Archiv der Kategorie:
EKBO Berlin-Brandenburg

Wer berät unsere Kirchen?

Bei der praktischen Umsetzung, der »Implementierung« des neuen Systems, sei zu sehr auf externe Beratung gesetzt worden. Das habe viel Geld gekostet und verhindert, dass Kompetenz innerhalb der kirchlichen Finanzverwaltung aufgebaut wurde, die Dokumentation und Verwaltung der elektronischen Daten sei unzureichend gewesen. Als besonderes Anliegen hob der Prüfungsausschuss hervor, auch für die Finanzverwaltung in der Landeskirche qualifiziertes Personal zu gewinnen und auszubilden. – So Werner Scheler, der Vorsitzende des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses der ELK Bayern auf der Frühjahrssynode 2013 der ELK Bayern.

Dr. Ulrich Metzmacher, Vorstandsvorsitzender der Paul Gerhardt Diakonie“ sprach in seinem Vortrag „Erwartungen der Diakonie an ‚ihre‘ Kirche“  auf dem Fachtag „Diakonie und Kirche am 10.  April 2013  in Lobetal von Ernst &Young Gutachten, voraussetzend, dass seine Hörer wissen, wer damit gemeint ist:

Natürlich ist heute auch die Organisation Kirche durchdrungen von Ressourcenknappheit, Ernst & Young Gutachten, Tarifverträgen, Wirtschaftsplänen etc. – all die Dinge, die die heile Welt stören und denen man mitunter klammheimlich, manchmal auch ganz offen, ablehnend gegenüber steht. Gleichzeitig aber muss man notgedrungen bei diesen lästigen Effizienz- und Effektivitätsprojekten irgendwie mitmachen, weil Kirche eben auch eine Organisation ist. Und so ist das Schimpfen auf die Diakonie, die sich zum sozialwirtschaftlichen Kontext bekennt, auch ein probates Mittel, eigenes Unbehagen – eigentlich möchte man ja mit dieser ganzen unmoralischen Ökonomisierung nichts zu tun haben – zu externalisieren. Psychoanalytisch ist das ein klassischer einfacher Projektionsmechanismus. Ich schimpfe auf die anderen, weil sie Elemente repräsentieren, die ich in meinem eigenen Handeln nicht wahrhaben will oder nicht mag.“ (Diakonie und Kirche– 10 theologische Überlegungen, in:Dokumentation „Diakonie und Kirche – gemeinsam auf dem Weg?“ Fachtag am 10. April 2013 in Lobetal, hrsg. vom DWBO u.a., S. 24)

Ernst& Young stellt sich selbst auf seiner Webseite so vor: „Ernst & Young ist einer der internationalen Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung sowie Risiko- und Managementberatung. Unsere über 7.400 Mitarbeiter in Deutschland sind durch gemeinsame Werte und unseren hohen Qualitätsanspruch verbunden. Gemeinsam mit den 167.000 Kollegen der internationalen Ernst & Young-Organisation betreuen wir unsere Mandanten überall auf der Welt. Das gemeinsame Ziel aller Mitarbeiter ist es, unter Einsatz all ihrer Ressourcen, Fähigkeiten und Kompetenzen das Potenzial unserer Mandanten zu entfalten.“

Hauptsitz in Deutschland ist  Stuttgart
Vorsitzender der Geschäftsführung ist  Georg Graf Waldersee

Die Ernst & Young Group hat 2012 einen Jahresumsatz von 1,22 Mrd. Euro gehabt. Ihre Geschäftsberichte sind seit 2004 ebd. einsehbar.

