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Basis-Mitwirkenden-Ebene

Neue Formen der Gemeindeleitung. Ein Modellprojekt im Bistum Würzburg.

01/2015, Pfarrerinitiative

Die Pfarrerinitiative begrüßt das Modellprojekt der Diözese Würzburg zur Entwicklung „ergänzender Formen der Gemeindeleitung“ und bringt gleichzeitig aus der eigenen Sicht einige Gesichtspunkte mit in die Diskussion ein. Zu unserem Selbstverständnis gehört es, Leitung nicht als Aufgabe eines einzelnen Priesters zu verstehen, sondern als gemeinsame Aufgabe eines Teams, in das neben dem Priester auch andere Gemeindemitglieder ihre verschiedenen Charismen einbringen.
Das bisherige Verständnis von Gemeindeleitung als rein klerikal-priesterliche Amtsausübung ist weder im Sinne Jesu, noch im Sinne des Volk-Gottes-Gedankens des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die durch die Vergrößerung von Seelsorgsräumen notwendig gewordene Unterscheidung von Pfarrei(engemeinschaft) als durch das Kirchenrecht einem Pfarrer zugeordnete Territorium auf der einen und Gemeinde als christliche Gemeinschaft vor Ort auf der anderen Seite stellt die Frage nach einer Neugestaltung kirchlicher Leitungsstrukturen. So ist eine alleinige Wahrnehmung aller Leitungsaufgaben in jeder Gemeinde allein durch einen Pfarrer nicht nur theologisch, sondern auch praktisch nicht mehr möglich. Dies bir gt die Chance neue Modelle der Leitung zu praktizieren, die den Charismen und Bedürfnissen der Gemeinden mehr entsprechen und dem Auftrag Jesu, der Sorge um den Nächsten, dienen. Diesen großen Spielraum gilt es phantasievoll aus zu nutzen und neue Wege zu gehen….

Wir hoffen, dass die Entwicklung gemeinschaftlicher und charismenorientierter Leitungsmodelle auf Gemeinde ebene auch Impulse gibt für eine Weiterentwicklung des Leitungsverständnisses auf höheren kirchlichen Ebenen. Zur Stellungnahme.

Ohne direkte Beteiligung verfällt die Demokratie. Von der Notwendigkeit der Onlie-Petition „Wormser Wort“.

01/2015, von Friedhelm Schneider

Das Volk wird von Entscheidungen ausgegrenzt
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“(Jean Claude Juncker). Der heute oberste Parlamentarier der EU sagt, wie Exekutive, wie die Macht heute funktioniert. Und dass Politiker wie er vom Volk erwarten, dass sie ihr Recht jederzeit und bei jeder Gelegenheit immer neu kämpfen müssen. Das Recht hat man also nicht mehr. Das war einmal. Wenn man dies ernst nimmt, dann weiß man, dass die Demokratie heute nicht mehr das ist, was sie einmal in den 60iger oder 70iger Jahren einmal war. Was unserer Nachkriegsgeneration ohne eigenes Zutun, ohne Anstrengung oder gar Kampf in die Wiege gelegt wurde, betrachteten wir als dauerhaftes Eigentum. Haben wir uns da etwa getäuscht? Schon Goethe mahnte: „Was Du ererbt von Deinen Vätern – erwirb es, um es zu besitzen“. Hinsichtlich der demokratischen Staatswesens heißt das: sie fiel uns zwar in den Schoß, aber an uns ist es, die Demokratie zu bewahren. Und dafür müssen wir etwas tun. Etwas mehr tun, als alle vier Jahre an ein Kreuzchen zu setzen. Die Zeiten, wo man die Demokratie quasi umsonst, ohne eigenes Zutun und Mitwirkung hatte, sind vorbei. Dank an Herrn Junker für die Aufklärung!

