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Hierarchisierung – Top-Down-Struktur

EKiR: Massiver Eingriff in die Finanzhoheit. Haushalte sind ab 2016 genehmigungspflichtig.

03/2015, von Hans-Jürgen Volk

Bei den Veränderungen der Verwaltungsordnung, die die Kirchenleitung Ende November 2014 beschlossen hat, handelt es sich um den wohl massivsten Eingriff in unsere Kirchenverfassung seit Jahren. Ab dem Haushaltsjahr 2016 muss jeder kirchliche Haushalt vom übergeordneten Leitungsgremium genehmigt werden. In Frage steht die Genehmigung wenn eine „Gefährdung des Haushaltsausgleichs“ vorliegt. Ein Indiz hierfür soll die geplante Rücklagenentnahme sein.
Nun hat die „Verordnung über das kirchliche Finanzwesen der Ev. Kirche im Rheinland“ (KF-VO) vom 26. November 2010 bereits 4 Veränderungen erfahren. Die 5. Modifikation vom November 2014 (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt vom 17. Dezember 2014) hat erhebliche Folgen für das Verhältnis der unterschiedlichen Ebenen kirchlichen Lebens. Nach der bisherigen Fassung der KF-VO wurde ein Haushalt durch Beschluss des Leitungsgremiums rechtswirksam. Im Raum stand der Gedanke eines „Haushaltssicherungskonzepts“, dass erst dann von der nächst höheren Leitungsebene entwickelt werden sollte, wenn der Haushalt einer kirchlichen Körperschaft dauerhaft in eine Schieflage gerät und das eigene Leitungsorgan keine nachhaltigen Lösungen entwickelt. Auch dies war umstritten und wurde als Eingriff in die Kompetenzen eines Presbyteriums oder eines Kreissynodalvorstands vielfach abgelehnt, ist aber im Gegensatz zur jetzt von der Kirchenleitung beschlossenen Regelung vergleichsweise moderat. Nunmehr wird Haushaltssicherung durch aufsichtliche Intervention der nächst höheren Leitungsorgane verstetigt.

Top-Down – „Aufsicht“ wird großgeschrieben
Aufmerken lassen muss bereits der deutlich erweiterte § 11 der KF-VO zum Stichwort „Aufsicht“. Kam die alte Fassung mit 2 Abschnitten aus, sind es nunmehr 7. Am klarsten deutet der neue 4. Abschnitt den bevorstehenden Kulturwandel in der EKiR an: „Aufsicht ist die bewusste Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber den der Aufsicht unterliegenden kirchlichen Körperschaften, mit dem Ziel, auf die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu achten. Sie wird präventiv durch Anzeige und Genehmigungsvorbehalte sowie die von den Leitungsorganen zu bestimmenden internen Kontrollsysteme ausgeübt. Nachträglich wird Aufsicht durch Beanstandungen, die Aufhebung von Beschlüssen sowie äußerstenfalls durch Ersatzvornahme wahrgenommen.“ Deutlich wird, dass die Autonomie der 1. Ebene – dort, wo Kirche in Gemeinden, Einrichtungen und Werken mit ihrer Arbeit in direktem Kontakt mit Menschen steht – drastisch reduziert und die Interventionsmöglichkeiten des übergeordneten Leitungsorgans deutlich erweitert werden. Aufsicht erhält nunmehr einen präventiven Charakter, was nicht nur die Interventionsmöglichkeiten der nächsthöheren Leitungsebene verstetigt und erweitert, sondern insgesamt die Gestaltungsräume der 1. Ebene einengt. Die Vorstellung einer klaren Hierarchie geht aus dem 5. Abschnitt von § 11 der KV-VO hervor: „Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, sich über alle ihrer Aufsicht unterliegenden Angelegenheiten zu unterrichten, dazu Berichte und Unterlagen anzufordern, an Ort und Stelle zu prüfen und den ihrer Aufsicht unterliegenden Stellen Weisungen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben zu erteilen.“ Die früheren Beteuerungen, dass mit der Einführung des NKF ebenübergreifende Interventionen ausgeschlossenen seien, sind damit gegenstandslos. In Zukunft sind Kreissynodalvorstände berechtigt, Presbyterien Weisungen zu erteilen. Das Gleiche gilt im Blick auf Kirchenkreise, denen die landeskirchliche Ebene mit fürsorglicher Aufsicht in Zukunft in präventiver und damit permanenter Weise begegnen kann.

