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Reformbegründungen und die Wirklichkeit

Limburg: keine Krise des Glaubens und der Gläubigen, sondern vor allem eine Krise der Hierarchie

Der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz über die eigentlichen Gründe und Hintergründe der Vorfälle in Limburg.

Der Klerus müsse lernen, Kritik anzunehmen. Zu Eltz beschreibt die Situation auf dem Limburger Domberg als „klinisch frauenfrei“. Das „System Kirche“ ziehe Narzissten an: „Ein Defizit an normalen menschlichen Beziehungen wird durch ein Übermaß an Autorität kompensiert.“ Das „neofeudale Getue“ müsse aufhören. Herrschaftlichkeit funktioniere nicht mehr. „Die jetzige Krise ist keine Krise des Glaubens und der Gläubigen, sondern vor allem eine Krise der Hierarchie. Zu der gehöre ich selber. Und deswegen weiß ich das auch, “ sagte zu Eltz. Zum Bericht.

Kommentar F.S.: Die Stellungnahme des Frankfurter Stadtdekans zu Eltz führt die Diskussion weg von der individuellen Verfehlung des Bischofs: Als Problem des kirchlichen Systems und der Hierarchie kann die Fragestellung überaus gewinnbringend werden. So sie denn auf diesem Niveau geführt wird. Und das nicht allein für die katholische Kirche, sondern auch für die evangelische. Sucht man doch protestantischerseits mit den Kirchenreformen eine (Re-)Hierarchisierung und Zentralisierung des Protestantismus in Angleichung an den Katholizismus umzusetzen. Auch mit diesem Pfeiler der Reformen wird man keine Probleme lösen, sondern neue schaffen. Insofern lohnt der Blick nach Limburg gerade auch für Protestanten. Nicht nur die katholische Kirche kann daraus Lehren ziehen, auch die evangelische.

Organisation und Moral – Rezension des Buchs von Prof. Günter Ortmann

Organisation beschert ungeahnte Effizienz und enorm gesteigerte Vermögen – Fähigkeiten, Ressourcen, Kompetenzen. Das hat in eine Konstellation geführt, die der Autor mit Günther Anders (1980) prometheisch nennt: „Wir können mehr – weit mehr! -, als wir verantworten können.“ (23) Während Anders das noch vor allem auf die technischen Möglichkeiten der Menschen gemünzt hat (Die Menschen stehen in „prometheischer“ Scham vor der glitzernden Perfektion, dem glänzenden Funktionieren ihrer Maschinen …) bezieht Ortmann es nun auch auf Organisationen. Er bezeichnet diese als Orte normaler moralischer Katastrophen, als Moralverdrängungsmaschinen und Legitimationsfabriken.“ Lesen Sie die Rezension.

Orientierung der Steuerung an Finanzgrößen (Thema des Monats)

Bei den neoliberalen Reformen fällt die starke, fast ausschließliche Orientierung an Finanzgrößen auf. Sie sollen die Steuerung auf Kurs bringen. Dazu sind sie aber nicht geeignet. Insofern muss der Versuch misslingen. Denn die Finanzgrößen sind Teil der operativen, der kurzfristigen Steuerung. Strategische, langfristige Steuerung basiert hingegen auf anderen Größen, sog. Orientierungsgrößen.

Kirche

In der Kirche stammen solche strategischen Orientierungsgrößen klassischerweise aus der Theologie und/oder der Soziologie. Bis Anfang der 90er Jahre bestimmten diese konzeptuell die Steuerung in der Kirche. Das letzte Große Zeugnis dafür ist die EKHN- Reformschrift „Person und Institution“ aus dem Jahr 1992.

Wir hatten auf den Sachverhalt der Zugehörigkeit des Finanzwesens zur operativen Steuerung in einer früheren Ausgabe der Wort-Meldungen schon einmal hingewiesen. Wir verweisen hier noch einmal auf den Text und insbesondere die entsprechende Grafik der Managementtradition von Gälweiler (St. Galler Schule), vgl. S. 3 des Beitrags.

Entscheidend sind die Konsequenzen, die aus dieser Erkenntnis zu ziehen sind. Die Konsequenz lautet schlicht: die Theologie, sprich: die Theologen, die Bischöfe, die Kirchenpräsidenten, die Präses, dürfen sich nicht länger hinter den „alternativlosen“ Vorgaben der Finanzabteilungen oder mit externen Beratern besetzten Reformzirkeln verstecken. Sie, die Theologen und nicht irgendwelche Kirchenjuristen sind zuständig für die strategische Steuerung. In Managementsprache: sie sind zuständig für die Effektivität. Die Finanzdezernenten hingegen sind „nur“ für die operative Steuerung, für die Effizienz, zuständig. Dabei verstehe man das in Anführungszeichen gesetzte „nur“ nicht falsch. Namentlich im Bereich des Immobilienmanagements oder der Verwaltungstätigkeiten selbst, tut Effizienz immer noch Not. Auch die Frage nach dem angemessenen Rechnungswesen (NKF?) oder nach der Anlagenpolitik braucht ganz offensichtlich neues Nachdenken und neue Impulse und fordert also Aufmerksamkeit. Baustellen gäbe es also im originären Sektor der Finanzdezernate wahrlich genug.

