Archiv der Kategorie:
Downsizing der Basisaktivitäten

Eberhard Hirschler, Unternehmer und Schatzmeister der Ev. Akademikerschaft, sorgt sich um die Kirche. Leserbrief in der Evangelischen Zeitung formuliert Unzufriedenheit mit dem Kurs der Kirche.

04/2015

Pfarrverein Hannover:

An dieser Stelle drucken wir (mit freundlicher Genehmigung des Verfassers) einen Leserbrief ab, den die Evangelische Zeitung veröffentlichte. Sein Verfasser, Eberhard Hirschler, ist freier Unternehmer mit Büros in Speyer und Hannover. Er ist Schatzmeitser der Evangelischen Akademikerschaft in Deutschland Landesverband Pfalz-Saar. Sein Brief zeigt, dass die Kritik an der Ausdünnung der Gemeindepfarrämter und der Art der „Strukturreformen“ sich nicht mehr nur auf den Kreis der Insider oder Pfarrvertreter beschränkt. Eberhard Hirschler aus Speyer-Otterstadt schreibt:

Sehr geehrte EvZ-Redaktion,


Im Quelle-Karstadt-Vergleich geht es darum, dass die jeweiligen Unternehmensführungen sich maßlos bereicherten und dadurch das Unternehmen portionsweise reduzierten und später verkauften. Die Ergebniszahlen wurden zu diesem Zweck „frisiert“.

Die Reduzierung der PastorInnenschaft, die Mehrbelastungen der PastorInnenschaft, die Zusammenlegung zahlloser Gemeinden gleichen diesem Vorgehen durchaus:

– Es werden Beratungsfirmen wie McKinsey teuer engagiert, die knallhart nach den volks-und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten der neoliberalen Gedankenwelt die Neu-Organisation der evangelischen Landeskirchen dringlich empfehlen und denen dann gefolgt wird – und wie im Vergleich werden die oberen Hierarchieebenen nicht von diesen für die Kirche langfristig tödlichen Eingriffen berührt.

– Doch die „Verkäufer“-Pastoren, also die Verkündiger der frohen Botschaft Jesu Christi bei den dafür kirchensteuer-zahlenden + brot-für-die-welt-spendenden Kirchenmitgliedern, werden von den Kirchenleitungen reduziert.

– Das ist so schrecklich falsch, wie die wichtigsten Sympathie- und Leistungsträger in einem Handels-Unternehmen, nämlich Verkaufsleiter und deren Verkäufer-Mannschaft, aus Ersparnisgründen zu kündigen.

– Das Argumentieren mit „zurückgehenden Einnahmen“ muss als „Frisieren“ angesehen werden, wenn man die seit Jahren sprudelnden Kircheneinnahmen und die mit unserem Staat bestehenden zusätzlichen Zuwendungsverträge betrachtet.

– Statt massiv für Pastoren-Nachwuchs in den Gymnasien zu werben, obwohl der Beruf des Pfarrers hochattraktiv wäre, wird auf den Rückgang der Kirchenmitgliederzahl verwiesen, den das o.a. „Management“ selber mitverschuldet.

– Stattdessen werden die noch geduldeten Pfarrer mit immer mehr pastoral unfruchtbarer Verwaltungsarbeit belastet.

– Zusätzlich wird ihnen zugemutet, mehrere oder viele bisherige Pfarreien gleichzeitig zu betreuen – mit allen Aufgaben eines Gemeindepfarrers.

– Die nahezu von jeder Gemeindearbeit freigesetzten SuperintendentInnen verstehen sich vor allem als anweisungsberechtigte Vorgesetzte, statt täglich in den Gemeinden zur Unterstützung und Motivierung ihrer PfarrkollegInnen selbst hilfreich mitzuarbeiten.

– Unzählige Pfarrer werden in scheinbar bedeutungsschweren Spezialaufgaben eingesetzt, statt im Dienst in und an der Gemeinde; denn vor Ort, in den Gemeinden, spielt das evangelische Leben und dort gehört der Pfarrer hin. Und von dort aus sollte er in überschaubaren Pfarrbezirken den regelmäßigen Kontakt zu seinen Gemeindegliedern halten…

Mehr dazu. (auf der sich öffnenden Seite nach unten scrollen)

„Diagramm zur Pfarrstellen-Anpassung“ in der EKKW (Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck).

01/2015, Pfarrvertretung der EKKW

Nachdem es immer wieder Nachfragen zum Aublauf der Pfarrstellen-Anpassung aus dem Kreis der Pfarrerinnen und Pfarrer an die Pfarrvertretung herangetragen wurden, haben wir ein Diagramm entwickelt, das die wichtigsten Schritte der Pfarrstellen-Anpassung aufzeigt.

Eine Checkliste über die einzelnen Schritte bei der Aufhebung einer Pfarrstelle ist derzeit in Arbeit.

Zum „Diagramm zur Pfarrstellen-Anpassung“

Im Konsens mit der Kirche im Umgang mit dem Vermögen: Hochverschuldetes Lübeck verzichtet auf Einnahmen.

Der sogenannte Wirtschaftssenator Lübecks Sven Schindler beweist einmal mehr, dass seine Kompetenz eher im Bereich Soziales und Flüchtlingspolitik zu erahnen ist.

