Archiv für den Monat: September 2014

Muslime wollen sich von Bischöfen nichts vorschreiben lassen

5.9.2014,von Simon Hehli, NZZ

Auch gemässigte Schweizer Muslime halten wenig von der Forderung der Bischofskonferenz, sich noch deutlicher vom Islamischen Staat zu distanzieren. Mit diesem hätten sie nichts zu tun.
Prominente Islamgelehrte beziehen in Deutschland deutlich Stellung gegen das Terrorregime des Islamischen Staates (IS) in Syrien und im Irak: «Solche Deutungen des Islams, die ihn zu einer archaischen Ideologie des Hasses und der Gewalt pervertieren, lehnen wir strikt ab und verurteilen diese aufs Schärfste.» … Zum Artikel.

10.09.14 Zur selben Thematik auch ein Interview von Thomas Seiterich/Publik Forum mit Alman Mazyek, Zentralrat der Muslime:

»Wir werden ohne Grund verdächtigt« Aiman Mazyek verurteilt die Terror-Miliz IS. Gleichzeitig beklagt er ein Klima der Abwehr gegen den Islam in Deutschland – und gegen die Menschen, die an ihn glauben. Sechs Fragen an den Vorsitzenden des Zentralrates der Muslime.

„Studie“ zur Effizienz der Bildungssysteme: Klassen seien hierzulande zu klein und die Lehrer verdienten zu viel

Interview der www.Nachdenkseiten.de mit dem Bildungsexperten Matthias Burchardt, Köln:

? Herr Burchardt, nun ist die Katze endlich aus dem Sack. Denn Wissenschaftler haben festgestellt, dass – ich zitiere:

„Deutschland (…) im neuen internationalen Index zur Effizienz der Bildungssysteme von 30 OECD-Ländern ganz weit hinten auf Platz 25 und damit hinter allen anderen nordeuropäischen Ländern mit Ausnahme der Schweiz – und das trotz einer relativ hohen PISA-Platzierung“ liege. Unser Bildungssystem soll also – das wundert mich sehr – offensichtlich zum einen gut sein und zum anderen – das irritiert mich noch mehr – auch noch „teurer als notwendig“…

Na, das sind ja wirklich einmal gute Neuigkeiten! Bedenken Sie nur, wie viel Geld jetzt plötzlich erwiesenermaßen frei werden könnte für humanitäre Destabilisierungskriege oder Bankenrettungen… Aber im Ernst: Sie verstehen das schon richtig. Beide Thesen werden von den Urhebern der Studie sehr deutlich formuliert. Und die Lösung haben sie auch gleich parat, denn zum einen seien die Klassen hierzulande zu klein und zum anderen verdienten die Lehrer zu viel. Dass sich dieser Unfug noch als Wissenschaft darzustellen vermag, sagt sicher mehr über den Verfall der Wissenschaft als über die Qualität oder „Effizienz“ unseres Bildungssystems aus.

Leider bleibt derlei Junk-Science im Dienste von Lobby-Gruppen jedoch nicht folgenlos. Ganz im Gegenteil:… Das vollständige Interview.

 

Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann: »Es gibt nichts Besseres, als jeden Krieg zu verraten«

Warnung an Soldaten vor dem Vorwurf der Fahnenflucht im Februar 1945 in Danzig. Ende März 1945 wurde Danzig im Zuge der Schlacht um Ostpommern erobert.

92 Jahre und kein bisschen leise: Deutschlands letzter lebender Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann ermutigt zum Widerstand.

Die Lippe abgeplatzt, die Augen geschlossen. Aus einem Betonquader ragt ein Kopf mit Nato-Stahlhelm. So steht Deutschlands erstes Mahnmal für den »Unbekannten Deserteur« im Gustav-Heinemann-Bürgerhaus Bremen-Vegesack. Selbst neben der nur 1,20 Meter hohen Stele sieht Ludwig Baumann schmächtig aus.

Doch innerlich ist der heute 92-Jährige zum Riesen gewachsen. Zum Riesen mit Rückgrat.

Denn vor allem er war es, der über Jahrzehnte trotz massivster Anfeindungen für die Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren und sogenannten »Kriegsverrätern« gekämpft hat. Letztlich mit Erfolg.

Dem Münchner Journalisten Norbert Joa hat der letzte lebende Wehrmachtsdeserteur jetzt seine Geschichte erzählt… Zum Bericht.