Die Fragestellung der Effizienz ist hingegen bei der Arbeit mit Menschen selbst, also bspw. In der Seelsorge, aber auch der Pädagogik weitgehend unangemessen. Weswegen die an Effizienzgesichtspunkten orientierten „Totalen Qualitatsmessungen“
auch immer wieder ins leere laufen oder völlig unbrauchbare Ergebnisse liefern. Vgl. bspw. das aktuelle Beispiel der Pflegeheime.

Richtiges Management, etwa im Sinne Gälweilers, ordnet also die Bedeutung des Finanzwesens und die Orientierung an Finanzgrößen in der Kirche (wie auch in allen Unternehmen) anders ein als neoliberale Ansätze. Als operative Steuerungsgrößen haben sie keine Priorität gegenüber der Theologie. Das ist es, was die Kirche heute von richtiger Managementlehre (wieder) lernen kann. Das ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Aufforderung an alle Theologinnen und Theologen, die Leitung der Kirche nunmehr wieder selbst zu übernehmen. Finanzdezernenten, die einer solchen Managementlehre der St. Galler Schule zuzuordnen sind, erkennt man umgekehrt daran, dass sie sich selbstredend der strategischen Steuerung (der Theologen) unterordnen. Wo dies nicht geschieht, sind Managementprobleme in der Kirche zwangsläufig.

 

Gesundheitswesen

Wenn ärztliche Kunst nur noch Handwerk ist

Bernd Hontschik

…Über die Ethik in der Medizin ist so viel gedacht, geschrieben und gesagt worden, dass es ein Einzelner kaum überblicken kann. Ich möchte es kurz machen und den Kollegen Dittrich zitieren, der in seinem Grußwort zum Deutschen Chirurgentag geschrieben hat: »Wir Chirurgen, egal ob in Klinik, Universität oder Ambulanz, sollten uns darauf besinnen, dass es einen Patienten gibt, der sich mit seinem Leiden in unsere Obhut begibt und wir berufen sind, auf der Basis der Mystik des Arzt-Patientenverhältnisses mit dem Ziel der Heilung, Linderung oder Bewahrung vor Sekundärschäden, den Kern des Leidens zu diagnostizieren, konservative und/oder operative Behandlungsmöglichkeiten im Sinne des Patienten abzuwägen und eine adäquate chirurgische Therapie bis zur Genesung durchzuführen bzw. zu gewährleisten.«

Schöner kann man es in dieser Kürze nicht sagen. In einem einzigen Satz ist fast alles auf den Punkt gebracht, was die chirurgische Ethik – wenn es denn eine gibt – ausmacht. Wer sich aber nun selber prüft und einmal ehrlich in sich hineinhört und diese Schablone auf den eigenen Arbeitsalltag legt, egal ob in Klinik, Universität oder Ambulanz, wird vielleicht ebenso wie ich empfinden: Dieser Satz ist inzwischen meilenweit vom chirurgischen Alltag entfernt, und täglich wird der Abstand zwischen Wunsch und Wirklichkeit größer… Lesen Sie den Artikel im Dt. Pfarrerblatt.

 

Kapitaldeckung als Säule neoliberaler Organisationsreformen oder: die EKiR scheut keinen Konflikt

Die grundlegenden Institutionen im Staate Deutschland werden mit Beginn der sog. Reformprozesse einer grundlegenden Wandlung unterzogen.: das Bildungswesen in Schulen und Hochschulen, das Gesundheitswesen. Auch die Kirche macht mit. Dabei zeigen sich nicht nur vielfältige Parallelen, sondern ein einheitliches Muster wird sichtbar, das mit dem Stichwort „Neue Steuerungsmodelle“ bezeichnet werden kann.

In einem ersten Beitrag in den Wort-Meldungen stellten wird das Organisationsmodell in wesentlichen Aspekten dar.

Zu den neuen Steuerungsmodellen zählen auch die Doppik (bzw. NKF). Im Thema des Monats Mai haben wir Für und Wider ausführlich diskutiert. Fazit: viel Aufwand, wenig Nutzen. Vgl. dazu den Artikel des wohl bekanntesten Forschers in dieser Sache, Prof. Bogumil, Bochum im Dt. Pfarrerblatt. Wir erinnern daran, dass der Bund sich im Jahr 2009 – mit Unterstützung des IWF – gegen die Doppik/NKF und für die erweiterte Kameralistik entschieden hat. Dass selbst der Bund solche Unterstützung bedurfte mag anzeigen, wie stark der Druck auf die öffentlichen Institutionen ist, dies Reformprogramm vollumfänglich umzusetzen. Allein der Bund hat widerstanden.

Wie die Rezeptur für die institutionelle Transformation aussieht, kann bspw. im Gesundheitswesen am System der Krankenkassen abgelesen werden. Anzumerken ist, dass auch die Krankenkassen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden wie die Kirchen. Es sind genau die Themen, die aus der kirchlichen Reformdebatte hinlänglich bekannt sind.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in SGB IV.

Rechnungswesen:

Dort wird in § 69 für das Rechnungswesen die Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Kosten- und Leistungsrechnung sowie Benchmarking festgelegt. (Anmerkung: das ist durchaus in vielen Fällen hilfreich. Quantitative dürfen aber nicht über qualitative Fragestellungen dominieren. Nebenbei: solche Berechnungen des internen Rechnungswesens sind auch mit der Kameralistik darstellbar. Dazu braucht es also nicht die Doppik/NKF!).

