Archiv der Kategorie:
EK im Rheinland – EKiR

EKiR: Der Zug geht in die falsche Richtung – Pfr. Hans- Jürgen Volk

Kommentar zur Landessynode 2014 der EKiR

Von Hans-Jürgen Volk

Seit Mitte Dezember sind die Drucksachen für die Landessynode 2014 der Evangelischen Kirche im Rheinland im Netz öffentlich zugänglich. Nach Lektüre der Dokumente und Beschlussvorlagen insbesondere zu umstrittenen Themen wie NKF, Verwaltungsstrukturreform oder dem verschärften Sparprozess bleibt kaum eine andere Diagnose übrig, als dass der seit 2006 stattfindende Umbauprozess an der rheinischen Landeskirche weitgehend wie geplant fortgesetzt wird. Weiter so wie gehabt! Der Zug bewegt sich in die falsche Richtung, nach der außerordentlichen Landessynode in Hilden mit erhöhter Geschwindigkeit. Anders formuliert: Man hält an der falschen Medikation fest und erhöht die Dosis.

Was läuft falsch?

Typisch für sharholder-value-orientierte Unternehmen ist es, der Steigerung des Unternehmenswerts die Belange von Beschäftigten, Kunden, Gesellschaft oder Umwelt unterzuordnen. Kapitalinteressen haben bei einem derart geführten Konzern faktisch Vorrang, was dazu führen kann, dass selbst bei einer guten Ertragslage Beschäftigte entlassen und Standortverlagerungen vorgenommen werden. Dieser Ansatz wird z.B. vom Managementlehrer und Ökonomen Fredmund Malik hier und hier überzeugend in Frage gestellt – auch im Blick auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Fehlentwicklungen der Globalisierung, wie sie Naomi Klein auf eindrückliche Weise in „No Logo“ oder „Die Schock-Strategie“ beschreibt, sind unter anderem auf diese Orientierung am Kapital unter Ausblendung bzw. Vernachlässigung anderer Faktoren zurückzuführen.

Spätestens seit 2006 verfolgt die EKiR – und nicht nur sie, dieser Prozess ging vorrangig von der EKD aus – einen analogen Ansatz. Strategische Entscheidungen werden seitdem dominiert von der Finanzfrage. Einfacher ausgedrückt: Die Evangelische Kirche denkt zunehmend vom Geld her und nicht von den Menschen. Theologie dient als nachgeordnete Dekoration der fiskalisch orientierten Um- und Rückbauprozesse, ist aber nicht mehr handlungsleitend. Hierdurch haben die evangelischen Landeskirchen eine Entwicklung herbeigeführt, bei der zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche eine enorme Kapitalbildung vorangetrieben wurde bei gleichzeitigem massivem Abbau von Stellen sowie dem Abstoßen von Kirchen und anderen Immobilien. Im Blick auf die Absicherung zukünftiger Pensionen haben die evangelischen Landeskirchen einen Status erreicht, von dem Bund, Länder und Gemeinden nur träumen können und der auch die Anstrengungen der meisten DAX-Konzerne in den Schatten stellt.

Die Sondersynode in Hilden hat den „Shareholder-Value“-Ansatz der EKiR verschärft. Es wurde nahezu ausschließlich fiskalisch argumentiert. Dominiert wurde die Synode von „Finanzexperten“. Stimmen, die die Integrität der Finanzmärkte in Frage gestellt hätten oder die auf die bedrückenden Folgen für die Beschäftigten hinwiesen waren nicht zu vernehmen. Zaghaft aber folgenlos wurde in Hilden darauf hingewiesen, dass der erzeugte Spardruck in Verbindung mit dem Anspruch, diesen inhaltlich und konzeptionell zu gestalten, die Komplexität auf der rheinischen „Reform“-Baustelle noch einmal steigert. Eine Kirchenleitung, die dies als beherrschbar ansieht, muss über ein enormes Selbstvertrauen verfügen! Dass der Beschluss Nr. 7 „Umgang mit der gesamtkirchlichen Verantwortung für die bestehenden Versorgungslasten“ erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für Kirchenkreise und Gemeinden mit sich bringen wird, wurde kaum beachtet. Etwa 90% der Aufwendungen, um das 70%-Ziel zu erreichen, sollen diese erbringen. Offen ist lediglich der Weg, dies soll eine Arbeitsgruppe erkunden. Es ist bei diesem Sachverhalt naheliegend, dass der Spardruck der landeskirchlichen Ebene wellenartig die Kirchenkreise und Gemeinden erreichen und hier ähnliche Rückbauprozesse erzwingen wird.

Ein falscher Ansatz führt zu fragwürdigen Ergebnissen

Gewiss ist es eine Zuspitzung, die EKiR mit Shareholder-Value orientierten Konzernen zu vergleichen. Dennoch trifft die Analogie den Kern des Problems. Seit 2005/2006 hat sich die EKiR der Herrschaft des Geldes unterworfen. Nicht mehr theologische Entwürfe oder geistliche Impulse sind Ausgangspunkt der Umbaupläne, sondern Finanzgrößen, die überwiegend durch eine unhaltbare und eindimensionale Prognostik generiert werden.

Zwei falsche Grundannahmen bilden dass brüchige Fundament der umfangreichen Papiere zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ bzw. „Aufgabenkritik“ (Drucksache 4; Drucksache 5):

  1. Die Finanzkraft der EKiR würde auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindestens 1% im Jahr zurückgehen und 2030 nur noch die Hälfte das Jahres 2002 umfassen. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, denn sie steht seit Ende der achtziger Jahre im Raum und ist seit 2006 unter der Überschrift „einfache Formel“ nach dem fortbildungsträchtigen Motto „simplify your mind“ in der EKiR kanonisiert worden. Seit 2006 erleben wir jedoch, dass die kirchlichen Einnahmen trotz negativer Mitgliederentwicklung steigen – um deutlich über 20%. Wenn es Einbrüche gab, waren die auf steuerpolitische Maßnahmen und eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Diese langfristig negative Finanzprognose ist Teil der Vorgaben, die auch den Versicherungsmathematikern im Blick auf die Versorgungssicherung gemacht wurden. Ebenso fließt sie ein in die Vorgaben zur Haushaltsplanung, weswegen die Planzahlen notorisch unrealistisch niedrig angesetzt werden – vgl. hierzu den Beitrag „Politik mit Planzahlen“.

  2. Das Projekt „Haushaltskonsolidierung“ basiert nach wie vor auf den überholten Planzahlen für 2013. Hierzu folgende Übersicht (Vgl. hierzu „Finanz- und Haushaltswirtschaft im Jahre 2014“ im Kirchlichen Amtsblatt der EKiR vom 16.12. 2013, S. 269ff):

Planung 2013

Schätzung des erweiterten Finanzausschusses vom 12.09.2013

Planung für 2014

575,4 Mio. € (Verteilbetrag)

593,6 Mio. €

585,8 Mio. €

Das angebliche strukturelle Defizit von 7-8 Mio. € des landeskirchlichen Haushalts ist tatsächlich deutlich geringer. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf der außerordentlichen Landessynode in Hilden keine Neuberechnung auf der Grundlage der aktualisierten Schätzung vorgelegt wurde. Noch weniger nachvollziehbar ist es, dass die überholten Planzahlen für 2013 Basis der Einsparungen sind, die auf der Landessynode 2014 beraten werden. – Dass die Planung für 2014 immer noch niedriger ausfällt als die aktualisierte Schätzung für 2013 mag erstaunen, da alle wirtschaftlichen Indikatoren sowie der Arbeitskreis Steuerschätzung der Bundesregierung von einem weiterhin steigenden Aufkommen auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer ausgehen. Hintergrund ist u.a. das Dogma, dass die Kirchensteuereinnahmen auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindesten 1% p.a. sinken, was sie natürlich auch 2014 nicht tun werden, jedenfalls nicht auf Grund zurückgehender Mitgliederzahlen. Die Folge dieser fragwürdigen Planungsgrundlagen ist ein erneutes ein Defizit von über 8 Mio. € im Haushalt der Landeskirche der Landeskirche für 2014.

Das Ziel ist offenkundig ein landeskirchlicher Haushalt, der dauerhaft Überschüsse generiert, die der Versorgungssicherung zugeführt werden sollen. Hiermit wird die kapitalgedeckte Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zur „Kernaufgabe“ kirchlichen Handelns, dem alle anderen Gesichtspunkte unterzuordnen sind.

Diese Fiskalisierung des Denkens, die entsprechende Prioritätensetzungen nach sich zieht, dominiert die meisten Vorlagen an die Landessynode. Bereits im vergangenen Jahr beschloss die Kirchenleitung, das „Haus der Begegnung“ in Bonn-Bad Godesberg sowie das Internat in Hilden aufzugeben – aus wirtschaftlichen Gründen. Andere Gesichtspunkte wie z.B. die Qualität der dort geleisteten Arbeit waren dem nachgeordnet. Südrheinische Kirchenkreise müssten bei Umsetzung der Planung zum Thema „Tagungshäuser“ eigentlich die landeskirchliche Umlage reduzieren, da diese sich in Zukunft im Raum Düsseldorf – Wuppertal konzentrieren werden. Wirft man einen Blick auf die Drucksache 4 Aufgabenkritik Anlage Materialsammlung, dann wird deutlich, dass tatsächlich die vorgegebenen Sparziele handlungsleitend waren und inhaltlich-konzeptionelle Überlegungen bestenfalls Korrekturen im Detail bewirkt haben.

Die Ergebnisse der Priorisierung der Versorgungsproblematik als der aus KL-Sicht offenbar entscheidenden Zukunftsfrage der EKiR sind folgende:

  • Nochmalige Erhöhung der Komplexität des Umbauprozesses mit unabsehbaren Folgen

  • Demotivierung der Beschäftigten – Alleine die beiden Statements „betriebsbedingte Kündigungen sind nicht ausgeschlossen“, „Alles kommet auf den Prüfstand“ hat zu einer Verunsicherung der Beschäftigten von der Reinigungskraft bis zur Akademiedirektorin geführt. Eine Folge wird sein, dass jetzt intensiv Stellenanzeigen studiert und Bewerbungen geschrieben werden. Nur ein Hinweis: der Verlust von qualifizierten Beschäftigten ist auch ein materieller Schaden. Ebenso ist es auch wirtschaftlich schädlich, wenn Beschäftigte in die innere Kündigung getrieben werden.

  • Weiterer Verlust an kirchlicher Bindungskraft – der tritt unausweichlich ein, wenn die Bedürfnisse, Erwartungen und Nöte der Menschen im Verantwortungsbereich der Kirche als nachgeordnet gegenüber zukünftigen Versorgungs- und Beihilfeansprüchen behandelt werden. Auch und gerade kirchlich engagierte Menschen werden innerlich die Stirne runzeln, wenn sie spitz kriegen, dass ein wachsender Teil ihrer Kirchensteuern – im Augenblick sind es etwa 25% – den Finanzmärkten anvertraut wird bei gleichzeitigem Abbau von Stellen und der Preisgabe von Gemeindezentren und Kirchen.

  • Faktischer Abschied von dem Leitbild der Dienstgemeinschaft – diese wird massiv beschädigt, wenn zugunsten von Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die maximal 10% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausmachen, eine Kapitalbildung in einem Ausmaß vorangetrieben wird, dass es zu Entlassungen von zumeist privatrechtlich Angestellten kommt.

Wie wenig von den Menschen her gedacht und entschieden wird, macht folgender Tatbestand deutlich: Vor gut einem Jahr wurde die bbz-GmbH Bad Dürkheim mit Rücklagenmitteln der Landeskirche in einem Umfang von deutlich über 20 Mio. € stabilisiert. Begründet wurde dies u.a. damit, die Arbeitsplätze der etwa 60 dort Beschäftigten zu sichern. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche weniger wert als die Beschäftigten der bbz-GmbH? Diese Frage drängt sich auf!

Das „Kleinersetzen“ wird schweineteuer!

Irgendwie steht die EKiR auf Kriegsfuß mit ihren Immobilien. Das „Haus der Begegnung“ soll u.a. deshalb aufgegeben werden, weil es sich gut verkaufen lässt. Kein Wunder, nach der Aufgabe der Akademie in Mühlheim hat man vor etlichen Jahren ordentlich investiert, um dort PTI und Akademie gemeinsam unterzubringen. Derweil rottete die Liegenschaft in Mühlheim vor sich hin. Nun nach wenigen Jahren trennt man sich erneut von einer werthaltigen Immobilie und setzt die Beschäftigten einmal mehr Anpassungsdruck aus oder entlässt sie.

Die EKiR selbst ist vergleichbar mit einem liebenswerten Altbau mit zahlreichen Einzelgebäuden. Das „Kleinersetzen“ wurde bereits 2006 forciert angegangen, als man sich der Einschätzung hingab, die Zeiten steigender Kirchensteuereinnahmen seien ein für allemal vorbei, was sich bereits wenig später als irrig erwies. Neue Pfarrstellenverteilungsrichtlinien, NKF, Verwaltungsstrukturreform oder Neuordnung der Rechnungsprüfung wurden dezidiert mit dem Vorsatz vorangetrieben, dauerhaft Kosten zu senken. Doch wie das bei älteren Gebäuden so ist, es gibt immer wieder Überraschungen, die sich vor allem dann als Kostentreiber erweisen, wenn die Bauleitung den Überblick verliert weil z.B. zu viele Gewerke auf einmal angegangen werden.

Managementfehler haben die rheinische Kirche beim Thema NKF sowie bei der bbz-Affäre an die 45 Mio. € gekostet. Als Kostentreiber erweist sich schon jetzt die Verwaltungsstrukturreform.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Anträge zahlreicher Kreissynoden. Gegen die Doppelung von Substanzerhaltungspauschale und Abschreibung wenden sich u.a. die Kreissynoden der Kirchenkreise Düsseldorf und Obere Nahe. Der Kirchenkreis Kleve hat sich intensiv mit dem Verwaltungsstrukturgesetz befasst und fordert u.a. eine Deckelung bei den Verwaltungskosten. Hiermit stößt er bei der Kirchenleitung auf wenig Gegenliebe (vgl. Drucksache 28), die empfiehlt, die Anträge dieses Kirchenkreises abzulehnen. Der Kirchenkreis an Rhein und Sieg fordert eine Evaluation der Rechnungsprüfungsreform unter Kostengesichtspunkten und regt eine zentrale Rechnungsprüfung für die Landeskirche an. Zahlreiche Anträge wenden sich gegen einzelne Sparmaßnahmen wie z.B. die Schließung der Büchereifachstelle.

Die Abwehrreflexe funktionieren wie in der Vergangenheit. Anträge, die eine substanzielle Änderung bedeuten würden, werden entweder gleich abgelehnt oder sollen an die KL überwiesen werden. Aus verschiedenen Dokumenten wie z.B. dem Bericht der Kirchenleitung geht hervor, dass die Dinge bei NKF oder der Verwaltungsstrukturreform im Wesentlichen in Richtung Mehrkosten treiben lassen will und auch im Blick auf SEP und AfA lediglich bei historischen Kirchengebäuden Korrekturen vorsieht.

Das System der „kollegialen Leitung“, das spätesten bei dem bbz-Finanzskandal seine strukturellen Mängel offenbarte, schottet sich wie gehabt gegenüber Veränderungen ab und erweist sich als kaum lernfähig. Es ist unfähig, die Komplexität der EKiR angemessen wahrzunehmen und Veränderungen herbeizuführen, die eine konstruktive und stabile Entwicklung der kirchlichen Arbeit ermöglichen.

Die Folgen sind:

  • Drastische Einschnitte gibt es bei der Arbeit mit Menschen.