Die Hansestadt Lübeck veräußert ein Grundstück in allerbester Lage, bebaut mit einem inzwischen maroden Wohnheim für Auszubildende. Allerdings verzichtet der Senator auf eine öffentliche Ausschreibung und gibt einem Kaufinteressenten den Zuschlag, der mit seinem Plan, das Haus zu einer Flüchtlingsunterkunft umzubauen, den Interessen der Hansestadt sehr entgegenkommt….

Der Stadtsprecher erklärt dazu nur lapidar:

“Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden, da die Hansestadt Lübeck einen Käufer gefunden hat, der den durch Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert zahlt, darüber hinaus den jetzigen, langjährigen Mieter übernimmt und er das sanierte Objekt dann der Hansestadt Lübeck zur Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern vermietet.”

Zum Artikel.

Anm. F.S.: Es gibt in der Tat in der Kirche ein ganz ähnlich gelagertes Beispiel: das ehemalige Reigionspädagogische Studienzentrum Schönberg – Kronberg (EKHN). Das Problem in solchen Fällen: würde der Eigentümer das Grundstück/Objekt professionell nutzen (oder vermarkten), könnte man mit diesen Mitteln für den gewünschten Zweck (hier: Unterstützung von Flüchtlingen) viel mehr erreichen, allerdings an anderer Stelle.

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen…“ (FAZ-Artikel vom 24.12.2014)

FAZ-Artikel vom 24.12.2014: Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen… (vgl. auch Wort-Meldungen vom 05.01.14)

Von Ilona Bechtoldt-Werle

Die Aussage des FAZ-Artikels ist erschütternd:
„Wo die Gläubigen mit besonders üppigen Gehältern gesegnet sind, kaufen sie sich einfach ihren Pfarrer selbst.“
Wenn ich Pfarrerin wäre, würde ich das nicht mit mir machen lassen, abhängig zu sein von Sponsoren oder Mäzenen, die mein Gehalt finanzieren. Von welcher Dauer ist denn dieser Deal? Was geschieht, wenn ich etwas predige, was den Damen oder Herren Spendern nicht gefällt? Muss ich dann mit Gehaltskürzungen oder gar Entlassung rechnen? Nicht umsonst hat sich nach der Reformation bei den Pfarrpersonen ein beamtenähnlicher Status entwickelt, damit sie den Verkündigungsdienst des Evangeliums in Freiheit und Unabhängigkeit in einem volkskirchlichen Umfeld ausüben können. Gerade die EKHN hat doch bisher immer auf diese Unabhängigkeit und Freiheit so großen Wert gelegt! Das scheint nun vorbei zu sein. Hier zeigt sich nicht nur ein „geschmeidiger“ Prozess des Personalabschmelzens, sondern ebenso „geschmeidig“ die Aushöhlung des volkskirchlichen Prinzips. Wir sind damit auf dem Weg in amerikanische Verhältnisse und fördern damit in der Tat die Ökonomisierung der Kirche. Den Kauf von EKHN-PfarrerInnen müsste die Kirchenleitung eigentlich unterbinden, denn wenn dieses Modell weiter um sich greift, wird es viele Verlierer-Gemeinden geben, die sich den Kauf einer Pfarrperson nicht werden leisten können. Damit führt man auf geschmeidige Art eine im vorletzten Jahrhundert überwundene ekklesiologische Struktur wieder ein: Reiche, meist städtische Gemeinden mit üppiger Personalausstattung; dagegen arme, meist ländliche Gemeinden, die noch nicht mal mehr etwas für ihre darbenden Kirchenmäuse übrig haben werden, geschweige denn noch eine Pfarrperson im Pfarrhaus wohnen haben werden.
Ja, lieber Herr von Ditfurth, Sie haben das richtig erkannt:
„Mit dem Verständnis von Kirche ist das nicht zu vereinbaren.“
Nun begründen die Herren Oberkirchenräte Striegler und Böhm das geschmeidige Abschmelzen des Pfarrpersonals mit der Aussage: „Die Pensionslast werde jedes Jahr erdrückender.“ Die Wahrheit sieht jedoch anders aus:
Zwar steigen die Ruhestandsverpflichtungen an, jedoch ein Großteil der Pensionsansprüche ist momentan abgedeckt durch Leistungen aus der BfA (Einzahlungen bis 2003 – von daher sinkend) und der Evangelischen Ruhegehaltskasse Darmstadt (ERK). Zitat Striegler vom 03.12.2014 : „Wir haben etwa zwei Drittel der gesamten Altersversorgungsansprüche über die ERK rückgedeckt.“ Diese mit Eintritt der Pension entstehenden Lasten sind insoweit für die EKHN kostenneutral. Die Anzahl der Empfänger spielt dabei keine Rolle, da den Ausgaben personenbezogene Einzahlungen und Ansprüche gegenüberstehen. Hinzu kommt, dass für die aus dem aktiven Dienst Ausscheidenden keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen müssen. Unter dem Strich sinkt also die Belastung des EKHN-Haushalts für diesen Teil der Versorgung. Der verbleibende Teil der Altersversorgungsansprüche in Höhe von einem Drittel lastet laut Stiegler auf den jährlichen Haushalten. Doch auch hier hat die EKHN klugerweise Vorsorge betrieben. Zitat Striegler (s.o.): „Wir haben vor mehr als 20 Jahren die sogenannte Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegründet. Sie soll genau dieses Drittel der Altersversorgung, das nicht über die Ruhegehaltskasse abgeschirmt ist, aus Kapitalanlageerträgen decken und damit den kirchlichen Haushalt entlasten.“ Die Versorgungsstiftung hat (Zitat:) „zurzeit einen Abdeckungsgrad der Verpflichtungen von über 100 Prozent“. Ziel des Deckungsgrades ist laut Haushaltsplan 2015 111,1% der Verpflichtungen.
Momentan liegt der Anteil der Versorgungsleistungen für Pfarrpersonen und Kirchenbeamte sowie deren Hinterbliebenen aus dem laufenden EKHN-Haushalt bei ca.13 Mio. €
Fazit: Für die EKHN ist die Pensionierungswelle im Hinblick auf die Pensionslasten im Grunde ein Nullsummenspiel.
Und noch etwas: Geht man realistischerweise davon aus, dass in den nächsten Jahren (ab 2017) ca. 20 – 30 Pfarrpersonen mehr in den Ruhestand eintreten, als Nachwuchs generiert werden kann, bedeutet dies zusätzlich durch Rückgang an Gehaltszahlungen eine jährliche Einsparung in Höhe von 1,2 – 1,8 Mio €, jeweils jährlich um den selben Betrag wachsend, bis die Pensionierungswelle ab ca. 2027 abgeebbt ist.
Wer angesichts dieser Zahlen Fehler der Kirchenleitung in der Außendarstellung wittert, liegt goldrichtig.
In der Tat: „Da darf man auch etwas vorausschauende Planung erwarten. Das hat auch die EKHN erkannt: Erstmals setze sie im Haushalt 2015 auf eine „kaufmännische Buchführung“, kündigte sie im November an. Das sorgt für Transparenz und eine bessere Übersicht über die Kosten.“
Nun, dazu ist zu bemerken, dass die geplanten Kosten für die Einführung der neuen kaufmännischen Buchführung in Höhe von über 9 Mio € der EKHN anscheinend keine Last sind. Ob die beschworene Transparenz und die bessere Übersicht der Kosten dafür dann tatsächlich eintreten, ist sehr stark zu bezweifeln. Empirisch zeigt sich, dass überall da, wo die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, nicht nur die Einführungskosten explodieren (in der EKiR mittlerweile bei geschätzten 60 Mio. €), sondern auch die laufenden Kosten durch den Mehrbedarf an Verwaltungsfachkräften nicht nur „geschmeidig“ steigen. Denn die erwartete Transparenz und bessere Übersicht der Kosten, das zeigt die Erfahrung, ist einem Laiengremium Kirchenvorstand, das in der Regel nicht nur aus Bankern, Ökonomen oder Finanzwirten besteht, ohne teure Expertenhilfe kaum noch zu vermitteln.

