Archiv der Kategorie:
Gehalt, Versorgungsleistungen

Die Wissenschaft der Bonuszahlungen. Die in Studien aufgezeigte Problematik hier in Karikaturform.

07/2015

In einigen Landeskirchen, z.B. der EKHN, wurde vor Jahren das Weihnachtsgeld abgeschafft. Es wurde ersetzt durch „Bonuszahlungen“. Das kann bei Menschen, die geistige Leistung erbringen, schief gehen…

Dan Pink beschreibt in diesem Video sehr anschaulich, dass Incentives / Bonus-Zahlungen oftmals ihre Wirkung verfehlen. Ursprünglich wurde diese Form der Entlohnung für Akkordarbeiter im Industriezeitalter entwickelt. Bei rein mechanischen Aufgaben funktioniert es wunderbar.
Schwierig wird es jedoch, wenn Menschen geistige Leistung einbringen. Dan Pink zeigt mit Hilfe wissenschaftlicher Studien, wieso es dann schief geht.

scrollen Sie nach unten durch. Klicken Sie das letzte video an.

Badischer Pfarrverein will Beihilfekürzungen die Zähne zeigen

04/2015, Pfarrverein Baden, s.S. 63

Zum 1. Januar 2013 wurde in Baden-Württemberg die Beihilfeverordnung (BVO) geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde beschlossen, dass die Beihilfe für Auslagen, Material- und Laborkosten von zahnärztlichen Behandlungen wie
• konservierende Leistungen (z. B. Zahnfüllungen und Provisorien)
• prothetische Leistungen (z. B. Brücken und Prothesen) und
• Eingliederungen von Aufbissbehelfen und Schienen (so genannte Knirscherschienen) von 100 % auf 70 % gekürzt wird. Auf den Betroffenen kommen also unter Umständen erhebliche Mehrkosten zu.

vgl. S. 63

Pfarrverein Pfalz: Pfarrbesoldung: Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.

aus:  Aktuelle Informationen der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landes­kirche) Nr. 20/2014

„3. Pfarrbesoldung

In den letzten Monaten haben wir uns wiederum eingesetzt für die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer: Gescheitert ist die Vertretung in der vergangenen Wahlperiode an der Frage nach der Zurücknahme der Kürzungen im Bereich der Pfarrbesoldung. Die Anrechnung von Studium und Vikariat wurde bei der Übernahme der neuen Landesbesoldung erreicht. Die Jahrgänge zwischen 1956 und 1970 konnten von der Verschiebung der Durchstufung geschützt werden, aber diese Jahrgänge waren bei der Einstellung vielfach von Teildienstregelung betroffen. Daher hat die Vertretung folgende Regelung vorgeschlagen: Der sogenannte Zwangsteildienst in der z.A. Zeit sollte bei der Berechnung der Dienstzeiten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Dies wurde vom Landeskirchenrat abgelehnt und stattdessen, im Vorgriff auf die Bestimmungen des neuen Landesbeamtengesetzes, eine gesonderte Regelung bei der Verlängerung der Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus, angeboten. Dieser Vorschlag ist keine Lösung im Sinne der Anfrage. Die Vertretung wird bei der Beschlussfassung des neuen Landesbeamtengesetzes wieder einen Vorstoß machen und weiterhin die Berücksichtigung der Zeiten fordern.

Völlig außerhalb der Zuständigkeit der Vertretung und des Landeskirchenrates ist die Deckelung der linearen Anpassung der Besoldung 5 Jahre 1 %. Leider gibt es in diesem Bereich nur das Versprechen, dass unter bestimmten Bedingungen die Deckelung von 1 % pro Jahr in dieser Wahlperiode angehoben wird. In anderen Bundesländern gab es dazu bereits Verfahren, aber strittig ist und bleibt der Begriff der sogenannten amtsangemessene Alimentation. Die Einschätzung lässt sich nicht verhandeln. Die Preissteigerung wird im Rahmen der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst immer wieder angepasst, aber eben seit der letzten Landtagswahl nur zu 1%. Damit wird die Besoldung tatsächlich gekürzt. Pfarrerinnen und Pfarrer werden somit doppelt gestraft, sowohl die Konsolidierung des Landeshaushaltes als auch die Konsolidierung des landeskirchlichen Haushaltes wird über die Besoldung angestrebt und dies bei einer zunehmenden Arbeitsverdichtung. Dabei wird zwar eine Einsparung erreicht, allerdings mit einer Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992. Dies ist ein Jammern auf einem relativ hohem Niveau, aber es und bleibt eine Tatsache, dass im Vergleich die Beamtenbesoldung immer weiter von der allgemeinen Einkommenssteigerung abgekoppelt wird. Dies entspricht zwar der allgemeinen Beamtenschelte, aber hat keine Begründung in der Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten.
Hier geht es um Gerechtigkeit, aber auch um eine faktische Belastung der Pfarrfamilien aufgrund tatsächlicher Verluste von fast 20 % – 30 % weniger Einkommen, wohlgemerkt im Vergleich zu der früheren Einkommenssituation. Diese Minderung des Einkommens geschieht bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 %.“

Präses der EKD-Synode Irmgard Schwaetzer contra Peter Barrenstein (McKinsey, AEU,FAKD): »Pfarrer brauchen Ermutigung statt Druck«

Bezahlung nach »Likes«?» – Die EKD-Synodenpräses Irmgard Schwaetzer ist dagegen, Pfarrer nach Erfolg zu bezahlen.  Die Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, widerspricht Vorschlägen, Pfarrer nach Erfolg zu bezahlen.