  • Immer teurer wird die Verwaltung, die zudem immer mehr personelle Ressourcen bindet.

  • Finanzmittel in immer größerem Umfang werden der laufenden Arbeit entzogen, um damit Kapital zu bilden.

Die Arbeit mit Menschen in den klassischen Arbeitsgebieten von Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie wird also von zwei Seiten in die Zange genommen. Nur hier wird gespart, und zwar so drastisch, dass vor allem in strukturschwachen Regionen die Funktionalität ernsthaft gefährdet ist.

Auf dem Weg in die Wüste mit schwerem Gepäck

Es mag ja auf den ersten Blick durchaus sympathisch sein, das Gundlachsche Bild von der Wüstenwanderung, wobei dieser wohl vor allem die Situation in den östlichen Gliedkirchen der EKD vor Augen haben dürfte. Von Rekowski aufgegriffen wirkt es auf die Situation der EKiR übertragen schräg bis unpassend.

Das schwere Gepäck, das der EKiR bereits in den Randgebieten der Wüste die Luft zum Atmen nimmt, ist

  1. eine immer größere Regulierungsdichte – seit 1988 bin ich Pfarrer und seit dieser Zeit hat sich der Umfang der Rechtsammlung mehr als verdoppelt. Der kirchenleitende Drang zur Regulierung und Vorschrift ist zwingend einer der Gründe für den auf lange Sicht exponentiell wachsenden Verwaltungsaufbau als Macht- und Kontrollinstrument – die Mechanismen legt Paul Kirchhoff in seinem Buch „Das Gesetz der Hydra“ glänzend dar (, wobei ich persönlich seinen steuer- und sozialpolitischen Ansichten mit großer Skepsis begegne).

  2. die besondere Staatsnähe samt öffentlichem Dienstrecht für einzelne Berufsgruppen und dem Kirchensteuereinzugsverfahren durch staatliche Institutionen.

Immobilien, sind in diesem Zusammenhang noch das geringste Problem, zumal diese vor allem auf Grund der unsinnigen Doppelung von SEP und AfA bedrückend wirken.

Im Bericht der Höppner-Kommission steht auf S. 10: „Daher ist die Bindung an Schrift und Bekenntnis und hier vor allem an die Theologische Erklärung von Barmen (Ko Grundartikel I) auch für die Art und Weise ihres wirtschaftlichen Handelns maßgebend.“ „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung – Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ – Die Höppner-Kommission hat auf der Landessynode der EKiR im Januar 2013 wegweisende Orientierungen gegeben. Was ist das für eine „Verkündigung“, wenn eine Kirche auf der Grundlage einer unseriösen Finanzprognostik massive Einsparungen durchführt, Arbeitsplätze abbaut und Einrichtung dicht macht um in erhöhtem Ausmaß Kapital zu akkumulieren? Auch angelegtes Kapital ist Ballast, vermutlich der problematischste, da er die Abhängigkeit von der Unberechenbarkeit des aktuellen Finanzkapitalismus verstärkt. Es ist ein Weg mit schwerem Gepäck durch die Wüste mit dem Ziel Ägypten.

Was ist zu tun?

Es ist eine absurde Situation: nahezu zeitgleich mit den Beschlüssen der KL, das Internat in Hilden zu schließen, sich vom „Haus der Begegnung“ in Bad Godesberg zu trennen und der Sparsynode in Hilden stocken mehrere Kirchenkreise ihre Verwaltungen auf – aus purer Not und auf Grund von Vorgaben, die Kirchenleitung und Landessynode gemacht haben. Kann man da noch mittun und wenn es auch in der Absicht ist, NKF auf möglichst pragmatische Weise umzusetzen, die Verwaltungsstrukturreform so erträglich wie möglich zu gestalten und das Schlimmste zu verhindern bei der angekündigten Beteiligung von Gemeinden und Kirchenkreisen im Blick auf die Kapitalbildung zugunsten von zukünftig auszuzahlenden Pensionen? Ich habe mich für ein „Nein“ entschieden, weil der Umgang mit Geld, den Kirchenleitung und Landessynode für nötig halten, meiner sozialethischen Orientierung als Christ zutiefst widerspricht. Geld hat in der EKiR spätestens seit 2006 keine dienende Funktion mehr, sondern es ist mehr und mehr zum Herrscher und Regenten geworden, den es nach Opfern verlangt. Dies ist zunächst ein persönliches Bekenntnis, das ich niemand aufdrängen möchte.

Auch gilt es, die Landessynode abzuwarten. Überraschungen, manchmal auch positiver Art, kann es immer geben. Ein Hoffnungszeichen ist das eindrucksvolle Papier (Drucksache 18), das die Projektgruppe „Globalisierung“ vorgelegt hat. Stark ist vor allem der ab S. 34 vorgelegte Text „Auf dem Weg zu einem Leben in Fülle“. Es tut wohl, dass es in der rheinischen Kirche noch Frauen und Männer gibt, die so denken, formulieren und hoffentlich auch handeln. Man fragt sich nur: wo waren die Autorinnen und Autoren dieses Papiers in Hilden? Oder nimmt man den schmerzlichen Widerspruch nicht wahr zwischen diesem Dokument und den insgesamt aus „Wirtschaften für das Leben“ gewonnen Einsichten und der eigenen Kirche, die vom Geld her denkt und handelt?

Jetzt allerdings kann man schon sagen: Niemand, keine Einzelperson und kein Leitungsgremium kann genötigt werden, Beschlüsse umzusetzen, die man als unsinnig und sogar als schädlich für den eigenen Verantwortungsbereich empfindet. Hier geht es um geduldiges Widerstehen, das möglicherweise bald einen festen organisatorischen Rahmen braucht.

EKiR: Anfragen an das rheinische Trainerteam…

Von Willi Müller-Schulte
(Vorsitzender der MAV im Kirchenkreis Simmern-Trarbach)

Was passiert derzeit mit unserer evangelischen Kirche? Was passiert mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im diakonischen und verfasst kirchlichen Dienst?

Der neue Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski spricht davon, dass vor der rheinischen Kirche ein gravierender Sparkurs liege, sie danach aber weiterhin in der Champions League mitspiele. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass sich die Kirchenleitung als das Trainerteam sieht? Ich will diesen Ball aufgreifen angesichts der möglichen Trainingseinheiten, die die Mannschaft, also die Kirche, zu erwarten haben und Anfragen stellen.

Was ist das für ein Trainerteam, das ohnmächtig zusieht, wie sich die Arbeit in den diakonischen Arbeitsfeldern immer mehr verdichtet, weil die Refinanzierungen hinten und vorne nicht stimmen? Wo sich Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer abstrampeln, um schwarze Zahlen zu schreiben, ihnen das aber legal fast unmöglich gemacht wird und Mehrstunden, Verzicht auf Jahressonderzahlungen oder Verlagerung von Arbeitsplätzen erfordern?

Die vollständigen „Anfragen“ in den www.zwischenrufe-diskussion.de

EKiR: Gegenwind nach Hilden im Präsesblog

Im Nachklang zur Synode in Hilden hat sich auf dem Präsesblog des Kirchenpresidenten Rekowski eine rege Diskussion gebildet. Viele Stimmen machen ihren Unmut gegen den eingeschlagenen Reformweg Luft:

Wir “kleinen” Gemeindemitgliederinnen dürfen schön ehrenamtlich arbeiten. Vergelts Gott.„

In der heutigen Zeit Kapitalvermögen anzuhäufen ist wegen niedriger Zinsen reine Geldvernichtung. Mitarbeitende hingegen erhalten Kirche lebendig und motivieren distanzierte VolkskirchlerInnen dazu, “dem Laden” treu zu bleiben und ihr Christsein auch an die Folgegeneration weiterzugeben.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

entmachtet die örtlichen Gemeinden nicht weiter, sonst habt Ihr bald niemand mehr, der einer ausgehöhlten Gemeinschaft angehören will. „

Lesen Sie noch weitere Kommentare oder verfassen sie einen eigenen in dem Präsesblog.

Rundbrief zur Synode in Hilden

An die Interessierten an der Zukunft der Rheinischen Landeskirche!

Als Besucher der ausserordentlichen Landessynode in Hilden kann ich dem Eindruck nur beipflichten, dass die große Mehrheit der Synode die Kirchenleitung dabei unterstützt, deutliche Sparanstrengungen in erheblicher Höhe zur Sanierung des landeskirchlichen Haushaltes und der Versorgungskassen vorzubereiten.

Aus Gemeindesicht ist bei vielen sehr positiv wahrgenommen worden, dass die neue Kirchenleitung mit dem neuen Präses und den neuen Verwaltungs- und Finanz-verantwortlichen nicht primär den Gemeinden eine neue Sparrunde aufdrückt, sondern zuerst die landeskirchliche Ebene einer gründlichen Prüfung unterzieht. Ebenso positiv wird wahrgenommen, dass der Außenwirkung kirchlicher Aufgaben dabei erhöhte Priorität beigemessen wird und besonders intensiv nach Sparmaßnahmen im Innenbereich gesucht werden muss.

Aber: Der Besucher der Landessynode auf der erhöhten Seitentribüne nimmt manche Eindrücke vielleicht anders wahr als die 210 Synodalen und 150 beratenden Mitglieder oder die landeskirchliche Presseabteilung.

1.) Es gab einige kritische Anfragen an die Berechnung des (anscheinend) defizitären landeskirchlichen Haushaltes. Ein saarländischer Superintendent hinterfragte – und stützte sich dabei auf ein Votum von über einhundert zustimmenden Unterschriften, ob bei NKF die „Abschreibung“ von Gebäuden und die gleichzeitige Erhebung einer „Substanzerhaltungspauschale“ nicht eine Doppelung ergebe, die überflüssig sei und im Endeffekt zu einem Haushaltsdefizit führe, das ohne diese Doppelung so nicht entstanden wäre? Auch aus anderen Voten von Synodalen war deutlich die Befürchtung herauszuhören, dass hier durch NKF ein Haushalt künstlich defizitär gerechnet würde. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft würden eine solche Doppelung kennen. Zwar müssen Unterhaltungskosten eingeplant werden: aber dann kann es nur entweder Abschreibung oder Substanzerhaltungspauschale geben. Niemals beides zusammen. Hier sei NKF falsch angelegt.

Wer in einer Ortsgemeinde das Erschrecken mitbekommen hat, wie ordentlich geführte und solide finanzierte Gemeinden durch NKF auf einmal zu notleidenden Gemeinden werden können, kann nachvollziehen, wie eine solche Doppelung Haushalte übermäßig belasten kann und dann zur Begründung für rigide Sparmaßnahmen dient.

Hans-Jürgen Volk hat vor einigen Tagen auf seiner Homepage (http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/in-den-sand-geschrieben.php) auf diese Problematik beim rheinischen NKF hingewiesen:

Der Haushalt der Landeskirche gerät also nicht etwa auf Grund sinkender Kirchensteuereinnahmen unter Druck. Ein entscheidender Faktor ist die unsinnige Doppelung von Substanzerhaltungspauschalen (SEP) und Abschreibungen (AfA) bei Gebäuden, die es sonst in der Doppik weder bei Kommunen noch bei den Ländern gibt. Der landeskirchliche Haushalts wird mit 13,4 Mio. € für Beides belastet. Dies macht etwa 22% der gesamten Haushaltsmittel aus. Die AfA hat ein Volumen von 5,2 Mio. €, SEP von 8,2 Mio. €. Würde man auf die AfA verzichten, reduzierte sich das Defizit des landeskirchlichen Haushalts auf 2,6 Mio. €, bei Abschaffung der SEP würde unter Beibehaltung der AfA selbst nach den Planzahlen für 2013 ein Plus von 400.000 € zu verzeichnen sein.“

(Eine sehr vereinfachte Erklärung: Man bezahlt monatlich erstens einen Autokredit ab und legt zweitens gleichzeitig einen Betrag zurück, um sich nach Verschrottung des ersten Autos ein neues Auto kaufen zu können. Der Haushalt wird also momentan gleichzeitig für den Kauf zweier Autos belastet. Selbstverständlich müssen normale Unterhaltungskosten für das Auto eingerechnet werden.)

OKR Baucks hat darauf geantwortet, dass die KL das Problem sähe und eine Arbeitsgruppe daran arbeite, dieses Problem zu lösen.

2.) Hier stockt einem der Atem: Seit Jahren wird über NKF intensiv in den Synoden und Gemeinden gestritten, es gab ein Moratorium, es gab eine Neuaufstellung der Verantwortlichen für die Umsetzung und nun erst, nach gefühlten zehn Jahren Leiden unter NKF, wird ein Grundfehler deutlich, der verheerende gravierende Auswirkungen auf die Beurteilung von Finanzlagen hat. Warum wurde dieses Probleme nicht schon vor zehn Jahren offen dargelegt und besprochen? Warum erst heute?

Was nun:

  • Haben die verantwortlichen Verwaltungsmenschen das nicht gesehen und gewusst? Das ist sehr unwahrscheinlich, da auch Menschen, die ursprünglich aus der Kommunalverwaltung (ohne diese Doppelung) kommen, jetzt in einflussreichen Stellen und Ausschüssen in unserer Kirche tätig sind: Aber dann wären ihnen wegen Unfähigkeit dringend solche Aufgaben zu entziehen! NKF wäre in ganz schlechten Händen.

  • Oder haben sie jahrelang das Problem vor den Synodalen, der KL und den Gemeinden verschwiegen? Und bekämen so die Synodalen Recht, die auf der Synode durch NKF eine künstliche Schlechterrechnung der Finanzen befürchteten? Sollten so insgeheim kirchenpolitisch motiviert Sparmaß-nahmen und Strukturveränderungen zu Lasten der Gemeinden und der theologischen und diakonischen Arbeiten der Landeskirche gepuscht werden?

  • Oder?

Das Misstrauen, dass hier nicht von allen Beteiligten im finanziellen Bereich mit offenen Karten gespielt wurde, war bei einigen Synodenvoten deutlich zu spüren. Hier muss die KL dringend für Klarheit sorgen, bevor dieses Misstrauen auf die neue Kirchenleitung selbst übergreifen kann.

3.) Und dann kamen noch zwei Voten, die bei mir Erstaunen und Erschrecken hervorgerufen haben: Der von der Kirchenleitung berufene Synodale Preutenvorbeck, Verwaltungsleiter des KK Jülich, gab etwas überraschend in der Diskussion ein Votum ab, dass man mit weiteren Kostensteigerungen bei NKF zu rechnen habe und diese dringend nötig seien. Der Finanzchef OKR Baucks, stimmt ihm zu und bedankte sich ausdrücklich für diesen Hinweis. Man müsse auch technisch auf dem neuesten Stand sein. Und es gäbe keine Alternative zum Weitermachen. Das blieb so stehen. Keine weiteren Voten dazu.

Anscheinend stehen weitere 1,1 Millionen € zur Debatte.

War das Resignation, dass sich niemand von den Synodalen gegen diese neuere Kostensteigerung wehrte? Hatte man das schon eingeplant und abgehakt? Gilt das Projekt als unberechenbar und unbeherrschbar?

Aber die Bedeutung einer solchen Haltung ist unbegreifbar: Da wird über die Existenz landeskirchlicher Arbeit hautnah diskutiert: der Fortbestand der Schulen oder des Internates in Hilden, über die Kirchliche Hochschule oder andere landeskirchliche Arbeitsfelder an, mit und für Menschen: und gleichzeitig werden Millionenbeträge für neue Methoden der Finanzverwaltung ausgegeben: Kein einziges Gemeindeglied wird einen kleinen Vorteil von NKF haben oder verspüren, aber entscheidende kirchliche Arbeitsgebiete müssen wegfallen. Mitarbeiter zittern um ihre Arbeitsplätze.

