von Hans Dieter Zepf, Pfarrer i. R., Beinestraße 26, 64846 Groß-Zimmern
Aufgabe des Textes ist es auf der Basis der Friedensdenkschrift von 2007 „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ den Afghanistaneinsatz, der schon 12 Jahre dauert, friedensethisch zu reflektieren. So heißt es in der Einführung in Ziffer 1: „Im Jahre 2007 hat die EKD mit ihrer Denkschrift … friedensethische und friedenpolitische Perspektiven für die weltpolitische Situation am Beginn des 21.Jahrhundert formuliert. Das nachstehende Votum knüpft an diesen Grundlagentext an“.
Da der Text auf der Friedensdenkschrift basiert seien hier wesentliche Aussagen benannt:
Bereits im Vorwort wird die Tendenz der Denkschrift deutlich, wenn Bischof Huber formuliert „In Denkschriften soll nach Möglichkeit ein auf christlicher Verantwortung beruhender, sorgfältig geprüfter und stellvertretend für die ganze Gesellschaft formulierter Konsens zum Ausdruck kommen“ (S. 8). Diese Aussage und die Tatsache, dass von Seiten des Militärs und der Politik die Denkschrift gelobt wird und zu den Mitgliedern der Kammer ein Bundeswehrgeneral aber kein Pazifist gehörte, sind – obwohl manches in der Denkschrift positiv zu bewerten ist – Indizien dafür, dass es nach dem Motto geht: „allen wohl und niemand weh.“
Einige Hinweise sollen das verdeutlichen (Zitate und Hinweise werden durch die jeweiligen Ziffern in den Klammern belegt):
Die Denkschrift sieht sich dem Vorrang der gewaltfreien Methoden
der Konfliktbearbeitung verpflichtet (60, 124, 170-183). Wie sehr allerdings die Denkschrift dem Ultima-Ratio-Denken verhaftet bleibt, belegen folgende Sätze: Zwar ist „das christliche Ethos … grundlegend von der Bereitschaft zum Gewaltverzicht (Mt 5,38ff.) und vorrangig von der Option für die Gewaltfreiheit bestimmt“. Aber: „In einer nach wie vor friedlosen, unerlösten Welt kann der Dienst am Nächsten aber auch die Notwendigkeit einschließen, den Schutz von Recht und Leben durch den Gebrauch von Gegengewalt zu gewährleisten (vgl. Röm 13,1-7).“ (60). Der Hinweis auf Römer 13,1-7 zeigt ein Obrigkeitsdenken, das in der Geschichte fatale Folgen hatte. Auch die Aussagen über Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses von 1530 (100) sind unkritisch. Mit Hilfe von CA 16 wonach „Christen ohne Sünde … Übeltäter mit dem Schwert bestrafen, rechtmäßig Kriege führen, … können“ und Römer 13 (Jedermann sei untertan der Obrigkeit …) wurden Kriege immer wieder von der Kirche theologisch legitimiert.
Die Lehre vom „gerechten Krieg“ wird zwar abgelehnt, nicht aber die Kriterien des „gerechten Krieges“ ( z.B. Erlaubnisgrund, Autorisierung, Verhältnismäßigkeit der Folgen und der Mittel) (102; 103). Damit werden weiterhin Kriege legitimiert.
Die Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen ist friedensethisch nicht mehr zu rechtfertigen (108, 109, 162-164). „Aus der Sicht evangelischer Friedensethik kann die Drohung mit Nuklearwaffen heute nicht mehr als Mittel legitimer Selbstverteidigung betrachtet werden“ (162). Umstritten ist in der Kammer, „welche politischen und strategischen Folgerungen aus dieser gemeinsam getragenen friedensethischen Einsicht zu ziehen sind“ (162). Auch in der Frage des Einsatzes nuklearer Waffen bleibt damit eine Hintertür offen. Noch nicht einmal hier schafft es die EKD mit einer Stimme zu reden.
Auf die Problematik des Krieges in Afghanistan wird nicht eingegangen, ebenso nicht auf den Israel-Palästina-Konflikt. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Denkschriften (1981 und 2007) sowie andere Äußerungen der EKD zur Friedensfrage lassen eine Ethik des unbedingten Gewaltverzichtes vermissen.