Heimleiter verklagt den Staat für bessere Pflege

Nach einem Münchner Anwalt reicht er als erster Heimleiter Verfassungsklage gegen schlechte Pflege ein.

Warum verklagen Sie die Bundesrepublik?

Weil sie ihre Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen verletzt. Sie müsste Gesetze erlassen, die gute Pflege ermöglichen, und die finanziellen Möglichkeiten schaffen.

Was läuft denn schief in Ihrem Pflegeheim?

Es geht nicht nur um mein Heim. Hauptproblem ist der zu niedrige Personalschlüssel. Der wird von den Heimträgern mit den Kassen verhandelt, wir könnten also auf eine Erhöhung drängen.

Aber?

Die Bezirke, die die Pflege über Sozialhilfe bezahlen, wenn Angehörige das nicht können, übernehmen nur die verhandelten Sätze. Wenn ich freiwillig mehr Personal einstelle, wird das Heim so teuer, dass es sich niemand mehr leisten kann – es geht pleite. Mit schlechter Pflege verdient man mehr Geld als mit guter… Zum Interview im Münchner Merkur.

Berlin: Friedensband von der Siegessäule zum Kanzlerinnenamt. Bürgerinnen und Bürger fordern Friedenspolitik statt Militäreinsätze.

6. Sep 2014
Am Samstag spannten rund 200 Bürgerinnen und Bürger ein fast zwei Kilometer langes Friedensband mit tausenden Protestkarten von der Berliner Siegessäule bis zum Bundeskanzleramt. Mit der Aktion warnten die Teilnehmenden vor einer zunehmenden Militarisierung der deutschen Außenpolitik.

In einem Appell fordern rund 7.000 Unterzeichner/-innen von der Bundesregierung eine konsequente Friedenspolitik. Konkret fordern sie mehr Mittel für den Ausbau ziviler Friedensprogramme wie den Zivilen Friedensdienst und den Stopp aller Waffenexporte. „Mit einer konsequenten Friedenspolitik könnte die Bundesregierung weit mehr erreichen und Kriege verhindern, bevor es zu spät ist.“, so Heinz Wagner, Mitorganisator der Aktion „Friedensband“. Zum Artikel.

Lobbyismus durch die Hintertür. Think Tanks als Politikflüsterer

von Axel Weipert am 9. September 2014

Die Zahl der Lobbyisten in den wichtigsten Entscheidungszentren der Welt, etwa in Washington, Brüssel oder Berlin, geht in die Zehntausende. Diese große Konkurrenz um Einfluss und die wachsende Skepsis der Öffentlichkeit gegen solche Praktiken führt seit einigen Jahren zu einer neuen Vorgehensweise.

So berichtet die New York Times in einem ausführlichen Artikel, wie andere Staaten ihre Anliegen gegenüber der US-Regierung verstärkt indirekt vorbringen. Zahlreiche Länder finanzieren demnach Think Tanks in den USA mit Millionensummen. Formal, um Forschung zu bestimmten Themen zu fördern. Praktisch lässt sich aber häufig beobachten, dass die »Forschungsergebnisse« weitestgehend mit den Anliegen der Finanziers übereinstimmen. Zum Artikel. 

18. Grenzgänger- Festival in Sachsen- Anhalt (und Thüringen)

Zur Info aus dem Homepage:

„Das Kleinkunstfestival Grenzgänger ist in diesen Tagen in sein 18. Jahr gestartet und wir sind uns sicher, dass es an die bisherigen Erfolge der voran gegangenen Festivals anknüpft.

Nachfolgend erhalten Sie unsere Statistik für Sachsen – Anhalt und Thüringen… und die Zahlen können sich doch sehen lassen.
In Sachsen-Anhalt werden insgesamt 69 Veranstaltungen stattfinden.
Dabei werden 64 verschiedene Orte bespielt. 44 unterschiedliche Künstler/ Künstlergruppen treten zwischen dem 1. August und 31. Oktober 2014 in Sachsen-Anhalt auf. Dabei werden 53 verschiedene Programme bespielt.

Wir danken allen Förderern, die unser Festival finanziell in Sachsen-Anhalt unterstützen von ganzem Herzen – dem Land Sachsen-Anhalt, Lotto Sachsen-Anhalt und der Ev. Kirche in Mitteldeutschland
Ohne Sie wäre das Festival nicht möglich !!!!