Sorgenkind Legislative
Was ist geschehen? Die Gewichtung und Machtverteilung zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich verschoben. Und zwar weg von den Volksvertretern, der Legislative: „Das Parlament wird von der Regierung nicht mehr ernst genommen; manchmal nimmt es sich selbst nicht mehr ernst. So war und ist es seit langer Zeit bei den Anti-Terror-Gesetzen. So war und ist es bei den EU-Gesetzen und Verträgen. So war und ist es bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr; hier mussten Parlamentarier gar ihre Zustimmungsrechte erst einmal im Wege der Organklage beim Bundesverfassungsgericht erstreiten.“…“In der Summe ergab sich aber eine für die repräsentative Demokratie problematische Entwicklung: Das Machtverhältnis verschob sich von der Legislative zur Exekutive. Aus der Gewaltenteilung wurde eine Gewaltenneuverteilung“.“Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung versucht, dem Bundestag neue Kraft zu geben. Mehr als Hilfe zur parlamentarischen Selbsthilfe können die Karlsruher Verfassungsrichter allerdings nicht leisten. Die vormundschaftsgerichtliche Betreuung des Bundestags durch das deutsche höchste Gericht kann und darf nur eine vorübergehende sein. Sein Selbstwertgefühl muss das Parlament schon selbst wiederfinden“. So der Jurist Prof. Heribert Prantl, SZ.

Und in der Kirche…
Diese bisherigen Erkenntnisse und Schlüsse zu den Verschiebungen bei den Staatsorganen darf man bei Kenntnis der Lage getrost auch auf die Kirchenorgane, die Kirchleitungen, die Synoden und die Gerichte übertragen. Betrachtet man die getroffenen Beschlüsse, kann man konstatieren: auch in der Kirche sind die Synoden die Sorgenkinder. Auch in der Kirche wurde als Begründung der Machtverschiebung eine Krise proklamiert – der Mythos Finanzkrise ausgerufen. Das macht es den Leitungen leicht, sämtliche Beschlüsse auf ein einziges Argument zu reduzieren: „es muss gespart werden“. Aber diese schlichte Argumentation, diese Senkung des Diskursniveaus auf niedrigstes Level in den Synoden müssen die Synodalen ja auch akzeptieren! Man kann zurecht fragen: warum tun sie das? Warum fordern sie nicht wenigstens ein Niveau, das er Komplexität der Organisation Kirche halbwegs angemessen ist? Aber nicht nur das Niveau der Diskurskultur hat enorm gelitten. Auch die Strukuren wurden den neuen Machtverhältnissen angepasst, so wurde in der EKHN die Legislative in die Exekutive integriert, z.B. in der personellen Überschneidung von landeskirchlichem Dekanatssynodalvorstand (DSV) und Kirchenleitung (KL). Weitere Belege für die Entmachtung der Synoden sind Geheimhaltungsstrategien oder gezielte Umgehung der demokratischen Willensbildung wie etwa beim erweiterten Soidarpakt, in dem an höchster Stelle, der Kirchenkonferenz der EKD, weit reichende Entscheidungen für den Kurs der Finanzpolitik und letztlich der kirchlichen Gesamtstrategie aller Landeskirchen getroffen wurden.

Zum Machtausbau der Exekutive zählt auch, dass man wie in der Politik Verstöße gegen die eigenen gesetzlichen Grundlagen bzw. Grundordnungen durchaus zu begehen bereit ist. Bei schwerwiegenden Verstößen der Exekutive gegen die Grundordnungungen waren Klagen in der Kirche nicht selten erfolgreich. Auch in der Kirche entscheiden – ähnlich wie beim Staat – die kirchlichen Verfassungsgerichte durchaus auch für die Kläger. Man muss dies Recht nur auch nutzen!

Was aber ist zu tun, wenn die Verfassung von den Politikern (s.o. Junker) nicht mehr Ernst genommen wird? Denn wie in der Politik läuft es doch oft auch in der Kirche: ‚Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter.‘ Was dann? Dann muss das Kirchen-Volk seine Stimme erheben und laut und vernehmlich reden. Dann kommt der Wir-sind-das Volk-Ruf in der Kirche. Das Schicksal der Kirchen auch daran entscheiden, inwieweit und wie stark die Basis selbst sich für die Interessen der Kirchengemeinschaft einsetzt. 

