Archiv für den Monat: November 2013

Hintergrundinformationen und Anmerkungen zum Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland

Gespart wird in der Ev. Kirche im Rheinland seit vielen Jahren. Bereits die Landessynode 2003 hatte Entscheidungen zur Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen herbeigeführt. Die Spar- und Strukturvorschläge der Landessynode von 2006 hatten Einsparungen von bis zu 20% zum Ziel. Im Windschatten einer aufgeregten Diskussionslage in der EKiR zu Beginn des Jahres 2010 z.B. um die misslungenen NKF-Einführung (Neues Kirchliches Finanzwesen) hatte die Kirchenleitung trotz einer mittlerweile deutlichen Steigerung der Kirchensteuereinnahmen diesen Sparkurs verschärft. Für die landeskirchliche Ebene sollte es bis 2023 zusätzliche Einsparungen in Höhe von 15% geben. Ein Aus­schuss für Aufgabenkritik wurde installiert, alle ständigen Ausschüsse sollten den Prozess begleiten. Lesen Sie den vollständigen Beitrag zum Sparkurs der EKiR in TRANSPARENT.

EKHN-Synode: Studie zu den Kapitalanlagen in Höhe von 2,2 Mrd. € gibt zu denken

von Friedhelm Schneider.

Zweifel kommen einem, betrachtet man die zentralen, im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der EKHN (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanlagen der EKHN) für die Herbstsynode 2013 genannten Kritikpunkte:  komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte an der Organisation der Kapitalanlagen. Zur Anlagestrategie  wird kritisch angemerkt: Dachfonds nicht erforderlich – Overlay-Management unüblich – ALM-Studie zu Risiko-Rendite-Profil veraltet – fehlende Diskussion um Anlagestrategien und Umsetzungsvarianten.

Überraschenderweise findet sich in der Darstellung des Rechnungsprüfungsausschusses kein Hinweis auf Verluste der langfristigen (!) Finanzanlagen während des Finanzcrashs 2007. Hier erführe man gerne mehr. Auch so hat es der Bericht in sich (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanalgen der EKHN). Er sticht schon formal heraus: offiziell der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses,  wird der Text sogleich vom Finanzdezernenten Thomas Striegler kommentiert. Allein dieser Vorgang ist bemerkenswert und weist auf die Brisanz des Ergebnisses. Der mit Fachtermini gespickte Wortlaut (s.o.) gibt diese Brisanz aber nur stark verklausuliert und für den Laien (also die betroffenen Synodalen) nicht oder kaum nachvollziehbar wider. Die Synodalen  werden also, wollen sie den Bericht vor ihrer Entscheidung der Entlastung verstehen, die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  anfordern müssen und durch entsprechende Nachfragen die allgemein verständliche Wiedergabe des Inhalts fordern müssen. Diese – entgegen den öffentlichen Beteuerungen der zurückliegenden Wochen – völlig intransparente und verschleidernde Darstellung ist zu rügen. Dafür dürfte nicht der Rechnungsprüfungsauschuss verantwortlich zeichnen. Letzterem muss man attestieren, dass er seiner Aufgabe der Kontrolle der Kirchenleitung mit dieser Prüfung gerecht wurde.  Das erfordert nicht nur Sachverstand, sondern auch Mut. Den hatte in dieser Periode schon der Verwaltungsausschuss in Sachen Pfarrstellenbemessung 2025 bewiesen, als er die Vorlage der KL einer 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen abwies.

Zu erwarten und zu befürchten ist, dass das Ergebnis bei Prüfungen in anderen Landeskirchen nicht besser ausfallen würde. Insofern sind entsprechende Prüfungen in allen Landeskirchen und der EKD unbedingt zu fordern – bevor die Presse und Öffentlichkeit beim nächsten bekannt werdenden Finanzskandal (und sei er auch in der katholischen Kirche) genau an dieser Stelle die Versäumnisse der Synoden anprangert.