Seit nun mehr 3 Jahren ist auch das Kleinkunstfestival in Thüringen wieder aufgenommen wurden und darüber freuen wir uns natürlich sehr. Auch die Zahlen sprechen für sich!!
35 unterschiedliche Künstler werden während des Festivals in Thüringen auftreten und 36 unterschiedliche Programme vorführen. Dabei werden 45 verschiedene Orte bespielt.“

Zur Seite un dem aktuellen Herbstprogramm.

 

Die EKiR – ein Tochterunternehmen der EKD?

Von Hans-Jürgen Volk

Haben Sie schon mal was von einem „erweiterten Solidarpakt“ gehört? Nein? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Landessynodalen, Superintendenten, Vorsitzenden von Pfarrvereinen oder MAV-Vertretern oder sogar langjährigen Mitgliedern von Kirchenleitungen soll es ähnlich gehen. Der „erweiterte Solidarpakt“ wurde im März 2006 von der Kirchenkonferenz der EKD beschlossenen. Durch ihn übt die EKD massiven Einfluss auf die Finanz- und Personalplanung ihrer Gliedkirchen aus. Er dürfte die eigentliche Begründung für den verschärften Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) sein. Die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland folgt in blindem Gehorsam EKD-Vorgaben, die den meisten Mitgliedern ihre Landessynode unbekannt sind.

Ein fiskalisches Korsett mit dem Ziel der Kapitalbildung

Zeitgleich mit der Arbeit am EKD-Impulspapier „Kirche der Freiheit“ wurden verbindliche Regelungen entwickelt, mit denen die Landeskirchen im Machtbereich der EKD fiskalisch auf Linie gebracht werden sollten. Es spricht viele dafür, dass das enge fiskalische Korsett des „erweiterten Solidarpakts“ ein entscheidender Faktor bei den Um- und Rückbauprozessen ist, wie sie in „Kirche der Freiheit“ nahegelegt werden.

Der ursprüngliche „Solidarpakt“ bezeichnet dass nach der Vereinigung Anfang der 90-er Jahre entstandene Finanzausgleichsystem der EKD-Landeskirchen, dass bis auf wenige Ausnahmen den östlichen Landeskirchen zu Gute kam. Der „erweiterte Solidarpakt“ knüpft lediglich begrifflich hieran an. Im Beschluss der Kirchenkonferenz heißt es unter Punkt 5 der Präambel: „Grundlegendes Ziel eines ‚erweiterten Solidarpakts‘ ist es, vorbeugend sicherzustellen, dass keine Gliedkirche in eine solche finanzielle Krise gerät, die die Gemeinschaft aller Gliedkirchen belastet.“ Von der Sache her will der sog. Solidarpakt also den Solidarfall verhindern, indem er die Landeskirchen einem strengen fiskalischen Regiment unterordnet. Diese werden genötigt, im Blick auf eine angeblich sinkende Finanzkraft Zukunftssicherung in Form von Kapitalbildung zu betreiben. Der EKD-Finanzchef Thomas Begrich räumt in einer Sendung von RBB Kulturradio vom 03.08. 2014 mit dem Titel: „Für Pfarrers Rente spekulieren – Kirche an der Börse“ ein, dass das Vermögen, das die einzelnen Landeskirchen alleine für zukünftige Versorgungsansprüche angesammelt haben, bereits jetzt einen Umfang von 10 – 15 Milliarden Euro hat. Bedenkt man, dass die Regelungen des „erweiterten Solidarpakt“ die Landeskirchen darüber hinaus zu weiteren umfänglichen Rücklagenbildungen zwingen, bedenkt man darüber hinaus, dass sich im Besitz der kirchlichen Körperschaften im EKD-Bereich zahlreiche werthaltige Immobilien und Liegenschaften befinden, kann man in etwa erahnen, wie groß das kirchliche Gesamtvermögen ist.