Wenn die Politik dergestalt degeneriert und verkommt, was heißt das für die Demokratie und die demokratischen Kräfte in Staat und Kirche? Das heißt

1. Information ist die erste Bürger- resp. Christenpflicht. Man darf offiziellen Verlautbarungen nicht mehr unbesehen trauen, sondern muss alles prüfen. „Die Demokratie ist schön. Sie macht aber viel Arbeit“ wusste Karl Valentin. Das heißt

2. Nur wenn eine hinreichend große Zahl an Bürgern und Christenmenschen sich ausreichend Gehör verschaffen, nur dann werden in den geschwächten Synoden Entscheidungen getroffen, die dem Willen der Bürger bzw. in der Kirche dem Willen der Kirchenmitglieder tatsächlich auch entsprechen. Eine Möglichkeit dabei ist auch die Online-Petition, die wir von den Wort-Meldungen für das Wormser Wort einsetzen. In der Kirche ist das ein neues Instrument. Wichtig ist, dass die Basis die Notwendigkeit dieser neuen Form der demokratischen Meinungsäußerung erkennt – und massenhaft wahrnimmt!

Strukturreformen in den Diözesen – wo bleiben die Gemeinden? Studientag der Pfarrer – Initiative.

1.12.2014 ; Studientag der Pfarrer – Initiative am 26.11.2014 in Stuttgart
… Kritisiert wurde, dass in allen Diözesen die Prozesse von den Bischöfen und den Verantwortlichen in den Ordinariaten ausgingen, unter großem zeitlichem Druck umgesetzt würden und es oft an der nötigen Transparenz mangelt. Zudem seien die Gemeinden als Hauptbetroffene zu wenig an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen, wobei es diesbezüglich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Diözesen gibt. Deutliche Kritik übten die Mitglieder der Pfarrer-Initiative, dass alternative Lösungsmodelle wie die Leitung von Gemeinden durch Laien oder die Feier von sonntäglichen Wortgottesdiensten in etlichen Diözesen wieder zurückgefahren wurden. Zur Quelle.

Nordkirche: Zahlreiche Kirchengemeinden wenden sich gegen eine Zwangsverwaltung durch den Kirchenkreis.

Für eine Stärkung des Selbstverwaltungsrechtes. 
Zahlreiche Kirchengemeinden wenden sich gegen eine Zwangsverwaltung durch den Kirchenkreis. Referat von Norbert Dierks auf dem KiKrVertretertag in Rendsburg.

Zehn Kirchengemeinden haben sich im Juni diesen Jahres in einem ‚Offenen Brief‘ an die Kirchenleitung gegen die Zwangsverwaltung von Kirchengemeinden durch die Kirchenkreisverwaltungen, wie sie im Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKV-wG) vorgesehen ist, gewandt. Gefordert wird eine umfassende Diskussion über diesen sogenannten „Abnahmezwang“, und zwar unter direkter Beteiligung der Kirchengemeinderäte. Zugleich wurden alle Kirchengemeinden der Nordkirche angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Bis dato haben sich bereits 65 weitere Kirchengemeinden dem Anliegen angeschlossen…

In einem Urteil vom Mai 2013 hat das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) dem Abnahmezwang des KKVwG zwar bescheinigt, dass er verfassungskonform sei. In der Begründung macht das Gericht aber auch deutlich, dass es die damit geschaffenen Möglichkeiten zur Begrenzung des Selbstverwaltungsrechtes als „äußerst weitgreifend“*) ansieht… 

Pastor Norbert Dierks

Zum Wortlauf des Offenen Briefs.

Lasst doch den Dörfern ihre Kirchen. Leserbriefe zum Artikel in „Christ in der Gegenwart“. Pfarrer-Initiative zu Strukturreformen in den Diözesen.

Die Resonanz auf den Artikel war erstaunlich. Die Redaktion druckte eine ganze Seite von Leserbriefen ab, wobei dies nur eine kleine Auswahl der Reaktionen darstellt.

