Archiv der Kategorie:
Kirchenvermögen

Nordkirche: Nach dem Koppelsberg und dem Christophorushaus/ Rendsburg steht jetzt das Haus Kranich „auf dem Prüfstand“.

…In Probleme war zuletzt auch die „Evangelische Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg“ bei Plön geraten. Die Nordkirche musste in den vergangenen Jahren ein Defizit von 600 000 Euro pro Jahr ausgleichen. Zum 1. April übernimmt die Vorwerker Diakonie das finanziell angeschlagene Haus. Nach Angaben ihres Geschäftsführers Fred Mente will sie in etwa zehn Jahren einen kostendeckenden Betrieb erreichen. Von der Nordkirche erhält die Vorwerker Diakonie dafür eine Unterstützung von 2,5 Millionen Euro.

An einen privaten Investor verkauft wurde kürzlich das Christophorushaus in Rendsburg, in dem die Nordelbische Synode bis zu ihrer Auflösung getagt hatte…

Jüngstes Opfer im Wettlauf um Wirtschaftlichkeit ist das Zinnowitzer „Haus Kranich“ auf der Ostseeinsel Usedom. Trotz 8000 Übernachtungen im Jahr 2013 steht das vom Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis betriebene Haus jetzt auf dem Prüfstand. Zum Artikel.

EKHN: Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen im ehemal. RPZ der EKHN Kronberg-Schönberg

Über Probleme des Verkaufsbeschlusses und seiner Umsetzung wurde hier schon berichtet. Aufgrund des langen Leerstands des hochpreisigen Objektes kam jetzt ein Vorschlag der Kirchengemeinde Schönerg zur aktuellen Verwendung des Tagungszentrums in nobler Lage:

Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schönberg:

Soll die Stadt Kronberg einen Teil der Flüchtlinge, die kommen werden, im leerstehenden Übernachtungshaus des ehemaligen Religionspädagogischen Studienzentrums (RPZ) in Schönberg unterbringen? Diese Frage stellte Axel Gollnick, der Vorsitzende des Kirchenvorstands der Evangelischen Markus-Gemeinde auf einer Gemeindeversammlung am 20. Juli…

„Sie können mich anrufen wenn es Probleme gibt“, riet Gemeindepfarrer Jochen Kramm den Skeptikern. Als nächter Nachbar hätte er beste Sicht auf das Haus. Die jetzige Verlassenheit des Gebäudes sei nicht wünschenswert. „Wenn Sie Menschen integrieren wollen, brauchen Sie Menschen, die in ihrer Nähe wohnen“, ergänzte Pfarrerin Katharina Stoodt-Neuschäfer. Die Königsteiner Pfarrerin berichtete von dem „total überraschenden Zuspruch“ des Freundeskreises für Flüchtlingshilfe in Königstein, von Evangelischen, von Katholiken und auch von Menschen, die nicht der Kirche angehörten. Unter den Königsteiner Flüchtlingen seien auch Familien mit Kindern. Man kümmere sich darum, dass alle Menschen einen Deutschkurs bekommen. „Die Leute lernen Deutsch.“ Zum Beitrag in EKHN-aktuell.

Für Pfarrers Renten spekulieren Kirche an der Börse

Gerne reklamiert die Kirche ein moralisches Wächteramt. Sie will die Gesellschaft vor Fehlentwicklungen warnen. Zur Finanzkrise schrieb der Rat der EKD die Denkschrift Wie ein Riss in einer hohen Mauer. Darin wurde das Profitstreben der Finanzindustrie kritisiert.

Doch gleichzeitig beteiligen sich die Kirchen mit ihren Pensionsfonds als Großinvestoren am Finanzmarkt.

Christoph Fleischmann betrachtet in seinem Radiofeature den ethischen Anspruch und die Realität der Pensionsfonds.

Lesen Sie hier das Script: Für Pfarrers Rente spekulieren die Kirchen an der Börse.

Baden: Schloss Beuggen soll verkauft werden – Fehlsteuerung durch Doppik?

12.04.2014.

Rheinfelden / Freiburg (gh). Schloss Beuggen die Tagungs- und Begegnungsstätte in Südbaden der Evangelischen Kirche soll verkauft werden. Das hat die Landessynode in ihrer Frühjahrstagung (12. 4. 2014) beschlossen. Die Badische Zeitung meldet dies in ihrer Online-Ausgabe.

Die Interventionen der vier südbadischen Kirchenbezirke, die Mit-Träger der Evangelischen Begegnungstätte sind, waren erfolglos. Sollte das denkmalgschütze historische Ensemble tätsächlich vermarktet werden ginge eine noch junge 31-jährige Geschichte zu Ende. Bereits 2002 hatte es große finanzielle Sorgen gegeben. Vor zwölf Jahren war es jedoch gelungen einen Verkauf abzuwenden. Jetzt scheint das Aus bis 2020 besiegelt. Mehr dazu.

Kommentar: Dies Beispiel illustriert zum wiederholten Mal die Wirkung der Doppik: die hohen Abschreibungen führen rechnerisch zu roten Zahlen in den Bilanzen. Dann heißt es, das Gebäude sei zu teuer. Und man hat scheinbar einen plausiblen Grund, sich von werthaltigem Vermögen zu trennen. Diesen Fakt hatten wir anhand anderer, auch kommunaler Beispiele, schon belegt. Die Doppik wird damit zum Instrument des Vermögensabbaus. Unabhängig davon ist richtig, dass gewisse laufende Kosten bei Denkmalobjekten, namentlich Energiekosten, höher liegen als bei Standardobjekten. Diese Betriebskosten auch unter erschwerten Bedingungen kreativ zu optimieren, kann dann als Herausforderung verstanden werden, mit der die Verwaltung die Qualität ihrer Arbeit unter Beweis stellen könnte. Wenn sie die herausforderung annähme…

Kirchliches Energiewerk will Windräder betreiben

25.02.2014 | Schwerin. In Mecklenburg könnte sich schon 2016 das erste kirchliche Windrad drehen. Wie der Geschäftsführer des im Januar gegründeten Kirchlichen EnergieWerks, Gottfried Timm, in Schwerin mitteilte, geht es zunächst darum, Ländereien von evangelischen Kirchengemeinden neu als Windeignungsfläche auszuweisen.

Mehr dazu.

Nordkirche: Kirchensteuer steigend. Finanzpolster gut. Bürokratisierung durch Landeskirchenfusion.

Lübeck-Travemünde (epd). Nordkirche.

Der evangelischen Nordkirche geht es finanziell bestens: Insgesamt 468 Millionen Euro sollen 2014 in die Kirchenkassen fließen – rund sechs Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Größte Einnahmequelle ist die Kirchensteuer mit 425 Millionen Euro. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern steuern noch einmal knapp 27 Millionen Euro bei. Finanzexperte Martin Blöcher, Mitglied der Kirchenleitung, stellte den Haushalt der Landessynode in Lübeck-Travemünde vor.

Auch das Finanzpolster ist beachtlich: Anders als Bund und Länder hat die Kirche für künftige Pensionen eine finanzkräftige Stiftung Altersversorgung gegründet. Das Vermögen
beträgt derzeit 855 Millionen Euroknapp 50 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Das verfügbare Vermögen der Kirche lag Ende vorigen Jahres bei 119 Millionen Euro, acht Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rund 260 Millionen Euro werden von der Landeskirche umgehend an die Kirchenkreise durchgereicht, die  sie dann überwiegend an die Gemeinden verteilen. Bis 2018 soll der Anteil der landeskirchlichen Ausgaben leicht gesenkt werden.

Blöcher warnte allerdings vor einer Überlastung der Verwaltung aufgrund der Fusion. Das Arbeitspensum sei bei gleichbleibender Intensität und Sorgfalt nicht mehr zu leisten. Erschöpfung und Krankheitsausfälle seien nicht mehr zu übersehen. vgl. Ausgabe S. 20!

Bistum Limburg will Finanzen reformieren

26.12.13. Nach dem Skandal um den 30 Millionen Euro teuren Bischofssitz zieht das Bistum Limburg erste Konsequenzen. Die Verantwortung für alle Geldfragen soll nach Medienangaben gebündelt und die Finanzen sollen offengelegt werden. Mehr in der SZ.