Es ist unglaublich und unbegreifbar: Da werden Verwaltungsträume und erhoffte Verbesserungen seit Jahren mit immer mehr Millionenbeträgen subventioniert (Ende nicht absehbar) und die dringend notwendige Arbeit an und für Menschen wird zurückgefahren. Ich habe noch nirgendwo von Einsparungen bei der Verwaltung durch Synergieeffekte gehört, aber dauernd wird mir von neuen Stellen und ausufernden Kosten für die Verwaltung berichtet.

Darf für eine Kirche NKF wichtiger sein als die Arbeit mit Menschen? Darf man für dieses Projekt im Rechnungswesen noch weiter unabsehbare Millionenbeträge ausgeben, ohne dass das Ende der Fahnenstange in Sicht ist?

Ein begrenzter, teilweiser Stopp dieser Finanzumstellung NKF könnte mit fünf Schritten Ruhe in die ganze Sache bringen:

a) Alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die noch nicht umgestellt haben, stoppen den Prozess der Umstellung umgehend.

  • Sie müssen nicht mehr teuer zu bezahlende externe Berater einkaufen, weil der Personalmarkt sonst keine geeigneten Personen für die Umstellung hergibt.

  • Sie müssen nicht mehr noch unfertige Konzepte ausprobieren und teures Lehrgeld bezahlen.

b) Die linke Seite des Haushaltsbuches wird vorerst in allen Institutionen auf Eis gelegt. Die oft als „Haushaltslyrik“ verspottete linke Seite mit den Zielvorstellungen ist für die Gemeinden und Kirchenkreise weitgehend uninteressant und überflüssig. Wo wichtige Ziele sich anbieten, werden Gemeinden sie auch ohne linke Seite im Blick haben und über die notwendigen Finanzen beraten. Wenn Gemeinden oder Kirchenkreise aber ernsthaft sich auf die Zielformulierungen und Zieldiskussionen einlassen würden, hätten sie im ganzen Jahr für nichts anderes mehr Zeit. Was nützen von der Verwaltung vorgeschlagene leere Worthülsen? Oder vom Vorsitzenden mühsam überlegte Zielvorschläge? Oder leer abgegebene Seiten? Angesichts der vielfach herrschenden Finanznot ist nicht die Aufstellung des Haushaltsplanes der richtige Ort, sich über Prioritäten klar zu werden.

c) Nur die Institutionen, die schon umgestellt haben, führen diesen Prozess weiter. Sie experimentieren mit den noch offenen Problemen, optimieren die Prozesse und Methoden und bilden einen kompetenten Mitarbeiterstab aus. Ziel sollte die Ausarbeitung eines einheitlichen NKF-Modells sein, das preiswert und sparsam ist, das leicht verständlich und verwaltungstechnisch beherrschbar ist, das auf andere Kirchengemeinden und Kirchenkreise übertragbar ist und das für Presbyterien und KSV-Mitglieder überschaubar und verständlich ist, damit die Leitungskompetenz bei den dafür zuständigen Gremien bleibt und nicht auf die Verwaltung übergeht. Nur diese Kirchenkreise investieren vorerst in dieser Experimentier- und Erprobungsphase auch in neue Hard- und Software.

Für die Ausarbeitung eines solchen NKF – Modells reichten einige engagierte Kirchenkreise und Gemeinden aus. Es muss nicht die ganze Landeskirche zu einem superteuren Experimentierplatz werden.

d) Erst wenn das angestrebte optimierte Modell erfolgreich den Praxistest bestanden hat, kopieren die anderen Kirchenkreise, Gemeinden und Werke dieses Modell. Inzwischen wird es dann genügend kompetente Verwaltungsmitarbeiter geben, die dieses fertige Modell preiswert in Nachbarkirchenkreisen und Gemeinden einführen können.

e) Die linke Haushaltsseite bleibt optional: Nur wer für seine Institution diese linke Seite für sinnvoll und sachgerecht hält, macht sie zum Teil des Haushaltsbuches.

Diese linke Haushaltsseite ist kein notwendiger Bestandteil von NKF, sondern ist die zusätzliche Einführung eines neuen Führungssystems in der Kirche. Dieses System hat mit NKF im Kern nichts gemein.

Bei der Einführung von NKF im Rheinland wird nicht nur die Buchführung umgestellt auf doppelte Buchführung, sondern es wird mit der linken Haushaltsplanseite gleichzeitig ein neues Management-System für die Leitung von Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche eingeführt: „management by Objectives“

 

Management by Objectives (MbO) (zu Deutsch: Führung/Führen durch Zielvereinbarung) ist eine Methode aus der Betriebswirtschaftslehre zur Führung von Mitarbeitern eines Unternehmens.

Ziel dieses Verfahrens ist es, die strategischen Ziele des Gesamtunternehmens und der Mitarbeiter umzusetzen, indem Ziele für jede Organisationseinheit und auch für die Mitarbeiter gemeinsam festgelegt werden.“ (wikipedia)

Eine solche Methode hat nichts direkt mit dem Finanzwesen zu tun und ist somit nicht zwingend mit der Einführung der doppelten Buchführung zu verbinden.Durch diese Koppelung wird aber die Einführung der doppelten Buchführung verkompliziert und für Presbyterien und KSVs kaum durchschaubar: Notgedrungen müssen sie der Verwaltung die Handhabung überlassen und Teile ihre Leitungsfunktion abgeben.

Sollte nicht in einer Kirche gelten: Besser einige Jahre Zweigleisigkeit für Haushaltspläne und Abschlüsse -das klappt ja im Moment auch- als weiter dieses NKF-Fass ohne Boden zu füllen und dafür die Arbeit an Menschen zu kappen.

Die Landessynode könnte hier im Januar 2014 die (zeitweise) Notbremse ziehen, ohne die ganze Umstellung in Frage zu stellen und viel Geld vergeblich ausgegeben zu haben.

Viele Grüße und Gottes Segen für Ihrer Arbeit

Manfred Alberti

p.s.: Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Schwächen und Gefahren des Verwaltungsstrukturgesetzes, das am 01.April 2014 so in Kraft tritt, wenn die Landessynode 2014 es nicht noch verändert und einen finanziellen Rahmen setzt, können Sie finden auf: www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de Kap. A 2 Verwaltungsstrukturgesetz 2013 Kritische Analyse

Ein systemisches, Gemeinden und andere Rechtsträger unterstützendes Ressourcenverbrauchskonzept jenseits der Doppik

von Friedhelm Schneider, Pfarrer + Immobilienfachwirt

Über die Problematik der Doppik haben wir im Zusammenhang der www.wort-meldungen.de schon des öfteren informiert, u.a. durch das Thema des Monats Mai 2013.

Manfred Alberti berichtet nun in seinem Rundbrief (s.o.) von einer speziellen Variante der Doppik der EkiR. Die in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich ist. Zunächst zum Sachverhalt, den ein Superintendent aus dem Saarland gegenüber der spezifisch ‚rheinischen‘ Abschreibung der EkiR auf der Sondersynode in Hilden vorbrachte:

Ein saarländischer Superintendent hinterfragte – und stützte sich dabei auf ein Votum von über einhundert zustimmenden Unterschriften, ob bei NKF die „Abschreibung“ von Gebäuden und die gleichzeitige Erhebung einer „Substanzerhaltungspauschale“ nicht eine Doppelung ergebe, die überflüssig sei und im Endeffekt zu einem Haushaltsdefizit führe, das ohne diese Doppelung so nicht entstanden wäre? Auch aus anderen Voten von Synodalen war deutlich die Befürchtung herauszuhören, dass hier durch NKF ein Haushalt künstlich defizitär gerechnet würde. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft würden eine solche Doppelung kennen. Zwar müssen Unterhaltungskosten eingeplant werden: aber dann kann es nur entweder Abschreibung oder Substanzerhaltungspauschale geben. Niemals beides zusammen. Hier sei NKF falsch angelegt.“

Der Einwand des ungenannten Superintendenten ist aus immobilienwirtschaftlicher Sicht ohne jegliche Reflexion sofort nachvollziehbar. Und er ist in der Form auch für Laien ohne weiteres plausibel: Rücklagen für Baumaßnahmen muss man selbstredend nur einmal bilden. Das Argument war ja immer, die Sicherstellung der Rücklagenbildung für ggf. erforderliche Baumaßnahmen (sog. Ressourcenverbrauchskonzept). Eine solche Sicherung benötigt man nur einmal. Die doppelte Sicherung wäre quasi vergleichbar einem Menschen, der Gürtel und Hosenträger immer gleichzeitig trägt, um den Verlust der Hose in allen erdenklichen Fällen zu vermeiden. Eine Person, die etwas Tragikkomisches hätte. So verhält es sich auch mit der doppelten Doppik: sie hat etwas Tragikkomisches.

Jenseits dieser Tragikkomik leistet allein schon die ’normale‘ Doppik der Verschärfung der Lage der Gemeinden durch Entzug von Mittel Vorschub. Warum? Man vergegenwärtige sich noch einmal das Ziel: es sollte einst um die Bildung von Rücklagen für die Instandhaltung der Gebäude gehen. Das war ja einst immer das zentrale Argument pro Doppik, das Ressourcenverbrauchskonzept. Dazu braucht man aber die Doppik gar nicht. Die Landeskirchen leisten seit eh und je Rückstellungen für spätere Pensionen – auch ohne Doppik! Man kann also Ressourcenverbrauchskonzepte auch ohne Doppik realisieren. Man muss es nur wollen. Sonderfälle, in denen es Störungen bei der Rücklagenbildung für Pensionen gibt (siehe EKiR), widersprechen hier nicht.

Bei allem, was man tut, sollte man das Ziel nicht aus den Augen verlieren, auch bei der Rücklagenbildung für Instandhaltung. Dazu braucht es Finanzmittel, die früher in Kirchengemeinden nicht systematisch geplant wurden. Genauer: es gab dabei große Unterschiede, gerade in den ziemlich autonomen Gemeinden der EkiR. Rechtzeitige Rücklagenbildung sollten aber alle Gemeinden betreiben – und zwar entsprechend der Höhe des konkreten Finanzbedarfs für Instandhaltung. Dieses Ziel der präzisen Planung leistet die Doppik aber gerade nicht. Dafür ist sie auch nicht gemacht. In der Doppik erfolgt die Rücklagenbildung nur in pauschaler Weise kennziffernorientiert. Bei einem heterogenen Baubestand wie dem der Kirche führt die Anwendung der Doppik in der Regel zu einer aufgebauschten, überhöhten Rücklagenbildung in eigentlich nicht erforderlichem Umfang. Diese Erkenntnis war Ergebnis eines Projektes zur Unterstützung der Gemeinden bei der Immobiliensteuerung, das von K.IM. (www.k-im.net; www.k-im.org) im jahr 2005 in der EKiR – im Kirchenkreis Ottweiler – durchgeführt wurde. Das von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement zur Ermittlung von Rückstellungen angewandte Verfahren war kein pauschalisierendes, kennzifferngestütztes, sondern ein an den Realdaten orientiertes Verfahren. Das Ergebnis war – orientiert am jeweiligen Gebäudezustand – bei allen Gemeinden unterschiedlich. Im Durchschnitt aller Ergebnisse lagen die Werte aber bei ca. 2/3 der bei Abschreibungswerten der Doppik einzusetzenden Ergebnisse. Die Gemeinden hätten also bei Anwendung dieses Verfahrens nicht nur eine um ca. 1/3 geringere rechnerische, sondern auch tatsächliche Finanzbelastung als durch die Doppik. Und das bei deutlich besser Information über die konkreten baulichen Erfordernisse in zeitlicher Vorausschau. Die Gewinne also: deutlich geringerer Finanzmittelentzug bei gleichzeitig signifikant höherer Transparenz.

Just diese Erkenntnis zeigte das erste Projekt einer flächendeckenden Informationserhebung von Gebäudedaten in der EkiR – und zwar im Kirchenkreis Ottweiler – im Jahr 2005. Durchgeführt wurde es von K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement. Eine durchschlagende Erkenntnis. (In der EkiR wurden später aufgrund eines Synodenbeschlusses Datenerhebungsprojekte, genannt GSA, durchgeführt, die leider diese grundlegenden Erkenntnisse nicht berücksichtigten).

Was ist heute zu tun? Eigentlich gehörte die Doppik wieder abgeschafft. Ob dazu seitens der Verantwortlichen der Mut vorhanden ist, darf bezweifelt werden. Aber Kirche braucht die Doppik nicht. Kirche, jedenfalls Gemeinden und Einrichtungen/Dienste, bräuchten eine an einigen Stellen um KLR und andere Kennziffern erweiterte Kameralistik. Mehr nicht. Es bräuchte aber im Bereich der Gebäude ein differenziertes strategisches und immobilienwirtschaftliches Informationssystem. Die Kosten für diese Alternative liegen bei 25% der Kosten der Einführung der Doppik. Kosten die – offiziellen Zahlen zufolge – mit ca. 60 Mio. € beziffert werden (doppelt so teuer wie die Tebartz’sche Residenz). 60 Mio. – das dürfte aber kaum ausreichen. Vor allem sind dabei die dauerhaften Folgekosten der im Vergleich zur Kameralistik doppelt so aufwändigen Buchhaltung nicht berücksichtigt.

Einige Landeskirchen, u.a. die EkiR, haben die Doppik schon teilweise implementiert. Die EKiR leistet sich sogar die „doppelte“ Doppik. Dazu ist hier schon genug gesagt. Aber auch die einfache Doppik hat einen strangulierenden Effekt. Abhilfe kann die realdatenbasierte Immobiliensteuerung schaffen, die man im Zweifelsfall zusätzlich verwenden muss. Und daran ist dann die Rücklagenbildung zu orientieren. Das würde Strangulierungseffekte bei den Gemeinden zwar noch nicht beenden, aber deutlich abmildern.

Den Landeskirchen, die die Doppik noch nicht eingeführt haben, sollte man empfehlen, noch einmal mit Verstand zu prüfen, ob Aufwand und Wirkung in einem auch nur halbwegs verantwortbaren Verhältnis stehen. Und ob die Doppik die Zielsetzung der Kirche unterstützt – oder nicht eher fremde Interessen bedient.

EKiR auf dem Weg in die Wüste

Ein Stimmungsbericht von der außerordentlichen Landessynode in Hilden

Von Hans-Jürgen Volk

„Zustimmung für den Sparkurs der rheinischen Kirchenleitung“ – so lautet die Überschrift des hauseigenen Presseberichts über die außerordentliche Landessynode in Hilden am 23. November 2013. Damit ist das Wesentliche gesagt. Es gab zwar marginale Korrekturen an den KL-Vorlagen. Die grundsätzlichen Vorgaben, Einsparungen von 15% bis 2015 und von insgesamt 35% bis 2018 wurden ebenso bestätigt wie die Zielsetzung, die Ausfinanzierung der Versorgung von derzeit ca. 30% unter Einbeziehung der Kirchenkreise und Gemeinden nach EKD-Vorgaben auf 70% zu erhöhen. Dies ist insofern brisant, da das Kirchensteueraufkommen der EKiR seit 2005 nominal um deutlich über 20% gestiegen ist und mittlerweile 23% des Netto-Kirchensteueraufkommens zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche verwendet werden. Mit der Wüstenwanderung des Volkes Israel verglich Präses Rekowski den kommenden Weg der rheinischen Kirche. Von leichtem Gepäck spricht er gerne und blendet aus, dass hunderte von Millionen zur Versorgungssicherung angelegtes Kapital heftig drücken können. Es ist jedenfalls kein Weg in die Freiheit, der in Hilden eingeschlagen wurde.