Lasst doch den Dörfern ihre Kirchen. Leserbriefe zum Artikel in „Christ in der Gegenwart“. Pfarrer-Initiative zu Strukturreformen in den Diözesen.

Die Resonanz auf den Artikel war erstaunlich. Die Redaktion druckte eine ganze Seite von Leserbriefen ab, wobei dies nur eine kleine Auswahl der Reaktionen darstellt.

Die wort-meldungen danken den Autoren für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Im Original: Leserbrief in „Christ in der Gegenwart“, Nr. 48/2014, Seite 538 (zu: „Lasst den Dörfern ihre Kirchen“ in CIG, Nr. 46/2014, Seite 521)

Alternative zur XXL_ Pfarrrei:

Sind die Erfahrungen von Poitiers in Frankreich oder in der Kirche von England – „fresh expressions of church“ – völlig ohne Belang? Kann man wirklich an den „Kleinen christlichen Gemeinschaften“ als neuem Strukturprinzip von Kirche vorbeigehen? In Oberursel und Steinbach haben wir den Weg zu einer dezentral strukturierten Großpfarrei freiwillig beschritten. Keine Kirche wurde geschlossen, kein ehrenamtliches Engagement entwertet. Erwachsenenbildung, Eine-Welt-Arbeit, Bewahrung der Schöpfung, Caritas sind aus ihren jeweiligen Nischen befreit. Die Arbeit der Ehrenamtlichen ist von Bürokratie entlastet, ohne dass die Kultur der Partizipation gelitten hätte. Unseren Weg haben wir in dem Buch „XXL-Pfarrei – Monster oder Werk des Heiligen Geistes?“ (Echter Verlag 2012) zur Diskussion gestellt.