Geistliche brauchten keinen Druck, sondern Ermutigung, um sich neuen Aufgaben zu stellen, schreibt sie in einem Beitrag für die »Zeit«-Beilage »Christ & Welt«. Damit widerspricht Schwaetzer dem langjährigen Unternehmensberater Peter Barrenstein. Erfolgreiche Pfarrer sollten mehr Gehalt bekommen »oder eine reizvolle Aufgabe«, hatte der Vorsitzende des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer argumentiert. Zur Quelle.

Bayern: Pfarrverein sieht Willkommenskultur für Vikare durch Nebenbezugsregelung in Frage gestellt

Ausschnitt aus einem Artikel des langjährigen Vors. des Bayr. Pfarrvereins Klaus Weber
im aktuellen bayerischen Korrespondenzblatt.

dort:
„4. d. Das neue Pfarrbesoldungsgesetz (S. 98):

… Deutliche Kritik übten wir an der Einordnung der Anwärterbezüge – wie im
staatlichen Gesetz – unter den »Nebenbezügen«. »Sie verstehen sich als Hilfe
zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildung«, so heißt es in
der Begründung zum Gesetz. Ob man mit dieser Regelung den Vikarinnen und Vikaren
nach dem langen und anspruchsvollen Studium wirklich eine Willkommenskultur in unserer Kirche, von der immer wieder die Rede ist, bereitet, ist mehr als fraglich. Wir werden uns im
Laufe dieses Jahres intensiv damit befassen, die Einkommenssituation näher
zu beleuchten und Verbesserungen zu erarbeiten…“

Klischees über Pfarrgehälter

Dieter Becker bezieht sich in seinem Beitrag auf eine Veröfentlichung der EKHN, die „7 größten Klischees zur Kirchensteuer“.
Dort gibt es einen bemerkenswerten Punkt 4. Dort geht es zwar nicht um Kirchensteuern, sondern um Pfarrgehälter. Und dort heißt es wörtlich:

„4. Klischee: „Das meiste Geld fließt in die Gehälter der Pfarrer“

Ungefähr 75 Prozent der Ausgaben in der EKHN sind tatsächlich die Personalkosten. Die Pfarrer bilden aber nur einen kleinen Teil der Mitarbeiter… Im Haushalt 2014 gehen mehr als 40 Millionen Euro allein in die 600 Kindertagesstätten der EKHN. Weitere große Kostenfaktoren sind aber tatsächlich die Pfarrdienste und die Zuweisungen an die einzelnen Gemeinden.“ Was nun? Handelt es sich nun um ein Klischee oder vielleicht doch nicht oder doch nicht wirklich? Es fehlt ganz offensichtlich immer noch der Mut, klare Zahlen auf den Tisch zu legen. Und damit frühere Behauptungen endlich eindeutig zu korrigieren.

Immerhin zeigt die Überschrift einen gewissen Lerneffekt. Noch vor wenigen Jahren verkündete nämlich die damalige, dann im Amt nicht mehr bestätigte, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN Kopsch  auf der Landessynode (2007), dass die Pfarrgehälter den größte Ausgabenblock des Haushalts darstellen. Woraus sie kausal ableitete, daran müsse dann zuerst gespart werden. Hinter dieser Aussage verbarg sich leider keine höhere Vernunft, sondern schlicht fehlende Logik und nicht vorhandenes Management-Know-How. Als dann das radikale Stellenabbaukonzept der Pfarrstellen 2011 mit der “ Pfarrstellenbessung 2025″ von der Synode beschlossen werden sollte, haben sich einige Theologen zusammen getan und ohne Auftrag für die Synode unter dem Titel „Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft?“ eine Aufklärungsschrift verfasst. Darin wurde der tastächliche Anteil des Pfarrgehälter am Haushaltsvolumen der EKHN für die damals zurückliegenden Jahre auf der Basis der EKHN- Jahresberichte beziffert. Sie lagen bei lediglich 10-12% für den Gemeindepfarrdienst (ohne Versorgungsleistungen). Lesen Sie insbesondere Kp. 1.4. zu speziell dieser Thematik. Diese Wiedergabe (und die Ableitung einiger Kennziffern aus den offiziellen Zahlen der EKHN) wurde damals von den Verantwortlichen als Affront betrachtet. Dieser Realität nähert man sich heute immerhin verbal an: „4.Klischee: „Das meiste Geld fließt in die Gehälter der Pfarrer“.

