Archiv für den Monat: März 2014

»Dankeskultur« in der Kirche zu sehr ausgeprägt… – Eine empirische Studie in Bayern über „Die Ehrenamtlichen in unserer Kirche“

Von Joachim König / Dietmar Maschke

Im Jahr 2012 wurde innerhalb der bayerischen Landeskirche eine umfangreiche Studie zur Frage ehrenamtlichen Engagements in der Kirche entwickelt. Joachim König und Dietmar Maschke stellen zunächst die wichtigsten Ergebnisse vor. In einem zweiten Beitrag machen die Autoren auf Unterschiede zwischen dem ehrenamtlichen Engagement in Gemeinden ­einerseits und in Diensten und Werken andererseits aufmerksam.

Auszug:

Ehrenamt und Lebenslagen

Das kirchliche Ehrenamt wandelt sich mit den Menschen und ihren Lebenslagen: Es ist häufiger zeitlich befristet, klarer projekt-, ziel- und aufgabenorientiert und deckt sich viel eher mit einem selbst definierten Motiv und Eigennutz der freiwillig Engagierten. Diese Anpassungsfähigkeit zeigt sich als eine große Stärke: Kirche bietet in ihrer Vielfalt für jede Lebensphase und Lebenslage ein passendes Engagementfeld. Eltern engagieren sich z.B. oft in der Kinder- und Jugendarbeit, von den Krabbelgruppen und dem Kindergottesdienst angefangen bis zur Konfirmandenarbeit.

Interessant dabei ist vor allem: Für rund 40% spielt Religiosität und Spiritualität in ihrer Tätigkeit eine eher kleine oder gar keine Rolle. Für sie steht in erster Linie das Engagement für die Menschen und für die Gesellschaft im Vordergrund. Und das heißt eben auch: Es engagieren sich in der Kirche längst nicht nur die sog. »Hoch-Verbundenen«, sondern wir haben in vielen Bereichen eine breite Öffnung in die Gesellschaft hinein gefunden.

Zum Bericht über die Ergebnisse der Studie.

Finanzierung der Kirchen in den Mitgliedsstaaten der EU

Erscheinungsformen und Finanzierung der Kirchen in Europa. Die Finanzierung der Kirchen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union variiert, je nachdem wie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche geregelt ist. Die Spannweite reicht von einer Staatskirche mit ihrer engen Verzahnung zwischen Kirche und Staat bis zur vollständigen Trennung jeglicher
Beziehungen zwischen ihnen. So ist auch bei der Finanzierung der Kirchen zu unterscheiden: direkt durch den Staat, über ein Kirchensteuersystem, durch ein Kirchenbeitragssystem, durch Erträge aus kircheneigenem Vermögen bis hin zu Spenden und Kollekten. Zum Artikel der EKD.

Kaum zu glauben – ein atheistischer Gottesdienst in London

von Alexander John.

Als ich kürzlich einen Artikel über atheistische Gottesdienste in Großbritannien las, war ich überrascht.

Vielleicht ist es ein skurriles Faktum, über das ich einfach nur schmunzeln sollte. Aber eventuell ergibt sich auch mehr aus der Tatsache, das Menschen, die nicht an einen Gott glauben wollen dennoch einen Gottesdienst feiern wollen.

Man könnte der Auffassung sein, dass in gut 2000 Jahre Tradition ein solides Versammlungskonzept entwickelt hat, das auch über den Rahmen des christlichen Gottesdienst wirkt. Wenn immer wieder der sonntägliche Gottesdienst schlecht geredet wird und nahezu seit einhundert Jahren wird immer wieder behauptet diese Betätigung des Christentums stehe vor dem Aussterben. Die stärken dieses Konzeptes werden nur selten gewürdigt. Wenn sogar Atheisten die Form übernehmen muss es auch Stärken geben, die viel zu selten in der kirchlichen Diskussion auftauchen.

Auf der anderen Seite, macht es stutzig, das es möglich erscheint einen Gottesdienst ohne Gott zu feiern. Manchmal zu Feiertagen oder Kasualien habe ich Gottesdienste erlebt, in denen man sich versuchte an die wenig oder kaumgläubigen im Publikum anzubiedern. In der Predigt ging es dann um allgemeine Lebensweisheiten und kaum um das Evangelium. Vermitteln einige Gottesdienste so wenig von ihrer zentralen Botschaft, das sie sich einfach ihres zentralen Inhalts entledigen können?

