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„Wer da kärglich sät, der wird kärglich ernten; und wer da sät im Segen, der wird auch ernten im Segen“: Zehnjahres-Auszeit für alle Mitarbeitenden der EKHN gefordert.

04/2015, Pfr. Hans-Joachim Greifenstein (Schwanheim), bekannt als Mitglied des 1. Allgemeinen Babenhäuser Pfarrerkabaretts,  bedankt sich mit folgendem Brief mit folgenden an die Synodalen der Dekanatssynode Bergstraße für die Unterstützung des Antrags der Gemeinde Schwanheim für eine Zehnjahres- Auszeit für alle Mitarbeitenden der EKHN.

 

An die
Mitglieder der Synode des Evangelischen Dekanates Bergstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder!

Zunächst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass die Mehrheit der Synodalinnen und Synodalen bei ihrer letzten Tagung am 13.3.2015 dem etwas abgewandelten Antrag unseres Kirchenvorstandes Schwanheim zur Einführung einer Zehnjahres-Auszeit für alle Mitarbeitenden der EKHN in der folgenden Fassung zugestimmt hat:

„Die Synode der EKHN soll die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass allen Mitarbeitenden der EKHN nach zehn Jahren Dienst die Möglichkeit einer bezahlten Auszeit / Studienzeit von bis zu drei Monaten eingeräumt wird.“

Mehrheitlicher Beschluss (bei 44 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen)

In der Diskussion über den Antrag sind einzelne Aspekte aufgetaucht, zu denen ich mit diesem Schreiben gerne noch einmal Stellung nehmen möchte. Es ging uns mit unserer Initiative nicht um das Aufreißen von Gräben zwischen unterschiedlichen Gruppen von Mitarbeitenden, auch sollte nicht der Eindruck einstehen, dass der Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer gemäß § 18 der PfrUrlO in unseren Augen ein zu kritisierendes Standesprivileg der Pfarrerschaft sei. Es geht uns viel mehr um eine Weiterentwicklung der bestehenden Dienstgemeinschaft und um eine Stärkung der Mitgliederbasis unserer Landeskirche.

In unserer EKHN sind Pfarrerinnen und Pfarrer zahlenmäßig in der Minderheit. Erzieherinnen, Verwaltungsangestellte, Musikerinnen, Pflegekräfte und Gemeindepädagogen bilden die übergroße Zahl der Mitarbeitenden. Doch verstehen sie sich dabei bewusst als „Leute der Kirche“? Mitglied sein müssen sie ja, aber sind sie es auch gerne? Wie reden Angestellte der Kirche nach Feierabend im Freundes- oder Familienkreis über ihren Arbeitgeber? Sind sie zufrieden und vielleicht sogar ein bisschen stolz, weil sie für eine so gute Organisation arbeiten dürfen? Oder sind sie desillusioniert („die Kersch is auch net viel besser wie die annern……“) oder gar verbittert über den Unterschied zwischen hohem ethischen Anspruch und der teilweise ernüchternden Realität der alltäglichen Arbeitsvollzüge? Nehmen Kirchenangestellte am Gemeindeleben teil? Besuchen ihre Kinder den Kindergottesdienst, kandidieren ihre Ehepartner bei der Kirchenvorstandswahl, singen sie im Chor mit oder stellen sie sich beim Gemeindefest hinter den Bratwurststand? Erheben sie ihre Stimme, wenn bei der Familienfeier jemand laut verkündet, aus der Kirche ausgetreten zu sein? Mit anderen Worten: Identifizieren Menschen, die ihr Geld bei der Kirche verdienen (und ihre Angehörigen) sich öffentlich und nachvollziehbar mit der Institution (und werden dadurch missionarisch tätig)?

Wir wissen: viele tun es, aber sehr viel mehr tun es leider nicht.

Meine Hoffnung ist, dass mehr es tun würden, wenn sie einen heilsamen Unterschied zwischen der EKHN als Arbeitgeber und anderen Arbeitgebern erleben würden, ein „kirchliches Plus“ sozusagen.

Wer bei uns einen Arbeitsvertrag unterschreibt, verkauft damit zunächst einmal nur seine Arbeitskraft so wie z.B. an das Rote Kreuz oder an ein Wirtschaftsunternehmen. Aber wie sieht es mit der inneren Einstellung aus? Wenn es uns gelänge, auch diese für unsere Ziele zu gewinnen würde es die EKHN stärken. Diesen Leuten brauchen wir keine Impulspost zu schicken, wir treffen sie an ihrem Arbeitsplatz und da gibt es viele direkte Impulse. Die Frage ist nur: Welche? Jeder Arbeitstag bietet Chancen für eine „innere Mission“ der besonderen Art.

Hier setzt die Idee der „Zehnjahresauszeit“ an. Wer zehn Jahre im Gemeindebüro ansprechbar war, Kranke gepflegt, Kirchenmusik gemacht, Kinder und Eltern erzogen, die Mühen der Einführung der „Doppik“ mit erlebt oder zuverlässig Kirche und Gemeindehaus geputzt hat, darf – „weil er/sie bei de Kersch schafft“ – einmal durch schnaufen. Das ist etwas anderes als Erholungsurlaub. Es ist eine Wertschätzung für Menschen, die oft an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, Überstunden vor sich herschieben und anderswo vielleicht mehr Geld verdient hätten als bei uns. Eine Auszeit ist eine Burn-Out-Prophylaxe, die darüber hinaus auch noch die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärkt. Jemand der sich gut behandelt fühlt ist in der Regel loyaler.

Allerdings ist auch zu beachten: Sozialpolitische Errungenschaften werden oft nur zu Anfang als spürbare Verbesserung erlebt und dankend angenommen. Nach relativ kurzer Zeit verblasst der Wertschätzungs-Effekt und in der Regel wird die Maßnahme schnell unspektakulärer Teil des Besitzstandes. Man gewöhnt sich daran und nur die Nachdenklicheren werden die Wertschätzung noch angemessen Wert schätzen.

Darum wäre es wichtig, die Auszeit mit flankierenden spirituellen und Personal fördernden Angeboten zu verbinden. Vor Jahren hat z.B. die Gefängnisseelsorge zu Familienfreizeiten für Beschäftigte der Justizvollzugsanstalten und ihren Angehörige in die Evangelischen Akademie Arnoldshain eingeladen. Die Teilnehmenden hatten gemeinsam Abstand vom Arbeitsalltag zusammen mit den nächsten Angehörigen, die die mit dem Beruf verbundene seelischen Belastungen mit zu tragen haben. Ein solches Konzept sollten wir neu aufgreifen: Bei nicht allzu teuren Familienfreizeiten würden kirchliche Angestellte mit ihren Angehörigen erholsame und spirituell aufbauende Erfahrungen machen. Nebenbei könnten unsere kirchlichen Freizeitheime damit eine bessere Auslastung bekommen, die z.T. recht schöne Häuser unserer Partnerkirchen im europäischen Ausland (wie z.B. die Foresteria Valdese in Torre Pellice u.v.a.) könnten mit einbezogen werden. Professionell aufgezogen ließe sich mit diesem Angebot sogar Geld verdienen. Kirchliche Reiseveranstalter, Fortbildungsinstitute und die Standesvertretungen unserer Mitarbeiterschaft müssten dazu synergetisch zusammen wirken.

