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Finanzpolitik

Ein Pakt, den keiner kennt. Von Christoph Fleischmann.

Ein beeindruckendes Beispiel protestantischer Transparenz: Die Kirchenkonferenz, in der die beiden ranghöchsten Vertreter jeder Landeskirche zusammensitzen, beschließt einen „Erweiterten Solidarpakt“. Der betrifft das Finanzverhalten aller Landeskirchen: Man habe „finanzielle Mindesstandards einer verantwortlichen Finanzplanung“ festgelgt, die vom Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft aller Landeskirchen überwacht würden, erklärt Thomas Begrich vom Kirchenamt der EKD. Dazu liefern die Landeskirchen jährlich Daten bezüglich Personal, Rücklagen, Schulden, etc. nach Hannover.

Leider sind die Beschlüsse der Kirchenkonferenz nicht öffentlich. Aber, so versichert das Kirchenamt auf Nachfrage, selbstverständlich seien auch die Landessynoden „informiert“. Ist das so? Hat irgendeine Kirchenleitung den Beschluss der Kirchenkonferenz ihrer jeweiligen Synode im Wortlaut vorgelegt?  Zum Artikel.

Parallelen mit Finanzproblemen bei Kommunen und Kirchengemeinden. Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommunales Eigentum: 42 Milliarden Euro Substanzverlust seit 2003 – Investitionsrückstand allein 2013 um 4,5 Milliarden gewachsen
Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben auch 2013 wieder massiv von ihrer Substanz gezehrt. Die Abschreibungen auf kommunale Bauten, Infrastruktureinrichtungen, Maschinen und den sonstigen Kapitalstock lagen im vergangenen Jahr um knapp 4,5 Milliarden Euro höher als die Investitionen der Kommunen. Damit setzte sich der Wertverlust beim kommunalen Eigentum im 11. Jahr in Folge fort. Seit 2003 haben die Abschreibungen die Investitionen um insgesamt 42 Milliarden Euro übertroffen. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
“Viele Kommunen müssen offensichtlich weiter auf Verschleiß fahren, da gibt es keine Trendwende”, erklärt IMK-Forscherin Dr. Katja Rietzler. Die Expertin für öffentliche Finanzen hat die kommunale Abschreibungs- und Investitionsbilanz auf Basis der aktuellsten Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) kalkuliert. Ihr längerfristiger Vergleich zeigt: Der Wertverlust im vergangenen Jahr war der dritthöchste seit 2003. Die positive Entwicklung der Gemeindefinanzen – im vergangenen Jahr wiesen die deutschen Städte und Gemeinden in der VGR einen Einnahmeüberschuss von 3,5 Milliarden Euro aus – gebe offensichtlich nur einen Teil der Realität wieder, warnt die Forscherin: “Die Kommunen insgesamt haben nicht genug Spielraum, um auch nur die Abschreibungen auszugleichen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich finanzstarke und finanzschwache Städte und Gemeinden immer weiter auseinanderentwickeln. In den ärmeren Kommunen dürfte der Investitionsrückstand also besonders drastisch wachsen.” Zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommentar Friedhelm Schneider: das Problem ist ein doppeltes. Es ist
a. ein reales Problem, denn die Kommunen sind unterfinanziert: „Die massiven Steuersenkungen der vergangenen 15 Jahre hinterlassen ihre Spuren“, erklärt die Wissenschaftlerin. Nach Berechnungen des IMK haben Bund, Länder und Gemeinden durch die Steuerrechtsänderungen seit Ende der 1990er-Jahre bis 2013 per Saldo 484 Milliarden Euro weniger eingenommen.“ In Hessen klagten deshalb Kommunen vor dem Staatsgerichtshof und bekamen Recht: „Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt.“ Insoweit ist das Thema ein politisches Problem bzw. ein Versagen der Politik.  Vgl. Artikel der FR.
b. Das Problem ist b. ein Rechnerisches und rührt her insbesondere von den pauschalen Abschreibungen für den Immobilienbestand. Unter dem Vorzeichen eines technokratisch verstandenen Ressourcenverbrauchskonzepts werden Eigentümer/rechtsträger oftmals arm gerechnet. Auch reiche hessische Kommunen können betroffen sein. Das Problem ist bekannt und bei den Wort-Meldungen schon des Öfteren diskutiert worden: „Doppik/NKF. Sie entzieht den Rechtsträgern in der Gegenwart die Mittel. Dieses Ressourcenverbrauchskonzept ist zum Teil richtig, wird aber dann zum Zwangsregime, wenn Mittel in Größenordnungen entzogen werden, die in der Zukunft real gar nicht benötigt werden. Als Beispiel diene die EKiR. Sie bildet Rücklagen für Gebäude gleich doppelt (!) – einmal als Abschreibung und ein weiteres mal als sog. Substanzerhaltungspauschale. Ein Superintendent hat das auf der Synode in Hilden zu Recht beanstandet. Hier wird ökonomischer Druck erzeugt durch rechnerische (!) Verarmungen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die pauschalen Abschreibungen etwa für den Ressourcenverbrauch bei Immobilien unpräzise und in der Regel deutlich zu hoch ausfallen. Das dürfte bei Kommunen ähnlich sein. vgl. Artikel im Dt. Pfarrerblatt von Friedhelm Schneider.
Fazit: das Instrument der Doppik verschärft die Finanzlage der Kommunen auf rechnerische Weise dramatisch.In der Verbindung, besser: der Addition von a. = Unterfinanzierung und b. = rechnerische Verarmung werden die Eigentümer, hier die Kommunen, endgültig in die Knie gezwungen. Sie sind im bilanziellen Minus, in den roten Zahlen und erhalten schließlich eine Zwangsverwaltung von Regierungspräsidium. Die demokratische Legitimation wird auf der Basis der Finanzpolitik ausgehebelt. Die monarchische Zwangsverwaltung des Regierungspräsidiums ist – scheinbar innerhalb der demokratischen Ordnung – etabliert.