Andreas Unfried, Oberursel

Kreativität ist gefragt, um auch in Zukunft Eucharistie-Feiern zu ermöglichen:

„Die seit Jahren geführte Diskussion um die Zukunft der Pfarrgemeinden und darüber hinaus der Kirche – in Deutschland wird solange „Eucharistische Mangelverwaltung” bleiben, als den Beteiligten der Mut zu radikaler Wahrnehmung der Wirklichkeit fehlt: Herzmitte des katholischen Glaubens ist die sonntägliche Feier der Eucharistie, in welcher Jesu letztes und innigstes Vermächtnis vor seinem Kreuzestod und seiner Auferstehung vergegenwärtigt wird und so zur Richtschnur und Kraftquelle für den Alltag der kommenden Woche. Wenn heute die Eucharistie wegen Priestermangels nicht mehr in allen Gemeinden gefeiert werden kann, so ist das schlicht ein Skandal, dem eine verhängnisvolle Fehlentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten zugrunde liegt. Bei allen Überlegungen für eine zeitgemäße und bibeltreue Lösung sollten wir zuvor die Urkirche befragen: Der Völkerapostel Paulus hat in je- der von ihm gegründeten Gemeinde einer ihm geeignet erscheinenden Person „die Hände aufgelegt” und so „zum Hirten” bestellt. Voraussetzung für diese Erwählung waren bei Paulus weder Zölibat, noch ein mehrjähriges Theologiestudium oder gar eine kirchliche Besoldung. Hier also müssen wir den historisch verbürgten und zukunftsfähigen Ansatz für alle weiteren Diskussionen suchen; nicht indem wir Pauli Praxis 1:1 in die Gegenwart umsetzen, vielmehr indem wir diese kreativ und mutig ins Heute für morgen übertragen. Denn die katholische Kirche in Deutschland, die weltweit zu den reichsten zählt, wird schon in der kommenden Generation viel weniger Eucharistie-feiernde Priester haben, wenn wir so weitermachen wie bisher!”

Albert Groh, Schwalbach

Kreativer Papst:

In seiner „Bilanz des Bischofs vom Xingu“ berichtete der in Brasilien tätige Bischof Erwin Kräutler in den „Stimmen der Zeit“ von einem Gespräch mit Papst Franziskus, in dem es um „die tausenden Gemeinden ohne Eucharistie“ in seiner Diözese ging. Der Bischof von Rom wies auf den Vorschlag von Bischof Fritz Lobinger hin, in den Gemeinden verheiratete Männer zu Priestern zu ordinieren, die in diesen verbleiben und weiterhin ihren zivilen Beruf ausüben. Dann sagte der Papst, „er wünsche sich von den Bischöfen einer bestimmten Region konkrete Lösungsvorschläge“.
Die Frage richtet sich daher zunächst an die Bischöfe, ob sie bereit sind, entsprechend umzudenken: also nicht mehr je nach der Zahl der Priester die Gemeinden zu fusionieren, sondern den Gemeinden eine Mündigkeit zuzumuten und zu ermöglichen, damit Gläubige aus ihrer Mitte es wagen, die priesterliche Aufgabe der Einbindung dieser Gemeinden in die Gesamtkirche zu übernehmen und sich dafür ordinieren zu lassen. Die interne Leitung der Gemeinden könnten wie in allen Laienorden auch Nicht-Ordinierte wahrnehmen. Bisher waren die Bischöfe gewohnt, die römischen Entscheidungen in ihren Diözesen umzusetzen. Nun könnten sie selbst aktiv werden.

Paul Weß

 

Strukturreformen in den Diözesen – wo bleiben die Gemeinden?

Studientag der Pfarrer-Initiative am 26.11.2014 in Stuttgart

Kritisiert wurde, dass in allen Diözesen die Prozesse von den Bischöfen und den Verantwortlichen in den Ordinariaten ausgingen, unter großem zeitlichem Druck umgesetzt würden und es oft an der nötigen Transparenz mangelt. Zudem seien die Gemeinden als Hauptbetroffene zu wenig an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen, wobei es diesbezüglich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Diözesen gibt. Deutliche Kritik übten die Mitglieder der Pfarrer-Initiative, dass alternative Lösungsmodelle wie die Leitung von Gemeinden durch Laien oder die Feier von sonntäglichen Wortgottesdiensten in etlichen Diözesen wieder zurückgefahren wurden… Zum Artikel.

EKHN-Synode: Das neue Zuweisungssystem für Gemeinden – Ein Sieg der Synode über ein fragwürdiges Gebaren der Kirchenleitung.

Von Jürgen Relator

„Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate“, so die offizielle Bezeichnung, war nicht nur ein papierenes, bürokratisches Monster, sondern deckte auch das Vorhaben der Kirchenleitung auf, kleine Gemeinden durch finanzpolitischen Druck in Fusionen treiben zu wollen.
Das z. Z. noch gültige Zuweisungssystem hatte eine Halbwertszeit von gerade mal sechs Jahren. Nach damals schon heftigen synodalen Debatten präsentierte die Kirchenleitung im Jahre 2008 zunächst voller Stolz das derzeit geltende Zuweisungssystem. Es wurde mit großer kirchensynodaler Mehrheit mit der Intention beschlossen, eine Balance zwischen der Grundversorgung insbesondere kleiner Kirchengemeinden und den berechtigten Interessen großer Kirchengemeinden zu schaffen.
Kleine, vorwiegend ländliche Kirchengemeinden mit weniger als 281 Mitgliedern erhalten für ihre Arbeit eine Mindestzuweisung in Höhe von 12.000 €. Dies sicherte die Arbeit in den kleinen Gemeinden. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass insgesamt die Hälfte der EKHN-Gemeinden unterhalb einer Größe von ca. 1160 Gemeindegliedern liegt.
Für die Kirchenleitung war dies jedoch stets ein Dorn im Auge, da hierdurch Fusionen benachteiligt wurden im Blick auf sich zusammenschließende Gemeinden und ihrer finanziellen Einbußen gegenüber vorheriger Einzelgemeinden. Außerdem beklagten sich Gemeinden mit mehreren Gottesdienstorten (sog. Kirchspiele) berechtigterweise über eine finanzielle Benachteiligung im Vergleich mit mehreren kleineren selbständigen Gemeinden.
Die Synode beauftragte die KL, ein Modell vorzulegen, das diese Unwuchten ausgleichen sollte. Gefordert wurden nach Möglichkeit eine Fusionsneutralität, sowie eine Sicherstellung der Gottesdienstorte, und zwar unabhängig ob in einer eigenständigen Gemeinde, in einem Kirchspiel oder in einer fusionierten Gemeinde.