Personalwesen:

Der Personaleinsatz ist nach diesen Anordnungen zu überprüfen und zu begründen. Dazu sind „anerkannte Methoden der Bedarfsermittlung“ anzuwenden. Ob solche „anerkannten Methoden“ auch bei der Bedarfsermittlung für Pfarrstellen – und die entsprechenden massiven, den Rückgang der Mitgliederzahl weit überschreitenden Stellenkürzungen angewandt werden? Da bei einem Anteil der Pfarrgehälter von max. ca. 20% am Haushaltsvolumen finanzielle Argumente nicht ziehen, liegt dies nahe. Dann sollten diese „anerkannten“ Methoden aber offen kommuniziert werden.

Kapitaldeckung:

Ein spannendes Thema behandelt § 80 SGB IV. Dort geht es um die Bildung von Rücklagen. Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen? Finanzieren sich die gesetzlichen Kassen nicht über die Beiträge? Ist nicht die Beitragsanpassung das notorische und adäquate Mittel dieses Systems, Schwankungen des Finanzbedarfs auszugleichen? In § 80 heißt es: „Die Mittel des Versicherungsträgers sind so anzulegen und zu verwalten… , dass ein angemessener Ertrag und eine ausreichende Liquidität erzielt werden.“ Die Praxis der Rücklagenbildung der Kassen bedeutet in der Praxis (wie in allen Formen von Kapitaldeckungen): die Beiträge müssen heute erhöht werden (sonst gäbe es ja keine Mittel, die in die Rücklagen fließen könnten), damit mit den entsprechenden Anlagen in Zukunft Erträge erwirtschaftet werden. Dies soll dann eine Rücklage leisten, die nach § 83 in Wertpapieren oder Aktien zu erfolgen hat. Angaben über das Volumen solcher Rücklagen sind nicht bekannt. Von Interesse ist, dass „Anschaffung, Verkauf, Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere…ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne von § 1 KWG“ ist (wikipedia). Selbstredend sind die nicht kostenlos, vgl. z.B. die Angaben einer Bank. Die Banken sichern sich also bei der Rücklagenbildung durch den Zwang der Anlageform Wertpapier in Verbindung mit dem Zwang zur Rücklagenbildung einen eigenen Anteil an Provisionen, die für die Aufgabenerfüllung der Institution nicht mehr zur Verfügung stehen. Von der Reform der Altersversorgung in der Agenda 2010 ist dies System bekannt. Die Privatisierung führt zum Zwang von Anlagen, für die Provisionen für die Banken anfallen. Mittlerweile ist u.a. durch Studien wie die von Stiftung Warentest bekannt, wie wenig effizient diese Art von „abgesahnten“ Finanzierungssystemen ist. Kurz: die Wirksamkeit der jeweiligen Institution wird geschwächt.

Spannend wird die Sache dadurch, da die Rücklagenbildung als Finanzierungsinstrument bei den Krankenkassen eigentlich nicht nötig ist – die Stellschraube sind ja die Beiträge und ggf. deren Anpassung an einen veränderten Bedarf (s.o.) – darf auf ein wichtiges systembildendes Element der Reformprozesse geschlossen werden: die Finanzierungssysteme sind so zu gestalten, dass die Banken einen Anteil des Mittelflusses der in den Institutionen vorhandenen Mittel umgeleitet wird zu den Banken. Das mögen im Einzelfall nur wenige Prozentpunkte sein, in der Summe aller betroffenen Institutionen, dürften aber ansehnliche Beträge entstehen.

Nach diesem etwas ausholenden Vorspann kommen wir nun zur aktuellen Fragestellung kirchlichen Finanzmanagements. Auch hier konstatieren wir eine verstärkte Anlagenpolitik. Rückstellungen für Pensionen waren schon immer üblich. Dabei waren große Teile umlagenfinanziert über die BfA. In der EKHN bspw. von 1975 bis 2003. Auch andere Landeskirchen haben an dieser Mischfinanzierung partizipiert. Der Ausstieg führte in der EKHN Synode nicht nur zu heftigen Auseinandersetzungen, sondern auch zum „Ausstieg“ des damaligen Fraktionsvorsitzenden des Landtages (SPD) Armin Klauss aus der EKHN-Synode. Seither werden die Pensionsverpflichtungen der EKHN vollständig durch entsprechende Kapitalanlagen gedeckt. Das Ziel liegt dabei um bis zu 15% über dem finanzmathematisch erforderlichen Soll (also: 115%).

Seit Kurzem werden in den Landeskirchen aber auch Rücklagen für andere Versorgungsleistungen wie Beihilfen gebildet. Begründet wird dies meist mit den Anforderungen der Doppik. Da die Kirche aber nicht nach HGB, nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren muss, kann sie die Regeln der Bilanzierung letztlich frei handhaben. Mehr noch: sie kann auf die Doppik selbst verzichten! Dennoch kann und sollte sie – in vernünftigem Umfang – Rücklagen bilden. Und hat dies bislang auch ohne Doppik getan! Insoweit sind solche Begründungen also nur vorgeschoben. Mehr Transparenz wäre angebracht!

