Archiv des Autors: Alexander

Wem gehört die Zeit?

Stress und Zeitdruck nehmen immer weiter zu. Immer mehr Menschen fühlen sich von den Zwängen beherrscht und können sich nicht ohne fremde Hilfe daraus befreien. Die Diagnose Burnout nimmt zu.

Auf der anderen Seite können wir so viel Zeit sparen, wie noch nie. Kommunikation, Verkehr und Freizeit sind technologisch so effizient, wie noch nicht gestaltet. Doch die gesparte Zeit ist schon längst verplant.

Der Theologe und Journalist Christoph Fleischmann versucht in seinem Artikel „Wem gehört die Zeit?“ zu erklären, wie beides zusammen hängt. Fleischmann blickt daher auf die Anfänge des Kapitalismus und einen Wandel der Mentalität. War die Zeit in der vorwiegend agrarischen Gesellschaft ein göttliches Gut, jenseits der eigenen Verfügungsgewalt, wurde es mit dem Beginn des Kapitalismus zu persönlichem Besitz. Mit der Folge, das dieser Besitz auch Teil der Wertschöpfung wird.

Die Grenzen mathematischer Prognosen (Thema des Monats)

Viele Entscheidungen in der Politik und Wirtschaft basieren auf den Voraussagen von wissenschaftlichen Beratern. Auch die Kirchen haben sich diesem Trend nicht entsagt. Das die Voraussagen selten mit der realen Entwicklung übereinstimmen ändert kaum etwas an der Popularität der Zukunftsprognosen.

Marco Wehr widmet sich in der FAZ den Hintergründen der Prognosen. Seine Betrachtung zeigt die Ursprünge als Machtdemonstration der antiken Potentaten, einen Boom in der Aufklärung und dem Aufkommen der Grenzen. Dabei Zeigt sich die Mathematik als Lieferantin der Methoden tritt bereits wesentlich bescheidener auf, als die Berater, die sich der Methoden bedienen.

Lesen Sie hier: Die Kompetenzillusion.

Luther und die Juden – Beitrag der VELKD

Luthers Schriften über die Juden sind ein belastendes Erbe der Reformation. Noch heute geben die widerwärtigen Entgleisungen Luthers Anlass sich rechtfertigen zu wollen. Anlässlich der Lutherdekade ist es sinnvoll sich auch mit diesem unangenehmen Thema zu beschäftigen. Die VELKD hat daher Professor Weymann gebeten einen Beitrag zu verfassen. Entstanden ist die äußerst gelungene Schrift „Luthers Schriften über die Juden – Theologische und politische Herausforderungen“.

Die kurze Schrift gibt einen guten Überblick zu den verschiedenen Äußerungen, die Luther zu den Juden getroffen hat. Auch die Reaktionen seiner Mitreformatoren werden in den Blick genommen. Schon hier zeigt sich das Luthers krasse Verfehlungen zum Glück nicht ohne Widerspruch blieben.

Auf der dogmatischen Ebene zeigt Weymann klar die Widersprüche zwischen Luthers Forderungen zum Umgang mit den Juden und der zwei Regimente Lehre. Vor allem die schlimmsten Empfehlungen Luthers nach Enteignung, Lehrverbote, Zwangsarbeit und Ausweisung lassen sich nicht mit der Grundüberzeugung, das der Staat kein Zwang auf die Religion ausüben darf vereinen. Somit lässt sich „Luther gegen Luther anführen“.

Abschließend gelingt es Weymann trotz der schweren Belastung Perspektiven für einen christlich jüdischen Dialog zu gewinnen.

EKiR: Der Zug geht in die falsche Richtung – Pfr. Hans- Jürgen Volk

Kommentar zur Landessynode 2014 der EKiR

Von Hans-Jürgen Volk

Seit Mitte Dezember sind die Drucksachen für die Landessynode 2014 der Evangelischen Kirche im Rheinland im Netz öffentlich zugänglich. Nach Lektüre der Dokumente und Beschlussvorlagen insbesondere zu umstrittenen Themen wie NKF, Verwaltungsstrukturreform oder dem verschärften Sparprozess bleibt kaum eine andere Diagnose übrig, als dass der seit 2006 stattfindende Umbauprozess an der rheinischen Landeskirche weitgehend wie geplant fortgesetzt wird. Weiter so wie gehabt! Der Zug bewegt sich in die falsche Richtung, nach der außerordentlichen Landessynode in Hilden mit erhöhter Geschwindigkeit. Anders formuliert: Man hält an der falschen Medikation fest und erhöht die Dosis.

Was läuft falsch?