Doch zum EKHN- Bericht. Was war Gegenstand?  „Die risikoorientierte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes befasste sich im Berichtsjahr 2012 schwerpunkmäßig mit der Prüfung der Geldanlagen der EKHN.  Ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde vom Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Anlagerichtlinien und der geldanlagenbezogenen Organisation innerhalb der EKHN beauftragt.“  Die Prüfung erfolgte in mehreren Komplexen:  Komplex 1.) Infos/Entscheidungen auf Ebene EKHN Komplex 2.) Anlagerichtlinie/Anlagestrategie Komplex 3.) Dachfondsstruktur  Dazu nur wenige Ausschnitte: 1.1 Die derzeit verfolgte aktive Anlagestrategie erfordert im Wesentlichen eine angemessene Organisationsstruktur, um die eingegangenen Risiken zu kontrollieren, sowie die Fähigkeit, marktbedingte (temporäre) Wertschwankungen zu akzeptieren. Die aktuelle Organisationsstruktur und die derzeitigen personellen und fachlichen Ressourcen der EKHN (insb. im Hinblick auf Funktionstrennung, Compliance, Risikomessung/Risikomanagement) werden dem Anlagevolumen und der Komplexität der Anlagen nicht vollständig gerecht. 1.2 Die handelnden Personen in der Vermögensanlage der EKHN haben gem. Stellenplan hauptberuflich andere Funktionen zu erfüllen. Die zeitliche Beanspruchung von wesentlichen Entscheidungsträgern und handelnden Personen in der Vermögensanlage ist nach Auffassung der externen Prüfer zu hoch; dies gilt in geringerem Maße auch für die Versorgungsstiftung. 1.3 Durch die Änderung des § 3 Kirchenverwaltungsgesetz vom 14. Mai 2011 ist die unabhängige Kontrolle der wesentlichen Struktur- und Anlageentscheidungen eingeschränkt. Die Funktionstrennung sollte durchgehend gestärkt werden. Insbesondere sind die Funktionen Risikomanagement, Controlling und Compliance von der operativen Verantwortung derzeit nicht vollständig getrennt. Das Mandat und die fachliche Qualifikation der Kontrollfunktionen sollten weiter ausgebaut werden.  2.3 Die Aufnahme von zentralen (quantitativen) Leitplanken für die Anlage in die Anlagerichtlinie (z.B. Eckdaten der Allokation, zulässige Instrumente) wird vorgeschlagen. Eine Zusammenfassung zentraler „Leitplanken“ in der Anlagerichtlinie könnte die Transparenz erhöhen und den Handlungsrahmen absichern. (Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verweist auf die „Empfehlungen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagenmanagement“ des Bundesfinanzministeriums vom 8.2.2013 – siehe Anlage)  3.1 Das Anlageuniversum und Volumen wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, die Komplexität des Portfolios hat sich erhöht. Rendite und Sicherheit sind von der gewählten Organisationsvariante Dachfonds unabhängig und könnten auch ohne Dachfonds erfüllt werden. Die Entscheidung für vier „Fonds / Teilvermögen“ (hier organisiert als Dachfonds) ist jedoch sinnvoll, da sie eine individuelle Allokation und Steuerung der unterschiedlichen „ALM-Profile“ sowie individuelle Ausschüttungen ermöglichen… Eine ALM-Studie (ALM=Asset-Liability-Management) ist die zentrale Grundlage zur Definition eines für die Zwecke der EKHN angemessenen Rendite-/ Risikoprofils; sie sollte ca. alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Die derzeit vorliegende ALM- Studie wurde im Jahr 2006 erstellt. Bei der Versorgungsstiftung werden ALM Studien regelmäßig durchgeführt, zuletzt 2009. Die Kirchbaurücklage ist erst im Jahr 2009 errichtet worden und konnte somit im Jahr 2006 nicht in die Studie einbezogen werden.  3.6 Das mit der Kapitalanlagengesellschaft für die Treuhandanlagen und die Kirchbaurücklage vereinbarte „Overlay-Management“ kann Wertschwankungen nach unten abmildern, stellt jedoch keine „Garantie“ für eine tatsächliche Verlustbegrenzung unter Stressbedingungen dar. Zudem ist dieses Mandat mit signifikanten Kosten (rd. 1 Mio. Euro pro Jahr) verbunden. 3.7 Am Markt sind vergleichbare Strukturen auch ohne Overlay verbreitet. Sofern eingesetzt, werden Overlays von langfristigen Anlegern üblicherweise zur Absicherung von Aktien- und Währungsrisiken verwendet;  Zins- / Rentenrisiken (wie im Falle der EKHN) sind von untergeordneter Bedeutung. Als langfristiger Anleger könnte die EKHN auf das Overlay verzichten…  3.8. Empfehlung: 1. Es wird eine ergebnisoffene Diskussion struktureller Alternativen zum derzeitigen EKHN- Modell in der Vermögensanlage empfohlen. Die strategischen Alternativen und Umsetzungsvarianten sollten beschrieben und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Alternativen im Hinblick auf die Rangfolge der Ziele Vermögenserhalt, Ethik, Rendite (Ausschüttung), Risiko und Kosten in strukturierter Form abgewogen und bewertet werden. Dabei sind bestehende Zielkonflikte zu thematisieren und zu berücksichtigen. 2 Zentrale Steuerungsimpulse sollten von der EKHN definiert werden. Wesentliche steuerungsrelevante Kennzahlen sollten auf Grundlage einer aktuellen ALM-Studie abgeleitet und von der MMaster-KAG umgesetzt werden. …  Der von der Kirchenleitung nach der Finanzkrise begonnene Prozess einer Professionalisierung des Managements der Geldanlagen sollte fortgeführt werden, jedoch sind hierfür strukturelle Veränderungen im Risikomanagement sowie bei Beibehaltung der derzeitigen aktiven Anlagestrategie ein signifikanter personeller Ressourceneinsatz notwendig.“

Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirche weder theologisch noch ethisch zu rechtfertigen

In seinem Gutachten stellt der Sozialethiker Hartmut Kreß dem arbeitsrechtlichem Sonderweg der Kirchen ein vernichtendes Urteil aus: Der Sonderweg ist weder ethisch noch theologisch zu rechtfertigen.

Es ist kaum zu erklären warum in vielen Berufsgruppen unterschiedliche Rechte für kirchliche und nichtkirchliche Angestellte gelten sollen.

Das Leitbild einer Partnerschaft in Arbeitsrechtsfragen wird faktisch nicht durchgehalten. Auf der einen Seite sollen die ArbeitnehmerInnen auf Möglichkeiten ihre Interessen durchzusetzen verzichten. Die Kirchen hingegen verzichten aber nicht auf ihre Druckmittel wie Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen.

EKHN: Dekanatsfusion, Finanzzuweisung, Doppische Haushaltsführung – Kirchenvorstände fordern Beteiligung und offene Aussprache

Mit drei Beschlüssen haben sich die Evangelischen Kirchengemeinden Maulbach, Appenrod und Dannenrod zur aktuellen Kirchenpolitik in der EKHN zu Wort gemeldet. Sie pochen unter anderem auf ihre Beteiligungsrechte und fordern die Dekanatssynode auf, den wichtigen kirchenpolitischen Themen Raum zu geben. Mehr dazu.

10. ÖRK- Vollversammlung vom 30. Oktober bis 8. November 2013 in Busan (Süd- Korea)

einige Beiträge zu den Themen:

– Internationale Lösung für Flüchtlinge in Europa fordert ÖRK-Generalsekretär

– Was sind die wichtigen Themen aus Busan?

– Nobelpreisträgerin Gbowee spricht vor Vollversammlung

– „Sie schaute mich an und fragte: Hilfst Du mir?“

Mehr dazu.

EKBO: Landessynode lehnt weitergehende zentrale Steuerung für die Verwaltung der Gemeinden ab

Wie der epd meldete, lehnte die Landessynode die Vorlage der Kirchenleitung mit 51 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab. OKR Dr. Martin Richter habe dazu ausgeführt, dass die Synode damit über eine der längsten Drucksachen nach einem mehrjährigen Beratungsprozess befunden habe, wobei er die Dauer des Beratungsprozesses mit der Dauer des Konzils von Konstanz (1414–1418) verglich, das bekanntlich drei Päpste absetzte und unter anderem Jan Hus zum Feuertod verurteilte.
In ihrem Beschluss führt die Synode aus, dass sie eine weiter als bisher gehende einheitliche und zentrale Steuerung der Verwaltung für die Gemeinden und Kirchenkreise nicht für erforderlich erachte. Gleichzeitig sieht sie aber die Kirchenkreise in der Verantwortung, für eine angemessene und sachgerechte Verwaltung für die Gemeinden zu sorgen. Auf dieser Grundlage sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet und der Frühjahrssynode 2014 vorgelegt werden.
Das letzte Wort über die Stellung der Gemeinden bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten ist somit noch nicht gesprochen. Es ist offenbar auch der Wille der Synode, die Kirchenkreise insoweit mit größeren Befugnissen auszustatten. Die Tendenz einer Stärkung der Kirchenkreise hält also ungebrochen an, sodass es aus der Sicht mündig seien wollender Gemeinden nur ein Teilerfolg ist, dass die Kirchenleitung mit ihren Vorlagen auf der Herbstsynode gescheitert ist. Mehr dazu.

