nassau würde es nicht so hart treffen.

Nach seinen Angaben stammen lediglich drei Prozent der kirchlichen Einnahmen aus Staatsleistungen, bei der kurhessischen Schwesterkirche seien es zwölf Prozent und in einigen ostdeutschen Landeskirchen bis zu 30 Prozent.

 

EKiR Lösung der Doppik auch für die EKHN

In der letzten Ausgabe berichteten die Wort-Meldungen über die Probleme der Implementierung der Doppik in der EKiR. Finanzdezernent Bauks hatte sie im Bericht zur jüngsten Synode recht schonungslos beschrieben.  Dabei wurden nicht allein die Kosten, sondern auch die Problematik von Funktionalitäten der in der EKiR verwendeten Software MACH benannt. Die Kosten der EKiR waren ursprünglich mit 2 Mio. beziffert und beschlossen. Sie sind längst aus dem Ruder gelaufen und werden mittlerweile (aktueller Stand der halbfertigen Lösung) mit 60 Mio. € taxiert.

Auch die EKHN hatte sich in der Frühjahrssynode 2013 für die Einführung der Doppik entschieden. Der von der Verwaltung angesetzte und der Synode auf der Frühjahrstagung beschlossene Betrag: 9 Mio. €.

Auch die EKHN hat sich mittlerweile, wie die homepage der Software MACH berichtet, wie die EKiR für die MACH- Lösung entschieden:

„Wir haben sehr hohe und sehr vielseitige Erwartungen an die Doppik-Einführung“, so Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent der EKHN. „Wichtig sind uns deshalb sorgfältige Organisation, professionelles Projektmanagement und nicht zuletzt starke Partner. Die MACH AG hat uns mit einer modernen Lösung und einschlägigen praktischen Erfahrungen überzeugt. Wir begegnen uns auf Augenhöhe und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, so Striegler weiter.  Mehr dazu.

Ob der Finanzdezernent die Rede seines rheinischen Kollegen kannte als er dies zu Protokoll gab? Wie die EKHN die Kosten mittlerweile einschätzt? Für welchen Preis der Finanzdezernent die Leistung bei MACH eingekauft hat? Welche Funktionalitäten die umfasst? Wer von den Synodalen kennt die Antworten? F.S.

Struktur-k(r)ampf in der evangelischen Kirche – Pfr. Friedhelm Schneider

Mit diesem Beitrag begann eine Serie im Dt. Pfarrerblatt. Gegenstand sind im ersten Schritt die Analyse der Probleme des kirchlichen Reformprozesses.

Der Beitrag analysiert die Thematik anhand der Frage der Koordination. Durch die Reformprozesse entstanden eine Verlagerung von nicht-struktureller zu struktureller Koordination, von der Basis Vertrauen, Bekenntnis, Profession zur Basis Gehorsam, Kirchenordnung, Bürokratie. Darin erkennt der Autor, der die Entwicklung anhand der Nachkriegsgeschichte der EKHN nachzeichnet, einen Verlust der „Kultur“ der Kirche EKHN.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Pfr. Friedhelm Schneider