Vorlage eines neuen Entwurfes

In der Frühjahrssynode 2013 legte die KL einen neuen Entwurf vor. Dieser sah vor:
a) Wegfall des Mindestbetrages (12.000 €)
b) 50% Grundzuweisung mit vereinheitlichtem Pro-Kopf-Betrag
c) 50% Grundzuweisung nach zugewiesenen Gemeindepfarrstellen im Dekanat
So kam es zu einem „dualen“ Pro-Kopf-Tarif, der eine Umverteilung zwischen den Dekanaten mit sich brachte. Durch die Koppelung der Zuweisung an die Pfarrstellenbemessung wurden damit viele Dekanate doppelt bestraft: Neben der Kürzung von Pfarrstellen nun auch noch das Abschmelzen der finanziellen Zuweisungen für die Gemeinden! Hierdurch wurde nicht nur die Arbeit zahlreich betroffener kleiner Gemeinden in ihrer Existenz und Substanz massivst gefährdet und in Frage gestellt, sondern sogar die avisierten Fusionsprämien glichen den geplanten Aderlass finanzieller Mittel nicht mehr aus.
In einem weiterentwickelten Papier zur Herbstsynode 2013 eröffnete die KL im Falle von „Gemeindeunterfinanzierungen“ die Möglichkeit, Unterstützung aus einem Überbrückungsfonds (ÜF) in Anspruch zu nehmen (bei eigenem Rücklagenverzehr!) und bei dann keiner dauerhaften finanziellen Perspektive trotz ÜF eine Pauschale in Höhe von 4000 € gewährt zu bekommen.
Zahlreiche Gemeinden wandten sich daraufhin mit Briefen und Eingaben an die KL und warnten, dass diese beträchtlichen Kürzungen erhebliche negative Auswirkungen auf das volkskirchliche Leben in der EKHN haben werden. Es wurde evident, dass das neu kreierte Zuweisungssystem darauf ausgerichtet war, kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet. O-Ton Kirchenleitung: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ – Welch eine verräterische und verachtenswerte Ekklesiologie!
Auch Dekanatssynoden waren besorgt über die Tatsache, dass es in manchen Gemeinden nur noch eine Frage der Zeit sein wird, wann nicht einmal mehr die Finanzierung der gottesdienstlichen Grundversorgung aufrechterhalten werden kann. Die von der Kirchenleitung formulierte Zielsetzung „flächendeckender und lebensbegleitender Präsenz sowie Vielfalt kirchlichen Lebens und kirchlicher Angebote vor Ort“ sahen ländliche Gemeinden und Dekanatssynoden in dem vorgelegten Zuweisungsentwurf konterkariert.

Erste Lesung unterbrochen

Die erste Lesung über den umstrittenen Entwurf wurde in der Herbstsynode 2013 nach heftig formulierter Kritik unterbrochen. Aus der Synode selbst kamen Alternativentwürfe, wobei das Modell der beiden Alzeyer Synodalen Tobias Kraft und Dr. Manfred Sauer eine weite Akzeptanz und Verbreitung fand. In acht oberhessischen Dekanatssynoden wurde das Modell begrüßt und übernommen. (Es sah einen Wegfall der Mindestzuweisung, dafür eine Grundzuweisung für jeden Gottesdienstort vor, zudem einen gestaffelten Pro-Kopf-Tarif in sechs statt bisher vier Größenintervallen. Beim untersten Größenintervall wurde der Tarif deutlich erhöht.) In ihren Beratungen formulierten die Dekanatssynoden ihre Bestürzung über das System der KL und die sich abzeichnenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Grundzuweisungen, weil sie eine ernsthafte Existenzgefährdung für ihre kleineren Gemeinden bedeuteten. Die Mitglieder der Dekanatssynoden befürchteten zudem eine kaum zu verantwortende Schwächung der kirchlichen Arbeit und einen weiteren Abwendungsprozess bisheriger Kirchenmitglieder von ihren Gemeinden.

Gegenentwurf: Das „Alzeyer Modell“

Das im Entwurf der Alzeyer Synodalen ersichtliche Berechnungsergebnis ließ ein Zuweisungssystem erkennen, das weder Gemeindefusionen hemmt noch präferiert, sondern den Verantwortlichen vor Ort die eigene Entscheidung überlässt.
Gleichzeitig federte es weitgehend entstehende „Unwuchten“ ab, führt zu mehr Gerechtigkeit im Ausgleich zwischen den Grundversorgungsbedürfnissen der kleinen Gemeinden und den Interessen der größeren Gemeinden.
Gleichermaßen führte es zu einem Ausgleich zwischen selbstständig kleinen Kirchengemeinden und größeren Kirchengemeinden mit Außenorten bzw. zusätzlichem Predigtstellen. Die Zuweisung war dabei gekoppelt an die jeweilige Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, gerade und auch bei den kleinen Gemeinden, und die zu Grunde gelegte Berechnungsmethode ist einfach und transparent nachvollziehbar.
Zudem war es fast aufkommensneutral (Abweichung +1,7%).