Die wichtigsten Änderungen im Haushaltsrecht
Die Änderungen der KF-VO markieren den endgültigen Bruch mit der Tradition einer basisorientierten, kollegialen und mitunter auch solidarischen Kirche, die die EKiR trotz aller Mängel in der Vergangenheit war. Gewählte Leitungsgremien mutieren konzernmäßig immer stärker zu „Aussichtsorganen“. Der zentrale Satz bezogen auf das Haushaltsrecht findet sich im § 78 der neuen KF-VO: Der Haushalt „ist vor Beginn des Haushaltsjahres dem jeweiligen Aufsichtsorgan zur Genehmigung vorzulegen“.
Im neugefassten § 77 werden die Kriterien benannt, die bei der Genehmigung von Haushalten zu beachten sind. Der entscheidende Punkt ist die „Gefährdung des Haushaltsausgleichs“. Diese liegt vor, wenn:
„1. die Bilanz gemäß § 68 Absatz 4 Nr. 1 ein negatives Reinvermögen enthält, oder
2. die mittelfristige Finanzplanung in mindestens einem Jahr nicht ausgeglichen ist, oder
3. der Haushaltsausgleich nur durch Entnahme von Rücklagen, der Erhöhung der Umlagen oder der Minderung des Vermögensgrundbestands erreicht werden kann, oder
4. die Jahresabschlüsse der Vorjahre eine negative Entwicklung des Haushaltes erwarten lassen.“
In einem Schreiben aus der Finanzabteilung des Landeskirchenamtes vom 11.12. 2014 an die Gemeinden und Kirchenkreise der EKiR wird erläutert, wie mit dem Tatbestand einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs umzugehen ist: „Als Basis wird die Genehmigungspflicht der Haushalte festgelegt und als Regelungswerkzeug die Versagung der Genehmigung bzw. die Genehmigung mit Auflagen eingeführt, sofern der Haushaltsausgleich gefährdet ist. Ein Indiz für die Gefährdung des Haushaltsausgleich ist die geplante Rücklagenentnahme.“ Hierbei gesteht man offenbar Rücklagenentnahmen dann zu, wenn es sich um Investitionen handelt, für die Mittel angespart wurden. Eine geplante Rücklagenentnahme zum Haushaltsausgleich ist dagegen in Zukunft nicht mehr zulässig.
In § 78 wird der Aktionsrahmen benannt, der den übergeordneten Leitungsorganen im Falle einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs zur Verfügung steht. In Absatz 4 heißt es: „Im Falle der Gefährdung des Haushaltsausgleichs kann die Genehmigung mit einer Auflage oder Bedingung verbunden werden.“ In Absatz 5 wird weiter formuliert: “ Ist der Haushaltsausgleich nicht zu erreichen, ist die Genehmigung mindestens mit der Auflage zu verbinden, dem Aufsichtsorgan bis spätestens zum 30. Juni des Planjahres einen Plan vorzulegen, der erkennen lässt, dass der Ausgleich des Haushaltes innerhalb eines festgelegten Zeitraumes wieder erreicht werden kann (Haushaltskonsolidierungsplan). Die Entscheidung über dessen Genehmigung muss durch das Aufsichtsorgan bis zum 30. September erfolgt sein.“
Seit der NKF-Einführung gibt es zahlreiche kirchliche Körperschaften, in denen sich die Beschlussfassung über Haushalte erheblich verzögert und mit Beginn eines Haushaltsjahres kein rechtsgültiger Haushalt vorliegt. Welche Konsequenzen dies hat, ist im § 80 der KF-VO unter der Überschrift „Vorläufige Haushaltsführung“ geregelt. Die Kernaussage: „Ist der Haushalt zu Beginn eines Haushaltsjahres nicht beschlossen (haushaltslose Zeit), so darf die kirchliche Körperschaft ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, die erforderlich sind, um die notwendigen Aufgaben weiterzuführen und die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.“
Diese Neureglungen haben zur Folge, dass unsere Kirche insgesamt schwerfälliger, bürokratischer und hierarchischer wird. Unschwer lässt sich erkennen, dass durch den folgenschweren Zwischenschritt der Genehmigungspflicht sich der Zeitraum bis zur Rechtswirksamkeit eines Haushalts erheblich dehnt – bei einer „Gefährdung des Haushaltsausgleichs“ bis weit ins neue Haushaltsjahr hinein. In Zukunft werden wohl vielfach Gemeinden und Kirchenkreise die wenig befriedigende Erfahrung machen müssen, was es heißt, eine „haushaltslose Zeit“ zu überstehen. Erneut kommen erhebliche Belastungen auf die Verwaltungen und insbesondere die Kreissynodalvorstände zu, was den Kostenaufwand für Verwaltung und Organisation zu Lasten der kirchlichen Arbeit mit Menschen weiter steigern dürfte.