Es ging ums Geld und nicht um Menschen

Nach der Ankündigung der Sparziele von Manfred Rekowski im Präsesblog wuchs das Entsetzen bei vielen Beschäftigten der landeskirchlichen Ebene. Was auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene als „Paukenschlag“ empfunden wurde, kam bei ihnen als Tiefschlag an. Im Vorfeld der Synode kamen diese Befindlichkeiten im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ oder den Veranstaltungen „Kirchenleitung im Gespräch“ durchaus zur Sprache. Dies gab die hauseigene Berichterstattung der EKiR allerdings kaum wieder – vielleicht bis auf eine Darstellung auf der Homepage der Pfarrvertretung. Man gab von Seiten der KL-Mitglieder vor, zuzuhören und Anliegen aufzunehmen. „Wir fühlen uns ernst genommen.“ – so das Fazit mancher Teilnehmer. Leicht können sich derartige Gefühle allerdings verflüchtigen. Im Vorfeld der Synode berieten die ständigen Ausschüsse die „Streichlisten“ der Dezernate, die Einsparung ursprünglich bis 2023 in Höhe von 15% realisieren sollten. Nun saßen Betroffene am Tisch, die anhand dieser Listen leicht ihr beruflichen Aus und die Demontage ihres Arbeitsfeldes wahrnehmen konnten, würde dies Alles bereits 2015 umgesetzt.

Im Vorfeld der Synode erhielt ich etliche Mails und führte lange Gespräche am Telefon oder im direkten Kontakt. Es ist für mich der eigentliche Skandal dieser Synode, dass die Situation der Beschäftigten so gut wie nicht thematisiert wurde – bis auf einige schwache Formulierungen im von Rekowski vorgetragen Bericht der Kirchenleitung. Welche Bedeutung hat auf dem Hintergrund dieser Beschlüsse, die Entlassungen in Kauf nimmt um die Kaptalbildung zu intensivieren, noch das hehre Leitbild der „Dienstgemeinschaft“?

Prägend für diese Synode war die Dominanz fiskalischer Drohszenarien unter Ausblendung anderer Gesichtspunkte. Dass Einschnitte, wie sie nun beschlossen werden, theologische, ekklesiologischen, sozialethische und dort, wie es z.B. um die Problematik des Kapitaldeckungsverfahrens sowie der Finanzmärkte geht, ökonomische Fragen aufwerfen, spielte in den Diskussionsbeiträgen bestenfalls eine marginale Rolle – auch wenn es einige tapfere Versuche gab, durch Alternativanträge bzw. Ergänzungsanträge die KL-Vorlagen zu modifizieren. Die Synode folgte am Ende der KL und den wenigen, die Synode dominierenden Finanzexperten.

Kaum hinterfragt wurden Grundpositionen, die die rheinische Kirchenleitung sich offenbar zu Eigen gemacht hat. Hierzu gehört die zunehmend an Aberglauben grenzende Mutmaßung, dass die Finanzkraft der Kirche sich in Zukunft auf Grund der negativen Mitgliederentwicklung und des demographischen Wandels um 1% pro Jahr reduzieren wird und im Jahr 2030 nur noch 50% des Jahres 2002 ausmacht. Dass die Realität dies von Jahr zu Jahr widerlegt, stört die Apologeten dieser Theorie nicht die Bohne.

Dies relativiert die Bedeutung von versicherungsmathematischen Gutachten, die von dieser falschen Grundannahme ausgehen. Gewiss hat es sein Recht, derartige Gutachten zu erstellen. Nur wächst mit jedem weiteren Jahr in die Zukunft die Grauzone der Unsicherheiten. Versicherungsmathematische Gutachten geben eben keine objektive Auskunft über die Situation im Jahr 2030 oder 2040, sie können bestenfalls auf Probleme hinweisen.

Das man die Situation der Versorgungssicherung auch anders bewerten kann, als es auf der Sondersynode in Hilden geschah, geht aus einem epd-Bericht hervor, der sich auf der Homepage des Kirchenkreise Wuppertal(!) finden lässt. Hier ein Auszug:

Keine Notwendigkeit für höhere Zahlungen an die Versorgungskasse sieht dagegen die benachbarte westfälische Landeskirche, bei der die Zahlen ähnlich sind. An den Daten habe sich nichts geändert, sie würden nur neu interpretiert, sagt der westfälische Oberkirchenrat Arne Kupke, der dem Verwaltungsrat der Versorgungskasse angehört. Der gemeinsam vereinbarte Weg der drei Landeskirchen in NRW, jährlich 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für die Versorgung aufzuwenden, sei solide und sicher und führe bis 2040 zur Ausfinanzierung der Ansprüche.

Kupke verweist darauf, dass der Staat mit seinen Beamten deutlich schlechter dastehe: So gebe es im Land Nordrhein-Westfalen erst Ansätze einer Versorgungssicherung. Allerdings steht eine Reihe von Landeskirchen auch besser da: In einigen Kirchen sind laut EKD-Gutachten 80 bis 100 Prozent der Versorgungsansprüche rückgedeckt, die hessen-nassauische Kirche liegt sogar über 100 Prozent.“

Letztlich akzeptiert wurde trotz einiger kritischer Beiträge der Grundsatz, anhand von Planzahlen könne man ein strukturelles Defizit erkennen. Bei Haushalten von Kommunen mag dies durchaus zutreffen, denn deren Planung ist oft recht optimistisch angesetzt. Für die EKiR und andere Landeskirchen trifft das Gegenteil zu (Vgl. den Beitrag „Politik mit Planzahlen“).

Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung. Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ (Aus dem Bericht der Höppner-Kommission) Welche Botschaft sendet die EKiR mit ihren Beschlüssen nach innen wie nach außen? Evangelium ist es nicht. Den Beschäftigten wird deutlich gemacht, dass ihre Arbeitsplätze gefährdet sind – und zwar auf allen Ebenen, da auch die Kirchenkreise und Gemeinden bei steigenden Kosten für die Verwaltung noch einmal zusätzlich im Blick auf die Versorgungssicherung zur Kasse gebeten werden.

Was für ein Signal sendet eine Kirche hinein in die Gesellschaft, die sich mit naivem Urvertrauen in die Integrität der Finanzmärkte der Intensivierung der Kapitalbildung widmet? Die Finanzindustrie wird es freuen.

Was ist für Sie wahrscheinlicher, dass in den kommenden Jahrzehnten die Kirchensteuer abgeschafft wird oder sich das Kapital von Versorgungskassen oder Pensionsfonds auf Grund zukünftiger Finanzmarkturbulenzen in Luft auflöst, wie es im 20. Jahrhundert mehrfach geschehen ist? Darüber kann man streiten, vielsagend ist allerdings, dass die rheinische Kirchenleitung offenbar Ersteres befürchtet und auch darum Kapital beiseite legen möchte.

Es ist ein Mangel, dass im Rahmen der Synode eine Debatte über diese wichtigen Fragen faktisch nicht stattfand.

Gespräche am Rande

„Wissen die eigentlich, dass die mit ihrem Beschluss gerade Dutzende von Arbeitsplätzen in Frage gestellt haben?“ fragt mich sichtlich erregt ein Kollege. Ich bezweifle es. Die Synodalen hatten Zahlen vor Augen, nicht aber Menschen. Wichtiger als ihre eigenen Beschäftigten war ihnen der Gesichtspunkt, die gerade erst neu gewählte Kirchenleitung nicht zu beschädigen.

Ich bin schon auf dem Weg zu meinem Wagen, da treffe ich auf eine Kollegin, die die Synode sichtlich mitgenommen hat. Sie ist fit in Finanzfragen, kennt sich in Sachen NKF bestens aus und rechnet mir vor, dass ihr Arbeitsfeld eigentlich Erträge abwirft und dass der geplante Abbau ihres Arbeitsplatzes samt des dazugehörigen Umfeldes für die EKiR keine Einsparungen sondern Mehrkosten verursachen wird. Sie sagt, was ich kürzlich erst von einem befreundeten Unternehmer so ähnlich gehört habe: „Ein Unternehmen, dass sich so wie die EKiR verhält, steht in der Regel kurz vor dem Konkurs und würde von keiner seriösen Bank mehr einen Kredit erhalten.“

Wir sind uns einig, dass diese Synode unsere Kirche beschädigt hat. Jetzt wird auf die zahllosen Baustellen noch ein Großprojekt hinzugefügt, dass die hierdurch entstandene Komplexität endgültig unbeherrschbar macht. Was werden spätere Generationen mal über diese merkwürdige Phase der Kirchengeschichte sagen, die mit einem Prozess der Selbstökonomisierung begann und in Selbstdemontage endete. „Die werden es Gottlob anders machen und sich wundern.“ Sagt meine sympathische Gesprächspartnerin und kann auch wieder lachen. Wir hoffen beide, dass dieser Prozess hin zu einer authentischen Kirche, bei der Reformen eben nicht mit dem Blick in die Kasse, sondern mit dem Hören auf Gottes Wort beginnen nicht erst in 100 Jahren einsetzen wird.

Hilden war ein prima Tagungsort, ein gepflegter Schulkomplex, der Gastlichkeit ausstrahlte. Es wäre gar nicht schlecht, hier auch reguläre Landessynoden durchzuführen. Übernachtungsmöglichkeiten gäb’s u.a. im Internat, dass seit 150 Jahren existiert und wo hervorragende Arbeit geleistet wird. Zudem unterstreicht das Engagement der EKiR in Hilden, wie wichtig für protestantische Christen Bildung ist.

Ich gehe zum Wagen. Von weitem höre ich aus der Sporthalle, wo die Synode tagt, das fromme Lied: „Ach wie gut, dass wir uns haben.“ War wohl nur Einbildung.

EKiR- Synode in Hilden: In den Sand geschrieben! Anmerkungen zur außerordentlichen Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Hilden und zu den Beschlussvorlagen der Kirchenleitung

Von Hans-Jürgen Volk

Wir müssen uns kleiner setzen!“ „Wir werden in Zukunft anders Kirche sein müssen.“ „Schmerzvolle Einschnitte und große Anstrengungen sind erforderlich.“ Imperative, die eine Hingabe an das scheinbar Unausweichliche verlangen, dominieren den sog „Präsesblog“ der EKiR – jedenfalls dort, wo es ums Sparen geht. Wenn „Entscheidungen im Dialog“ vorbereitet werden sollen, dann offenbar nur solche, in denen die Sparvorgaben der Kirchenleitung strenge Beachtung finden. 15% Einsparungen im Haushalt der Landeskirche jetzt bis 2015, 35% insgesamt bis 2018, diese Ansage, herbeigeführt durch einen Beschluss der rheinischen Kirchenleitung Anfang Juli, scheinen wie in Stein gemeißelt. Die Basis dieser Vorgaben ist allerdings mehr als fragwürdig. Die außerordentliche Landessynode, die am 23. November 2013 in Hilden stattfindet, soll diesen Sparkurs absegnen. Die Beschlussvorlagen zur sind hier zu finden.

Die Sparvorgaben der Kirchenleitung haben keine belastbare Grundlage:

  1. Ausgangspunkt der Berechnungen sind die Planungsvorgaben für 2013 mit einem Nettokirchensteueraufkommen von 575 Mio. €. Diese Zahl ist überholt. Der erweiterte Finanzausschuss geht mittlerweile von einem Aufkommen von 593,5 Mio. € für 2013 aus. Dies liegt immer noch eine halbe Mio. € unter dem schon lange bekannten Ergebnis von 2012. Auf Grund der Tatsache, dass die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen 2013 insgesamt deutlich positiver verläuft als im Vorjahr kann man getrost davon ausgehen, dass auch dieser Betrag überboten wird.

  2. Das Netto-Kirchensteueraufkommen ist seit 2005 nominal um deutlich über 20% gestiegen. Alle signifikanten Fakten sprechen im Moment dafür, dass es entgegen der wiederum allzu vorsichtigen Planung (- angenommen wird ein Verteilbetrag von 584,8 Mio. € -) auch 2014 steigen wird.

  3. Der Haushalt der Landeskirche gerät also nicht etwa auf Grund sinkender Kirchensteuereinnahmen unter Druck. Ein entscheidender Faktor ist die unsinnige Doppelung von Substanzerhaltungspauschalen (SEP) und Abschreibungen (AfA) bei Gebäuden, die es sonst in der Doppik weder bei Kommunen noch bei den Ländern gibt. Der landeskirchliche Haushalts wird mit 13,4 Mio. € für Beides belastet. Dies macht etwa 22% der gesamten Haushaltsmittel aus. Die AfA hat ein Volumen von 5,2 Mio. €, SEP von 8,2 Mio. €. Würde man auf die AfA verzichten, reduzierte sich das Defizit des landeskirchlichen Haushalts auf 2,6 Mio. €, bei Abschaffung der SEP würde unter Beibehaltung der AfA selbst nach den Planzahlen für 2013 ein Plus von 400.000 € zu verzeichnen sein.

Fazit: Was in Stein gemeißelt zu sein scheint, ist tatsächlich in den Sand geschrieben und hält einer Überprüfung an den Fakten nicht stand.

Thesen zur Argumentation der KL:

  1. Es sind keine zwingenden Gründe für die enorme zeitliche Verdichtung des ursprünglichen Sparziels von 15% und die Verschärfung auf 35% bis 2018 erkennbar.

Geht man von des Zahlen aus, die der erweiterte Finanzausschuss für 2013 jetzt als Netto-Kirchensteueraufkommen annimmt – 593,5 statt 575 Mio. € – und beseitigt man die Geburtsfehler der rheinischen NKF-Variante, wozu eindeutig die Doppelung von SEP und AfA gehört, reduziert sich das Defizit im Haushalt der Landeskirche erheblich und verwandelt sich unter Umständen sogar in einen Überschuss.

  1. Auf Grund der zeitlichen Verdichtung besteht die Gefahr, dass weder eine inhaltliche Begleitung des Sparprozesses noch eine Überprüfung im Blick auf die funktionalen Folgen ausreichend gewährleistet ist.

Die den Haushalt der Landeskirche betreffenden Sparbemühungen wurden nach einem Beschluss der KL durch die Landessynode 2010 unter der Überschrift „Aufgabenkritik“ auf den Weg gebracht. Die Landessynode installierte zudem einen Ausschuss für Aufgabenkritik, der den Sparprozess inhaltlich begleiten sollte. Handlungsleitende Kriterien ergaben sich aus dem auf der gleichen Synode beschlossenen „Leitbild“ der EKiR „Missionarisch Volkskirche sein“ und nicht zuletzt aus der grundlegenden, zahlreiche Selbstverpflichtungen enthaltenden Schrift aus 2008 „Wirtschaften für das Leben“.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass für die neue KL beide Schriften bestenfalls Fußnoten darstellen, keinesfalls aber eine handlungsleitende Funktion übernehmen sollen. Dieser Eindruck wird bestätigt durch die Vorlage der KL zur Gestaltung des weiteren Beratungsprozesses, in der lediglich die 8 im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ vom 28.09. 2013 entwickelten Kriterien zur Umgestaltung benannt werden. Wie will man eine sinnvolle, theologisch und sozialethisch vertretbare Umgestaltung unserer Kirche bei dem jetzt erzeugten Zeitdruck hinbekommen?