Die Lösung des Problems hieße: outputorientiert steuern. Das erfordert einen höheren Einsatz an… Konzeptions- und Planungsintelligenz. Das Instrument der Doppik ist dafür ungeeignet. Denn die Ansätze sind pauschal und basieren nicht auf realen Daten. Nur so – auf der Basis realer Daten – wäre dem Problem beizukommen. Das ist bei der Kirche identisch. Dafür gibt es in der Kirche auch seit langem Lösungsansätze, wie bei K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement seit ca. 10 Jahren praktiziert. vgl. K.IM.org

 

 

Erzbistum Köln: „Die Briefkastenfirma des Erzbistums“

Am 13.02.14 erschien in der ZEIT ein mehrseitiges Dossier über Finanzen, Investitionsstrategien, Macht und – Machenschaften im Erzbistum Köln. Titel: Der Geldsegen. Die Zusammenfassung: „Unter Erzbischof Joachim Meisner, der nun in Ruhestand geht, mehrte das Bistum Köln sein Vermögen mit fragwürdigen Investments. Bei den Bedürftigen wurde dagegen gespart.“  Zum Dossier.

Das Thema wird in der Presselandschaft aufgenommen, u.a. im Bonner Generalanzeiger: Die Briefkastenfirma des Erzbistums

Von Delphine Sachsenröder
KÖLN.  Das Erzbistum Köln besitzt eine niederländische Briefkastenfirma. Diese Konstruktion hat dem Bistum geholfen, Steuern beim Kauf der Immobilie für das Domforum im Jahr 1991 zu sparen.
Niederländische Besitzgesellschaft: Die Briefkastenfirma des Erzbistums

Das Erzbistum legt sein Geld unter anderem in Kaufhausimmobilien in besten Innenstadtlagen an, aber auch in Aktienfonds; so gehört etwa das ehemalige Bonner Bouvier-Haus einer kirchlich getragenen Immobiliengesellschaft. Immer wieder wird kritisiert, das Erzbistum spare an sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, während auf der anderen Seite der Gewinn maximiert werde. Mehr dazu.

13. Februar 2014, Die Stellungnahme des Erzbistums Köln zum Dossier:

– Für alle Anlagen des Erzbistums Köln bestehen seit vielen Jahren eindeutige ethische Vorgaben. Wie im „Die Zeit“-Artikel („Geldsegen“, „Die Zeit“ vom 13. Februar 2014) angegeben, entsprach der Warburg-Fonds der Pax Bank fälschlicherweise und kurzzeitig nicht diesen Vorgaben. Dieser Fehler wurde behoben. Es gibt umfangreiche Mechanismen, die solche Fehler nach menschlichem Ermessen zukünftig auszuschließen. Das eingesetzte Kapital dient unter anderem als Rücklage für Pensionen und selbstverständlich fließen alle Erlöse in den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln ein und dienen damit den Mitarbeitern und Menschen vor Ort…

Kirche und Pfarrpensionen. Zur Struktur einer Diskussion.

von Christoph Fleischmann

Die Kirchen in Deutschland sind wohlhabend – und doch hören das die Kirchenleitungen nicht gerne. Sie finden, dass sie viele Aufgaben zu schultern und deswegen das viele Geld nur zu bitter nötig hätten. In den evangelischen Kirchen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Pensionslasten der Kirchen verwiesen, also die Kosten für die Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand, die in den folgenden Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gingen, noch deutlich zunähmen…

Pfarrer Christoph Bergner war rund 18 Jahre im Finanzausschuss der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau; seiner Erfahrung nach schätzte seine Kirche sich immer ärmer ein als sie war:

„Als wir angefangen haben mit den Sparmaßnahmen, das war in den Jahren 94/95, dass das vorgetragen wurde von der Kirchenleitung, habe ich diesen Prognosen getraut. Und ich habe erst nach acht Jahren Mitgliedschaft im Finanzausschuss zum ersten Mal – und zwar aufgrund eines großen Streits – die Möglichkeit gehabt zu erfahren, was eigentlich an Geldern in der Landeskirche war; und hab da gemerkt: Unter diesen Bedingungen stimmen die ganze Annahmen nicht. Und seitdem bin ich an dieser Stelle sehr kritisch, und das hat sich auch bewahrheitet in den letzten zehn Jahren. Ich habe immer wieder gesehen: Die Prognosen und was ist hinterher dabei rausgekommen. Bei einem soliden Haushalt muss ein ordentlicher Finanzreferent immer so ein bisschen bescheidener schätzen, das ist ja auch gut, dann kann man Risiken auch abfangen im laufenden Jahr, aber wenn am Schluss 30, 40, oder 50 Millionen übrig sind, dann muss man irgendwann mal fragen: Stimmen denn auch die Prognosen so?“

Christoph Bergner, Autor des Buches Die Kirche und das liebe Geld, sah wie unter dem Eindruck negativer Finanzprognosen Sparmaßnahmen beschlossen wurden:

„Und die Mehreinnahmen, die man hat, die kann dann die Kirchenleitung für bestimmte Projekte benutzen. Der demografische Wandel wird in den Gemeinden abgebildet: Ihr kriegt jetzt da keinen Pfarrer mehr und da keinen Pfarrer mehr, aber das Geld, das da ist, wird dann für andere Projekte verwendet. Oder eben in irgendwelche Rücklagen getan.“ …

Zum Artikel.