Bewertungen
Was mit der „Haushaltskonsolidierung“ auf der Ebene der Landeskirche begonnen hat, soll nun offenbar auf dem Verordnungswege bis hin zu kleinsten Kirchengemeinde vor Ort durchgedrückt werden: ein Leitungshandeln, das sich in fataler Einseitigkeit an Finanzgrößen orientiert, Menschen immer mehr aus dem Blick verliert und sich trotz deutlich steigender Kirchensteuereinnahmen einem für die kirchliche Arbeit schädlichen Finanz- und Spardruck hingibt. Folgendes ist darüber hinaus anzumerken.
1. Der Finanzdruck ist hausgemacht und von einigen Akteuren gewiss auch gewollt, da man der Ansicht ist, nur so strukturelle Veränderungen durchsetzen zu können. Die gleiche Kirchenleitung, die sich jetzt Kirchenkreise und Gemeinden mit fiskalischer Strenge zur Brust nehmen will, hat vor kurzem erst wenig kostenbewusst auf dem Verordnungsweg die teure Verwaltungsstrukturreform auf den Weg gebracht. Die landeskirchliche Ebene hat ebenfalls durch die immer komplexere und kostenintensive NKF-Implementierung die Verantwortung dafür, dass viele Kirchenkreise am Rand der finanziellen Handlungsfähigkeit stehen. Angesichts dessen, dass man Kirchenkreisen und Gemeinden außerordentlich kostenaufwendige Aufgaben zuschustert, wirken die Änderungen der KF-VO perfide und destruktiv.
2. Seit Jahren planen zahlreiche Kirchenkreise und Gemeinden mit Rücklagenentnahmen zum Haushaltsausgleich. Dennoch konnten sie vielfach – jedenfalls bis zur Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform – ihre Rücklagensituation sogar stetig verbessern. Der Grund: die in der letzten Zeit sogar noch gewachsene Diskrepanz zwischen den Planungsvorgaben der Landeskirche und dem tatsächlichen Ergebnis. Die Zahlen für das Haushaltsjahr 2014 belegen dies einmal mehr. Planungsgrundlage war ein Betrag von 585 Mio. €, das Ergebnis liegt bei einem Netto-Kirchensteueraufkommen von tatsächlich 655 Mio. € – also ca. 70 Mio. € mehr als geplant, was einer Abweichung von fast 12% entspricht. Wer hier von „unerwarteten Mehreinnahmen“ spricht, wie es der Finanzchef der EKiR Bernd Baucks gerne tut, muss erklären, welche überraschenden ökonomischen Effekte diese Mehreinnahmen verursacht haben. Dies wird jedenfalls im Blick auf die zurückliegenden Haushaltsjahre nicht gelingen, denn seit Jahren haben wir eine sehr solide Beschäftigungssituation, in letzter Zeit eine wenig überraschende positive Lohn- und Gehaltsentwicklung und ein eher moderates Wirtschaftswachstum. Wenn unter stabilen ökonomischen Rahmenbedingungen bei kaum spürbaren Veränderungen im Steuerrecht eine derartige Diskrepanz zwischen Planung und Ergebnis auftritt, handelt es sich eben nicht um „unerwartete Mehreinnahmen“, sondern um eine Fehlplanung. Kirchenkreise und Gemeinden zum Ernstnehmen dieser fragwürdigen Planungsgrundlagen verdonnern zu wollen, ist eine Zumutung! Wünschenswert wären in der Tat Planungsgrundlagen der Landeskirche, die man wieder ernst nehmen kann, wo also die Abweichung zwischen Planung und Ergebnis nicht bei 12% und mehr liegt sondern zwischen tolerablen 2-3%.
3. Es wird Regionen in unserer Landeskirche geben, in denen es kirchlichen Körperschaft gelingt, bereits trotz dieser offenkundigen Mängel bereits bei der Planung ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Es handelt sich hierbei um ökonomisch starke Gebiete mit geringen Gemeindegliederverlusten und sogar wachsenden Gemeindegliederzahlen. Die Mehrzahl der Kirchenkreise vor allem in den strukturschwachen Regionen sind in einer völlig anderen Situation. Hier sinken die Gemeindegliederzahlen auf Grund der ökonomischen Schwäche teilweise drastisch. Steigende Kirchensteuereinnahmen kommen hier kaum an, da sich die Verteilung von Finanzmitteln beim übersynodalen Finanzausgleich an der Anzahl der Gemeindeglieder orientiert. Die Veränderungen der KF-VO erhöhen hier, wo Solidarität nötig wäre, den Druck in unerträglicher Weise.

„Diagramm zur Pfarrstellen-Anpassung“ in der EKKW (Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck).

01/2015, Pfarrvertretung der EKKW

Nachdem es immer wieder Nachfragen zum Aublauf der Pfarrstellen-Anpassung aus dem Kreis der Pfarrerinnen und Pfarrer an die Pfarrvertretung herangetragen wurden, haben wir ein Diagramm entwickelt, das die wichtigsten Schritte der Pfarrstellen-Anpassung aufzeigt.

Eine Checkliste über die einzelnen Schritte bei der Aufhebung einer Pfarrstelle ist derzeit in Arbeit.

Zum „Diagramm zur Pfarrstellen-Anpassung“

Neue Formen der Gemeindeleitung. Ein Modellprojekt im Bistum Würzburg.