Schon jetzt überlappen sich zahlreiche „Reform“-Projekte, die dringend nach Korrekturen verlangen. Nun folgt auf den nicht abgeschlossen, wenig reflektierten ersten Sparschritt von 15% der wesentlich drastischere von 35% bis 2018. Hiermit wird die für den bbz-Finanzskandal ursächliche Überforderungskultur auf die Spitze getrieben!

  1. Wer sparen will sollte zunächst NKF, die Verwaltungsstrukturreform und andere fragwürdige Reformprojekte auf den Prüfstand stellen und dringend erforderliche Korrekturen herbeiführen!

Dass NKF wie die Verwaltungsstrukturreform, die wie andere „Reform“-Projekte einst propagiert worden sind, um Kosten zu reduzieren, dass genaue Gegenteil bewirken, wird immer deutlicher. (Vgl. hierzu den Beitrag: „NKF und Verwaltungsstrukturreform – ein ‚weiter so‘ führt ins Desaster“.)

Mir persönlich sind mehrere Kirchenkreise bekannt, die in den letzten Monaten neue Verwaltungsstellen eingerichtet haben. Finanzmittel werden von der Arbeit mit Menschen abgezogen, stattdessen fließen immer mehr Ressourcen in die Verwaltung. Es ist evident, dass die aktuelle Leitung der EKiR die Komplexität der eigenen Landeskirche in Verbindung mit den bereits erfolgten Umstrukturierungsmaßnahmen nicht wirklich beherrscht. Durch den verschärften Sparkurs werden sich die ungewollten Effekte verstärken.

  1. Falsche Grundannahmen führen zu falschen Prognosen.

In Gefolgschaft von Vorgaben der EKD geht die KL von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen von 1% im Jahr aus. Dies wird begründet mit dem demographischen Wandel und dem Mitgliederrückgang. Diese Grundannahme ist schlicht falsch! Seit 1970 hat sich das Kirchensteueraufkommen trotz Mitgliederrückgang vervielfacht. Den demographischen Wandel gibt es in Deutschland seit ca. 150 Jahren. Die nicht akzeptable Diskrepanz zwischen Planzahlen und tatsächlichen Ergebnissen ist zum großen Teil auf diese falsche Grundannahme zurückzuführen. Langfristprognosen über das Jahr 2020 oder gar 2030 hinaus sind unsinnig, da seriöse Aussagen über einen derart langen Zeitraum hinweg weder über das Steueraufkommen, noch die ökonomische Entwicklung oder das Finanzmarktgeschehen möglich sind. Sinnvoll und möglich ist eine transparente Bewertung von Risiken und Chancen, die zu unterschiedlichen Szenarien führt.

  1. Zukünftige Versorgungs- und Beihilfeansprüche sind eine Herausforderung, die nur von einer vitalen Kirche bewältigt werden kann.

Eine bedenklich geringe Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche sind eine große Herausforderung für die EKiR. Was ist der beste Weg, um gegenzusteuern? In dem Beitrag „sparen oder gestalten“ werden hierzu Vorschläge gemacht.

Die Kirchenleitung hält es für geboten, die laufende Arbeit durch den Abzug von Finanzmitteln zu schwächen, um die Kapitalbildung zur Bewältigung zukünftiger Beihilfe- und Versorgungsansprüche zu intensivieren. Diese Reaktion auf eine EKD-Rüge verrät ein bürokratisch-statisches Denken, das verkennt, dass nur eine vitale Kirche kommenden Herausforderungen gewachsen ist. Zudem werden Finanzmarktrisiken sträflich unterschätzt.

Bald werden gut ein Viertel des verfügbaren Kirchensteueraufkommens zur Absicherung von Versorgungsleistungen und Beihilfeansprüchen verwendet. Damit ist die Grenze des Sinnvollen und Vermittelbaren mehr als erreicht. Auch eine Kirche kann man kaputt sparen! Unterstrichen werden muss, dass die Ev. Kirche im Rhein bereits erheblich Anstrengungen bis über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus unternommen hat, um der Herausforderung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche gerecht zu werden.

  1. Gerade im Hinblick auf den bbz-Finanzskandal ist beim Anlagevermögen der EKiR Transparenz und ein professionelles Anlagemanagement erforderlich. Die Empfehlungen der Höppner-Kommission sind zu beachten!

Unter 3.1.4 schreibt die Höppner-Kommission der EKiR ins Stammbuch: „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung. Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ Die Kommission empfiehlt unter 4. eine Reihe von Maßnahmen. Hierbei geht es im klare Leitungsstrukturen und eindeutige Verantwortlichkeiten sowie um ein ethisch orientiertes professionelles Anlagenmanagement.

Hoffentlich lernen Kirchenleitung und Landessynode aus der bbz-Affäre, die bekanntlich die EKiR im Blick auf ihre Rücklagensituation so sehr geschwächt hat, dass sie als Begründung für den von der KL geforderten Sparkurs mit herhalten muss.

Die Geldanlagen der EKHN wurden kürzlich von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter die Lupe genommen, wobei erhebliche Mängel und Risiken sichtbar wurden. Friedhelm Schneider weist in einem eigenen Beitrag auf den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses hin, der auf der Studie der Wirtschaftsprüfer basiert. Die Vermutung, dass in der EKiR ähnliche Mängel vorhanden sind, liegt nahe.

Wirft man einen Blick auf den Verwaltungsrat der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) Dortmund, wachsen Befürchtungen. Dieses Gremium, das den 2-köpfigen Vorstand kontrollieren soll, besteht fast ausschließlich aus TheologInnen und JuristInnen. Ob hier die nötige Kompetenz im Blick auf Anlagemanagement und Investmentrisiken vorhanden ist, darf bezweifelt werden.

  1. Es ist nicht akzeptabel, wie die EKiR mit ihren Beschäftigten umgeht. Das Verhalten der Kirchenleitung befindet sich im offenkundigen Widerspruch zu sozialethischen Positionen der EKiR.

Ein Vorgeschmack auf das, was bei Umsetzung des verschärften Sparkurses auch anderen Arbeitsfeldern droht, ist derzeit bei der Umstrukturierung der Medien und Öffentlichkeitsarbeit zu beobachten. Hiermit ist eine einstmals unabhängige evangelische Publizistik durch die Ansiedlung im LKA nun endgültig zur kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit mutiert. Bedrückend ist, dass durch die Umstrukturierung Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben, die nur unter großen Schwierigkeiten an anderer Stelle eine neue Beschäftigung finden dürften. Bei anderen Berufsgruppen hat die Ev. Kirche im Rheinland quasi eine Monopolstellung als Arbeitgeberin. Sie trifft der Arbeitsplatzverlust noch härter und bedeutet in der Regel das beruflich Aus. Menschen sind jetzt unter Druck, die teilweise jahrzehntelang kompetent und gedeihlich für die Kirche gearbeitet haben und nur wenige Jahre vor ihrem Ruhestand stehen.

Wir wollen so solidarisch mit Armen handeln und uns anwaltschaftlich für die einsetzen, die die Stärkung ihrer Rechte und Lebenschancen brauchen. Auf diese Weise werden Menschen neugierig auf die Gemeinschaft, in deren Praxis Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar leitend sind.“ (Missionarisch Volkskirche sein S. 7 -2.8) – Will jemand ernsthaft behaupten, die vor allem an Finanzgrößen orientierte Vorlage der KL „Umgang mit der finanziellen Situation der Evangelischen Kirche im Rheinland“ würde einer Praxis den Weg bereiten, in der „Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar leitend sind“?

Hintergrundinformationen und Anmerkungen zum Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland

Gespart wird in der Ev. Kirche im Rheinland seit vielen Jahren. Bereits die Landessynode 2003 hatte Entscheidungen zur Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen herbeigeführt. Die Spar- und Strukturvorschläge der Landessynode von 2006 hatten Einsparungen von bis zu 20% zum Ziel. Im Windschatten einer aufgeregten Diskussionslage in der EKiR zu Beginn des Jahres 2010 z.B. um die misslungenen NKF-Einführung (Neues Kirchliches Finanzwesen) hatte die Kirchenleitung trotz einer mittlerweile deutlichen Steigerung der Kirchensteuereinnahmen diesen Sparkurs verschärft. Für die landeskirchliche Ebene sollte es bis 2023 zusätzliche Einsparungen in Höhe von 15% geben. Ein Aus­schuss für Aufgabenkritik wurde installiert, alle ständigen Ausschüsse sollten den Prozess begleiten. Lesen Sie den vollständigen Beitrag zum Sparkurs der EKiR in TRANSPARENT.

EKiR: Lichtblicke unter dem Vorbehalt des Kurswechsels der Landessynode

Pfr. i.R. Manfred Alberti, Rundschreiben 26
An die Interessierten an der Zukunft der Rheinischen Landeskirche!

Seit der Präseswahl auf der Landessynode und der Neubesetzung der juristischen und der Verwaltungsleitung ist viel Bewegung in die Rheinische Kirche gekommen. Im Präsesblog und in Regionalkonferenzen etc. wird versucht, Informationen und Problembewusstsein über die Zukunft unserer Landeskirche zu verbreiten, und herausgefordert, gemeinsam nach neuen  Wegen und guten Lösungsansätzen zu suchen.

Die Zeit, dass die Landessynode weitgehend im Geheimen ihre Beschlüsse vorbereitete, ist hoffentlich zu Ende. Zu schlimm sind die verursachten Katastrophen (BBZ-Desaster), die ungelösten Finanzprobleme (Versorgungskassendefizit) und die Strukturprobleme (NKF, Verwaltungsstrukturgesetz).  Mitdenken, Mitüberlegen und  Mitplanen sollten nun nicht nur Kirchenleitung, Verwaltung und Landessynodale sondern alle, die an der Zukunft der Landeskirche Interesse haben.

Nur wenn frühzeitig alle guten Vorschläge und alle Bedenken mit in den Beratungsprozess einfließen, kann am Ende ein gutes Ergebnis entstehen. Die Kirchenleitung hat den Weg zu einer solchen neuen Diskussionskultur geöffnet.

Zwei besonders wichtige Punkte scheinen mir dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle zu spielen.

1.) Eine kleine Sensation kann man sehr leicht übersehen. In ihrem Beschluss vom 05. Juli 2013 zum Pfarrbild bestätigt die Kirchenleitung, dass es einen offensichtlichen Dissenz und eine Interessenkollision gibt zwischen der landessynodalen Sichtweise auf den Pfarrberuf, wie sie sich in dem Beschluss zur Personalplanung 2012 durchgesetzt hat, und der Sichtweise der Gemeindeglieder.

Zitat aus dem KL-Beschluss vom 05. Juli 2013:
http://www.ekir.de/www/downloads/ekir2013-07-05perspektiven_pfarrberuf.pdf

„B.3. Erwartungshaltungen, Selbstbilder und allgemeine Bilder
vom Pfarramt
Erwartungshaltungen der Kirchenmitglieder einbeziehen
Die Erwartungen an das Pfarramt und die darin enthaltenen Pfarrbilder sind
ein Pfund, mit dem Kirche wuchern kann. Gemeinden und funktionale Dienste
profitieren von diesen Bildern und dem darin enthaltenen Vertrauensvorschuss.
Sie ebnen denen, die nur selten kirchliche Angebote wahrnehmen, den Zugang zur Kirche. Sie sind Teil des Ordinationsvorhaltes: Glaubwürdigkeit,
Verschwiegenheit und Ansprechbarkeit des Pfarrers stehen in dem einen
Dienst der Kirche und sind Zugänge zur Erfüllung ihres Auftrages. Dass Menschen
eine gute Predigt hören wollen, im Trauerfall sich an eine Pfarrerin
wenden, ihren Besuch zur Taufe erwarten, ihre größer werdenden Kinder in
die Konfirmandenarbeit oder auf eine Schule in evangelischer Trägerschaft
schicken, sich einer Krankenhaus-, Gehörlosen- oder Gefängnisseelsorgerin
anvertrauen, ist ein großer Schatz der Kirche.

Spannung zwischen synodalem Modell und landläufigen Pfarrbildern
Diese Erwartungshaltungen und Bilder vom Pfarramt schlagen sich auch in
Mitgliedschaftsbefragungen und pastoraltheologischen Entwürfen nieder. Es
ist offenkundig, dass die Erwartungshaltung weiter Teile der Kirchenmitglieder
und das Mitarbeitendenmodell nach Epheser 4 in Spannung zueinander stehen.
Hier das Modell eines weiten Spektrums kirchlicher Berufe, eines gemeinsamen
Dienstes aller auf Augenhöhe und ohne Abstufungen in der Wertigkeit,
dort in den Umfragen das Bild, dass Pfarrerinnen und Pfarrer im Mittelpunkt
kirchlicher Tätigkeit stehen und dass man Kontaktaufnahme und Repräsentation
der Kirche vor allem von ihnen erwartet. Dazu kommen Erwartungen
an die Persönlichkeit von Pfarrerinnen und Pfarrern. Verschwiegenheit,
Ansprechbarkeit vor allem in Notsituationen, persönliche Qualitäten wie z.B.
Einfühlungsvermögen, Vorbild zu sein in Glaubensfragen, Ansprechpartner in
letzten Fragen und den damit verbundenen Ritualen prägen das Bild vom
Pfarramt und das Selbstbild von Pfarrerinnen und Pfarrern. Die damit verbundenen
Erwartungen sind aber keineswegs nur Last. Gelungene Begegnungen
und erfolgreiche Arbeit tragen erheblich zur beruflichen Zufriedenheit der
Pfarrer bei.“

Was wie eine kleine Korrektur aussieht, ist im Grunde eine radikale Kehrtwende: Der erkenntnisleitende Blick wird nicht mehr auf die Interessen einiger Gruppen in der Landessynode gerichtet (Z.B. Verwaltung oder Kirchenkreisleitungen), sondern der erkenntnisleitende Blick stellt die Gemeindeglieder und ihre Interessen in das Zentrum. Sie möchten ihren PfarrerIn, ihre Kirche, ihre christliche Heimat, ihre Gruppen haben und sehnen sich nicht nach übergeordneten Strukturen, zentralisierten Veranstaltungen und vom Kirchenkreis ausgeliehenem Personal in Verwaltung, Kirchenmusik und Jugendarbeit. „Kirche in der Nähe“ beschreibt eher die Leitvorstellung der Gemeindeglieder, denn dort finden Sie Heimat, ihren Raum für ehrenamtliches Engagement, ihre Möglichkeit, Kirche zu gestalten, ihren Verantwortungsraum als Presbyter und Presbyterinnen.

Die seit mehr als einem Jahrzehnt herrschende  landessynodale Strategie des Zusammenlegens von Gemeinden, der Konzentration der Verwaltung, der Entmachtung der Presbyterien und Überlastung der Kreissynodalvorstände, der  Bürokratisierung und Zentralisierung der Verwaltung ging an den Gemeindegliedern vorbei und hat zu vielfältigen Enttäuschungen, zu vielen Rückzügen aus ehrenamtlicher und presbyterialer Arbeit und zum Verlust vieler Gottesdienstbesucher geführt. Gelder flossen (in einigen Kirchenkreisen) massenweise aus gemeindlicher Arbeit in ausgedehntere Verwaltungsstrukturen.

Wenn jetzt die Kirchenleitung hier ein Stoppschild aufstellt und die Interessenlage der Gemeindeglieder in den Fokus rückt, dann vollzieht sie eine überaus wichtige Sichtänderung:
Die Kirche der Zukunft lebt nicht von einer Superverwaltung, von hellsichtigen und mächtigen KSV-Mitgliedern oder SuperintendentInnen, sondern die Kirche wird leben vom ehrenamtlichem Engagement der Gemeindeglieder: Sie und die Stärkung ihres Glaubens müssen im Zentrum kirchlicher Bemühungen stehen. Sie sind die Basis unserer Kirche in den kommenden Jahrzehnten.

