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PfarrerIn im Angestelltenverhältnis: wachsende Zahl sozial (noch) schlechter gestellter PfarrerInnen. Aus dem Vorstandsbericht des Pfarrvereins der EKKW von Franz Illgen.

Pfarrverein Kurhessen-Waldeck e.v., Vorstandsbericht 2015

aus: Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff

von Franz Illgen
„Neu, aber nicht unbekannt, ist das dabei auftretende Problem des privatrechtlichen Dienstverhältnisses, das insbesondere bei Masterstudiengangsabsolvent/inn/en auftritt, die nicht in ein öffentlich-rechtliches Dienst-(Beamten)-verhältnis übernommen werden (können). Die – bisher (s. u.) – in der Regel finanzielle Schlechterstellung im Angestelltenverhältnis gegenüber „Beamten“ stellt somit kein „Auslaufmodell“ für eine relativ kleine Gruppe mehr dar, sondern wird durch diese neuen Dienstverhältnisse neu aktiviert… „(vgl. S.14)

„Die schon erwähnten Pfarrer/innen im Angestelltenverhältnis (privat-rechtlich) schienen bisher eine verhältnismäßig kleine Gruppe zu sein – zum Teil auch aus individuellen Gründen – ca. 40 zu rund 700 Pfarrpersonen insgesamt. Allerdings sind das im Vergleich zur Bayr. Landeskirche (86/2500) prozentual fast doppelt so viel!!! Der Masterstudiengang oder auch der Quereinstieg macht die Problematik wieder aktuell, die sich an verschiedenen Punkten zeigt. So zahlen „Angestellte“ im Pfarrhaus nicht nur Sozialabgaben für die wohnungsbezogenen Bestandteile und z. T. höhere Krankenkassenbeiträge – sie erhalten bisher auch weniger Vergütung. Offenbar wurde nach der Umstellung von BAT auf TV/L 2009 keine Gehaltserhöhung vollzogen. Eine Verordnung des LKA wurde bereits beschlossen und wird im KABL Ende März veröffentlicht. Dem Vernehmen nach sollen die angestellten Kolleginnen und Kollegen zukünftig weitestgehend den beamteten finanziell gleichgestellt werden und für die Vergangenheit eine Nachzahlung erhalten. Da beide Systeme nicht direkt miteinander vergleichbar sind, bleiben derzeit noch Fragen, wie z. B. nach den Auswirkungen auf die Rentenversicherung, der Steuerlast oder auch hinsichtlich der Krankenversicherung und Beihilfe. Hier sind noch genaue Berechnungen erforderlich, wenn die Zahlen auf dem Tisch sind. Eine ähnliche Regelung hat es in Baden gegeben.
Derzeit ist die EKD bemüht, einen Musterarbeitsvertrag für angestellte Pfarrer/innen zu entwerfen, da die Regelungen in den Gliedkirchen der EKD offenbar sehr unterschiedlich sind.“ (vgl. S.16)

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus: Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht geklärt und Wohnen im Pfarrhaus wird teurer. Aus dem Vorstandsbericht des Pfarrvereins der EKKW.

