Archiv für den Monat: April 2015

Snowden: Auch Penisbilder landen bei der NSA

6. April 2015,

„Die gute Nachricht ist“, so zitiert ihn die „Huffington Post“, „dass es kein Programm mit dem Namen ‚Penisbild-Programm‘ gibt. Die schlechte: Sie sammeln trotzdem jedermanns Informationen, inklusive deinen Penisbildern.“ Denn sobald digitale Kommunikation wie E-Mails die Grenzen der USA verlässt, würde sie in der NSA-Datenbank landen. Mehr dazu.

Rezension „Ökonomie des Müßiggangs“ von Thomas Maritsch, 2014

Rezensent Klaus M. Wilmes

Dieses 600-Seiten Buch eines bisher unbekannten Autors untersucht den wahnwitzigen Anspruch der gegenwärtigen Ökonomie, für alle sozialen, psychischen, kulturellen und materiellen menschlichen Prozesse eindeutige Erklärungen (und auch Leitplanken dafür, was akzeptabel und nicht akzeptabel ist) zu bieten. Dieser Alleinstellungsanspruch der Wirtschaft auf Erklärungshoheit wird zurückgewiesen und zu diesem Zweck werden zahlreiche unterschiedliche Argumentationslinien herangezogen: psychologische, soziale, historische, ökologische, religionsphilosophische, ethisch-moralische. Maritsch erreicht durch diese Vielzahl an Perspektiven, dass die „Sozio- und Psychopathologie“ der Ökonomie (siehe Untertitel) besonders deutlich und eindringlich wird und interpretiert Wirtschaft auf diese Weise als eine Art Pseudo-Religion. Darüber präsentiert M. eine Reihe von Anregungen, wie man Ökonomie auch auf andere als die aktuell machtbasierte Art organisieren könnte….

Nirgendwo erleben Kirchen einen derart rasanten Zulauf wie in Afrika. Einige predigen den Frieden. Andere machen Geschäfte.

09. April 2015, Von Jonathan Fischer und Tobias Zick, SZ

…Dem Präsidenten der evangelisch-lutherischen Kirche in Südtansania etwa, Judah Kiwovele, war westliche Bildung wichtig: Anfang der Siebzigerjahre machte er seinen Doktor der Theologie an der Universität Heidelberg. Gleichzeitig aber stand er für ein neues, afrikanisch-patriotisches Christentum. Er studierte lokale animistische Traditionen und warnte die Europäer davor, die Afrikaner zu „bevormunden wie Menschen, die selber keine Rechtstraditionen oder Erfahrungen der Daseinsbewältigung haben“…. 

Heute gehört, Schätzungen zufolge, ein gutes Viertel der afrikanischen Christen solchen Pfingstkirchen an, Kirchen, in denen das Wirken des Heiligen Geistes über Heilungen, Prophetie und Zungenreden im Mittelpunkt steht. Für Afrikaner sind sie aus vielen Gründen attraktiv: Zum einen zeigen viele der dort praktizierten Trance-Rituale Ähnlichkeit mit dem spirituellen Universum des Ahnenglaubens, wird die Hexerei in diesen Kirchen ernst genommen….  Zum Artikel.

Nach einer Vergangenheit europäischer Habgier würde Afrika jetzt eine Zukunft europäischer Neugier gut tun. Von Bundespräsident i.R. Horst Köhler.

28.02.2015, von Horst Köhler, SZ

Vor wenigen Monaten erzählte mir ein afrikanischer Botschafter entsetzt von einem offiziellen Empfang in Deutschland, bei dem ein Dessert mit „Kaffernlimette“ serviert wurde. Das Wort „Kaffer“ ist in Südafrika und Namibia heute strafbar. Während der Apartheid war es ein Schimpfwort für Schwarze.

Die geschichtslose Naivität, die in Deutschland im Bezug auf Afrika teilweise anzutreffen ist, tut weh. Am meisten dann, wenn Gedankenlosigkeit im Gewand von Arroganz daherkommt. Zum Artikel.

 

„Wer fromm ist, muss politisch sein“. Der EKD- Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm zu Dietrich Bonhoeffer.

9.4.2015, DIE ZEIT

Dietrich Bonhoeffer war einer der einflussreichsten Theologen des zwanzigsten Jahrhunderts. Anlässlich seines 70. Todestags erhebt ihn Bedford-Strohm zu einem Vorbild für die aktuelle Theologie.