In Deutschland wollen nun die (Erz-)Bistümer Köln, Regensburg und Hildesheim die Finanzen des Bischöflichen Stuhls offen legen, zehn der 27 katholischen Bistümer haben diesen Schritt angekündigt oder getan. Über den Bischof von Limburg streiten sich zudem Bayerns Katholiken: Albert Schmid, der Vorsitzende des bayerischen Landeskomitees der Katholiken, nimmt Tebartz-van Elst in Schutz. Der Vorsitzende des Diözesanrats in München-Freising, Hans Tremmel, spricht dagegen von einem „immensen Flurschaden“. Zum Bericht.

EKHN-Synode: Studie zu den Kapitalanlagen in Höhe von 2,2 Mrd. € gibt zu denken

von Friedhelm Schneider.

Zweifel kommen einem, betrachtet man die zentralen, im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der EKHN (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanlagen der EKHN) für die Herbstsynode 2013 genannten Kritikpunkte:  komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte an der Organisation der Kapitalanlagen. Zur Anlagestrategie  wird kritisch angemerkt: Dachfonds nicht erforderlich – Overlay-Management unüblich – ALM-Studie zu Risiko-Rendite-Profil veraltet – fehlende Diskussion um Anlagestrategien und Umsetzungsvarianten.

Überraschenderweise findet sich in der Darstellung des Rechnungsprüfungsausschusses kein Hinweis auf Verluste der langfristigen (!) Finanzanlagen während des Finanzcrashs 2007. Hier erführe man gerne mehr. Auch so hat es der Bericht in sich (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanalgen der EKHN). Er sticht schon formal heraus: offiziell der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses,  wird der Text sogleich vom Finanzdezernenten Thomas Striegler kommentiert. Allein dieser Vorgang ist bemerkenswert und weist auf die Brisanz des Ergebnisses. Der mit Fachtermini gespickte Wortlaut (s.o.) gibt diese Brisanz aber nur stark verklausuliert und für den Laien (also die betroffenen Synodalen) nicht oder kaum nachvollziehbar wider. Die Synodalen  werden also, wollen sie den Bericht vor ihrer Entscheidung der Entlastung verstehen, die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  anfordern müssen und durch entsprechende Nachfragen die allgemein verständliche Wiedergabe des Inhalts fordern müssen. Diese – entgegen den öffentlichen Beteuerungen der zurückliegenden Wochen – völlig intransparente und verschleidernde Darstellung ist zu rügen. Dafür dürfte nicht der Rechnungsprüfungsauschuss verantwortlich zeichnen. Letzterem muss man attestieren, dass er seiner Aufgabe der Kontrolle der Kirchenleitung mit dieser Prüfung gerecht wurde.  Das erfordert nicht nur Sachverstand, sondern auch Mut. Den hatte in dieser Periode schon der Verwaltungsausschuss in Sachen Pfarrstellenbemessung 2025 bewiesen, als er die Vorlage der KL einer 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen abwies.

Zu erwarten und zu befürchten ist, dass das Ergebnis bei Prüfungen in anderen Landeskirchen nicht besser ausfallen würde. Insofern sind entsprechende Prüfungen in allen Landeskirchen und der EKD unbedingt zu fordern – bevor die Presse und Öffentlichkeit beim nächsten bekannt werdenden Finanzskandal (und sei er auch in der katholischen Kirche) genau an dieser Stelle die Versäumnisse der Synoden anprangert.

Doch zum EKHN- Bericht. Was war Gegenstand?  „Die risikoorientierte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes befasste sich im Berichtsjahr 2012 schwerpunkmäßig mit der Prüfung der Geldanlagen der EKHN.  Ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde vom Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Anlagerichtlinien und der geldanlagenbezogenen Organisation innerhalb der EKHN beauftragt.“  Die Prüfung erfolgte in mehreren Komplexen:  Komplex 1.) Infos/Entscheidungen auf Ebene EKHN Komplex 2.) Anlagerichtlinie/Anlagestrategie Komplex 3.) Dachfondsstruktur  Dazu nur wenige Ausschnitte: 1.1 Die derzeit verfolgte aktive Anlagestrategie erfordert im Wesentlichen eine angemessene Organisationsstruktur, um die eingegangenen Risiken zu kontrollieren, sowie die Fähigkeit, marktbedingte (temporäre) Wertschwankungen zu akzeptieren. Die aktuelle Organisationsstruktur und die derzeitigen personellen und fachlichen Ressourcen der EKHN (insb. im Hinblick auf Funktionstrennung, Compliance, Risikomessung/Risikomanagement) werden dem Anlagevolumen und der Komplexität der Anlagen nicht vollständig gerecht. 1.2 Die handelnden Personen in der Vermögensanlage der EKHN haben gem. Stellenplan hauptberuflich andere Funktionen zu erfüllen. Die zeitliche Beanspruchung von wesentlichen Entscheidungsträgern und handelnden Personen in der Vermögensanlage ist nach Auffassung der externen Prüfer zu hoch; dies gilt in geringerem Maße auch für die Versorgungsstiftung. 1.3 Durch die Änderung des § 3 Kirchenverwaltungsgesetz vom 14. Mai 2011 ist die unabhängige Kontrolle der wesentlichen Struktur- und Anlageentscheidungen eingeschränkt. Die Funktionstrennung sollte durchgehend gestärkt werden. Insbesondere sind die Funktionen Risikomanagement, Controlling und Compliance von der operativen Verantwortung derzeit nicht vollständig getrennt. Das Mandat und die fachliche Qualifikation der Kontrollfunktionen sollten weiter ausgebaut werden.  2.3 Die Aufnahme von zentralen (quantitativen) Leitplanken für die Anlage in die Anlagerichtlinie (z.B. Eckdaten der Allokation, zulässige Instrumente) wird vorgeschlagen. Eine Zusammenfassung zentraler „Leitplanken“ in der Anlagerichtlinie könnte die Transparenz erhöhen und den Handlungsrahmen absichern. (Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verweist auf die „Empfehlungen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagenmanagement“ des Bundesfinanzministeriums vom 8.2.2013 – siehe Anlage)  3.1 Das Anlageuniversum und Volumen wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, die Komplexität des Portfolios hat sich erhöht. Rendite und Sicherheit sind von der gewählten Organisationsvariante Dachfonds unabhängig und könnten auch ohne Dachfonds erfüllt werden. Die Entscheidung für vier „Fonds / Teilvermögen“ (hier organisiert als Dachfonds) ist jedoch sinnvoll, da sie eine individuelle Allokation und Steuerung der unterschiedlichen „ALM-Profile“ sowie individuelle Ausschüttungen ermöglichen… Eine ALM-Studie (ALM=Asset-Liability-Management) ist die zentrale Grundlage zur Definition eines für die Zwecke der EKHN angemessenen Rendite-/ Risikoprofils; sie sollte ca. alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Die derzeit vorliegende ALM- Studie wurde im Jahr 2006 erstellt. Bei der Versorgungsstiftung werden ALM Studien regelmäßig durchgeführt, zuletzt 2009. Die Kirchbaurücklage ist erst im Jahr 2009 errichtet worden und konnte somit im Jahr 2006 nicht in die Studie einbezogen werden.  3.6 Das mit der Kapitalanlagengesellschaft für die Treuhandanlagen und die Kirchbaurücklage vereinbarte „Overlay-Management“ kann Wertschwankungen nach unten abmildern, stellt jedoch keine „Garantie“ für eine tatsächliche Verlustbegrenzung unter Stressbedingungen dar. Zudem ist dieses Mandat mit signifikanten Kosten (rd. 1 Mio. Euro pro Jahr) verbunden. 3.7 Am Markt sind vergleichbare Strukturen auch ohne Overlay verbreitet. Sofern eingesetzt, werden Overlays von langfristigen Anlegern üblicherweise zur Absicherung von Aktien- und Währungsrisiken verwendet;  Zins- / Rentenrisiken (wie im Falle der EKHN) sind von untergeordneter Bedeutung. Als langfristiger Anleger könnte die EKHN auf das Overlay verzichten…  3.8. Empfehlung: 1. Es wird eine ergebnisoffene Diskussion struktureller Alternativen zum derzeitigen EKHN- Modell in der Vermögensanlage empfohlen. Die strategischen Alternativen und Umsetzungsvarianten sollten beschrieben und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Alternativen im Hinblick auf die Rangfolge der Ziele Vermögenserhalt, Ethik, Rendite (Ausschüttung), Risiko und Kosten in strukturierter Form abgewogen und bewertet werden. Dabei sind bestehende Zielkonflikte zu thematisieren und zu berücksichtigen. 2 Zentrale Steuerungsimpulse sollten von der EKHN definiert werden. Wesentliche steuerungsrelevante Kennzahlen sollten auf Grundlage einer aktuellen ALM-Studie abgeleitet und von der MMaster-KAG umgesetzt werden. …  Der von der Kirchenleitung nach der Finanzkrise begonnene Prozess einer Professionalisierung des Managements der Geldanlagen sollte fortgeführt werden, jedoch sind hierfür strukturelle Veränderungen im Risikomanagement sowie bei Beibehaltung der derzeitigen aktiven Anlagestrategie ein signifikanter personeller Ressourceneinsatz notwendig.“

Zweierlei Maß bei der Debatte um die Kirchensteuer

Reinhard Binger schreibt einen Kommentar in der FAZ zur Frage der Armut in der Kirche. Zwar liegt es nahe Tebarz-van Elst und Papst Franzsikus als Prototypen unterschiedlicher Geistlicher  zu sehen. Im Großen und Ganzen ist die Kirche jedoch weder Arm noch Reich sondern, die Einkommen maßvoll gestaltet.

Herbstsynode der EKBO – wichtige Finanzbeschlüsse

Der Herbstsynode der EKBO wird äußerst wichtige Finanzentscheidungen treffen. Es geht dabei nicht nur um die Finanzierung der Kreiskirchlichen Verwaltungsämter sondern um die Zukunft der Eigenständigkeit und Überlebensfähigkeit der Gemeinden.

Die Vorlagen sind einsehbar unter der Drucksache 11.  Zwei Varianten stehen zur Auswahl. Es sieht so aus, dass die Kritik im Vorfeld in den Kirchenkreisen so stark war, dass die Kirchenleitung auch mit der Möglichkeit rechnet, dass die Synode dem 2. Vorschlag zustimmt und damit die Verantwortung für die KVÄ bei den Kirchenkreisen bleibt und damit scheinbar alles beim Alten.

Übersehen wird dabei leicht, dass über das Pflichtleistungsgesetz auch abgestimmt werden soll.
Neu ist zur bisherigen Praxis vor allem die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die natürlich viel Arbeit macht (= Kosten verursacht), ebenso ihre ständige Aktualisierung und statistische Auswertung. Dies ist aber alles auf der EKD-Synode 2010 schon beschlossen und in der EKBO seit 2012 eingeführt worden sowie der Sinn des neuen Buchungsprogramms Kigst. Wie man bei den Arbeitszeitberechnungen für eine Vollzeitkraft sieht, schafft eine Kraft wesentlich weniger Buchungen als vorher mit der Kameralistik.

Hingewiesen wird auf die Erfahrungen in der Pfalz und der EKM sowie einer Evaluation aus der Württembergischen Landeskirche, aus denen ja gerade die Kritik zu hören ist, so aus dem Rheinland von Hans-Jürgen Volk mit Hinweis auf http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/verwaltungsstrukturreform-und-nkf.php.

Die Kritiker werden die Synode als Erfolg verbuchen, wenn die zweite Version durchkommt und gar nicht merken, dass es grundsätzlich doch im sogenannten Reformprozess weitergeht, sprich, dass es in Hannover und Berlin möglich wird, einen Überblick über sämtliche Immobilien- samt Inventar-Vermögenswerte einen stets aktuellen Überblick zu haben – und dies auch noch bei entsprechendem Passwort mobil auf dem Handy.

Die dafür nötigen Kosten werden den Gemeinden aufgebürdet:
– durch Vorwegabzug von 2013 (Überschüssen dank hoher Kirchensteuer)
– durch Gebühren für Zwangs-Verwaltung unserer Rücklagen und für Bauhaushalte
– und durch die weitere Finanzierung der teuren technischen Ausstattung durch die Kirchenkreise, von denen bisher öffentlich noch nicht die Rede war, jedenfalls bei uns nicht.

Deutlich wird auch, dass wir in den Gemeinden demnächst die Kirchenbücher elektronisch führen sollen. Das heißt für uns Mehrarbeit und hat mit dem Eintragen in echte Bücher als irdische Exemplare des biblischen Buches des Lebens, in das unsere Namen geschrieben sind, nichts mehr zu tun. Da haben es die Orthodoxen doch gut, die gar nichts aufschreiben.