Diakonie und Kirche gemeinsam auf dem Weg? Wolfgang Huber auf dem Fachtag am 10. April 2013 in Lobetal

Kirche, Diakonie Bischof i.R. Wolfgang Huber beschreibt die Diakonie mit Begriffen, die eine Distanz oder kritische Stellungnahme zu den Entwicklungen in der Gesellschaft vermissen lassen. Auch die Kirche beschreibt er unkritisch als staatsanalog. Mit letzterem hat er leider recht, sieht aber auch hier keinen Grund sich zu distanzieren, sondern ein Erfolgsmodell:

„Die Diakonie ist ein wachsender Akteur auf einem Wachstumsmarkt; sie hat sich auf den Übergang vom Sozialstaat zum Sozialmarkt weitgehend eingestellt; sie beruhigt sich nicht mehr mit der Auskunft, dass das vom Staat gewährleistete Subsidiaritätsprinzip ihre Handlungsmöglichkeiten sicher stellt, sondern versucht, aus eigener Kraft konkurrenzfähig zu sein.“ (S. 14)

“…offenkundig gibt es unterschiedliche Auffassungen davon, wie die gesellschaftlichen Veränderungen einzuschätzen und wie auf sie angemessen zu reagieren ist. Die ‚verfasste Kirche‘ reagiert auf diese Herausforderungen stärker in öffentlich-rechtlichen oder staatsanalogen Mustern; die ‚Unternehmensdiakonie‘ erkennt ein stärkeres Innovationspotential in der Offenheit für die Entwicklung des Sozialmarkts.“ (S.16)

„Dass die einen ihre Kultur aus den Denkweisen des deutschen öffentlichen Rechts und die anderen aus dem St. Galler Management-Modell entlehnen, begründet noch keinen theologischen Vorrang des einen vor dem anderen. Aus der erstaunlichen Leistungsfähigkeit des deutschen staatskirchenrechtlichen Modells der Artikel 137ff der Weimarer Reichsverfassung ergibt sich ja keineswegs, dass die innere staatsanaloge Struktur der Kirche und die Zweistufigkeit ihrer Beschäftigungssysteme nach Beamtenrecht einerseits und TVöD andererseits damit schon eine hinreichende theologische Begründung hätten. Und aus einem St. Galler Management-Modell ergibt sich genauso wenig, dass mit ökonomischer Steuerung, effektiver Personalwirtschaft und ausbalanciertem Umgang mit den verschiedenen Anspruchsgruppen allein schon Zureichendes über den Zweck sozialwirtschaftlichen Handelns in der Diakonie gesagt wird. Doch dass für Kirchen in Deutschland der Wettbewerbsgedanke ungewohnt ist, weil sich die beiden großen Kirchen in unserem Land über lange Zeit eher als Glieder eines Kartells denn als Wettbewerber verstanden haben, ist kein zureichender Grund dafür, für die Diakonie den Gedanken des Wettbewerbs abzulehnen. Das ist nicht nur deshalb unklug, weil es weltfremd ist; es verstößt auch gegen die wohlverstandenen Interessen der Diakonie, wenn sie sich dem Wettbewerb entzieht.“ ( ebd.)

(Wolfgang Huber: Diakonie und Kirche– 10 theologische Überlegungen, in: „Dokumentation Diakonie und Kirche – gemeinsam auf dem Weg? Fachtag am 10. April 2013 in Lobetal“, hrsg. v. DWBO u.a. , S. 14ff)

Das St. Galler Management-Modell scheint allerdings auch für das Papier „Welche Kirche morgen?- Orientierungspunkte für den Reformprozess“ Pate gestanden zu haben, wenn man von Leitplanken dort liest und an die Tonnen denkt, von denen Bischof Dröge in seiner Vorstellung des Heftes auf der Herbstsynode 2012 der EKBO redete. In der Steuerungsgruppe habe man folgendes vor Augen gehabt:
Nachdem das nautische Bild der „Leuchttürme“ im bisherigen Reformprozess der EKD eine große Rol­le gespielt hat, ist für uns jetzt eher ein anderes Bild aus der Seefahrt hilfreich: Wir brauchen Orien­tie­rungspunkte, die eine Fahrrinne markieren. In der Seefahrt werden sie „Tonnen“ genannt. Innerhalb dieser von Tonnen markierten Fahrrinne sind viele unterschiedliche Schiffe und Schiffchen unterwegs. Das Bild macht Sinn, denn die EKBO ist besser als ein Konvoi von Schiffen zu verstehen, denn als das eine „Schiff, das sich Gemeinde nennt“. Was wäre das für ein Tanker! In einem Konvoi sind unter­schied­liche Akteure selbstverantwortlich als Kapitäne unterwegs, wissen aber darum, dass sie als Teil des Ganzen auf einer Route mit einem ge­mein­samen Ziel unterwegs sind.“ (Wort des Bischofs Markus Dröge, Drucksache 02 der Herbstsynode 2012