Der politische Ansatz Bonhoeffers ist weiterhin eine Orientierung für die Kirche. Wahrhaftige Verkündigung zieht auch Konsequenzen über die Kirche hinaus. In der Predigt und dem Leben in der Welt gibt es keine Widersprüche.

In der säkularen Sprache der Politik sieht Bedford-Strohm ein Vorbild für den interreligiösen Dialog. Ein gemeinsames Einstehen für Frieden ist angesichts der weltweiten Konflikte notwendig. Die Friedensethik kann zu einem Band der Verständigung werden.

„Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch.“ Zum Bericht von Landesbischof Bedford- Strohm vor der Landessynode der ELKB.

16.03.2015, Bad Wörrishofen, Bericht des Landesbischofs, S. 16f:

„Wenn wir auf den Gott vertrauen, der uns geschaffen hat und der uns jeden Tag begleitet und erhält und uns die Zukunft öffnet, woraus leben wir dann eigentlich? … Oder leben wir aus der certitudo, der Gewissheit, zu der uns Jesus mit dem berühmten Wort aus der Bergpredigt Mut macht: „Seht die Vögel am Himmel! Sie säen nicht, sie ernten nicht. Sie sammeln nicht in die Scheunen. Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel mehr als sie? Darum sollt ihr nicht sorgen!“ (Mt 6,26.31).

Wenn ein Finanzreferent dieses Wort zum Planungsprinzip für die kurz- mittel- und langfristige Finanzplanung machen würde, wären seine Tage gezählt und das zu recht. Denn wer jetzt nicht vorsorgt und sich etwa Gedanken macht, wie die Pensionsverpflichtungen unserer Mitarbeiter erfüllt werden können, verschiebt die Lasten auf die, die nach uns kommen. Das ist zwar erheblich bequemer für uns, aber eben auch verantwortungslos. Aber wie genau lässt sich das im Voraus erfassen, was uns da an Verpflichtungen für die Zukunft anvertraut ist? Und welchen Aufwand sind wir bereit, dafür zu treiben? Und das unter Annahmen, deren Zuverlässigkeit keiner vorher genau beurteilen kann. Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus? Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.Trotzdem wird heute gefordert etwa die Pensionsverpflichtungen für jeden einzelnen Personalfall genau auszurechnen, um eine möglichst genaue Ausweisung der dafür in die Bilanz einzustellenden Beträge zu gewährleisten. Hinter solchen Anforderungen stehen grundsätzliche Entwicklungen. Unter dem Stichwort „Qualitätsmanagement“ haben sich in der Wirtschaft insgesamt, aber auch bei uns in der Kirche, die Anforderungen an die Qualitätsnachweise der jeweiligen Arbeit deutlich erhöht. Der gute Sinn ist das Aufspüren von Schwachstellen und die tatsächliche Verbesserung von Prozessen. Aber wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass der Aufwand dadurch immer höher wird. Nicht nur müssen die jeweiligen Akteure ihre Prozesse verbessern, sie müssen es auch so genau dokumentieren, dass diejenigen, die die Qualität dann kontrollieren sollen, dafür auch die Grundlage haben. Sowohl für das Dokumentieren als auch für das Kontrollieren sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, soll die eigentliche Arbeit nicht liegen bleiben….“

vgl. s.S. 16f 

Anmerkung F.S.: 

Beim Lesen stellen sich zwei Fragen:

1. Wann ist genug genug?

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

1.  Wann ist genug genug?

Zum   „Vermögen der Kirche“ heißt es:

„Das Vermögen der Kirche“ im Sinne eines einheitlichen verfügbaren Vermögensbestandes gibt es nicht. Nehmen wir allein die Immobilien: Der Wert dieser Gebäude ist nur schwer bezifferbar. Kirchengebäude haben in der Regel keinen realen Handelswert.

Auf der Aktiva-Seite der Bilanz (Vermögen) stehen 1,7 Milliarden Euro im Versorgungsfonds und weitere 1,2 Milliarden Euro an Wertpapierbesitz und Immobilien. Trotz dieser Summen steht auf der Aktiva Seite noch ein Fehlbetrag von 100 Millionen Euro, denn die finanziellen Verpflichtungen der Landeskirche (Passiva) sind um 100 Millionen Euro größer als das Vermögen: Für die Altersversorgung der Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind 2,6 Milliarden Euro aufzuwenden. Darüber hinaus ist die Landeskirche weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 500 Millionen Euro eingegangen – etwa verbindliche Zusagen für die Finanzierung von Instandsetzungen von Kirchen oder Gemeindehäusern.“

Die sich aus de finanzmathematischen Berechnungen ergebenden Verpflichtungen in Höhe von 2,6 Mrd. € sind also gedeckt.