01/2015, Pfarrerinitiative

Die Pfarrerinitiative begrüßt das Modellprojekt der Diözese Würzburg zur Entwicklung „ergänzender Formen der Gemeindeleitung“ und bringt gleichzeitig aus der eigenen Sicht einige Gesichtspunkte mit in die Diskussion ein. Zu unserem Selbstverständnis gehört es, Leitung nicht als Aufgabe eines einzelnen Priesters zu verstehen, sondern als gemeinsame Aufgabe eines Teams, in das neben dem Priester auch andere Gemeindemitglieder ihre verschiedenen Charismen einbringen.
Das bisherige Verständnis von Gemeindeleitung als rein klerikal-priesterliche Amtsausübung ist weder im Sinne Jesu, noch im Sinne des Volk-Gottes-Gedankens des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die durch die Vergrößerung von Seelsorgsräumen notwendig gewordene Unterscheidung von Pfarrei(engemeinschaft) als durch das Kirchenrecht einem Pfarrer zugeordnete Territorium auf der einen und Gemeinde als christliche Gemeinschaft vor Ort auf der anderen Seite stellt die Frage nach einer Neugestaltung kirchlicher Leitungsstrukturen. So ist eine alleinige Wahrnehmung aller Leitungsaufgaben in jeder Gemeinde allein durch einen Pfarrer nicht nur theologisch, sondern auch praktisch nicht mehr möglich. Dies bir gt die Chance neue Modelle der Leitung zu praktizieren, die den Charismen und Bedürfnissen der Gemeinden mehr entsprechen und dem Auftrag Jesu, der Sorge um den Nächsten, dienen. Diesen großen Spielraum gilt es phantasievoll aus zu nutzen und neue Wege zu gehen….

Wir hoffen, dass die Entwicklung gemeinschaftlicher und charismenorientierter Leitungsmodelle auf Gemeinde ebene auch Impulse gibt für eine Weiterentwicklung des Leitungsverständnisses auf höheren kirchlichen Ebenen. Zur Stellungnahme.

Ohne direkte Beteiligung verfällt die Demokratie. Von der Notwendigkeit der Onlie-Petition „Wormser Wort“.

01/2015, von Friedhelm Schneider

Das Volk wird von Entscheidungen ausgegrenzt
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“(Jean Claude Juncker). Der heute oberste Parlamentarier der EU sagt, wie Exekutive, wie die Macht heute funktioniert. Und dass Politiker wie er vom Volk erwarten, dass sie ihr Recht jederzeit und bei jeder Gelegenheit immer neu kämpfen müssen. Das Recht hat man also nicht mehr. Das war einmal. Wenn man dies ernst nimmt, dann weiß man, dass die Demokratie heute nicht mehr das ist, was sie einmal in den 60iger oder 70iger Jahren einmal war. Was unserer Nachkriegsgeneration ohne eigenes Zutun, ohne Anstrengung oder gar Kampf in die Wiege gelegt wurde, betrachteten wir als dauerhaftes Eigentum. Haben wir uns da etwa getäuscht? Schon Goethe mahnte: „Was Du ererbt von Deinen Vätern – erwirb es, um es zu besitzen“. Hinsichtlich der demokratischen Staatswesens heißt das: sie fiel uns zwar in den Schoß, aber an uns ist es, die Demokratie zu bewahren. Und dafür müssen wir etwas tun. Etwas mehr tun, als alle vier Jahre an ein Kreuzchen zu setzen. Die Zeiten, wo man die Demokratie quasi umsonst, ohne eigenes Zutun und Mitwirkung hatte, sind vorbei. Dank an Herrn Junker für die Aufklärung!

Sorgenkind Legislative
Was ist geschehen? Die Gewichtung und Machtverteilung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich verschoben. Und zwar weg von den Volksvertretern, der Legislative: „Das Parlament wird von der Regierung nicht mehr ernst genommen; manchmal nimmt es sich selbst nicht mehr ernst. So war und ist es seit langer Zeit bei den Anti-Terror-Gesetzen. So war und ist es bei den EU-Gesetzen und Verträgen. So war und ist es bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr; hier mussten Parlamentarier gar ihre Zustimmungsrechte erst einmal im Wege der Organklage beim Bundesverfassungsgericht erstreiten.“…“In der Summe ergab sich aber eine für die repräsentative Demokratie problematische Entwicklung: Das Machtverhältnis verschob sich von der Legislative zur Exekutive. Aus der Gewaltenteilung wurde eine Gewaltenneuverteilung“.“Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung versucht, dem Bundestag neue Kraft zu geben. Mehr als Hilfe zur parlamentarischen Selbsthilfe können die Karlsruher Verfassungsrichter allerdings nicht leisten. Die vormundschaftsgerichtliche Betreuung des Bundestags durch das deutsche höchste Gericht kann und darf nur eine vorübergehende sein. Sein Selbstwertgefühl muss das Parlament schon selbst wiederfinden“. So der Jurist Prof. Heribert Prantl, SZ.