06/2015

Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff

Franz Illgen

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus

„Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht – weder zufriedenstellend noch überhaupt – geklärt. Zum Teil stehen Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro im Raum.
Es steht zu befürchten, dass die in anderen Landeskirchen schon vor Jahren getroffenen Regelungen – in der Regel Entlastungen für die Dienstwohnungsnehmer/innen – in unserer Landeskirche nicht mehr möglich sind. Freilich betrifft dies ohnehin staatliches (Steuer-)Recht, auf das die Kirche, wenn überhaupt, nur mittelbar Einfluss hat, den sie aber offenbar bisher leider nicht zum Wohl der Dienstwohnungsnehmer/innen geltend machen konnte. (Die Pfarrvertretung hat jahrelang in dieser Sache eine Regelung angemahnt.) Darüber hinaus bestehen aber verschiedentliche Möglichkeiten, bei denen die Kirche rechtlich frei ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Um eine Maximalforderung in den Raum zu stellen, die nicht ganz aus der Luft gegriffen ist: Wenn ein Unternehmen wünscht, dass Mitarbeitende aus repräsentativen oder auch aus Kostengründen einen Dienstwagen fahren, dann wird der oft auch noch zur privaten Nutzung gestellt. Der Neupreis wird monatlich mit 1 % versteuert. Das war es dann in der Regel. Überträgt man dies auf die Dienstwohnungen, wäre eine Versteuerung des Mietwertes hinreichend, geschieht doch das Wohnen in einer Dienstwohnung als Teil des Dienstauftrages. Dass seit Jahresanfang 2015 auch der Familienzuschlag neben dem früheren sog. Ortszuschlag für das Wohnen in einer Dienstwohnung einbehalten wird, liegt im freien Ermessen des Dienstgebers. So sind auch andere Regelungen üblich, wie beispielsweise in Hannover. Dort werden meist Beträge unter 500 e neben der Schönheitsreparaturen-Pauschale gezahlt, ohne sonstigen Einbehalt! Dieser Einbehalt scheint in der EKD ein kurhessisches Spezifikum zu sein (lediglich die Pfalz hat eine ähnliche Regelung). In vielen anderen Landeskirchen gelten den Hannoveranern vergleichbare Regelungen, m. a. W.: der zu zahlende (einbehaltene) Betrag und der zu versteuernde Betrag sind je für sich und in der Summe schlicht zu hoch. Hinzu kommt die Variable „Heizkosten“, die aufgrund der baulichen Zustände vieler Pfarrhäuser ebenfalls zu hoch liegt. (s.17)

So kann es aus unserer Sicht doch wesentlich darum gehen, die Attraktivität des Pfarrberufs zu erhalten, wenn nicht sogar noch zu steigern, um den wenigen Bewerber/innen interessantere Bedingungen als anderswo zu bieten. Privatisierung der Kosten des Wohnens (ohne in der Regel wirklich frei entscheiden zu können, wo man wohnt), aber auch formale Hürden wie das sog. 3. Examen, dürften dem gegenläufig sein.“ ( vgl. S.17)

War der Beratungsausschuss nicht mal erfunden worden, um aus der erwarteten Theologenschwemme die geeignetsten herauszufischen? Ist das angesichts heutiger Bewerbungslage noch zeitgemäß (attraktiv), wirklich alle dieses Gremium durchlaufen zu lassen, wohlgemerkt, neben den üblichen Examina und Anstellungsverfahren? Anders gesagt: Wir hoffen und wünschen, dass es der Kirche gelingt, sich für zukünftige Generationen attraktiv aufzustellen. (S.17)

Zur Situation der Pfarrerschaft. In Memoriam Friedrich Weber.

05/2015 Vortrag vor dem Gesamtkonvent am 21. August 2002 in Wolfenbüttel, vom verstorbenen Landesbischof Dr. Friedrich Weber


2. Überlastung

Am Ende ist so mancher atemlos und ausgebrannt. Es gibt viele verschiedene Strategien, um mit der Überlastung umzugehen: Rückzug oder verstärkter Aktivismus, das Stöhnen über das Zuviel an Verwaltung, oder die Konzentration auf weniges, was eher dem persönlichem Hobby als der Breite der pfarramtlichen Tätigkeit gerecht wird, oder gar Frustration und Zynismus.