Typisch für sharholder-value-orientierte Unternehmen ist es, der Steigerung des Unternehmenswerts die Belange von Beschäftigten, Kunden, Gesellschaft oder Umwelt unterzuordnen. Kapitalinteressen haben bei einem derart geführten Konzern faktisch Vorrang, was dazu führen kann, dass selbst bei einer guten Ertragslage Beschäftigte entlassen und Standortverlagerungen vorgenommen werden. Dieser Ansatz wird z.B. vom Managementlehrer und Ökonomen Fredmund Malik hier und hier überzeugend in Frage gestellt – auch im Blick auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Fehlentwicklungen der Globalisierung, wie sie Naomi Klein auf eindrückliche Weise in „No Logo“ oder „Die Schock-Strategie“ beschreibt, sind unter anderem auf diese Orientierung am Kapital unter Ausblendung bzw. Vernachlässigung anderer Faktoren zurückzuführen.

Spätestens seit 2006 verfolgt die EKiR – und nicht nur sie, dieser Prozess ging vorrangig von der EKD aus – einen analogen Ansatz. Strategische Entscheidungen werden seitdem dominiert von der Finanzfrage. Einfacher ausgedrückt: Die Evangelische Kirche denkt zunehmend vom Geld her und nicht von den Menschen. Theologie dient als nachgeordnete Dekoration der fiskalisch orientierten Um- und Rückbauprozesse, ist aber nicht mehr handlungsleitend. Hierdurch haben die evangelischen Landeskirchen eine Entwicklung herbeigeführt, bei der zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche eine enorme Kapitalbildung vorangetrieben wurde bei gleichzeitigem massivem Abbau von Stellen sowie dem Abstoßen von Kirchen und anderen Immobilien. Im Blick auf die Absicherung zukünftiger Pensionen haben die evangelischen Landeskirchen einen Status erreicht, von dem Bund, Länder und Gemeinden nur träumen können und der auch die Anstrengungen der meisten DAX-Konzerne in den Schatten stellt.

Die Sondersynode in Hilden hat den „Shareholder-Value“-Ansatz der EKiR verschärft. Es wurde nahezu ausschließlich fiskalisch argumentiert. Dominiert wurde die Synode von „Finanzexperten“. Stimmen, die die Integrität der Finanzmärkte in Frage gestellt hätten oder die auf die bedrückenden Folgen für die Beschäftigten hinwiesen waren nicht zu vernehmen. Zaghaft aber folgenlos wurde in Hilden darauf hingewiesen, dass der erzeugte Spardruck in Verbindung mit dem Anspruch, diesen inhaltlich und konzeptionell zu gestalten, die Komplexität auf der rheinischen „Reform“-Baustelle noch einmal steigert. Eine Kirchenleitung, die dies als beherrschbar ansieht, muss über ein enormes Selbstvertrauen verfügen! Dass der Beschluss Nr. 7 „Umgang mit der gesamtkirchlichen Verantwortung für die bestehenden Versorgungslasten“ erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für Kirchenkreise und Gemeinden mit sich bringen wird, wurde kaum beachtet. Etwa 90% der Aufwendungen, um das 70%-Ziel zu erreichen, sollen diese erbringen. Offen ist lediglich der Weg, dies soll eine Arbeitsgruppe erkunden. Es ist bei diesem Sachverhalt naheliegend, dass der Spardruck der landeskirchlichen Ebene wellenartig die Kirchenkreise und Gemeinden erreichen und hier ähnliche Rückbauprozesse erzwingen wird.

Ein falscher Ansatz führt zu fragwürdigen Ergebnissen

Gewiss ist es eine Zuspitzung, die EKiR mit Shareholder-Value orientierten Konzernen zu vergleichen. Dennoch trifft die Analogie den Kern des Problems. Seit 2005/2006 hat sich die EKiR der Herrschaft des Geldes unterworfen. Nicht mehr theologische Entwürfe oder geistliche Impulse sind Ausgangspunkt der Umbaupläne, sondern Finanzgrößen, die überwiegend durch eine unhaltbare und eindimensionale Prognostik generiert werden.

Zwei falsche Grundannahmen bilden dass brüchige Fundament der umfangreichen Papiere zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ bzw. „Aufgabenkritik“ (Drucksache 4; Drucksache 5):

  1. Die Finanzkraft der EKiR würde auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindestens 1% im Jahr zurückgehen und 2030 nur noch die Hälfte das Jahres 2002 umfassen. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, denn sie steht seit Ende der achtziger Jahre im Raum und ist seit 2006 unter der Überschrift „einfache Formel“ nach dem fortbildungsträchtigen Motto „simplify your mind“ in der EKiR kanonisiert worden. Seit 2006 erleben wir jedoch, dass die kirchlichen Einnahmen trotz negativer Mitgliederentwicklung steigen – um deutlich über 20%. Wenn es Einbrüche gab, waren die auf steuerpolitische Maßnahmen und eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Diese langfristig negative Finanzprognose ist Teil der Vorgaben, die auch den Versicherungsmathematikern im Blick auf die Versorgungssicherung gemacht wurden. Ebenso fließt sie ein in die Vorgaben zur Haushaltsplanung, weswegen die Planzahlen notorisch unrealistisch niedrig angesetzt werden – vgl. hierzu den Beitrag „Politik mit Planzahlen“.