Dass nicht alle Gebäude und alle Pfarrstellen aus finanziellen und demografischen Gründen erhalten werden können, verlangt nicht zwingend Konzentrationen und Zentralisierungen: Wohnortnahe kirchliche Orte, getragen von ehrenamtlichem Engagement, halten Menschen in gemeindlicher Nähe und bilden ein stabiles Fundament als gemeindliche Heimat: verantwortet und geleitet von Presbyterien mit ihrem/r PfarrerIn. So bildet ein bunter Teppich unterschiedlichster Bezirke und Gemeinden ein farbenprächtiges Bild einer lebendigen und den Menschen nahen Kirche.

Ein Beispiel für eine fatale landessynodal verantwortete Fehlentwicklung:

Ein KSV-Beauftragter rechnet einem Presbyterium vor: „Wieso habt ihr noch die Kirche und das Gemeindehaus in L? Ihr hättet das längst abschaffen sollen und euch auf die Hauptkirche konzentrieren sollen. Alleine an Substanzerhaltungspauschale könntet ihr dann jedes Jahr € 25 000 einsparen.“
So wird es dann vom Presbyterium beschlossen, weil dieser Weg anscheinend von oben als alternativlos angesehen wird. Damit verlieren fast 100 Ehrenamtliche ihre Freude an der Arbeit, die Küsterin ihren Minijob und 1500 Gemeindeglieder und diverse Gruppen ihre kirchliche Heimat.

Fatales Motto einer solchen Strategie: „Amputiere Dir ein Bein, dann brauchst Du nur einen Schuh zu kaufen.“
Dass der KSV-Beauftragte in seiner eigenen Gemeinde jährlich € 15 000 in seinen Haushalt für den Unterhalt einer seit einem Jahrzehnt leerstehenden unverkäuflichen Kirche einstellen muss, spielt im Beratungsprozess keine Rolle: Kirche und Gemeindehaus in L. werden geschlossen.

Gleichzeitig mit dem Heimatloswerden treuer Gemeindeglieder entwerfen aber  landeskirchliche und ekd – Organisationen  mühsam Konzepte, wie man kirchlich Fernstehende für Kirche interessieren kann und näher an Kirche bindet. Eigentlich eine absurde Situation!

Wenn jetzt die Kirchenleitung die Interessen der Gemeindeglieder wieder mit in den Mittelpunkt von Denken und Planen rückt, dann legt sie einen Grundstein für eine neue zukunftsfähige EKiR: „Kirche muss anders werden.“

Eine teure Verwaltung und ein ausgeufertes NKF binden nicht ein einziges Gemeindeglied an die Kirche. Im Gegenteil: Die EKiR läuft Gefahr, dass die hohen Verwaltungskosten, die den Gemeindegliedern nichts bringen, medial antikirchlich ausgeschlachtet werden. Man erinnere sich an die Verwaltungskostendiskussion der Spendenorganisationen vor einigen Jahren: Damals wurde durch die Medien bei den Spendenorganisationen das  Lernen erzwungen, wofür Menschen ihre Gelder ausgeben: Nicht für Verwaltung und nicht für Strukturen: Limburg lässt in diesen Tagen grüßen.
(Nähere Einzelheiten zum Verwaltungsstrukturgesetz siehe:
http://manfredalberti.de/kap-a-2-2013-verwaltungsstrukturgesetz/)

Aber ich möchte Sie noch auf einen zweiten Lichtblick hinweisen, auch wenn ich weiß, dass eine Schwalbe noch keinen Sommer macht:

Die Umstrukturierung unserer Kirche ist ja nicht nur ein rheinisches Problem: Die ganze EKD unterliegt seit ca. 2006 einem solchen Prozess. Damals hat die Schrift „Kirche der Freiheit“, die maßgeblich von Menschen aus der Wirtschaft mit entworfen wurde, den Weg der Landeskirchen für die Zeit bis 2030 mit weniger Gemeindegliedern und weniger Geld geplant: „Wachsen gegen den Trend.“

Man wollte mit von oben vorgegebenen Zielen und Maßstäben Qualitätsverbesserungen in der kirchlichen und gemeindlichen Arbeit erreichen, die Kirche für Menschen attraktiver und anziehender machen. Kirche sollte möglichst viele „Leuchtfeuer“ haben.  Kirche sollte hervorragende Produkte liefern. Bis 2030 sollte „Wachsen gegen den Trend“ das Leitbild sein.

Dazu sollten die Landeskirchen, Kirchenkreise und Gemeinden umgebaut werden zu überprüfbaren, qualitätsorientierten Organisationen, die von oben nach unten strukturiert und zielorientiert geleitet werden: Nicht mehr Presbyterien sollen für ihre Gemeinden die entscheidenden Leitungsgremien sein, sondern sie sind zwangsweise eingebunden in Strukturen, die viele Entscheidungen von oben vorgeben. Den Gemeinden und Presbyterien wird die Verantwortung für ihre Verwaltung, ihre Mitarbeiter, ihre Finanzen und letztlich auch für ihre Gemeindepfarrer entzogen.

Zugrunde lag diesem Denken ein grundlegender Irrtum: Die meisten Gemeindeglieder suchen in ihrer Gemeinde nicht das beste Produkt (Predigt, Gruppe, Vortrag, Chor etc), sondern sie suchen eine Heimat, in der sie sich wohlfühlen. Nähe mit Freunden und Bekannten, Freude an dem gewohnten Gottesdienst, feste bekannte Rituale, einen nahen Pfarrer oder Pfarrerinn wie einen Hausarzt, Gelegenheit zu eigenem ehrenamtlichen Gebrauchtwerden…, das bindet an eine Kirche, eine Gemeinde oder einen Bezirk.

Niemand wird etwas gegen Verbesserungen haben, aber falsche Ziele und Voraussetzungen führen in die Irre.

Ein kleines Beispiel: Da in einem Nachbarbezirk meiner früheren Gemeinde wenige Kilometer entfernt eine Preisträgerin des Deutschen Predigtpreises tätig war, hätte ich in der Logik des Denkens von „Kirche der Freiheit“  eigentlich vor leeren Bänken predigen müssen.

Nun der Lichtblick:
Einer der maßgeblichen Verfasser und Verfechter dieser Leitschrift „Kirche der Freiheit“, der EKD – Oberkirchenrat Dr. Thies Gundlach war gebeten worden, in einem Vortrag (Greifswald Mai 2013) seine Vision von Kirche im ländlichen Raum 2050 zu entwerfen. („Liebhaber ohne festen Wohnsitz“ – Kirche in der Fläche 2050) Wer gedacht hatte, der für Struktur- und Zukunftsfragen der Evangelischen  Kirche  zuständige Oberkirchenrat würde die Vision von „Kirche der Freiheit“ noch einmal zwanzig Jahre verlängern, wurde sehr überrascht. In seinem Vortrag ist nicht mehr von dem Erfolg von Exzellenzinitiativen, Leuchtfeuern und „Wachsen gegen den Trend“ die Rede, sondern von einem notwendigen und unausweichlichen Schrumpfungsprozess der Kirchen.

Damit ist auch kirchenamtlich für die EKD sehr deutlich geworden, was inzwischen überall offensichtlich ist, dass „Kirche der Freiheit“ nicht funktioniert hat: „Kirche der Freiheit“ ist ein Flopp.   Das „Wachsen gegen den Trend“ mag mit wirtschaftlichem Denken planbar sein. In der Kirche funktioniert das nicht. Kirche lebt nicht von besten Produkten, die sie zum günstigsten Preis anbietet und verkauft, sondern Kirche lebt als lebendige Gemeinschaften in den Gemeinden von dem haupt- und ehrenamtlichen Engagement ihrer Gemeindeglieder.

Thies Gundlach schlug dagegen ein anderes interessante Zukunftsbild vor: Unserer Kirche stehe in einer Gesellschaft ohne religiöses Grundbewusstsein eine „vierzigjährige Wüstenwanderung“ bevor.

Aber Kirche als wüstenwandernde Gemeinschaft von vielen kleinen selbständigen Gemeinden und Gruppen erscheint mir ein zukunftsträchtigeres, hoffnungsvolleres und realistischeres Bild als die grössenwahnsinnigen Traumvorstellungen von „Kirche der Freiheit“: Selbständige, eigenverantwortliche, ideenreiche, von ehren- und hauptamtlichem Engagement getragene Gemeinden mit einem Minimum an übergeordneter Organisation (und Verpflichtungen) erscheinen mir attraktiver und zukunftsfähiger zu sein als Kirchen in der Gestalt kostenträchtiger von oben geleiteter und verwalteter Großorganisationen.

Oder anders ausgedrückt: „Kirche der Freiheit“ sah sehr wirtschaftsnah kirchliche Strukturen von oben nach unten durchorganisiert: Gemeinden, Presbyterien, Mitarbeiter und PfarrerInnen als Erfüllungsgehilfen kirchenleitender Planvorstellungen. In dem Boom der deutschen Wirtschaft um 2005 schien ein solches Denken sehr erfolgversprechend zu sein. Übersehen wurde aber, womit dieser Boom erkauft wurde: Massive Lohneinschnitte durch Aufteilung von Vollarbeitsplätzen in Teilzeitarbeit, der Aufbau einer Vielzahl prekärer Arbeitsverhältnisse und massive Umverteilung der Besitzverhältnisse zu Lasten weiter Teile der Bevölkerung. Leider hat Kirche weitgehend solche Entwicklungen zu prekären Arbeitsverhältnissen und Lohneinschnitten selbst mitgemacht.

„Wir müssen anders Kirche werden“, ist Präses Rekowski nicht müde zu betonen. Oberkirchenrat Thies Gundlach hat ein Zukunftsmodell angedacht: Faszinierend ist an der Zukunftsvorstellung einer wüstenwandernden Gemeinde die Nähe dieses Modells zu den Gemeindegliedern, ihren Interessen und ihren Möglichkeiten. In der Wüste ist jede Gemeinschaft vor allem auf sich selbst gestellt und lebt von ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement, motiviert von einem großen Ziel.

„Wüstenwanderung“: Eine solche Wanderung kann aber nur gelingen, wenn man keine Wackersteine im Rucksack mitschleppen muss. Noch kann die Rheinische Kirche sich und ihre Gemeinden vor solchen Wackersteinen im Rucksack bewahren:

Einige wichtige Chancen bestehen in den nächsten Wochen durch die beiden kommenden Landessynoden:

a.)      Die Landessynode sollte auf ihrer Tagung im Januar 2014 das beschlossene  Verwaltungsstrukturgesetz in der Weise abändern, dass die Verwaltungskosten nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz (10 % bis 12%) der Kirchensteuereinnahmen einer Gemeinde betragen dürfen. Heute schon teilweise zu entrichtende mehr als 35 Prozent der Kirchensteuereinnahmen sind ein Skandal!  Wenn  dieser Skandal öffentlich verhandelt würde, dann könnten die Austrittskonsequenzen für die Rheinische Kirche schwerwiegender sein als der Skandal in Limburg. Nicht ein einziges Gemeindeglied bezahlt seine Kirchensteuer für die Verwaltung. Dass kirchliche Verwaltung sich mit einer kommunalen Verwaltung vergleicht, die vor allem für ihre Bürger Serviceleistungen unterschiedlichster Art bereithalten muss, ist eine grundlegende fatale Täuschung. Verwaltung ist in gewissem Maße nötig, aber Verwaltung ist keine Gemeindearbeit.

Kreissynodeninitiativen zur  Veränderung des Verwaltungsstrukturgesetz, das beschlossen ist und am 1. April 2014 in Kraft treten soll, sind sehr sinnvoll, um zu verhindern, dass teure Verwaltungen in Zukunft den Gemeinden die finanzielle Luft zum Atmen nehmen.

b)      Die Landessynode 2014 sollte das Neue Kirchliche Finanzwesen auf die Umstellung auf die „doppelte Buchführung“ reduzieren.
Die gleichzeitig mit eingeführte arbeitsintensive „Führung durch Zielvereinbarung“ „management by objectives“  (Linke Seite des Haushaltsplanes) ist überflüssig und angesichts kirchlicher Arbeitsweisen deplaziert. Bezahlten Mitarbeitern kann man von oben Ziele vorschreiben, Ehrenamtlichen nicht. Man muss ihr Engagement fördern, ihre Ideen unterstützen und auf guten Erfolg hoffen. Außerdem ist es theologisches Einmaleins, dass es nicht im Bereich menschlicher Fähigkeiten liegt, Glauben durch Zielsetzung zu schaffen. Ganz davon abgesehen haben die wenigsten Gemeinden noch so viel Geld zur Verfügung, dass sie sich unter vielen Zielen frei ihnen gemäße (Wunsch-)Ziele aussuchen könnten.
Auch die für die Eröffnungsbilanz zu erhebenden Daten könnten erheblich reduziert und an kirchliche Verhältnisse angepasst werden.  Durch die fehlende Steuerveranlagung kirchlicher Institutionen ließe sich  der Umfang des NKF ohne Qualitätsverlust deutlich verringern.

c.)      Überlegungen zu einer Verschlankung der Landessynode mit gleichzeitiger Qualitätsverbesserung der Ergebnisse finden Sie auf der Homepage www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de :
http://manfredalberti.de/reform-der-landessynode-vorschlag/

Unsere  Landeskirche befindet sich im Umbruch. Vielleicht hat der Schock mit dem bbz noch rechtzeitig zu einem Umdenken geführt. Andere Landeskirchen sehen sich vor ähnlichen Problemen und Herausforderungen und auch dort wächst der Widerstand gegen diese Umorganisation der Kirche von oben nach unten und die Ausdehnung der Verwaltung.

Wenn die Leitung unserer Kirche und die Leitung der ekd nun andere Wege einschlagen, dann wird am Ende  dieser „Wüstenwanderung“ eine verkleinerte evangelische Kirche stehen, die getragen wird von dem Engagement und der Verantwortung vieler motivierter Gemeindeglieder, ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter, Presbyterinnen und Presbyter, Pfarrerinnen und Pfarrer: Vertrauend darauf, dass Gott seine Kirche nicht alleine lässt.

Eine gesegnete Zeit wünscht Ihnen Ihr  Manfred Alberti

p.s.: Informationen zu den Entwicklungen in der ekd und anderen Landeskirchen finden Sie jede Woche aktuell bei „www.wort-meldungen.de“

Pfr. i.R. Manfred Alberti
An der Piep 8 c
42327 Wuppertal
Tel: 02058 87889
Handy: 0152 0421 8797
manfredalberti@hotmail.com
www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de
02. Nov. 2013

Sparen oder Gestalten? Überlegungen zum Umgang mit zukünftigen Pensionsansprüchen

(Zugleich Versuch einer Antwort auf die Ausführungen von Bernd Kehren im Präsesblog der EKiR) von Hans-Jürgen Volk.

Die Leitung der Ev. Kirche im Rheinland sieht die dringende Notwendigkeit, auf Grund zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche die seit spätesten 2011 schon ungewöhnlich intensiv betriebene Kapitalbildung zu verstärken. Daher möchte sie die Kosten für die laufende kirchliche Arbeit zurückfahren. Ob dies eine vorläufige Positionierung ist, wird sich zeigen. Man hat mit dem Sparziel für den Haushalt der Landeskirche von 35% bis 2018 eine strenge Vorgabe gemacht. Ansonsten zeichnet sich tatsächlich ein neuer Leitungsstil ab. Die Absichtserklärung von Rekowski, „man wolle Entscheidungen im Dialog vorbereiten“, bewahrheitet sich bisher. Man geht nicht mit fertigen Konzepten und Strategien in Gespräche, sondern ist offen für Anregungen und Kritik. „Wir fühlen uns wieder ernst genommen!“ – so ein Feedback, das wiederholt zu hören war.