Die Frage ist nicht, ob das alles richtig oder falsch ist, entscheidend bleibt als Ausgangspunkt, dass Überlastung von einer breiten Mehrheit subjektiv empfunden wird. …

3. Verunsicherung über die Rolle des Pfarrers und der Pfarrerin

Zu den inneren wie äußeren Umbrüchen in Kirche und Gesellschaft kommt eine tiefe Verunsicherung von Pfarren und Pfarrerinnen über ihre Rolle und Aufgabe in Kirche und Gesellschaft. Folgende Faktoren, die ich nur summarisch aufliste, haben zu dieser Verunsicherung beigetragen:
– historisch: der Wandel des Pfarrerbildes durch die Frauenordination,
– die Spannung zwischen Profession und Beruf, zwischen Theologie und Verwaltung,
– die Qual der Rollenunklarheit: Priester oder Prophet,
– die Stellenteilung von Pfarrehepaaren und die eingeschränkten Dienstaufträge (50%, 75 %, 80 %),
– das Verhältnis von Ordinierten und Laien (Sakramentsverwaltung),
– das Verhältnis von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen,
– Fleiß und Frust im parochialen Alltag,
– Fragen der Residenzpflicht und der Einkommensentwicklung.

4. Eine Theologie des Amtes

Ganz elementar formuliert brauchen wir Pfarrerinnen und Pfarrer, die von ihren Voraussetzungen her in der Lage sind, und es zugleich als Aufgabe begreifen, suchende, ratlose, leidende, sterbende, aber auch fröhliche und erfolgreiche Menschen auf ihrem Weg mit Gott zu begleiten, deren Lebensweg vom Evangelium her zu deuten. Dass wir gerade in dieser Begleitung von Menschen selbst beschenkt werden, oft reichlicher empfangen als wir gegeben haben, ist hoffentlich eine Erfahrung, die auch sie immer wieder in Ihrem pastoralen Alltag machen dürfen.

Vor diesen kurz skizzierten Aufgaben, muss eine neu zu entwerfende Theologie des Amtes nicht alles neu erfinden. Sie darf sich in den Eckpunkten der Tradition bewegen, die als Aufgabe des Pfarrers und der Pfarrerin die Kommunikation des Evangeliums beschreibt, und die zugleich festhält, dass die Botschaft des Evangeliums auch für den Amtsträger gilt: Simul iustus et peccator. ”Die kirchliche Tradition stellt die Ordinierten unter den besonderen Anspruch Gottes…

5. Schlaglichter pastoraler Arbeitsfelder

Insbesondere die Aus- und Fortbildung der kirchlichen Amtsträger hat sich daran zu orientieren, ihnen geistliche und seelsorgerliche Kompetenz in der Verantwortung der eigenen Lebensführung zu ermöglichen. Ich frage mich manchmal, ob wir als Pfarrer und Pfarrerinnen neu beten lernen müssen?

Dazu kommt die Förderung der hermeneutischen Kompetenz zur Vermittlung von Glaubensfragen und zum Verhältnis von Glaube und Institution Kirche. In der Kompetenz der Amtsträger liegt zugleich die Möglichkeit sich von einer verwaltenden zu einer missionarischen Kirche zu entwickeln…
6. Zur Residenzpflicht

Ohne damit eine neue Lösung zu präsentieren, möchte ich zuerst fragen: Was ist zu tun, damit Pfarrerinnen und Pfarrer das Wohnen im Pfarrhaus wieder leichter fällt? Das ist für mich die eigentlich entscheidende Frage in der gesamten Problematik der Residenzpflicht.

Ich will an dieser Stelle auch erwähnen, dass das gesamte Kollegium die finanziellen Einbußen der Pfarrerschaft in den letzten Jahren deutlich zur Kenntnis genommen hat. Die Schönheitsreparaturenpauschale u.a.m. seien hier erwähnt. (Rundschreiben OLKR Dr. Fischer hat die Problematik angezeigt) Andererseits kann ich der gelegentlich kolportierten Berechnung nicht zustimmen, dass durch das Wohnen im Pfarrhaus ein Betrag in Höhe von mehreren hunderttausend Euro den Pfarrerinnen und Pfarrern verloren geht.

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Landesbischof Dr. Friedrich Weber: Zur Situation der Pfarrerschaft S. 27

Bezahlung nach Leistung? Ja. Aber in den höchsten Gehaltsstufen anfangen und auch McKinsey nicht aussparen.