Einigkeit über Sockelbetrag für gottesdienstliche Grundversorgung

In der Frühjahrssynode 2014 wurde die erste Lesung dann abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Zwar erachtete die KL das „Alzeyer Modell“ als fusionshemmend, was sich aber in der Praxis nicht stringent nachvollziehbar darstellen ließ. Unterstützt durch einen zusätzlichen Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses Carsten Simmer herrschte aber über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten und gemäß dem Antrag des Synodalen Simmer „Fusionsverluste“ durch einen Einmalbetrag kompensieren zu wollen. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen wurden bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
Nach einer weiteren Vorlage der KL bezugnehmend auf den Antrag Simmer sollte zunächst der Sockelbetrag für einen Gottesdienstort nur bei fusionierten Gemeinden zum Tragen kommen. Die Frage, ob hierbei noch einmal der Versuch der KL gestartet wurde, die von ihr so sehr gewünschten Fusionen auf diesem Wege nun doch durchzusetzen, bleibt (mit vornehmer Zurückhaltung) offen. Jedenfalls informierten die Alzeyer Synodalen den federführenden Verwaltungsausschuss, dass diese Berechnungsmethode das Ansinnen der Synode aushebeln würde. Auch der Synodale Simmer erkannte, dass dies nicht dem Duktus seines Antrages entsprach. So wurde klar, dass die Gottesdienstpauschale jeder Gemeinde zuerkannt werden muss. Berechnungsbeispiele belegten die Tatsache, dass die Ergebnisse für die Gemeinden denen des „Alzeyer Modells“ sehr ähnelten und man sich somit auf eine Kompromisslinie einigen konnte.
So übernahm der Verwaltungsausschuss selbst die alternative Vorlage für die Herbstsynode 2014.
Das Modell sieht vor, dass jeder Gemeinde eine Gottesdienstpauschale von 5000 € gezahlt wird. Zudem gibt es eine Grundzuweisung nach Gemeindegliederzahl (z. Z. 23,45 €), mindestens aber 3000 €. Zusätzliche Predigtstellen werden mit Pauschalen bedacht, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richten: wöchentlich 5000 €, 14-täglich 3000 €, monatlich 2000 €.
Ein evtl. eintretender Fusionsnachteil wird mit einer Ausgleichszahlung (Kapitalisierungsfaktor 25 Jahre) kompensiert. Hier entstehen ansehnliche Summen, die manche Gemeinden sicherlich über eine Fusion werden nachdenken lassen. Doch liegt hier auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential in der dann fusionierten Gemeinde, die möglicherweise aus mehreren Dörfern besteht: Wie wird dieses gewonnene Geld „gerecht“ verteilt? Z. B. bei einer nötigen Baumaßnahme an der Kirche in Dorf A wird es investiert, bei einer späteren Baumaßnahme in Dorf B fehlt es dann vielleicht und schafft Missgunst im dann fusionierten Kirchenvorstand.
Zudem bevorteilt das System durch einen nicht gestaffelten Pro-Kopf-Tarif die größeren Gemeinden deutlich.

Einmütige Verabschiedung in der Synode

Dennoch: Nach einer kurzen Debatte – weniger über das System und seiner Zahlen selbst – sondern eher um Definitionsfragen hinsichtlich eines Gottesdienstortes wurde das vorgelegte Zuweisungssystem mit wenigen Enthaltungen beschlossen!! Dies bewirkte beim Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent ltd. OKR Striegler ein ungläubiges sich verwundern. Sein Erstaunen artikulierte er wortreich vor der Synode – eine eher peinliche Reaktion bei dieser Vorgeschichte und dem letztlich damit deutlich werdenden Versagen seiner eigenen Leute.
Gottlob, dass die Modelle seines Hauses nicht zum Zuge kamen, das hätte nicht nur ein finanzielles Desaster bei vielen kleinen Gemeinden zur Folge gehabt, sondern auch einen nicht wiedergutzumachenden Vertrauensverlust von Ev. Kirche verursacht. Schade für die teure (Arbeits)Zeit, die Kraft, die Nerven und den Verdruss, die das Modell der KL gekostet und ausgelöst hat. Ich denke, der Imageschaden der KL in den kleinen Gemeinden wird noch lange und nachhaltig spürbar sein.