Der „erweiterte Solidarpakt“ erinnert an den „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ der EU. Auch dort geht es um das Sparen um fast jeden Preis, in jedem Fall zu Lasten der Menschen. Allerdings gibt es zwei Unterschiede: 1. Wo der „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ Pakt der EU die Verschuldung der Staaten eindämmen will, geht es beim EKD-Solidarpakt um Kapitalbildung. 2. Die Regelungen des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ sind den nationalen Parlamenten bekannt und werden dort kontrovers diskutiert. Der EKD-Solidarpakt ist dagegen eine Verabredung weniger Bischöfe und Oberkirchenräte im Rahmen des Konklave der Kirchenkonferenz, von der Presbyterien, Kreis- oder Landessynoden, die in der evangelischen Kirche eigentlich entscheiden sollten, bisher so gut wie keine Kenntnis besitzen.

Die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ im Einzelnen

Nimmt man die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ernst, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Moment jedenfalls noch die Kirchengemeinden der EKiR eine größere Gestaltungsfreiheit im Blick auf ihre Finanzen haben, als die Landeskirchen der EKD.

Würden Sie jemanden ernst nehmen, der Ihnen vermitteln will, welche Höhe die Inflationsrate im Jahr 2023 hat? Oder der glaubt, belastbare Aussagen über den Umfang der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer im Jahr 2031 machen zu können?

Basis der Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ist die Nötigung der Landeskirchen zu einer mittelfristigen und einer langfristigen Finanzplanung. Die mittelfristige Finanzplanung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt, die langfristige Finanzplanung soll einen Zeitraum von 15 – 25 Jahren umfassen. Die Finanzplanung soll auf folgenden prognostischen Annahmen beruhen:

  • Entwicklung der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln

  • Prognose des allgemeinen Preisindexes

  • Gemeindegliederzahlen

  • Ausgabenentwicklung

Grundlage der Finanzplanung der Landeskirchen sind Mindeststandards, die von der Kirchenkonferenz auf Vorschlag des Finanzbeirates der EKD festgelegt werden. Diese Mindeststandards umfassen folgende Punkte:

  • Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • Kostenstruktur, insbesondere der Personalkosten

  • Liquidität und Rücklagen

  • Verschuldung

  • Sicherung der Versorgung

Jedes Jahr legen die Landeskirchen bis zum 31. März dem Kirchenamt der EKD einen Bericht zu ihrer finanziellen Situation vor, der nach einem vom Finanzbereit entwickelten und durch die Kirchenkonferenz bestätigten Raster erstellt wird. Die Berichte werden vom Kirchenamt der EKD ausgewertet. Die Ergebnisse berät der Finanzbeirat.

Kommt es bei einer Landeskirche zu erheblichen Abweichungen bei den festgelegten Mindeststandards, ergeht ein Schreiben an die betroffene Landeskirche, dem ein anschließendes Gespräch über Lösungsmöglichkeiten folgen soll.

Greifen diese Maßnahmen nicht und wird durch Kirchenamt und Finanzbeirat eine „Finanzkrise“ einer Landeskirche festgestellt, greifen deutlich härtere Maßnahmen, die von der Kirchenkonferenz „im Benehmen“ mit dem Rat der EKD beschlossen werden. Genannt werden die „Aufforderung zur Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit dem Kirchenamt“ sowie die „Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen durch einen Beauftragten“ der EKD. „Bei erfolgversprechender Mitarbeit der betroffenen Gliedkirchen an der Überwindung ihrer Finanzkrise können Unterstützung durch die Gemeinschaft der Gliedkirchen und weitere begleitende Maßnahmen in Aussicht gestellt werden.“ Ist dies nicht der Fall, greifen Sanktionen, die bis zum Ausschluss weiterer Unterstützung für die betroffene Gliedkirche reichen“ können. Im Klartext: Bei nicht-kooperativem Verhalten gegenüber den EKD-Spielregeln droht der Entzug der Solidarität, also offenbar auch der Entzug der Finanzausgleichsmittel.

Die einzelnen Landeskirchen sind also im Blick auf ihre Finanzen seit März 2006 nicht mehr Herrin im eigenen Haus. Sie müssen sich den vom Finanzbeirat vorgegeben Mindeststandards unterordnen und stehen unter Aufsicht der EKD. Dies bestätigt der Finanzchef der EKD Thomas Begrich im bereits erwähnten RBB-Feature: „Im Erweiterten Solidarpakt […] sagen wir: Es sollen aus den aktuellen Haushalten nicht mehr als 10 Prozent aufgewandt werden müssen, um die Pensionen der jetzt im Ruhedienst befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen. Um das erreichen zu können, muss man ungefähr siebzig Prozent Kapitaldeckung haben.“ „Und solche finanziellen Mindeststandards werden dann auch von uns im Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft der Gliedkirchen überwacht. „