05/2015 (06.01.2015, Dt. Pfarrerblatt)

Ein ironisch-erfrischender und erfrischend ironischer Kommentar von Pfr. i.R. Gerhard Kuppler zum Thema des Artikels ‚Bezahlung nach „Leistung“?‘ von Pastor Andreas Kahnt. Hier übernommen mit freundlicher Genehmigung des Autors.

„Man sollte eine solche Anregung („Bezahlung nach Leistung“, Anm. FS) schon ernster nehmen. Sie stammt vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer Peter Barrenstein. Dieser Arbeitskreis innerhalb der CDU hat sich im Jahr 2000 schon einmal mit dem Thema beschäftigt, wie Pfarrer zu mehr Leistung und Engagement gebracht werden könnten. Damals war von „faulen Pfarrern“ die Rede. Ein Lösungsvorschlag war, für 5-10 Pfarrer einen Dekan einzustellen, der diese dann wohl zu Höchstleistungen antreiben sollen könnte. Demgegenüber ist der jetzige Vorschlag, die erfolgreicheren Pfarrer besser zu besolden doch schon eine Verbesserung. Vielleicht kommt man dann in 15 Jahren auch auf die Idee, dass nicht nur bei Pfarrern, sondern in den meisten Berufen Gestaltungsfreiheit, Selbstbestimmung,Unabhängigkeit von Hierarchien eine wesentlich höhere Motivation sein können als mehr Geld. Beim Pfarrberuf ist das essentiell. Der „Erfolg“ von Verkündigung und Seelsorge ist per se der Leistungskontrolle bzw.dem Leistunsanreiz durch mehr Geld entnommen. Bei Menschen, die in der Kirchengeschichte wirklich etwas bewegt haben, ging es nie ums Geld: Paulus, Augustin, Franziskus, Luther, Spener, Bonhoeffer und und und – die meisten haben sogar bewusst am Rande des Existenzminimus gelebt.
Aber es gibt auch im Pfarramt Bereiche, die durchaus einer Leistungs- bzw Effizienzkontrolle unterzogen werden könnten.
Und so zwischendurch und ganz nebenbei: wir haben doch eine nicht unbeträchtliche Gehaltsabstufung innerhalb der Ämter der Kirche, die von Pfarrern bekleidet werden. „Normale“ Pfarrer, die die o.g. essentiellen Aufgaben der Kirche wahrnehmen, stehen in der Ämter- und damit auch Gehaltshierarchie ganz unten (Endstufe A13-A14), dann kommen die Dekane (A15-A16), dann die Prälaten und Oberkirchenräte (B3) und ganz oben steht leuchtend der Bischof (B9 – 2-3x soviel wie ein normaler Pfarrer). Und je weiter oben, desto weniger beschäftigen sich diese Amtsinhaber mit dem was Kirche zur Kirche macht und sich der Erfolgskontrolle entzieht, sondern mit Fragen der Organisation und Verwaltung, Management und Controlling. In diesen Bereichen kann Leistung zweifellos verifiziert werden, was leider nicht geschieht.
Ich schlage also vor, diese Ämter zum großen Teil auf Leistungsbasis zu besetzen. Ab Dekan aufwärts gibt es nur noch ein reduziertes Grundgehalt (A9 würde ich zugestehen). Der Rest wird auf Leistungsbasis bezahlt.
Bei der Pfarrstellenbesetzung erhalten Prälat und OKR dann eine Vermittlungsprovision, wenn Pfarrer und Gemeinde 5 – 7 Jahre ohne Konflikte, die die Arbeit merklich beeinträchtigen, zusammenwirken. Damit wäre der Ungedeihlichkeitsparagraf wesentlich entschärft. So würde auch deutlich, dass wie in jeder ordentlichen Hierarchie üblich bei Fehlbesetzungen nicht nur die Betroffenen, sondern auch die, die die falsche Personalauswahl getroffen haben, Konsequenzen tragen müssen.
Bei Anfragen/Anträgen an kirchenleitende Ämter wird ein Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen eine Antwort erfolgen muss, sonst gibt es weniger Geld.
Bei Visitationen erhält der Visitator nur Geld, wenn es tatsächlich Veränderungen zum Positiven gibt; bei negativen Folgen ist der Visitator haftbar.
So müssten auch Mittel und Wege gefunden werden, die Personen, die für gescheiterte Kirchenrettungsprogramme verantwortlich sind, die Konsequenzen tragen zu lassen. Barrenstein, der als Direktor der Unternehmensberatung McKinsey das „Evangelische München-Programm“ initiert hat, müsste, da dieses Programm großenteils nicht den geplanten Erfolg hatte, die Kosten für all die unzähligen Beratungen, Sitzungen etc ersetzen. Zuallermindest sollte für dieses Programm einmal eine realtistische kaufmännische Kostenrechnung erstellt werden, die nicht nur die direkten Ausgaben enthält wie Kosten für die Beratungsgesellschaft etc, sondern vor allem den Zeitaufwand für die Sitzungen, Mieten und Pachten, Geschäfts- und Verwaltungsaufwand.
Man kann noch viele solche Felder finden, wo eine leistungsorientierte Besoldung unschwer zu organisieren wäre. Man muss nur ein ganz klein wenig raus aus den alten Mauern der kirchlichen Hierarchie und Neues wagen. Insofern ist Herrn Barrenstein für diese wichtige Anregung sehr zu danken.“