Richtungslos durch die Nacht

Kommentar zum neuen Sparpaket der EKiR

Von Hans-Jürgen Volk

Wohin steuert die Ev. Kirche im Rheinland? In seinem Blog benennt der Präses der Ev. Kirche im Rheinland aus seiner Sicht die Herausforderung: „Diefünfte Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung  der EKD zeigt allzu deutlich, dass bei evangelischen Kirchenmitgliedern in der Gesamtheit die Verbundenheit mit der Kirche und die religiöse Sprachfähigkeit kontinuierlich abnehmen. Ein zentraler Grund hierfür liegt in der abnehmenden Breitenwirkung der religiösen Sozialisation, je jünger die Befragten sind, umso seltener geben sie an, religiös erzogen worden zu sein, so die Untersuchung.“ Dieser Analyse müsste eigentlich die Ankündigung folgen, die kirchliche Bildungsarbeit zu verstärken. Schaut man sich die von der Kirchenleitung vorgelegte Streichliste an, so ist genau das Gegenteil der Fall: Allein bei den Schulen in kirchlicher Trägerschaft sollen 4,5 Mio. € eingespart werden. Sogar die Kirchliche Hochschule in Wuppertal steht auf dem Prüfstand. Hier will man 1 Mio. € einsparen. Sollte dies in den Verhandlungen mit den anderen Trägern, der westfälischen und der lippischen Landeskirche nicht gelingen, will man sich aus der Trägerschaft zurückziehen. Dies dürfte dann wohl das Aus für die Kirchliche Hochschule bedeuten. Das „Haus der Begegnung“ in Bonn soll aufgegeben werden, womit man eine weitere Mio. einsparen will. Dies betrifft die Arbeit der Akademie und des PTI. Von den 12,3 Mio. € die eingespart werden sollen, entfallen mit 6,5 Mio. € mehr als die Hälfte auf die kirchliche Bildungsarbeit im engeren Sinne. Philipp Melanchthon dürfte in seinem Grabe rotieren.

Sparen ohne Kompass

Es ist nicht erkennbar, welche theologischen Einsichten oder gar reformatorischen Visionen bei diesem erneuten Umbau- und Sparprogramm handlungsleitend sind. Tatsächlich geht es um’s Geld. Genauer: Man setzt alles daran, die durch den „erweiterten Solidarpakt“ der EKD vorgegebenen Standards im Blick auf die Kapitaldeckung zukünftiger Versorgungsansprüche und die Rücklagenbildung möglichst rasch zu erfüllen. Ob diese EKD-Standards und -Vorgaben sinnvoll sind, ist übrigens bisher von keiner Landessynode wahrgenommen und diskutiert worden.

Der Begriff „Haushaltskonsolidierung“, den die rheinische Kirchenleitung auch in ihrer Vorlage verwendet, ist angesichts dieses Tatbestands irreführend. Es bedarf keiner Frage, dass auch ein Haushalt der Landeskirche am Ende ausgeglichen sein muss. Von einem „strukturellen Defizit“ ist dann zu reden, wenn dieser Ausgleich über mehrere Jahre hinweg nur durch Rücklagenentnahme gewährleistet ist. In der Vergangenheit war dies zweifellos der Fall. Aus diesem Grund wurden die Predigerseminare der EKiR in Bad Kreuznach und Essen ebenso wie das Pastoralkolleg in Rengsdorf geschlossen oder die Immobilie der Ev. Akademie in Mülheim aufgegeben, um nur einige Beispiele zu nennen. Gespart wurde in der Vergangenheit bereits kräftig und schmerzlich. Wie ausgeprägt das angebliche „strukturelle Defizit“ nun tatsächlich ist und ob es angesichts der positiven Entwicklung bei den Kirchensteuereinnahmen überhaupt noch existiert, kann niemand präzise sagen, da auf Grund der NKF-Umstellung seit 2012 keine Haushaltsabschlüsse vorliegen. Zahlen legte die Kirchenleitung 2013 vor, diese basierten aber auf der viel zu niedrig angesetzten Planung mit einem Verteilbetrag von 575,5 Mio. €. Am Ende waren es etwa 620 Mio. €. Trotzdem blieb das von der Sondersynode in Hilden beschlossene Sparvolumen auf willkürliche Weise konstant. Dies legt den Schluss nahe, dass man für die Zukunft Haushalte anstrebt, die erhebliche Überschüsse mit sich bringen. Hiermit will man den Kapitalstock der Versorgungskasse verstärken und die eigene Rücklagensituation verbessern. Durch solch eine Entwicklung würde die landeskirchliche Umlage in Teilen zu einer verdeckten Versorgungssicherungsumlage.

Fragt man nach einem „Leitbild“, dass hinter den erneuten Spar- und Umbauprozessen steht, so wird eine bedrückende Analogie zu shareholder-value-orientierten Konzernen sichtbar, die trotz guter Ertragslage Kosten reduzieren und Arbeitsplätze abbauen. So wird in der KL-Vorlage ein in theologischer Hinsicht entsprechend dünner Kaffee angeboten: „Die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung ist auch eine inhaltliche Gestaltungsaufgabe. Bei den (mit den jeweiligen Entscheidungen vorgenommenen) inhaltlichen Positionierungen soll das Wissen leiten, dass die Kirchenbilder vielfältig und die Rolle dieser (pluralen) Kirche in einer (religions-)pluralen und säkularisierten Gesellschaft immer wieder neu zu interpretieren sind. Das theologische Thema der Landessynode 2013 mit dem Motto „Inklusion – Gemeinsam verschieden sein“ beschreibt eine wichtige theologische Grundposition unserer Kirche.“ (S. 5 und 6) Derartige Sätze sind eine noch nicht mal sonderlich liebevoll gestaltete Verpackung um das „Sparpaket“. Sie geben in ihrer Allgemeinheit an Orientierung allerdings gar nichts her. Entsprechend unverbindlich wird die Aufgabe umrissen, die dem ständigen theologischen Ausschuss zukommt: „Um die Verbindung von Auftrag und Handeln nicht aus dem Blick zu verlieren, hat die Landessynode den Ständigen Theologischen Ausschuss beauftragt, den Haushaltskonsolidierungsprozess in besonderer Weise aus theologischer und ekklesiologischer Perspektive zu begleiten.“ (Seite 6) – Diese Sätze sind entlarvend: Theologie darf begleiten und kommentieren, gibt aber keinesfalls die Richtung vor.

