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Schlüsselposition PfarrerIn

Margot Kässmann unterstützt PfarrerInnen, die Gauck wegen seiner Forderung nach Auslandseinsätzen der Bundeswehr kritisieren.

02.07.14 Margot Kässmann in: Artikel: Gott will das nicht, SZ

„…Die Dresdner Ökumenische Versammlung schrieb 1988 einen „Brief an die Kinder“, in dem es hie0ß: „Wir alle müssen uns dafür einsetzen, dass niemand mehr einen anderen Menschen in einem Krieg erschießt.“ Das hat auch 25 Jahre nach der friedlichen Revolution seine Gültigkeit nicht verloren. So ist gut, dass Pfarrerinnen und Pfarrer kritisch fragen, ob sich Bundespräsident Joachim Gauck mit seiner Forderung nach mehr Auslandseinsätzen der Bundeswehr noch in dieser Tradition sieht…. Gewalt und Krieg können nicht mit Gott legitimiert werden, das haben die reformatorischen Kirchen schmerzhaft gelernt. Religion darf sich nicht missbrauchen lassen, um Öl in das Feuer ethischer, religiöser, nationaler oder wirtschaftlicher Konflikte zu gießen…“

Einige Anmerkungen zum Pfarrberuf. Von Profin. Ulrike Wagner-Rau

Fragmentarisch, aber nicht fragmentiert. Einige Anmerkungen zum Pfarrberuf im Anschluss
an Melanie Kirschstein und Gerard Minnaard von Ulrike Wagner-Rau, Professorin für Praktische Theologie an der Philipps-Universität Marburg in Junge Kirche.

… Drei Aspekte einer Professionalität
Der Praktische Theologe David Plüss aus Bern bestimmt das professionelle Profil des Pfarrberufs
durch drei Aspekte:
Zum ersten brauche der Pfarrer wie die Pfarrerin theologische Bildung, um dem kulturellen
Gedächtnisverlust in religiöser und historischer Hinsicht entgegenzuwirken…
Der zweite Aspekt pastoraler Professionalität ist die Persönlichkeit. Pfarrer und Pfarrerinnen
müssen glaubwürdige Repräsentanten ihrer Botschaft sein. Das heißt, dass zu ihrer Bildung auch eine religiöse Persönlichkeitsbildung gehört, in die sich ihre persönliche und geistliche Prägung durch den christlichen Glauben einschreibt…
Zum Dritten schließlich – so Plüss – brauchen der Pfarrer und die Pfarrerin religiöse Symbolisierungs- und Gestaltungskompetenz…

Zum Artikel. klicken Sie 1/2014  Artikel: Fragmentarisch, aber nicht fragmentiert [PDF] Ulrike Wagner-Rau

ELK Sachsen: Berufsbild PfarrerIn – wichtige Themen des Pfarrevereins nicht in Zwischenbericht der Lk aufgenommen

Sächsischer Pfarrverein – Jahresbericht 2013

… ein Thema, das uns als Pfarrverein in den letzten Monaten immer
wieder beschäftigt hat: Berufsbild…
Die Vorstellung erfolgte im Herbst letzten Jahres. Wir waren überrascht von der
Aggressivität, mit der uns einige Mitglieder der Steuerungsgruppe begegneten. Ich
möchte das nicht weiter ausbauen, aber unsere Verwunderung darüber wurde deutlich
zum Ausdruck gebracht…
Inzwischen ist der Zwischenbericht der Steuerungsgruppe erschienen. Auch hier
waren wir wieder, sagen wir es mal so, verwundert, wie wenig von dem, was wir
erarbeitet haben, aufgenommen worden ist. Der Bericht orientiert sich an den vier
Wesenszügen von Kirche (Martyria, Leiturgia, Diakonia, Koinonia), die in vier
Grundvollzüge übersetzt werden (Gottesdienst, Kasualien, Seelsorge und
Bildungsprozesse)…
Auch die Themen, die von uns stark gemacht wurden, wie Begleitung im Dienst,
Zurüstung, Strukturen, Zusammenarbeit usw. sind nicht in den Zwischenbericht
aufgenommen worden. Das macht das Unternehmen schon an mancher Stelle sehr
fraglich…
Ja wie denn, ist denn die Kernaufgabe des Pfarrdienstes in der Gemeinde die
„Verantwortung für die Einheit der Kirche vor Ort“, an der sich alles andere, also
Gottesdienst, Kasualien und Seelsorge zu orientieren hat? Und alles andere geschieht
dann nur noch auf regionaler Ebene?…