Natürlich kostet das auch Geld. Es wird nicht überall so gehen wie bei den Pfarrern, die durch freiwillige Mehrarbeit kostenlos die Vertretung sichern, Vertretungskräfte müssten zumindest teilweise die Lücken stopfen. Und das kostet. Zusätzliches Geld in Zeiten der knappen Kassen, wie soll das gehen? Natürlich nur, indem man es wirklich will! Die Erfahrung lehrt: Wenn der Synode etwas tatsächlich wichtig ist, dann hat sie bisher immer irgendwo das Geld dafür gefunden. Für die Einführung der Doppik sind es in der EKHN bislang z.B. 9.000.000,- €. Ich würde die Suche nach der Finanzierung dieser Idee bei den in den letzten Jahren dauernd gestiegenen Kirchensteuereinnahmen beginnen…..

Die „Produktivkraft“ der Kirche ist das Wirken des heiligen Geistes. Wir versuchen ihn in der EKHN durch 1.562 Pfarrerinnen und Pfarrer und 21.426 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (s.o.) zu „verkörpern“. Die Zehnjahresauszeit könnte eine geeignete Körperpflege sein die uns stärker macht, unseren Auftrag zu erfüllen. Die Idee klingt in Zeiten der Kürzungen etwas verrückt. Aber genau darin liegt auch ihr Charme. Haben wir den Mut antizyklisch zu investieren! Und keine Angst um die Spargroschen: Wo Charisma ist, da fließen auch die Geldmittel. Schon Paulus wusste: „Wer da kärglich sät, der wird kärglich ernten; und wer da sät im Segen, der wird auch ernten im Segen.“ (2. Kor. 9,6).

Mit freundlichen Grüßen und den allerbesten Wünschen für die bevorstehende Osterzeit bin ich Ihr

Pfarrer Hans-Joachim Greifenstein

Projekt „Doppik“ nun auch in der EKHN mit spürbaren Problemen.

04/2015 , von Horst Kandler (vgl. dazu: EKHN. Der Reformstress geht weiter.)

In der jüngst veröffentlichten Synodendrucksache Nr. 04-1/15 „Bericht der Kirchenleitung“  heißt es: 

„Mit dem Produktivstart im Pilotbetrieb hat sich sehr schnell gezeigt, dass der Scanprozess und die digitale Bearbeitung von Buchungsbelegen einer erheblichen Optimierung bedürfen. Durch eine unzureichende Erkennung der wesentlichen Buchungsinformationen der vom Dokumentenmanagementsystem über eine Schnittstelle in das Buchhaltungsprogramm MACH zu übergebenden Belegdaten kam es zu erheblichen Bearbeitungsrückständen und Belegstaus in den Finanzabteilungen der Pilotkassengemeinschaften, weil die wesentlichen Beleginformationen nun manuell in MACH „nach“erfasst werden mussten und Belege z.T. mehrfach im System vorhanden waren. Zur Abarbeitung des Rechnungsstaus sind nun folgende Maßnahmen beschlossen worden:
– Kurzzeitige personelle Unterstützung bei der Buchführung in den beiden Pilotregionalverwaltungen, bis die anderen Aufgaben Haushaltsplanung und Jahresabschluss weitestgehend abgearbeitet werden konnten.
– Vorübergehendes Aussetzen des Scanprozesses in der Gesamtkirche mit dem Ziel, den Scanvorgang und die dazugehörenden Bearbeitungsformulare so zu standardisieren, dass die Belegerkennung die Buchhaltung unterstützt.“

Was sich hinter dieser eher nüchternen Darstellung verbirgt, wird in einem Artikel von Renate Haller in der Ev. Sonntagszeitung vom 29.03.2015 evident (leider online nicht verfügbar, deshalb hier verkürzt):

Unbezahlte Rechnungen
Die Einführung der doppelten Buchführung bringt Probleme in rund 20 Kirchengemeinden Darmstadt. Ärger mit Telefon- und Stromanbietern sowie mit Handwerkern – die Einführung des Doppik-Verfahrens in der hessen-nassauischen Kirche hat wegen unbezahlter Rechnungen mancherorts für Ärger gesorgt.
Mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über tatsächlich entstandene Kosten soll die doppelte Buchführung, das Doppik-System, bringen. (…) In zwei Pilotregionen (…) wird es getestet. Dabei ist einiges schief gelaufen.
Zum neuen System gehört das Scanverfahren. (…) Zum einen waren die Scanner nicht überall pünktlich zum Starttermin 1. Januar geliefert, zum anderen funktionierte die damit verbundene Software nicht richtig (…) „(…) die Softwareentwicklung war noch nicht so weit, wie wir das erwartet hatten (…)“. In den Regionalverwaltungen seien „unvollständige Belegfragmente“ angekommen. Ergo wurden die Rechnungen nicht bezahlt. Die Gemeinden, im guten Gefühl, die Rechnungen zum Bezahlen ordnungsgemäß auf den Weg gebracht zu haben, waren überrascht, als Mahnungen ankamen. Zum Teil haben sie die Rechnungen dann selbst überwiesen, was zu doppelten Bezahlungen führte. Denn auch in den Regionalverwaltungen wurden die Papiere (…) nach aufwendigem Nacharbeiten, um alle notwendigen Daten zusammenzubekommen, dann auch bezahlt.
Die Regionalverwaltung (…) hatte im Vorfeld der Systemumstellung alle Lastschriftverfahren gekündigt. Das bedeutet, auch die Rechnungen von Strom-, Wasser- und Telefonanbietern wurden nicht mehr einfach abgebucht, sondern mussten überwiesen werden. „Zum Teil hatten die Gemeinden Angst, dass ihnen der Strom abgestellt wird.“ Bei einer Gemeinde sei sogar ein Inkassobüro erschienen, um das fehlende Geld einzutreiben. Auch Handwerker seien sehr ärgerlich gewesen, als ihre Rechnungen nicht bezahlt wurden. Das Scanverfahren ist nun fürs erste gestoppt, und in den Regionalverwaltungen helfen jeweils zwei Zeitarbeitskräfte, das Liegengebliebene aufzuarbeiten. Die angefallenen Mahngebühren zahlt die Gesamtkirche. (…)“

Frage: Wer trägt eigentlich die Kosten für das „aufwendige Nacharbeiten“, die doppelten Bezahlungen, die Zeitarbeitskräfte? Wie hoch sind sie zu beziffern?
Wer repariert eigentlich den hervorgerufenen Imageschaden der Ev. Kirche bei Handwerkern oder Versorgungsbetrieben?
Und das alles ist ja erst der Anfang…

P.S.: was nicht zu erwarten war: dieser Reformpatzer wird sogar in der Sonntags-Zeitung der EKHN mit einem Artikel bedacht („Unbezahlte Rechnungen“, 29.03.2015, S. 16). Kehrt die Kirchenpresse zur Abbildung realer Vorgänge und Probleme zurück? 