Buchvorstellung: Freiwillig zu Diensten? – Über die Schattenseiten des Ehrenamts.

Ehrenamtliche sind im Kirchlichem Alltag oft unverzichtbar. Auch über die Grenzen der Kirchen hinaus läuft vieles nur dank des bürgerschaftlichen Engagements. Immer mehr wird das Ehrenamt als Ressource erkannt und gefördert.

In ihrem Buch „Freiwillig zu Diensten?“ schreibt Claudia Pinl über die Schattenseiten des Ehrenamts. Häufig ersetzt das Ehrenamt angesichts knapper Kassen reguläre Arbeitsplätze. Die Folgen sind eine Dequalifizierung der Hauptamtlichen und eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen.

Die Pfarrer-Initiative: Internationales Vernetzungstreffen in Bregenz

Vom 10. – 12. Oktober 2013 fand ein Internationales Vernetzungstreffen von verschiedenen  „Pfarrer-Initiativen“ in Bregenz statt.

30 Teilnehmer aus sechs Ländern diskutierten auf Einladung der österreichischen Pfarrer-Initiative und der Schweizer Pfarrei-Initiative über Themen wie Priestermangel, Einbeziehung von Frauen, Zukunft der Gemeinden sowie die Frage des Dialogs mit den Bischöfen. Mehr dazu.

EKD- Synode Düsseldorf: Überwindung des Hungers keine Utopie

13. November 2013

Synode verabschiedet Kundgebung zum Thema Welternährung
Unter dem Motto „Es ist genug für alle da“ waren Welternährung und nachhaltige Landwirtschaft Schwerpunktthema der Jahrestagung des evangelischen Kirchenparlamentes. An evangelische Christen, Kirchen und kirchliche Einrichtungen wird in der zum Tagungsschluss verabschiedeten sogenannten Kundgebung appelliert, mit dem eigenen Wirtschaften und Konsum dazu beizutragen, dass die Ernährung weltweit gesichert und die Schöpfung bewahrt werde: „Eine ‚Ethik des Genug‘ muss zum Maßstab unseres Handelns werden.“

Maßgebliche Faktoren für den „Skandal“ des Hungers sieht die evangelische Kirche neben dem Klimawandel und Bevölkerungswachstum in fehlender Unterstützung für Kleinbauern, Spekulationen mit Nahrungsmitteln, Handelspolitik und steigender Nachfrage nach tierischen Erzeugnissen. Zur globalen Ernährungssicherung müssten in erster Linie die Bedingungen für die Kleinproduzenten verbessert werden, fordert das Kirchenparlament. Deren Zugang zu Land, Wasser, Saatgut, Dünger und Krediten sowie zu Lagerhaltung und Bildung müsse erleichtert werden. Mehr dazu.

HartzIV Stellensuche ist wichtiger als Schule

Eigentlich sollte Hartz IV fördern und fordern. Schon seit langem ist bekannt, das deutlich mehr gefordert als gefördert wird. Nun ist wieder ein besonders krasses Beispiel aus Nienburg bekannt geworden. Dort wird ein 15 jähriger Schüler obwohl er ein Gymnasium mit guten Zensuren besucht und regelmäßig zur Schule geht immer wieder zum Jobzenter gebeten. Ziel die aktuellen Stellengesuche zu besprechen. Als die Familie sich weigert weiterhin ihren Sohn zu den Treffen zu schicken, da ihm die ständige Aufforderung einen Job zu suchen zusetzten, drohte das Amt die Unterstützung zu kürzen.

Lesen Sie die ganze Geschichte auf gegen-hartzIV.de.