weiter: “
Ein Thema, was dabei immer wieder eine Rolle spielt, ist das Thema
Pfarrerdienstgesetz und alles, was sich damit verbindet. Ich nenne nur
stichpunktartig: Zusammenleben im Pfarrhaus, Gesprächsprozess, Nachhaltige
Störung, Vertretungsregelungen, Berufsbild, Besoldung.“…

 

Braunschweigische Landeskirche: Pfarrverdienst und Nettoäquivalenzeinkommen.

Das Statistische Landesamt in Niedersachsen hat am 8. November festgestellt, dass Menschen mit einem Nettoeinkommen von 582 Euro und weniger als „arm“ gelten. Eine Pfarrfamilie mit 4 Kindern verdient netto pro Kind (nur nach Steuerabzug) geringfügig über 600 Euro pro Person. Erst das Kindergeld, das seitens des Statistischen Landesamtes mit berücksichtigt wird, hebt diesen Betrag um weitere rund 100 Euro.
Da in die Statistik Sozialabgaben aber mit einfließen, muss auch beim Pfarrer/innengehalt noch der Anteil für die Krankenversicherung abgezogen werden, so dass das Gehalt pro Person bei 630 Euro liegt.
Wird das Nettoäquivalenzeinkommen lt. Sozialhilfeskala errechnet, so steigt das Pro-Kopf-Einkommen auf rd. 780 Euro, liegt aber noch immer deutlich unter dem
Durchschnittseinkommen.

Der genannte Grenzwert von 582 Euro markiert die Hälfte des Netto-Durchschnittseinkommens in Niedersachsen. Es wird klar festgestellt, dass „sehr große Haushalte mit 5 und mehr Personen“ besonders belastet sind:
unter ihnen sind 33,7% von Armut betroffen.

Es kommt zwar nicht häufig vor, dass Familien vier und mehr Kinder haben. Die Tatsache aber, dass auch bei kleineren Familien das Einkommen deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt, lässt erkennen, dass Pfarrer/innen weit unter dem Wert ihrer Arbeit vergütet werden, die vom Umfang her (Zeit, Verantwortung usw.) weit über dem Durchschnitt liegt. Zur Quelle.

Pfarrverein EKvW: gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen gefordert

Stellungnahme zur Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrerzum Entwurf eines Kirchengesetzes zur gemeinsamen Regelung der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland.

„Grundsätzlich begrüßt der PV den Versuch der EKD mit diesem Kirchengesetz das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Gliedkirchen auf der Basis des Bundesrechts zusammen zu führen. Eine Reduzierung der vielfältigen Unterschiede und Problemstellungen, die sich in der differenzierten Gestaltungen dieses Rechts innerhalb der Gliedkirchen langfristig ergeben haben, wäre dabei wünschenswert. Doch lässt dieser Entwurf erkennen, dass auch in naher Zukunft der Weg zu einer einheitlichen Besoldung und Versorgung der Pfarrschaft – seit langem vom Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland (Pfarrerverband) und einzelnen Pfarrvertretungen gefordert – unerreicht bleibt. Darauf lassen schon die vielfältigen Öffnungsklauseln, von denen auch die EKvW Gebrauch macht, schließen ( vgl. dazu die soeben verabschiedete „Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie der Predigerinnen und Prediger“ vom 13. März 2014 -Kirchliches Amtsblatt 4/30.04.2014- und die Stellungnahme des PV zum Entwurf derselben vom 14.02.2014). So bleibt es bestenfalls bei einem gemeinsamen, allgemeinen Rahmen der Besoldung und Versorgung für diejenigen Kirchen, die es anwenden wollen. Wie damit das im Entwurf vorrangig angestrebte Ziel einer allgemeinen Anwendung von Bundesrecht erreicht werden soll, bleibt unklar. So wird das Gesetz in der vorgelegten Form mittelfristig nicht zu einer vergleichbaren und gerechteren Besoldungsstruktur innerhalb der einzelnen Gliedkirchen führen mit einem verbindlichen Grundgehalt ab dem Probedienst von A 13 und einer verbindlichen Höhergruppierung nach A 14 – immer wieder vom PV angemahnt und gefordert. Eine angemessene Alimentation – gerade im Vergleich zu anderen Landeskirchen – ist eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Pfarrdienstes auch in Zukunft.“ Zur Quelle.