EKHN: der Reformstress geht weiter. Pilotprojekt zur Implementierung der Doppik gescheitert.

In der EKHN spricht sich herum, dass das Pilotprojekt zur Einführung der Doppik Anfang des Jahres abgebrochen werden musste. Abschlüsse werden ausbleiben. Die geplante generelle Einführung Anfang 2016 steht damit zur Diskussion. Forderungen nach einer Verschiebung der Implementierung werden von hochrangigen Mitarbeitern laut.

In dem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass sich die EKHN für eine IT- Spielart entschieden hat, die etwa in der EKiR schon für erheblichen Verdruss sorgte.

Prinzipieller kann man sich aber fragen: wieso gibt es eigentlich nur die Forderung der Verschiebung? Gibt es keine Synodalen, die spätestens jetzt – nach einer in der damaligen Synodalsitzung an Argumenten raren,  äußerst dürftigen Diskussion um die Ablösung der Kameralistik durch die Doppik (NKF) – aufmerken? Sollte nicht der Pfarrverein zum Schutz seiner eigenen Mitglieder, der betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer, die Gelegenheit nutzen, dies  dies im wesentlichen nutzlose aber kostenträchtige Projekt noch einmal prinzipiell in Frage zu stellen? 

Und was sagt der Pfarrverein?

Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN
Mitgliederversammlung am 11.02.2015
Vorstandsbericht Dr. Martin Zentgraf

„…
Jede Veränderung birgt Vorteile und Nachteile – Wie sich dies im Blick auf die Umstellung von der Kameralistik zur Doppik in unserer Kirche letztlich auswirken wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls entstehen völlig neue Herausforderungen – etwa: Wie künftig die Abschreibungen auf kirchliche Gebäude von Gemeinden refinanziert werden sollen. Wir vermuten, dass uns hier Diskussionsstoff für die kommenden Jahre erhalten bleibt…  „

Jede Veränderung birgt also Vorteile und Nachteile… Kommentar zu derartigen tiefschürfenden, nachgerade philosophisch anmutenden Ausführungen gefällig? F.S.

 

Studie: „Pastorin und Pastor im Norden. Antworten – Fragen – Perspektiven“, Hrsg. Gothart Magaard & Wolfgang Nethöfel

Der Pfarrverein der EKHN hatte die erste Pfarrerzufriedenheitsstudie (Gesamtübersicht hier) einer Landeskirche in der EKHN 2001 selbständig in Angriff genommen und beauftragt. Danach folgte eine landeskirchlich beauftragte Befragung der Pfarrer der EKKW unter dem Titel “Professionsbrüche im Pfarrberuf“ (zur Zusammenfassung). Und schließlich 2010 die hier im Folgenden vollständig in Ergebnissen und Auswertungen zugängliche Studie der dritten Befragung der Schlüsselposition PfarrerIn einer Landeskirche in der (damals frisch fusionierten) Nordkirche:

Ein Arbeitsbuch zur Befragung der Pastorinnen und Pastoren der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche herausgegeben von Gothart Magaard & Wolfgang Nethöfel aus dem Jahr 2011.

„Einführung der Herausgeber

80 Fragen auf 22 Seiten unterteilt in 10 Bereiche: Die Befragung „Pastor/in im Norden“, von Februar bis April 2010 in drei Landeskirchen gleichzeitig durchgeführt, war ein mutiges Projekt! Umso mehr freut es uns, dass die Befragung erfolgreich abgeschlossen wurde: Von 1839 Pastorinnen und Pastoren der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM), der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) und der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK) haben 1213 den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt – eine Quote von über 65%. Bis Juli 2010 wurden die Daten digitalisiert, anschließend am Institut für Wirtschafts- und Sozialethik an der Philipps-Universität Marburg (IWS) gesichtet und für weiter gehende Auswertungen aufbereitet. Das IWS war auch verantwortlich für die Konzeption und Durchführung der Befragung. Von Beginn an wurden Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens in die Erarbeitung einbezogen. So konnte sichergestellt werden, dass durch die Befragung ein nachhaltiger Diskussionsprozess in den Landeskirchen angestoßen wird. Das vorliegende Arbeitsbuch führt diesen Diskussions- und Beratungsprozess nun weiter: Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Bereichen aller drei Landeskirchen stellen wichtige Ergebnisse der Befragung vor und bringen ihre Einschätzungen und Schlussfolgerungen in die aktuelle Diskussion… „

Der vollständige Text der Befragung und Auswertung der Nordkirche.

Im Konsens mit der Kirche im Umgang mit dem Vermögen: Hochverschuldetes Lübeck verzichtet auf Einnahmen.

Der sogenannte Wirtschaftssenator Lübecks Sven Schindler beweist einmal mehr, dass seine Kompetenz eher im Bereich Soziales und Flüchtlingspolitik zu erahnen ist.

Die Hansestadt Lübeck veräußert ein Grundstück in allerbester Lage, bebaut mit einem inzwischen maroden Wohnheim für Auszubildende. Allerdings verzichtet der Senator auf eine öffentliche Ausschreibung und gibt einem Kaufinteressenten den Zuschlag, der mit seinem Plan, das Haus zu einer Flüchtlingsunterkunft umzubauen, den Interessen der Hansestadt sehr entgegenkommt….

Der Stadtsprecher erklärt dazu nur lapidar:

“Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden, da die Hansestadt Lübeck einen Käufer gefunden hat, der den durch Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert zahlt, darüber hinaus den jetzigen, langjährigen Mieter übernimmt und er das sanierte Objekt dann der Hansestadt Lübeck zur Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern vermietet.”

Zum Artikel.

Anm. F.S.: Es gibt in der Tat in der Kirche ein ganz ähnlich gelagertes Beispiel: das ehemalige Reigionspädagogische Studienzentrum Schönberg – Kronberg (EKHN). Das Problem in solchen Fällen: würde der Eigentümer das Grundstück/Objekt professionell nutzen (oder vermarkten), könnte man mit diesen Mitteln für den gewünschten Zweck (hier: Unterstützung von Flüchtlingen) viel mehr erreichen, allerdings an anderer Stelle.