Pastorin Dr. Katharina Dang

Scharfe Kritik an der EKBO. Susanne Kahl Passoth auf dem Fachtag „Diakonie und Kirche“ am 10.April 2013 in Lobetal

Susanne Kahl Passoth äußert scharfe Kritik an der EKBO im Blick auf die Stellungnahme zur Armutsproblematik in Deutschland und an dem Verhältnis von Kirche und Diakonie. Sie warnt vor einem Bruch zwischen beiden.

Susanne Kahl-Passoth, seit Sept. 2002 Direktorin des DWBO, Mitglied des Diakonischen Rates des DW der EKD und Beauftragte für die Diakonie der EKBO: Zwischen den Stühlen – Erwartungen an Diakonie und Kirche, in:Dokumentation „Diakonie und Kirche – gemeinsam auf dem Weg? Fachtag am 10. April 2013 in Lobetal“, S. 27 ff.

„Kirche in unserer Region vertreten durch die Synode war nicht einmal in der Lage im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung das Thema Armut aufzunehmen. Diakonie und Kirche gehen einem offenen Konflikt aus dem Weg, interessieren sich so gut wie nicht füreinander, reden nicht miteinander, allenfalls übereinander, gehen jede ihren Weg und entfernen sich immer weiter voneinander. Im Grunde gab es ein Nebeneinander, wenig Miteinander von Anfang an. Diakonie bemüht sich in der Regel aber auch nicht um Kirche. Sie kann manchmal ganz schön arrogant sein.„Wir können es besser als die Kirche!“ z.B. mit Geld umgehen.“ (S. 27)

„Damals im 19. Jahrhundert war das auch nicht einfach zwischen dem Centralausschuss und dem Kirchenbund. Man gründete einen Verständigungsausschuss. So etwas brauchen wir heute dringender denn je. Sonst kommt es zum Bruch. Wir müssen wieder ein Interesse füreinander entwickeln. Wir müssen wieder lernen miteinander zu reden und vor allem einander zuzuhören ohne Gängelei, Besserwisserei, Arroganz als Schwestern und Brüder. Das Evangelium könnte eine Kraft entwickeln…“ (S. 29)

Berichte von den Frühjahrssynoden 2013 Teil I

Bayern: Debatte über die Zukunft des traditionellen Gottesdiensts

Professor Klaus Raschzok von der Augustana-Hochschule Neuendettelsau plädiert in seinem Vortrag für den traditionellen Gottesdienst, mit einem Seitenhieb auf alternative Angebote: Besucherinnen und Besucher von anderen Gottesdiensten seien häufig die »hochfrustiert Engagierten«. Der Gottesdienst ist aus seiner Sicht auch keine missionarische Veranstaltung für die, die vielleicht kommen, sondern Stärkung auf dem Weg für die, die sich dort versammelten. Lesen Sie auch den Synodenbericht.

Vorstoß der EKBO: EKD soll Kirche sein

Die Landeskirche begrüßte Pläne der evangelischen Kirchen in Deutschland, als Kirchengemeinschaft enger zusammenzurücken. Dazu forderte die Synode die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf, ihre Kirchenverfassung, die Grundordnung, zu ändern. Darin soll festgehalten werden, dass auch der Zusammenschluss der weiterhin selbständigen Landeskirchen selbst als Kirche zu verstehen ist.

Zur gesamten Synode

Lesen sie auch in unserem Archiv: Von den Landeskirchentümern zum Bundeskirchentum.

EKBO-Synode: EKD durch Änderung der Grundordnung als Kirche anerkennen!?

In ihrem Artikel „Evangelische Existenz heute“ sorgen sich der ehemalige Kirchenpräsident der Pfälzischen Landeskirche, Eberhard Cherdron und Dr. Martin Schuck um die Entwicklung des Protestantismus. Eine Sorge ist der Missbrauch der Leuenberger Konkordie zu Zwecken der kirchlichen Zentralisierung:

„Nicht erst seit 2006 dreht sich die Frage nach der ekklesialen Qualität der EKD um die Frage nach einem gemeinsamen Bekenntnis aller EKD-Gliedkirchen. Immer wieder gab es Vorstöße, der Confessio Augustana diese Funktion zuzuschreiben, was jedoch am Einspruch der reformierten und unierten Kirchen scheiterte. Der Versuch, den Text einer Konkordie, die zum Zweck der Herstellung von Kirchengemeinschaft formuliert wurde, zum Bekenntnistext umzuwidmen und zum »EKD-Bekenntnis« zu machen, führt in der Sache nicht weiter. Grundsätzlich war ja die EKD auch vor 1973 nicht bekenntnislos: Sie bekennt sich in ihrer Grundordnung immerhin zu Jesus Christus als dem einen Herrn der Kirche, zum Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt wird, zu den altkirchlichen Symbolen und zu den in ihren Gliedkirchen geltenden reformatorischen Bekenntnisschriften. Außerdem bejaht sie die von der Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Aussagen über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche.

Vor diesem Hintergrund kann die Leuenberger Konkordie nichts anderes leisten als die Möglichkeitsbedingungen für die Erklärung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft – und damit von Kirchengemeinschaft – zu formulieren: Die unterschiedlichen reformatorischen Bekenntnisse sind nicht mehr kirchentrennend, weil die Konkordie eine Lesart reformatorischer Theologie präsentiert, die lutherischen, reformierten und unierten Christen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums und der Sakramente, vor allem des Abendmahls, ermöglicht – mehr nicht. Die Konkordie ist keine Superstruktur, die über die hergebrachten Bekenntnisse gelegt wird und diese überbietet, sondern lediglich eine Anleitung zum gemeinsamen Bekennen Gottes trotz unterschiedlicher Bekenntnisse und – daraus folgend – unterschiedlicher Kirchenordnungen. Es ist eine Überfrachtung dieses Textes, wenn ihm die einem Bekenntnis wesensmäßig zukommende konstituierende Funktion für kirchliche Ordnung zugeschrieben wird.“

Wie berechtigt die Sorge der beiden Theologen Cherdron und Schuck ist, zeigt die Drucksache 15 Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 19. bis 20. April der Kirchenleitung betr. Anregung zu einer Änderung der Grundordnung der EKD: „Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode der EKBO regt an, die Gemeinschaft innerhalb der EKD im Geist der

Leuenberger Konkordie durch eine Grundordnungsänderung als Kirche anzuerkennen. Da-

mit möchte sie im 40. Jahr der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger

Konkordie) einen neuen Impuls geben, die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD als Kirche zu verstehen.“

 

Konflikte durch Hierarchisierung in der EKBO

In der EKBO, der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg, eskalieren Konflikte im Zusammenhang des Verlusts der Gemeindehoheit. Zum konkreten Konfliktfall im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin entnehmen Sie mehr der Ortspresse (Stichworte in der Suche: Pfarrer Scheidacker, u.a.) oder der Gemeinde Wittstock-Ruppin. Die Landeskirche hat auf unsere Anfrage bis heute nicht geantwortet. Zur Seite der EKBO.

Das Beispiel ist im Zusammenhang dieser Ausgabe weniger als mittlerweile, individueller, eskalierender Fall mit seinen speziellen Ausprägungen, interessant. Wie überhaupt die individuellen Komponenten nicht die Ursachen darstellen. Das Grundproblem liegt in der Strukturkonstruktion der Reformen, die die Hoheitsrechte von den Gemeinden abziehen und zentralisieren. Darin liegt der Stoff für Konflikte, die zunächst als Schwelbrände entstehen (werden), um dann plötzlich auszubrechen. Ursachen dieser Problematik werden in dieser Ausgabe im Artikel Protestantismus ohne Partizipation von Friedhelm Schneider analyisert (s.o.). Er analysiert, dass solche Konflikte systembedingt sind und von handelnden Personen nicht ausgelöst, sondern nur verstärkt werden können. Gibt es Alternativen zu derartigen konfliktschaffenden Reformen? Ja. Im Artikel von Ingrid Schneider „Wider die Einheitslösungen“ wird ein solcher systemischer, hier ein systemisch-integraler Ansatz dargestellt (s.u.).

Hintergrundinformation zum Dissens und Konflikt zwischen der EKBO und dem dortigen Gemeindebund erfahren Sie in zwei Beiträgen, die im Deutschen Pfarrerblatt (02/2013) veröffentlicht waren:

EKBO Organisierte Erweckung in Berlin-Brandenburg

Die EKD strebt mit »Kirche der Freiheit« nichts anderes als einen Erweckungsprozess von oben nach unten an1. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wie die Kirchenleitungen in die Lage versetzt werden sollen, eine Erweckung zu organisieren. Nach den Vorstellungen der EKD haben sie sich hierbei vorrangig der kirchlichen Mittelebene (Kirchenkreise, Dekanate) zu bedienen, die zur Umsetzung von Reformen in den Kirchengemeinden am besten geeignet sei2. Darüber hinaus wird der Pfarrberuf als Schlüsselberuf für die Umsetzung der Reformen angesehen, weil nur er für die ganze Landeskirche stehe und der Dienstaufsicht unterliege, die das wirksamste Mittel landeskirchlicher Rechtsaufsicht darstelle3.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Hoffmann, Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg und das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus, Potsdam:

Kommunikationsprozesse gestalten und Wandlungen in der Volkskirche fördern

Schon in den 90er Jahren fanden in Brandenburg (und in den östlichen Landeskirchen allgemein) flächendeckend Fusionen von Kirchenkreisen, kirchliche territoriale Gebietsreformen, statt. Angesichts eines relativ hohen Mitgliederrückgangs1  und zurückgehender Zuweisungen an die Kirchenkreise, namentlich für Personal2, sucht man z.B. im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin Antworten mit dem Ziel der Personal- und Finanzsicherheit und dem Ziel der »Strukturanpassung zur Verbesserung des kirchlichen Lebens vor Ort« 3.

Lesen Sie das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus.

EKBO : „Salz der Erde“ überarbeitet

Die EKBO hat ihr Papier „Salz der Erde“ überarbeitet  und mit weiteren Neufassungen ist zu rechnen. Sie werden Blattweise im Internet vorgenommen. Die letzte Änderung erfolgte am 4. März 2013 auf den Seiten 16 (Projekt 8: Kinder und Jugend) und S. 20 (Projekt 12: Religion im Dialog und Gemeinwesen. Interreligiöse Kompetenz fördern – vorher: Religion in Sozialraum und Gesellschaft).

Dort werden auf der letzten Seite auch die Mitglieder der Steuerungsgruppe genannt, an der beratend Peter Hülscher von der Unternehmensberatung Tricon teilnimmt. Ebenso sind die  Mitglieder des Lenkungsausschusses des Reformprozesses dort aufgeführt.

EKBO: Erstes Versetzungsverfahren nach dem neuem Pfarrdienstrecht

Das erste Versetzungsverfahren nach dem neuen Pfarrdienstgesetz der EKD könnte erneut Pfarrer Stephan Scheidacker betreffen, den letzten – wenn auch ungültig – Abberufenen des alten Unionsrechts.

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