Der eigentliche Skandal: wofür das Geld mit vollen Händen ausgegeben wird

Angesichts des Kahlschlags in der kirchlichen Bildungsarbeit, des lieblosen und fachlich unqualifizierten Umgangs mit Einrichtungen wie „dem Haus der Stille“ oder der Behindertenseelsorge, bei der das schöne Ziel der Inklusion missbraucht wird für Einsparungen, ist es unerträglich, wofür in der EKiR das Geld mit vollen Händen ausgegeben wird. Nach den Eckdaten für die Haushaltsplanung 2015 fließen demnächst gut 27% des Nettokirchsteueraufkommens in die Kapitalbildung zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche. Dies ist der wichtigste Grund für die schleichende finanzielle Auszehrung von Kirchenkreisen und Gemeinden trotz guter Einnahmesituation.

Hinzu kommen zwei weitere Faktoren:

  • NKF – hier gibt es anscheinende keine Grenze nach oben. Die Frage ist nur, on die Gesamtkosten für die Umstellung der Finanzverwaltung am Ende bei 60 oder gar bei über 100 Mio. € liegen werden.

  • Die Verwaltungsstrukturreform – hier gibt es noch keine Schätzungen, wie teuer das Ganze werden wird. Fakt ist, dass Kirchenkreise im Moment reihenweise neue Stellen in der Verwaltung schaffen, was unter dem Strich dazu führt, Stellen in der Jugendarbeit, der Kirchenmusik oder der Diakonie zu reduzieren.

Zusammengefasst: Die rheinische Kirche kürzt dort, wo es um die Arbeit mit Menschen geht, dagegen fließt immer mehr Geld in die Stärkung von kirchlicher Organisation und Verwaltung. Über 1/4 der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln gehen in Zukunft in Finanzanlagen, was vor allem die Finanzindustrie freuen wird.

Großkonzern? Von verdeckten Leitbildern und der schleichenden Entmündigung der kirchlichen Basis.

von Hans-Jürgen Volk

Diese Skizze soll verdeutlichen, in welchem gesellschaftlichen Kontext die kirchlichen Umbaukonzepte entwickelt wurden. In zentralen Elementen folgen sie einer neoliberalen Agenda. Was völlig fehlt, ist die Anknüpfung an das große biblische Freiheitsepos, das den Auszug der Kinder Israels aus der Knechtschaft in Ägypten beschreibt. Auch einen handlungsleitenden Bezug auf den paulinischen Freiheitsbegriff (Vgl. z.B. Gal. 4-5) sucht man vergeblich. Was offenbar sehr zielgerichtet angestrebt wird, ist die Transformation eines immer noch bemerkenswert vielfältigen protestantischen Gemeinwesens in einen religiösen Dienstleistungskonzern…

Verdeckte Operation “erweiterter Solidarpakt”

Googeln Sie mal das Stichwort “erweiterter Solidarpakt”. Sie werden dazu kaum was finden, obwohl es sich um eine Intervention der Kirchenkonferenz der EKD vom März 2006 handelt, die massiv in die Finanzplanung, die Haushaltsgestaltung und die Personalplanung der Landeskirchen eingreift. Vor nur wenigen Landessynoden wurde der Begriff öffentlich erwähnt – zumeist den tatsächlichen Sachverhalt verharmlosend im Zusammenhang mit einem Berichtswesen in Richtung EKD…

Zum Artikel.

Nordkirche: Nach dem Koppelsberg und dem Christophorushaus/ Rendsburg steht jetzt das Haus Kranich „auf dem Prüfstand“.

…In Probleme war zuletzt auch die „Evangelische Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg“ bei Plön geraten. Die Nordkirche musste in den vergangenen Jahren ein Defizit von 600 000 Euro pro Jahr ausgleichen. Zum 1. April übernimmt die Vorwerker Diakonie das finanziell angeschlagene Haus. Nach Angaben ihres Geschäftsführers Fred Mente will sie in etwa zehn Jahren einen kostendeckenden Betrieb erreichen. Von der Nordkirche erhält die Vorwerker Diakonie dafür eine Unterstützung von 2,5 Millionen Euro.

An einen privaten Investor verkauft wurde kürzlich das Christophorushaus in Rendsburg, in dem die Nordelbische Synode bis zu ihrer Auflösung getagt hatte…

Jüngstes Opfer im Wettlauf um Wirtschaftlichkeit ist das Zinnowitzer „Haus Kranich“ auf der Ostseeinsel Usedom. Trotz 8000 Übernachtungen im Jahr 2013 steht das vom Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis betriebene Haus jetzt auf dem Prüfstand. Zum Artikel.