Die wort-meldungen danken den Autoren für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Im Original: Leserbrief in „Christ in der Gegenwart“, Nr. 48/2014, Seite 538 (zu: „Lasst den Dörfern ihre Kirchen“ in CIG, Nr. 46/2014, Seite 521)

Alternative zur XXL_ Pfarrrei:

Sind die Erfahrungen von Poitiers in Frankreich oder in der Kirche von England – „fresh expressions of church“ – völlig ohne Belang? Kann man wirklich an den „Kleinen christlichen Gemeinschaften“ als neuem Strukturprinzip von Kirche vorbeigehen? In Oberursel und Steinbach haben wir den Weg zu einer dezentral strukturierten Großpfarrei freiwillig beschritten. Keine Kirche wurde geschlossen, kein ehrenamtliches Engagement entwertet. Erwachsenenbildung, Eine-Welt-Arbeit, Bewahrung der Schöpfung, Caritas sind aus ihren jeweiligen Nischen befreit. Die Arbeit der Ehrenamtlichen ist von Bürokratie entlastet, ohne dass die Kultur der Partizipation gelitten hätte. Unseren Weg haben wir in dem Buch „XXL-Pfarrei – Monster oder Werk des Heiligen Geistes?“ (Echter Verlag 2012) zur Diskussion gestellt.

Andreas Unfried, Oberursel

Kreativität ist gefragt, um auch in Zukunft Eucharistie-Feiern zu ermöglichen:

„Die seit Jahren geführte Diskussion um die Zukunft der Pfarrgemeinden und darüber hinaus der Kirche – in Deutschland wird solange „Eucharistische Mangelverwaltung” bleiben, als den Beteiligten der Mut zu radikaler Wahrnehmung der Wirklichkeit fehlt: Herzmitte des katholischen Glaubens ist die sonntägliche Feier der Eucharistie, in welcher Jesu letztes und innigstes Vermächtnis vor seinem Kreuzestod und seiner Auferstehung vergegenwärtigt wird und so zur Richtschnur und Kraftquelle für den Alltag der kommenden Woche. Wenn heute die Eucharistie wegen Priestermangels nicht mehr in allen Gemeinden gefeiert werden kann, so ist das schlicht ein Skandal, dem eine verhängnisvolle Fehlentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten zugrunde liegt. Bei allen Überlegungen für eine zeitgemäße und bibeltreue Lösung sollten wir zuvor die Urkirche befragen: Der Völkerapostel Paulus hat in je- der von ihm gegründeten Gemeinde einer ihm geeignet erscheinenden Person „die Hände aufgelegt” und so „zum Hirten” bestellt. Voraussetzung für diese Erwählung waren bei Paulus weder Zölibat, noch ein mehrjähriges Theologiestudium oder gar eine kirchliche Besoldung. Hier also müssen wir den historisch verbürgten und zukunftsfähigen Ansatz für alle weiteren Diskussionen suchen; nicht indem wir Pauli Praxis 1:1 in die Gegenwart umsetzen, vielmehr indem wir diese kreativ und mutig ins Heute für morgen übertragen. Denn die katholische Kirche in Deutschland, die weltweit zu den reichsten zählt, wird schon in der kommenden Generation viel weniger Eucharistie-feiernde Priester haben, wenn wir so weitermachen wie bisher!”

Albert Groh, Schwalbach

Kreativer Papst:

In seiner „Bilanz des Bischofs vom Xingu“ berichtete der in Brasilien tätige Bischof Erwin Kräutler in den „Stimmen der Zeit“ von einem Gespräch mit Papst Franziskus, in dem es um „die tausenden Gemeinden ohne Eucharistie“ in seiner Diözese ging. Der Bischof von Rom wies auf den Vorschlag von Bischof Fritz Lobinger hin, in den Gemeinden verheiratete Männer zu Priestern zu ordinieren, die in diesen verbleiben und weiterhin ihren zivilen Beruf ausüben. Dann sagte der Papst, „er wünsche sich von den Bischöfen einer bestimmten Region konkrete Lösungsvorschläge“.
Die Frage richtet sich daher zunächst an die Bischöfe, ob sie bereit sind, entsprechend umzudenken: also nicht mehr je nach der Zahl der Priester die Gemeinden zu fusionieren, sondern den Gemeinden eine Mündigkeit zuzumuten und zu ermöglichen, damit Gläubige aus ihrer Mitte es wagen, die priesterliche Aufgabe der Einbindung dieser Gemeinden in die Gesamtkirche zu übernehmen und sich dafür ordinieren zu lassen. Die interne Leitung der Gemeinden könnten wie in allen Laienorden auch Nicht-Ordinierte wahrnehmen. Bisher waren die Bischöfe gewohnt, die römischen Entscheidungen in ihren Diözesen umzusetzen. Nun könnten sie selbst aktiv werden.

Paul Weß

 

Strukturreformen in den Diözesen – wo bleiben die Gemeinden?

Studientag der Pfarrer-Initiative am 26.11.2014 in Stuttgart

Kritisiert wurde, dass in allen Diözesen die Prozesse von den Bischöfen und den Verantwortlichen in den Ordinariaten ausgingen, unter großem zeitlichem Druck umgesetzt würden und es oft an der nötigen Transparenz mangelt. Zudem seien die Gemeinden als Hauptbetroffene zu wenig an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen, wobei es diesbezüglich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Diözesen gibt. Deutliche Kritik übten die Mitglieder der Pfarrer-Initiative, dass alternative Lösungsmodelle wie die Leitung von Gemeinden durch Laien oder die Feier von sonntäglichen Wortgottesdiensten in etlichen Diözesen wieder zurückgefahren wurden… Zum Artikel.

Synode EKM: „Kalte Enteignung“ von Gemeinden. Kritik an Verpachtungssystem der mitteldeutschen Kirche

21.11.2014 — epd

Magdeburg/Erfurt (epd). Bauern und Pfarrer haben das Vergabesystem für Pachtland der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) scharf kritisiert.

Die jetzige Regelung störe den Frieden in den Gemeinden, sagte der Präses der Synode des Kirchenkreises Egeln in Sachsen-Anhalt, Erik Hannen, der «Magdeburger Volksstimme» (Donnerstagsausgabe). Stattdessen sollten die Gemeindekirchenräte bei der Vergabe eingebunden werden. Die Kirchengemeinden seien Opfer einer «kalten Enteignung» geworden, beklagte Hannen… Mehr dazu.

Gemeinde im Aufwind zu „Regionalisierung in der Nordkirche“

Liebe Freunde der Ortsgemeinde,

seit einigen Jahren, verstärkt in den vergangenen Monaten, beobachten wir eine Entwicklung, die viele von uns beunruhigt. Ausgehend von den Zielvorgaben des „Impulspapiers ‚Kirche der Freiheit’“ des Jahres 2006 versucht eine von der EKD-Führung eingesetzte „Steuerungsgruppe“, zusammen mit dem von ihr finanzierten „Projektbüro Reformprozess“ (Siehe >www.kirche-im-aufbruch.ekd.de<), den sogenannten „Reformprozess“ weiter voranzutreiben und dessen bisherige „Umsetzungsdefizite“ zu beseitigen. Auch einige Leitungspersonen und Leitungsgremien in unserer Nordkirche bemühen sich massiv darum, möglichst flächendeckend gemeindeübergreifende Einheiten bzw. „Gestaltungsräume“ oder „Kirchspiele“ zu schaffen.

Wir als Verein „Gemeinde im Aufwind“ verstehen uns als Anwälte für die in der Verfassung der Nordkirche (Artikel 5) verbriefte Selbstbestimmung und Selbstverwaltung unserer Ortsgemeinden. Wir stellen daher alle diese Pläne einer „verordneten Regionalisierung“ kritisch in Frage, und zwar aus drei Gründen:…

Zu den Gründen lesen Sie hier weiter.