Unsicher bin ich mir auch, was es für die Besucher dieser Gottesdienste bedeutet. Sehnen sie sich nach einer Form der Gemeinschaft, die Kirche versucht zu geben? Oder sehnen sie sich nach etwas Anderem?

Ich bin mir nicht sicher. Vielleicht wissen Sie es.

Finanzkontrolle zunehmend unter Kontrolle (Thema des Monats)

von Friedhelm Schneider

„Transparenz und Kontrolle“ – hieß der letzte Beitrag zum Thema des Monats. Mit dem zweiten Aspekt, der Kontrolle, genauer: der Finanzkontrolle, wollen wir heute fortfahren.
Angesichts der Affären um den Bischofspalais von Limburg, aber auch den bbz- Skandal in der EkiR oder der Finanzanlageskandal in München, und deren mediale Ausschlachtung dämmert die Bedeutung der Finanzkontrolle. Auf evangelischer Seite kann man sich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass Kontrollmechanismen tendenziell reduziert werden. Dazu einige Beispiele:
In den Gremien, also in Synoden (Kreis- oder Landessynoden), werden Rückfragen zu Haushaltsplänen oder bei der Abnahme von Jahresrechnungen – so sie denn gestellt werden – von den Vorsitzenden oder Dekanen/Superintendentinnen unterdrückt oder zurückgewiesen. Es bedarf, so berichten unbeirrte Fragende, eines erheblichen Standvermögens und Selbstbewußtseins, diesem ‚moralischen‘ (oder unmoralischen?) Druck zu widerstehen. Diese ziemlich billige Masche der Verhandlungsführer rührt natürlich oftmals daher, dass diese selbst nicht selten nicht in der Lage sind qualifizierte Antworten zu geben. Das mit der Doppik einhergehende Problem besteht aber darin, dass dort auch eigentlich einfache Vorgänge für Laien – und auch für Mitarbeiter – nicht mehr nachvollziehbar dargestellt sind. “Die Berichte (gemeint: der Doppik, Anm. F.S.) erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer”, findet ein Stadtrat einer Kommune. Es findet eine Entdemokratisierung statt – und jegliche Kontrolle wird unterdrückt.