Die EKiR und der „erweiterte Solidarpakt“

Im Vorwort von „Schöne neue Welt“ schreibt Aldous Huxley 1946: „Die größten Triumphe der Propaganda wurden nicht durch Handeln, sondern durch Unterlassung erreicht. Groß ist die Wahrheit, größer aber, vom praktischen Gesichtspunkt, ist das Verschweigen von Wahrheit.“

Beklemmend aktuell ist dieses Zitat im Blick auf die Krisen und kriegerischen Konflikte unserer Zeit. Noch beklemmender muss es allerdings für einen evangelischen Christen sein, dass Teile der kirchlichen Leitungsebene sich die hinter dieser Aussage stehende Geisteshaltung zu eigen gemacht haben.

Tatsache ist, dass in keinem öffentlich zugänglichen Dokument, dass der rheinischen Landessynode vorgelegt wurde, der Begriff „erweiterter Solidarpakt“ auftaucht und dass die Unwissenheit über sein Regelwerk nicht nur die Masse der Landessynodalen, sondern sogar langjährige Mitglieder der Kirchenleitung betrifft. Jetzt stellt sich heraus, dass ohne die Wucht dieses Reglements der ab Juli 2013 initiierte brutal verschärfte Sparkurs der damals neuen Kirchenleitung um Manfred Rekowski so kaum denkbar wäre.

Zunächst fragt man sich, welche Personen den Beschluss der Kirchenkonferenz vom März 2006 zu verantworten haben. Der potentielle Teilnehmerkreis aus dem Rheinland ist überschaubar. Der damalige Präses Nikolaus Schneider sowie Vizepräsident Christian Drägert sind an erster Stelle zu nennen. Hinzukommt der Finanzdezernent Georg Immel und evtl. noch Vizepräses Petra Bosse Huber. Ihnen war die Schieflage bei der Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungsansprüche gegenüber der EKiR bestens bekannt. Ihnen muss bewusst gewesen sein, in welchen fiskalischen Schwitzkasten die rheinische Kirche durch das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ gerät und sie auf lange Zeit zu immer neuen „Sparrunden“ nötigt mit dem Ziel verstärkter Kapitalbildung. Nicht ohne Brisanz ist der Tatbestand, dass dieser Personenkreis die politische Verantwortung für den bbz-Finanzskandal trägt, der einige Jahre später den Rücklagenbestand der rheinischen Kirche um einen Betrag von deutlich über 20 Mio. € reduziert hat.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Georg Immel erstmals im Finanzbericht von 2006 auf ein „landeskirchliche Frühwarnsystem“ verweist. Hierbei ging es Immel darum, Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu motivieren, den Bestand ihrer Rücklagen und Schulden nach Düsseldorf zu melden, von wo aus die Daten an die EKD zur Auswertung weitergeleitet werden sollten. Er begründet dies mit einem Beschluss von Kirchenkonferenz und Rat der EKD, „ein sogenanntes ‚Frühwarnsystem‘ auf EKD-Ebene einzuführen, um frühzeitig Fehlentwicklungen oder Fehlsteuerungen in Gliedkirchen erkennen und darauf reagieren zu können“ (Seite 9, 10). Immel trug seinen Bericht im Januar 2006 vor, erst im März 2006 fasste die Kirchenkonferenz der EKD den endgültigen Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“. Dennoch wird man davon ausgehen können, dass die Vorüberlegungen Immel bekannt waren und seine Ausführungen bestenfalls Teilinformationen, also die halbe Wahrheit enthielten. In seinen Erläuterungen zur Versorgungssicherung ab S. 12 des Berichts erwähnt Immel weder „Frühwarnsystem“ noch den „Solidarpakt“, obwohl das eigentliche Ziel des „Solidarpakts“ – verstärkte Kapitalbildung – vor allem auf die Sicherung zukünftiger Versorgungsansprüche abzielt. Im Finanzbericht von 2007, als das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ verbindlich und den Eingeweihten bekannt war, geht Immel erneut auf das „Frühwarnsystem“ ein (S. 7-9), ohne wirkliche Informationen zu liefern.