Wo liegt aktuell das Problem? Das Problem liegt schlicht in dem zu leistenden Kraftakt, Mittel in erforderlicher Höhe für eine Kapitaldeckung der Beihilfeleistungen bereitzustellen. Wo Zahlen vorliegen, in der Württembergischen und Bayerischen Landeskirche etwa, bewegen sich die Summen bei ca. 60 % eines Jahreshaushaltsvolumens oder dort bei 300 bis 400 Mio. €. In Verbindung mit Regelungen, die das ambitionierte Ziel als höchstes Ziel priorisieren, kommt es zu grotesken Situtationen, wie Hans-Jürgen Volk für die EKiR beschreibt: „Vor einiger Zeit wurde entschieden, alles was möglich ist dem Kapitalstock der Versorgungskasse zuzuführen, die tatsächlich vordem durch kaum fassbare Fehlentwicklungen in eine Schieflage geraten war. Seit der Zeit hat die rheinische Kirche ein fragwürdiges Luxusproblem: Je höher das Kirchensteueraufkommen ist, desto umfangreicher fallen die Zuzahlungen an die Versorgungskasse aus, was auch bei einer guten Finanzentwicklung der Landeskirche, den Kirchenkreisen und den Gemeinden fiskalisch die Luft zum Atmen nimmt. Im Schreiben von Rekowski und Weusmann wird dies so ausgedrückt: „Bei der Versorgungssicherungsumlage wirkt sich aus, dass das zugrunde liegende Kirchensteueraufkommen aufgrund aktualisierter Schätzungen in der Planung erhöht wurde, wodurch sich der prozentuale Anteil ebenfalls erhöht.“ So kommt es zu der paradoxen Situation, dass gespart werden muss, weil die Einnahmen steigen.“

Aus Sicht der betreffenden Institution Kirche ist die Verfolgung dieses Ziels in mehrfacher Hinsicht fraglich:

  1. beim Volumen der Beihilfeleistungen handelt es sich um Beträge, die von der Größenordnung immer auch vom laufenden Haushalt (also dem System „umlagenbasiert“) bestritten werden können. Wenn dies einmal nicht mehr möglich sein sollte, ist die Kirche ohnehin am Ende.
  2. Die Etablierung des kapitalgedeckten Systems führt heute zu Einschnitten (und damit zu Konflikten etc.), führt also heute zu Wirkungsverlusten der Kirche, die aus unterschiedlichen Gründen morgen ganz heftig auf die Kirche zurückschlagen werden. Wir werden dies Thema in einer späteren Ausgabe der Wort-Meldungen ausführlich behandeln!
  3. Die Kapitaldeckung birgt hohe Risiken, die die zunehmenden Börsencrashs belegen. Verlierer beim Crash 2007 waren überwiegend die meisten deutschen Landesbanken oder Banken, die im Staats- und Infrastrukturbereich tätig waren wie die HRE oder die IKB-Bank. Die meisten Landesbanken wurden danach aufgelöst oder von anderen übernommen. Die (Schulden der) HRE wurden verstaatlicht. Das könnte ein warnendes Beispiel sein und zur Frage führen, wer wohl das nächste Opfer der „Greater Fools Theory“ wird? Opfer sind ja offensichtlich überwiegend staatliche oder quasi-staatliche Einrichtungen. Man darf fragen: wer werden beim nächsten Crash die Opfer unter den öffentlichen oder quasi- öffentlichen Institutionen sein?
  4. Kapitaldeckung funktioniert logischerweise nur dann, wenn (real) Zinsen erwirtschaftet werden. Momentan liegen die Zinssätze bei derlei Anlagen aber auf einem historischen Tiefpunkt. Die Erträge erzielen kaum den Inflationsausgleich. Lebensversicherungen senken die Auszahlungsgarantien. Stiftungen kommen in Nöte wegen unzureichender Stiftungserträge.

Immerhin könnten auch ein Argument für Anlagen sprechen. Denn die Frage lautet ja: wie geht es volkswirtschaftlich weiter? Kommt ein neuer Bullenmarkt? Oder stehen die Zeichen auf Bärenmarkt? Letzteres scheint ernst zu nehmenden Experten wie etwa Prof. Fredmund Malik nicht ausgeschlossen. Er führt aus: „In einem solchen Szenario würde nicht mit Wachstum und latenter Inflationsgefahr kalkuliert, sondern mit Schrumpfung und Deflation. Man würde mit steigenden Zinsen rechnen, weil man die Möglichkeiten der Notenbanken geringer gewichten würde als die Folgen reihenweise fallierender Obligationsschuldner“ (Malik, Management, S. 142f. Das entsprechende Kapitel 8, aus dem dies Zitat stammt, werden wir in einer der kommenden Ausgaben der Wort-Meldungen mit freundlichen Genehmigung des Autors einstellen). Selbst wenn der Fall eintrifft, wiegt dies Argument dennoch nicht so schwer wie all die anderen genannten.

Resumee: die neoliberalen Reformprozesse haben institutionenübergreifende, einheitliche Kennzeichen. Dazu gehört ein spezielles Organisationsmodell, dazu gehören neue Finanzsteuerungsinstrumente, dazu gehört eine reduktionistische Personalpolitik (Personalabbau), und dazu gehören kapitalgedeckte Finanzierungsformen. Von letzteren profitieren mit Sicherheit die Banken, weniger die Kunden. Jedenfalls in den bekannten Beispielen.