P.S.: Die Synode hat dann auf der Frühjahrssynode 2012 abweichend vom Entwurf der Kirchenleitung und trotz eindringlich werbender Schlussvoten des Personaldezernenten Bechinger, des Leiters der Kirchenverwaltung Thomas Striegler und last not least des Kirchenpräsidenten Volker Jung die Zustimmung zum radikalen Abbau der Pfarrstellen abgelehnt. Anstelle einer Reduktion von 2% p.a. beschloss sie die Reduktion um nur 1% p.a.

F.S.

 

Prof. Friedrich Wilhelm Graf (München): Die Attraktivität des Pfarrberufs nimmt ab

Der Professor für Systematische Theologie und Ethik, Friedrich Wilhelm Graf (München), vertrat die Ansicht, dass die Attraktivität des Pfarrberufs abnehme. Im Vergleich zu anderen akademischen Berufen sei der Pfarrer nicht angemessen bezahlt. Daher wanderten Theologen in andere Berufe ab. Zudem spiele Theologie im Selbstverständnis vieler Pfarrer keine Rolle mehr. Diese Entwicklungen hätten die Landeskirchen lange Zeit nicht wahrgenommen und als Arbeitgeber nichts dafür getan, den Beruf des Pfarrers attraktiver zu machen. So gebe es für Theologen keinen nationalen Stellenmarkt. Wer in Bayern sein theologisches Examen gemacht habe, könne nicht ohne weiteres als Pfarrer nach Berlin wechseln.

Nach Grafs Beobachtung zeichnen sich mehrere Trends ab, etwa eine „Feminisierung des Pfarrberufs“. Derzeit seien 32,8 Prozent der Pfarrer weiblich; bei Theologiestudenten stellten Frauen bereits die Mehrheit. Zudem nehme unter angehenden Theologen ein „evangelikaler, neu-pietistischer Frömmigkeitstypus“ zu. Ferner setze sich die EKD nicht ausreichend mit der eigenen Identität auseinander. Graf kritisierte in diesem Zusammenhang die Benennung des Katholiken und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio (Bonn) zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Reformationsjubiläum 2017. Auch werde die anhaltend hohe Zahl von Kirchenaustritten in Zukunft zu ökonomischen Problemen führen. Lesen Sie mehr bei Idea.

Wachsender Druck auf die Professionen

Auf die Professionen wächst der Druck. Den geringsten Anteil am wachsenden Druck haben externe Faktoren. Das Thema wurde in den wort-meldungen schon in einzelnen Aspekten  (vgl. 1.) gesichtet. Hier finden Sie eine Zusammenfassung und Vervollständigung.

Von Pfr. Friedhelm Schneider

  1. Gesellschaftliche-technische Entwicklung: Steigerung der Anforderungen beruflich-fachlicher Natur (übliche Entwicklungsprozesse; heute höhere Entwicklungsdynamik, die zu berufsspezifische Zusatzaufgaben wie etwa der Erziehungsfunktion bei Lehrern führen;)
  2. Personalmanagement: 2.1. Arbeitsverdichtung infolge Personalmangels, Stellenabbau, Unterbesetzung der Stellen, 2.2. Erhöhung des Leistungsdrucks (Richter: Steigerung der Fallzahlen, Ärzte: einheitliche Budgets für Krankheitsfälle, Professoren),
  3. Arbeits- und Dienstrecht: Erbringung zusätzlicher, teilweise fachfremder Leistungen und Arbeiten (Dokumentationen, Kontrollsysteme, Drittmittelbeschaffung, Verwaltung, komplizierte Abrechnungssysteme bei ÄrztInnen)
  4. Kostendruck der Institution durchgereicht an Mitarbeiter/Profession
  5. Organisationsstruktur: Verstärkte Einbindung von Ehrenamtlichkeit in Leitungsfunktion (vgl. Abschnitt „Konstruktionsfehler“) führt zu erhöhtem Aufwand für die Professionellen, Kräfteverzehr, Konflikten
  6. Arbeits- und Dienstrecht (Versetzbarkeit, Wartestand; Befristungen wie Wissenschaftszeitvertragsgesetz vgl. S.20 an Unis;, ‚Saisonverträgen‘ bei LehrerInnen)
  7. persönlicher ökonomischer Druck (Institutionsabhängige: seit etwa 2000 kein nennenswerter Inflationsausgleich beim Gehalt; Kürzungen von Gehaltszulagen wie Weihnachtsgeld, Kürzung der Mittel für Fortbildungsmaßnahmen, verzögerte Durchstufungen, etc.; bei Ärzten: div. Reglementierungen wie SGB V)
  8. Steigerung des Arbeitsaufwandes infolge von dauerhaften Reformprozessen (Umgestaltung des Arbeitsfeldes, neue Instrumente, neue Steuerungsstrukturen  etc.)