Betrachten wir die Sache etwas genauer: Bei den (Pensions-) Verpflichtungen der Landeskirche hängen die Ergebnisse wesentlich von den unterstellten Annahmen über Entwicklungen in ferner Zukunft (!) ab:

„Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus?“ fragte der Bischof (.s.o.).

Beide alternativen Ansätze sowohl des Abzinsungsfaktors als auch der Gehaltssteigerungen lassen Fragen aufkommen:

a. Dauerhafte Gehaltssteigerungen von jährlich 2 oder 3 % ? Schauen wir zurück in die Vergangenheit:  Der Pfläzische Pfarrverein hatte errechnet, dass in den zurückliegenden  Jahren eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 % eingetreten sei. Das Ergebnis dürfte in Bayern kaum abweichen. An eine langjährige Steigerung um 3 % p.a. – das käme einer Verdoppelung des Gehalts ca. 24 Jahren gleich –  dürfte im LKA in München wohl selbst niemand glauben. Mal andersherum gefragt: wie wäre es, wenn die PfarrerInnen in Bayern dauerhaft eine Gehaltserhöhung von „nur“ 1,5% verlangten? Der Finanzdezernent würde vermutlich – zu Recht – aus allen Wolken fallen. Genauso dürften jetzt die PfarrerInnen aus allen Wolken fallen, wenn bei finanzmathematischen Berechnungen Gehaltserhöhungen in doppelter Höhe (im Falle der 3%) unterstellt werden. Klar ist: das hier durch die so bestückte Formel produzierte Ergebnis wird deutlich zu hoch ausfallen. Das gilt übrigens für beide Annahmen, auch die von 2% Gehaltssteigerung p.a. 

b. Abzinsungsfaktor. Der Abzinsungsfaktor wird abgeleitet von bzw. benötigt wegen der Inflationsrate. Für die Bestimmung ist also die Inflationsrate erforderlich. Die aktuelle Inflationsrate beträgt 1,6 %: „Wie in der Schnellmeldung am 13. Februar 2015 mitgeteilt, … ergibt sich daraus für das gesamte Jahr 2014 ein Anstieg von + 1,6 % (auch kalenderbereinigt)  (vgl. Statist. Bundesamt) . Der aktuelle Wert liegt von 1,6% also bei ca. 40 % des ungünstigen (3,5%)  und bei ca. 65% des günstigsten unterstellten Berechnungswertes (2,5%).

Zwischenbemerkung zu den Grundlagen der finanzmathemat. Berechnungen : die in den Zukunftsberechnungen getroffenen Unterstellungen der ELKB treffen nach heutiger Sicht ganz offensichtlich nicht zu. Und zwar weder mit den geringeren, noch mit dem höheren Ansätzen. Sie sind definitiv zu hoch angesetzt. Der Bedarf an zukünftigen Finanzmitteln dürfte demnach aus heutiger Sicht also bei realistischer Sicht niedriger liegen als bisher angesetzt. Kleine Änderungen der Ausgangslage zeitigen aber große Wirkungen. Bedford-Strohm (s.o.): „Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.“

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

Die Besonderheit der bayerischen Landeskirche: sie hat noch immer Teile der Pensionslasten bei der BfA abgesichert, hat also den Ausstieg anderer Landeskirchen aus der BfA (etwa der EKHN, ((vgl. S.11)) oder Badens) nicht mitvollzogen. Die BfA finanziert sich bekanntlich auf der Basis von Umlagen, also einem anderen Finanzierungsmodell als die Kapitaldeckung über Anlagen. Dadurch ist die ELKB weniger abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes wie andere Landeskirchen. Damit sind die (im Bericht des Bischofs unerwähnten) Risiken der Pensionslasten der ELK Bayern auf zwei Finanzierungsarten gestreut – und allein dadurch niedriger als die anderer Landeskirchen. Die erhöhte Sicherheit ist selbstredend ein enormer Vorteil. Denn die Risiken lassen sich ebenfalls mit Zahlen beziffern. Etwa durch derzeit sündteure Rückversicherungsprämien, die für gewöhnlich zur Absicherung derartiger Risiken zu zahlen sind. Auf solche Zahlungen kann also die ELKB zumindest in einem gewissen Umfang verzichten ohne gleich gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das sieht bei anderen Landeskirchen anders aus.