Im Hintergrund steht offenbar die Absicht, einen Umbau der rheinischen Kirche hin zu mehr Flexibilität, mehr Menschennähe und einer geringeren Krisenanfälligkeit zu gestalten – mit den Betroffenen an der kirchlichen Basis. Für sich genommen ist dies bereits ein Alternativkonzept zu den Top-down-Strategien der Vergangenheit. Allerdings glaubt man offenbar ohne den Aufbau von Finanzdruck gegen strukturkonservative Bestrebungen nicht ankommen zu können. In jedem Fall besteht das Ziel, die Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche deutlich zu verbessern – dies allerdings zu Lasten der Beschäftigten der landeskirchlichen Ebene.

Die Gründe für den Sparkurs sind wenig überzeugend

Die bisherigen öffentlichen Verlautbarungen zur Begründung des super-verschärften Sparkurses sind weder ins sich schlüssig noch überzeugend. In chrismon plus rheinland 09.2013 heißt es: „Als Grund für das Einsparen von 20 Mio. Euro wird vorrangig der kontinuierliche Mitgliederrückgang genannt.“ Auf Grund der ungleich verteilten Steuerlast und der Tatsache, dass lediglich etwa eine Drittel der Kirchenmitglieder überhaupt Kirchensteuern zahlen, hat diese Begründung keinen Bezug zur Realität. Empirisch lässt sich ein Zusammenhang zwischen Kirchensteuerentwicklung und Mitgliederentwicklung nicht nachweisen. Auch die Tatsache, dass der landeskirchliche Haushalt nach den Planzahlen für 2013 ein Defizit von 7 Mio. Euro aufweist, kann kein Grund für die drastischen Einschnitte sein. Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass es sich durch die positive Kirchensteuerentwicklung in 2013 erheblich reduzieren wird. Belastbar lässt sich eine Finanzsituation zudem erst auf Grund der Jahresergebnisse und nicht der Planzahlen beurteilen. Durch die NKF-Umstellung gibt es allerdings für 2012 noch kein Jahresergebnis. Das heißt: eine klare Analyse der Finanzsituation der Landeskirche ist im Augenblick gar nicht möglich.

Seit 2005 sind die Kirchensteuereinnahmen erheblich gestiegen, nominal um ca. 24%, geht man davon aus, dass der Verteilbetrag 2013 im Ergebnis um, wenn nicht über 600 Mio. Euro liegen wird. Auch inflationsbereinigt ergibt sich real ein deutliches Plus gegenüber 2005 – wobei die Inflationsrate, die im Wesentlichen die Preissteigerung bestimmter Konsumgüter misst, nicht wirklich geeignet ist als Kriterium zur Bestimmung der kirchlichen Finanzkraft. Das tatsächliche Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen rechtfertigt also ebenfalls nicht den drastischen Sparkurs.

Was als Begründung übrig bleibt, ist die berechtigte Sorge um die Erfüllung des Rechtsanspruchs bezüglich zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche. Eine Ausfinanzierung, die je nach Zinsentwicklung zwischen 27-34% liegt, ist alarmierend gering- jedenfalls im Vergleich zu der Situation in anderen Landeskirchen (- die EKHN hat eine Quote von über 100%) oder auch zu den Pensionsfonds und Betriebsrentenfonds großer Konzerne. Allerdings liegt die EKiR hier durchaus auf dem gleichen Niveau oder sogar günstiger als die Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz. Insgesamt steht es um die Finanzkraft der EKiR sogar deutlich besser als um die der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz. Beispiel: Der Landeshaushalt 2013 von Rheinland-Pfalz hat ein Volumen von ca. 13 Mrd. € bei einem Schuldendienst von ca. 1 Mrd. €. Seinem Pensionsfond führt Rheinland-Pfalz 2013 etwas über 600 Mio. € zu.

Versorgungskasse: Missmanagement am Anfang vergrößert das Problem

Die rheinische Situation ist bis heute bestimmt durch Fehler der Kirchenleitungen in den 90-er Jahren – Missmanagement. Vereinfacht ausgedrückt war der Kapitalzufluss an die Versorgungskasse an bestehende Stellen geknüpft. Da bereits damals kräftig Pfarrstellen abgebaut wurden, reduzierten sich die Zuflüsse – offenkundig unbemerkt von den damals Verantwortlichen. Zugleich wurden die Beiträge zur Versorgungssicherung abgesenkt – durchaus in dem Bewusstsein, über außerordentlich hohe Rücklagenmittel zu verfügen und schon alleine deshalb zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Vor etwa 10 Jahren wuchs das Problembewusstsein, hervorgerufen durch die Steuerreform der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die hohe Arbeitslosigkeit und eine insgesamt schwierige wirtschaftliche Lage. Man erzählt sich von schlaflosen Nächten angesichts zukünftiger Versorgungsansprüche und sinkender Kirchensteuereinnahmen. Schrittweise war man bemüht, dem Problem Herr zu werden und das nachzuholen, was in anderen Landeskirchen bereits auf den Weg gebracht worden war. Hierzu gehörte z.B. das Einholen versicherungsmathematischer Gutachten, die es in der rheinischen Kirche erst seit wenigen Jahren gibt. Außerdem erhöhte man den Kapitalzufluss erheblich und führte eine Versorgungsicherungsumlage ein. Zunächst war eine schrittweise Erhöhung des Kapitalzuflusses an die Versorgungskasse geplant, bis nach etlichen Jahren 20% des Netto-Kirchensteueraufkommens zur Versorgungssicherung verwendet werden sollten. Allerdings entwickelte sich das Kirchensteueraufkommen seit 2005 unerwartet positiv, was man jedoch als vorrübergehendes Phänomen ansah. Die durch die vorangehenden Einbrüche und durch ungünstige Langfristprognosen auf Sparen eingestimmte Kirche sollte nun dazu gebracht werden, den Mittelzuwachs in erheblich größerem Ausmaß als ursprünglich geplant zur Versorgungssicherung zu verwenden – und sogar noch ein wenig mehr. 2010 lag die Versorgungssicherungsumlage bei durchaus beachtlichen 11,56 € pro Gemeindeglied. Für das Haushaltsjahr 2011 verdoppelte sich dieser Betrag nahezu auf 20,70 €. Die Versorgungssicherungsumlage lag damit zum ersten Mal über der landeskirchlichen Umlage in Höhe von 20,29 €. Für 2013 liegt die Versorgungssicherungsumlage übrigens bei 22,04 €, die landeskirchliche Umlage hat eine Höhe von 21,11 € in der Planung. Aktuell verwendet die Ev. Kirche im Rheinland 22% ihres Netto-Kirchensteueraufkommens zur Versorgungssicherung. Hinzu kommen demnächst bis zu 3% des Aufkommens zur Absicherung zukünftiger Beihilfen.

Es ist also nicht korrekt, wenn so getan wird, als hätte die rheinische Kirche bisher keine Vorsorge betrieben. Missmanagement am Anfang hat die Herausforderung erheblich vergrößert. Es ist ein Verdienst von Georg Immel, dass dem Problem der Versorgungslasten die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Nun wurde allerdings versucht, in allzu drastischen Schritten Versäumtes nachzuholen. Es ist nie Kennzeichen guter Leitung, wenn Rahmenbedingungen, zumal finanzielle, sprunghaft verändert werden – und dies geschah ab dem Jahr 2011. Die viel beklagte Stellenerosion gerade auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene hat ihre Ursache nicht zuletzt in diesem sprunghaften Leitungshandeln.

Bisher wird der Eindruck erweckt, der angekündigte drastische Sparkurs betreffe vor allem die landeskirchliche Ebene. Da sich jedoch immer deutlicher zeigt, dass die Sorge um zukünftige Versorgungs- und Beihilfeansprüche Auslöser des jüngsten Finanzalarmismus sind, sind Gemeinden und Kirchenkreise, je nach örtlicher Finanzlage, unter Umständen noch stärker betroffen. Johann Weusmann argumentiert in seinem Blog-Eintrag vom 18.07. 2013 im Präsesblog: „Um zu einer 70-prozentigen Ausfinanzierung z.B. bei der Versorgung zu kommen, sind auf landeskirchlicher Ebene ca. 100 – 140 Mio. € zusätzlich notwendig, bei einer 100-prozentigen Ausfinanzierung sogar nahezu das Doppelte. Die Beihilfe wird ebenfalls mit steigenden Beiträgen abzusichern sein.“ Wie ist das zu verstehen? Als Problemanzeige? Oder als Aufforderung, die Zuführungen an die Versorgungskasse nach der drastischen Steigerung von 2011 noch einmal zu verdoppeln oder gar zu verdreifachen? Falsch wäre in jedem Fall eine erneute abrupte Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen zu Lasten der laufenden Arbeit. Genau dies droht auf der Ebene der Landeskirche.

Eine Kirche lebt von ihrer Substanz

Der Kollege Bernd Kehren schreibt in seinem Blog-Eintrag vom 09.08. 2013: „Zu viele haben noch nicht begriffen, wie ernst die Lage für die Kirchen ist und wie sehr sie sich gerade zuspitzt.“ Hierin ist ihm uneingeschränkt zuzustimmen. Gewiss, es gibt in der rheinischen Kirche immer noch zahlreiche Gemeinden mit hoher Ausstrahlungskraft und viele Einzelpersonen, die eine beeindruckende Arbeit leisten. Trotzdem verliert die Ev. Kirche im Rheinland bei vielen ihrer Mitglieder erkennbar an Bindungskraft. Manches ist auf allgemeine Prozesse der Säkularsierung und Individualisierung zurückzuführen, manches aber auch hausgemacht und Folge des missglückten Reformprozesses der letzten Jahre. Beispiele:

  • Presbyteriumswahlen: Die geringe Wahlbeteiligung sowie die Tatsache, dass in mehr der Hälfte aller Stimmbezirke mangels ausreichender Wahlvorschläge keine Wahl zu Stande kam, sind Alarmsignale. Offenbar sind immer weniger Menschen bereit, dieses wichtige Ehrenamt in unserer Kirche zu übernehmen.

  • Es gibt Kirchenkreise, in denen sich die Teilnahme am Gottesdienst in den vergangenen 10 Jahren glatt halbiert hat. Hintergrund dieser Entwicklung sind Umstrukturierungen wie Gemeindefusionen, Streichungen von Pfarrstellen und Aufgabe von Predigtstellen, von denen strukturschwache Regionen besonders stark betroffen sind.

  • Mit jeder aufgegebenen Stelle dort, wo Arbeit mit Menschen stattfindet, reduzieren sich die personalen Kontakte, die z.B. die Grundlage für die Gewinnung von Ehrenamtlichen bilden. Wir müssten als Kirche in die Arbeit mit jungen Menschen investieren, um gute Katechumenen- und Konfirmandenarbeit, einen ansprechenden Kindergottesdienst oder eine einladende Jugendarbeit zu gewährleisten. Faktisch findet das genaue Gegenteil statt.

  • Spektakulär waren die Szenen am Mainzer Hauptbahnhof im Sommer, der tagelang in seiner Funktionalität massiv beeinträchtigt war auf Grund des in der Vergangenheit allzu massiv betriebenen Personalabbaus der DB. Weniger spektakulär ist es, wenn in der Urlaubszeit Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen müssen, weil der eigene Pfarrer verreist und die Vertretung erkrankt ist. Fälle wie diese häufen sich und sind extrem schädlich für unsere Kirche. An manchen Stellen ist sie in ihrer Funktionalität schon jetzt erheblich beeinträchtigt: in etlichen Verwaltungen auf Grund des Aufgabenzuwachses sowie im Pfarrdienst auf Grund des Stellenabbaus.

Bernd Kehren hat mit seiner Analyse recht, dass sich die Lage zuspitzt. Dies betrifft weniger Kirchenkreise in wirtschaftlich prosperierenden Regionen, allerdings umso härter Kirchenkreise und Gemeinden in den strukturschwachen Gebieten. Kehren liegt falsch, wenn er meint, bei einem verschärften Sparkurs dieser Tendenz entgegenwirken zu können.

Die ev. Kirche im Rheinland lebt im Moment von ihrer Substanz was die Verbundenheit und Identifikation der Menschen mit ihr betrifft. Viele Anzeichen sprechen dafür, dass diese Substanz sich gefährlich reduziert und damit über kurz oder lang auch die finanzielle Basis der Kirche beeinträchtigt wird. Wenn ich dies erkenne und zugleich das in der Tat fordernde Problem zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche von emeritierten Pfarrern und Kirchenbeamte wahrnehme, muss ich entscheidenden, welche Herausforderung für unsere Kirche die größere Relevanz besitzt und mein Handeln entsprechend dieser Abwägung ausrichten. Der Eindruck drängt sich auf, dass allzu Viele das Problem der Versorgungsansprüche für gravierender halten, als die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen im Wirkungsbereich unserer Kirche.

Risiken nicht verdrängen

Wichtiger als das Ziel, zukünftigen Versorgungs- und Beihilfeansprüchen gerecht zu werden, sind die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen. Dies vorab, denn wer Menschen dauerhaft frustriert und verärgert, begegnet zwar auf eigene Weise dem Problem der Indifferenz, tut damit aber weder den Menschen noch unserer Kirche etwas Gutes. Das Problem zukünftig zu zahlender Pensionen ist zwar gravierend, es ist allerdings bei weitem nicht die größte Herausforderung, vor der die Ev. Kirche im Rheinland steht.

Eine Problemanzeige: Seit langem haben sich die EKD-Landeskirchen dafür entschieden, zukünftige Versorgungsansprüche nach dem Kapitaldeckungsverfahren abzusichern. Dies ist alles andere als risikolos. Nur wenige wissen, dass die von Bismarck eingeführte Rentenversicherung ursprünglich auf der Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens funktionieren sollte. Auf Grund von Turbulenzen an den Finanzmärkten, die nicht nur Ende der 20-er Jahre die damalige Weltwirtschaftskrise auslöste sondern die es Bereits im 19. Jahrhundert gab, zweier Inflationen und zweier Weltkriege kam dies jedoch nie wirklich zum Tragen. Das eingesetzte Kapital ging bis auf Restbestände verloren. Das System der Kapitaldeckung wurde daher unter Adenauer 1957 zu einem Umlageverfahren umgebaut – eine Konsequenz aus den Erfahrungen der Vergangenheit.

Unter neoliberalem Vorzeichen wurden die Finanzmärkte dereguliert und erfreute sich auch das Kapitaldeckungsverfahren wieder wachsender Beliebtheit. Es sind allerdings die marktradikalen Umbauten der Ökonomie, die angelegtes Kapital gefährden und in den vergangenen Jahren durch regelmäßig auftretende Finanzmarkturbulenzen immer wieder reduziert haben. Dennoch hat sich insgesamt das angelegte Kapital bis heute nahezu exponentiell vermehrt und in immer weniger Händen konzentriert – trotz der massiven Verluste einzelner Anleger. Es macht ein Mehrfaches des gesamten Weltbruttosozialprodukts aus, was für sich genommen schon beunruhigend genug sein dürfte. Die Kehrseite der Kaptalanlagen sind Schulden, die in immer geringerem Umfang bedient werden können. Die Wirtschaftsjournalistin Ulrike Herrmann weist in ihrem Beitrag „Die vierte Blase“ daraufhin, dass den Wertsteigerungen an den Finanzmärkten keine adäquate Entwicklung in der Realwirtschaft gegenübersteht. „Um 8,1 Prozent ist das globale Geldvermögen im vergangenen Jahr gewachsen, so hat es der Allianz-Finanzkonzern errechnet.“ „Es bleibt … die Frage, wie echt‘ dieser Reichtum ist. Denn in der realen Welt hat sich ja nicht viel verändert: Die globale Güterproduktion hat 2012 nur um etwa 3 Prozent zugelegt. Es ist daher ein Alarmzeichen und keine gute Nachricht, dass das nominale Geldvermögen trotzdem so stark steigen konnte.“ Herrmann sieht die Gefahr einer Blasenbildung und hat vor allem die Aktien- und Immobilienmärkte im Blick. Herrmann ist nur eine Stimme unter vielen, die ähnlich wie vor der Immobilienkrise in den USA 2007/2008 vor der herannahenden Unwetterfront warnen. Auch damals unterstützten neoliberale Akteure wie z.B. der damalige Chef der Deutschen Bank Ackermann schon aus Eigeninteresse den festen Glauben, die internationale Finanzwelt sei völlig im Lot.