Kirche schwimmt im Strom dieser neoliberalen Reformprozesse. Dass dieser Weg falsch ist, erkennt man daran, dass es überall in der Kirche knirscht. Richtiges, professionelles Management erkennt man aber daran, das man es genauso wenig spürt „wie einen perfekt passenden Schuh.“ (Malik, Management, S.65).

Nicht nur die Pfarrerinnen und Pfarrer, auch die Mitglieder der Kirche haben an die Kirche andere Erwartungen als die billige Kopie von Downsizing-Konzepten aus der Wirtschaft oder – mittlerweile – anderer Institutionen. Man lese dazu den folgenden Beitrag des Finanzkirchmeisters Schröder der EKiR.

Was wäre die Alternative für die Kirche? Die Alternative besteht darin, ein individuelles, auf die spezifische Lage der (protestantischen) Kirche zugeschnittenes Reformkonzept. Keine Einheitslösung für alle Institutionen, die nachträglich an individuelle Bedürfnisse angepasst wird. Das wäre so als, ob man beim Schuhkauf den Fuß an den Schuh anpasst. Das wäre ein schmerzhafter Prozess. Zeugen solcher schmerzhafter Prozesse sind wir gerade auch in der Kirche. Bei einer Fortsetzung droht der Fuß der Kirche verstümmelt zu werden, bis er in den Schuh „Neoliberales Reformkonzept“ endlich hineinpasst.  Nach 15 Jahren „Reformen“ wird es daher Zeit, innezuhalten. Es braucht ein Moratorium. Und es braucht eine ehrliche, schonungslose Bilanz. Danach muss man sich der Mühe unterziehen, ein eigenständiges kirchliches Reformkonzept zu entwickeln. Dazu nur wenige Leitgedanken: Reformen dürfen nicht wie bisher hauptsächlich an Finanzgrößen orientiert sein, sondern an den Menschen. In der Kirche geht nicht nur oder primär um Kapital. Es geht in der Kirche um die ‚3 K‘: es geht um Köpfe, Konzepte, Kapital – und zwar in dieser Reihenfolge. Dieses Managementkonzept der 3 K schafft Platz, es verlangt geradezu nach der Basis der Theologie. Denn der Mensch steht an erster Stelle. Management und Theologie passen dann, aber auch nur dann, wieder gut zusammen.

 

Friedhelm Schneider

„Lieber Herr Rekowski, liebe Kirchenleitung“ – aus dem Blog von Präses Rekowski, EKiR

von Michael Schröder am 28.07.:

„Lieber Herr Rekowski, liebe Kirchenleitung,

seit mehr als einem Jahr bin ich nun schon Finanzkirchmeister in unserer Gemeinde. Durch meine Tätigkeit als Bilanzbuchhalter und Controller (über 25 Jahre in der freien Wirtschaft und seit mehr als 5 Jahren im öffentlichen Dienst) bin ich den Umgang mit Zahlen gewohnt.
Meine Motivation vor einem Jahr war, geprägt durch viele Erlebnisse in meinem Berufsleben, mehr über meinen christlichen Glauben zu erfahren, weg von Gewinnmaximierung, Sozialplänen, Werksschließungen usw. Doch was man nun erlebt ist eigentlich nichts anderes.

Die Gemeinden leiden unter den Umlagen, das verbleibende Geld reicht hinten und vorne nicht aus, die Verwaltungsstrukturreform sorgt für Unruhe bei den Beschäftigten. Die Mitglieder der Presbyterien sind mit vielen Themen völlig überfordert. Das hatte ich mir leider etwas anders vorgestellt…“ Lesen Sie mehr.

Gemeinde wehrt sich gegen Sparpläne der EKiR

Letzte Woche haben wir über den Brandbrief Rekowskis berichtet. Trotz hoher Kirchensteuereinnahmen plant er bis 2018 35% im Haushalt der EkiR zu sparen.

Die Gemeinde Holten-Sterkrade wehrt sich gegen die Einsparziele. Alleine aus dem Rückgang von Mitgliedern lässt sich nicht pauschal auf einen Rückgang der Kirchensteuereinnahmen schließen.

Der Autor Andreas Reinhold vermutet andere Ursprünge der Sparziele. Die Verwaltung hat in der jüngeren Vergangenheit mit dem bbz-Skandal, der Umstellung der Finanzverwaltung und dem Ausbau der Verwaltungsstrukturen Ausgaben erzeugt, die nun die Gemeinden vor Ort ausbaden sollen.

Kirchenkreisprozess 2025 im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Nordkirche

Auf der Synode am 9. Mai 2012 hat der Kirchenkreisrat den „Entwicklungsprozess 2025: Kirche in Rendsburg-Eckernförde. Wir entwickeln uns“ mit Unterstützung der Synodalen gestartet. Worum es bei dem Prozess geht, erklärt Propst Matthias Krüger, Vorsitzender des Kirchenkreisrates.