  2. Das Projekt „Haushaltskonsolidierung“ basiert nach wie vor auf den überholten Planzahlen für 2013. Hierzu folgende Übersicht (Vgl. hierzu „Finanz- und Haushaltswirtschaft im Jahre 2014“ im Kirchlichen Amtsblatt der EKiR vom 16.12. 2013, S. 269ff):

Planung 2013

Schätzung des erweiterten Finanzausschusses vom 12.09.2013

Planung für 2014

575,4 Mio. € (Verteilbetrag)

593,6 Mio. €

585,8 Mio. €

Das angebliche strukturelle Defizit von 7-8 Mio. € des landeskirchlichen Haushalts ist tatsächlich deutlich geringer. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf der außerordentlichen Landessynode in Hilden keine Neuberechnung auf der Grundlage der aktualisierten Schätzung vorgelegt wurde. Noch weniger nachvollziehbar ist es, dass die überholten Planzahlen für 2013 Basis der Einsparungen sind, die auf der Landessynode 2014 beraten werden. – Dass die Planung für 2014 immer noch niedriger ausfällt als die aktualisierte Schätzung für 2013 mag erstaunen, da alle wirtschaftlichen Indikatoren sowie der Arbeitskreis Steuerschätzung der Bundesregierung von einem weiterhin steigenden Aufkommen auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer ausgehen. Hintergrund ist u.a. das Dogma, dass die Kirchensteuereinnahmen auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindesten 1% p.a. sinken, was sie natürlich auch 2014 nicht tun werden, jedenfalls nicht auf Grund zurückgehender Mitgliederzahlen. Die Folge dieser fragwürdigen Planungsgrundlagen ist ein erneutes ein Defizit von über 8 Mio. € im Haushalt der Landeskirche der Landeskirche für 2014.

Das Ziel ist offenkundig ein landeskirchlicher Haushalt, der dauerhaft Überschüsse generiert, die der Versorgungssicherung zugeführt werden sollen. Hiermit wird die kapitalgedeckte Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zur „Kernaufgabe“ kirchlichen Handelns, dem alle anderen Gesichtspunkte unterzuordnen sind.

Diese Fiskalisierung des Denkens, die entsprechende Prioritätensetzungen nach sich zieht, dominiert die meisten Vorlagen an die Landessynode. Bereits im vergangenen Jahr beschloss die Kirchenleitung, das „Haus der Begegnung“ in Bonn-Bad Godesberg sowie das Internat in Hilden aufzugeben – aus wirtschaftlichen Gründen. Andere Gesichtspunkte wie z.B. die Qualität der dort geleisteten Arbeit waren dem nachgeordnet. Südrheinische Kirchenkreise müssten bei Umsetzung der Planung zum Thema „Tagungshäuser“ eigentlich die landeskirchliche Umlage reduzieren, da diese sich in Zukunft im Raum Düsseldorf – Wuppertal konzentrieren werden. Wirft man einen Blick auf die Drucksache 4 Aufgabenkritik Anlage Materialsammlung, dann wird deutlich, dass tatsächlich die vorgegebenen Sparziele handlungsleitend waren und inhaltlich-konzeptionelle Überlegungen bestenfalls Korrekturen im Detail bewirkt haben.

Die Ergebnisse der Priorisierung der Versorgungsproblematik als der aus KL-Sicht offenbar entscheidenden Zukunftsfrage der EKiR sind folgende:

  • Nochmalige Erhöhung der Komplexität des Umbauprozesses mit unabsehbaren Folgen

  • Demotivierung der Beschäftigten – Alleine die beiden Statements „betriebsbedingte Kündigungen sind nicht ausgeschlossen“, „Alles kommet auf den Prüfstand“ hat zu einer Verunsicherung der Beschäftigten von der Reinigungskraft bis zur Akademiedirektorin geführt. Eine Folge wird sein, dass jetzt intensiv Stellenanzeigen studiert und Bewerbungen geschrieben werden. Nur ein Hinweis: der Verlust von qualifizierten Beschäftigten ist auch ein materieller Schaden. Ebenso ist es auch wirtschaftlich schädlich, wenn Beschäftigte in die innere Kündigung getrieben werden.

