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Kompetenzverlust der Gemeinde

Umgang mit dem Theologennachwuchs, Beschneidung von syndalen Rechten, Fusionskarusell, Kosten für Doppik, Benachteiligung kleiner Gemeinden, Fehlentscheidungen bei Filetstücken – Vorblick auf die EKHN- Frühjahrssynode.

Eine vorbereitender Blick auf wichtige Synodenthemen der EKHN Frühjahrssynode vom 08.-10.Mai 2014 von Friedhelm Schneider.

1. Bestürzung über eklatante Benachteiligung kleinerer Gemeinden durch das neue Zuweisungssystem.
Das Gros der Anträge aus den Dekanaten – neun an der Zahl – bezieht sich auf das geänderte Zuweisungssystem, das kleine Gemeinden benachteiligen würde. Die Dekanate haben – funktionsfähige – Alternativen ausgearbeitet. Diese Alternative wird nicht nur als gerechter und angemessener erachtet. Sie weicht mit nur 2% auch nur minimal vom verfügbaren Finanzrahmen ab. Die Synodalen, die das Modell entwickelt haben, schließen damit an eine frühere Tradition gewisser EKHN-Synodaler an, die der Synode mehrfach mit Gegenrechnungen zu besseren Einsichten verhalf.
2. Die EKHN und der theologische Nachwuchs oder: wie die EKHN die Identifikation des Theologennachwuchses mit dem Arbeitgeber Kirche untergräbt.
In der EKHN existiert ein dreistufiges Prüfsystem für den Theologennachwuchs vom Studienende bis zur Verbeamtung. 1. Stufe: die Potentialanalyse. Ein Stresstest, der in Verruf geraten ist. Darüber berichten die www.wort-meldungen.de wie auch Publik Forum (Nr. 8/2014, S.28f) .2. Stufe: das Einstellungsgespräch nach dem Vikariat. Darauf bezieht sich die Anfrage des Synodalen Breidenstein zur EKHN Frühjahrssynode.

Er legt dar, dass beim letzten „Gespräch“ von 17 BewerberInnen nur 13 in das Pfarrvikariat (Zeit mit Angestelltenstatus) übernommen. Gegen die Entscheidung der Kommission gibt es keine Rechtsmittel! Daraus ergeben sich für den Synodalen Fragen wie: Wie ist die Abweichung des Einstellungsgesprächskommission von früheren Beurteilungsinstanzen (Potentialanalyse, Theol. Seminar, Examina) zu erklären? Wie wird sichergestellt, dass die Kandidaten eine nachvollziehbare und gerechte Beurteilung erfahren?
Damit aber nicht genug der Kandidatenprüfungen. Nach dem Pfarrvikariat (der anfänglichen Dienstzeit im Angestelltenverhältnis) gibt es ein weiteres, richtiges Prüfungsverfahren. In diesem werden die PfarrvikarInnen vor der Verbeamtung noch einmal unter Stress gesetzt. Sie könnten auch hier tatsächlich noch einmal scheitern.
Was passiert hier eigentlich? Der Nachwuchs des „Schlüsselberufs“ der Kirche wird mehrfach und über Jahre hin fortgesetzt Stresssituationen ausgesetzt. Das ist, wie der Synodale feststellt, fachlich nicht nachvollziehbar, muss also andere Gründe haben. Diese liegen auf der Hand. Was aber ist das Ergebnis? Eines besteht darin, dass die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer schon mit Eintritt in die Kirche in Distanz zum Arbeitgeber Kirche getreten sind. Die Identifikation mit dem „Betrieb“, auf die in jedem normalen Unternehmen extrem hohen Wert gelegt wird, kann auf diesem Hintergrund kaum stattfinden. Schon die Pfarrerzufriedenheitsstudie stellte eine hohe Identifikation der Pfarrer zwar mit dem Auftrag, nicht aber mit dem Arbeitgeber (KL, Verwaltung etc.) fest. An diesem Problem hätte ein funktionierendes Personalmanagement arbeiten müssen. Wenigstens hätte vermieden werden müssen, dass sich dieser Trend bei Neueinstellungen fortsetzt. Nichts der Art ist geschehen. Im Gegenteil. Und die Nachwuchskräfte empfängt man mit einer dreifachen, sachlich nicht zu rechfertigenden, schikanierenden Hürde! Das ist völlig unakzeptabel. Das Ergebnis ist für den ‚Betrieb‘ verheerend, für das Personalmanagement aber vernichtend. Wie sagte ein Pfarrer, der schon Mitte der 90iger Jahre von der damaligen Einstellungspraxis betroffen war? Der Kirchenpräsident müsste sich heute für das damalige Vorgehen gegenüber den Vikaren entschuldigen. Billiger wird eine Normalisierung des Verhältnisses zw. Pfarrerschaft und der Kirchenleitung in der EKHN wohl nicht zu haben sein. Nur eine für die Zukunft geplante Modifikation der jetzigen Einstellungspraxis wird also nicht ausreichen, um das Verhältnis wieder zu normalisieren.

3. Anstehende Pensionierungswelle von PfarrerInnen beginnt mit Pensionierung des Personaldezernenten.

Die eklatanten schwächen des Personalmanagements sind auch bei anderen Fragen notorisch, so der bevorstehenden Pensionierungswelle von PfarrerInnen ab 2016, auf die es bislang keine hinreichende Antwort in Sicht ist. Jährlich ist mit ca. 100 Pensionierungen bei angestrebten 30 Neueinstellungen zu erwarten. Ein Minus von 70 PfarrerInnen p.a. Bedeutet bei aktuell 45 Dekanaten durchschnittlich ein Minus von 1,5 Personen p.a. (im aktuellen Zuschnitt der Dekanate!). Käme die Pensionierung mit 63 Jahren, könnte das in einem Jahr zu einer Reduktion von fast 5 Personen/Dekanat führen. Alles dies, die Identifkation verhindernde Einstellungspraxis wie auch der drastische Personalmangel bei PfarrerInnen wurde in der EKHN lange verheimlicht. Heute funktioniert  das nicht mehr. Und so verlässt der jetzige Dezernent Bechinger seinen Posten ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze. Da fragt sich: hat er die Situation nicht mehr ertragen – oder war er nicht mehr tragbar?

4. Einschränkung der Beteiligungsrechte von Dekanatssynoden bei der Dekanewahl.
Die Beschneidung der Rechte der synodalen Gremien durch die Kirchenleitung wächst. Offensichtlich traut die Kirchenleitung der EKHN den Gremien nicht einmal in Personalentscheidungen die Fähigkeit zu, die für die eigene Situation richtige Wahl zu treffen. So beschneidet sie deren Entscheidungsfreiheit, in dem die Wahl oder entscheidende Vorauswahl zwischen den Bewerbern schon in der Kirchenleitung getroffen wird.  Die vorausgewählten Personen oder die einzig vorausgewählte Person wird dann dem eigentlichen synodalen Entscheidungsgremium präsentiert. Oft erweist sich „leider“ nur eine Person als geeignet. Und die nachgeordneten synodalen Gremien dürfen dann reduziert wählen oder ggf. nur noch abnicken.
Das geschieht auf allen Ebenen, z.B. auf der Mitteleren Ebene. Im Ev. Dekanat Bergstraße wurden bei der letzten Dekanewahl nur zwei (der vier vorhandenen) Kandidaten zur Wahl gestellt. Daher sieht sich das Ev. Dekanat Bergstraße zu einem Antrag an die Landessynode genötigt, der die (früher übliche) Autonomie (die Dekanatssynode wählte aus ihrer Mitte selbständig den Dekan/die Dekanin) wenigstens teilweise wieder herstellt. Der Antrag enthält folgenden Passus: „Die Elemente der Wahl durch die Dekanatssynode in dem Verfahren sollen gestärkt werden… So sollen ihre Wahlmöglichkeiten nur dann durch eine Vorauswahl begrenzt werden, wenn es so viele Bewerbungen gibt, dass ein Wahlverfahren den einzelnen Bewerbungen nicht mehr gerecht werden kann. Bewerben sich weniger Personen, sollen sich in der Regel alle zur Wahl stellen können.“ Zum Antrag.

5. Einschränkung der Beteiligungsrechte von der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen.
Die Beschneidung der Beteiligungsrechte in Personalfragen betrifft ebenso die höchste Ebene, die der Landeskirche. Prominentes Beispiel auf der aktuellen Synode, die „Wahl“ des Personaldezernenten. Das Wort Wahl steht in Anführungszeichen, weil eine Wahl in der Regel eine Auswahl zwischen Kandidaten bezeichnet. Bei dieser „Wahl“ wird es aber nur einen Kandidaten geben. Die Kirchenleitung empfiehlt unter mehreren KandidatInnen den von ihr ausgewählten Oberkirchenrat Jens Böhm (aus dem eigenen Haus) der Synode zur – sagen wir besser Zustimmung. Wahlrecht der Synode – war da was? Man wird gespannt sein dürfen, ob die Synode wenigstens erfährt, wer den noch für das Amt kandidiert hat? Und man wird sehen, ob die Synode der EKHN im eigenen Fall reagiert, wie zuvor schon die Dekanatssynode Bergstraße im Falle der Dekanewahl (s.o.). Ob sie also darauf besteht, dass Ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden. Das allein ist schon ein wichtiger Grund. In diesem Falle ist das Zustimmungsverfahren als Wahlersatz noch aus einem 2. Grund problematisch. Denn der zukünftige Personaldezernent wird die verfehlte Personalpolitik des Vorgängers spätestens bei der Bewältigung der Pensionierungswelle ausbaden müssen. Dafür sollte er sich auf eine breite Unterstützung aus der Landessynode berufen und verlassen können. Hat die Synode aber selbst gar nicht gewählt, wird dort im Krisenfall auch kaum mit Rückhalt gerechnet werden können. Der zukünftige Dezernent dürfte das anstehende „Wahl“-Verfahren vielleicht nicht nur erleichtert, sondern mit gemischten Gefühlen betrachten.

6. Kostenansatz für die Doppik in Höhe von 9 Mio. realistisch?
Die Synode der EKHN hat die Einführung der Doppik beschlossen. Und zwar mit einem Kostenansatz von 9 Mio. €. Was sie für die 9 Mio. € denn bekommen wird, möchte nun eine synodale Anfrage wissen. Denn es hat sich herumgesprochen, dass in anderen Landeskirchen exorbitant höhere Beträge erforderlich waren. So spricht man in der Württemberg. Landeskirche von einem dreistelligen Millionenbetrag, in der EKiR wurde auf der letzten Synode der aktuelle Stand von einem Synodalen mit ca. 60 Mio. beziffert. Wobei dieser Aussage von der KL nicht widersprochen wurde. Anzumerken ist, dass der Dezernent Bernd Bauks gleichzeitig einräumen musste, dass es sich dabei nur um die halbe Miete handele, denn die Umsetzung ist noch im Gange und die Performance der Software leistet gar nicht das, was man sich eigentlich erhoffte. Die EKHN aber will mit 9 Mio. auskommen?

7. Unendlich dreht sich das Fusionskarussel in der EKHN
Andernorts hat sich schon herumgesprochen, dass die Gebietsreformen aus der Steinzeit der Reformen, den 60iger Jahren, wenig tauglich sind. Nicht einmal mehr die Gründe muss man eigens nennen, wenn doch, dann sehen Sie hier. Und so ist schon eine groß angelegte Fusion der in Niedersachsen beheimateten Landeskirchen im letzten Jahr nach 5 jähriger Vorbereitung und enormen Werbemaßnahmen pro Fusion abgeblasen worden. Und Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, kann nur noch Referate halten mit Titeln wie: „als Reformen noch geholfen haben“. Gebietsreformen verursachen mittlerweile also ganz offensichtlich Unwohlsein. Das mag sich in der EKHN noch nicht herumgesprochen haben. Denn hier soll sich das Fusionskarusell weiter drehen. Und zwar bei den Propsteien. Ein Bestandteil wäre die Aussetzung der Neubesetzung der gerade frei gewordenen Stelle des Propstes/der Pröpstin. Darüber und die geplante Neuordung des Propsteibezirke soll die Synode entscheiden. Und damit die Tür öffnen für die Fortsetzung eines des von anderen bereits verlassenen Karussels. Vielleicht sollte auch die EKHN den Jahrmarkt verlassen und zur Ernsthaftigkeit echter Reformen zurückkehren.

8. Fehlend auf der Tagesordnung: Kleinode, Schmuckstücke, Filetstücke…
Alle Landeskirchen haben (oder hatten…) einige besonders herausragende Liegenschaften, etwa Tagungshäuser oder -zentren. Auch die EKHN. Z.B. im Nobelstädtchen Kronberg am Taunus das (frühere) Religionspädagog. Studienzentrum Schönberg. Nicht nur ein kleines Schmuckstück, sondern aus Vermögenssicht ein Filetstück: Tagungshaus, Gästehaus, Gründerzeitvilla auf großem Grundstück in bester Lage. Vor 4 Jahren sollte die Synode auf Vorlage der KL den Verkauf beschließen. Tat sie aber nicht. Jedenfalls nicht im ersten Anlauf. Beim zweiten Anlauf hatte die KL mehr Glück. Der Verkauf wurde abgesegnet. Ein Beitrag in den Wortmeldungen kommentierte: Kirche ohne Kurs. – Vier Jahre sind seither ins Land gegangen. Wer meint, die Liegenschaftsverwaltung der EKHN wäre in dieser Zeit in der Lage gewesen, das Objekt zu verkaufen, irrt. Gewiss, man wird Gründe vorbringen, die eine Verzögerung begründen. Diese waren aber sämtlich schon vor dem Synodenbeschluss bekannt. Was erforderlich wäre, um das Objekt zu verkaufen: eine aktive Liegenschaftsverwaltung. So lange eine solche in der EKHN nicht existiert, wird dies Objekt unter den obwaltenden Umständen wohl kaum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen sein. Vielleicht betrachtet der eine oder andere den Vorgang als ein Zeichen des Himmels und Eingriff einer höheren Gewalt, die eine in diesem konkreten Falle schon im Ansatz falsche Entscheidung korrigiert. Und die Synode mag sich bestätigt fühlen für ihre ursprüngliche (richtige) Entscheidung in der Sache.

Die Agonie einer Kirchenverfassung

Von Hans-Jürgen Volk

Einst war die presbyterial-synodale Ordnung so etwas wie der „Markenkern“ der Ev. Kirche im Rheinland. Spätestens die Presbyteriumswahlen 2012 dokumentieren, dass sich diese einstmals basisorientierte Kirchenverfassung dem Zustand der Agonie nähert. Jeder, dem diese Landeskirche auf Grund ihrer Grundordnung am Herzen liegt, kann über den Ausgang der Wahlen nur betrübt sein. Besorgniserregend ist noch nicht einmal so sehr die magere Wahlbeteiligung von landeskirchenweit 11,5%. Da gab es in der Vergangenheit noch ärgere Quoten (2004: 10,7% oder 2000 10,3%). Bedrückender ist der Tatbestand, dass bestenfalls in 50% aller Wahlbezirke auf Grund ausreichender Wahlvorschläge überhaupt gewählt werden konnte. Lesen Sie den Artikel.

Kirche hat noch keine Antworten – Kirche sucht Antworten.

Die Nordkirche hat noch keine Antworten.

Vier Arbeitsgruppen beschäftigen sich im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde seit vergangenem Herbst mit Zukunftsfragen. „Wir haben die Fragen präzisiert aber noch keine Antworten“, sagte Matthias Krüger, einer der beiden Pröpste, an diesem Mittwoch am Rand der Kirchenkreissynode. Mehr dazu.

 

Nordkirche sucht Antworten mit einer Fragebogenaktion an Gemeindekirchenräten.

Dazu fanden im Juni dieses Jahres 4 öffentliche Infoabende statt. Dort wurde informiert. Es wird berichtet, dass es in den Veranstaltungen zu Kritik an den Bögen kam. Tendenz der Kritik: die Bögen haben Alibifunktion – und sind tendenzös.

 

Für die Mitglieder der Kirchengemeinderäte blieben viele Fragen offen.

Bei genauerer Nachfrage führten nicht zu zufriedenstellenden Antworten.

 

1. Der Kirchenkreis soll künftig ausschließlich Aufgaben übernehmen, die die Gemeinden nicht wahrnehmen können.

Wir stimmen dieser Aussage zu. Wir lehnen diese Aussage ab.

 

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2. Evangelische Kindertagesstättenarbeit ist ein zukunftsrelevantes, ausstrahlendes Arbeitsfeld kirchlicher Arbeit. Daher trägt der Kirchenkreis Verantwortung dafür, keine Einrichtungen aus der kirchlichen Trägerschaft herausfallen zu lassen.

Wir stimmen dieser Aussage zu. Wir lehnen diese Aussage ab.

 

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BeteiligungsbogenAGKirchenkreisprofil

Führen und leiten lernen für die EKBO

Im Amtsblatt der EKBO 3/2013, S. 68 wird für einen  Lehrgang geworben, bei dem man folgendes lernen kann:
„1. Organisationsanalyse
– Definitionen und Grundbegriffe in der Organisationslehre,
– Organisation als Managementaufgabe
2. Qualitätsmanagement
– Verfahren und Instrumente zur Beschreibung von Qualität
sozialer, pädagogischer und kirchlicher Arbeit
3. Organisationskultur
– Organisation und Institution Kirche,
– Rituale/Corporate Identity
4. Projektmanagement
– Planung, Organisation, Steuerung, Dokumentation,
– Präsentation von Projekten
5. Veränderungsmanagement
– gesellschaftliche Veränderungsprozesse;
– Veränderungswiderstand in Organisationen, Gruppen und bei Personen:“

Die Fortbildung für Pfarrer und Pfarrerinen  „dient der Reflektion und
Weiterentwicklung der Leitungskompetenz und wird von der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung e.V. in Kooperation mit der EKBO und dem DWBO durchgeführt.“ (ebd.).

A.D.

Ein Kommentar erübrigt sich.

A.D.

Doppik – von der Basisinformation bis zu Risiken & Nebenwirkungen

Mit „Doppik in Kommunen Bayerns: eine kritische Sichtweise“ bieten die Autoren Klaus Thoma und Andreas Weber (Kämmerer und Rechnungsprüfer) einen umfassenden Einblick in die Frage der Neuen Steuerungsmodelle aus Sicht der Praktiker. Sie umkreisen die Probleme in ihrer Präsentation in drei Themenkreisen, die von der informativen Einführung, dem Sinn und Unsinn von Informationen aus dem Rechnungswesen bis hin zu den politischen Fragen nach den Gewinnern und Verlierern der Doppik reichen.

Themenkreis I: Basisinformation: was ist Kameralistik, was Doppik?

  1. die (erweiterte) Kameralistik kann im Prinzip alles, was gebraucht wird (Folien 15-21, 28-30)
  2. Unterschiedl. Zielsetzung von Kameralistik und Doppik (Folien 10-13)
  3. Nachteile der Doppik (Folien 19-21)

Themenkreis II: Verbesserte Information der herkömmlichen Kameralistik

  1. Sinnvolle Verbesserungen der Kameralistik sind darstellbar (Folie 18)
  2. Hilfreiche Aspekte aus der Doppik sind auch in der Kameralistik abbildbar: Generationengerechtigkeit (Folien 35-40)

Themenkreis III: Risiken und Nebenwirkungen der Doppik

  1. Verlierer Steuerzahler: erhöhte Umstellungs- und Betriebskosten (Folien 33, 42-44)
  2. Verlierer Gremien: Entmachtung der Gremien (Folie 41)
  3. Hauptnutznießer der Doppik: Consultants etc. (Folie 25)

 

EKiR: Kritische Anfragen an die Verwaltungsstrukturreform

EKiR. Ein Beschluß des Lutherischen Konvents am 3.3.2013 in Brühl zur Verwaltungsstrukturreform kritisiert er die Verlagerung der bislang gemeindlichen Verwaltung auf Verwaltungszentren führt zu einem Entzug der Mitwirkungsrechte an der Basis trotz traditioneller synodal-presbyterialer Verfassung, einer Machtverschiebung zu einer Immunität der Verwaltung, nicht zuletzt auch einer Kostensteigerung aus der Fragen entstehen wie:

Trotz sinkender Gemeindegliederzahlen und entgegen allen Prognosen sind die Kirchensteuereinnahmen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dennoch wurden Pfarrstellen abgebaut, Jungtheolog(inn)en nicht angestellt, Inhaber von Sonderdienststellen ohne soziale Absicherung entlassen, Wartestandspfarrer(innen) zwangspensioniert und Kirchen geschlossen. Ist dies geschehen, um die Ausweitung der Verwaltung zu finanzieren?

 

Konflikte durch Hierarchisierung in der EKBO

In der EKBO, der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg, eskalieren Konflikte im Zusammenhang des Verlusts der Gemeindehoheit. Zum konkreten Konfliktfall im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin entnehmen Sie mehr der Ortspresse (Stichworte in der Suche: Pfarrer Scheidacker, u.a.) oder der Gemeinde Wittstock-Ruppin. Die Landeskirche hat auf unsere Anfrage bis heute nicht geantwortet. Zur Seite der EKBO.

Das Beispiel ist im Zusammenhang dieser Ausgabe weniger als mittlerweile, individueller, eskalierender Fall mit seinen speziellen Ausprägungen, interessant. Wie überhaupt die individuellen Komponenten nicht die Ursachen darstellen. Das Grundproblem liegt in der Strukturkonstruktion der Reformen, die die Hoheitsrechte von den Gemeinden abziehen und zentralisieren. Darin liegt der Stoff für Konflikte, die zunächst als Schwelbrände entstehen (werden), um dann plötzlich auszubrechen. Ursachen dieser Problematik werden in dieser Ausgabe im Artikel Protestantismus ohne Partizipation von Friedhelm Schneider analyisert (s.o.). Er analysiert, dass solche Konflikte systembedingt sind und von handelnden Personen nicht ausgelöst, sondern nur verstärkt werden können. Gibt es Alternativen zu derartigen konfliktschaffenden Reformen? Ja. Im Artikel von Ingrid Schneider „Wider die Einheitslösungen“ wird ein solcher systemischer, hier ein systemisch-integraler Ansatz dargestellt (s.u.).

Hintergrundinformation zum Dissens und Konflikt zwischen der EKBO und dem dortigen Gemeindebund erfahren Sie in zwei Beiträgen, die im Deutschen Pfarrerblatt (02/2013) veröffentlicht waren:

EKBO Organisierte Erweckung in Berlin-Brandenburg

Die EKD strebt mit »Kirche der Freiheit« nichts anderes als einen Erweckungsprozess von oben nach unten an1. Dies wirft unter anderem die Frage auf, wie die Kirchenleitungen in die Lage versetzt werden sollen, eine Erweckung zu organisieren. Nach den Vorstellungen der EKD haben sie sich hierbei vorrangig der kirchlichen Mittelebene (Kirchenkreise, Dekanate) zu bedienen, die zur Umsetzung von Reformen in den Kirchengemeinden am besten geeignet sei2. Darüber hinaus wird der Pfarrberuf als Schlüsselberuf für die Umsetzung der Reformen angesehen, weil nur er für die ganze Landeskirche stehe und der Dienstaufsicht unterliege, die das wirksamste Mittel landeskirchlicher Rechtsaufsicht darstelle3.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Hoffmann, Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg und das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus, Potsdam:

Kommunikationsprozesse gestalten und Wandlungen in der Volkskirche fördern

Schon in den 90er Jahren fanden in Brandenburg (und in den östlichen Landeskirchen allgemein) flächendeckend Fusionen von Kirchenkreisen, kirchliche territoriale Gebietsreformen, statt. Angesichts eines relativ hohen Mitgliederrückgangs1  und zurückgehender Zuweisungen an die Kirchenkreise, namentlich für Personal2, sucht man z.B. im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin Antworten mit dem Ziel der Personal- und Finanzsicherheit und dem Ziel der »Strukturanpassung zur Verbesserung des kirchlichen Lebens vor Ort« 3.

Lesen Sie das Interview mit Generalsuperintendentin Asmus.

Aufbruch Gemeinde – Bayern

AUFBRUCH GEMEINDE in der zweiten Phase – gegen zentrale Steuerungslogik

Langsam, aber stetig greifen die ldeen des FORUMS AUFBRUCH GEMEINDE um
sich: Beteiligungskirche statt Betreuungskirche, Dezentralisierung, Stärkung
der Ortsgemeinden, Finanzierung von unten – das waren die Stichworte der
ersten Phase seit dem ersten Gemeindetag im Oktober 2008. Es war die Phase
des Analysierens, Kritisierens, Urteilens und Entwickelns. Jetzt bahnt sich eine
Phase an, die auf Erprobung drängt. Da ist es Zeit, die bisherige Entwicklung
einmal Revue passieren zu lassen:

Korrespondenzblatt 06/2011, S. 102ff

Eine ekklesiologische Metakritik am »Aufbruch Gemeinde«

Korrespondenzblatt 05/2011