 

Rundbrief zur Synode in Hilden

An die Interessierten an der Zukunft der Rheinischen Landeskirche!

Als Besucher der ausserordentlichen Landessynode in Hilden kann ich dem Eindruck nur beipflichten, dass die große Mehrheit der Synode die Kirchenleitung dabei unterstützt, deutliche Sparanstrengungen in erheblicher Höhe zur Sanierung des landeskirchlichen Haushaltes und der Versorgungskassen vorzubereiten.

Aus Gemeindesicht ist bei vielen sehr positiv wahrgenommen worden, dass die neue Kirchenleitung mit dem neuen Präses und den neuen Verwaltungs- und Finanz-verantwortlichen nicht primär den Gemeinden eine neue Sparrunde aufdrückt, sondern zuerst die landeskirchliche Ebene einer gründlichen Prüfung unterzieht. Ebenso positiv wird wahrgenommen, dass der Außenwirkung kirchlicher Aufgaben dabei erhöhte Priorität beigemessen wird und besonders intensiv nach Sparmaßnahmen im Innenbereich gesucht werden muss.

Aber: Der Besucher der Landessynode auf der erhöhten Seitentribüne nimmt manche Eindrücke vielleicht anders wahr als die 210 Synodalen und 150 beratenden Mitglieder oder die landeskirchliche Presseabteilung.

1.) Es gab einige kritische Anfragen an die Berechnung des (anscheinend) defizitären landeskirchlichen Haushaltes. Ein saarländischer Superintendent hinterfragte – und stützte sich dabei auf ein Votum von über einhundert zustimmenden Unterschriften, ob bei NKF die „Abschreibung“ von Gebäuden und die gleichzeitige Erhebung einer „Substanzerhaltungspauschale“ nicht eine Doppelung ergebe, die überflüssig sei und im Endeffekt zu einem Haushaltsdefizit führe, das ohne diese Doppelung so nicht entstanden wäre? Auch aus anderen Voten von Synodalen war deutlich die Befürchtung herauszuhören, dass hier durch NKF ein Haushalt künstlich defizitär gerechnet würde. Weder die Kommunen noch die Wirtschaft würden eine solche Doppelung kennen. Zwar müssen Unterhaltungskosten eingeplant werden: aber dann kann es nur entweder Abschreibung oder Substanzerhaltungspauschale geben. Niemals beides zusammen. Hier sei NKF falsch angelegt.

Wer in einer Ortsgemeinde das Erschrecken mitbekommen hat, wie ordentlich geführte und solide finanzierte Gemeinden durch NKF auf einmal zu notleidenden Gemeinden werden können, kann nachvollziehen, wie eine solche Doppelung Haushalte übermäßig belasten kann und dann zur Begründung für rigide Sparmaßnahmen dient.

Hans-Jürgen Volk hat vor einigen Tagen auf seiner Homepage (http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/in-den-sand-geschrieben.php) auf diese Problematik beim rheinischen NKF hingewiesen:

Der Haushalt der Landeskirche gerät also nicht etwa auf Grund sinkender Kirchensteuereinnahmen unter Druck. Ein entscheidender Faktor ist die unsinnige Doppelung von Substanzerhaltungspauschalen (SEP) und Abschreibungen (AfA) bei Gebäuden, die es sonst in der Doppik weder bei Kommunen noch bei den Ländern gibt. Der landeskirchliche Haushalts wird mit 13,4 Mio. € für Beides belastet. Dies macht etwa 22% der gesamten Haushaltsmittel aus. Die AfA hat ein Volumen von 5,2 Mio. €, SEP von 8,2 Mio. €. Würde man auf die AfA verzichten, reduzierte sich das Defizit des landeskirchlichen Haushalts auf 2,6 Mio. €, bei Abschaffung der SEP würde unter Beibehaltung der AfA selbst nach den Planzahlen für 2013 ein Plus von 400.000 € zu verzeichnen sein.“

(Eine sehr vereinfachte Erklärung: Man bezahlt monatlich erstens einen Autokredit ab und legt zweitens gleichzeitig einen Betrag zurück, um sich nach Verschrottung des ersten Autos ein neues Auto kaufen zu können. Der Haushalt wird also momentan gleichzeitig für den Kauf zweier Autos belastet. Selbstverständlich müssen normale Unterhaltungskosten für das Auto eingerechnet werden.)

OKR Baucks hat darauf geantwortet, dass die KL das Problem sähe und eine Arbeitsgruppe daran arbeite, dieses Problem zu lösen.

2.) Hier stockt einem der Atem: Seit Jahren wird über NKF intensiv in den Synoden und Gemeinden gestritten, es gab ein Moratorium, es gab eine Neuaufstellung der Verantwortlichen für die Umsetzung und nun erst, nach gefühlten zehn Jahren Leiden unter NKF, wird ein Grundfehler deutlich, der verheerende gravierende Auswirkungen auf die Beurteilung von Finanzlagen hat. Warum wurde dieses Probleme nicht schon vor zehn Jahren offen dargelegt und besprochen? Warum erst heute?