Resumée:  Mit Zahlen kann man viele Menschen beeindrucken – und einschüchtern. Im realen Leben und Management hilft allein das leider nicht weiter. Problematisch wird es, wenn man eine solche Bezifferung schon als Beweis einer Qualitätssicherung apostrophiert. Spätestens seit der Qualitätssicherungsaffären im Altenheim- und Pflegesektor erweckt man ja schon bei Verwendung dieser Begrifflichkeit Verdacht. Richtig ist: ein Betrieb kann durch Planung und (richtige) Strategien der Vorsorge gewisse Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsverpflichtungen vermeiden. Unsicherheiten und Gefahren nämlich, die aus dem eigenen Betrieb, der eigenen Verwaltung, kommen. Das zu tun ist geboten. Durch die Höhe der Rücklagen und insbesondere infolge der Verteilung der Risiken auch auf die BfA (Umlagenfinanzierung) steht die ELK Bayern hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen gut da. Das dürfte Bischof Bedford-Strohm gemeint haben, wenn er vom Planungsprinzip des Finanzdezernenten spricht.  

Sind also – nach heutiger Sicht bei den hier verfügbaren Angaben – die Pensionsrücklagen der ELKB hoch genug?  Realistisch betrachtet wird man festhalten: die ELKB ist wohl kaum untersichert. Eher stellt sich die Frage der Übersicherung:  Es bleibt die Frage, auf welcher empirischen Basis und mit welcher (hoffentlich doch noch plausiblen) Begründung hier getroffene Unterstellungen für die Entwicklung von Gehältern (2 oder 3%?) und Inflation (2,5, 3,5% ?) getroffen werden. Übersichert? Gibt es das? Aus Sicht des Zahlungsempfängers (des Pensionärs) ist das sicher kein kein Problem. Wohl aber aus Sicht des „Betriebs“, gerade im Falle der Kirche. Noch nirgendwo in einem offiziellen Papier der Kirche vom Problem der Übersicherung gelesen? Immerhin findet man dazu etwas bei Lukas, etwa im Gleichnis vom reichen Kornbauern (Lk. 12) – als ersten Anhaltspunkt.

 

Studie Beamtenpensionen: Fakten statt Vorurteile

eingestellt 04/2015; Studie von Werner Siepe, Finanzmathematiker und ehemal. Beamter

Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Über die Höhe der Beamtenpensionen besteht in der Öffentlichkeit eine ganze Reihe von Irrtümern. Dazu tragen auch interessengeleitete Studien und Berichte sowie von einigen Medien angezettelte Neiddebatten bei. Für die Fakten und Wahrheiten über die Beamtenpensionen interessieren sich nur wenige. Insgesamt existieren sieben häufige Irrtümer, die in der Studie durch eine Konfrontation mit nachweisbaren Fakten richtiggestellt und durch die Wahrheiten über die Pensionen ersetzt werden. Nach einem geflügelten Wort sind Halbwahrheiten so gefährlich, weil fast immer nur die falsche Hälfte geglaubt wird. Daher ersetzt die Studie Halbwahrheiten durch beweisbare Wahrheiten.
2. Beamte erhalten eine Pension in Höhe von durchschnittlich 71 % ihres letzten Bruttogehalts. Der höchstmögliche Pensionssatz nach mindestens 40 Dienstjahren schwankt je nach Bund, Bundesland oder Kommune aktuell zwischen effektiv 72,2 und 73%. Dieses maximale Pensionsniveau von aktuell 73 % erscheint auf den ersten Blick recht hoch. Es darf aber nicht mit dem aktuellen Rentenniveau von rund 48 % nach 45 Beitragsjahren verglichen werden, das sich nur auf die gesetzliche Rente eines Durchschnittsverdieners bezieht. Unter Einrechnung einer typischen Betriebsrente kommen noch rund 18 % des Bruttogehalts bei 45 Beschäftigungsjahren oben drauf. Die Bruttopension liegt dann nur noch um 7 Prozentpunkte über der Bruttogesamtrente.
3. …  Zur Studie.

Mittelfristige Pensionssenkung in Vorbereitung ? „Länder brechen unter Beamten-Pensionen zusammen“.