Das Jahr 2006 war nicht nur für die rheinische Kirche eine Zäsur. Mit dem „erweiterten Solidarpakt“ war ein höchst effizienter Hebel geschaffen, mit dem Grundelemente aus „Kirche der Freiheit“ umgesetzt werden konnten. Trotz erheblich steigender Kirchensteuereinnahmen wurden Gemeinden, Kirchenkreisen und Gemeinden Mittel entzogen und in Verbindung mit einer unseriösen Langfristprognostik, nach der dauerhaft die kirchliche Finanzkraft nur sinken kann, das Gefühl subjektiver Armut vor Ort verstetigt. Faktisch handelt es sich um eine Umverteilung von unten nach oben, denn Mittel, die die Arbeit vor Ort hätten stärken können, werden dem Zugriff von Presbyterien und Kreissynoden entzogen.

Seit 2006 kann man in der rheinischen Kirche eine wachsende Dynamik bei Rückbauprozessen und dem Abbau von Arbeitsplätzen beobachten. 2011 verdoppelte die EKiR die Versorgungssicherungsumlage und führt mittlerweile ein knappes Viertel ihres Kirchensteueraufkommens der Versorgungsicherung zu.

All‘ diese Anstrengungen waren nach dem Urteil der EKD-Aufseher offenbar unzureichend. Im März 2013 gab die EKiR die aktuellen Daten, die nach dem „erweiterten Solidarpakt“ gefordert werden, an das EKD-Kirchenamt weiter. Offenbar kam im Mai 2013 so etwas wie einen „blauen Brief“ aus Hannover. Am 10. Juli 2013 kündigt Präses Manfred Rekowski in einer Videobotschaft eine drastische Verschärfung des „Sparkurses“ an. Über den Zeitraum von mehreren Wochen gibt es in seinem Blog eine durchaus spannende Diskussion. Allerdings werden weder die tatsächlichen Hintergründe des fiskalischen Parforceritts benannt, noch fachliche Fragen befriedigend beantwortet. Die Sondersynode in Hilden Ende November 2013 folgt diesem Muster. Rekowski plaudert zwar von der „Troika“ und dem EKD-„Sparkommissar“, der ins Haus stehen könnte. Die Heiterkeit der Synode ob dieser Äußerungen belegt jedoch, dass der dramatisch ernste Hintergrund dieser „humoristischen“ Einlagen, nämlich die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ den Synodalen weitgehend unbekannt sind. Synoden werden so in Teilen zu einer reinen Akklamationsfassade. Die Ziele stehen fest, sie kommen aus dem intransparenten Dunst der EKD. Gestaltet werden darf die Umsetzung, hier ist „Partizipation“ gefragt.

Fakt ist, dass die EKiR mehr denn je an der kurzen Leine der EKD nach einer Road-Map geführt wird, die nur wenigen Eingeweihten bekannt ist. Was bedeutet es – auch verfassungsrechtlich – für diese Landeskirche mit einer immer noch ausgeprägt basisorientierten presbyterial-synodalen Ordnung, wenn die in Finanz- und Strukturfragen entscheidenden Weichenstellungen durch Verabredungen des Finanzbeirates und der Kirchenkonferenz der EKD getroffen werden, deren Inhalte der Landessynode bestenfalls verschwommen bekannt sind, wenn überhaupt? Nicht mehr die Landessynode bestimmt die Richtung – von Presbyterien und Kreissynoden gar nicht zu reden – sondern ein kleiner Kreis von Bischöfen und Oberkirchenräten in Gremien der EKD.

Der „erweiterte Solidarpakt“ – die kritischsten Punkte

Was bewegt die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD zu der mutmaßlichen Verabredung, den Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“ nicht zu veröffentlichen? Es war tatsächlich bis vor kurzem ein „Pakt, den keiner kennt“, wie es der Journalist Christoph Fleischmann mehrfach formuliert hat. Dieser Tatbestand offenbart eine nahezu unglaubliche Missachtung von Synoden durch führende Verantwortungsträger der Evangelischen Kirche. Er zerstört Vertrauen.

Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:

  1. Der „erweiterte Solidarpakt“ ist ein Steuerungsinstrument – durchaus vergleichbar mit dem EU-„Stabilitäts- und Wachstumspakt“ – das die evangelischen Landeskirchen in eine höchst einseitige Finanzorientierung drängt. Die Frage einer nachhaltigen Finanzierung insbesondere im Blick auf Versorgungs- und Beihilfeansprüche erscheint als die herausragende Zukunftsfrage kirchenleitenden Handelns, dem sich alle anderen Aspekte wie die Situation der Beschäftigten oder die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen im Wirkungsbereich der Kirche unterzuordnen haben.