Pure Utopie was Gerhard Kuppler da nicht ohne ironischen Unterton fordert? Mitnichten. Vgl. sie zwei Beiträge in zurückliegenden Ausgaben der Wort-Meldungen, hier (Mein wunderbarer Arbeitsplatz) und hier.

Badischer Pfarrverein will Beihilfekürzungen die Zähne zeigen

04/2015, Pfarrverein Baden, s.S. 63

Zum 1. Januar 2013 wurde in Baden-Württemberg die Beihilfeverordnung (BVO) geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde beschlossen, dass die Beihilfe für Auslagen, Material- und Laborkosten von zahnärztlichen Behandlungen wie
• konservierende Leistungen (z. B. Zahnfüllungen und Provisorien)
• prothetische Leistungen (z. B. Brücken und Prothesen) und
• Eingliederungen von Aufbissbehelfen und Schienen (so genannte Knirscherschienen) von 100 % auf 70 % gekürzt wird. Auf den Betroffenen kommen also unter Umständen erhebliche Mehrkosten zu.

vgl. S. 63

Pfarrverein Pfalz: Pfarrbesoldung: Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.

aus:  Aktuelle Informationen der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landes­kirche) Nr. 20/2014

„3. Pfarrbesoldung

In den letzten Monaten haben wir uns wiederum eingesetzt für die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer: Gescheitert ist die Vertretung in der vergangenen Wahlperiode an der Frage nach der Zurücknahme der Kürzungen im Bereich der Pfarrbesoldung. Die Anrechnung von Studium und Vikariat wurde bei der Übernahme der neuen Landesbesoldung erreicht. Die Jahrgänge zwischen 1956 und 1970 konnten von der Verschiebung der Durchstufung geschützt werden, aber diese Jahrgänge waren bei der Einstellung vielfach von Teildienstregelung betroffen. Daher hat die Vertretung folgende Regelung vorgeschlagen: Der sogenannte Zwangsteildienst in der z.A. Zeit sollte bei der Berechnung der Dienstzeiten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Dies wurde vom Landeskirchenrat abgelehnt und stattdessen, im Vorgriff auf die Bestimmungen des neuen Landesbeamtengesetzes, eine gesonderte Regelung bei der Verlängerung der Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus, angeboten. Dieser Vorschlag ist keine Lösung im Sinne der Anfrage. Die Vertretung wird bei der Beschlussfassung des neuen Landesbeamtengesetzes wieder einen Vorstoß machen und weiterhin die Berücksichtigung der Zeiten fordern.