Hier sind die Wort-Meldungen offen für illustrierende Beiträge, die auch anonym abgedruckt werden können. Institutionalisiert ist die Kontrolle in allen Institutionen in Form der Rechnungsprüfung in Rechnungshöfen oder Rechnungsprüfungsämtern. Aufgrund der Problematik müsste das Ziel der Institution darin bestehen, der Kontrolle eine möglichst starke Struktur und Position zu geben. Die zweite Möglichkeit die Kontrolle zu stärken besteht darin, das Amt mit Personen auszustatten, die durch Erfahrung und Kompetenz ein entsprechendes Standing haben.
1. Zur Strukturfrage: Traditionell ist die Rechnungsprüfung innerhalb des Landeskirchenamts als eigenständige Abteilung angesiedelt. Sie ist dann aber der Leitung des Landeskirchenamtes und/oder der Kirchenleitung unterstellt. Sie ist also der Instanz unterstellt, die sie selbst auch kontrollieren soll. Diese Position ist denkbar schlecht, weil ziemlich schwach. Aus dieser Position können Dekanate geprüft werden, aber kaum die dienstlich „vorgesetzte“ Behörde, die Landeskirche,  selbst. In der EKHN hatte man dies Problem vor 10 Jahren erkannt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte Erfolg mit seiner Eingabe, die Rechnungsprüfung der Synode, also der Legislative zuzuordnen, zu unterstellen. Damit ist die Position strukturell gestärkt. Diese Stärke kommt aber nur dann wirklich zum Tragen, wenn die Synode ihre Funktion der Legislative wahrt. Und keine Vermischung mit der Exekutive stattfindet. Das Erfordernis der „Gewaltenteilung“ einzuhalten, war die entscheidende Erkenntnis der Höppner-Kommission, die den bbz-Skandal in der EkiR aufgearbeitet hatte.
Ist die EKHN den Weg der Stärkung der Finanzkontrolle auf struktureller Basis gegangen, so schlug die EkiR mit der Neuordnung der Rechnungsprüfung vor wenigen Jahren den umgekehrten Weg ein. Und zwar dadurch, dass sie die Kontrolle der Landeskirche nicht einer für die ganz spezifischen Fragestellung besonders ausgestatteten Kontrollbehörde übertrug, sondern einer von mehreren, für die Kirchenkreise zuständigen regionalen Prüfungsbehörde, die eben in der Region Düsseldorf ihr Aufgabengebiet hat: Artikel 147a. Die regionale Rechnungsprüfungsstelle, in der die Landeskirche Mitglied ist, nimmt die Rechnungsprüfung der Landeskirche und deren Einrichtungen wahr. Der Rechnungsprüfungsvorstand dieser Rechnungsprüfungsstelle entlastet die an der Ausführung des Haushaltes und der Wirtschaftsführung Beteiligten der Einrichtungen der Landeskirche. Das Nähere regelt ein Kirchengesetz. Es darf vermutet werden, dass diese „schwache“ Struktur schon als solche die Leistungsfähigkeit des Amtes beeinträchtigt. Das kommt dann zum Problem der – von der Höppnerkommission monierten – fehlenden Gewaltenteilung noch erschwerend hinzu.
2. Zur Personalfrage: selbstverständlich ist die zahlenmäßige und fachlich qualifizierte Ausstattung der Ämter wichtig. Es kommt aber auch auf eine Amtsleitung an, die die Aufgabenstellung, die das Amt erfordert vor gerade im Zuge von Umbauprozessen oftmals von den regeln abweichenden Ansprüchen anderer Abteilungen stellt. Kurz: es braucht eine umsichtige, kompetente, es braucht aber vor allem eine erfahrene und standfeste Amtsleitung. In der EKHN fand gerade ein Wechsel in der Amtsleitung statt. Und das Los des neuen Amtsleiter fiel auf eine Person, die wie man hört, gerade mal 30 Lenze zählt. Ohne jemandem persönlich zu nahe treten zu wollen: das Kriterium der Erfahrung dürfte bei dieser Auswahl kaum  gezählt haben. Warum eigentlich nicht?
Alles aktuelle Beispiele. Beispiele, die zeigen, dass Kontrolle von leitenden Kräften immer wieder geknebelt und geknechtet wird. Dabei wird das Interesse in der Regel – so unterstellen wir – nicht darin liegen, die Aufdeckung doloser, krimineller Handlungen zu unterbinden. Nein. In der Regel dient die Unterdrückung der Finanzkontrolle dazu, das eigene Image der Person von jeglicher Kritik  frei zu halten. Und Kritik gehört zum Geschäft der Finanzkontrolle – in den Fällen, in denen sie angebracht ist. Denn die Rechnungsprüfung untersucht ja nicht nur dolose Fälle, sondern ihre Aufgabe besteht darin, auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten und Maßnahmen, also die Zweck-Mittel-Relation zu überprüfen oder auch die Funktionsfähigkeit von Verwaltungseinheiten zu prüfen. Da können unliebsame Ergebnisse ans Licht kommen, die das Image von Dezernenten nicht immer stützen: „komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte.“ So etwa in einer Studie zu den Finanzanlagen der EKHN,  veranlasst durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt. Das tut weh, wenn man als Verantwortlicher Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung in Personalunion betroffen ist. Wen wundert es, wenn die Amtsleitung und also die Finanzkontrolle geschwächt werden sollte? Dass diejenigen, die bei der Beschneidung und Beeinträchtigung der Kontrollfunktion willig mitspielen, für den nächsten Skandal mit- verantwortlich sind, sei hier schon vorausblickend vermerkt.

Bewerbung nach Studium der Theologie nicht mehr an Landeskirche gebunden

Absolventinnen und Absolventen des Ersten Theologischen Examens haben inzwischen die Möglichkeit, sich für den Vorbereitungsdienst EKD-weit zu bewerben. Jede Landeskirche bestimmt selbst, in welchem Umfang sie Studierende aus anderen Landeskirchen in ihr Vikariat aufnimmt, ebenso das jeweilige Aufnahmeverfahren für das Vikariat sowie die Anzahl der aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber.

Jede Landeskirche bestimmt ferner für ihren Bereich, wie viele Bewerberinnen und Bewerber sie in den an das Vikariat anschließenden Probedienst aufnimmt und welches Aufnahmeverfahren diese zu durchlaufen haben. Zum Teil wird Wert darauf gelegt, dass Pfarrerinnen und Pfarrer die Landeskirche bereits im Vikariat kennen gelernt haben.