Propst Matthias Krüger: … Wir stehen vor großen Herausforderungen. Da ist zunächst die demographische Entwicklung. Wir taufen weniger Menschen als wir beerdigen. Jedes Jahr sinkt die Zahl der Kirchenmitglieder um z.Z. ca. ein Prozent. Desweiteren wird es immer weniger Pastorinnen und Pastoren geben. Auch hier ist es so: Es gehen mehr Pastorinnen und Pastoren in Pension als wir neu ins Amt einführen. Die Studierendenzahlen sind in den letzten Jahren über die Maßen zurückgegangen. Schon jetzt gestaltet sich die Besetzung von vakanten Pfarrstellen mitunter als sehr schwierig….

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Synodale beschließen gegen Pröpste

Rendsburg. 14 Millionen Euro – eine Million Euro mehr als im Vorjahr – stehen dem Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde 2013 zur Verfügung. Davon wollen und sollen die 37 Kirchengemeinden profitieren. Mehrheitlich beschloss gestern die Synode des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde, den Überschuss – gerechnet wird mit einem Plus von 300 000 Euro – zu verteilen. Damit scheiterten die beiden Pröpste mit ihrem Antrag, das Geld vorsorglich auf die hohe Kante zu legen.

Prof. Mechels – 11 Tricks der „Argumentation“ der Kirchenreformer

11 Tricks der „Argumentation“ der Kirchenreformer am Beispiel P.R. Schnabel, Manker-Teminitztal, Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz – von Prof. Mechels.

„Zuversichtlich kleiner werden“ – Abschlussbericht des Zukunftsausschusses der EKKW

 Zum Abschlussbericht des Zukunftsausschusses der EKKW, Synode 26./27. April 2013 Hofgeismar.

Von Friedhelm Schneider, Pfarrer & Immobilienfachwirt (IMI)

 

Der Bericht enthält Forderung nach (Kürzungs-)Maßnahmen in vier Bereichen: 1. Immobilien, 2. Gemeindepfarrstellen, 3. Funktionspfarrstellen 4. Verwaltung.

Der Inhalt ist typisch für Kürzungs- und Abbaumaßnahmen im Fahrwasser des Impulspapiers „Kirche der Freiheit“.

In dieser Ausgabe beschäftigen sich die Wort-Meldungen mit dem ersten Kürzungsthema Immobilien.

Die Verheißung: Präsenz in der Region, Pfarrer sollen sich (wieder verstärkt) geistliche Aufgaben widmen können

Die Realität der Umsetzung: Abbau des Immobilienbestandes, der Pfarrstellen.

Vor unseren Beitrag zum Thema Abbau des Immobilienbestandes gemäß Zukunftsausschuss der EKKW stellen wir unter die Leitfrage von Thomas Erne, dem Leiter des Instituts für Kirchenbau, Marburg: „Zu viele Räume – zu wenig Ideen?“ (Artikel in Isolde Karle: Kirchenreform).

 

1. Problem: „hohe Unterhaltungs- und Renovierungskosten“

Die Frage der Immobilien wird im Bericht des Zukunftsausschusses ausschließlich unter dem Aspekt der Ausgaben, also in kameraler Denkweise (von Ausgaben und Einnahmen) betrachtet. Das Problem besteht dann in „hohen Unterhaltungs- und Renovierungskosten“. Dass die Thematik derart eng geführt wird ist überaus spannend, hat man doch gerade in der EKKW die Doppik eingeführt. Dort werden die Immobilien als Sachanlagen im Vermögensteil aufgelistet (und bewertet. Zum Thema Doppik generell: Thema des Monats Mai). Von diesem Aspekt ist dem Zukunftsausschuss mit keinem Wort die Rede (s.u.). Warum?

Doch folgen wir bereitwillig der Argumentation des Papiers und betrachten zunächst die Ausgabenseite. Das Baumittelantragsvolumen belaufe sich auf 70 Mio. im Jahr 2012;

Anmerkung: der übliche Anteil dürfte bei ca. 15-20 Mio. p.a. liegen (im Vergleich die etwa doppelt so große EKHN: ca. 35 Mio. € p.a.); die besondere Höhe des Antragsvolumens 2012 dürfte also einem aufgelegten Sonderbauprogramm der EKKW geschuldet sein.

Weiter: „geschätzter Sanierungsstau: 100 Mio. €“;

Dazu zwei Anmerkungen.

Anmerkung 1: mit geschätzten Zahlen bei derartigen Maßnahmen kann man in der Regel gar nichts anfangen. Denn selbst die Bezugsgrößen bleiben im Dunkeln. Weder wird

  • von der Anzahl der betroffenen Gebäude gesprochen, noch
  • vom detaillierten Gebäudezustandsgrad aller Objekte (Gebäudeinformation gibt es ja nicht – s.u.) noch vom
  • Grad des Zustands des Gebäudebestandes nach erfolgter Sanierung, also der Definition des Sanierungsbegriffs. Die Aussage ist insoweit nicht aussagekräftig und für eine Entscheidung in keinem Falle ausreichend.