Was nun:

  • Haben die verantwortlichen Verwaltungsmenschen das nicht gesehen und gewusst? Das ist sehr unwahrscheinlich, da auch Menschen, die ursprünglich aus der Kommunalverwaltung (ohne diese Doppelung) kommen, jetzt in einflussreichen Stellen und Ausschüssen in unserer Kirche tätig sind: Aber dann wären ihnen wegen Unfähigkeit dringend solche Aufgaben zu entziehen! NKF wäre in ganz schlechten Händen.

  • Oder haben sie jahrelang das Problem vor den Synodalen, der KL und den Gemeinden verschwiegen? Und bekämen so die Synodalen Recht, die auf der Synode durch NKF eine künstliche Schlechterrechnung der Finanzen befürchteten? Sollten so insgeheim kirchenpolitisch motiviert Sparmaß-nahmen und Strukturveränderungen zu Lasten der Gemeinden und der theologischen und diakonischen Arbeiten der Landeskirche gepuscht werden?

  • Oder?

Das Misstrauen, dass hier nicht von allen Beteiligten im finanziellen Bereich mit offenen Karten gespielt wurde, war bei einigen Synodenvoten deutlich zu spüren. Hier muss die KL dringend für Klarheit sorgen, bevor dieses Misstrauen auf die neue Kirchenleitung selbst übergreifen kann.

3.) Und dann kamen noch zwei Voten, die bei mir Erstaunen und Erschrecken hervorgerufen haben: Der von der Kirchenleitung berufene Synodale Preutenvorbeck, Verwaltungsleiter des KK Jülich, gab etwas überraschend in der Diskussion ein Votum ab, dass man mit weiteren Kostensteigerungen bei NKF zu rechnen habe und diese dringend nötig seien. Der Finanzchef OKR Baucks, stimmt ihm zu und bedankte sich ausdrücklich für diesen Hinweis. Man müsse auch technisch auf dem neuesten Stand sein. Und es gäbe keine Alternative zum Weitermachen. Das blieb so stehen. Keine weiteren Voten dazu.

Anscheinend stehen weitere 1,1 Millionen € zur Debatte.

War das Resignation, dass sich niemand von den Synodalen gegen diese neuere Kostensteigerung wehrte? Hatte man das schon eingeplant und abgehakt? Gilt das Projekt als unberechenbar und unbeherrschbar?

Aber die Bedeutung einer solchen Haltung ist unbegreifbar: Da wird über die Existenz landeskirchlicher Arbeit hautnah diskutiert: der Fortbestand der Schulen oder des Internates in Hilden, über die Kirchliche Hochschule oder andere landeskirchliche Arbeitsfelder an, mit und für Menschen: und gleichzeitig werden Millionenbeträge für neue Methoden der Finanzverwaltung ausgegeben: Kein einziges Gemeindeglied wird einen kleinen Vorteil von NKF haben oder verspüren, aber entscheidende kirchliche Arbeitsgebiete müssen wegfallen. Mitarbeiter zittern um ihre Arbeitsplätze.

Es ist unglaublich und unbegreifbar: Da werden Verwaltungsträume und erhoffte Verbesserungen seit Jahren mit immer mehr Millionenbeträgen subventioniert (Ende nicht absehbar) und die dringend notwendige Arbeit an und für Menschen wird zurückgefahren. Ich habe noch nirgendwo von Einsparungen bei der Verwaltung durch Synergieeffekte gehört, aber dauernd wird mir von neuen Stellen und ausufernden Kosten für die Verwaltung berichtet.

Darf für eine Kirche NKF wichtiger sein als die Arbeit mit Menschen? Darf man für dieses Projekt im Rechnungswesen noch weiter unabsehbare Millionenbeträge ausgeben, ohne dass das Ende der Fahnenstange in Sicht ist?

Ein begrenzter, teilweiser Stopp dieser Finanzumstellung NKF könnte mit fünf Schritten Ruhe in die ganze Sache bringen:

a) Alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die noch nicht umgestellt haben, stoppen den Prozess der Umstellung umgehend.

  • Sie müssen nicht mehr teuer zu bezahlende externe Berater einkaufen, weil der Personalmarkt sonst keine geeigneten Personen für die Umstellung hergibt.

  • Sie müssen nicht mehr noch unfertige Konzepte ausprobieren und teures Lehrgeld bezahlen.

b) Die linke Seite des Haushaltsbuches wird vorerst in allen Institutionen auf Eis gelegt. Die oft als „Haushaltslyrik“ verspottete linke Seite mit den Zielvorstellungen ist für die Gemeinden und Kirchenkreise weitgehend uninteressant und überflüssig. Wo wichtige Ziele sich anbieten, werden Gemeinden sie auch ohne linke Seite im Blick haben und über die notwendigen Finanzen beraten. Wenn Gemeinden oder Kirchenkreise aber ernsthaft sich auf die Zielformulierungen und Zieldiskussionen einlassen würden, hätten sie im ganzen Jahr für nichts anderes mehr Zeit. Was nützen von der Verwaltung vorgeschlagene leere Worthülsen? Oder vom Vorsitzenden mühsam überlegte Zielvorschläge? Oder leer abgegebene Seiten? Angesichts der vielfach herrschenden Finanznot ist nicht die Aufstellung des Haushaltsplanes der richtige Ort, sich über Prioritäten klar zu werden.