  • Weiterer Verlust an kirchlicher Bindungskraft – der tritt unausweichlich ein, wenn die Bedürfnisse, Erwartungen und Nöte der Menschen im Verantwortungsbereich der Kirche als nachgeordnet gegenüber zukünftigen Versorgungs- und Beihilfeansprüchen behandelt werden. Auch und gerade kirchlich engagierte Menschen werden innerlich die Stirne runzeln, wenn sie spitz kriegen, dass ein wachsender Teil ihrer Kirchensteuern – im Augenblick sind es etwa 25% – den Finanzmärkten anvertraut wird bei gleichzeitigem Abbau von Stellen und der Preisgabe von Gemeindezentren und Kirchen.

  • Faktischer Abschied von dem Leitbild der Dienstgemeinschaft – diese wird massiv beschädigt, wenn zugunsten von Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die maximal 10% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausmachen, eine Kapitalbildung in einem Ausmaß vorangetrieben wird, dass es zu Entlassungen von zumeist privatrechtlich Angestellten kommt.

Wie wenig von den Menschen her gedacht und entschieden wird, macht folgender Tatbestand deutlich: Vor gut einem Jahr wurde die bbz-GmbH Bad Dürkheim mit Rücklagenmitteln der Landeskirche in einem Umfang von deutlich über 20 Mio. € stabilisiert. Begründet wurde dies u.a. damit, die Arbeitsplätze der etwa 60 dort Beschäftigten zu sichern. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche weniger wert als die Beschäftigten der bbz-GmbH? Diese Frage drängt sich auf!

Das „Kleinersetzen“ wird schweineteuer!

Irgendwie steht die EKiR auf Kriegsfuß mit ihren Immobilien. Das „Haus der Begegnung“ soll u.a. deshalb aufgegeben werden, weil es sich gut verkaufen lässt. Kein Wunder, nach der Aufgabe der Akademie in Mühlheim hat man vor etlichen Jahren ordentlich investiert, um dort PTI und Akademie gemeinsam unterzubringen. Derweil rottete die Liegenschaft in Mühlheim vor sich hin. Nun nach wenigen Jahren trennt man sich erneut von einer werthaltigen Immobilie und setzt die Beschäftigten einmal mehr Anpassungsdruck aus oder entlässt sie.

Die EKiR selbst ist vergleichbar mit einem liebenswerten Altbau mit zahlreichen Einzelgebäuden. Das „Kleinersetzen“ wurde bereits 2006 forciert angegangen, als man sich der Einschätzung hingab, die Zeiten steigender Kirchensteuereinnahmen seien ein für allemal vorbei, was sich bereits wenig später als irrig erwies. Neue Pfarrstellenverteilungsrichtlinien, NKF, Verwaltungsstrukturreform oder Neuordnung der Rechnungsprüfung wurden dezidiert mit dem Vorsatz vorangetrieben, dauerhaft Kosten zu senken. Doch wie das bei älteren Gebäuden so ist, es gibt immer wieder Überraschungen, die sich vor allem dann als Kostentreiber erweisen, wenn die Bauleitung den Überblick verliert weil z.B. zu viele Gewerke auf einmal angegangen werden.

Managementfehler haben die rheinische Kirche beim Thema NKF sowie bei der bbz-Affäre an die 45 Mio. € gekostet. Als Kostentreiber erweist sich schon jetzt die Verwaltungsstrukturreform.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Anträge zahlreicher Kreissynoden. Gegen die Doppelung von Substanzerhaltungspauschale und Abschreibung wenden sich u.a. die Kreissynoden der Kirchenkreise Düsseldorf und Obere Nahe. Der Kirchenkreis Kleve hat sich intensiv mit dem Verwaltungsstrukturgesetz befasst und fordert u.a. eine Deckelung bei den Verwaltungskosten. Hiermit stößt er bei der Kirchenleitung auf wenig Gegenliebe (vgl. Drucksache 28), die empfiehlt, die Anträge dieses Kirchenkreises abzulehnen. Der Kirchenkreis an Rhein und Sieg fordert eine Evaluation der Rechnungsprüfungsreform unter Kostengesichtspunkten und regt eine zentrale Rechnungsprüfung für die Landeskirche an. Zahlreiche Anträge wenden sich gegen einzelne Sparmaßnahmen wie z.B. die Schließung der Büchereifachstelle.

Die Abwehrreflexe funktionieren wie in der Vergangenheit. Anträge, die eine substanzielle Änderung bedeuten würden, werden entweder gleich abgelehnt oder sollen an die KL überwiesen werden. Aus verschiedenen Dokumenten wie z.B. dem Bericht der Kirchenleitung geht hervor, dass die Dinge bei NKF oder der Verwaltungsstrukturreform im Wesentlichen in Richtung Mehrkosten treiben lassen will und auch im Blick auf SEP und AfA lediglich bei historischen Kirchengebäuden Korrekturen vorsieht.

Das System der „kollegialen Leitung“, das spätesten bei dem bbz-Finanzskandal seine strukturellen Mängel offenbarte, schottet sich wie gehabt gegenüber Veränderungen ab und erweist sich als kaum lernfähig. Es ist unfähig, die Komplexität der EKiR angemessen wahrzunehmen und Veränderungen herbeizuführen, die eine konstruktive und stabile Entwicklung der kirchlichen Arbeit ermöglichen.

Die Folgen sind:

  • Drastische Einschnitte gibt es bei der Arbeit mit Menschen.

  • Immer teurer wird die Verwaltung, die zudem immer mehr personelle Ressourcen bindet.

  • Finanzmittel in immer größerem Umfang werden der laufenden Arbeit entzogen, um damit Kapital zu bilden.

Die Arbeit mit Menschen in den klassischen Arbeitsgebieten von Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie wird also von zwei Seiten in die Zange genommen. Nur hier wird gespart, und zwar so drastisch, dass vor allem in strukturschwachen Regionen die Funktionalität ernsthaft gefährdet ist.

Auf dem Weg in die Wüste mit schwerem Gepäck

Es mag ja auf den ersten Blick durchaus sympathisch sein, das Gundlachsche Bild von der Wüstenwanderung, wobei dieser wohl vor allem die Situation in den östlichen Gliedkirchen der EKD vor Augen haben dürfte. Von Rekowski aufgegriffen wirkt es auf die Situation der EKiR übertragen schräg bis unpassend.

Das schwere Gepäck, das der EKiR bereits in den Randgebieten der Wüste die Luft zum Atmen nimmt, ist

  1. eine immer größere Regulierungsdichte – seit 1988 bin ich Pfarrer und seit dieser Zeit hat sich der Umfang der Rechtsammlung mehr als verdoppelt. Der kirchenleitende Drang zur Regulierung und Vorschrift ist zwingend einer der Gründe für den auf lange Sicht exponentiell wachsenden Verwaltungsaufbau als Macht- und Kontrollinstrument – die Mechanismen legt Paul Kirchhoff in seinem Buch „Das Gesetz der Hydra“ glänzend dar (, wobei ich persönlich seinen steuer- und sozialpolitischen Ansichten mit großer Skepsis begegne).

  2. die besondere Staatsnähe samt öffentlichem Dienstrecht für einzelne Berufsgruppen und dem Kirchensteuereinzugsverfahren durch staatliche Institutionen.

Immobilien, sind in diesem Zusammenhang noch das geringste Problem, zumal diese vor allem auf Grund der unsinnigen Doppelung von SEP und AfA bedrückend wirken.

Im Bericht der Höppner-Kommission steht auf S. 10: „Daher ist die Bindung an Schrift und Bekenntnis und hier vor allem an die Theologische Erklärung von Barmen (Ko Grundartikel I) auch für die Art und Weise ihres wirtschaftlichen Handelns maßgebend.“ „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung – Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ – Die Höppner-Kommission hat auf der Landessynode der EKiR im Januar 2013 wegweisende Orientierungen gegeben. Was ist das für eine „Verkündigung“, wenn eine Kirche auf der Grundlage einer unseriösen Finanzprognostik massive Einsparungen durchführt, Arbeitsplätze abbaut und Einrichtung dicht macht um in erhöhtem Ausmaß Kapital zu akkumulieren? Auch angelegtes Kapital ist Ballast, vermutlich der problematischste, da er die Abhängigkeit von der Unberechenbarkeit des aktuellen Finanzkapitalismus verstärkt. Es ist ein Weg mit schwerem Gepäck durch die Wüste mit dem Ziel Ägypten.

Was ist zu tun?

Es ist eine absurde Situation: nahezu zeitgleich mit den Beschlüssen der KL, das Internat in Hilden zu schließen, sich vom „Haus der Begegnung“ in Bad Godesberg zu trennen und der Sparsynode in Hilden stocken mehrere Kirchenkreise ihre Verwaltungen auf – aus purer Not und auf Grund von Vorgaben, die Kirchenleitung und Landessynode gemacht haben. Kann man da noch mittun und wenn es auch in der Absicht ist, NKF auf möglichst pragmatische Weise umzusetzen, die Verwaltungsstrukturreform so erträglich wie möglich zu gestalten und das Schlimmste zu verhindern bei der angekündigten Beteiligung von Gemeinden und Kirchenkreisen im Blick auf die Kapitalbildung zugunsten von zukünftig auszuzahlenden Pensionen? Ich habe mich für ein „Nein“ entschieden, weil der Umgang mit Geld, den Kirchenleitung und Landessynode für nötig halten, meiner sozialethischen Orientierung als Christ zutiefst widerspricht. Geld hat in der EKiR spätestens seit 2006 keine dienende Funktion mehr, sondern es ist mehr und mehr zum Herrscher und Regenten geworden, den es nach Opfern verlangt. Dies ist zunächst ein persönliches Bekenntnis, das ich niemand aufdrängen möchte.

Auch gilt es, die Landessynode abzuwarten. Überraschungen, manchmal auch positiver Art, kann es immer geben. Ein Hoffnungszeichen ist das eindrucksvolle Papier (Drucksache 18), das die Projektgruppe „Globalisierung“ vorgelegt hat. Stark ist vor allem der ab S. 34 vorgelegte Text „Auf dem Weg zu einem Leben in Fülle“. Es tut wohl, dass es in der rheinischen Kirche noch Frauen und Männer gibt, die so denken, formulieren und hoffentlich auch handeln. Man fragt sich nur: wo waren die Autorinnen und Autoren dieses Papiers in Hilden? Oder nimmt man den schmerzlichen Widerspruch nicht wahr zwischen diesem Dokument und den insgesamt aus „Wirtschaften für das Leben“ gewonnen Einsichten und der eigenen Kirche, die vom Geld her denkt und handelt?

Jetzt allerdings kann man schon sagen: Niemand, keine Einzelperson und kein Leitungsgremium kann genötigt werden, Beschlüsse umzusetzen, die man als unsinnig und sogar als schädlich für den eigenen Verantwortungsbereich empfindet. Hier geht es um geduldiges Widerstehen, das möglicherweise bald einen festen organisatorischen Rahmen braucht.

Dystopien das beliebte Genre der Jugendliteratur

Seit den Tributen von Panem sind bei den Jugendromanen Dystopien regelmäßig unter den Bestsellern. In der Zeit gibt Stefan Mesch eine Zusammenfassung der populären Bücher. Das erschreckende ist, wahrscheinlich basiert ihr Erfolg darauf, das sie Ängste und Gefühle ihrer Leserinnen ernst nehmen. Sie beleuchten also auch die aktuellen Probleme unserer Gesellschaft.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

Wer soll die olympischen Spiele boykottieren?

Bundespräsident Gauck will nicht nach Sotschi zu den Olympischen Spielen reisen. Auch wenn er seine Abwesenheit nicht begründen will, ist es die richtige Reaktion.

Die Olympische Idee steht für Frieden, Menschenrechte und die Völkerverständigung. Mit ähnlich ambitionieten Zielen steht die Kirche in der Öffentlichkeit unter einer besonderen Beobachtung. Die Öffentlichkeit hat auch das Recht eine Organisation an den Maßstäben zu messen, die sie sich auf die Fahnen schreibt. Der Umgang der Medien mit Kirchen und Politik ist alles andere als zimperlich. Personen, die den strengen Kriterien nicht entsprechen können sich schnell als gejagte der Journalisten wieder finden. Immer schneller geht es dann darum noch ein neues Zeichen für einen Skandal zu finden und zu publizieren. Selbst wenn von dem Bündel der Gerüchte, Halbrecherchen und Anschuldigungen am Ende nur ein verwertbarer Prozess um 500€ heraus springt, muss ein Bundespräsident, gehen.

Da stellt sich die Frage woher das olympische Komitee und die Fifa eine solche Sonderrolle bekommen.

Die Abstimmung um eine Bewerbung Münchens für die olympischen Spiele hat es gezeigt: An keinem der vier Standorten konnte eine Mehrheit für dieses Megaprojekt gefunden werden. Kein Wunder bei den Bedingungen, die ausgehandelt werden. Die Ausrichter bauen neue Stadien, ein olympisches Dorf und die Infrastruktur. Dazu kommen noch tausende Polizisten, Beamte und Planer, die der Staat auch abstellen muss.

Den Gewinn streichen sich die Vereine mit Sitz in der Steueroase Schweiz ein. In Zeiten in denen Staaten vorgeben für Bildung Gesundheit und soziale Leistungen kein Geld zu haben, lässt sich diese Gewinnaufteilung keinem Bürger mehr verkaufen. Logische Konsequenz der Absatzprobleme dieser Sportgroßereignisse sind neue Kundengruppen für die Ausrichtung. Entweder man verkauft diese Ehre in postkolonialer Tradition an weniger Entwickelte Staaten oder man biedert sich an Autokraten an. Gleich und Gleich gesellt sich gern. Wohin die Spiele gehen ist in einer globalisierten Welt unerheblich. Das große Geld bringen die Sponsoren und die Fernsehrechte. Denen ist der Austragungsort egal so lange die Weltöffentlichkeit ihnen die Aufmerksamkeit widmet.

Das Fernbleiben einiger wichtiger Personen oder das Schicken von offenen schwulen oder lesbischen Gesandten wird den Ausrichtern wenig ausmachen. Wir haben schon in Deutschland während der Fußballweltmeisterschaft beobachten können, wie selbst eine freie Presse nicht zum Spielverderber im Hurrapatriotismus werden wollte. Niemand wollte die tolle Stimmung verderben und über die feinen Herren der Fifa berichten, wie sich Bordelle für das Großereignis rüsten oder welche Orte ausländische Gäste aus Angst vor Nazischlägern meiden sollten. Wie soll dann in einem autokratischem Land das Fernbleiben einiger Ehrengäste überhaupt wahrgenommen werden?

Ändern wird sich an dem ganzem Betrieb nur etwas, wenn es um das Geld geht. Der Boykott setzt also an der falschen Stelle an. Wenn die Fans ausbleiben und sich die Menschen von dieser Art der Großveranstaltung abwenden, dann werden es auch IOC und Fifa im Geldbeutel spüren.

Vielleicht setzt dann ein Umdenken ein. Ich werde während der olympischen Winterspiele den Sportteil aus der Zeitung ungelesen entfernen und die Nachrichten beim Sportbericht abschalten.

Vielleicht wenn die Spiele anders laufen und die Völkerverständigung wirklich ernst nehmen, werde ich wieder mit dabei sein. Bis dahin will ich nicht Teil des ganzen sein.

Revisionsverhandlungen von PfarrerInnen in Sachen „Ungedeihlichkeit“ vor dem Kirchengericht in Leipzig

Hintergrund: Pfr. T. hatte sich in erster Instanz erfolgreich gegen seine Abberufung wg. „Ungedeihlichkeit“ gewehrt, was der Amtskirche missfiel und sie veranlasste, Revision einzulegen. Die Revisionsinstanz hob das erstinstanzielle Urteil auf. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Als Beobachterin berichtet Frau Prof. Gisela Kittel:

Am Freitag (29.11.) hat das kirchliche Revisionsgericht in Leipzig unter dem Vorsitz des Leitenden Richters Gatz im Verfahren von Pfarrer Rolf Thumm das letztinstanzliche Urteil gefällt. Auch ich habe die Verhandlung miterlebt. Und es kam, wie es kommen musste. Die Argumente des Düsseldorfer Urteils wurden zerpflückt, der Abberufungsbeschluss der Rheinischen Kirchenleitung wieder in Kraft gesetzt.
Und die Grundlage von allem? Es ist das Zerrüttungsprinzip, das bereits in allen VELKD- und UEK-Pfarrdienstordnungen festgeschrieben war und das nun auch im Pfarrdienstgesetz der EKD die Abberufungsmöglichkeit eines Pfarrers oder einer Pfarrerin ohne Untersuchung, ohne Wahrheitsfindung, außerhalb aller Begründungen ermöglicht. (Alle vorgebrachten Hinweise auf Verursacher und Gründe eines Konfliktes sind bekanntlich „unerheblich“) Auch Richter Gatz zog den Vergleich mit der weltlichen Ehe heran, die ohne Schuldklärung geschieden wird, wenn eine Zerrüttung vorläge. Doch kann man das miteinander vergleichen?
Die eigentliche Frage, die dringend einer Antwort bedarf, lautet: Kann man wirklich das Leben in der Gemeinde Jesu  mit einer Ehe vergleichen? Darf in ihr, die der Leib Jesu Christi ist, soetwas wie ein „Zerrüttungsprinzip“ greifen? Müssen nicht alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die Zerstrittenen auf der Grundlage des gemeinsamen Glaubens an den gekreuzigten Herrn wieder zusammenzuführen, wie es der Apostel Paulus etwa in Korinth vormachte (vgl. 1. Kor 1,10ff)? Doch in dieser Hinsicht erleben wir seitens unserer bürokratisierten Kirchenleitungen und oft auch selbstherrlich agierenden Superintendenten so gut wie gar nichts. Es ist ja auch sehr viel einfacher, mit dem Schwert eines Paragraphen, der die Verantwortlichen jeder Mühe heilender Gespräche und unparteiischer Nachforschungen enthebt, gewaltsam dazischen zu schlagen.
Daher möchte ich alle Pfarrvereine bitten, mit ihrem theologischen Nachdenken, ihren Protesten, ihren Eingaben und öffentlichen Verlautbarungen bei diesem Punkt anzusetzen. Das aus dem weltlichen Eherecht übernommene Zerrüttungsprinzip gehört nicht in die Kirche! Es widerspricht der biblischen Rede von der Gemeinde als dem Leib Jesu Christi sowie der ganzen reformatorischen Theologie. Und es zerstört nicht nur Pfarrerbiographien sondern eben auch Gemeinden, die angeblich auf diesem Weg zu Einheit und Frieden gebracht werden.
Frau Kirchenjuristin Döring sprach am Ende der Verhandlung mit Befriedigung davon, dass seit dem Abgang von Pfarrer Thumm in Eitorf wieder Ruhe und Frieden eingekehrt seien. Doch zu welchem Preis? Hat sie die Gemeindeglieder gezählt, die – weil sie das Unrecht gegenüber ihrem Pfarrer miterlebten – die Kirche verließen, sich haben umpfarren lassen oder in die innere Emigration ausgewandert sind? Kann man sich damit zufrieden geben, dass diejenigen, die ihren Pfarrer mit allen Mitteln (bis hin zu telephonischen Morddrohungen gegenüber Frau Thumm) loswerden wollten, „gesiegt“ haben und nun gemütlich und unter sich „in Ruhe und Frieden“ leben? Sollte nicht auch eine Kirchenleitung einmal selbstkritisch reflektieren, wie weit sie selbst durch ihre Parteinahmen und gewaltsamen Eingriffe die Konflikte und Spaltungen, die sie lösen will, gerade vertieft oder sogar hervorruft?