Völlig außerhalb der Zuständigkeit der Vertretung und des Landeskirchenrates ist die Deckelung der linearen Anpassung der Besoldung 5 Jahre 1 %. Leider gibt es in diesem Bereich nur das Versprechen, dass unter bestimmten Bedingungen die Deckelung von 1 % pro Jahr in dieser Wahlperiode angehoben wird. In anderen Bundesländern gab es dazu bereits Verfahren, aber strittig ist und bleibt der Begriff der sogenannten amtsangemessene Alimentation. Die Einschätzung lässt sich nicht verhandeln. Die Preissteigerung wird im Rahmen der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst immer wieder angepasst, aber eben seit der letzten Landtagswahl nur zu 1%. Damit wird die Besoldung tatsächlich gekürzt. Pfarrerinnen und Pfarrer werden somit doppelt gestraft, sowohl die Konsolidierung des Landeshaushaltes als auch die Konsolidierung des landeskirchlichen Haushaltes wird über die Besoldung angestrebt und dies bei einer zunehmenden Arbeitsverdichtung. Dabei wird zwar eine Einsparung erreicht, allerdings mit einer Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992. Dies ist ein Jammern auf einem relativ hohem Niveau, aber es und bleibt eine Tatsache, dass im Vergleich die Beamtenbesoldung immer weiter von der allgemeinen Einkommenssteigerung abgekoppelt wird. Dies entspricht zwar der allgemeinen Beamtenschelte, aber hat keine Begründung in der Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten.
Hier geht es um Gerechtigkeit, aber auch um eine faktische Belastung der Pfarrfamilien aufgrund tatsächlicher Verluste von fast 20 % – 30 % weniger Einkommen, wohlgemerkt im Vergleich zu der früheren Einkommenssituation. Diese Minderung des Einkommens geschieht bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.“

Neue Lust an Leitung III: Der Vorsitzende des Pfarrverbandes, Pastor Andreas Kahnt, zum neuen Vorstoß von Peter Barrenstein (McKinsey, FAKD, AEU) zur leistungsorientierten Bezahlung für PfarrerInnen.

Die Wort-Meldungen hatten das Thema vom KirchenBunt aufgegriffen. Und setzen es hiermit fort:

Peter Barrentstein wird nicht müde, Lanzen für die „leistungsgerechte“ Bezahlung für PfarrerInnen brechen. Jüngst geschah dies in einem Interview in „Christ und Welt“. Die www.wort-meldungen.de berichteten.

Bezahlung nach „Leistung“? von Pastor Andreas Kahnt 09.12.2014

Wie kommt es nur, dass in letzter Zeit wieder mal laut darüber nachgedacht wird, ob Pfarrerinnen und Pfarrer nach Leistung bezahlt werden sollten? Noch dazu mit so eindrucksvollen Anreizen wie hier und da ein Blumenstrauß oder ein Abendessen mit Partner/-in für herausragende Leistungen (vgl. „idea“ 48/2014). Schon treten Stechuhren und Leistungsnachweise vor mein geistiges Auge; Dokumentationen zu jeder pfarramtlichen Tätigkeit sind regelmäßig mit der Fahrtkostenabrechnung zur Leistungsschau einzureichen. Und ich dachte, wir hätten das Thema in den Diskussionen um das Pfarrerdienstgesetz und das Besoldungsgesetz der EKD überwunden… Der vollständige Text.