In den ganzen Texten und auch in den allermeisten Stellungnahmen kommen die Ehrenamtlichen in den Gemeinden, die sich bisher um Baufragen gekümmert haben, überhaupt nicht vor, wie überhaupt das Potential, was Ehrenamtliche in den Gemeinden auch auf dem Gebiet der Verwaltung leisten und bei der Pflege von Gebäuden, Friedhöfen usw. Bei uns ist das jedenfalls sehr, sehr viel. Den Gemeinden werden hiermit, sämtliche Rechte entzogen, etwas in Eigenregie zu machen. Wie Sachbearbeiter in den KVÄ’s es bei den Entfernungen schaffen sollen, die in den Vorlagen genannten Zahlen von z.B. Wohnungen wie bei einer normalen Wohnungsverwaltung zu verwalten, ist mir schleierhaft. Es wird sich auf sorgfältig abgeheftete Papiere beschränken, die dann dort in Ordnern stehen und die wir vor Ort ausfüllen müssen.

Was wirklich angedacht ist und kommen soll, kann man sehr gut auf der EKD-Seite zu Finanzen sehen: http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/Konzept_fuer_die_kirchliche_erweiterte_Kameralistik_-_Neufassung_2011.pdf. Dort auf S. 3 heißt es unter dem Abschnitt “Erweiterte Kameralistik”: “Einem umfassenden Berichtswesen kommt aufgrund veränderter Darstellungen, aber auch komplexer werdender Informationen zukünftig eine besondere Bedeutung zu. So sind detaillierte Vorberichte für die Haushaltsplanung wie auch ein Anhang für den Jahresabschluss unabhängig vom Rechnungsstil vorgesehen.”

Aus der Vorlage 11 wird aber nun auch ersichtlich, wer beraten hat: das Unternehmen Steria Mummert Consulting (http://www.steria.com/de/), das auch die Rheinische Kirche beraten hat. Mit “Salz der Erde” 2007 begann dieser Prozess für das Kollegium des Konsistoriums! Auf der Herbstsynode 2007 wurde er in der Drucksache 07 der Synode erstmalig zur Kenntnis gegeben.

Die Ziele der neuen Haushaltsordnung waren schon in der 17seitigen Begründung der neuen HKVG der Frühjahrssynode der EKBO 2010 auf S.. 2, der Drucksache 08 deutlich ausgesprochen worden: Hinweisend auf die EKD HHO wird gesagt: „ Ziel war die Entwicklung eines Ressourcenaufkommens- und verbrauchskonzeptes, das die Transparenz der kirchlichen Haushalte verbessert und deren wirtschaftliche Steuerung erleichtert. Auch soll das gesamte mobile und immobile Vermögen und die Schulden der kirchlichen Einrichtungen im Vermögensnachweis (bisher Vermögensrechnung) erfasst und bewertet werden. Ein Paradigmenwechsel soll dadurch eingeleitet werden, das bei der Planung und Darstellung die Ergebnisse der kirchlichen Arbeit, also der- mit den Worten der EKD-Papiere – ‚Output – der Einrichtung Kirche im Vordergrund stehen.“….“Dies wird im Haushaltsbuch für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder … dargestellt. Dadurch stehen denjenigen, die über Haushalte zu entscheiden haben, Informationen zur Verfügung, anhand derer beurteilt werden kann, welche kostenmäßige Auswirkung die jeweilige Entscheidung hat. Dabei geht es um eine Befähigung zur strategischen Steuerung einer Körperschaft mit Hilfe eines ‚entscheidungsorientierten Rechnungswesens‘, dessen wichtigstes Instrument die Ziel- und Leistungsbeschreibungen sind. “(Hervorhebungen von K.D.)
Die Synode der EKBO hat eine Alternative: Die Annahme der Vorlage 12, den Antrag des Sprengels Marzahn, die Verwaltungskosten in der EKBO nicht zu erhöhen. Damit allerdings müssten dann auch die frühere Fehlentscheidung korrigiert werden, die Bilanzeröffnungen zur Pflicht macht.
Dr. Katharina Dang