Und in der Kirche…
Diese bisherigen Erkenntnisse und Schlüsse zu den Verschiebungen bei den Staatsorganen darf man bei Kenntnis der Lage getrost auch auf die Kirchenorgane, die Kirchleitungen, die Synoden und die Gerichte übertragen. Betrachtet man die getroffenen Beschlüsse, kann man konstatieren: auch in der Kirche sind die Synoden die Sorgenkinder. Auch in der Kirche wurde als Begründung der Machtverschiebung eine Krise proklamiert – der Mythos Finanzkrise ausgerufen. Das macht es den Leitungen leicht, sämtliche Beschlüsse auf ein einziges Argument zu reduzieren: „es muss gespart werden“. Aber diese schlichte Argumentation, diese Senkung des Diskursniveaus auf niedrigstes Level in den Synoden müssen die Synodalen ja auch akzeptieren! Man kann zurecht fragen: warum tun sie das? Warum fordern sie nicht wenigstens ein Niveau, das er Komplexität der Organisation Kirche halbwegs angemessen ist? Aber nicht nur das Niveau der Diskurskultur hat enorm gelitten. Auch die Strukuren wurden den neuen Machtverhältnissen angepasst, so wurde in der EKHN die Legislative in die Exekutive integriert, z.B. in der personellen Überschneidung von landeskirchlichem Dekanatssynodalvorstand (DSV) und Kirchenleitung (KL). Weitere Belege für die Entmachtung der Synoden sind Geheimhaltungsstrategien oder gezielte Umgehung der demokratischen Willensbildung wie etwa beim erweiterten Soidarpakt, in dem an höchster Stelle, der Kirchenkonferenz der EKD, weit reichende Entscheidungen für den Kurs der Finanzpolitik und letztlich der kirchlichen Gesamtstrategie aller Landeskirchen getroffen wurden.

Zum Machtausbau der Exekutive zählt auch, dass man wie in der Politik Verstöße gegen die eigenen gesetzlichen Grundlagen bzw. Grundordnungen durchaus zu begehen bereit ist. Bei schwerwiegenden Verstößen der Exekutive gegen die Grundordnungungen waren Klagen in der Kirche nicht selten erfolgreich. Auch in der Kirche entscheiden – ähnlich wie beim Staat – die kirchlichen Verfassungsgerichte durchaus auch für die Kläger. Man muss dies Recht nur auch nutzen!

Was aber ist zu tun, wenn die Verfassung von den Politikern (s.o. Junker) nicht mehr Ernst genommen wird? Denn wie in der Politik läuft es doch oft auch in der Kirche: ‚Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter.‘ Was dann? Dann muss das Kirchen-Volk seine Stimme erheben und laut und vernehmlich reden. Dann kommt der Wir-sind-das Volk-Ruf in der Kirche. Das Schicksal der Kirchen auch daran entscheiden, inwieweit und wie stark die Basis selbst sich für die Interessen der Kirchengemeinschaft einsetzt. 

Wenn die Politik dergestalt degeneriert und verkommt, was heißt das für die Demokratie und die demokratischen Kräfte in Staat und Kirche? Das heißt

1. Information ist die erste Bürger- resp. Christenpflicht. Man darf offiziellen Verlautbarungen nicht mehr unbesehen trauen, sondern muss alles prüfen. „Die Demokratie ist schön. Sie macht aber viel Arbeit“ wusste Karl Valentin. Das heißt

2. Nur wenn eine hinreichend große Zahl an Bürgern und Christenmenschen sich ausreichend Gehör verschaffen, nur dann werden in den geschwächten Synoden Entscheidungen getroffen, die dem Willen der Bürger bzw. in der Kirche dem Willen der Kirchenmitglieder tatsächlich auch entsprechen. Eine Möglichkeit dabei ist auch die Online-Petition, die wir von den Wort-Meldungen für das Wormser Wort einsetzen. In der Kirche ist das ein neues Instrument. Wichtig ist, dass die Basis die Notwendigkeit dieser neuen Form der demokratischen Meinungsäußerung erkennt – und massenhaft wahrnimmt!

Strukturreformen in den Diözesen – wo bleiben die Gemeinden? Studientag der Pfarrer – Initiative.

1.12.2014 ; Studientag der Pfarrer – Initiative am 26.11.2014 in Stuttgart
… Kritisiert wurde, dass in allen Diözesen die Prozesse von den Bischöfen und den Verantwortlichen in den Ordinariaten ausgingen, unter großem zeitlichem Druck umgesetzt würden und es oft an der nötigen Transparenz mangelt. Zudem seien die Gemeinden als Hauptbetroffene zu wenig an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen, wobei es diesbezüglich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Diözesen gibt. Deutliche Kritik übten die Mitglieder der Pfarrer-Initiative, dass alternative Lösungsmodelle wie die Leitung von Gemeinden durch Laien oder die Feier von sonntäglichen Wortgottesdiensten in etlichen Diözesen wieder zurückgefahren wurden. Zur Quelle.

Nordkirche: Zahlreiche Kirchengemeinden wenden sich gegen eine Zwangsverwaltung durch den Kirchenkreis.

Für eine Stärkung des Selbstverwaltungsrechtes. 
Zahlreiche Kirchengemeinden wenden sich gegen eine Zwangsverwaltung durch den Kirchenkreis. Referat von Norbert Dierks auf dem KiKrVertretertag in Rendsburg.