Wir sind davon überzeugt: Unsere Kirche ist kein Wirtschaftsunternehmen, und unser Glaube ist kein Produkt, für dessen Herstellung und Vertrieb wir eine Optimierungsstrategie benötigen. Beim Gedanken an die Zusammenarbeit zweier selbständiger Gemeinden darf es nicht in erster Linie um „Synergieeffekte“ oder „Effizienzsteigerung“ gehen. Vielmehr sollten die selbständig formulierten Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden im Vordergrund stehen.

In unserer Nordkirche brauchen wir keine Strukturdebatten mehr. Wir brauchen selbstbewusste Gemeinden, die ohne Reformdruck auf das Wort hören und sich auf die Wurzeln unseres Glaubens besinnen können…

 

Geographieprofessor Henkel warnt vor Gemeindefusionen

Geographieprofessor Gerhard Henkel warnt die Kirche vor Fusionen der Gemeinden im ländlichen Raum. Sie „wiederholen nach den Worten Henkels die „gravierenden Fehler“ der kommunalen Gebietsreformen der zurückliegenden Jahrzehnte in einigen Bundesländern. Dort seien ungefähr 400.000 ehrenamtlich tätige Bürger aus den Gemeindeparlamenten wegrationalisiert worden, was zu Desinteresse an der Kommunalpolitik geführt habe.“.

Zur Quelle.

Kultur des Rufens

Vielen Gemeinden fällt es schwer engagierte Personen als Ehrenamtliche zu gewinnen. Besonders offensichtlich wird dies, wenn es darum geht KandidatInnen für einen Kirchenvorstand aufzustellen.

Bischof Albert Rouet musste in seiner Dieszöse Priester einsparen. Aus der Not entwickelte er ein neues System von Sektoren. Ein Priester ist für mehrere Gemeinden zuständig. Hauptsächlich Ehrenamtliche leiten die Gemeinden als Equipe. Diese Equipe wird auf drei Jahre gewählt und die Mitglieder dürfen nur ein weiteres mal kandidieren.

Das System hat zu tiefen Änderungen in den Gemeinden geführt. Um den Bedarf an ehrenamtlichen LeiterInnen zu decken, muss die Kirche eine „Kultur des Rufens“ etablieren. Auch in der Dieszöse kennen die Schwierigkeit geeignete KandidatInnen zu finden. „Doch nach sechs Jahren müssen andere Personen gerufen werden. Dann beginnt das Jammern und Stöhnen. ‚Das wird nie klappen! Nach uns gibt es niemanden mehr! Da ist keiner in Sicht!“

Für dieses Problem gibt Bischof Rouet einige gute Tipps. So hat es sich bei ihm bewährt die Verantwortlichkeit zeitlich zu begrenzen: „Wenn in einer Pfarrei die Katechese seit siebzehn Jahren von ein und derselben Person erteilt worden ist, kann man getrost davon ausgehen, dass sich für sie kein Ersatz finden wird. Kein Freiwilliger wird bereit sein, sich auf einen nicht terminierten Vertrag einzulassen „

Die Kultur des Rufens muss die Gemeinde durchdringen. Viel zu oft begreift man sich selber als Berufener ohne selber zum Rufender zu sein. Doch gerade in der Kultur des Rufens stecken Möglichkeiten für die Kirche. Sie zwingt über den Tellerrand der Kerngemeinde heraus zu blicken. Neue Wege zu gehen und Freiheiten zu nutzen.AJ.

Lesen Sie hier den Artikel der Theologischen Hochschule Chur zur Kultur des Rufens.

EKHN: Lebhafte Diskussion in Dekanatssynode Alsfeld. Klage vor Kirchlichem Verfassungsgericht angedroht.

VOGELSBERGKREIS – (trg). Das Evangelische Dekanat Alsfeld hat sich gegen die bereits beschlossene Fusion mit dem Nachbardekanat Vogelsberg ausgesprochen und will dazu nötigenfalls vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht klagen. Einen entsprechenden Antrag der Kirchengemeinden Eifa und Altenburg hat die Dekanatssynode bei ihrer Tagung am Freitag mit knapper Mehrheit angenommen. Wie auch bei anderen Verhandlungspunkten war dem Beschluss eine ungewohnt lebhafte Debatte vorangegangen… Mehr dazu.