c) Nur die Institutionen, die schon umgestellt haben, führen diesen Prozess weiter. Sie experimentieren mit den noch offenen Problemen, optimieren die Prozesse und Methoden und bilden einen kompetenten Mitarbeiterstab aus. Ziel sollte die Ausarbeitung eines einheitlichen NKF-Modells sein, das preiswert und sparsam ist, das leicht verständlich und verwaltungstechnisch beherrschbar ist, das auf andere Kirchengemeinden und Kirchenkreise übertragbar ist und das für Presbyterien und KSV-Mitglieder überschaubar und verständlich ist, damit die Leitungskompetenz bei den dafür zuständigen Gremien bleibt und nicht auf die Verwaltung übergeht. Nur diese Kirchenkreise investieren vorerst in dieser Experimentier- und Erprobungsphase auch in neue Hard- und Software.

Für die Ausarbeitung eines solchen NKF – Modells reichten einige engagierte Kirchenkreise und Gemeinden aus. Es muss nicht die ganze Landeskirche zu einem superteuren Experimentierplatz werden.

d) Erst wenn das angestrebte optimierte Modell erfolgreich den Praxistest bestanden hat, kopieren die anderen Kirchenkreise, Gemeinden und Werke dieses Modell. Inzwischen wird es dann genügend kompetente Verwaltungsmitarbeiter geben, die dieses fertige Modell preiswert in Nachbarkirchenkreisen und Gemeinden einführen können.

e) Die linke Haushaltsseite bleibt optional: Nur wer für seine Institution diese linke Seite für sinnvoll und sachgerecht hält, macht sie zum Teil des Haushaltsbuches.

Diese linke Haushaltsseite ist kein notwendiger Bestandteil von NKF, sondern ist die zusätzliche Einführung eines neuen Führungssystems in der Kirche. Dieses System hat mit NKF im Kern nichts gemein.

Bei der Einführung von NKF im Rheinland wird nicht nur die Buchführung umgestellt auf doppelte Buchführung, sondern es wird mit der linken Haushaltsplanseite gleichzeitig ein neues Management-System für die Leitung von Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche eingeführt: „management by Objectives“

 

Management by Objectives (MbO) (zu Deutsch: Führung/Führen durch Zielvereinbarung) ist eine Methode aus der Betriebswirtschaftslehre zur Führung von Mitarbeitern eines Unternehmens.

Ziel dieses Verfahrens ist es, die strategischen Ziele des Gesamtunternehmens und der Mitarbeiter umzusetzen, indem Ziele für jede Organisationseinheit und auch für die Mitarbeiter gemeinsam festgelegt werden.“ (wikipedia)

Eine solche Methode hat nichts direkt mit dem Finanzwesen zu tun und ist somit nicht zwingend mit der Einführung der doppelten Buchführung zu verbinden.Durch diese Koppelung wird aber die Einführung der doppelten Buchführung verkompliziert und für Presbyterien und KSVs kaum durchschaubar: Notgedrungen müssen sie der Verwaltung die Handhabung überlassen und Teile ihre Leitungsfunktion abgeben.

Sollte nicht in einer Kirche gelten: Besser einige Jahre Zweigleisigkeit für Haushaltspläne und Abschlüsse -das klappt ja im Moment auch- als weiter dieses NKF-Fass ohne Boden zu füllen und dafür die Arbeit an Menschen zu kappen.

Die Landessynode könnte hier im Januar 2014 die (zeitweise) Notbremse ziehen, ohne die ganze Umstellung in Frage zu stellen und viel Geld vergeblich ausgegeben zu haben.

Viele Grüße und Gottes Segen für Ihrer Arbeit

Manfred Alberti

p.s.: Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Schwächen und Gefahren des Verwaltungsstrukturgesetzes, das am 01.April 2014 so in Kraft tritt, wenn die Landessynode 2014 es nicht noch verändert und einen finanziellen Rahmen setzt, können Sie finden auf: www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de Kap. A 2 Verwaltungsstrukturgesetz 2013 Kritische Analyse

G. Beckstein und K. Winterhoff zu Konzernbildung der EKD und Doppik

Zur Pressekonferenz vom 12. November 2013 auf der EKD-Herbstsynode

mit  Dr. Günther Beckstein und Klaus Winterhoff –  hier der Text ihrer Statements  – aus  zwei unterschiedliche Richtungen / Lagern ? – Urteilen Sie selbst!

Günter Beckstein:

„Wir haben den Anspruch gute Haushalter Gottes auf Erden zu sein, gerade weil auch erhebliche Finanzmittel uns anvertraut sind, die wir auch dringend brauchen für die vielfältigen Aufgaben, die die Kirche in unserer Gesellschaft hat. Man kann es nicht oft genug sagen, der Schwerpunkt der kirchlichen Arbeit liegt vor Ort. Kirchengemeinden wenden sich in den Dörfern und Städten unmittelbar den Menschen zu mit Verkündigung, Seelsorge, mit Beratung, mit Kultur- und Bildungsveranstaltungen, in der diakonischen Arbeit für Menschen, ohne Ansehen der Person, Herkunft oder Religion. Für diesen Dienst werden von den über 15.000 eigenständigen kirchlichen Trägern jedes Jahr rund zehn Milliarden Euro ausgegeben. Und dieses Stichwort 15.000 eigenständige Träger bedeutet auch, dass es nicht eine Art Konzernbilanz gibt und auch geben kann, denn zum Beispiel die Kirchengemeinde, aus der ich komme, Paul-Gerhardt-Gemeinde in Nürnberg, wird ja nicht etwa vernetzt, weder mit der Landeskirche oder mit erst recht der EKD, sondern es sind selbständige, eigenständige kirchliche Träger, so dass das als Konzernbildung nicht möglich ist und abgesehen davon auch nicht sinnvoll ist. Dass die evangelische Kirche ihr Geld verantwortungsvoll einsetzt, ist meine Überzeugung und zwar sowohl wenn wir vergleichbare andere Kirchen ansehen, als auch wenn wir den Staat ansehen. Die für unseren Haushalt der EKD zugrunde liegenden haushaltsrechtlichen Vorschriften sind mit den Vorschriften der Kommunen und Länder vergleichbar. Seitdem wir die Doppik haben mit den Haushalten der Kommunen eher als mit den Ländern, denn die Länder sind ja noch in der Kameralistik. Aber die Grundvorschriften, die Grundüberlegungen sind trotzdem ganz ähnlich. Die gewählten Leitungsgremien beschließen die öffentlichen Haushalte der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Und nur im Rahmen dieser Beschlüsse dürfen die Gelder dann schlichtweg auch eingesetzt werden. Für die Detaillees haben wir die Sachverständigen, die hier sitzen, und deshalb darf ich zunächst das Ratsmitglied Vizepräsidenten Klaus Winterhoff bitten, den Haushalt hier vorzustellen.“

Vizepräsident Klaus Winterhoff: „Ich knüpfe, Herr Dr. Beckstein, an einer Äußerung von Ihnen an,: Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen Kassen / keine Vergleichbarkeit bei dem Umstieg auf die Doppik mit den Ländern. Sagt mal, das würde ich gerne vergleichen. Öffentlich ist ja beispielsweise eine Bilanz, die Bilanz des Bundeslandes Hessen, kein armes Bundesland, aber angesichts de Verpflichtungen für die Versorgung steht dort das Eigenkapital auf der verkehrten Seite. So, also damit bin ich bei einer Herausforderung , die wir alle haben,..“

Dr. G. Beckstein: „Wenn ich eine Bemerkung dazwischen machen darf, deswegen haben wir in den Ländern uns auch ganz bewußt nicht für die Doppik entschieden, weil das Bild etwas falsch ist, dann. „

Vizepräsident K.Winterhoff: „Ob das Bild dann falsch ist oder ob das Bild dann zutreffend ist, jedenfalls können Sie sich im nächsten Jahr bei der EKD dann ganz genau darüber informieren, wenn wir im nächsten Jahr eine Eröffnungsbilanz auf den Tisch legen. Das wird auch im nächsten Jahr noch nicht alles abschließend gelungen sein, aber jedenfalls sieht man dann, was für Verpflichtungen wir auch in Zukunft haben, was ja einem kameralistischen Haushalt nicht zu entnehmen war, da er ja nur Einnahmen und Ausgaben enthält.

Vielleicht ein Wort zur gesamten Ausgangslage. …Wir hatten im letzten Jahr das höchste nominale Kirchensteueraufkommen in der EKD, aber ich lege wert darauf / auf die Feststellung das das nominale Kirchsteueraufkommen nun überhaupt nichts sagt, wenn man auf der anderen Seite nicht den Kaufkraftverlust entgegen setzt. Seit 1994 Kirchsteueraufkommen
9 % Zunahme, Kaufkraftverlust in der gleichen Zeit 30 %.
Von meiner eigenen Landeskirche kann ich sagen, wir können uns seit den neunziger Jahren real über ein Drittel weniger leisten. Und von daher ist die Redeweise vom Reichtum der Kirche, aus meiner Sicht, doch sehr zu hinterfragen. Ich habe das weiter ausgeführt in der Haushaltsrede. Wir haben, das ist meine Prognose jetzt mittelfristig, zur Zeit eine relativ stabile, leicht positive Seitwärtsbewegung auch noch in den nächsten Jahren bei der Kirchensteuer zu erwarten. Das heißt für die Struktur der Kirche: Wir haben eine Atempause, das Notwendig zu tun und ich hoffe, dass diese Atempause möglichst lange anhält, dass wir in keinen hektischen Aktionismus verfallen.

Wir müssen feststellen: Die Gemeindegliederzahl sinkt weiter kontinuierlich und zugleich steigt aufgrund des Wirtschaftswachstums die Kirchensteuer: Das heißt der Verlust an Gemeindegliedern wird überkompensiert durch die wirtschaftliche Entwicklung. Und das wird nicht so bleiben. Wir sehen nur nicht den Zeitpunkt, wann die Gegenbewegung eintritt, deswegen heute Vorsorge und das aller Wichtigste aus meiner eigenen Verpflichtung als Finanzreferent in der westfälischen Kirche heißt: Wir müssen vorsorgen für insbesondere die Versorgungsverpflichtungen. Das wird den Gliedkirchen – die EKD ist weniger beteiligt – das wird die Gliedkirchen in den nächsten Jahren noch deutlicher herausfordern.