Vereinheitlichung und Amtsangemessenheit Pfarrbesoldung

Jahresbericht für die Mitgliederversammlung des Verbandes ev. Pfarrerinnen und Pfarrer in
Deutschland e.V., 23.9.2013 in Bad Herrenalb: „Dimensionen des Pfarrberufes“

„An einer Vereinheitlichung wird der Verband allerdings unbedingt festhalten, nämlich auf die amtsangemessene Pfarrbesoldung nach A 14. Im Vergleich mit anderen Beamten und deren Ausbildungen ist diese Einstufung unstrittig, auch wenn der Weg dorthin unterschiedlich ist und bestimmt auch bleiben wird. So ist es erfreulich, dass in Hannover die Besoldungsgruppe A 14 wieder eingeführt wird, allerdings erst ab dem 53. Lebensjahr. Es geht dabei sowohl um ein angemessenes Einkommen, als auch um ein ausgewogenes Gehaltsgefüge in den kirchlichen Ämtern…“ Zur Quelle.

Bayern: Pfarrverein sieht Willkommenskultur für Vikare durch Nebenbezugsregelung in Frage gestellt

Ausschnitt aus einem Artikel des langjährigen Vors. des Bayr. Pfarrvereins Klaus Weber
im aktuellen bayerischen Korrespondenzblatt.

dort:
„4. d. Das neue Pfarrbesoldungsgesetz (S. 98):

… Deutliche Kritik übten wir an der Einordnung der Anwärterbezüge – wie im
staatlichen Gesetz – unter den »Nebenbezügen«. »Sie verstehen sich als Hilfe
zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildung«, so heißt es in
der Begründung zum Gesetz. Ob man mit dieser Regelung den Vikarinnen und Vikaren
nach dem langen und anspruchsvollen Studium wirklich eine Willkommenskultur in unserer Kirche, von der immer wieder die Rede ist, bereitet, ist mehr als fraglich. Wir werden uns im
Laufe dieses Jahres intensiv damit befassen, die Einkommenssituation näher
zu beleuchten und Verbesserungen zu erarbeiten…“

Antireformatorische Verirrungen. Ein überfälliger Einspruch gegen kirchliche Eignungstests von Pfarramtsstudierenden. Von Prof. Lukas Ohly.

Deutsches Pfarrerblatt 06/2014. Von Lukas Ohly.

„… Die Idee aufwändiger kirchlicher Eignungstests stammt aus der Zeit des Überangebots an Pfarramtskandidaten, nämlich aus den 90er Jahren. Dabei hatte sich bereits in dieser Zeit abgezeichnet, dass die Zahl an Theologiestudierenden mit dem Berufsziel Pfarramt drastisch zurückgehen würde. Schon damals haben Theologieprofessoren den Trend der Kirchenleitungen kritisiert, theologische Kriterien in ihren personalpolitischen Entscheidungen zu missachten und stattdessen auf Mittel des ökonomischen Krisenmanagements zurückzugreifen.1 Flankiert wurde diese Kritik von pastoraltheologischen Studien, die die Professionalität der Pfarramtsausübung an Kriterien banden, die sich nicht mit einer instrumentellen Logik bestimmen lassen.2 Dies gilt sogar für Untersuchungen pastoraltheologischer Herausforderungen, die sich ausdrücklich der betriebswissenschaftlichen Perspektive öffneten.3 Dass der Pfarrer anders ist4, hatte sich zwar landläufig herumgesprochen, taugte aber nicht als ökonomisches Selektionsprinzip. Schon damals wurde vor einem Vertrauensverlust der Kirche bei seinem theologischen Nachwuchs gewarnt.5 Studien belegen seitdem, dass auch erfolgreiche Bewerber nur eine geringe corporate identity zu ihrem Arbeitgeber aufweisen…“ Lesen Sie den vollständigen Artikel.

Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Bleibender Vertrauensschaden nach Freispruch gegen einen Beteiligten.

Die Magdeburger Volksstimme berichtete über die Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Hier hat sich Neues ergeben. Das Verfahren gegen einen der fünf  Beteiligten wurde nun eingestellt. Den schon vorhandenen Kommentar stellen wir noch einmal als eigene Meldung ein:

Ich bin einer der 5 Pfarrer, gegen die ein Disziplinarverfahren angedroht und dann eröffnet worden ist. Jetzt hat man das Verfahren gegen mich eingestellt, nachdem angeblich Ermittlungen gegen mich ergeben haben sollen, dass die Vorwürfe  Untreue und Unterschlagung, Herausgabe von Vermögensgegenständen und Auftreten im Rechtsverkehr entkräftet werden. Bei der Androhung des Disziplinarverfahrens war noch von Betrug die Rede. Diesen Vorwurf hat man dann fallengelassen. Bestehen bleibt der Vorwurf der Schmähkritik, da ich mich mit der Kritik des GAW-Vorstandes an der Kirchenleitung wegen ihres „diktatorischen Verhaltens“ identifiziere. Ja, nach wie vor und umso mehr identifiziere ich mich. Doch in der Bundesrepublik anerkannte Rechtsurteile belegen, dass es sich bei dieser Einschätzung keineswegs um Schmähkritik handelt.
Ob das Verhalten des Landeskirchenrates der EKM in Bezug auf das GAW Thüringen und seine Vorstandsmitglieder diktatorisch ist, möge der geneigte Leser selbst entscheiden, wenn ich mitteile, dass man sich bis zum heutigen Tage nicht dazu herabgelassen, mit mir das Gespräch zu suchen. Man hat sich auch nicht bei mir entschuldigt für das Unrecht und den Stress, den man mir bereitet hat. Der Landeskirchenrat hat in der Tat gegen das Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ verstoßen. Man hat mir das sogar indirekt angekündigt: ‚DIe wollen Euch was anhängen‘ warnte mich jemand, der enge Verbindung zu OKR Lehmann hat. Der Gipfel ist die Einstellung des Verfahrens mit der Ankündigung einer Rüge wegen Amtspflichtverletzung in Bezug auf Loyalität. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt aufgrund einer Anhörung durch KR Klein, der mir ein Anhörungsprotokoll bis Ende Januar zusenden wollte, damit meine Frau (die dabei war) und ich es durchlesen, ggf. ergänzen und unterschreiben, ehe es denn dem LKR zugeführt wird. Das ist nicht geschehen. Nach 2maligem Anmahnen bekam ich dann die Antwort von KR Klein, dass sich die Sachlage geändert habe, man mir wegen der laufenden anderen Verfahren und wegen des Datenschutzes das Protokoll nicht zusenden dürfe, ich stehe auch nicht mehr im Rechtsschutzbedürfnis. Er könne mir erst nach Ende aller Verfahren einen Auszug des Protokolls in Absprache mit dem LKR zusenden. Darüber beschwerte ich mich, weil ja damit nicht sicher ist, dass unsere Aussagen vollständig und dem Sinn gemäß darin enthalten sind, ferner, dass nicht etwa etwas hinzugefügt wurde, was wir nicht gesagt haben, aber die anderen im Disziplinarverfahren stehenden Personen belasten könnte. Als Antwort bekam ich eine Drohung: Wenn ich das als diktatorisch bezeichne, würde es über die Meinungsfreiheit hinausgehen und strafbar sein. Nun nachdem das Verfahren gegen mich eingestellt ist, ist OKR Lehmann plötzlich bereit, mit mir zu reden.
Will er sich persönlich oder samt ganzem LKR und Landesbischöfin von der Schuld reinwaschen? Was rechtfertigt einen so direkten Verstoß gegen Gottes Wort, gegen die lehre Christi (Wenn du etwas gegen deinen Bruder hast, so rede mit ihm…) und gegen die Barmer theologische Erklärung IV? Von der Verpflichtung zum Schutz der Pfarrer will ich schweigen. Hier hat eine Interessenverschiebung stattgefunden zuungunsten der Liebe und Geschwisterlichkeit und zugunsten anderer Interessen. Der ökumenische Schaden ist riesengroß. Der Landeskirchenrat hat das und die Tatsache dass wertvolle Kräfte sinnlos gebunden werden und manche segensreiche Unterstützung ökumenischer Partner ausbleiben musste billigend in Kauf genommen – und das im Lutherjahr der Toleranz!
Übrigens: Gegen die Vertreterin des Landeskirchenrates im GAW Vorstand ist offensichtlich kein Disziplinarverfahren eröffnet worden, obwohl sie gleichwohl Projekten zugestimmt hat, die angeblich nicht satzungsgemäß behandelt wurden.
Fazit: Der Leser möge selbst entscheiden ob nicht der Landeskirchenrat damit sowohl geistlich als auch theologisch, als auch ethisch völlig am Ende ist! Was hätte wohl nach all dem ein verantwortungsbewusster Politiker getan, um seinem Amt nicht weiteren Schaden zuzufügen? Ich kann jedenfalls dem Antwortschreiben von Herrn OKR Lehmann keinen Glauben schenken.
Die Erfahrungen sind zu tief und zu bitter.
Manfred Greinke.