Interessanter Hinweis zur Genese des Vorstoßes der leistungsorientierten Bezahlung im Kommentar von Lothar Grigat (ehem. Dekan, EKKW), 10.12.2014:

Andreas Kahnt hat ja so recht: in den Beratungen ums Pfarrerdienstgesetz der EKD war in der dienstrechtlichen Kommission lange über mögliche Leistungsüberprüfungen im Pfarrdienst diskutiert worden, weil von seiten der Dienstrechtler immer wieder dieser Gedanke eingebracht worden ist, aber von unserer Seite her mit all den guten Argumenten, die Kahnt vorbringt, in Abrede gestellt worden, so dass im fertigen Gesetz aus gutem Grund kein Wort mehr davon zu finden ist. Insofern ist eine neuerliche Diskussion darüber obsolet. Und keine Pfarrerin/kein Pfarrer sollte sich auf solche Überlegungen einlassen! Zur Quelle. Leitung und Führung

Wenn man zeitlich parallel zur Entstehung des Pfarrdienstgesetze nach Quellen der Leistungsorientierten Besoldung sucht, wird man wiederum bei Peter Barrenstein fündig:

In der Dokumentation des im „Rahmen von Kirche im Aufbruch“  veranstalteten Workshops „ Leitung und Führung in der Kirche – Orientierung in einem zentralen Handlungsfeld” (Berlin Schwanenwerder, 17.-19. Oktober 2008) findet sich im Impulsreferat von Peter Barrenstein eine Grafik mit Schwachstellen der Führung zwei entscheidende Punkte:

1. Skepsis gegenüber Leistungsanforderungen und -messung

2. Wenig Erfolgskontrolle

Erfolgskontrolle ist dabei ein überaus wichtiger Hinweis – wenn man sie zunächst einmal auf die hoch dotierten externen Beraterteams anwenden würde.

 

Präses der EKD-Synode Irmgard Schwaetzer contra Peter Barrenstein (McKinsey, AEU,FAKD): »Pfarrer brauchen Ermutigung statt Druck«

Bezahlung nach »Likes«?» – Die EKD-Synodenpräses Irmgard Schwaetzer ist dagegen, Pfarrer nach Erfolg zu bezahlen.  Die Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, widerspricht Vorschlägen, Pfarrer nach Erfolg zu bezahlen.

Geistliche brauchten keinen Druck, sondern Ermutigung, um sich neuen Aufgaben zu stellen, schreibt sie in einem Beitrag für die »Zeit«-Beilage »Christ & Welt«. Damit widerspricht Schwaetzer dem langjährigen Unternehmensberater Peter Barrenstein. Erfolgreiche Pfarrer sollten mehr Gehalt bekommen »oder eine reizvolle Aufgabe«, hatte der Vorsitzende des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer argumentiert. Zur Quelle.

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Neue Lust auf Leitung in der EKD II: Peter Barrentstein, Führungsakademie der EKD, sieht keinen Reformstress und fordert Bezahlung der Pfarrer nach Leistung.

13.11.14, Gespräch mit Peter Barrentstein, Führungsakademie der EKD, Berlin/ McKinsey
mit Wolfgang Thielmann, Christ & Welt

Leider steht der Text nicht im Netz. daher hier wenige, sprechende Zitate. Die Personalführung der EKD hat einen Namen: Peter Barrenstein/FAKD. Das erklärt das Gewicht der folgenden Aussagen:

…C & W: Sollte ein erfolgreicher Pfarrer mehr Gehalt bekommen?

Barrenstein: Ja, selbstverständlich. Oder eine reizvolle Aufgabe. Die Wirtschaft
achtet darauf, gute Leute zu fördern und Leistungsbereitschaft zu belohnen…

C & W: Die Theologieprofessorin Isolde Karle sieht die evangelische Kirche im
Reformstress. Sie hat ein Buch gegen den Erneuerungsprozess geschrieben…Barrenstein: Ich sehe keinen Reformstress…

C & W: Wie kann die Kirche Pfarrer unter Handlungsdruck setzen?

Barrenstein: Sie muss Pfarrer stärker nach Leistung bezahlen…Der typische Pfarrer bekommt ja gar nicht mit, wie gut oder schlecht seine Predigt ist…

C & W: Gehen Sie regelmäßig zum Gottesdienst?
Barrenstein: Ich gehe selten in Gottesdienste…