Zur EKD-Information.

Zum erstem Weltkrieg: Die Kirche war auch nicht schlauer als der Rest der Gesellschaft

1914 trug eine Welle der Euphorie den Beginn eines sinnlosen Massenmordens. Auch die Kirche beteiligte sich an dem Anheizen der Kriegsstimmung. Christoph Markschies befasst sich mit den Gründen, warum die evangelische Kirche für den Krieg willig instrumentalisieren ließ. „Die evangelische Kirche verfügte ja nicht über bessere politische Diagnosemöglichkeiten als jeder andere Zeitgenosse auch. Und sie war so blind, wie es die gesamte Bevölkerung war.“, versucht er die Rolle der Kirche aus ihrer Zeit heraus zu betrachten. Untersucht werden muss daher auch vermehrt die Rolle der Kriegstreiber in der Kirche.

Aber wenn die Kirche sich nicht von der Gesellschaft in ihrer Erkenntnismöglichkeit unterscheidet, kann sie das moralische Wächteramt, das sie sich so gerne zuschreibt erfüllen.

Es erklärt aber gut, warum sich die EKD zu einer diffusen Bejahung des Afghanistankrieges herablässt. Wenn es außerhalb der Linkspartei keinen Politiker mehr gibt, der den Krieg ablehnt. Warum sollte es dann die Kirche?

Lesen Sie dazu auch unsere Kommentare zur Stellungnahmen der Ethikkammer zum Afghanistankrieg.

 

Zur Stellungnahme der Kammer für Öffentliche Verantwortung zum Militäreinsatz in Afghanistan

 

EKD: Nun doch einiges gut in Afghanistan

Handstreich im Bundestag: Wie Abgeordnete um 0:25 Uhr ein Bürgerrecht aushebelten

In gerade einmal 53 Sekunden hat der Bundestag im vergangenen Juni ein Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten ausgehebelt. Dadurch sollte offenbar verhindert werden, dass ein kritischer Bericht über die Fraktionsfinanzen an die Öffentlichkeit gelangt. Die Nacht- und Nebelaktion war derart gut getarnt, dass sie bis jetzt niemandem auffiel.

Es ist Freitag, der 14. Juni 2013, 0:25 Uhr. Im Deutschen Bundestag herrscht gähnende Leere, nur in den ersten Reihen harren noch zwei Dutzend Volksvertreter aus. Gleich werden sie in einer ganz großen Koalition ein Bürgerrecht aushebeln. Mehr dazu.

Folgen von Atomkatastrophen für Natur und Mensch

Vom 04. bis 07.03. fand in der Ev. Akademie Arnoldshain (Program_Arnoldshain) ein bemerkenswerter internationaler Kongress zu den Folgen von Atomkatastrophen statt. S. Programm. Rundfunk, TV und Presse berichteten.

„Beängstigendes“ Krebsrisiko. Von THORSTEN KNUF

Die internationale Ärzte-Organisation IPPNW wirft der Regierung in Tokio vor, die Folgen der Atomkatastrophe von Fukushima zu vertuschen. Mehr dazu in der FR.

 

Blockupy 2013. Der Frankfurter Polizei-Kessel am 01. Juni 2013 – ein Buchhinweis

Am 01. Juni 2013 verhinderte die Stadt Frankfurt eine Großdemonstration. Die Polizei griff den Demonstrationszug an und kesselte fast tausend Demonstrierende über neun Stunden. Wir berichten über die beiden Protesttage – vom phantasiereichen und selbstbestimmten Protest am Freitag bis zu den Vorgängen in und außerhalb des Kessels am Samstag. Die zentralen Merkmale des staatlichen Umgangs mit dem protest werden in den Kontet des grundrechts auf versammlungs- und Meinungsferiheit gestellt und an der Brockdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemessen. Die politischen, polizeilichen und „wissenschaftlichen“ Begründungen des polizeilichen Vorgehens werden grundrechtlich bewertet.
Das Buch will dazu ermuntern, den Kampf ums Demonstrationsrecht trotzdem und erst recht auf der Straße und vor Gericht weiterzuführen.

Herausgeber und Bestelladresse: Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Aquinostraße 7-11, 50670 Köln