Pfarrerinnen und Pfarrer wozu? Thesen zu Aufgaben und zukünftiger Gestaltung des Pfarrberufs in der EKKW von Daniel Goldmann.

Thesen zu Aufgaben und zukünftiger Gestaltung des Pfarrberufs
in der EKKW von Daniel Goldmann, Direktor des Predigerseminars Hofgeismar
im Hess. Pfarrerblatt 2/2014.

Kommentar FS:

Zu Recht ist immer wieder davon die Rede, dass PfarrerInnen, insbesondere in der Gemeinde tätige PfarrerInnen,  von fachfremder, ungeordneten Tätigkeiten wie z.B. Verwaltungsarbeit entlastet werden müssten. So auch in diesem Beitrag.

Solche Beiträge übersehen häufig eine wichtige Differenzierung hinsichtlich „administrativen Tätigkeiten“. Die Differenzierung nach Entscheidungsphase und operativer Ausführungsphase/ Umsetzung. Bis zur Entscheidungsfindung muss der Pfarrer als Hauptverantwortlicher selbstverständlich an der Arbeit beteiligt sein, an der Informationsbeschaffung, der Erstellung des Konzepts etc.. Und zwar bei wichtigen Projekten federführend. Er/sie ist dafür verantwortlich, dass die Informationsbasis für die Entscheidung ausreichend ist. Und er/sie wird sich für die aus seiner/ihrer Sicht beste Lösung mit guten Argumenten einsetzen.
Wer davon befreit werden möchte, ist nicht Pfarrer (und „Manager“) im herkömmlichen Sinne, sondern Pfarragent. Vergleichbar den Agenten einer Versicherungsagentur. Dies wäre ein Konzept, das sowohl theologisch als auch praktisch erhebliche Probleme bereiten würde.
Das kann es also nicht sein. Dann bleibt: die Pfarrerin mit Entscheidungskompetenz. Aber
mit einem 100 prozentigen Support nach der Entscheidungsfindung bei der Umsetzung. Hier tut Entlastung Not! Hier ist sie hilfreich. Und hier muss man keine größeren Kollateralschäden befürchten. Vgl. zum selben Problemkreis auch  unseren Beitrag zum „Gemeindemanager“ in den Wort-Meldungen.de .

Pfarrbilder. Das Plurale im heutigen Pfarrberuf. Von Dr. Dieter Becker.

von Dr. Dieter Becker

…Die Anforderungen an den Pfarrberuf zeichnen sich vielmehr durch eine unübersehbare
Ausdifferenzierung und Fragmentarisierung aus.Weder kann sicher gestellt werden, dass die abzuarbeitenden Funktionen und Aufgaben in jeder Pfarrstelle identisch und gleichförmig sind. Noch ist es möglich, dass die Entwicklung der jeweiligen Pfarrperson von Ordination bis Pensionierung den immer selben Aufgabenbestandteil umfasst…

Zum Artikel in der Reihe „aus der Praxis Für die Praxis“ von 2011.