Professorin i.R.
Dr. Gisela Kittel

Über den Schwachsinn staatlicher Pensionsfonds – Millionenverluste durch die Finanzkrise

Wie bei der gesetzlichen Rente gilt auch für die Altersversorgung von Beamten die Kapitaldeckung als Heilsbringer aus der angeblichen „Demografie-Falle“. Eine hartnäckige Recherche des Kölner Stadt-Anzeigers brachte nun einen dreistelligen Millionenverlust bei der Versorgungsrücklage zur Sicherung der Beamtenpensionen in Nordrhein-Westfalen ans Licht. Wie schon bei den privaten Lebensversicherungen oder der Riester-Rente wurde auch bei der staatlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Einmal abgesehen davon, dass mit staatlichen Versorgungsrücklagen in gesamtwirtschaftlich schädlicher Weise Schulden von der rechten in die linke Tasche geschoben werden, hat man das mit spekulativen Finanzmärkten verbundene Risiko der (schuldenfinanzierten) Kapitalanlagen schlicht nicht wahr haben wollen. Es wäre interessant zu erfahren, welche Verluste der Bund und die Länder mit ihren Pensionsfonds durch die Finanzkrise insgesamt erlitten haben. Wer für den Schwachsinn staatlicher Pensionsfonds bluten muss, ist allerdings jetzt schon sicher.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf den Nachdenkseiten.

Denkschrift der Karl-Rahner Akademie

Wir wollen zur Kirche des Konzils zurück Denkschrift Kölner Katholiken an Papst Franziskus
anlässlich der bevorstehenden Wahl des neuen Erzbischofs von Köln

…Aber die Wende nach rechts und damit gegenvwichtige Vermächtnisse des Konzils erfolgte 1989, als Papst Johannes Paul II. die Versetzung des Kardinals Meisner aus Berlin nach Köln durchsetzte. Kardinal Meisner war in einem gänzlich anders gearteten politischen, kulturellen und theologischen Milieu aufgewachsen; er war Schüler des Konzilsskeptikers Kardinal Alfred Bengsch und als Bürger der kommunistischen DDR mehr an Abgrenzung als an Dialog und
Konsensfindung gewöhnt. Sein Ideal des Verhältnisses der Kirche zur Welt war und ist die »autoritäre Defensive«, wie sie für das 19. Jahrhundert als charakteristisch gelten darf. In unserer Diözese führte Kardinal Meisner eine Art bürokratischen Zentralismus ein und stützte sich auf die kleine, aber finanziell potente traditionalistische und antikonziliare Minderheit (Opus Dei, Legionäre Christi etc.), deren Mitglieder mit der Zeit viele wichtigen Ämter besetzten. Eine Mischung aus pseudobarockem Pomp und moderner Eventkultur trat, auch in der Außendarstellung des Erzbistums, an die Stelle konziliarer Einfachheit…

Lesen Sie hier die komplette Denkschrift.

In Köln fordert die Basis mehr Mitsprache bei der Wahl des neuen Erzbischofs

Wenn in Köln der nächste Erzbischof gewählt wird, fordert die Kölner Kircheninitiative ein größeres Mitspracherecht. Dieses soll sowohl für Priester als auch die Laien in der Diözese gelten.

Der offene Brief an Papst Franziskus mit diesem Wunsch versteht sich nicht als Reformation, sondern Fortführung einer katholischen Tradition. „Papst Leo der Große (440–461) betont in einem Schreiben, dass man als Bischof den vorziehen soll, „auf den sich in einträchtigem Verlangen die übereinstimmende Mehrheit von Klerus und Volk gerichtet hat“ „.

Wenn während der Bischofsweihe derjenige, der den Kandidaten Vorschlägt auf die Frage: „Hältst du ihn für würdig?“ mit rituellen Antwort: „Ich habe das Volk befragt.“ ernst genommen werden soll, dann ist eine Beteiligung der Basis bei der Wahl des neuen Bischofs die einzige Möglichkeit.