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Reformbegründungen und die Wirklichkeit

Prof. Bosbach: Tricksen mit Zahlen und Statistiken

Arbeitslosenzahl im April 2013 wieder gesunken – Arbeitslosenzahl sinkt im Mai 2013 weiter. 

Immer wieder neu wird mit Zahlen getrickst. Natürlich sind wir keine Propheten und haben auch keine Vorabergebnisse aus Nürnberg. Trotzdem sind wir uns sicher. Und genauso sicher sind wir uns auch, dass eine ganze Reihe von Medien in diesem Stil titeln wird.
Woher die Sicherheit der Vorhersage?
Der Grund ist einfach: Die Arbeitslosenzahlen sind seit der Wiedervereinigung in jedem April im Vergleich zum März des gleichen Jahres gesunken. Das Gleiche gilt für den Mai im Verhältnis zum April (siehe Tableau [PDF – 55.8 KB]). Man weiß eben, dass das der übliche Frühjahrsaufschwung ist. Von Prof.
Gerd Bosbach.

 

Die Doppik und der Griechenlandeffekt oder: Rechnerische Verarmung und steigende Kapitalkosten

Über mögliche, positive Zielsetzungen im Zusammenhang der Doppik haben wir berichtet. Auch darüber, dass diese positiven Zielsetzungen durch einer Erweiterte Kameralistik kostengünstig in gleicher Qualität beschafft werden könnte.

Reden wir aber auch einmal von den negativen Folgen bzw. Begleiterscheinungen der Doppik in Form der rechnerischen, bilanziellen Verschuldung, hier zunächst am Beispiel der Stadt Rüsselsheim. Die Eröffnungsbilanz für die Stadt Rüsselsheim weist ein Eigenkapital von rund 173,8 Mio. Euro aus. Das jährliche Defizit beträgt derzeit rund 40 Mio. €. „bleibt es weiterhin bei einem jährlichen Defizit von rund 40 Millionen Euro, wird das Eigenkapital spätestens in gut vier Jahren aufgezehrt sein. Die Stadt würde dann als überschuldet gelten.“ Und das bei einem Vermögen von 584. Mio. €.

Hier soll nicht die Lage von Rüsselsheim analysiert werden, sondern die Folgewirkungen der Doppik bei der Anwendung in Kommunen und Staat (gemäß den Landesgesetzen der schwarz-gelben hessischen Landesregierung).

Schon heute beträgt das Eigenkapital nur ca. 30%. Die Höhe des Eigenkapitals ist aber Kriterium für das Bonitätsrating, wenn die Stadt (oder der Staat) Finanzmittel von Banken benötigt. Sinkt das Eigenkapital, sinkt das Rating. Die Folge beschreibt wikipedia: Die Herabstufung des Ratings bezeichnet man auch als Downgrade,… Verschlechtert sich das Rating, steigen die Kapitalkosten, da die Konditionen für die Fremdkapitalbeschaffung aus Schuldnersicht unattraktiver werden, beispielsweise durch höhere Zinsen, Erfordernis von Sicherheiten oder geänderte Rückzahlungsbedingungen“.

Damit kommen wir zum eigentlichen Zweck der Bilanzen: „Der Zweck der Bilanzanalyse besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit Hilfe eines umfassenden Kennzahlensystems zu beurteilen und daraus Hinweise für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Das Bilanzrating ist für die Beurteilung des Kreditrisikos von großer Bedeutung. Fachleute aus dem Bankenbereich gehen davon aus, dass sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei etwa 80 Prozent aller Unternehmen das Kreditrating signifikant verschlechtert hat oder sich verschlechtern wird, wenn die Geschäftszahlen für das Jahr 2009 bewertet werden. Als direkte Folge drohen höhere Kreditzinsen und Kreditkürzungen.“Lesen Sie mehr.

Nehmen wir das Land Hessen. Ein reiches Bundesland, „Geber“ und (deswegen bekanntlich neben Bayern) Kläger im Länderfinanzausgleich.

Die Eröffnungsbilanz des Landes weist rein rechnerisch ein negatives Eigenkapital von 58 Mrd. Euro aus.“ So die Lesart der Landesregierung.

Eines der reichsten Bundesländer hoch überschuldet“, so könnte man titeln. Das ist nicht passiert, als das Land Hessen 2009 die Eröffnungsbilanz vorlegte. Warum nicht? Und warum rechnen wir uns arm? Ist es die Lust am Mimikri? Wohl kaum. Was dann? Betrachten wir die Folgen für das Rating des Landes. Welche Bonitätsstufe würde man für ein reiches deutsches Bundesland unterstellen? Tripple A, das dreifache A, die beste und günstigste Stufe? Gefühlsmäßig ja. Aber bei einem negativen Eigenkapital liegen wir da verkehrt. Das reiche Land Hessen hat nur noch den AA-Standard, zahlt infolgedessen also höhere Zinsen. Profitieren tun damit die Banken. Die Einführung der Doppik erweist sich damit in Hessen als kaschiertes Instrument der Banken“förderung“.

Schon Einzelobjekte können Kommunen in bilanzielle Schieflage bringen.

Aber nicht allein große Bilanz von Großstädten oder Ländern können durch die Regeln der Bilanzierung zu rechnerisch negativen Ergebnissen führen. In einer Kommune reichen oft einzelne Gebäude, die diesen Effekt auslösen:  „Der Wertverlust von Kulturgütern drückt die kommunale Haushaltsbilanz: Eine Stadt mit vielen historischen Bauwerken rutscht aufgrund der neuen Doppik unverschuldet ins bilanzielle Minus“. Vgl. den Artikel.

Folgen der Doppikeinführung: Ausgewiesene Erhöhung der Verbind-lichkeiten und damit Verringerung des Eigenkapitals am Beispiel der Hansestadt Hamburg

Ferner wurde auf den 31.12.2007 eine Konzernbilanz erstellt, in welcher die Abschlüsse der Tochtergesellschaften, Sondervermögen, Landesbetriebe und sonstiger Beteiligungen konsolidiert wurden. Der Abschluss ermöglichte erstmalig einer Gesamtschau auf den Konzern Hamburg durch Konsolidierung der Vermögenswerte und Schulden der Gebietskörperschaft. Die genannte Passivierung von Rückstellungen und die Konsolidierung der Tochtergesellschaften liefert die primäre Begründung dafür, dass die Verbindlichkeiten der Stadt nicht 23,7 Mrd. Euro, sondern 63,7 Mrd. Euro betragen! Lesen Sie mehr.

„Kirchenreformen im Vergleich“ – Eine Besprechung von Heft 2 -2013 „Evangelische Theologie“

Von Hans-Jürgen Volk (vgl. auch www.zwischenrufe-diskussion.de)

1. Ein Forschungsprojekt – Motive und Ziele der Reformen. Zur Besprechnung.

2. „Kirche unter Druck“ – Blick auf die evangelischen Landeskirchen und die EKD. Zur Besprechnung.

3. Blick nach Außen – Die ev.-methodistische Kirche, der Bund Freier evangelischer Gemeinden und die Katholische Kirche. Zur Besprechnung.

4. Resümee und kritische Anfragen. Zur Besprechnung.

Hier die Besprechnung des Beitrages von Christoph Meyns: „Kirche unter Druck“

Der mitunter peinlichen „Aufbruch“-Rhetorik exponierter Kirchenfunktionäre stellt Christoph Meyns nüchtern die Realität kirchlicher Rückbauprozesse mit all ihren Konflikten und schmerzhaften Verlusten gegenüber, wobei er sich vor allem auf Erfahrungen aus der Nordelbischen Kirche stützt. Auf Grund der gegenwärtigen ökonomischen Perspektiven hält er einen weiteren Verlust an Finanzkraft und die daraus folgende Notwendigkeit einer Fortsetzung der Rückbauprozesse für wahrscheinlich.

Meyns stellt in diesem Zusammenhang zwei Forderungen auf:

  • Konsequenter Abschied „von ökonomischen Denk- und Sprachmustern“. „Mikroökonomisch orientierte Analysen, die religiöse Gemeinschaften als Unternehmen auf dem Markt der Sinnangebote interpretieren, und darauf aufbauende betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen sind nicht in der Lage, die für die Vitalität und Stabilität religiöser Überzeugungen, Praktiken und Zugehörigkeiten wichtigen Faktoren zu erfassen.“
  • Die evangelische Kirche muss sich „davon lösen, den Erfolg ihrer Arbeit an sichtbaren Maßstäben zu messen“. Im Blick auf die „seit Jahrzehnten parallel zueinander laufende Zahl der Austritte aus der evangelischen und der katholischen Kirche“ stellt Meyns fest: „Die Kirchen können das Verhalten ihrer Mitglieder im Rahmen der geltenden staatskirchenrechtlichen Regelungen so gut wie nicht beeinflussen.“

Bemerkenswert sind die Anmerkungen von Meyns zum Finanzdiskurs. Völlig korrekt sieht er in der schlechten Beschäftigungslage der 90-er Jahre und vor allem in der staatlichen Steuerpolitik die Ursache für den Verlust an Finanzkraft der Kirchen an. „Die Ursachen für die gegenwärtigen Schwierigkeiten der evangelischen Kirche liegen also nicht im angeblichen Konkurrenzdruck durch andere Sinnanbieter auf einem Markt religiöser und weltanschaulicher Angebote …, sondern in der starken Abhängigkeit ihrer institutionellen Stabilität und ihres wirtschaftlichen Wohlergehens von der staatlichen Religions- und Steuerpolitik.“

Bedeutsam ist der Hinweis von Meyns auf Forschungen zur Steuermoral, nach denen „dass lokal vorhandene Wissen um die Höhe der Steuereinnahmen und ihre Verwendung zusammen mit der Möglichkeit, darüber mitzuentscheiden, das Vertrauen der Steuerzahler und ihre Bereitschaft zur Zahlung von Steuern stärkt.“ Und umgekehrt gilt: „Je weiter weg die steuererhebende Körperschaft und je anonymer der Einzug, desto schwächer fällt dagegen die Zahlungsbereitschaft aus.“ Nun haben die Landeskirchen nicht nur bei der Kirchensteuer ihrem Drang zur Zentralisierung nachgegeben – in der rheinischen Kirche steht z.B. das formal noch existierende Ortskirchensteuerprinzip in Frage – und damit „wahrscheinlich ungewollt der Anonymisierung des Mitgliedschaftsverhältnisses und der Distanzierung von der Kirche Vorschub geleistet“.

Die Ursachen für die „gegenwärtigen Schwierigkeiten der ev. Kirche“ sah Meyns in der zu großen Staatsnähe bzw. in der ausgeprägten Abhängigkeit von politischen Entscheidungen. Erstaunlich und ein wenig widersprüchlich ist, dass er dennoch eine Verstärkung der „Lobby-Arbeit bei Parteien, Parlamenten und Regierungen“ fordert und am bisherigen Kirchensteuereinzugsverfahren offenbar trotz allem festhalten will. Dass es sich hierbei womöglich nur um einen pragmatischen Zwischenschritt handelt, legt sein Hinweis auf die Arbeiten der Ökonomin Elinor Ostrom zu gemeinwirtschaftlichen Ansätzen nahe.

Sinkende Mitgliedszahlen der Evangelischen Landeskirchen in Deutschland?

Pastorin Dr. Katharina Dang hat sich den viel beschworenen demographischen Wandel anhand der Bevölkerungspyramide auf der Webseite des Statistischen Bundesamts und weiteren im Internet und privat zugänglicher Quellen etwas genauer angesehen. Sie stellt fest, dass bisher allgemein festgestellte Tatsachen, Gründe haben, die auf den ersten Blick an der Bevölkerungspyramide zu sehen sind, nämlich die Kriegsfolgen von 1918 und 1945 und die Folgen der Pille seit 1965 sowie die allgemeine Stimmung in der Gesellschaft. Die Zahl der Kirchenmitglieder aber ist abhängig vor allem von der Konfession der jeweils in den letzten 80 Jahren ins heutige deutsche Staatsgebiet Eingewanderten bzw. hier Aufgenommenen sowie von dem Erbe, das die DDR konfessionell und weltanschaulich hinterlassen hat.

Kein „ weiter so!“ – Reformkritik ‚von oben‘ in der EKiR.

Die Wahl von Manfred Rekowski (Titelzitat) und andere Personalentscheidungen der Landessynode 2013 der Ev. Kirche im Rheinland geben Anlass zur Hoffnung. Von Hans-Jürgen Volk.

Anlass zur Hoffnung gibt es – Vertrauen muss noch gewonnen werden. Denn noch steckt die Ev. Kirche im Rheinland von ihrer Beschlusslage her mitten in einer problematischen Reformphase, die die eigene Organisation überfordert und eine Vertrauenskrise herbeigeführt hat. Die Personalentscheidungen der Landessynode, die vom 6. – 12. Januar in Bad Neuenahr tagte, signalisieren allerdings den Wunsch nach deutlichen Korrekturen, vielleicht sogar nach einem neuen Anfang. Durchaus fähige Frauen und Männer des landeskirchlichen Apparats wie Antje Hieronimus, Volker Lehnert oder auch Georg Immel, die vor kurzem noch zentrale Persönlichkeiten im Netzwerk jener „kollegialen Leitung“ der Landeskirche waren, hatten mit ihren Ambitionen keine Chance…

Drei Baustellen hob Rekowski als Herausforderung für den neuen Präses und die neue Kirchenleitung hervor:

  • Die Vertrauenskrise – hier sei eine nüchterne Bestandsaufnahme als Beitrag der neuen Kirchenleitung erforderlich;
  • im Zusammenhang damit die fehlende Akzeptanz kirchenleitenden Handelns – „Ohne Vertrauen geht Leitung nicht.“
  • Schließlich der krisenhafte Zustand einer an sich guten Ordnung, der spätestens seit den letzten Presbyteriumswahlen unübersehbar sei.

Lesen Sie weiter.

Kirche im Reformstress – 12 Thesen zur Lage von Prof. Isolde Karle

 Prof. Isolde Karle gilt als profilierte Opponentin gegen den EKD- Reformansatz wie er im Impulspapier „Kirche der Freiheit“ formuliert wurde. Interdisziplinär legt Sie zusammen mit Forschern die Schwachpunkte offen, so etwa im von ihr herausgegebenen Sammelband „Kirchenreform – Interdisziplinäre Perspektiven“. Die Entwicklung der Umsetzungsbemühungen bestätigt ihre Kritik an einer „Kirche im Reformstress“. In diesem gleichnamigen Werk sind ihre Kritikpunkte in 12 Thesen im Kurzüberblick verdichtet.

Konflikte durch Hierarchisierung in der EKBO

In der EKBO, der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg, eskalieren Konflikte im Zusammenhang des Verlusts der Gemeindehoheit. Zum konkreten Konfliktfall im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin entnehmen Sie mehr der Ortspresse (Stichworte in der Suche: Pfarrer Scheidacker, u.a.) oder der Gemeinde Wittstock-Ruppin. Die Landeskirche hat auf unsere Anfrage bis heute nicht geantwortet. Zur Seite der EKBO.

Das Beispiel ist im Zusammenhang dieser Ausgabe weniger als mittlerweile, individueller, eskalierender Fall mit seinen speziellen Ausprägungen, interessant. Wie überhaupt die individuellen Komponenten nicht die Ursachen darstellen. Das Grundproblem liegt in der Strukturkonstruktion der Reformen, die die Hoheitsrechte von den Gemeinden abziehen und zentralisieren. Darin liegt der Stoff für Konflikte, die zunächst als Schwelbrände entstehen (werden), um dann plötzlich auszubrechen. Ursachen dieser Problematik werden in dieser Ausgabe im Artikel Protestantismus ohne Partizipation von Friedhelm Schneider analyisert (s.o.). Er analysiert, dass solche Konflikte systembedingt sind und von handelnden Personen nicht ausgelöst, sondern nur verstärkt werden können. Gibt es Alternativen zu derartigen konfliktschaffenden Reformen? Ja. Im Artikel von Ingrid Schneider „Wider die Einheitslösungen“ wird ein solcher systemischer, hier ein systemisch-integraler Ansatz dargestellt (s.u.).

Hintergrundinformation zum Dissens und Konflikt zwischen der EKBO und dem dortigen Gemeindebund erfahren Sie in zwei Beiträgen, die im Deutschen Pfarrerblatt (02/2013) veröffentlicht waren:

EKBO Organisierte Erweckung in Berlin-Brandenburg

Die EKD strebt mit »Kirche der Freiheit« nichts anderes als einen Erweckungsprozess von oben nach unten an1. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wie die Kirchenleitungen in die Lage versetzt werden sollen, eine Erweckung zu organisieren. Nach den Vorstellungen der EKD haben sie sich hierbei vorrangig der kirchlichen Mittelebene (Kirchenkreise, Dekanate) zu bedienen, die zur Umsetzung von Reformen in den Kirchengemeinden am besten geeignet sei2. Darüber hinaus wird der Pfarrberuf als Schlüsselberuf für die Umsetzung der Reformen angesehen, weil nur er für die ganze Landeskirche stehe und der Dienstaufsicht unterliege, die das wirksamste Mittel landeskirchlicher Rechtsaufsicht darstelle3.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Hoffmann, Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg und das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus, Potsdam:

Kommunikationsprozesse gestalten und Wandlungen in der Volkskirche fördern

Schon in den 90er Jahren fanden in Brandenburg (und in den östlichen Landeskirchen allgemein) flächendeckend Fusionen von Kirchenkreisen, kirchliche territoriale Gebietsreformen, statt. Angesichts eines relativ hohen Mitgliederrückgangs1  und zurückgehender Zuweisungen an die Kirchenkreise, namentlich für Personal2, sucht man z.B. im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin Antworten mit dem Ziel der Personal- und Finanzsicherheit und dem Ziel der »Strukturanpassung zur Verbesserung des kirchlichen Lebens vor Ort« 3.

Lesen Sie das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus.

Übernimmt die Administration die Führung in der Kirche?

fragt Pfr. i.R. Manfred Alberti in seinem Artikel „Kippt die presbyterial-synodale Ordnung in der EKiR? Presbyterien vor dem Ende ihrer Leitungsverantwortung“ im Deutschen Pfarrerblatt:

Vor einer der grundsätzlichsten Herausforderungen ihrer Geschichte steht die Evang. Kirche im Rheinland (EKiR): Wird sie ihre Basisorientierung als Kirche mit einer presbyterial-synodalen Grundordnung behalten, in der die Gemeinden mit ihren Presbyterien die wichtigsten bestimmenden Organe sind, oder wird sie zu einer von oben geleiteten Institution, in der die Gemeinden wie Filialen eines Konzerns nur noch sehr eingeschränkte Entscheidungskompetenzen haben?

 

Praktisch-theologische Bemerkungen zum Impulspapier

Im Juli 2006 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein

Impulspapier“ unter dem Titel „Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische

Kirche im 21. Jahrhundert“ veröffentlicht, das in der allgemeinen wie in der

kirchlichen Öffentlichkeit intensiv debattiert wurde. An der Diskussion beteiligte sich auch Prof. Jan Hermelink, Göttingen mit seinem Artikel „Die Freiheit des Glaubens und die kirchliche Organisation. Praktisch- theologische Bemerkungen zum Impulspapier des Rates der EKD „Kirche der Freiheit“. Sein Beitrag kommentiert das Papier aus dezidiert praktisch-theologischer Perspektive.

EKiR: Duisdorfer Thesen

Ein Arbeitskreis der Gemeinde Bonn-Duisdorf hat gegenüber dem Reformprozess der EKD und dem Impulspapier „Kirche der Freiheit“ folgende Forderungen aufgestellt:

1. Sprache des Evangeliums statt Sprache der Wirtschaft

2. Vielfalt von unten statt Vorgaben von oben

3. Vorrang der Inhalte statt Vorrang der Wirtschaftlichkeit

4. Belebung der Ortsgemeinde statt Konzentration auf regionale Zentren

5. Beteiligungskirche statt Servicekirche

Lesen Sie die Erläuterungen.