04/2015, die Tradition und Aktualität der Diskusssion um Pensionssenkungen

07.09.13, Die Welt

„Die Bundesländer müssen hohe Kosten für Alterversorgung tragen. Experten fordern eine dringende Reform…

Ab 2020 wird die Beamtengeneration der Babyboomer in Pension gehen. Gleichzeitig greift ab dem Jahr die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse, die den Ländern die Aufnahme neuer Schulden verbietet. „Beides zusammen wird etliche Bundesländer große Probleme bereiten. Ich halte es daher für nachvollziehbar, dass die Länder die von Steinbrück angestoßenen Debatte aufgreifen“, sagt Jens Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft.

Nach Berechnungen des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen gibt der Staat schon heute rund 23 Milliarden Euro im Jahr für die Ruhestandsgehälter aus. Hinzu kommen gut fünf Milliarden Euro an Beihilfen, denn der Dienstherr beteiligt sich in der Regel mit 70 Prozent an den Krankheits- und Pflegekosten der Pensionäre. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung belaufen sich die Gesamtversorgungsausgaben auf 32,5 Milliarden Euro.

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen fordert, sämtliche Rentenreformen auf die Pensionen zu übertragen. Vgl. zu dieser letzten These „7 Irrtümer zur Beamtenversorgung“

Zum Artikel in der Welt.
Pensionen – Senkung

Im Mai 2005 forderte Professor Bert Rürup eine Senkung des Pensionsniveaus um
ein Sechstel bis zum Jahr 2030, also analog zur Senkung des Bruttorentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung von 48 auf 40 Prozent bei 45 Beitragsjahren),  dies sind in der Tat also acht Prozentpunkte weniger bzw. ein Sechstel von 48 Prozent. Dies würde eine Senkung der maximalen Pension von 75 Prozent in 2002 bis auf 62,5 Prozent in 2030 bedeuten. Ende 2004 gab es bereits eine Kabinettsvorlage aus dem Bundesinnenministerium, in der eine Absenkung des Pensionsniveaus auf 66,7 Prozent und damit um ein Neuntel bis zum Jahr 2030
gefordert wurde. Mehr dazu.

 

EKHN-Synode: Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln oder: Welche Strategie verfolgt die Liegenschaftsabteilung der EKHN?

04/2015, EKHN (Ev. Kirche Hessen-Nassau)

Noch vor wenigen Jahren wurden Studentenwohnheime, etwa das in Universitätsnähe gelegene Wohnheim im Roquetteweg in Darmstadt, veräußert. Nunmehr wird in Darmstadt wieder in Studentenwohnheime investiert. Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln? Vielleicht könnte angesichts solcher Schwenks eine Synodale oder ein Synodaler auf die Idee kommen, einmal prinzipiell nach der von der Liegenschaftsabteilung verfolgten Linie oder gar Strategie zu fragen: gibt es eine solche? Wie sieht sie aus? Was darf man noch erwarten? Die Antworten wären nicht allein für die Synodalen wichtig, sondern würden sicher auch jenseits der Synode mit Interesse zur Kenntnis genommen.

„Projekt Studierendenwohnheim Alexanderstraße 39, Darmstadt, Sanierung und Umbau

In Umsetzung des Beschlusse der Kirchenleitung erfolgte der Eigentumsübergang des Studierendenwohnheims von der Technischen Universität Darmstadt (TUD) an die EKHN zum 1. April 2014. Seither wird es vom Wirtschaftsbetrieb Studierendenwohnheime betrieben. Vom Referat Bauwesen Gesamtkirche wurde im Sommer 2014 ein Planerauswahlverfahren für die Objektplanung und die Fachplaner durchgeführt und die Büros beauftragt. Der Bauantrag wurde plangemäß Ende Dezember 2014 bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingereicht. Mit den Umbaumaßnahmen soll nach Auszug der Mieter Mitte Oktober 2015 begonnen werden können. …“

vgl. Vorlage S. 27

Unterrichtsmaterial zur Lutherdekade

Passend zum aktuellem Jahr der Lutherdekade hat die Platform DerLehrerclub.de Unterrichtsmaterial zum Thema „Reformation – Medien – Sprache“ entwickelt. Der Entwurf ist für die achte Klasse vorgesehen.

War die Reformation vor 500 Jahren schon crossmedial? Hat Luther wirklich als erster ein „Machtwort“ gesprochen? Luther, theologischer Urheber der Reformation, stieß eine Medienrevolution an, die eine neue Wort- und Bildsprache hervorbrachte.

Das Material schlägt einen Bogen von der Historie bis zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Thematisch passende Lese- und Linkempfehlungen runden das Angebot ab.