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen…“ (FAZ-Artikel vom 24.12.2014)

FAZ-Artikel vom 24.12.2014: Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen… (vgl. auch Wort-Meldungen vom 05.01.14)

Von Ilona Bechtoldt-Werle

Die Aussage des FAZ-Artikels ist erschütternd:
„Wo die Gläubigen mit besonders üppigen Gehältern gesegnet sind, kaufen sie sich einfach ihren Pfarrer selbst.“
Wenn ich Pfarrerin wäre, würde ich das nicht mit mir machen lassen, abhängig zu sein von Sponsoren oder Mäzenen, die mein Gehalt finanzieren. Von welcher Dauer ist denn dieser Deal? Was geschieht, wenn ich etwas predige, was den Damen oder Herren Spendern nicht gefällt? Muss ich dann mit Gehaltskürzungen oder gar Entlassung rechnen? Nicht umsonst hat sich nach der Reformation bei den Pfarrpersonen ein beamtenähnlicher Status entwickelt, damit sie den Verkündigungsdienst des Evangeliums in Freiheit und Unabhängigkeit in einem volkskirchlichen Umfeld ausüben können. Gerade die EKHN hat doch bisher immer auf diese Unabhängigkeit und Freiheit so großen Wert gelegt! Das scheint nun vorbei zu sein. Hier zeigt sich nicht nur ein „geschmeidiger“ Prozess des Personalabschmelzens, sondern ebenso „geschmeidig“ die Aushöhlung des volkskirchlichen Prinzips. Wir sind damit auf dem Weg in amerikanische Verhältnisse und fördern damit in der Tat die Ökonomisierung der Kirche. Den Kauf von EKHN-PfarrerInnen müsste die Kirchenleitung eigentlich unterbinden, denn wenn dieses Modell weiter um sich greift, wird es viele Verlierer-Gemeinden geben, die sich den Kauf einer Pfarrperson nicht werden leisten können. Damit führt man auf geschmeidige Art eine im vorletzten Jahrhundert überwundene ekklesiologische Struktur wieder ein: Reiche, meist städtische Gemeinden mit üppiger Personalausstattung; dagegen arme, meist ländliche Gemeinden, die noch nicht mal mehr etwas für ihre darbenden Kirchenmäuse übrig haben werden, geschweige denn noch eine Pfarrperson im Pfarrhaus wohnen haben werden.
Ja, lieber Herr von Ditfurth, Sie haben das richtig erkannt:
„Mit dem Verständnis von Kirche ist das nicht zu vereinbaren.“
Nun begründen die Herren Oberkirchenräte Striegler und Böhm das geschmeidige Abschmelzen des Pfarrpersonals mit der Aussage: „Die Pensionslast werde jedes Jahr erdrückender.“ Die Wahrheit sieht jedoch anders aus:
Zwar steigen die Ruhestandsverpflichtungen an, jedoch ein Großteil der Pensionsansprüche ist momentan abgedeckt durch Leistungen aus der BfA (Einzahlungen bis 2003 – von daher sinkend) und der Evangelischen Ruhegehaltskasse Darmstadt (ERK). Zitat Striegler vom 03.12.2014 : „Wir haben etwa zwei Drittel der gesamten Altersversorgungsansprüche über die ERK rückgedeckt.“ Diese mit Eintritt der Pension entstehenden Lasten sind insoweit für die EKHN kostenneutral. Die Anzahl der Empfänger spielt dabei keine Rolle, da den Ausgaben personenbezogene Einzahlungen und Ansprüche gegenüberstehen. Hinzu kommt, dass für die aus dem aktiven Dienst Ausscheidenden keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen müssen. Unter dem Strich sinkt also die Belastung des EKHN-Haushalts für diesen Teil der Versorgung. Der verbleibende Teil der Altersversorgungsansprüche in Höhe von einem Drittel lastet laut Stiegler auf den jährlichen Haushalten. Doch auch hier hat die EKHN klugerweise Vorsorge betrieben. Zitat Striegler (s.o.): „Wir haben vor mehr als 20 Jahren die sogenannte Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegründet. Sie soll genau dieses Drittel der Altersversorgung, das nicht über die Ruhegehaltskasse abgeschirmt ist, aus Kapitalanlageerträgen decken und damit den kirchlichen Haushalt entlasten.“ Die Versorgungsstiftung hat (Zitat:) „zurzeit einen Abdeckungsgrad der Verpflichtungen von über 100 Prozent“. Ziel des Deckungsgrades ist laut Haushaltsplan 2015 111,1% der Verpflichtungen.
Momentan liegt der Anteil der Versorgungsleistungen für Pfarrpersonen und Kirchenbeamte sowie deren Hinterbliebenen aus dem laufenden EKHN-Haushalt bei ca.13 Mio. €
Fazit: Für die EKHN ist die Pensionierungswelle im Hinblick auf die Pensionslasten im Grunde ein Nullsummenspiel.
Und noch etwas: Geht man realistischerweise davon aus, dass in den nächsten Jahren (ab 2017) ca. 20 – 30 Pfarrpersonen mehr in den Ruhestand eintreten, als Nachwuchs generiert werden kann, bedeutet dies zusätzlich durch Rückgang an Gehaltszahlungen eine jährliche Einsparung in Höhe von 1,2 – 1,8 Mio €, jeweils jährlich um den selben Betrag wachsend, bis die Pensionierungswelle ab ca. 2027 abgeebbt ist.
Wer angesichts dieser Zahlen Fehler der Kirchenleitung in der Außendarstellung wittert, liegt goldrichtig.
In der Tat: „Da darf man auch etwas vorausschauende Planung erwarten. Das hat auch die EKHN erkannt: Erstmals setze sie im Haushalt 2015 auf eine „kaufmännische Buchführung“, kündigte sie im November an. Das sorgt für Transparenz und eine bessere Übersicht über die Kosten.“
Nun, dazu ist zu bemerken, dass die geplanten Kosten für die Einführung der neuen kaufmännischen Buchführung in Höhe von über 9 Mio € der EKHN anscheinend keine Last sind. Ob die beschworene Transparenz und die bessere Übersicht der Kosten dafür dann tatsächlich eintreten, ist sehr stark zu bezweifeln. Empirisch zeigt sich, dass überall da, wo die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, nicht nur die Einführungskosten explodieren (in der EKiR mittlerweile bei geschätzten 60 Mio. €), sondern auch die laufenden Kosten durch den Mehrbedarf an Verwaltungsfachkräften nicht nur „geschmeidig“ steigen. Denn die erwartete Transparenz und bessere Übersicht der Kosten, das zeigt die Erfahrung, ist einem Laiengremium Kirchenvorstand, das in der Regel nicht nur aus Bankern, Ökonomen oder Finanzwirten besteht, ohne teure Expertenhilfe kaum noch zu vermitteln.

EKHN: Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung und OKR Jens Böhm, Personaldezernent räumen in einem FAZ-Gespräch Fehler der Kirchenleitung in der Vergangenheit ein.