  2. Verschärft wird diese für die Kirche insgesamt schädlich Einseitigkeit durch eine von der EKD vorgeschriebene Prognostik, die auf falschen Grundannahmen beruht. Hierzu gehört die bis heute empirisch nicht zu belegende Behauptung, die Mitgliederentwicklung hätte einen messbaren Einfluss auf die Finanzkraft der Kirche. Ein Blick auf längere Zeiträume am Beispiel der EKiR widerlegt dies vielmehr:

EKiR

1970

1990

2005

2013

Gemeindeglieder in Mio.

3,856

3,269

2,952

2,707

Nettokirchensteuer-

Aufkommen in Euro

200 Mio.

580 Mio.

492 Mio.

620 Mio.

  1. Ähnlich fragwürdig ist eine Prognose bezüglich des allgemeinen Preisindexes, die als ein Element der Finanzplanung gefordert wird. Aussagen über die Inflationsrate in 10 oder gar 25 Jahren machen zu wollen entbehrt jeder Grundlage und ist reine Kaffeesatzleserei. Der Preisindex orientiert sich im übrigen nicht an der tatsächlichen Kostenstruktur der Kirche, sondern an den Ausgaben einer Durchschnittsfamilie. Der Euro hat im Blick auf die Anschaffung elektronischer Geräte, die für die kirchliche Arbeit kein unwichtiger Kostenfaktor sind, erheblich an Wert gewonnen, da Computer, Handys und Notebooks günstiger geworden sind. Bei den Löhnen und Gehältern müsste er zumindest konstant geblieben sein, und dies ist der weitaus größte Kostenpostenkirchlicher Arbeit.

  2. Auf Grund der bei Lichte besehen höchst subjektiven Annahme, die Finanzkraft der Kirche würde sich in Zukunft erheblich reduzieren, drängt die EKD ihre Landeskirchen dazu, Geld durch „Sparrunden“ aus dem System kirchlicher Arbeit herauszuziehen und Zukunftssicherung durch Kapitalbildung zu betreiben. Soll diese Strategie im Sinne ihrer Urheber erfolgreich sein, setzt dies folgendes Szenario zwingend voraus: 1. Die Finanzmarktentwicklung muss in den kommenden Jahrzehnten so stabil sein, dass auch für kirchliche Finanzanlagen verlässliche Renditen erwirtschaftet werden können. 2. Eine Voraussetzung dafür ist ein stetiges Wirtschaftswachstum. – Wer’s glaubt, wird selig, oder auch nicht!

Kleine kathol. Statistik: Rückgang der Priesterzahl seit 1990 minus 35%; Rückgang der Gemeindeglieder minus 15%; Steigerung der Kirchensteuereinnahmen plus 40%.

18.07.2014
Der Katholikenanteil lag 2013 bei 24,2 Millionen Menschen und damit 29,9 Prozent der Bevölkerung. Für Kardinal Reinhard Marx ist das schmerzliche Ergebnis angesichts hoher Austrittszahlen 2013 ein “Weckruf“.

Die jüngst vorgestellte Statistik belegt aber nicht nur eine sprunghaft gestiegene Austrittsrate, sondern auch die aktuellen Zahlen zu den Mitarbeitern: 9222 Priester aktiv in der Seelsorge, assistiert von 3140 Pastoral und 4470 Gemeindereferenten. Zum Artikel.

Die Anzahl der in der Seelsorge (Pfarrseelsorge oder anderen Seelsorgebereichen) tätigen Priester in Deutschland sank ab 1990 bis 2012 von 14160 im Jahr 1990 auf 9222 2013. Das ist ein Rückgang von 35%. Die Anzahl der Kirchenmitglieder sank im gleichen Zeitraum von 28.252.000 auf 24.200.000. Das entspricht einem Rückgang von 15%. Zur Statistik der Dt. Bischofskonferenz. F.S.

Im selben Zeitraum stiegen die Kirchensteuereinnahmen von 3,88 Mrd. € 1991 auf 5,45 Mrd. € 2013. Das ist eine Steigerung von 40%. Statistik der Dt. Bischofskonferenz.