Zehn Kirchengemeinden haben sich im Juni diesen Jahres in einem ‚Offenen Brief‘ an die Kirchenleitung gegen die Zwangsverwaltung von Kirchengemeinden durch die Kirchenkreisverwaltungen, wie sie im Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKV-wG) vorgesehen ist, gewandt. Gefordert wird eine umfassende Diskussion über diesen sogenannten „Abnahmezwang“, und zwar unter direkter Beteiligung der Kirchengemeinderäte. Zugleich wurden alle Kirchengemeinden der Nordkirche angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Bis dato haben sich bereits 65 weitere Kirchengemeinden dem Anliegen angeschlossen…

In einem Urteil vom Mai 2013 hat das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) dem Abnahmezwang des KKVwG zwar bescheinigt, dass er verfassungskonform sei. In der Begründung macht das Gericht aber auch deutlich, dass es die damit geschaffenen Möglichkeiten zur Begrenzung des Selbstverwaltungsrechtes als „äußerst weitgreifend“*) ansieht… 

Pastor Norbert Dierks

Zum Wortlauf des Offenen Briefs.

Lasst doch den Dörfern ihre Kirchen. Leserbriefe zum Artikel in „Christ in der Gegenwart“. Pfarrer-Initiative zu Strukturreformen in den Diözesen.

Die Resonanz auf den Artikel war erstaunlich. Die Redaktion druckte eine ganze Seite von Leserbriefen ab, wobei dies nur eine kleine Auswahl der Reaktionen darstellt.

Die wort-meldungen danken den Autoren für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Im Original: Leserbrief in „Christ in der Gegenwart“, Nr. 48/2014, Seite 538 (zu: „Lasst den Dörfern ihre Kirchen“ in CIG, Nr. 46/2014, Seite 521)

Alternative zur XXL_ Pfarrrei:

Sind die Erfahrungen von Poitiers in Frankreich oder in der Kirche von England – „fresh expressions of church“ – völlig ohne Belang? Kann man wirklich an den „Kleinen christlichen Gemeinschaften“ als neuem Strukturprinzip von Kirche vorbeigehen? In Oberursel und Steinbach haben wir den Weg zu einer dezentral strukturierten Großpfarrei freiwillig beschritten. Keine Kirche wurde geschlossen, kein ehrenamtliches Engagement entwertet. Erwachsenenbildung, Eine-Welt-Arbeit, Bewahrung der Schöpfung, Caritas sind aus ihren jeweiligen Nischen befreit. Die Arbeit der Ehrenamtlichen ist von Bürokratie entlastet, ohne dass die Kultur der Partizipation gelitten hätte. Unseren Weg haben wir in dem Buch „XXL-Pfarrei – Monster oder Werk des Heiligen Geistes?“ (Echter Verlag 2012) zur Diskussion gestellt.

Andreas Unfried, Oberursel

Kreativität ist gefragt, um auch in Zukunft Eucharistie-Feiern zu ermöglichen:

„Die seit Jahren geführte Diskussion um die Zukunft der Pfarrgemeinden und darüber hinaus der Kirche – in Deutschland wird solange „Eucharistische Mangelverwaltung” bleiben, als den Beteiligten der Mut zu radikaler Wahrnehmung der Wirklichkeit fehlt: Herzmitte des katholischen Glaubens ist die sonntägliche Feier der Eucharistie, in welcher Jesu letztes und innigstes Vermächtnis vor seinem Kreuzestod und seiner Auferstehung vergegenwärtigt wird und so zur Richtschnur und Kraftquelle für den Alltag der kommenden Woche. Wenn heute die Eucharistie wegen Priestermangels nicht mehr in allen Gemeinden gefeiert werden kann, so ist das schlicht ein Skandal, dem eine verhängnisvolle Fehlentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten zugrunde liegt. Bei allen Überlegungen für eine zeitgemäße und bibeltreue Lösung sollten wir zuvor die Urkirche befragen: Der Völkerapostel Paulus hat in je- der von ihm gegründeten Gemeinde einer ihm geeignet erscheinenden Person „die Hände aufgelegt” und so „zum Hirten” bestellt. Voraussetzung für diese Erwählung waren bei Paulus weder Zölibat, noch ein mehrjähriges Theologiestudium oder gar eine kirchliche Besoldung. Hier also müssen wir den historisch verbürgten und zukunftsfähigen Ansatz für alle weiteren Diskussionen suchen; nicht indem wir Pauli Praxis 1:1 in die Gegenwart umsetzen, vielmehr indem wir diese kreativ und mutig ins Heute für morgen übertragen. Denn die katholische Kirche in Deutschland, die weltweit zu den reichsten zählt, wird schon in der kommenden Generation viel weniger Eucharistie-feiernde Priester haben, wenn wir so weitermachen wie bisher!”