Wir kaufen uns eine Pfarrerin. Die Kirchen nehmen so viel Geld ein wie nie.
24.12.2014, von Corinna Budras, FAZ


Womit wir auch gleich bei der schlechten Nachricht wären: Denn dieses Paradebeispiel kommt ausgerechnet in einer Zeit, in der es überhaupt nicht nötig erscheint. Noch nie sprudelten die Kirchensteuern so munter wie in diesem Jahr. Die evangelische Kirche wird rund fünf Milliarden Euro einnehmen, das sind etwa fünf Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Schon seit Jahren geht das so. Seit 2005 sind die Kirchensteuereinnahmen um mehr als 43 Prozent gestiegen -..
Doch wenn es der Kirche so gut geht, warum müssen dann die Gläubigen darben? Das ist etwa so, als würden die Theater in Zeiten von Rekordeinnahmen erst einmal ihre Stammschauspieler abbauen. Doch bei der Kirche erscheint es besonders absurd…

Wer angesichts dieser Zahlen Fehler der Kirchenleitung in der Vergangenheit wittert, liegt goldrichtig. Das sehen selbst Böhm und Striegler so… „

Zwei Fehler werden dann genannt: 1. die Einstellungspraxis der geburtenstarken Jahrgänge Ende der 80iger Jahre und 2. die Verweigerung, zwei fertig ausgebildete Vikarskurse in den Dienst zu über nehmen 1997/98. Beide Kurse wurden damals komplett abgewiesen. Zum Artikel der FAZ.

Kommentar FS: Bisher wurden Fehlentscheidungen oder Fehleinschätzungen der Kirchenleitung eher verhohlen eingeräumt. Man erinnere sich an das erst jüngst erfolgte Eingeständnis, dass die Kirchensteuern nicht nur  nominal gestiegen, sondern auch real seit 2 Jahrzehnten auf dem selben Niveau liegen.  Was man ja zuvor immer bestritten hatte. Noch 2011 behauptete man ein reales Minus von 0,8 Prozent, was allerdings nicht zutraf. (Vgl. dazu Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft.)

Nun werden gar Fehler eingeräumt. In der Personalpolitik. Deren zwei werden genannt: erstens die Einstellungspraxis der 80iger Jahre, als die Absolventen der geburtenstarken Jahrgänge in den kirchlichen Dienst übernommen wurden. Es wäre spannend diese aus Verwaltungssicht als Sündenfall des Managements deklarierte Praxis einmal intensiv zu durchleuchten. Zu untersuchen, was an dieser Sicht real dran ist – und wie sich daraus ein Mythos entwickelte. Das kann hier nicht geschehen. Festgehalten werden soll hier nur, dass auch eine ganz andere Sicht dieser damaligen Praxis denkbar wäre. Dergestalt, dass die Kirche damals tatsächlich die – zuvor selbst in großen Werbekampagnen für das Theologiestudium gewonnenen (!) – jungen Christen der geburtenstarken Jahrgänge übernommen hat. Dass sie als Arbeitgeber also Wort gehalten hat. Und dass sie damit Vertrauen geschaffen hat bei den Mitarbeitenden. Zusätzlich wurde Solidarität praktiziert, indem die Pfarrerschaft in gewissem finanziellen Umfang bei dieser Praxis beteiligt wurde. Der Fehler bestünde bei solcher Sicht allerdings darin,  dass die Kirche zwar Gutes getan hätte, davon aber nicht sprach, es also versäumte, sich das Image des sozial egagiertes und handelndes „Unternehmen“ zu geben. Denn PR war in der Verwaltung unbekannt. Dieser Einwurf ist überaus verkürzt. Er soll dennoch mal so stehen bleiben.

Zweiter eingeräumter Fehler: die EKHN-Praxis aus den Jahren 1997 und 98, in denen fertig ausgebildet Jahre an Vikaren komplett die Übernahme in die EKHN verwehrt wurde. Da wird man in der Sache nicht widersprechen. Man wird aber widersprechen, wenn hier aus durchsichtigen Gründen der Versuch unternommen wird, diesen Fehler als zweimalige Episode zu verniedlichen. Das waren keine Ausrutscher, sondern das war die Spitze des Eisbergs, der hier sichtbar wurde. Das Problem, der Eisberg, war das System gegen die Schlüsselposition, gegen die Pfarrerschaft. Keine Episode, sondern System: nicht nur wurden 2 Jahrgänge nicht übernommen, jahrelang wurden in der Folge die jungen VikarInnen in aus der Bankenbranche stammenden Assessment-Center ausgefiltert; lange nachdem dies Verfahren in anderen Branchen wieder abgeschafft wurde und nachdem es in der EKHN verheerende Wirkung zeitigte, ersetzte man es 2003 durch die Potentialanalyse. Und erst 2009 ergänzte man die beiden 1. und 2. Examen mit Assessment-Center durch eine Art 3. Prüfung vor der Verbeamtung, also nach der Zeit des Pfarrvikariats. Und im Jahr 2009 trat OKR Jens Böhm seinen Dienst als Referent im Personaldezernat an. Hat die EKHN ihm diese neue Errungenschaft der 3. Prüfung zu verdanken? (Das kann in Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft noch eimmal nachgelesen werden.)

Das System greift aber weiter: in die Zeit, in der Jens Böhm Mitverantwortung im Personaldezernat trug, fällt der Plan zur Kürzung der Pfarrstellen um 2%, die sog. Pfarrstellenbemessung 2025. Kein Sterbenswörtchern der Kritik an dieser Vorlage von Seiten des OKR Böhm wurde damals bekannt. Er hätte die beste Gelegenheit gehabt, sich durch Richtigstellungen der wenigstens in Teilen konfusen Vorlage seines Vorgängers oder durch intelligente Alternativvorschläge zu profilieren. OKR Jens Böhm aber folgte seinem Dezernenten Walter Bechinger. Wer dem Dezernenten allerdings nicht folgte war die Synode der EKHN. Sie beschloss eine Kürzung um nur 1% der Pfarrstellen – entsprechend dem Rückgang der Gemeindegliederzahlen. (Zu dieser Thematik im Detail, hier mehr: Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft). 

Der Finanzdezernent Thomas Striegler, seit 2002 in Kirchendiensten und seit diesem Zeitpunkt Finanzdezernent der EKHN, steht seit seinem Eintritt in die EKHN für einen Spar- und Kürzungskurs, von dem die PfarrerInnen auf vielerlei Weise betroffen sind (in den Wort-Meldungen des Öfteren berichtet). Die Finanzpolitik war seit mindestens 15 Jahren Dreh-und Angelpunkt der gesamten Kirchenpolitik, des gesamten kirchlichen Managements. Jede Kürzung wurde mit Finanzknappheit begründet. Und die (angebliche) Finanzknappheit war Grund für manche Kürzung. Und Kürzungen betrafen vielfach die PfarrerInnen, galten die Pfarrgehälter doch als der größte Posten des Haushalts. Und damit musste man dort ansetzen. (Dies formulierte fast wörtlich in dieser – aus Managementsicht tatsächlich fatalen Form nicht Herr Striegler, sondern auf der Synode 2007 die damalige stellvertretende Kirchenpräsidentin.) Das war ein Kurs der Finanzpolitik, der dazu beitrug, dass der Pfarrberuf immer weniger attraktiv und Kirche jungen Menschen als Arbeitgeber immer weniger vertrauenswürdig erscheint (In Punkto Vertrauen der Mitarbeitenden steht die EKHN heute also am entgegengesetzten Ende der Skala im Vergleich zu Ende der 80iger Jahre – s.o.). Auch die Tatsache, dass Pfarrer heute für den Beruf selbst letztlich keine Werbung mehr betreiben, dürfte zu einem gewissen Teil auf das Konto Vertrauensverlust gehen. 

Fazit: man wird also nach dem Eingeständnis  zweier Fehler auf weitere Feherl- und Korrekturmeldungen gespannt sein dürfen

Die angebliche kirchliche Finanzkrise wird erneut umetikettiert. Ultimative Volte in der Finanzkrisenargumentation der EKD.

Erinnern wir uns: bei der kirchlichen Rede von der Finanzkrise stand am Anfang die „einfache Formel“ (Finanzkrisenvariante I). Als diese Erklärung von der Empirie falsifiziert war, wurde die Finanzkrise durch sinkende reale Kirchensteuerverluste erklärt. Danach seien die Kirchensteuereinnahmen zwar tatsächlich gestiegen, aber (leider) nur nominal. Also „nur“ mit dem gestiegenen Wert, der tatsächlich im Rechnungswesen erscheint (!). Der reale Wert, der die Inflation und deren Kaufkraftverlust berücksichtigt, der sei aber in Bezug auf den Ausgangszeitpunkt der Berechnung gesunken. Das Sinken des Realwertes – das belege Krise. Das war also die zweite Stufe der Finanzkrisenargumentation. Dass das Ergebnis einer solchen Berechnung eine im Kontext der kirchlichen Sparpolitik stark zu relativierende Information liefert, haben wir an anderer Stelle ausgeführt (vgl. den Artikel, insbes. S. 6, 7). 

In einem Artikel in Horizont E, Oldenburgische Landeskirche, wird nun unter der Hand eine interessante neue, dritte Stufe, ein Superlativ der Kriseninterpretation geliefert. Und die geht so: „Nach absoluten Zahlen geht es uns in der Tat sehr gut“, räumt Begrich zu Beginn des Gesprächs ein nicht ohne einschränkend hinzuzusetzen, dass unter Berücksichtigung der echten Geldwerte nicht mehr Geld zur Verfügung stehe als Mitte der 1990er Jahre.“ (S. 4, fett und kursiv F.S.) Krise ist hier nicht mehr, dass heute real weniger Mittel zur Verfügung stehen als zu den Glanzzeiten Mitte der 90iger Jahre (Krisenargument Stufe II). Als Krise wird deklariert, wenn die Finanzlage real „nur“ unverändert ist. (Wohlgemerkt: bei nominal gestiegenen Einnahmen der Kirchensteuer von 3,6 Mio. € im Jahr 2005 auf über 5 Mrd. € im Jahr 2014.). 

Es ist interessant, dass bei der verblüffenden superlativen Finanzkrisenargumentation III, fast die gleichen Vokabeln verwendet werden wie bei der Finanzkrisenargumentation II. Dabei unterscheidet sich der Inhalt deutlich. Denn wenn die verfügbaren Mittel selbst real gleich blieben, wo ist dann, bitteschön, noch die Krise? Da ist nichts mehr mit Kausalkette. Krise ist keine Schlussfolgerung bei nominal stark gestiegenen und selbst real gleich bleibenden Kirchensteuern. Die Argumentation zeigt sich als das, was sie eigentlich schon immer war: ein Narrativ mit oft geringem Unterhaltungswert. Die nunmehr fehlende Logik fällt aber gar nicht auf, hat man sich doch in der Kirche seit 20 Jahren an die Beschwörung der Finanzkrise gewöhnt. Ich räume ein, auch mir ist der Unterschied tatsächlich erst jetzt, beim zweiten Lesen aus gegebenem Anlass (s.u.) aufgefallen.

Die Rede von der Finanzkrise und darauf aufbauende Reformen hat die Kirche stark beschädigt. Wie groß der Flurschaden ist, zeigt die bemerkenswerte Reaktion des Pfarrvereins der EKiR. Sie fordert ein Moratorium der Reformmaßnahmen (s.u.). Die Pfarrerschaft nimmt damit spät ein Korrektiv wahr, zu dem die eigentlich andere berufenen Organe der Kirche in der Kirche (hier der EKiR) offensichtlich nicht mehr in der Lage sind. Wichtig wäre, die unselige und unsinnige Finanzargumentation als Basis einer Kirchenstrategie endlich zu verabschieden. Diesen Weg beschreitet in der EKM Bischöfin Ilse Junkermann. Siehe dazu den entsprechenden Beitrag in dieser Ausgabe.

Wie sagte ein mittelständischer, ehrenamtlich in der Kirche engagierter Unternehmer: es brauche eine neue Ernsthaftigkeit in der Finanzpolitik der Kirche. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Friedhelm Schneider

P.S.: Auch in anderen Landeskirchen wird der Fakt eingeräumt, dass die Kirchensteuer real seit 2 Jahrzehnten auf gleichem Niveau liegt. Aber es wird nicht offen erklärt, sondern verschämt verschleiert. So wird z.B in der EKHN im Finanzbericht von Dezernent Thomas Striegler der jüngsten Synode eine Grafik verwendet, in der die Kurve der realen Kirchensteuerentwicklung kommentiert wird durch die Bemerkung: „Kurve bewegt sich seitwärts“.

Entwicklung der Kirchensteuer

Anmerkungen zur Pfarrstellensituation in der EKHN

Der ehemalige Personaldezernent der EKHN Dr. Walter Bechinger wurde auf der Frühjahrssynode 2014 feierlich und ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet.

„Ehre, wem Ehre gebührt“, so lautet ein gängiges Sprichwort. Doch wie mag es dabei den Menschen ergangen sein, die von der desaströsen Personalpolitik des Herrn Dr. Bechinger hautnah, oder sagen wir besser existentiell betroffen waren oder noch sind?
Das Credo, an dem Herr Dr. Bechinger während seiner Amtszeit bis zuletzt eisern festgehalten hat, war die Zahl der Pfarrstellen zu verringern. Zu Beginn seines Wirkens Anfang der 2000er Jahre wurde dieser Grundsatz seiner Personalpolitik damit begründet, dass die Zahl der Mitglieder in der EKHN drastisch zurückgehen würde und die Finanzkraft der EKHN damit eine Konstanz bei der pfarramtlichen Versorgung sich keinesfalls mehr wird leisten können. Die unangenehme Aufgabe, die Stellenstreichungen vor Ort in den betroffenen Gemeinden zu kommunizieren und umzusetzen, überließ man dann aber doch lieber den Dekanatssynodalvorständen, kaschiert unter den neuen Zauberwörtern „Stärkung der Mittleren Ebene“ bzw. „Dekanatsstrukturreform“. Trotz der permanent bis in die ersten Jahre des neuen Jahrtausends wiederholten Aussage, die EKHN habe viel zu viele Pfarrpersonen, wurden seltsamerweise zeitgleich immer mehr Vakanzsituationen evident. Die Reaktion, an der Herr Dr. Bechinger unerbittlich festhielt: Stellenstreichungen! Damit wurde auch die Vakanzproblematik gelöst. Die Logik ist einfach und schlüssig: Wo es keine Stellen gibt, kann es auch keine Vakanzen geben.
1998 gab es noch 1201 Gemeindepfarrstellen, 2001 wurden 1150 Gemeindepfarrstellen ausgewiesen, seit 2007 sind es noch 1036, im Haushaltsplan 2015 steht nun die Zahl 1006.
Im April 2007 verkündete die stellv. Kirchenpräsidentin Cordelia Kopsch vor der Kirchensynode, dass man in Zukunft von einer jährlichen 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgehen müsse. Einwänden aus der Synode begegnete sie mit dem Hinweis, dass die Zahl der Pfarrpersonen nicht mehr ausreiche, mit denen die Stellen besetzt werden könnten. Das Dilemma nahm seinen Lauf: Anstatt eines bisher ständig behaupteten Personalüberhanges wurde nun eine sich weit öffnende Personallücke deutlich. Hektisch machte der Begriff von „neuen pastoralen Räumen“ die Runde, in denen statt Koexistenz der Pfarrpersonen nun Kooperation gefragt sei, die die „pastorale Grundversorgung“ in Zukunft sichern soll.
Gleichzeitig bastelte man an einem neuen „gerechteren“ Pfarrstellenbemessungsmodell, bei dem „alternativlos“ (Zitat Dr. Bechinger) von einer jährlich 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen ausgegangen wurde. Einen Paradigmenwechsel gab es aber dabei in der Begründung: Musste in der Vergangenheit immer die Litanei der zurückgehenden Finanzen herhalten, war diese Argumentation bei steigenden Kirchensteuereinnahmen plötzlich auch vor der Kirchensynode nicht mehr stichhaltig und vertretbar. Jetzt musste die angeblich überdurchschnittliche „Pastorationsdichte“ in der EKHN herhalten, um den zukünftigen Personalnotstand zu verschleiern. Auch hier wurde auf alte Lösungsrezepte zurückgegriffen, die Herr Dr. Bechinger gerne durchgesetzt hätte: Stellenkürzungen! Damit würde sogar die sich abzeichnende zukünftige Vakanzproblematik schon hier und heute gelöst. Was nicht ausgesprochen wurde, aber jedem denkenden Menschen klar war: Wo es keine Stellen mehr gibt, wird es auch keine Vakanzen geben. In dieses System passte dann auch die Absicht, durch Abschmelzung und Kürzung finanzieller Mittel in einem neu kreierten Zuweisungssystem kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ Die dahinter steckende Ekklesiologie ist mehr als fragwürdig! Nach außen propagierte die Kirchenleitung jedoch breitbrüstig, an einer flächendeckenden Präsenz der EKHN als missionarische Volkskirche auch zukünftig festhalten zu wollen, zudem die Vielfalt gemeindlichen Lebens und ihre unterschiedlichen Gestalten weiterhin in der Fläche zu ermöglichen.
Diese unglaubwürdige, un-glaubliche Handlungsweise hatte und hat zur Folge, dass die Zahl der am Gemeindepfarrdienst interessierten jungen Menschen weiter sank (trotz steigender Studierendenzahlen insgesamt), können sie sich doch leicht ausrechnen, welche „Mega-Pfarrstellen“ sie dereinst zu versorgen haben oder hätten. Sorgenvolle Hinweise auf einen sich damit abzeichnenden Trend zu „katholischen“ Verhältnissen, wurden von kirchenleitenden Personen als schizoid“ bezeichnet.
Trotz eindrucksvoll powerpoint-medial präsentierten Zahlen und projizierter glitzernder, sich im Sinkflug befindlichen bunten Kurven, ging die Synode den „alternativlosen“ Weg des Herrn Dr. Bechinger nicht mit, ungeachtet vehementer Auftritte des Finanzreferenten und Höchstselbst des Herrn Kirchenpräsidenten. Statt 2 Prozent wurde nur eine 1 prozentige jährliche Kürzung der Pfarrstellen beschlossen, kongruent dem durchschnittlichen Mitgliederverlust in der EKHN in Höhe von 0,9 % pro Jahr. Gleichzeitig beauftragte die Synode die Kirchenleitung mit diesem Beschluss ein Zeichen nach außen zu setzen und noch verstärkter für das Theologiestudium zu werben, was auch hoch und heilig versprochen wurde. Doch leider scheint der Ruf der EKHN nach mehr Nachwuchs nur auf verhaltenes Echo zu stoßen. Allerdings voller Enthusiasmus verkündigte jüngst OKR Jens Böhm als Nachfolger von Dr. Bechinger den staunenden Synodalen während der Herbstsynode 2014 bei seiner ersten Stellenplanrede zum Haushalt eine frohe Botschaft: Die Zahl der Theologiestudierenden auf der Liste der EKHN hat sich erhöht! Unterlegt mit einer grünen (damit wahrscheinlich seiner Hoffnung Ausdruck verleihenden) Grafik und einer steil nach oben zeigenden Kurve wurde die Erhöhung vom Jahr 2013 mit 262 Studierenden auf sage und hier schreibe 269 in 2014 gefeiert. Noch besser sieht das Ganze im Vergleich zu 2010 aus: Eine Steigerung von 246 auf aktuell 269. Ja, das sind innerhalb von fünf Jahren tatsächlich 9,4% mehr. Man mag das als Erfolg bejubeln, kann aber auch genauso gut aus diesen Zahlen herauslesen, dass vielmehr der Ruf der EKHN als glaubwürdige und solide Arbeitgeberin eher nachhaltig ruiniert zu sein scheint. Ob dafür Herrn Dr. Bechinger Ehre gebührt, sei dahingestellt.
Jedoch: In Sachen Sparen und Kürzen hat Herr Dr. Bechinger durchaus eine beachtenswerte Bilanz vorzuweisen. Jede vakante volle Pfarrstelle spart der EKHN im Jahr ca. 60.000 €. Allein in den Ausgaben des EKHN-Amtsblattes September und Oktober 2014 sind 33,25 Vollzeitäquivalente nur für Gemeindepfarrstellen (darunter viele 0,5 Stellen und etliche zum zweiten oder wiederholten Male) ausgeschrieben. Daneben stehen 5,25 Stellen übergemeindliche Stellen zur Ausschreibung. Zudem gibt es versteckte Vakanzen. Z. B. all jene (meist halben) Stellen, die dereinst nur befristet bis 31.12.2014 ausgeschrieben wurden und oftmals unbesetzt blieben und seitdem durch Vakanzvertretungen verwaltet werden und wahrscheinlich gar nicht mehr erneut ausgeschrieben werden, trotz ihrer nun verlängerten Ausweisung bis 31.12.2016. Bei einer vierjährigen Vakanz solch einer halben Stelle spart die EKHN Finanzmittel in Höhe von ca. 120.000 €, abzüglich der 132 € Schwierigkeitszulage, die eine vakanzvertretende Pfarrperson brutto monatlich erhält. Dann sind es korrekterweise „nur“ 113.664 €. Nimmt man einmal an, dass allein die im September- und Oktoberamtsblatt ausgeschriebenen Stellen durchschnittlich ein dreiviertel Jahr vakant sind, dann summiert sich dies auf eine Ersparnis von über 1,68 Mio €. Da absehbar ist, dass trotz Stellenstreichungen die Zahl der Vakanzen in naher Zukunft weiter steigen wird, spart dadurch die EKHN auf Dauer ein ordentliches Sümmchen ein; und das trotz steigender Pensionslasten, die allerdings zu einem großen Teil noch aus BfA-Ansprüchen bzw. aus der Versorgungstiftung gedeckt werden. Dies schmälert die „Verdienste“ des Herrn Dr. Bechinger nicht wirklich. Allerdings versucht die Kirchenleitung nun mittels eines neuen Internetwerbeauftritts die Kurve der Zahl der Studierenden weiter hoch zu puschen. Unter www.machdochwasduglaubst.de erklärt ein auf dem Foto angestrengt aussehender Kirchenpräsident, dass man sein Glück im Beruf als Pfarrer in der EKHN finden könne und eine „Simpleshow“ zeigt den Weg zum Pfarrberuf. Also alles ganz simpel! Fragt man da vielleicht nach den drei alten Sprachen, die es zu lernen gilt, erklärt eine permanent lächelnde Theologiestudentin: „Kein Problem!“ Da kann man nur resümieren: Nun denn, viel Glück!
Ausgesuchte nette Pfarrerinnen präsentieren sich und ihren tollen Beruf, bei dem es besonders wichtig ist, dass man ihn liebt, weil zugegebenermaßen die Arbeitssituation manchmal extreme Züge annehme, wie der „blonde Engel“ Martina Schefzyk ausführt, unterlegt durch ein Bild mit tiefem Dekolleté. Auch der auf der Herbstsynode 2014 unterlegenen Propstkandidatin Clarissa Graz merkt man es als Gemeindepfarrerin an, „dass sie das breite Spektrum ihres beruflichen Engagements genießt.“ „Es kann nie langweilig werden“, verkündigt sie strahlenden Gesichtes. „Mit der Zeit gehend, gastfreundlich, offen, modern, in ihrer Außendarstellung up to date, auch via App auf dem Handy informiert, damit die Themen und Botschaften auch junge Menschen erreichen“ so zeigt sie sich den Menschen ihrer Gemeinde, die nicht fromm den Blick nach innen richten und sich nicht allein mit Glaubensfragen und Theologie beschäftigen. Allerdings ihr Outfit in einem auffällig großflächig gemusterten Kleid, das scheint zu dem seriös-schwarzen Blazer irgendwie nicht zu passen. Da passt es aber umso mehr, dass in ihrer Gemeinde über Veranstaltungen und nächtliche Events ganz oben unterm Kirchendach mit „Licht, Klang und Wein“ sofort im Internet darüber berichtet wird, natürlich auf einer benutzerfreundlichen, frisch aufgemachten und aktuellen Homepage.
Augenblick mal…? Warum wollte Frau Graz eigentlich diese Super-Gemeinde verlassen?
Ebenso betont Pfarrer Christoph Kiworr, dass er seinen Beruf liebt: „Dass die Menschen nach dem Pfarrer schauen, ist kein Problem“, sinniert er mit verklärt-mystischem Blick direkt aus dem Pfarrhaus auf die Dorfkirche.
Da drängt sich insgesamt dem unbedarften Betrachter schon die Frage auf, warum eigentlich der EKHN ihr Nachwuchs abhandengekommen ist…?
Nun aber: Man darf im Blick auf diese mediale Glaubenslust- und Glücks-Kampagne gespannt sein auf die nächste Zahl, die Herr OKR Böhm präsentieren wird. Denn jetzt setzt die EKHN noch eins drauf: „Bewerbungen externer Studierender, Vikare und Pfarrvikare sind willkommen.“(!) Herr Böhm macht, was er glaubt. Bravo!

Anna Tamenta

Ev. Kirche missachtet Grundwerte. Brief der ‚Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht‘ an die EKD.

Sehr geehrter Herr Dr. Thiele,

in Ihrem Schreiben vom 12.08.2014 bringen Sie zum Ausdruck, dass unsere Darstellung kirchenrechtlicher Defizite vom 04.04.2014 nichts enthalte, was nicht schon früher Gegenstand von Briefwechseln gewesen wäre. Das ist ja gerade das Dilemma, dass in der EKD und ihren Gliedkirchen sich niemand verpflichtet fühlt, folgenschwere Fehlentwicklungen in der innerkirchlichen Legislative, Exekutive und Judikative zu korrigieren.

Seit vielen Jahren beschweren sich Kirchenmitglieder über unchristliche und rechtswidrige Machenschaften in der Ev. Kirche. Sie tun dies mit Briefen an ihre regionalen Kirchenleitungen und an die EKD-Leitungsgremien; sie demonstrieren, verfassen Bücher, melden sich in Zeitschriften, in der Presse und im Internet zu Wort. Bisher vergeblich! Lange vor Inkrafttreten des neuen Pfarrdienstgesetzes gab es in der EKHN, aber auch in anderen Landeskirchen, vergleichbare Regelungen zu den §§ 79 und 80 PfDG-EKD (“Nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes“). 2) So hatten wir und andere Initiativen, Veereine, Rechtsanwälte, Richter, Theologen usw. in über 20 Jahren reichlich Gelegenheit, die Auswirkungen dieser Rechtsnormen bundesweit zu beobachten. Das Ergebnis ist erschütternd. Doch offensichtlich will das niemand zur Kenntnis nehmen, – nicht einmal, wenn Gemeinden darüber zerbrechen und viele engagierte Gemeindeglieder frustriert die Kirche verlassen.
…  INI-Ki-Recht_EKD-Kirchenamt-Grundw_2014-11