Denn sie müssen sehen, wenn sie heute eine Person einstellen, als Pfarrerin,als Pfarrer mit 30 Jahren übernehmen, dann haben Sie noch 60 Jahre Versorgungsverpflichtungen für die Hinterbliebenen. Und was in 60 Jahren ist, das kann man zwar versicherungsmathematisch alles ausrechnen unter verschiedenen Szenario, aber dann muss die Kirchensteuer aber in 60 Jahren immer noch sprießen und fließen. Das ist die Herausforderung. Deshalb lautet mein Stichwort immer: Derzeit Vorsorge treffen und nicht alles in konsumtive Ausgaben stecken. Die schwierigen Jahre kommen noch. Sie liegen vor uns. Aber heute erst mal Dankbarkeit für das, was wir haben. Der Haushalt als solcher ist unspektakulär. Er beruht auf der mittelfristigen Finanzplanung. Diese wird umgesetzt. Und es ist ein Haushalt der Kontinuität, der eigentlich nichts Besonders enthält mit Ausnahme der einen oder anderen neuen Akzentuierung, die von der Synode dem Rat mitgegeben ist.“

Anders als hier in der Pressekonferenz scheinen sich Dr. G. Beckstein und K. Winterhoff laut den Aussagen Winterhoffs in seiner Haushaltsrede nicht zu widersprechen.

Vizepräsifdent K. Winterhoff führte dort u.a aus:

„Wie wird das Geld nun eingesetzt?
Für die EKD und die Gliedkirchen versuchen wir einen kleinen Überblick in der Broschüre „gezählt“ zu geben. Der Überblick ist nicht vollkommen: Da die (noch) zumeist kameralen Haushalte Vermögen und Verpflichtungen nicht erfassen können, ist eine Aussage über das gesamte wirtschaftliche Potenzial oder die wirtschaftlichen Schwächen auch noch nicht möglich. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass dies angesichts der Verfasstheit der EKD und der Gliedkirchen auch in Zukunft nicht komplett möglich sein wird. Schließlich ist die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen und 15.000 Kirchengemeinden keine Konzernholding die eine konsolidierte Bilanz vorlegen könnte. Soviel aber wissen wir: Die Verpflichtung für die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude erreichen jährlich die Summe von fast eine Milliarde Euro. Und die Rückstellungen für unsere Versorgungsverpflichtungen – von den Beihilfeverpflichtungen nicht zu reden – sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufs Ganze gesehen noch lange nicht ausreichend dotiert, obgleich hier schon sehr viel getan wird. Beispielsweise wenden etwa die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche, deren Absicherung der Versorgungslasten beklagenswert gering ist, für ihre Sicherstellung jährlich 22 % des Kirchensteueraufkommens auf…
Finanzpolitik ist Verantwortung für heute und für morgen. Dieser Verantwortung haben wir uns auf allen Ebenen zu stellen.

Verantwortung tragen die Gliedkirchen der EKD auch füreinander…
Der zwischen ihnen nun seit über zwei Jahrzehnten praktizierte Finanzausgleich zeigt dies in besonderer Weise. Er ist zugleich Ausdruck starker Solidarität. Mit 144 Millionen Euro – die nicht über diesen [EKD] Haushalt abgewickelt werden – aber wegen ihrer hohen Bedeutung keinesfalls unerwähnt bleiben dürfen, gelingt es, stabile Voraussetzungen für kirchliches Handeln in allen Regionen unseres Landes zu schaffen. Damit wird eindrucksvoll realisiert, was die Grundordnung der EKD (Artikel 6 Absatz 1) so beschreibt:

‚Die Evangelische Kirche in Deutschland bemüht sich um die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen, hilft ihnen bei der Erfüllung ihres Dienstes und fördert den Austausch ihrer Kräfte und Mittel.‘
Dafür möchte ich namens des Rates an dieser Stelle ganz besonders danken!“

 (K. Winterhoff, Einbringung des Gesetztes über den Haushaltsplan und die Umlagen…, EKD,  Herbstsynode 2013, S. 3)

Und doch ist auch diese Rede ein Beleg dafür, wie sehr die Frage des Konzernseins oder -werdens der EKD die Darstellung prägt. Wie wirken diese Sätze, diese 60 Jahre auf einen Arbeitslosen, auf einen Rentner, der auf Grundsicherung angewiesen ist, weil nach 42 Arbeitsjahren nur etwas mehr als 600 € Rente für ihn herauskommt? Wie viele Personen profitieren von dieser „Versorgungsverpflichtung“ ?

In der EKB0 waren es 2009 gerade einmal 814 Personen (Pfarrer, Kirchenbeamte und Lehrer sowie ihre Hinterbliebenen), für die im selben Jahr 16.261.828,22 € Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, das sind für jede pensionsberechtige Person ca. 20.000 € laut http://www.ekbo.de/Webdesk/documents/premiere_ekbo-internet/Zahlen+%26+Fakten/Statistischer+Bericht+2009.pdf.pdf.pdf, S. 66 (Zugriff am 22.11.2013), wenn ich die Zahlen richtig deute.

Dr. Katharina Dang

 

 

Baden: Sparkurs bei steigenden Einnahmen.

Sparen nennt man es hierzulande, wenn der Einsatz von Finanzmitteln reduziert wird. das ist im Staat nicht anders als in der Kirche.  Ob dabei gespart, also eine Rücklage für spätere Anschaffungen oder Vorsroge erfolgt, ist dabei lange nicht gesagt: „Eine Politik zur Reduzierung des Haushaltsdefizites wird in der Politik oft euphemistisch als sparen, Sparpolitik oder Sparkurs bezeichnet.“ (wikipedia) In der Politik wird – und in der Kirche – wird der Begriff den wir aus der Privatshäre kennen und schätzen in anderer Bedetung verwandt. Was dabei oft Resultat solchen „Sparens“ ist, drückt die französiche Sprache klar und deutlich aus, wenn sie den Sachverhalt als „politique de rigueur“ bezeichnet. Und rigueur heißt nichts anderes als Härte, Strenge, Unerbittlichkeit. Das Französische hilft also zu verstehen, was gemeint ist.