Anmerkung 2: Lässt man sich dennoch auf den „Schätzwert“ ein, dann hilft ein Vergleich mit anderen Ausgabenpositionen des Haushalts weiter. Nehmen wir als Beispiel den Mittelbedarf für die Bildung von Rücklagen für Beihilfeleistungen. Mit Einführung der Doppik unterzieht sich die EKKW völlig freiwillig der Pflicht der Rücklagenbildung auch für Beihilfeleistungen. Für die Pensionen ist das üblich, für die nur geringfügig ins Gewicht fallenden Beihilfeleistungen nicht. Es dürfte um einen Betrag von ca. 150 Mio. € gehen (vgl. die etwa doppelt so großen Landeskirchen Württemberg ((ca. 350 Mio)) und Bayern ca. 350 Mio.). Die Rücklagenbildung verlangt also einen um 50% höheren Mittelaufwand als die geschätzte umfassende Gebäudesanierung. Dabei ist bekannt, dass Kapitalanlagen derzeit keine Renditen abwerfen und sich bei Berücksichtigung der Inflation real selbst verzehren.

 

2. Lösung: Abbau des Immobilienbestandes

Die Frage ist zu stellen, wie die hohen Unterhaltungs- und Renovierungskosten eingedämmt und deutlich reduziert werden können“. Lösung: Aufgabe von Gebäuden, Erhalt weniger (!) verbleibender Gebäude; gedacht ist an die infolge Stellenabbaus frei werdenden Pfarrhäuser und an Gemeindehäuser. An Gemeindehäusern bestünde – wie im Falle der kathol. Kirche und der Kommunen – ein Überhang. Für den Verkauf „nicht mehr benötigter Gemeindehäuser“ sollen Anreize geschaffen werden. Doch auch Kirchengebäude, die als wichtigste Gebäudeart eingestuft werden, sind nicht völlig tabu. Sollen wenige Gebäude erhalten bleiben, ist an einen massiven Abbau gedacht. Konkrete Zahlen werden nicht genannt.

 

Dazu wieder ein paar Anmerkungen:

1. vielsagend ist der Weg: Nach Abbau von Gebäuden (!) soll dann ein Gebäudemanagement zu Einsparungen führen. „Deutliche Einsparungen können nur durch die beschriebenen Maßnahmen (Gebäudeabbau) ansatzweise realisiert werden“. Bei Anpassungsmaßnahmen des Immobilienbestandes an veränderte Gegebenheiten muss aber stets Information die Grundlage von Entscheidungen! Immobilieninformation ist etwas anderes als ein „Gebäudekataster“.

2. Die Frage der Gebäude wird allein fiskalisch – als Ausgabenproblem gesehen. Nicht aber aus Vermögenssicht. Der Gebäudebestand ist aber Teil des Vermögens. Eine Sicht, die in der Kirche oft ausgeblendet wird. Dafür gab es Gründe, die heute etwas anders zu bewerten sind. Eine entsprechende Betrachtung zeigt, dass aktuell eine Flucht der Investoren in Immobilienvermögen stattfindet, weil andere Anlagen (zu) unsicher geworden sind. Anlagen- und Rücklagenbildung in den bekannten Kapitalanlagen wird zunehmend kritischer. Warum will also die Kirche in dieser Zeit große Teile ihres Immobilienvermögens abstoßen?

3. Die Ausgabensicht ist beschränkt auf die Ausgabenseite bei dauerhaftem Betrieb.  Ausgeblendet ist die Ausgabenseite für den Transformationsprozess selbst. Vielfach geht es nicht schlicht um Verkauf. Im falle von Gemeindehäusern wird die „Integration von Gemeinderäumen in den Bestand der Kirchen“ angestrebt. Solche Veränderungsprozesse sind in vielfacher Hinsicht problematisch. Die sind hier nicht alle aufzuführen. Finanzielle Vorteile solcher Investitionen bei vergleichenden Vollkostenrechnungen werden höchst selten auftreten.

3. Auch funktionierende oder zuvor selbst erfolgreich reorganisierte (!) Tagungshäuser in nicht uninteressanter Lage wie in Bad Orb wurden verkauft. Lesen Sie mehr.

 

3. Die Erhaltung von Pfarrhäusern ist kostengünstiger als die Auszahlung des Ortszuschlags

Aufwendung von Baumitteln für Pfarrhäuser werden mit ca. 4,5 Mio. p.a. Beziffert – einmal eine konkrete Zahl! Bei einer (aufgrund von vergleichen geschätzten Zahl von ca. 500 Pfarrhäusern wären das ca. 9.000.- € p.a. Das ist in der Tat ein hoher Betrag. Ein privater Eigentümer käme sicher mit geringeren Ausgaben aus. Für das Management besteht also durchaus Optimierungsspielraum. Trotzdem muss die Kirche eine andere Kennziffer heranziehen: die der Ausgaben für Ortszuschläge, wenn eine Dienstwohnung nicht gestellt wird. In der Regel sind für die Kirche die Kosten bei Auszahlung der Ortszuschläge höher als die Kosten der Bauunterhaltung. Das ergab eine Recherche des früheren Synodalen und Finanzausschussmitglieds Dr. Bergner in der EKHN. Eine Entlastung des Haushalts findet bei einem Verkauf in diesem Falle also – anders als behauptet – gar nicht statt.

 

4. Einsparung? Kürzung!

Die Verheißung: mit Einführung des Gebäudemanagements und Budgetierung wurde der Bauunterhalt auf 1 Mio. und die Bewirtschaftung ebenfalls auf 1 Mio. gedeckelt. Gegenüber zuvor 2,5 Mio. € p.a. Fallen nurmehr jetzt 2 Mio. an. Das wird als Einsparung 500.000.- verbucht.