Albert Groh, Schwalbach

Kreativer Papst:

In seiner „Bilanz des Bischofs vom Xingu“ berichtete der in Brasilien tätige Bischof Erwin Kräutler in den „Stimmen der Zeit“ von einem Gespräch mit Papst Franziskus, in dem es um „die tausenden Gemeinden ohne Eucharistie“ in seiner Diözese ging. Der Bischof von Rom wies auf den Vorschlag von Bischof Fritz Lobinger hin, in den Gemeinden verheiratete Männer zu Priestern zu ordinieren, die in diesen verbleiben und weiterhin ihren zivilen Beruf ausüben. Dann sagte der Papst, „er wünsche sich von den Bischöfen einer bestimmten Region konkrete Lösungsvorschläge“.
Die Frage richtet sich daher zunächst an die Bischöfe, ob sie bereit sind, entsprechend umzudenken: also nicht mehr je nach der Zahl der Priester die Gemeinden zu fusionieren, sondern den Gemeinden eine Mündigkeit zuzumuten und zu ermöglichen, damit Gläubige aus ihrer Mitte es wagen, die priesterliche Aufgabe der Einbindung dieser Gemeinden in die Gesamtkirche zu übernehmen und sich dafür ordinieren zu lassen. Die interne Leitung der Gemeinden könnten wie in allen Laienorden auch Nicht-Ordinierte wahrnehmen. Bisher waren die Bischöfe gewohnt, die römischen Entscheidungen in ihren Diözesen umzusetzen. Nun könnten sie selbst aktiv werden.

Paul Weß

 

Strukturreformen in den Diözesen – wo bleiben die Gemeinden?

Studientag der Pfarrer-Initiative am 26.11.2014 in Stuttgart

Kritisiert wurde, dass in allen Diözesen die Prozesse von den Bischöfen und den Verantwortlichen in den Ordinariaten ausgingen, unter großem zeitlichem Druck umgesetzt würden und es oft an der nötigen Transparenz mangelt. Zudem seien die Gemeinden als Hauptbetroffene zu wenig an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen, wobei es diesbezüglich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Diözesen gibt. Deutliche Kritik übten die Mitglieder der Pfarrer-Initiative, dass alternative Lösungsmodelle wie die Leitung von Gemeinden durch Laien oder die Feier von sonntäglichen Wortgottesdiensten in etlichen Diözesen wieder zurückgefahren wurden… Zum Artikel.

Synode EKM: „Kalte Enteignung“ von Gemeinden. Kritik an Verpachtungssystem der mitteldeutschen Kirche

21.11.2014 — epd

Magdeburg/Erfurt (epd). Bauern und Pfarrer haben das Vergabesystem für Pachtland der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) scharf kritisiert.

Die jetzige Regelung störe den Frieden in den Gemeinden, sagte der Präses der Synode des Kirchenkreises Egeln in Sachsen-Anhalt, Erik Hannen, der «Magdeburger Volksstimme» (Donnerstagsausgabe). Stattdessen sollten die Gemeindekirchenräte bei der Vergabe eingebunden werden. Die Kirchengemeinden seien Opfer einer «kalten Enteignung» geworden, beklagte Hannen… Mehr dazu.

Die neue Lust auf Leitung in der EKD

06.11.14, von Andreas Reinhold

Die Strategie der EKD hat nur ein Ziel: Strukturwandel durch Führung
Beitrag vom 6. November 2014 von Andreas Reinhold
“Machen wir uns nichts vor. Wenn Zukunft gestaltet werden soll, sind Sie gefragt. Die mittlere Führungsebene der EKD.”1) Was wie nach einem Marketingberater auf einer Motivationsveranstaltung der mittleren Managementebene klingt, ist auch einer. Denn mit diesem Satz beginnt Andreas Bauer von der Geyer & Bauer Marketingberatung aus Burgdorf seine Ansprache an die Superintendenten und Dekane im Workshop 8 “Transformation im Pfarrberuf”. Die EKD hatte im Mai diesen Jahres erstmals in ihrer Geschichte die Verantwortlichen der “mittleren Leitungsebene” zu einem Zukunftsforum nach Wuppertal eingeladen, “um gemeinsam die Frage zu bedenken, welche Herausforderungen anstehen und mit welchen Umbrüchen in der evangelischen Kirche des 21. Jahrhunderts in theologischer und organisatorischer Hinsicht gerechnet werden muss.”2) Auf der Website des “Zukunftforums 2014″ findet man den Satz von Bauer nicht. Überhaupt geht man dort sehr spärlich mit Informationen um. Wer nicht nur den Programmablauf dieser Tagung nachvollziehen will, sondern sich für die Inhalte interessiert, muss schon die entsprechende epd-Dokumentation bestellen, mitnichten ein Bestseller der kirchlichen Literatur, dafür umso aufschlussreicher. Denn gerade der zitierte Artikel scheint als Blaupause für eine Strategie der EKD zu dienen, wie die evangelische Kirche in ihrem Sinne umstrukturiert werden kann. “Transformation braucht Führung”3) – und die soll auf der Kirchenkreis- bzw. Dekanatsebene ausgeübt werden. Denn “die mittlere Leitungsebene erweist sich als diejenige Organisationsebene, auf der die Planungen für die Zukunft der Kirche am wirksamsten angegangen werden können.” 4)… Zum Artikel.