In dem neuen Text der EKD wird nach Vorwort und Einführung die Stellungnahme in vier Schritten entfaltet.
Zu einigen Punkten in diesen vier Schritten beziehe ich kritisch Stellung.
Der Einsatz in Afghanistan wird miltärisch und zivil bewertet, wobei nicht zu übersehen ist, dass den militärischen Apekten gegenüber den zivilen mehr Aufnerksamkeit gewidmet wird. Wie in der Denkschrift von 2007 wird auch hier militärische Gewalt als ultima ratio legimiert (vgl. Ziffer 2). Möglichkeiten einer friedlichen und gewaltfreien Konfliktlösung spielen so gut wie keine Rolle.
Der Einsatz von Kampfdrohnen wird zwar differenziert problematisiert (Ziffer 16), aber auch hier kein klares Nein, was Ziffer 17 vermuten lässt. In Ziffer 17 wird gefragt „inwieweit es verantwortbar ist, um eines erwarteten militärischen Vorteils willen die Tötung unbeteiligter Zivilpersonen hinzunehmen.“ Die Kammer hat auch hier eine passende Antwort parat: „Jedenfalls im Rahmen internationaler bewaffneter Friedensmissionen ist dem Humanitätsgebot Vorrang (Hervorhebung H.D. Zepf) vor der militärischen Notwendigkeit einzuräumen. Demgemäß sind bei militärischen Kampfmaßnahmen zivile Opfer mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit auszuschließen und sollten nicht als ,unbeabsichtigte Nebenfolge´ einer im Übrigen legitimen Zielwahl betrachtet werden.“ Wenn man wie die EKD unter bestimmten Voraussetzungen militärische Gewalt legitimiert, dann ist die logische Konsequenz, dass auch in der Frage der Tötung von Zivilpersonen das Ultima-Ratio-Denken seine Fortsetzung findet. Diese Argumentation ist theologisch gesehen ein ungeheuerliche Vorgang.
Es wird festgestellt, dass die Sicherheitslage nach wie vor in weiten Teilen des Landes äußerst prekär sei (Ziffer 20). Die Äußerungen über die Themen Schutz vor Gewalt, Förderung der Freiheit, Abbau von Not und Anerkennung kultureller Verschiedenheit (Ziffern 20-33) sind weitgehend beschreibend und fragen nicht nach den Ursachen des Afghanistan-Krieges. Ebenso wenig wird erkannt, dass mit militärischer Gewalt nicht die Voraussetzungen geschaffen werden können, damit anschließend ein zivile Aufbauarbeit geleistet werden kann. Nur das afghanische Volk selbst kann Frieden schaffen. Dazu sind flankierende gewaltfreie Maßnahmen der Völkergemeinschaft notwendig.
In Ziffer 40 heißt es: „ Seit Gründung der Bundeswehr ist die Militärseelsorge ein unabhängiger (Hervorhebung H.D. Zepf) Kooperationspartner.“ Diese Feststellung ist falsch.!
Es leidet keinen Zweifel, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ein Recht auf Seelsorge haben. Die Frage ist, auf welche Art und Weise die Kirche diese Aufgabe wahrnimmt. Die behauptete Unabhängigkeit der Militärseelsorge ist nicht gewährleistet, wie die folgenden Hinweise belegen.
1. Der Staat sorgt für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt ihre Kosten. Die Kirche begibt sich damit in Abhängigkeit: Die Kosten der Militärseelsorge trägt fast ausschließlich der Staat. Und es ist doch klar, dass ein Staat keine finanziellen Zugeständnisse macht , ohne entsprechende Gegenleistungen zu erwarten. Der Staat erwartet, dass die Militärseelsorge Militär und Staat stabilisiert.
2. Die Militärseelsorge ist in militärisch-staatliche Strukturen eingebunden. Die Freiheit des Evangeliums ist damit eingeschränkt. Die Militärpfarrer/innen stehen im Konflikt zwischen Staat und Kirche (doppelte Loyalität). Die Militärseelsorge schweigt zu der Tatsache, dass der Auftrag der Bundeswehr ausgeweitet wurde zu einer Interventionsarmee. Die Militärseelsorge schärft nicht die Gewissen der Soldatinnen und Soldaten (Kriege, die völkerrechts – und grundgesetzwidrig sind Kosovo-Jugoslawienkrieg, Afghanistankrieg). Im lebenskundlichen Unterricht spielt die Frage der Konfliktlösung mit gewaltfreien Methoden sowie der Weg Jesu, der Gewaltfreiheit gefordert hat, kaum eine Rolle.
3. Ein Militärpfarrer an der Artillerieschule der Bundeswehr in Idar-Oberstein verlas im Ostersonntagsgottesdienst 1999 eine Stellungnahme zum Kosovo-/Jugoslawien-Krieg, die er auch an einem Schriftenstand der evangelischen Militärseelsorge auslegte. Er wies unter anderem auf die Völkerrechtwidrigkeit dieses Krieges hin. Ein Offizier und das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (Behörde des Verteidigungsministerium) schritten dagegen ein.
4. Der damalige evangelische Militärbischof Hartmut Löwe erklärte 1999, Militärgeistliche hätten nicht darüber zu urteilen, ob Auslandseinsätze der Bundeswehr richtig seien.
5. Ein leitender Offizier der Schule für innere Führung sagte 1975: „Wir erwarten von einem Pfarrer, der zu uns kommt als Seelsorger, dass er zur Bundeswehr ja sagt mit allen Konsequenzen, den Ernstfall eingeschlossen“ (in Vorgänge, Zeitschrift für Gesellschaftspolitik (Heft 4/1975, S. 81). Der Einfluss des Staates auf die Militärseelsorge ist unverkennbar.
Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 warnt in ihrer III. These: “Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung dem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugung überlassen.“
Dem katholischen Theologieprofessor Missalla ist zuzustimmen, wenn er formuliert:
„Wenn heute in über 40 Staaten eine katholische Militärseelsorge mit einigen tausend haupt- und ehrenamtlichen Militärgeistlichen – in fast allen Staaten mit Offiziersrang – eingerichtet ist, dann müsste die Kirchenleitung sich eigentlich bewusst sein, dass diese Staaten – nicht zuletzt als Gegenleistung für die investierten Gelder – erwarten, dass die Militärseelsorge die Institutionen Militär und Staat stabilisiert und die Auftragserfüllung der Streitkräfte ebenso unterstützt wie ihre Kampfkraft“ (Heinrich Missalla, Wie der Krieg zur Schule Gottes wurde.Hitlers Feldbischof Rarkowski.Oberursel 1997, Seite 119).
Die vorgenannten Ausführungen zeigen deutlich, dass die viel gepriesene „Unabhängigkeit der Militärgeistlichen in ihrer seelsorgerlichen Tätigkeit“ falsch ist.
Wenn Seelsorge unter den Soldaten Sinn haben soll, müssen Strukturen geschaffen werden, die völlig unabhängig sind von staatlichen Vorgaben.
Erforderlich ist die Kündigung des Militärseelsorgevertrages. Die Kirche muss Seelsorge in Räumen der Gemeinden anbieten. Deshalb: Abschaffung der Militärseelsorge und Einrichtung einer Soldatenseelsorge, die frei ist von staatlichen Vorgaben!
Nähere Informationen zum Thema: „Abschaffung der Militärseelsorge“ sind unter www.militaerseelsorge-abschaffen.de zu finden.
Schlußbemerkungen
Der Text der EKD bringt, auch wenn er Defizite benennt, keine neuen Erkenntnisse. Wie schon wie bei der Friedensdenkschrift von 2007 macht sich die Kirche zum Handlanger des Staates. Zu den Mitgliedern der Kammer gehört ein Generalleutnant aber kein Pazifist!! Diesen Text hätte auch ein Politiker schreiben können. Die Bundesregierung wird jedenfalls ihre Freude haben und dankbar sein.
Erst, wenn die unheilvolle Allianz der Kirche mit dem Staat überwunden wird und die Kirche sich dem biblischen Zeugnis des Gewaltverzichtes wieder verpflichtet weiß, wird es zu einer klaren und eindeutigen Redeweise in der Friedensfrage kommen.