Sie war es damals ebenso wenig, wie sie es heute ist. Die US-Notenbank Fed hat kürzlich der Schneid verlassen, von der Niedrigzinspolitik zur Normalität zurückzukehren. Ähnliches gilt für die Europäische Zentralbank. Der Markt wird von billigem Geld überschwemmt, das nach Anlagen sucht. In geringem Umfang fließt es in Investitionen, der Löwenanteil heizt den Handel mit spekulativen Finanzanlagen an – und vermehrt so den fiktiven Reichtum, der immer weniger reale Werte repräsentiert. Diesem Dilemma sind auch Pensionsfonds und kirchliche Versorgungskassen unterworfen. Mögen sie auch noch so sehr mit Nachhaltigkeitsfiltern arbeiten und auf konservative Anlagen setzen, ihr Kapital ist Teil des Blasenkonstrukts und damit in seinem Bestand gefährdet. Die EKiR hat sich also einen denkbar schlechten Zeitpunkt ausgesucht, um die Kapitalbildung zugunsten zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zu verstärken. Es ist so ähnlich, als würde man beim dem Aufziehen der Gewitterfront noch schnell die Wäsche zum Trocknen aufhängen in der fahrlässigen Hoffnung, es werde schon irgendwie gut gehen.

Kapital muss angelegt werden, und da kann man leicht danebengreifen. So musste der Pensionsfonds von NRW mindestens 220 Mio. € abschreiben, da man 2004 in griechische Staatsanleihen investiert hatte – vgl. den DLF-Bericht vom 20.10. 2011. Auch Pensionsfonds anderer Bundesländer haben einst in griechische spanische oder italienische Staatsanleihen investiert. Hierbei muss man wissen, dass Staatsanleihen aus dem Euro-Raum vor Jahr und Tag noch als akzeptable Anlagen galten.

Was man tun kann

Die Herausforderung ist, verantwortungsbewusst und realitätsnah mit der jetzigen Situation umzugehen. Dabei gibt es für die rheinische Kirche keinen Königsweg, der sich aufdrängen würde. Allgemeine Feststellungen, dass ein Umlageverfahren allemal krisenfester ist als Kapitaldeckungsverfahren, von dem vor allem Banken und andere Akteure der Finanzindustrie profitieren, helfen nicht viel. Für eine Kirche gilt allerdings noch mehr als für andere Sozialsysteme, dass sie in ihrer äußeren Gestalt nicht von Kapital, sondern von Menschen getragen wird, die ihr Engagement und Geld zur Verfügung stellen.

Wichtiger als finanzielle Ressourcen sind Menschen, die sich mit ihrer Kirche identifizieren. Nur eine vitale Kirche kann Herausforderungen meistern.

Ankerpunkt aller Reform-, Umstrukturierungs- und Sparmaßnahmen müssen die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen im Verantwortungsbereich der Kirche sein. Wer diese gering wertet oder gar ignoriert und das strategische Handeln der Kirche vorrangig an Finanzgrößen ausrichtet, gefährdet nicht nur die finanzielle Basis der Kirche.

Eine Kirche, die mit ihrer Verkündigung, ihrer Seelsorge, ihrer Diakonie und ihren übrigen Diensten wirksam für die Menschen in ihrem Verantwortungsbereich da sein will, braucht hierzu eine engagierte und motivierte Mitarbeiterschaft. Grundvoraussetzung hierfür ist ein fairer und sozial verträglicher Umgang mit den Beschäftigten. Wer ohne eine akute Notlage, die keine anderen Optionen offen lässt, Beschäftigten trotz guter Arbeit mit Kündigung droht, beschädigt nicht nur Menschen, sondern in nachhaltiger Weise die Kirche selbst.

Wir müssen anders Kirche sein! – darin ist Präses Rekowski in seiner Videobotschaft vom 27.09. 2013 zuzustimmen. Da sich die Lebensverhältnisse der Menschen tendenziell dynamischer verändern, muss eine Kirche auch in ihren Strukturen flexibler und den Menschen zugewandter werden. Es ist allerdings zu bezweifeln, ob dieser Umbau erreicht werden kann, wenn einmal mehr die Finanzfrage im Vordergrund steht. Sparen durch Stellenabbau ist das Gegenteil von Gestalten! Es ist schon beeindruckend wie es an sich honorige Theologen und theologisch beschlagene Juristen nicht nur in der EKiR seit Jahren hinbekommen, die Zukunft als düstere Drohkulisse zu entwerfen, deren Misslichkeiten bereits heute zu schmerzhaften Einschnitten nötigen sollen.

Mit etwas Kreativität kann man auch ohne Drohbotschaft an die Menschen und die Beschäftigten der Kirche den immer noch bedenklich niedrigen Ausfinanzierungsgrad zukünftiger Versorgungsansprüche verbessern.

  1. Landeskirche, Kirchenkreise und Gemeinde haben jenseits der Versorgungskasse Dortmund Kapital in beträchtlichem Ausmaß als Rücklagen angelegt. Alleine auf der Ebene der Landeskirche erbrachte dieses Kapital trotz der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase Erträge von durchschnittlich 7-8 Mio. Euro. Die Ausfinanzierung könnte deutlich verbessert werden, wenn man ein Teil dieses Kapitals in zuträglichem Umfang zur Absicherung zukünftiger Versorgungsansprüche einsetzt. Für die Ebene der Landeskirche dürfte dies noch am unproblematischsten umzusetzen sein. Allerdings muss auch hier darauf geachtet werden, dass Rücklagen auch in Zukunft ihre Funktion erfüllen können. Im Zusammenhang mit der bbz-Affäre ist dies nicht geschehen, da man die Ausgleichsrücklage für den landeskirchlichen Haushalt durch die Entnahme von über 20 Mio. Euro derart geschwächt hat, dass dieser Tatbestand heute als Begründung für den drastischen Sparkurs mit angeführt wird.

Die Finanzsituation von Kirchenkreisen und Gemeinden stellt sich höchst unterschiedlich dar. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung nur nach dem strikten Prinzip der Freiwilligkeit möglich. Zuvor gilt es allerdings, wichtige Fragen zu klären, die bisher – jedenfalls im öffentlichen Diskurs – nicht beantwortet worden sind. Friedhelm Schneider hat angesichts des ca. 30 Mrd. Euro umfassenden Kapitalvermögens der Ev. Landeskirchen und der EKD folgende Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht:

– wie hat sich die Wertentwicklung der Finanzanlagen seit dem Jahr 2000 entwickelt?

– wie stellt sich das Risiko-Gewinn-Verhältnis der Anlagen dar?

– welche Wertverluste sind zu beklagen? wer ist dafür verantwortlich?

– in welchem Prozentanteil können die Anlagen als ethisch korrekt bezeichnet werden.

Diese und weitere Fragen sollten unabhängige (!) Wirtschaftsprüfer in allen Landeskirchen und der EKD ermitteln. Nur wenn in diesen Fragen völlige Transparenz herrscht ist Kontrolle möglich und kann Vertrauen wieder hergestellt werden.“ Nach dem bbz-Finanzskandal gilt dies für die Ev. Kirche im Rheinland umso mehr. Es kann nicht sein, dass derart strikte Sparmaßnahmen beschlossen werden und wesentliche Fakten im Nebel bleiben.

  1. Man hat den Eindruck, dass kirchliche Immobilien im Moment vorrangig unter dem Gesichtspunkt finanzieller Belastung wahrgenommen werden und dass es aus diesem Grund sinnvoll sei, sich von Immobilien zu trennen. Tatsächlich sind Immobilien aber auch werthaltige Objekte, die dazu dienen können, zukünftige Belastungen aus Versorgungsansprüchen abzudecken. Die rheinische NKF-Variante führt dazu, dass kirchliche Körperschaften sich von Immobilien trennen und diese teilweise deutlich unter Marktwert abstoßen. Wo Privatpersonen und kommerzielle Investoren auf Grund der unsicheren Finanzmarktlage Kapital in Immobilien anlegen, geschieht in der rheinischen Kirche das Gegenteil. Geboten ist ein kompetentes Immobilienmanagement, dass sich unter Einbeziehung kirchennaher Unternehmen realisieren lassen müsste.

  2. Bereits jetzt gibt es vielerorts in der Ev. Kirche im Rheinland Pfarrstellen, die sich kaum bzw. erst nach einer längeren Vakanzzeit besetzten lassen. In Kürze wird sich dieses Problem drastisch verschärfen, wenn nämlich die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Daher ist es sinnvoll, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer auch über die jetzige Altersgrenze hinaus auf freiwilliger Basis weiter im Dienst bleiben können. Dies könnte ebenfalls zu einer Entlastung im Blick auf zukünftige Versorgungsansprüche führen.

Alle 3 Vorschläge haben ihre Schwierigkeiten. Es geht tatsächlich um die Einsicht und den politischen Willen, die Ausfinanzierung bei der Versorgung zu verbessern, ohne in noch größerem Umfang die heute geleistete Arbeit durch Einsparungen weiter zu schwächen.

Was man tun muss: Die Menschen wieder in den Blick nehmen!

Das durch die Kirchenleitung vorgegebene Sparziel ist in den Sand geschrieben. Es hat kein solides, durch Fakten gedecktes Fundament. Wie kann man von einem strukturellen Defizit im landeskirchlichen Haushalt reden ohne die Vorlage Jahresabschlüsse von 2012 und 2013? Die Planungsvorgaben der Finanzabteilung sind für sich genommen bereits ein Politikum, da sie seit Jahren auf fast berechenbare Weise bis auf ganz wenige Ausnahmen deutlich unter den tatsächlichen Ergebnissen liegen. Für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich erneut folgender Effekt: man weiß eigentlich, dass der Verteilbetrag für das Haushaltsjahr 2013 auch bei vorsichtiger Schätzung an die 600 Mio. Euro liegen wird und plant dennoch für 2014 mit einem Betrag von 585 Mio. Euro, immerhin ca. 10 Mio. Euro über den Planzahlen von 2013. Faktisch geht man also von einem sinkenden Kirchensteueraufkommen aus, obwohl alle heute bekannten Fakten das Gegenteil signalisieren. Mit haushalterischer Vorsicht ist dies kaum noch zu erklären. Wer so agiert, setzt sich dem Verdacht aus, aus kirchenpolitischen Gründen die Finanzsituation der rheinischen Kirche dramatischer darzustellen, als sie es tatsächlich ist.

Was auf den Prüfstand gehört, sind kostenträchtige „Reform“-Projekte, die einst eingeführt wurden mit der trügerischen Verheißung, hierdurch zu Einsparungen zu gelangen. Bei NKF ist es keine Befürchtung mehr, sondern bittere Tatsache, dass Verwaltungen personell verstärkt werden müssen, um überhaupt ihre Funktionalität zu gewährleisten. Bei der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform zeichnet sich ein ähnlicher Effekt ab. Ein Leitungshandeln, dass in einer finanziell durchaus angespannten Situation dazu führt, dass neue Stellen in Verwaltungen geschaffen werden müssen und damit umso mehr Stellen für die Arbeit mit Menschen wegfallen, hat versagt. Wer von Einsparungen redet, sollte zunächst den Mut aufbringen, derartige Fehlentwicklung konsequent zu korrigieren.

Das Leitungshandeln der Vergangenheit war geprägt von einer auch theologisch höchst problematischen Zahlenfixiertheit und einer ebenso problematischen Orientierung an Finanzgrößen. Nebenbei ließ man auf sträfliche Weise die Frage nach den personellen und finanziellen Ressourcen, die bei der Umsetzung z.B. von NKF tatsächlich anfallen, außer acht.

Es muss darum gehen, die Menschen mit ihren Stärken und Schwächen wieder in den Blick zu nehmen und ihnen etwas zuzutrauen. Gefragt ist Weisheit statt kalkulatorischer Kälte, Solidarität statt betriebswirtschaftlich untermauertem Unternehmensegoismus.

Rekowski, Weusmann und Baucks sind gewiss aus unterschiedlichen Motiven im Januar 2013 in ihre Ämter gewählt worden. Es war dennoch ein starkes Signal für den verbreiteten Wunsch nach Veränderung. Es gab die Hoffnung, dass die „Neuen“ zu einem realitätsnäheren, transparenteren und partizipatorischeren Leitungsstil finden würden, was sich in Teilen bestätigt hat. Mit der Person Manfred Rekowski verband sich die Erwartung, dass es zu deutlichen Korrekturen bei Fehlentwicklungen der „Reform“-Projekte kommen würde.

Stattdessen stehen gleich zu Beginn brachiale Sparvorgaben, denen eine plausible Begründung fehlt. Realitätsnähe: Die fehlt, wenn man EKD-Zahlen schlicht als „objektive“ Tatbestände akzeptiert. Transparenz: gewiss, man legt die Karten auf den Tisch, aber eben nur zum Teil. Im Blick auf die Versorgungskasse Dortmund gibt es nur spärliche Informationen, die unzureichend sind. Partizipation: Der Eindruck drängt sich auf, dass diese dann erwünscht ist, wenn man die Sparvorgaben akzeptiert. Dies wäre allerdings keine echte Partizipation.

Unterentwickelt ist das Problembewusstsein, welche Effekte mit den Sparvorgaben ausgelöst werden. Die Großteil auch der auf landeskirchlicher Ebene Beschäftigten dürfte eher über als unter 50 Jahre liegen. Großartige Menschen sind darunter, die teilweise seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit leisten. Diesen Menschen mit betriebsbedingten Kündigungen zu drohen, ist ein Missgriff, der auch dadurch nicht behoben wird, wenn man die Erklärung nachschiebt, dass man das Mögliche tun wird, um solche zu vermeiden. Zudem werden wir in nahezu allen Berufsgruppen in Bälde Probleme haben, vorhandene Stellen qualifiziert zu besetzen. Der „Paukenschlag“ des Sparprogramms ist ein Beitrag der Kirchenleitung, junge Menschen zu demotivieren, in der Ev. Kirche im Rheinland einen möglichen Arbeitgeber zu sehen. Er steigert die eh schon auf problematische Weise vorhandene Unattraktivität kirchlicher Berufe.

Es wäre schön, eine Kirchenleitung zu erleben, die von den Akteuren in den Kirchenkreisen, Einrichtungen und Gemeinden als hilfreich und unterstützend wahrgenommen wird. Rekowski und andere werden nach ihrer Amtszeit einmal daran gemessen werden, ob es ihnen gelungen ist, Gemeinden und Kirchenkreise zu vitalisieren und den Menschen im Wirkungsbereich der Kirche Halt und Hoffnung zu geben.