Zur Historie der Führungsakademie der EKD:

Prof. Haas nannte im Diakonie-Jahrbuch von 2002 (S. 97f.) sieben Gründe für die Etablierung einer (damals noch eher diakonisch gedachten) Führungsakademie:

  • Nachwuchsförderung und Managementschulung zur Bewältigung des sozialen Wandels
  • Aktualitätsbezogene Fortbildung, um den beschleunigten Wissensprozessen Rechnung zu tragen (Halbwertszeit von Wissen immer kürzer)
  • Vernetzung des diakonischen Managements durch Tagungen auf Bundesebene
    Austausch der Diakonie mit politischen und gesellschaftlichen Partnern auf institutionalisierter Ebene
  • Möglichkeit des Rückzugs, quasi-klösterliches Konzept (umstritten) FAKD als Ort der Mediation/Schlichtung bei unternehmerischen Spannungen in der Diakonie
  • Bildungsverantwortung für die eigenen Mitarbeitenden: Schaffung einer kohärenten Bildungsarchitektur (es gab hierzu in den Anfangsjahren der FAKD eine Initiative, die aber zwischenzeitlich wegen Partikularinteressen wieder eingeschlafen ist)

Die BAKD (Bundesakademie für Kirche und Diakonie) ging im Jahr 2006 durch den Beitritt des Gesellschafters EKD aus der ehemaligen Diakonischen Akademie Deutschland (DAD) hervor…

Die FAKD (Führungsakademie für Kirche und Diakonie) wurde am 4. Dezember 2006 gegründet…

In seiner Sitzung am 23. April 2010 hat der Rat beschlossen, das dritte Schwerpunkt-Thema im Reformprozess „Leitung und Führung“ stärker voranzutreiben und auf den Stand der Umsetzung der Themen „Mission in der Region“ und „Qualitätsentwicklung im Gottesdienst“ zu bringen. Zu diesem Zweck hat der Rat einen „Beirat für Leitungshandeln in der Evangelischen Kirche“ berufen. Zur Quelle, Zum Beauftragten des Rates der EKD für die inhaltliche Begleitung der Führungsakademie für Kirche und Diakonie wird Peter Barrenstein (McKinsey) berufen, später 2014 zum Vorstand. Zur Quelle.

Die EKD – ursprünglich nur mittelbar an der Führungsakademie für Kirche und Diakonie über einen Sitz im Aufsichtsrat der BAKD beteiligt – erwarb im Jahr 2012 eine Aktie an der FAKD und bekleidet nunmehr zwei Aufsichtsratsposten in der FAKD. …

Mehr dazu.

„Führungsakademie in neuem Gewand“
Nach einstimmigen Beschlüssen der Hauptversammlung der FAKD gAG und der Gesellschafterversammlung der BAKD gGmbH am 2. Juni 2014 wurde aus der der gemeinnützigen Aktiengesellschaft, der „FAKD gAG“, nun der Teil einer „gGmbH“.
Im Haus der EKD am Gendarmenmarkt wurde die „Führungsakademie für Kirche und Diakonie gAG“ nach 8 Jahren organisatorischer Selbständigkeit wieder mit der „Bundesakademie für Kirche und Diakonie gGmbH“ zusammengeführt. Zur Quelle. (FS).

Gemeinde im Aufwind zu „Regionalisierung in der Nordkirche“

Liebe Freunde der Ortsgemeinde,

seit einigen Jahren, verstärkt in den vergangenen Monaten, beobachten wir eine Entwicklung, die viele von uns beunruhigt. Ausgehend von den Zielvorgaben des „Impulspapiers ‚Kirche der Freiheit’“ des Jahres 2006 versucht eine von der EKD-Führung eingesetzte „Steuerungsgruppe“, zusammen mit dem von ihr finanzierten „Projektbüro Reformprozess“ (Siehe >www.kirche-im-aufbruch.ekd.de<), den sogenannten „Reformprozess“ weiter voranzutreiben und dessen bisherige „Umsetzungsdefizite“ zu beseitigen. Auch einige Leitungspersonen und Leitungsgremien in unserer Nordkirche bemühen sich massiv darum, möglichst flächendeckend gemeindeübergreifende Einheiten bzw. „Gestaltungsräume“ oder „Kirchspiele“ zu schaffen.

Wir als Verein „Gemeinde im Aufwind“ verstehen uns als Anwälte für die in der Verfassung der Nordkirche (Artikel 5) verbriefte Selbstbestimmung und Selbstverwaltung unserer Ortsgemeinden. Wir stellen daher alle diese Pläne einer „verordneten Regionalisierung“ kritisch in Frage, und zwar aus drei Gründen:…

Zu den Gründen lesen Sie hier weiter.

Wir sind davon überzeugt: Unsere Kirche ist kein Wirtschaftsunternehmen, und unser Glaube ist kein Produkt, für dessen Herstellung und Vertrieb wir eine Optimierungsstrategie benötigen. Beim Gedanken an die Zusammenarbeit zweier selbständiger Gemeinden darf es nicht in erster Linie um „Synergieeffekte“ oder „Effizienzsteigerung“ gehen. Vielmehr sollten die selbständig formulierten Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden im Vordergrund stehen.

In unserer Nordkirche brauchen wir keine Strukturdebatten mehr. Wir brauchen selbstbewusste Gemeinden, die ohne Reformdruck auf das Wort hören und sich auf die Wurzeln unseres Glaubens besinnen können…