Man vergleiche dazu auch die bei steigenden Einnahmen beliebten ‚Spar‘- oder eben zutreffender Härte- Kurse der Kirche, wie in der EKiR, so u.a. auch in der Badischen Landeskirche:

Finanzchefin: Badische Landeskirche steht auf soliden Füßen

Die badische evangelische Landeskirche rechnet in den kommenden beiden Jahren mit rund 594 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen. „Wir stehen auf soliden Füßen, können flächendeckend kirchliche Arbeit leisten“, sagte die für Finanzen zuständige Oberkirchenrätin Barbara Bauer am Montag vor der Landessynode in Bad Herrenalb. Das Kirchenparlament werden bei seiner Herbsttagung den Doppelhaushalt 2014/2015 verabschieden. Er hat ein Gesamtvolumen von 827 Millionen Euro: 408 Millionen für das nächste Jahr und 419 Millionen im Jahr 2015.  Mehr dazu.

Hintergrundinformationen und Anmerkungen zum Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland

Gespart wird in der Ev. Kirche im Rheinland seit vielen Jahren. Bereits die Landessynode 2003 hatte Entscheidungen zur Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen herbeigeführt. Die Spar- und Strukturvorschläge der Landessynode von 2006 hatten Einsparungen von bis zu 20% zum Ziel. Im Windschatten einer aufgeregten Diskussionslage in der EKiR zu Beginn des Jahres 2010 z.B. um die misslungenen NKF-Einführung (Neues Kirchliches Finanzwesen) hatte die Kirchenleitung trotz einer mittlerweile deutlichen Steigerung der Kirchensteuereinnahmen diesen Sparkurs verschärft. Für die landeskirchliche Ebene sollte es bis 2023 zusätzliche Einsparungen in Höhe von 15% geben. Ein Aus­schuss für Aufgabenkritik wurde installiert, alle ständigen Ausschüsse sollten den Prozess begleiten. Lesen Sie den vollständigen Beitrag zum Sparkurs der EKiR in TRANSPARENT.

Zur geflissentlichen Erinnerung: Kirche verzichtete auf Kompensation durch Verluste der Einkommensteuerreform 2000

Der Rückgang der Kirchensteuern wird immer wieder als Grund für Downsizing-„Reformen“, für Personalabbau, Fusionen, Doppik/NKF, Zentralisierung etc. bemüht. Allerdings zeigt die Statistik zum einen nominal deutliche Steigerungen der Kirchensteuerentwicklung – (vgl. auch die Entwicklung der Kirchensteuer in der EKiR) parallel zu den daran gekoppelten staatlichen Steuereinnahmen.

Zum anderen verzichteten die Finanzdezernenten auf eine Kompensation für den Rückgang der Kirchensteuern infolge einer Steuerreform. Die Höhe der aktuellen Kirchensteuer ist also zu einem gewissen Anteil hausgemacht und gewollt.

 

„Die Hauptursache des Rückgangs der Kirchensteuern in diesem Zeitraum waren die Steuerreformen der rot-grünen Koalition ab 1999. Die sukzessive Entlastung vor allem der höheren Einkommensgruppen löste seitdem unmittelbar eine Minderung der Kirchensteuereinnahmen aus. Dieser Rückgang war 1999/2000 keine Überraschung. Denn die Finanzbehörden der Länder und des Bundes hatten beide Kirchen über die beabsichtigten Steuerreformen informiert und insbesondere darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Reformen zu einem strukturellen Absinken der Kirchensteuern führen würden. Die staatlichen Stellen hatten an diesem Absinken ausdrücklich kein Interesse.

Deshalb hatte eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzressorts unter Leitung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck 1999/2000 den Finanzreferenten der Landeskirchen und Diözesen Vorschläge zur Vermeidung der Verluste unterbreitet. Es wurde angeregt, die Kirchensteuer von der Einkommensteuer zu entkoppeln und sie mit einem verminderten Satz an das Bruttoeinkommen zu binden. Doch die Vorschläge wurden innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zunächst von der katholischen Kirche, dann von den evangelischen Kirchen abgelehnt.“ Zum Artikel von Prof. Herrmann Lührs in den zeitzeichen 2009.

Die Pfarrstellenbemessung 2025 der EKHN – von Pfr. Friedhelm Schneider

Finanziell geht es der EKHN 2012 gut. Die Kirchensteuern steigen im Trend der zurückliegenden 20 Jahre um 1- 1,5% pro Jahr . Dennoch ertönt bei unzähligen Anlässen intern oder in der Öffentlichkeit das Lied der Depression, die Klage vom „Rückgang der Steuereinnahmen um durchschnittlich rund 0,9% aufgrund demografischer Entwicklung“ . Deshalb müsse die EKHN Einsparerfolge erzielen und stellt wiederholt die Frage: „Wie viele Stellen im Pfarrdienst werden wir uns in Zukunft voraussichtlich noch leisten können?“

Lesen die der Artikel zur Debatte der Pfarrstellenbemessung der EKHN-Synoden 2012 von  Pfr. Friedhelm Schneider in Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft