Archiv der Kategorie:
Hierarchisierung – Top-Down-Struktur

Mehr Flexibilität ist möglich. Auf der Landessynode Württemberg wird eine neue Gemeindeform beschlossen: Die „Verbundkirchengemeinde“

12/2015

Das kirchliche Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze wurde von der Landessynode nach einer harmonischen Aussprache einstimmig angenommen. Somit können sich künftig Kirchengemeinden zu einer Verbundkirchengemeinde zusammenschließen. Diese Möglichkeit erscheint vor allem für kleinere Gemeinden attraktiv. Als „Verbundkirchengemeinde“ wird eine Sonderform der Gesamtkirchengemeinde bezeichnet. In Verbundkirchengemeinden werden die verbundenen Kirchengemeinden einerseits selbständig bleiben, andererseits aber eng zusammen arbeiten….

vgl. S. 8

Die Folgen der Pfarreifusionen. Befragung der Mitarbeiter in XXL-Gemeinden durch die Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral.

11/2015, von Hartmut Meesmann aus: Publik-Forum 22/2015 vom 20.11.2015, :

Werden die Gemeinden nach einem Fusionsprozess vielfältiger, bunter, kreativer? Die Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral hat Mitarbeiter in solchen XXL-Pfarreien befragt. Das Ergebnis ist ernüchternd

Erstaunt stellten die Mitarbeiter der Erfurter Arbeitsstelle fest, dass die meisten Befragten erst durch die Studie angeregt wurden, darüber nachzudenken, wofür diese ganzen Fusionsprozesse eigentlich gut sein sollen. Die Grundfrage, wofür die Kirche da sei, werde fast nirgends thematisiert. Die Debatte um Strukturen verhindert die Auseinandersetzung mit Inhalten.

Durch die Schaffung großer Räume würden die Pfarreien vielfältiger, kreativer, bunter, lautet ein häufiges Argument für die XXL-Struktur. Dahinter steht die Vision einer Netzwerk-Kirche, einer »Gemeinschaft von Gemeinschaften«. Doch bislang scheint diese Vision nicht recht zu zünden. Die ernüchternde Analyse eines Pastoralplaners: »Der Mehrwert dieser Zusammenführungen wird erhofft, aber nicht erlebt.«

Zum Artikel.

Strenge Hierarchien führten Volkswagen in den Abgas-Skandal – und tief in die Krise.

15. Oktober 2015, Analyse von Caspar Busse und Alexander Hagelüken

Strenge Hierarchien führten Volkswagen in den Abgas-Skandal – und tief in die Krise.
Viele Unternehmen brechen solche Strukturen auf und machen damit gute Erfahrungen.

Nie mehr rumschreien.

Vorbild und Lehre auch für eine aus Umbauproblemen lernende  Kirche?

Braunschweigische Landeskirche: Beschluss zur Schaffung von Gestaltungsräumen geht an „Wirklichkeit der Kirchengemeinden nicht haarscharf, sondern meterweit vorbei.“

10/2015, Die Kolchos-Synode im Mai 2015

von Dietrich Kuessner

aus: Alternatives aus der/ für die Braunschweiger Landeskirche

Kirche von Unten Nr. 137 – August 2015

Die Landeskirche soll sich laut Gesetz vom 15. Juli 2015 regional in Gestaltungsräume aufgliedern, diesen wird eine Anzahl von Pfarrerinnen und Pfarrern zugeteilt, die von den jeweiligen Pröpsten in den Gestaltungsräume verteilt werden. Das ist eine undankbare Aufgabe von Mangelverwaltung, denn es schrumpfen nicht nur die Gemeinden mitgliedermäßig, sondern es bleiben auch die Pfarrerinnen und Pfarrer aus. Sie fehlen schon jetzt an allen Ecken und Kanten. Das Problem der Landeskirche sind nicht schrumpfende Kirchengemeinden vor allem auf dem Lande, sondern die auffälligen Vakanzen auf dem Lande. Großmundig wird seit Jahren verbreitet, man wolle durch neue Maßnahmen gerade die Versorgung auf dem Lande gewährleisten. Die Wirklichkeit beweist das Gegenteil.
Ende Mai beriet nun die Landessynode über den vorgelegten Gesetzestext, nicht darüber, wie man den Vakanzen zu begegnen gedenke. Der Bischof meinte in seinem ersten Bischofsbericht, die Vakanzen machten ihm Sorge. Das ist zu wenig…  Zum Synodenbericht.

„Zentralistisches, obrigkeitliches Kirchenbild, das Gemeinden nur als Objekte der Betreuung und Versorgung sehen kann“: Aufbruch Gemeinde contra OKR Nitsche in Sachen Pfarrerbild.

08/2015

Der sechste Aktionstag der Reformgruppe „Aufbruch Gemeinde“ und des Gemeindebunds Bayern am Samstag, den 25. Juli 2015 in Nürnberg führte zu einer intensiven Auseinandersetzung mit OKR Dr. Nitsche über den Prozess zum Pfarrer/innenbild in der bayerischen Landeskirche.

In diesem Verfahren dokumentiert sich ein zentralistisches, obrigkeitliches Kirchenbild, das Gemeinden nur als Objekte der Betreuung und Versorgung sehen kann. Dieses Bild widerspricht dem evangelischen Verständnis des „Priestertums aller Gläubigen“, auf das sich selbst die Kirchenleitung gerne beruft ohne daraus Konsequenzen für das Leitungsverständnis und die Organisationsgestalt von Kirche zu ziehen. Solange Kirche von den Grundvollzügen Verkündigung, Taufe und Abendmahl lebt, ist Kirche voll und ganz in Gemeinden präsent. Darum kann deren Entscheidungsgremium nicht von oben her übergangen werden. Vielmehr sind aus den Grundprinzipien auch Gestaltungsprinzipien abzuleiten, nämlich: Freiheit (aus der Verkündigung der freien Gnade), Gleichheit (aus der Taufe), Solidarität und Partizipation (aus dem Abendmahl). Nach diesen Gestaltungsprinzipien muss der Kirchenvorstand bei einer Dienstordnung für seine Pfarrerin oder Pfarrer zwingend beteiligt werden…. Zur Pressemeldung.

Entscheidung über Höherstufung der Superintendenten der Hannover’schen Landeskirche auf die Herbstsynode vertagt.

07/2015

Gegen die Emfehlung des Finanzausschusses brachte der Landessynodalausschuss den Antrag auf Durchstufung der Superintendenten nach A 16 ein. Die Synode vertagte die Entscheidung auf den Herbst.

Dazu meint unser Mitglied Ulrich Hahn, Winsen:
„…„Übrigens,“ sagt ein Freund, „soll in der Synode ein Antrag eingebracht werden, dass die Superintendenten zukünftig A16 als Gehalt bekommen.“ Die Begründung dafür: Auch die Amtsleiter bekommen ja mehr. Die Begründung dafür: die Amtsleiter erledigen immer komplexere Aufgaben.
Ich hatte A 16 immer für ein Landessuperintendentengehalt gehalten. Neulich erst bin ich darauf gestoßen, das Landessuperintendenten im B- Bereich liegen.
Ich bin Jahrgang 1955, ein älterer Pastor. Als ich das höre, entsteht ein unangenehmes Gefühl in der Magengegend…

Lesen Sie „Vertagt 1“ 

Nordkirche: Aufregung auf dem Land: Pfarrstellen sollen wegfallen. Werden einer kranken Kirche „immer mehr Körperteile amputiert“?

vom 29. April 2015, Schleswiger nachrichten

HAVETOFT | Die vielen kleinen Kirchengemeinden in Angeln haben Angst. Angst davor, dass sie künftig ohne Pastor dastehen. Denn im Zuge der geplanten Einrichtung von „Gemeindlichen Handlungsräumen“ könnten der ländlichen Region zwischen Kappeln, Schleswig und Flensburg mit ihren insgesamt 40 Kirchen künftig statt 27,5 nur noch 20 Pfarrstellen zustehen. So steht es in der ersten Übersicht, die die Leitung des Kirchenkreises auf einer kircheninternen Informationsveranstaltung zum Thema in Havetoft vorgestellt hat…

Pastor Hergen Köhnke aus Kropp rechnete in Havetoft vor, dass nur gut 25 Prozent der Kirchensteuereinnahmen als Gemeindezuweisung (14 Prozent) und Gemeindepfarrstellen (11,8 Prozent) vor Ort ankämen. Er verglich die Kirche mit einem kranken Patienten, dem immer mehr Körperteile amputiert werden. „Eine Amputation des Beines – 20 Prozent der Gemeindepfarrstellen – spart drei Prozent der kirchlichen Ausgaben ein. Selbst mit der Amputation aller Gemeindepfarrstellen käme man nicht über einen Kürzungsbetrag von zwölf Prozent hinaus… Zum Artikel.

 

Leserbrief zum Artikel von Rudolf Schlüter

Betr.: „Kirche gibt die ländliche Region auf“ 3.5.2015

Um das Jahr 1300 steht die kirchliche Organisation in Angeln mit über 40 Kirchen und Pfarreien. Und daran hat sich in den nächsten 700 Jahren sehr wenig geändert. Ein Erfolgsmodell sollte man meinen. Aber die Kirchenleitung sieht das anders. Die Organisation soll grundlegend verändert werden. Man erfindet die „Gemeindlichen Handlungsräume“. Schon diese Wortschöpfung lässt bürokratisches und verwaltungstechnisches Denken erkennen. Es geht nicht mehr um Seelsorge, eigentlich Markenzeichen der Kirche, sondern um den Aufbau einer hierachischen und bürokratischen Struktur. Es wird amputiert, wie es so schön im Artikel ausgedrückt wird. Alle sogenannten Reformen der letzten Jahre haben gezeigt, sie waren nicht effektiv. Das wird von der Kirchenleitung aber nicht zugegeben, sondern man versucht die nächste Reform. Aber ohne das Fußvolk mit einzubinden. Begründet wird diese Reform mit schwindenden Einnahmen und Mitgliederzahlen. Davon wird seit Jahren geredet, aber die Einnahmen sind in den letzten Jahren sehr gestiegen.
Wenn Pröpstin Lenz-Aude vom Guten Hirten gesprochen hat, dann sei sie hier daran erinnert, dass der Gute Hirte das 100. Schaf sucht, also Seelsorge betreibt.
Mit der Schaffung der „Gemeindlichen Handlungsräume“ wird nicht nur meiner Meinung nach die Seelsorge heruntergefahren. Das kann es doch wohl nicht sein. Der hl. Ansgar dreht sich im Grabe herum, wenn er von diesen Plänen in seinem Missionsbezirk erfährt. Er hat sich nicht träumen lassen, dass sein Bistum ein Koloß der Verwaltungshierachie wird. Es sei daran erinnert, dass „er den Blinden Auge, den Lahmen Fuß und den Armen ein wahrer Vater sein wollte“. Das heißt aber bei den Menschen zu sein, das Leben mit ihnen zu teilen, mit intensiver Arbeit in der Gemeinde.
Herzlichen Dank an Herrn Köhnke, dass er einmal aufgezeigt hat, was von den Kirchensteuern bei den Zahlern wieder ankommt. Das gibt doch sehr zu denken.
Mein Vorschlag: Gründung einer „bekennenden und praktizierenden Kirche“, damit sich die „verwaltende Kirche“ einmal rechtfertigen und auseinandersetzen muß. Anfänge gibt es schon in der EKD, nachzulesen im Internet unter „Wormser Wort.de“.

Eberhard Hirschler, Unternehmer und Schatzmeister der Ev. Akademikerschaft, sorgt sich um die Kirche. Leserbrief in der Evangelischen Zeitung formuliert Unzufriedenheit mit dem Kurs der Kirche.

04/2015

Pfarrverein Hannover:

An dieser Stelle drucken wir (mit freundlicher Genehmigung des Verfassers) einen Leserbrief ab, den die Evangelische Zeitung veröffentlichte. Sein Verfasser, Eberhard Hirschler, ist freier Unternehmer mit Büros in Speyer und Hannover. Er ist Schatzmeitser der Evangelischen Akademikerschaft in Deutschland Landesverband Pfalz-Saar. Sein Brief zeigt, dass die Kritik an der Ausdünnung der Gemeindepfarrämter und der Art der „Strukturreformen“ sich nicht mehr nur auf den Kreis der Insider oder Pfarrvertreter beschränkt. Eberhard Hirschler aus Speyer-Otterstadt schreibt:

Sehr geehrte EvZ-Redaktion,


Im Quelle-Karstadt-Vergleich geht es darum, dass die jeweiligen Unternehmensführungen sich maßlos bereicherten und dadurch das Unternehmen portionsweise reduzierten und später verkauften. Die Ergebniszahlen wurden zu diesem Zweck „frisiert“.

Die Reduzierung der PastorInnenschaft, die Mehrbelastungen der PastorInnenschaft, die Zusammenlegung zahlloser Gemeinden gleichen diesem Vorgehen durchaus:

– Es werden Beratungsfirmen wie McKinsey teuer engagiert, die knallhart nach den volks-und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten der neoliberalen Gedankenwelt die Neu-Organisation der evangelischen Landeskirchen dringlich empfehlen und denen dann gefolgt wird – und wie im Vergleich werden die oberen Hierarchieebenen nicht von diesen für die Kirche langfristig tödlichen Eingriffen berührt.