 

Anmerkung: die genannte „Einsparung“ ist nichts andres als eine Kürzung der Mittel. Das kann im Falle der Bewirtschaftungskosten bedeuten, dass im Winter die Leute in den Kirchen und Gemeindehäusern frieren müssen, weil – bei zudem steigenden Energiekosten – die Mittel nicht mehr ausreichen.

Deutlicher heißt es an anderer Stelle: „Es wird ein Prüfauftrag erteilt, ob die Mittel für den Bauunterhalt ab dem Jahr 2017 um 50% gekürzt werden und …ab 2026 entfallen können.“

Nicht ist die Rede von einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit, die dazu führen könnte, dass über Leistungssteigerung bessere Ergebnisse erzielt würden (Rationalprinzip der Ökonomie).

 

5. Gesamtbeurteilung

Der Ansatz des Zukunftsausschusses ist ganz offensichtlich dominiert von dem Ziel des Abbau des Gebäudebestandes. Dabei wird wohl im Falle des Pfarrhauses über die symbolische Bedeutung kaum angemessen eingeschätzt. Und im Falle der Gemeindehäuser wird die funktionale Bedeutung sowohl im städtischen als auch ländlichen Raum auch angesichts von gesellschaftspolitischen Veränderungsprozessen kaum angemessen erfasst.

 

In ökonomischer Hinsicht irritiert, dass die Immobilienfrage nicht primär als Vermögensfrage behandelt wird. Immerhin handelt es sich um Vermögensanlagen, die über Jahrhunderte bestanden oder gebildet wurden. Anleger suchen gezielt nach Immobilienanlagen als sicher Häfen. Und dabei ist auch das Immobilienvermögen im Visier. In einem Standardwerk Immobilieninvestition heißt es: „Das Vermögen der Kirchen wird häufig unterschätzt, weil es sich auf eine Vielzahl kirchlicher Rechtsträger… verteilt. Der Grundbesitz der Kirchen wurde zuletzt in 1937 in einer offizieller Reichsstatistik erfasst. Aktuelle zahlen gibt es nicht. Unbestätigten Schätzungen von Frek gehen davon aus, dass die Kirchen in Deutschland direkt und indirekt Immobilienwerte von 150 Mrd. € besitzen. Der Flächenbestand wird auf 6,8 Mrd. qm geschätzt. Damit zählen die Kirchen zu den bedeutsamsten Akteuren auf dem Immobilienmarkt.“

Die Beurteilung des Zukunftsausschusses allein nach Ausgabengesichtspunkten ist bei Immobilien generell, speziell in der besonderen aktuellen Lage schlicht unprofessionell.

Der Verkauf von zuvor reorganisierten Gebäuden erinnert an den Verkauf von ehemals staatlichen und kommunalen Kliniken an Privatinvestoren und damit an Ökonomisierungsprozesse von Bereichen der Daseinsvorsorge, denen sich die Kirche unterwirft. Dabei mag die Tatsache des Verkaufs an einen Klinik-Konzern selbst ein reiner Zufall sein.

 

Betroffen ist auch das Thema Partizipation: Die Daten- und Informationslage der Landeskirche ist für qualifizierte Vorlagen kaum ausreichend. Die für die weitreichenden Maßnahmen genannten spärlich eingestreuten Zahlen sind als Basis derartiger Entscheidungen unzureichend. Die vorgeschlagenen Entscheidungen sind damit weder überprüfbar noch nachvollziehbar. Entscheidungen können nur auf der Basis von Gutgläubigkeit und Vertrauen getroffen werden. Der Respekt vor den Mitwirkenden in den synodalen Gremien gebietet eine Grundlage, die verantwortungsvolle Mitwirkung an Entscheidungen ermöglicht. Dazu braucht es andere Grundlagen.

 

 

Wie sozial ist die Kirche?

Der Umgang der Ev. Kirche mit ihrem Geld, ihren Beschäftigten und dem Leitbild der „Dienstgemeinschaft“ – von Hans-Jürgen Volk

War die Kirche lange Zeit in struktureller Hinsicht dem öffentlichen Sektor zuzuordnen, so haben sich seit etlichen Jahren die Gewichte verschoben. Sie gleicht im Verbund mit ihren diakonischen Einrichtungen immer mehr marktorientierten Unternehmen, für die der eigene unternehmerische Erfolg an erster Stelle steht und eine Gemeinwohlorientierung nur insoweit Beachtung findet, als sie diesen nicht in Frage stellt. Unternehmen sind von Natur aus „egoistisch“. Die ideologische Unterweisung der neoklassischen Ökonomie stellt unbeirrbar fest, dass genau dieser Egoismus dem Gemeinwohl am effektivsten dient, mag die Wirklichkeit auf noch so bedrängende Weise das Gegenteil belegen. Die Ev. Kirche hat sich einem „Reformprozess“ unterzogen, der sich im Kern an einer betriebswirtschaftlich orientierten Neugestaltung ihrer Organisation ausrichtet. Sie mutiert so zu einem Dienstleistungskonzern mit religiösen und diakonischen Angeboten. Zunehmend prägt dies den Umgang mit ihrer Mitarbeiterschaft ebenso wie den Umgang mit ihrem Geld.