– Doch die „Verkäufer“-Pastoren, also die Verkündiger der frohen Botschaft Jesu Christi bei den dafür kirchensteuer-zahlenden + brot-für-die-welt-spendenden Kirchenmitgliedern, werden von den Kirchenleitungen reduziert.

– Das ist so schrecklich falsch, wie die wichtigsten Sympathie- und Leistungsträger in einem Handels-Unternehmen, nämlich Verkaufsleiter und deren Verkäufer-Mannschaft, aus Ersparnisgründen zu kündigen.

– Das Argumentieren mit „zurückgehenden Einnahmen“ muss als „Frisieren“ angesehen werden, wenn man die seit Jahren sprudelnden Kircheneinnahmen und die mit unserem Staat bestehenden zusätzlichen Zuwendungsverträge betrachtet.

– Statt massiv für Pastoren-Nachwuchs in den Gymnasien zu werben, obwohl der Beruf des Pfarrers hochattraktiv wäre, wird auf den Rückgang der Kirchenmitgliederzahl verwiesen, den das o.a. „Management“ selber mitverschuldet.

– Stattdessen werden die noch geduldeten Pfarrer mit immer mehr pastoral unfruchtbarer Verwaltungsarbeit belastet.

– Zusätzlich wird ihnen zugemutet, mehrere oder viele bisherige Pfarreien gleichzeitig zu betreuen – mit allen Aufgaben eines Gemeindepfarrers.

– Die nahezu von jeder Gemeindearbeit freigesetzten SuperintendentInnen verstehen sich vor allem als anweisungsberechtigte Vorgesetzte, statt täglich in den Gemeinden zur Unterstützung und Motivierung ihrer PfarrkollegInnen selbst hilfreich mitzuarbeiten.

– Unzählige Pfarrer werden in scheinbar bedeutungsschweren Spezialaufgaben eingesetzt, statt im Dienst in und an der Gemeinde; denn vor Ort, in den Gemeinden, spielt das evangelische Leben und dort gehört der Pfarrer hin. Und von dort aus sollte er in überschaubaren Pfarrbezirken den regelmäßigen Kontakt zu seinen Gemeindegliedern halten…

Mehr dazu. (auf der sich öffnenden Seite nach unten scrollen)

Prof. Traugott Jähnichen (Bochum) und OKR Dr. Arne Kupke (Bielefeld) diskutierten über den Einfluss der Doppik (NKF) auf das kirchliche Leben und die Praxis im Pfarramt.

03/2015, Kirchenbunt

Wie wird sich die geplante landeskirchenweite Einführung der kaufmännischen Buchführung (Doppik) auf das kirchliche Leben und die Praxis im Pfarramt auswirken? Um diese Frage stritten Dr. Arne Kupke, juristischer Oberkirchenrat (EKvW Landeskirchenamt, Bielefeld), und Prof. Traugott Jähnichen, Lehrstuhl für christliche Gesellschaftslehre (Uni Bochum), auf der Pfarrkonferenz im März 2015.

Zahlreiche Mitglieder der Pfarrkonferenz bezweifelten die Vorteile des NKF. Es sei nicht absehbar, wie teuer die Umstellung und der Betrieb wären, wie sich die Bilanzierung verbessere, wo der „Erkenntnisgewinn“ liege.

Jähnichen meldete Zweifel an, ob die ökonomischen Begrifflichkeiten von Effizienz und Effektivität auf Kirche übertragbar seien. Die formalen Ziele träfen im Verständnis der missio dei („Gottes Mission“) auf eine Sperre. Es sei durchaus sinnvoll sich über kirchliche Selbst- und Fremdwahrnehmung Gedanken zu machen, wenn man frage, „wie stelle ich mich als Kirche öffentlich dar?“. Problematisch seien die ökonomischen Momente von Top-Down-Steuerung, die der Netzwerkstruktur von Kirche entgegenständen. Nach reformatorischem Verständnis sei die evangelische Kirche antihierarchisch konzipiert. Daher sei die Frage zu stellen: „Wo stärken wir ohne Not die Hierarchie?“. Stattdessen rief er auf, das „Pfarramt und die Gemeinden“ zu stärken. „Jeder Pfarrer steht dann auch dafür ein, dass Koinonia (Gemeinschaft) in seiner Gemeinde lebendig ist“. Mehr dazu.

Substanzerhaltungsaufwand für Gebäude einer durchschnittlichen Kirchengemeinde bei rund 200.000 €/ Jahr (so Bistum Freiburg) ?

03/2015, von Friedhelm Schneider

In der Zeitschrift für Kirche und Recht (KuR, S. 515ff) erschien 2014 der Aufsatz „Bewertung und Bilanzierung kirchlicher Gebäude“ von Dipl. Finanzwirt Linus Becherer.

Der Autor bewertet den finanziellen Aufwand einer Kirchengemeinde für den herkömmlichen Gebäudebestand aus Kirche, Pfarrhaus, Gemeindehaus und Kindergarten und stellt die bilanziellen Folgen (und erwartete Wirkungen bei den Betroffenen) dar. Damit werden also auch die Absichten der an „kirchlichen Notwendigkeiten orientierte(n) vollständige(n) Bewertung und Bilanzierung der kirchlichen Immobilien bzw. des kirchlichen Vermögens und der Schulden“ deutlich. Das Ergebnis gilt selbstredend nicht allein für das Bistum Freiburg, sondern für alle katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen, darüber hinaus aber auch für Kommunen und Staat in gleicher Weise.

Die Ermittlung des Aufwandes zur Erhaltung der Gebäude erfolgte nach der Immobilienwertvordnung, ein Verfahren, das mit pauschalen Ansätzen operiert. Angeblich würde sich das rechnerische Ergebnis mit dem empirischen Befund aus der Praxis im Bistum Freiburg decken. Danach wird für die Erhaltung p.a. benötigt 
für eine Kirche (2235 qm BGF) 61.149 €
für ein Pfarrhaus (640 qm BGF) 20.121 €
für ein Kindergarten (1071 qm BGF) 48.709 €
für ein Gemeindehhaus (2031 qm BGF) 67.266 €

Fazit: „Somit müßte die Kirchengemeinde jährlich rund 200.000 € zurückstellen, um die langfristigen baulichen Verpflichtungen der Immobilien gerecht zu werden. Allerdings sind die Kirchengemeinden auf Grund ihrer finanziellen Gesamtsituation in der Regel gar nicht in der Lage diese Rückstellungen zu bilden und einzustellen. Deshalb obliegt es den örtlichen Gremien selbst einen Betrag festzulegen, der in der Bilanz berücksichtigt wird.“

Wie also geht die Kirchengemeinde mit dem Problem der Darstellung in der Bilanz um? In diesem Fallbeispiel stellt sie den größeren Teil des rechnerischen Betrages, der faktisch mit Haushaltsmitteln etc. nicht erbracht werden kann, auf der Passivseite als Fremdkapital ein (Verbindlichkeiten aus Bausbstanzerhaltung, im Beispiel: 110.000 €), auf der Aktivseite als „fehlendes Vermögen für Bausubstanzerhaltung“. Unterstellt wird also, die Kirchengemeinde könne 90.000 € tatsächlich als Finanzanlagen (aktiv) zurückstellen. Der größere Betrag wird als „fiktive  Verschuldung“ in die Bilanz eingestellt. Bei einem Wertansatz kirchlicher Gebäude mit 1 € pro Objekt ist die Kirchengemeinde damit schon bei der Eröffnungsbilanz in den Miesen.

Als wesentliches Ergebnis der Operation wird festgehalten

„Die wirtschaftliche Situation in der Bilanz der Kirchengemeinde wird transparent dargestellt, so dass sichtbar wird, ob und ggf. in welchem Umfang sie sich den heutigen Gebäudebestand noch leisten (fett und kursiv im Original!) kann.“

Solche Zahlen sagen also: die Kirchengemeinde kann sich den Gebäudebestand nicht leisten. Sie muss sich in der Folge von den „Lasten der Gebäude“ (das alte Thema der Kirche in neuem Gewand) befreien. Hätte man diese Bilanz vor 30 aufgestellt, was wäre dann passiert? Die Gemeinde hätte schon vor 30 Jahren angefangen, Ihre Immobilien zu verkaufen… In vielen Fällen hätte sie dann ihre Tafelsilber schon frühzeitig verscherbelt. Das gilt insbesondere für das Bistum Freiburg – einer Region mit den heute höchsten (und in den letzten Jahren mit am stärksten gestiegenen) Immobilienpreisen in Deutschland. Gut also, dass man auf die Idee der Bilanzierung erst heute kommt und nicht schon vor 30 Jahren kam. So wurden zumindest in der zurückliegenden Zeit Schäden durch unnötige Desinvestitionen verhindert. Denn die Wertsteigerungen der zurückliegenden Jahre hätten bei einem früheren Verkauf ja nicht realisiert werden können.

Hier geht es aber mehr noch um die Bewertung der Gebäude und ihres Instandhaltungsaufwandes. Dazu kann man aus drei Perspektiven Stellung nehmen.

1. Immobilienwirtschaftliche Perspektive.  Die Immobilienwirtschaftliche Perspektive unterscheidet sich von der finanzwirtschaftlichen dadurch, dass sie nicht pauschalen Ansätzen operiert, sondern auf der Basis von realen Daten vorauschauend kalkuliert. Zusätzliches Instrument ist dann die Definition von angestrebten Instandhaltungsniveaus für die Gebäude. Die Immobilien müssen nicht – wie die finanzwirtschaftliche Perspektive unterstellt – immer auf höchstem Niveau instand gehalten werden. Eine entsprechende Untersuchung in einem Kirchenkreis der EKiR (Kkrs Ottweiler) im Jahr 2005 von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement hat bestätigt, dass der Bestand auf der Basis der immobilienwirtschaftlichen Perspektive mit deutlich weniger finanziellem Aufwand auf ausreichendem Niveau gehalten werden kann als die doppische Pauschalbewertung/NKF rechnerisch fordert.  

2. Man vergleiche dazu die Erkenntnis der kirchlichen Bauämter der ehemaligen DDR. In Ostdeutschland lag die letzte Bau- und Sanierungsepoche kirchlicher Gebäude vor der Wende 80 Jahre zurück – es war die Kaiserzeit. Die empirisch belegte Erkenntnis:  gerade kirchliche Immobilien (historische Gebäude) müssen hinsichtlich der Substanzerhaltung nicht nur mit hohem Aufwand (s. die Berechnung einer reichen Diözese) auf höchstem Niveau erhalten werden, sondern können über Jahrzehnte auf niedrigem (bzw. in der DDR_Zeit niedrigstem) Stand mit geringstem Aufwand erhalten werden. (Darunter gäbe es dann als Strategie noch die sog. „Überwinterung“, die Erhaltung ohne Budget.) Nimmt man diese Erfahrung aus Ostdeutschland, dann entpuppen sich auf finanzwirtchaftliche Weise errechnete fiktive bilanzielle Millionenprobleme („fehlendes Vermögen für Bauinstandhaltung“) als reine Panikmache.

3. Näher und greifbarer als die beiden ersten Betrachtungen liegt dem Badener Bürger und Christ wahrscheinlich der Vergleich mit dem eigenen Häusle, für das er unter Berücksichtigung unterschiedlicher Größe gegenüber dem Pfarrhaus einen deutlich niedrigeren Ansatz im eigenen Budget einplant. Was er kopfrechnend selbst überschlagen und erkennen kann.

Fazit: Der Blick in die Bilanz reicht ganz offensichtlich nicht, um die Realität der Immobilienlage realitätsnah zu erkennen, darzustellen und daraus eine plausible Immobilienstrategie für die Kirche abzuleiten. Kein professioneller Immobilienbesitzer würde allein mit bilanziellen oder finanzwirtschaftlichen Zahlen seinen Bestand steuern. Auch die Kirche will dies nicht. Mit der Bilanz wird offensichtlich eine ganz andere, leicht durchschaubare  Absicht verfolgt. Aber: man erkennt die Absicht und man ist verstimmt. Leute mit gesundem Menschenverstand, von denen es vor Ort sehr viele Menschen gibt, werden sich durch solche bilanzielle Dramatisierungen und Panikmache also nicht blenden lassen. Was aber bei und mit solchen Operationen passieren wird: die betroffenen Menschen werden verstimmt, sie werden den Glauben verlieren. Nicht den Glauben an Gott, aber den Glauben an die (real existierende) Kirche. Man vergleiche dazu das Anwachsen der Kirchenmitglieder, die sich der Kirche nur noch wenig Verbundenen  in der 5. KMU (evangelischerseits) und die Kirchenaustrittszahlen. Diese Ergebnisse resultieren natürlich nicht hauptsächlich aus der aus der bilanziellen Darstellung abgeleiteten falschen Immobilienstrategie, aber sie werden dadurch gefördert.